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Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Einleitung 3
2. Die Ursprünge der staatlichen Organisation 4
3. Die Überlieferung 5
4. Die Volksversammlung 6
a) Die Mitglieder und der Versammlungsort 6
b) Die Apella im spartanischen Kosmos 9
c) Das Abstimmungsverfahren 12
d) Zu Entscheidungen und Kompetenzen 14
5. Ergebnisse 18
Literaturverzeichnis 19
Quellenverzeichnis 20
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1. Einleitung
Sparta stellt neben Athen die Großmacht im antiken Griechenland dar, ist aber weit mehr zum Mythos geworden hinsichtlich seiner militärischen Erfolge und des staatlichen Aufbaus. Eine der wesentlichen politischen Institutionen der Polis Sparta ist die Volksversammlung, mit der sich die vorliegende Hausarbeit beschäftigt. Der Blick soll auf diese Einrichtung konzentriert bleiben, wobei für andere tangierte Sachverhalte, die weniger ausführlich behandelt werden können, auf die umfangreiche moderne Literatur zum Thema Sparta hingewiesen sei. Anhand der überlieferten Informationen soll versucht werden, die Rolle der Volksversammlung in der spartanischen Politik darzustellen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Begriff „Apella“ als Synonym für die Volksversammlung Spartas verwendet wird. In der Überlieferung wird dagegen auch der gemeingriechische Begriff ekklesia vielfach gebraucht. Auf den Begriff Apella hat man sich in der wissenschaftlichen Verwendung geeinigt und geht auch von seiner Authentizität aus 1 . Im Folgenden soll nun untersucht werden, welche Funktion die Apella einnimmt. Welche Personen waren Angehörige der Versammlung, wer gehörte zum Volk? Wie und worüber wurden Abstimmungen getroffen? Diese Fragen sollen beantwortet werden. Ebenso soll gezeigt werden wie die Apella in den spartanischen Staat eingebettet war, welche formalen und welche faktischen Kompetenzen sie aufwies.
1 Dazu WELWEI, Karl-Wilhelm, Apella oder Ekklesia? Zur Bezeichnung der spartanischen Volksversammlung,
in: Ders., Polis und Arché. Kleine Schriften zu Gesellschafts- und Herrschaftsstrukturen in der griechischen Welt
(= Historia Einzelschriften 146), Stuttgart 2000, S. 172 ff.
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2. Die Ursprünge der staatlichen Organisation
Wie in anderen vorstaatlichen Gesellschaften in der griechischen Welt bilden sich auch in Sparta, im Verlauf des 7. Jahrhunderts, allmählich staatliche Formen heraus. Dies ist etwa die Folgezeit nach dem ersten Messenischen Krieg. Überhaupt wird den kriegerischen Auseinandersetzungen mit den Messeniern eine zentrale Rolle bei der Enstehung der spartanischen Staatsordnung beigemessen, da sie geprägt von militärischer Bedrohung entstand und sich auch entsprechend ausbildete 2 . In der Überlieferung finden wir dagegen bereits bei Herodot die Auffassung von einer über Jahrhunderte unveränderten staatlichen Ordnung Spartas, die von der legendären Person Lykurg eingerichtet wurde. Der Prozess der Institutionalisierung reicht bis ins 6. Jahrhundert hinein und umfasst die Festschreibung der wesentlichsten Kompetenzen öffentlicher politischer Einrichtungen 3 . Zu diesen Einrichtungen in archaischer Zeit zählen die Archagetai, jene spartanische Doppelspitze, die sich wohl aus dem Wehrverband der vier spartanischen Dörfer, Limnai, Mesoa, Kynosura und Pitane herausbildet, des weiteren die Gerusia, der Rat der Alten. Wie in anderen griechischen Siedlungsgebieten hat sich auch in Sparta dieser Rat erst nach einer längeren Phase gesellschaftlicher Differenzierung, vor allem durch größere Besitzunterschiede, herausbilden können 4 . Die Versammlungen des gesamten Wehrverbandes, das heißt der Wehrfähigen, wie sie bereits in den homerischen Epen geschildert werden und die ihre Zustimmung oder Ablehnung gegenüber den Plänen der Anführer äußerten, stellen die dritte Einrichtung in vorstaatlicher Zeit dar. An die Stelle dieser Heeresversammlung trat nun die Versammlung des damos als feste politische Einrichtung durch Regelung bestimmter Befugnisse. Welche Befugnisse das waren, welche Arbeit in der Apella getan wurde, wird weiter unten zu erörtern sein. Zentrales Dokument diesbezüglich stellt die sog. Große Rhetra dar. Wichtiges Element auf dem Weg zur Institutionalisierung der Volksversammlung war die Festlegung eines regelmäßigen Zusammenkommens des Volkes. Indem sich nun die Bürgerschaft regelmäßig, bzw. auch zu besonderen Anlässen einfand, war sie nicht mehr abhängig von ihrer Führung, die Möglichkeit zu haben ihre Stimme einzubringen. Ab der Mitte des 7. Jahrhunderts kann bereits von einem Bürgerstaat gesprochen werden 5 . Dagegen ist von einem wesentlich früheren Zeitpunkt der Festschreibung bestimmter Rechte nicht
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Dazu THOMMEN, Lukas, Lakedaimonion Politeia. Die Entstehung der spartanischen Verfassung, Stuttgart
1996, S. 35.
3 Ebd. S. 30, Thommen dehnt den Prozess der Staatswerdung bis ins 5. Jh. aus.
4 WELWEI, Karl-Wilhelm, Sparta. Aufstieg und Niedergang einer antiken Großmacht, Stuttgart 2004, S.27.
5 WALTER, Uwe, An der Polis teilhaben. Bürgerstaat und Zugehörigkeit im archaischen Griechenland (=
Historia Einzelschriften 82), Stuttgart 1993 S. 165.
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auszugehen 6 . Im Laufe des folgenden Jahrhunderts gewann noch eine vierte Institution, das Ephorat an Bedeutung. Ergebnis dieser Entwicklung war die spartanische Staatsverfassung, auf die wir ebenfalls noch ausführlicher eingehen werden.
3. Die Überlieferung
Die älteste uns erhaltene Schrift direkt zum Thema spartanische Politik ist die Λακεδαιμονίων Пολιτεία des Atheners Xenophon. Sie ist von herausragender Bedeutung für die spätere Verklärung des spartanischen Staates, da sie anders motiviert ist als eine objektive und umfassende Darstellung der Institutionen zu liefern 7 . Anders als der Titel erwarten lässt, ist von der Apella, der Versammlung des Volkes, überhaupt nie die Rede. Obwohl bereits dieser Fakt eine äußerst geringe Bedeutsamkeit der Institution Volksversammlung vermuten lässt, ist zu bedenken, dass genau dieser Effekt beabsichtigt gewesen ist. Zwar ging es Xenophon um die Abbildung der eunomia, der spartanischen Ordnung, der er auch sehr zugeneigt war. Er gehört jedoch zu antidemokratischen Kreisen, die die lykurgische Ordnung Spartas als Gegenmodell zur attischen Demokratie betrachten in der Diskussion um den besten Staat. Er berichtet ausführlich über die spartanische Lebensführung, die Erziehung und den politischen Aufbau, mit Ausnahme der Apella. Als demokratisches Element der ansonsten hochgelobten spartanischen Ordnung wird sie einfach ignoriert. Der Diskussion um den besten Staat widmet sich auch Aristoteles´ Schrift Politik, der wir einige knappe Informationen zur Volksversammlung entnehmen können. Aristoteles ist allerdings kein Freund Spartas, kritisiert die Verfassung, und tadelt sogar den von anderen oft gelobten Grundsatz des Gesetzgebers: „Denn die gesamte Einrichtung der spartanischen Gesetze läuft nur auf einen Teil der Tugend hinaus, nämlich auf die Kriegstüchtigkeit […] Daher hielten sich die Spartaner nur, wenn sie Krieg führten; sie versagten aber, wenn sie herrschten …“ 8 . Auch der pater historiae bietet nur wenige Hinweise. Herodot zeichnet sich durch Desinteresse an politischen Details aus: „Sollte jemand um Aufklärung über die Regierungsformen von Sparta und Athen bemüht sein […] so wird er bei Herodot wenig finden“ 9 . Die meisten Informationen bieten Thukydides und der erst in nachchristlicher Zeit lebende Plutarch. In seinen Viten widmet er sich dem legendären Gesetzgeber Lykurg und überliefert uns darin die
6 WELWEI, Karl-Wilhelm, Die griechische Polis. Verfassung und Gesellschaft in archaischer und klassischer
Zeit, Stuttgart 1998, S. 111f.
7 REBENICH, Stefan (Hg.), Xenophon. Die Verfassung der Spartaner (=Texte zur Forschung 70), Darmstadt
1998, S. 3ff.
8 Arist. Pol. 1271 b.
9 CARTLEDGE, Paul, Die Griechen und wir, Stuttgart 1998, S.89.
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„Große Rhetra“, zentrales Dokument über die Einrichtung der spartanischen Ordnung die auf ein Orakel der Pythia an Lykurg zurück gehen soll. Diese Legende können wir bereits in den Gedichten des Tyrtaios finden, eines archaischen Dichters zu Zeiten des Messenischen Krieges, der nur grob auf die zweite Hälfte des 7. Jahrhunderts datiert werden kann 10 . Insgesamt zeichnet sich eine knappe Quellengrundlage ab, die viele Fragen aufwirft und leider auch offen lässt.
4. Die Volksversammlung
4. a) Die Mitglieder und der Versammlungsort
Im spartanischen Staat gibt es drei große Bevölkerungsgruppen. Die unterste Schicht, die Heloten, stellen Sklaven im Gemeinschaftsbesitz des Staates dar. Bevölkerung, die in den lakonischen Randgebieten und Messenien lebt und einst von Sparta unterworfen wurde, um der spartanischen Oberschicht Landbesitz zu bearbeiten. Einzig diese Oberschicht, die Spartiaten, haben als Vollbürger ein Recht an der Politik des Gesamtstaates mitzuwirken. Unter dem damos, der in der Volksversammlung abstimmen darf, ist also nur die Gruppe der Spartiaten gemeint, deshalb gilt ihnen besondere Aufmerksamkeit. Im Selbstverständnis der Spartaner zählten zu den Lakedaimoniern, den Bewohnern Lakoniens, neben den Spartiaten noch die dritte Bevölkerungsgruppe, die Perioikoi. Ebenso wie die Ursprünge der staatlichen Institutionen verliert sich auch die Entwicklung der spartanischen Gesellschaftsordnung im legendären Dunkel der Geschichte. Zur Entstehung des Periökenstatus vermutet Welwei einen erheblichen Teil protodorischer Zuwanderer, der bei den Bewohnern Spartas Rückhalt gegen die vordorische Bevölkerung, den Achaiern, suchte. Nun waren diese Zuwanderer nicht gleichberechtigt mit den Spartanern und konnten nicht teilnehmen an Volks- und Heeresversammlungen. Andererseits stärkten sie die spartanische Wehr- und Siedlungsgemeinschaft, was wiederum gewisse Sonderrechte erklärt 11 . Zwar waren die Periöken keine unterdrückte Schicht wie die Heloten, doch waren sie zur Heerfolge verpflichtet ohne dass ihnen politische Mitbestimmung zuteil wurde. Ansonsten kommt der Volksversammlung der Charakter ihrer ursprünglichen Funktion als Heeresversammlung sehr nah. War doch jeder Spartiate zugleich Bürger und Soldat der Polis. Um am politischen Entscheidungsprozess teilzuhaben, also anerkannter Vollbürger zu sein, musste man grundlegenden Bestimmungen genügen. Zunächst hatte man sich den
10 THOMMEN, S. 31.
11 WELWEI, Sparta, S.48f.
Arbeit zitieren:
Sebastian Saalbach, 2005, Die Apella - Eine Institution in Politik und Gesellschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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