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Inhalt
Abk ürzungsverzeichnis 3
1 Einleitung 4
2 Die Rolle der Internen Revision im Krankenhaus 5
2.1 Ausgangslage 5
2.2 Gesetzliche Anforderungen an die Rolle der Internen Revision 6
2.3 Betriebliche Anforderungen an die Rolle der Internen Revision 7
3 Die Stellung der Internen Revision im Krankenhaus 9
3.1 Voraussetzungen 9
3.2 Organisatorische Eingliederung 9
3.3 Funktionale Eingliederung 10
3.4 Personale Besetzung 11
4 Die Aufgaben der Internen Revision im Krankenhaus 12
4.1 Aufgabengebiet 12
4.2 Prüfung 13
4.3 Beratung 14
4.4 Innovation 15
5 Fazit 16
Literaturverzeichnis 17
Anhang 19
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Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft
AktG Aktiengesetz
BilMoG Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts
DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex
DIIR Deutsches Institut für Interne Revision
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
HGB Handelsgesetzbuch
IIA Institute of Internal Auditors
IKS Internes Kontrollsystem
IPPF International Professional Practices Framework
IR Interne Revision
KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
RMS Risikomanagementsystem
SGB Sozialgesetzbuch
StGB Strafgesetzbuch
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1 Einleitung
Durch den ökonomischen Wettbewerbsdruck und sich rasant verändernde gesetzliche Rahmenbedingungen ist der Einsatz von zweckmäßigen Managementstrukturen und -instrumenten für Krankenhäuser unverzichtbar geworden. Im Zuge zunehmender Privatisierung von Krankenhäusern mit privatwirtschaftlichen Organisationsformen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) gewinnt jedoch nicht nur die Frage nach der Haftung von Geschäftsführung und Vorstand sondern auch nach der Prävention von Korruption und Wirtschaftskriminalität an Bedeutung. Das wird derzeit anhand der sich häufenden Schlagzeilen über dolose Hand-
lungen 1 , Schmiergeldzahlungen und Vorteilsnahmen deutlich. Da Krankenhäuser heute zusätzlich zum ökonomischen Wettbewerb auch in einem zunehmenden Konkurrenz-kampf um Patienten 2 stehen, kann eine einzige negative Pressemeldung zu schweren Erlöseinbußen und immateriellem Schaden führen, der durch Qualitäts- und Marketingmaßnahmen nur schwer auszugleichen ist.
Eine modern ausgerichtete Interne Revision im Krankenhaus unterstützt die Geschäfts-
führung 3 bei ihrer Verpflichtung die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des gesamten Geschäftsablaufes zu überwachen, da sie durch zweckmäßige risikoorientierte Kontrollen einen Mehrwert für das Krankenhaus generiert und die Geschäftsführung durch ihre unabhängigen objektiven Prüfungs- und Beratungsleistungen über bessere Entscheidungsgrundlagen verfügt. Die Empfehlungen der Internen Revision tragen somit unmittelbar zur Wertschöpfung und zur Verbesserung von Geschäftsprozessen bei.
Welche Rolle und Stellung der Internen Revision speziell für Krankenhäuser relevant ist, soll im Folgenden anhand der gesetzlichen, betrieblichen, funktionalen, organisatorischen und berufsverbandlichen Grundlagen erläutert werden, bevor die Aufgabenbereiche im Rahmen von Prüfung, Beratung und Innovation grob skizziert und Schlussfolgerungen gezogen werden.
1 Dolose Handlungen sind „illegale Handlungen, die sich in vorsätzlicher Täuschung, Verschleierung oder Vertrauensmissbrauch ausdrücken. Diese Handlungen sind nicht abhängig von Gewaltandrohung oder Anwendung körperlicher Gewalt. Dolose Handlungen werden von Beteiligten und Organisationen begangen, um in den Besitz von Geldern, Vermögensgegenständen oder Dienstleistungen zu gelangen, um Zahlungen oder den Verlust von Leistungen zu vermeiden oder um sich einen persönlichen oder geschäftlichen Vorteil zu verschaffen.“ IIA AUSTRIA 2009, S. 5.
2 In einer Gesellschaft, die sich zur Gleichstellung von Frauen und Männern bekennt, müssen beide Geschlechter auch sprachlich zum Ausdruck kommen. Grundsätzlich sind in dieser Arbeit stets beide Geschlechter gleichermaßen angesprochen, auch wenn sie, um den Lesefluss nicht zu stören, nicht immer explizit benannt werden.
3 Um trotz der Vielfalt der Organisationsformen von Krankenhäusern eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten werden in den Begriff „Geschäftsführung“ andere Organe der Unternehmensführung wie z.B. der Vorstand einer AG eingeschlossen. Im Krankenhaus besteht die Geschäftsführung häufig aus einem dreiköpfigen Gremium (kaufmänni- sche, medizinische und pflegerische Leitung).
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2 Die Rolle der Internen Revision im Krankenhaus
2.1 Ausgangslage
Krankenhäuser haben nach § 70 SGB V eine qualitativ hochwertige, d.h. dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende, humane, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Patienten zu erbringen. Daraus ergeben sich
häufig Zielkonflikte 4 zwischen Qualität, Wirtschaftlichkeit und Humanität, zu deren Bearbeitung die Geschäftsführung die Unterstützung durch Stabsstellen in Anspruch
nimmt. 5 Obwohl die Interne Revision hinsichtlich ihrer Einrichtung und Funktion in größeren und mittleren Unternehmen aller Branchen seit langem als notwendige und bewährte Institution betrachtet wird, die dem Management rechtzeitig sowohl negative Entwicklungen aufzeigt als auch Handlungsempfehlungen ausspricht, haben sich viele Krankenhäuser der Einführung einer Internen Revision bis heute verschlossen.
Aufgrund des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonT-
raG) müssen die Aufsichtsgremien 6 geeignete Maßnahmen treffen und ein Überwachungssystem einrichten, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden frühzeitig erkannt werden. Auch der Abschluss einer „D&O-Versicherung“ (Organ- und Managerhaftpflichtversicherung) entbindet dabei nicht von der Verantwortung für ein Organisationsverschulden durch mangelnde Organisation der internen Abläufe im Krankenhaus. Sowohl die Einführung und Erhaltung eines angemessenen Risikomanagements als auch einer angemessenen Internen Revision werden in der Gesetzesbegründung explizit als unverzichtbarer Bestandteil einer adäquaten Unternehmensüberwachung - auch für Krankenhäuser - benannt.
Die Rolle der Revision 7 hat sich in den letzten Jahren von der „Polizei“ als vergangen-heitsorientierter Prüfinstanz zum begleitenden „Helfer und Berater“ weiterentwickelt. Im Gegensatz zu der früheren, fast ausschließlich vergangenheitsorientierten Arbeitsweise nehmen präventive Aufgaben zunehmend mehr Raum ein. Da die Interne Revisi- 4 EinZielkonflikt entsteht, wenn das Anstreben eines Ziels die Erreichung eines anderen Ziels beeinträchtigt. Zielkonflikte erschweren wirtschaftspolitische Entscheidungen, weil sie die Verfolgung anderer Ziele blockieren, Abwägungsprobleme aufwerfen und Kompromisse erfordern.
5 Vgl. TANSKI 2001, S. 4.
6 Formalrechtlich gilt der hier relevante und durch das KonTraG formulierte § 91 Abs.2 AktG nur für Aktiengesellschaften (also nur für Krankenhäuser in der Rechtsform der AG). Die Gesetzesbegründung lässt jedoch keine Zweifel bestehen, dass diese Anforderungen auch für Krankenhäuser anderer Rechtsformen gelten, wenn sie klarstellt, dass für Gesellschaften mit beschränkter Haftung je nach Größe, Komplexität, Struktur usw. „nichts anderes gilt und die Neuregelung Ausstrahlungswirkung auf den Pflichtenrahmen der Geschäftsführer auch anderer Gesell-schaftsformen hat“. Vgl. DEUTSCHER BUNDESTAG 1998, S. 15.
7 Unter einer Rolle ist hier ein „Bündel von Verhaltenserwartungen, die an eine soziale Position gerichtet werden“, zu verstehen. GABLER VERLAG 2010, Stichwort: Rolle.
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on die Geschäftsführung durch Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen unterstützt und damit einen wichtigen Beitrag zur Prozess- und Organisationsoptimierung im
Krankenhaus liefert, wird sie zunehmend als „Partnerin der Geschäftsführung“ 8 betrachtet. Diese Rolle wird auch durch gesetzliche Anforderungen gestützt.
2.2 Gesetzliche Anforderungen an die Rolle der Internen Revision
Die veränderten gesetzlichen Anforderungen und Normen der letzten Jahre führen zu einer Neupositionierung der Internen Revision. Zusätzlich können sowohl die berufsständischen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Jahresabschlussprüfung als auch die Erwartungshaltung einer interessierten Öffentlichkeit die Einrichtung einer modern ausgerichteten Internen Revision im Krankenhaus erfordern. Nicht zuletzt auf-grund dessen, dass die Beobachtung von Best-Practice-Entwicklungen zunehmend als Verpflichtung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung betrachtet wird, können aus
„eigentlich“ freiwilligen Normen schnell faktisch verbindliche Normen werden. 9
Die Notwendigkeit einer sachgerechten Organisation der Funktion der Internen Revision ergibt sich bereits aus der Verpflichtung der Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden (§ 93 Abs. 1 S. 1 AktG). Hinzu kommt die durch das KoTraG festgelegte Verpflichtung zur Einrichtung eines Früherkennungssystems (§ 91 Abs. 2 AktG), deren Haftungswirkung die Verpflichtung
zur funktionalen Einrichtung der Revisionsfunktion begründet. 10 Abhängig von Größe, Branche und Komplexität des Unternehmens ist die Institutionalisierung der Internen Revision daher als Regelfall zu betrachten. Alternativ kann, z.B. bei zu geringer Unter-nehmensgröße, die Revisionsfunktion durch externe Dritte übernommen werden. 11
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG), das die 8. EU-Richtlinie in nationales Recht überführt, haben sich diverse Gesetze verändert (z.B. HGB, AktG, GmbHG, Wirtschaftsprüferordnung). Die sich daraus ergebende verstärkte Überwachungspflicht in Kombination mit der Verpflichtung zur Transparenz erhöht bei den Überwachungsorganen den Stellenwert des Internen Kontrollsystems (IKS) und des Risikomanagementsystems (RMS) deutlich. Um Sorgfaltspflichtverletzungen der Überwachungsorgane zu vermeiden, soll auch im Krankenhaus sicherge-
8 ESCH/FUHLBRÜGGE2010, o.S.
9 Vgl. AMLING/BANTLEON 2007, S. 83.
10 Vgl. AMLING/BANTLEON 2007, S. 84.
11 Die gerade im Krankenhaussektor häufig anzutreffenden kleinen Revisionen müssen mit wenigen Mitarbeitern verschiedenartigste Prüffelder kompetent abdecken. Deshalb kann es auch sinnvoll sein, je nach Prüffeld, (revisi- ons-)externe fachliche Expertise hinzuzuziehen (sog. Co-Sourcing).
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stellt werden, dass durch wirksame konsistente Kontrollsysteme und Informationsabläufe Risiken gesteuert und minimiert werden. Zur Überwachung gehören u.a. der Rechnungslegungsprozess, das IKS, das RMS und das interne Revisionssystem (§ 107 Abs. 3
Satz 2 AktG). 12 Da die rechtlichen Folgen einer nicht vorhandenen oder fehlerhaft organisierten Internen Revision u.a. von der Ordnungswidrigkeit (§ 130 OWiG) und Untreue (§ 266 StGB) bis hin zur zivilrechtlichen Haftung des Organs (Organisationsverschulden) reichen, ist eine bewusste Steuerung und Überwachung der betrieblichen Abläufe unabdingbar. Auch die betrieblichen Anforderungen an die Rolle der Internen Revision sind eng mit den daraus entstehenden Führungs- und Überwachungsaufgaben verbunden.
2.3 Betriebliche Anforderungen an die Rolle der Internen Revision
Im Zusammenhang mit der Unternehmensüberwachung werden häufig die Begriffe
Corporate Gouvernance 13 , Corporate Compliance und Control verwendet. Die Corporate Gouvernance beschreibt die Etablierung eines für die Leitung und Überwachung des Krankenhauses zweckmäßigen Ordnungsrahmens der Unternehmensführung. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) kann auch nicht börsendotierten Unter-
nehmen 14 zur Orientierung dienen, da er die Grundsätze der Corporate Gouvernance dokumentiert, ordnungspolitische Rahmengrundsätze flexibilisiert und den Leitgedan-
ken der Transparenz kodifiziert. 15 Die Corporate Compliance hingegen ist die Pflicht der Unternehmensorgane und der Beschäftigten sich durch die Einhaltung von Gesetzen
und Vorschriften einem umfassenden Legalitätsprinzip zu verpflichten. Die Control 16 (Kontrolle) dient hauptsächlich der internen Steuerung von Risiken zur Erreichung der gesetzten Ziele.
12 Zur Vertiefung sind die verschiedenen prozessintegrierten und prozessunabhängigen Elemente des IKS im Anhang auf Seite 20 grafisch dargestellt.
13 Gouvernance (Führung und Überwachung) ist „die Gesamtheit der Abläufe und Strukturen, die von der Geschäftsleitung und dem Überwachungsorgan eingeführt sind, um die zur Zielerreichung der Organisation erforderlichen Aktivitäten zu informieren, zu leiten, zu betreiben und zu überwachen.“ IIA AUSTRIA 2009, Glossar: Gouvernance.
14 Für deutsche börsennotierte Gesellschaften gilt der DCGK (der „Kodex“), der wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung darstellt und international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung enthält. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen und dadurch das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern. Vgl. REGIERUNGSKOMMISSION DCGK 2010, S.1.
15 Vgl. BACHERT 2008, S. 38f.
16 Control (Kontrolle) ist „jede Maßnahme der Geschäftsleitung, des Überwachungsorgans oder anderer Stellen, die dazu dient, Risiken zu steuern und die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass gesetzte Ziele erreicht werden. Das Management plant, organisiert und steuert die Durchführung ausreichender Maßnahmen, durch die die Zielerrei- chung soweit wie möglich gewährleistet wird.“ IIA AUSTRIA 2009, Glossar: Control.
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Grundsätzlich sind strategische Überlegungen immer am Kernleistungsprozess des Unternehmens, d.h. im Krankenhaus an der Diagnostik, Behandlung und Versorgung der Patienten, auszurichten. Die Unternehmensüberwachung im Krankenhaus beinhaltet daher neben betriebswirtschaftlichen Bilanzen auch die Gewährleistung einer optimalen Versorgung für Patienten und die Bewahrung des Krankenhauspersonals vor Schaden, Verlusten und Haftungsrisiken. Die hohe fachliche Expertise der drei meist streng getrennten Hauptberufsgruppen im Krankenhaus (Ärzte, Pflege und Verwaltung) mit ausgeprägten Subkulturen hat jedoch häufig hemmende Wirkungen auf kontrollierende und risikoreduzierende interprofessionelle Veränderungsprozesse. Daher umfasst die Aufgabe der Unternehmensüberwachung im Krankenhaus zur Sicherung der intern und extern vorgegebenen Ziele v.a.:
Risikomanagement (Risiken erkennen und bewältigen)
Compliancemanagement (Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen, Regelungen und Vorgaben) 17
Innovationsmanagement (Reaktionsfähigkeit auf Veränderungen der Rahmen-bedingungen)
Koordinationsmanagement (Unterstützung der Zusammenarbeit der Führungs-
ebenen)
Nur mit einem konsequent aufeinander abgestimmten Zusammenspiel aller leistungserbringenden und unterstützenden Bereiche eines Krankenhauses wird eine dauerhafte Behauptung am Markt gelingen. Dazu ist ein funktionsfähiges internes Kontrollsystem (IKS) mit einer prozessunabhängig agierenden Internen Revision unverzichtbar, denn sie erbringt, so der Berufsstandard des Institute of Internal Auditors (IIA), „unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und
der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.“ 18 Nicht nur die Rolle, sondern auch die Stellung der Internen Revision im Krankenhaus ist aus dieser Definition abzuleiten.
17 Da die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften im Rahmen des Leistungserstellungsprozesses eine wichtige Rolle für das Wohl der Patienten spielen, sollte deren Einhaltung für alle Beteiligten selbstverständlich sein. Häufig jedoch sind die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes als Verantwortung der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes zu wenig konkret, um in der Praxis als Handlungsleitlinie zu dienen. Deshalb muss die Geschäftsführung unter Abwägung von Risiken und Chancen eine geeignete Complianceorganisation etablieren.
18 IIA AUSTRIA 2009, Definition.
Arbeit zitieren:
Katja Damm, 2010, Rolle, Stellung und Aufgabe der Internen Revision im Krankenhaus, München, GRIN Verlag GmbH
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