Literaturverzeichnis
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Böckenförde, Ernst-Wolfgang: Moderne deutsche Verfassungsgeschichte (1815-1914), Königstein 1981
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Kelsen, Hans: Vom Wesen und Wert der Demokratie, 2. Auflage, Tübingen 1929
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Laband, Paul: Das Staatsrecht des deutschen Reiches, 5. Auflage, 1914
Leibholz, Gerhard: Die Auflösung der liberalen Demokratie in Deutschland und das au-toritäre Staatsbild, München und Leipzig 1933
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Schmidt-Bleibtreu, Bruno / Hofmann, Hans: Kommentar zum Grundgesetz, 11. Auflage, Köln 2008
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Schmitt, Carl: Verfassungslehre, Nachdruck der Ausgabe 1928, 4. Auflage, Berlin 1965
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Stern, Klaus, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, 2. Auflage, München 1984
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Triepel, Die Staatsverfassung und die politischen Parteien, Berlin 1928
Van Calker, Fritz: Wesen und Sinn der politischen Parteien, Tübingen 1928
Inhalt
I. Entstehungsbedingungen der Parteien. 1
II. Zusammenhang zwischen Parlamentarismus und Parteienentstehung 3
III. Ansätze der Herausbildung von Parteien in Deutschland vor 1918 6
IV. Entwicklungen in Deutschland nach 1918 13
- VII -
I. Entstehungsbedingungen der Parteien
Die Freiheit des politischen Denkens ist eine notwendige Voraussetzung für die Freiheit des politischen Handelns und somit auch für die Entstehung von politischen Vereinen bzw. Parteien. In Europa entstand diese Kultur der politischen Freiheit mit dem allmählichen Zurücktreten der Religion in weltlichen Angelegenheiten, also mit der Säkularisation, die in Deutschland erst mit der Beendigung des Bündnisses zwischen Thron und Altar im Jahre 1918 zum Abschluss kam. 1 Diese Neutralitätserklärung des Staates war die Grundlage für ein Verständnis der Politik, in der jede Position gleichen Wert und Rang hatte; dabei wurden weltanschauliche Prägungen nur zu Beweggründen bzw. Motiven für politisches Handeln oder Zielsetzungen herabgesetzt. Mit der Säkularisierung ging die Befreiung der Menschen vor obrigkeitlicher Bevormundung einher, somit bewirkte die Aufklärung die Aufhebung der Objektstellung des Menschen und befähigte diesen zur menschlichen und politischen Selbstbestimmung. Damit waren Individuen unabhängig vom sozialen Stand frei und gleich, weshalb sich die Forderung nach bürgerschaftlicher Teilhabe im politischen Prozess ergab und im Postulat der Volkssouveränität mündete. Die in der Aufklärung erworbenen Erkenntnisse bedurften der Annahme im Bewusstsein der breiten Bevölkerungsschichten, damit die geistigbildungsmäßigen Voraussetzungen gegeben sind, ohne die eine notwendige Basis, die für das Entstehen der politischen Parteien erforderlich ist, nicht vorliegt, da ein Mindestmaß an politischem Bewusstsein und Engagement in der Bevölkerung eine notwendige Bedingung für die Auflösung von Tradition und ererbter Autorität ruhender Herrschaftsstrukturen ist. Die Aufspaltung der Gesellschaft in eine Mehrzahl rivalisierender Richtungen und ihr Zugriff auf die institutionalisierte Staatlichkeit bedurfte zunächst bürgerschaftlicher Akzeptanz. Das moderne Parteienwesen wäre in Entstehung und Wirkungsweise ohne das Selbstverständnis, dass Bürger in Staat und Gesellschaft eine Zugehörigkeit haben, bei der sie in der Gesellschaft für sich und im Staat für das Ganze Verantwortung tragen, undenkbar. Dies geht auf die vorgelagerte Erkenntnis der Emanzipation der Gesellschaft vom Staat bei gleichzeitiger Hinwendung der Gesellschaft zum Staat, also die Unterscheidbarkeit von Staat und Gesellschaft bei wechselseitiger Ange-
1 Kleinin: Maunz-Dürig, Art. 21. Rdn. 12.
- 1 -
wiesenheit und Beeinflussung, zurück. Dies ist eine Voraussetzung für das Entstehen und Wirken der Parteien, da Parteien an der Nahtstelle zwischen Gesellschaft und Staat stehen und nur dort ihre Mittlerfunktion wahrnehmen können bzw. nur dann funktionsspezifisch notwendig sind, wo eine solche Unterscheidung besteht. Ein solcher Raum für das Bestehen der politischen Parteien, sowie aber auch für persönliche und politische Freiheit existiert nicht, wenn Staat und Gesellschaft in personeller und organisatorischer Hinsicht zusammenfallen, wie dies in totalitären Systemen des 20. Jahrhunderts oder im Absolutismus der Fall war. 2
Das Bestehen und die Entwicklung von Parteien stand konzeptionell im Widerspruch zum absoluten Staat, bei dem die Willensbildung durch den Monarchen vollzogen wird und durch seine Räte und Bedienstete umgesetzt bzw. exekutiert wird, weshalb der absolute Staat ablehnend den Parteien bzw. ihren Vorgängern, den Vereinen, gegenüber-stand, da diese die Willenseinheit im Staat gefährdeten. 3 Der absolute Staat konnte keinen Meinungspluralismus dulden, er wurde durch politischen Pluralismus in Frage gestellt, da dies die Antithese zum Absolutismus darstellte und somit eine Infragestellung des absolutistischen Modells war. Die politischen Parteien haben deshalb auch nur in Staatsformen eine Bedeutung, bei denen es um Repräsentation geht, also eine Willensbildung in einer funktionalen Stellvertretung für eine Gruppe von Menschen gewährleistet wird. So waren parteiähnliche politische Gruppierungen bereits in den griechischen Stadtstaaten und im vorkaiserlichen Rom zu finden, die bei den Führern versuchten ihre politischen Ziele durchzusetzen. 4 Das politische Parteiwesen bedarf zu seiner vollständigen Entfaltung eine auf dem Repräsentationsprinzip beruhende Vertretungskörperschaft, in der sich politische Meinungen und Zielvorstellungen erproben, Kompromisse gefunden, konsistente auf gewisse Dauer gestellte Konzepte entwickelt werden müssen. Dies geschieht vor allem im Parlament, wo sich Gruppenführer treffen und eine Gruppenloyalität gebildet wird, aus der dann auch in die Öffentlichkeit hinein gesprochen werden kann, weshalb die Erkenntnis der Notwendigkeit des Parlamentarismus für die Parteienbildung gewonnen war. 5
2 Klein in: Maunz-Dürig, Rdn. 18.
3 Stern, Staatsrecht, Band 1, S. 432.
4 Vgl. Stern, Staatsrecht, Band 1, S. 433.
5 Klein in: Maunz-Dürig, Rdn. 21.
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Dipl. Iur. Ali Kilic, 2011, Grundzüge der Parteiengeschichte, München, GRIN Verlag GmbH
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