Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Übergangssystem zwischen Schule und Beruf
2.1. Bildungsangebote im Übergangssystem
2.1.1 Schulische Angebote
2.1.2 Angebote der Bundesagentur für Arbeit
2.1.3 Angebote der ARGEn
2.2 Jugendliche im Übergangssystem
2.3 Probleme des Übergangssystems
2.4 Übergangssystem im Wandel
2.4.1 Neueste Erkenntnisse über die Ursachen
2.4.2 Neueste Entwicklungen
3. Die Entwicklung in Hamburg
3.1 Die Reform des Übergangssystems Schule - Beruf in Hamburg
3.2 Zusammenarbeit und Vernetzung der einzelnen Akteure bei der
Berufsorientierung und Berufswegeplanung
3.3 Hamburg als Vorbild für andere Bundesländer
Literaturverzeichnis
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1. Einleitung
Der Übergangsbereich Schule und Beruf umfasst nach einer sehr weit gehaltenen Definition die Bildungsabschnitte zwischen Sekundarstufe I und II der allgemeinbildenden Schulen und der Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer Erwerbstätigkeit. Beinhaltet sind hier die Berufsorientierung, die Ausbildungsvorbereitung und die Übergangsbegleitung in Ausbildung, Studium oder Arbeit.
Die Anzahl der Jugendlichen, die sich in berufsvorbereitenden /-orientierenden Maßnahmen befinden, weil sie keinen Ausbildungsplatz oder keinen Studienplatz bekommen haben, hat sich in den letzten Jahren drastisch erhöht. Immer mehr Expertinnen und Experten hinterfragen die Effektivität dieser Maßnahmen. Bemängelt werden vor allem die Intransparenz und Unverbundenheit der Maßnahmen (aber auch der Trägerstrukturen). Enorme Summen an Geld, die Bund, Länder und Kommunen zur Verfügung stellen, zeigen lt. Expertinnen- und Expertenmeinung zu wenig Wirkung - das Übergangssystem wird zu einer Warteschleife, die sich letztlich negativ in der individuellen Bildungsbiographie des Jugendlichen auswirkt (vgl. Beicht 2009, S.1) Das Land Hamburg hat 2009 begonnen, ein Rahmenkonzept in die Tat umzusetzen, dass die Schwachstellen des jetzigen Übergangssystems analysiert und verbessert. Ein grundlegender systemischer Ansatz mit einer gemeinsamen Verantwortung aller Akteurinnen und Akteure soll die Zersplitterung und die unklaren Zuständigkeiten, aber auch Rivalitäten beseitigen.
In der vorliegenden Arbeit wird das derzeitige Übergangssystem skizziert, vor allem mit dem Fokus auf die unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure und den Veränderungen der letzten Jahre. Im Anschluss daran wird das Hamburger Rahmenkonzept vorgestellt. Ein Schwerpunkt wird auf der Darstellung liegen, wo und zu welchem Zeitpunkt die Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure zum ersten Mal wirksam greifen soll, in diesem Fall im Bereich der Berufswegeorientierung und Berufswegeplanung. Kurz soll auch erörtert werden, welche Bedingungsmöglichkeiten es für eine Netzwerkbildung in der Praxis gibt und ob erste Praxisbeispiele bereits existieren. Zum Schluss folgt eine Zusammenfassung und ein Fazit.
1. Das Übergangssystem zwischen Schule und Beruf
Das deutsche Berufsbildungssystem besteht aus drei großen Bereichen: Zum einen aus dem dualen System der Berufsausbildung, zum zweiten der vollzeitschulischen Ausbildung und zum dritten aus dem sog. Übergangssystem. Das „Übergangsmanagement“ oder „Übergangssystem“ ist ein eigenständiger Bereich, der zwischen Schule und Berufsausbildung entstanden ist und der in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewann. Erst 2006 fügte das Konsortium Bildungsbericht das Übergangssystem als dritten Sektor (neben der dualen und der vollschulischen Ausbildung) zum System der beruflichen Ausbildung unterhalb der Hochschulebene hinzu (vgl. Beicht 2009, S. 3) Gemeint sind mit dem Übergangssystem vor allem die Angebote, die berufliche Schulen machen (die aber nicht zu anerkannten Abschlüssen führen) sowie die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit. Seit 2004 ist im Rahmen des sog. Ausbildungspakts die Einstiegsqualifizierung hinzu gekommen, die ein bezahltes Langzeitpraktikum und die evtl. Übernahme von potentiellen Auszubildenden niedrigschwellig möglich macht. Das Übergangssystem hat in den letzten Jahren, vor allem seit dem ersten nationalen Bildungsbericht 2006, stark im Fokus der Berufsbildungslandschaft gelegen. Dies rührt vor allem daher, weil sich die Quantität der Maßnahmen drastisch erhöht. So verdoppelten sich z.B. die berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit von 1992 bis 2007 um 111%. (vgl. Kroll 2009, zit. nach Beicht 2009, S. 3). Das Konsortium Bildungsberichterstattung (ab 2008: Autorengruppe
Bildungsberichterstattung genannt), das den seit 2006 in zweijährigem Abstand erscheinenden Nationalen Bildungsbericht erstellt, hält den starken Bedeutungsanstieg für „ (...) eine ernsthafte bildungspolitische Herausforderung (...).“ (Konsortium Bildungsberichterstattung 2006, S. 82), denn die Expansion des Übergangssystem ist gleichzeitig verbunden mit einem Rückgang der Eintritte von Jugendlichen in eine duale Berufsausbildung. Jugendliche, die nach der Schule in einem Übergangssystem eine oder mehrere Maßnahmen besuchen, können dadurch Vorteile, aber auch Nachteile haben. Die Qualifizierungsmaßnahmen können Jugendlichen helfen, einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb zu finden. Wenn dies nicht geschieht, kann sich das Übergangssystem schnell auch als Warteschleife entwickeln und negativ auf den Einstieg ins Berufleben wirken.
1.1 Bildungsangebote im Übergangssystem
Die Bildungangebote im Übergangssystem werden von beruflichen Schulen, von der Bundesagentur für Arbeit und von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende (den sog. ARGEn) angeboten. Im folgenden wird kurz dargestellt, welcher Träger welche Angebote betreut.
2.1.1 Schulische Angebote
Die schulischen Angebote an beruflichen Schulen liegen in der Verantwortung der Kultusminister der Länder, da das föderale System der Bundesrepbulik Deutschland vorgibt, dass Bildung Ländersache ist. Hier wird für Jugendliche - je nach Bundeslandein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) / Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) angeboten. Jugendliche besuchen das BVJ/BGJ mit den unterschiedlichsten Voraussetzungen und Motiven. Problematisch ist dies vor allem, da „(...) in der Regel kein auf die sehr unterschiedlichen individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot (...)“ (Bertelsmann Stifung 2007, S. 15) existiert. Vor allem fehlt aber nach dem Abschluss des BVJ eine „(...) systematische Verknüpfung mit Anschlüssen, etwa in Form von sicheren Übergängen in eine reguläre, betriebliche und außerbetriebliche oder schulische Berufsausbildung.“ (ebd, S. 16)
Dies führt zu einer erschwerten, zumindest nicht einfacheren Situation und macht es vielen Jugendlichen schwer, weiterhin auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz zu gehen.
Weitere schulische Angebote sind die teilqualifizierenden Bildungsgänge an Berufsfachschulen. Je nach Bildungsgang ist hier der Erwerb eines höheren Bildungsabschlusses möglich (z.B. Fachhochschulreife).
2.1.2 Angebote der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) an. Ursprünglich waren die BvB für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf vorgesehen, damit diese eine Ausbildungsreife erlangen konnten. Später wurde der Teilnehmerkreis aber auf marktbenachteiligte Jugendliche erweitert, denen es aufgrund der schlechten Ausbildungsplatzsituation nicht gelang, in den Arbeitsmarkt zu gelangen
Arbeit zitieren:
Katharina Kaminski, 2011, Die Entwicklung einer Kultur der Zusammenarbeit aller am Übergangssystem beteiligten Akteure als Grundlage für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben – dargestellt am Beispiel des Hamburger Rahmenkonzepts, München, GRIN Verlag GmbH
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