Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1. Der Antinomiebegriff 2
2. Die dritte Antinomie 2
2.1. Die Thesis 3
2.1.1. Anmerkung zur Thesis 4
2.2. Die Antithesis 4
2.2.1. Anmerkung zur Antithesis 5
3. Die Entwicklung zu einer Auflösung 6
3.1. Vom Interesse der Vernunft bei diesem ihrem Widerstreite 6
3.2. Antinomie als Aufgabe für die Vernunft 7
3.3. Die „skeptische Methode“ 8
4. Die Auflösung 9
4.1. Transzendentaler Idealismus 9
4.2. Die kritische Entscheidung 10
4.2.1. „sophisma figurae dictionis“ 10
4.2.2. Die Möglichkeit eines Dritten zwischen den Gegensätzen 11
4.3. Das regulative Prinzip 13
4.4. Mathematische und dynamische Antinomie 14
5. Die Auflösung der dritten Antinomie 15
5.1. Die Möglichkeit der Vereinigung von Freiheit und Natur 17
5.2. Erläuterung 18
Ergebnisse 21
Literaturverzeichnis 22
Einleitung
Absicht der vorliegenden Arbeit soll es sein, die wesentlichen Punkte der Kantischen „Antinomienlehre“ nachzuvollziehen. Darin versucht Kant nachzuweisen, dass spekulatives Denken die Vernunft zu Antinomien führt. Jedem synthetischen Urteil a priori der spekulativen Vernunft läßt sich demnach sein kontradiktorisches Gegenteil eben so gut nachweisen. Der erste Teil dieser Arbeit wird sich mit jener Situation beschäftigen: der Gegenüberstellung von Thesis und Antithesis. Jedes der Urteile läßt sich beweisen und beansprucht Interesse der Vernunft, doch dasselbe gilt für sein kontradiktorisches Gegenteil. Kant unterscheidet vier Antinomiegruppen, wovon hier die dritte exemplarisch im Mittelpunkt stehen soll. Die dritte Antinomie ergibt sich mit der Anwendung des Kausalitätsprinzips. Entweder stehen alle Ereignisse in kausaler Verknüpfung unter dem Naturgesetz, oder aber es gibt Kausalität aus Freiheit. Der Weg, den Kant zur Auflösung dieser Frage geht, soll dann in den folgenden Teilen dieser Arbeit nachvollzogen werden. In Bezug auf verschiedene Anwendungsbereiche können Thesis und Antithesis wahr sein, zu dieser Lösung wird Kant schließlich kommen. Wesentlich für die Auflösung des Antinomieproblems ist Kants Unterscheidung zwischen Dingen an sich und Erscheinungen: Die Antithese der dritten Antinomie bezieht sich demnach nur auf den Bereich der Erscheinungen. Kant gelingt es, das große Problem der Metaphysik aufzulösen, so heißt es auch, dass ihn erst die Situation in der die Vernunft mit sich selbst im Widerspruch steht, aus seinem „dogmatischen Schlummer“ aufgeweckt hat. Die dritte Antinomie ist von allen am unfangreichsten, da sie Grundlage der Überlegung über die menschliche Freiheit ist.
1. Der Antinomiebegriff
Antinomie der reinen Vernunft heißt das zweite Hauptstück der transzendentalen Dialektik. Ausgehend von der ursprünglichen Wortbedeutung steht der Ausdruck „Antinomie“ für den „Widerstreit“ zwischen entgegengesetzten, doch notwendigen Behauptungen bzw. Gesetzen. Ist von der Antinomie der reinen Vernunft die Rede bedeutet dies bei Kant, dass die Vernunft unter zwei sich widerstreitenden Gesetzen steht: Zum einen, dass alles Bedingte auf etwas Unbedingtes zurückzuführen ist, zum anderen, dass jede Bedingung als bedingt anzusehen ist. 1 Antinomien (im Plural) dagegen bezeichnen die Gruppen der sich jeweils widersprechenden Sätze (Thesis und Antithesis). Kant unterscheidet, gemäß den Kategoriengruppen, vier Gruppen der Antinomien. 2 Wenn also im Folgenden von der „dritten Antinomie“ die Rede ist, so handelt es sich dabei um eine der vierfachen „Widerstreit“-Gestalten der Antinomie der reinen Vernunft. Die früheste Verwendung des Begriffs findet sich in der Zeit zwischen 1775 und 1777, er kommt also in den vorkritischen Schriften noch nicht vor. 3
Die Antinomie, so Kant, veranlaße „Zwiespalt und Zerrüttung“. 4 Dieser Zwiespalt basiert wiederum auf der natürlichen, im menschlichen Erkenntnisvermögen angelegten, Antithetik. „Antithetik“ ist mit „Antinomie“ nicht synonym zu verstehen. Kant erläutert im zweiten Abschnitt, dass er unter Antithetik „...den Widerstreit der dem Scheine nach dogmatischen Erkenntnisse...“ 5 (die nicht notwendigerweise über Gesetzesstatus verfügen) verstehe. 6
2. Die dritte Antinomie
Den vier Kategoriengruppen gemäß gibt es vier kosmologische Ideen. Die dritte Antinomie steht unter der Kategoriengruppe der Relation. Aus der dritten kosmologischen Idee über die „absolute Vollständigkeit der Entstehung einer Erscheinung überhaupt“ 7 , entwickelt Kant das folgende Gegensatzpaar: Neben den Gesetzen der Natur als Kausalität ist Freiheit zu deren Erklärung notwendig. Als Antithesis steht dem gegenüber: „Es ist keine Freiheit, sondern alles in der Welt geschieht lediglich nach Gesetzen der Natur“ 8 . In diesen Widerstreit gerät die Vernunft bei dem rückschreitenden Durchdenken (Regress) der Reihe der Kausalbedingungen. Die Suche nach der Ursache geht mit jeder erfahrenen Wirkung von Etwas einher und jeder Ursache geht wiederum eine Ursache voraus. 9 Diesen Regress „abschließen“ zu wollen, stellt nun die große Schwierigkeit dar.
1 Höffe, Ottfried, Kant, S. 143.
2 B 443.
3 Ertl, Wolfgang, Kants Auflösung der „dritten Antinomie“, (Symposion 110), Freiburg, München 1998, S. 31.
4 B 435.
5 B 448.
6 Siehe Ertl. S. 31ff.
7 B 443.
8 B 473.
9 Siehe B 240.
2.1. Die Thesis
Die Thesis formuliert die Auffassung es seien zwei Arten von Kausalität zur Erklärung der Erscheinungen in der Welt anzunehmen: „Die Kausalität nach Gesetzen der Natur ist nicht die einzige, aus welcher die Erscheinungen der Welt insgesamt abgeleitet werden können...“ 10 . Eine Kausalität ist eben die nach den Gesetzen der Natur. Sie wird immer vorausgesetzt und stellt die Grundlage der Naturwissenschaften dar. Weiter heißt es in der Thesis: „...Es ist noch eine Kausalität durch Freiheit zu Erklärung derselben [den Erscheinungen] anzunehmen notwendig“. Mit Hilfe der „Freiheit“ soll die von der Vernunft geforderte Vollständigkeit (Totalität) des Regresses erlangt werden.
Den Beweis zu dieser Thesis lässt Kant wie schon in den vorherigen Fällen über die Annahme des Gegenteils erbringen. Nehme man an, es gebe nur die Kausalität nach den Gesetzen der Natur, so kommt man in die Schwierigkeit den Regreß nie abschliessen, also vollständig denken zu können. Denn jeder Ursache muss wiederum eine Ursache vorausgehen. Dieser „vorausgehende“ Zustand muss „... selbst etwas sein, was geschehen ist [...], weil, wenn es jederzeit gewesen wäre, seine Folge auch nicht allererst entstanden, sondern immer gewesen sein würde.“ 11 Nach dem Naturgesetz folgt aber nun einmal die Wirkung zeitlich auf ihre Ursache. Zum einen kann man auf diese Weise keinen Anfang feststellen, denn es würde keinen Anfang geben. Die von der Vernunft geforderte Vollständigkeit kann nicht erreicht werden: „Wenn also alles nach bloßen Gesetzen der Natur geschieht, so gibt es jederzeit nur einen subalternen, niemals aber einen ersten Anfang, und also überhaupt keine Vollständigkeit der Reihe auf der von einander abstammenden Ursachen.“ Zum anderen bemerkt Kant, dass die Kausalität nach dem Gesetz der Natur selbst Vollständigkeit verlangt, sich also selbst widerspricht: „Nun besteht aber eben darin das Gesetz der Natur: daß ohne hinreichend a priori bestimmte Ursache nichts geschehe“. 12 Eine Erklärung nur aus Naturgesetzen ist demnach nicht möglich. Eine weitere Kausalität wird nun benötigt. Etwas, das Ursache aber keine Wirkung ist, dem also selbst keine Ursache mehr vorangestellt ist und das dennoch von selbst eine Kausalreihe in Gang setzen kann. Kant nennt dies „eine absolute Spontaneität der Ursachen“. Durch diese „transzendentale Freiheit“, welche naturgesetzmäßige Reihen in Gang setzt, werden diese Reihen auch erst vollständig.
2.1.1. Anmerkung zur Thesis
In der Anmerkung zur dritten Antinomie geht es Kant darum, diese transzendentale Idee der Freiheit nicht mit dem psychologischen Begriff gleichzusetzen. Zwar verleiten die Bezeichnungen, so Heimsoeth, „...sogleich an menschliches Tun zu denken und damit an das „psychologische“
10 B 472f.
11 B 474.
12 B 474.
Problem unserer Willens- und Handlungsfreiheit.“ 13 Doch geht die „Frage über die Freiheit des Willens“, in der die Philosophie seit je her „unüberwindliche Schwierigkeiten findet“ eigentlich nur auf die transzendentale Bedeutung zurück, um die es hier nur geht,um die Frage „...ob ein Vermögen angenommen werden müsse, eine Reihe von sukzessiven Dingen oder Zuständen von selbst anzufangen.“ 14 Ob dies zu denken möglich sei ist die Frage. Wie genau dieses transzendentale Vermögen funktioniert, ist nicht zu beantworten und auch nicht notwendig, denn selbst bei der Kausalität nach Naturgesetzen ist uns dies nicht möglich. Wir haben dieses Vermögen, so Kant, bewiesen aber nicht eingesehen. Da es für die Kosmologie als bewiesen gilt, so muss es nun auch erlaubt sein, verschiedene Kausalreihen aus Freiheit beginnen zu lassen und, womit wir wieder bei der Frage nach der menschlichen Willensfreiheit wären, bestimmten Substanzen dieses Vermögen beizulegen. Kant weist an dieser Stelle auf ein mögliches Mißverständnis hin, mit dem Vermögen etwas von selbst „anfangen“ zu lassen, nicht einen Anfang der Zeit nach, sondern der Kausalität nach zu meinen. Es geht also durchaus zusammen, dass in einem Zeitverlauf eine neue Kausalreihe beginne. Dieser würde damit eine Zeit vorhergehen, aber eben keine Ursache aus dem Naturgesetz. Kant bringt hierzu das Beispiel mit dem Aufstehen vom Stuhl. Er steht vom Stuhl auf, ohne durch irgendeine Naturursache dazu veranlasst worden zu sein, also völlig frei. Zwar geht dieser Handlung eine Zeit bereits voraus, doch ändert dies nichts daran, dass damit eine neue Kausalreihe beginnt. Der Entschluß zu dieser Handlung liegt nicht in der Abfolge der Naturwirkungen. Die Handlung folgt (zeitlich) zwar den Naturursachen, erfolgt (kausal) aber eben nicht daraus. Zum Abschluß versucht Kant die Thesis damit zu untermauern, dass es immer schon ein „Bedürfnis der Vernunft“ war, „in der Reihe der Naturursachen sich auf einen ersten Anfang aus Freiheit zu berufen.“ 15 So haben bereits die „Philosophen des Altertums“, aber auch verschiedene theologische Erklärungen, eine erste, freie Ursache angenommen. „Denn aus bloßer Natur unterfingen sie sich nicht, einen ersten Anfang begreiflich zu machen.“ 16
2.2. Die Antithesis
Die Gegenthese bestreitet nun die Existenz von Freiheit, sowohl in der Kosmologie als auch die eines Vermögens bestimmter Substanzen. Alle Kausalität läuft nur nach dem Naturgesetz. Wieder soll der Beweis durch Behauptung des Gegenteils, also der Thesis, erbracht werden, in dem sie als unhaltbar nachgewiesen wird. Wenn man also davon ausgeht es gebe eine transzendentale Freiheit als Kausalität, ein Vermögen eine Reihe von Zuständen anzufangen, so würde sich diese „...zeitlich abheben vom Zustande des Agierenden vor der Aktion, vor Handlungsbeginnn.“ 17 Eine Wirkung würde erfolgen, ohne dass ihr etwas vorausginge, was sie eigentlich gesetzmäßig bestimmt. „Es
13 Heimsoeth, S. 240.
14 B 476.
15 B 479.
16 B 479.
17 Heimsoeth, S. 243.
Arbeit zitieren:
Sebastian Saalbach, 2007, Immanuel Kant - Die dritte Antinomie und ihre Auflösung, München, GRIN Verlag GmbH
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