Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis III
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit 1
1.2 Gang der Arbeit 3
2. Die Stellung des Aufsichtsrates in Österreich 4
2.1 Rechtliche Grundlagen 4
2.1.1 Die Verfassung einer österreichischen Aktiengesellschaft 4
2.1.2 Wahl und Arbeit des Aufsichtsrates 5
2.2 Der Aufsichtsrat in der Praxis 7
2.3 Aufsichtsratsverflechtungen 9
3. Theoretische Ansätze der Corporate Governance 11
3.1 Principal Agent Theorie 11
3.1.1 Die Dreieckskonstellation Eigentümer Aufsichtsrat Vorstand in der
Principal Agent Theorie. 12
3.1.2 Informationsasymmetrien und opportunistisches Verhalten 13
3.1.3 Hidden Characteristics 14
3.1.4 Hidden Action 15
3.1.5 Hidden Information 15
3.1.6 Hidden Intention 15
3.2 Stewardship Theorie 16
4. Corporate Governance 19
4.1 Einführung und Begriffsabgrenzung 19
4.2 Corporate Governance-Systeme. 21
4.2.1 Marktorientierte Outsider-Systeme 22
4.2.2 Netzwerkorientierte Insider-Systeme 24
4.2.3 Überblicksartiger Vergleich der Systeme 27
4.3 Der Österreichische Corporate Governance Kodex 27
4.3.1 Grundlegendes zum Inhalt 29
I
4.3.2 Akzeptanz bei börsenotierten Aktiengesellschaften 31
5. Demographische Korrelationsanalysen 34
5.1 Methoden und Erläuterungen 34
5.2 Erläuterung der Untersuchungsfelder 37
5.3 Analysen 40
5.3.1 Deskriptive Analyse 40
5.3.2 Behauptung 1 41
5.3.3 Behauptung 2 41
5.3.4 Behauptung 3 42
5.3.5 Behauptung 4 43
5.3.6 Behauptung 5 44
5.3.7 Behauptung 6 46
5.3.8 Behauptung 7 47
6. Resümee 49
6.1 Zusammenfassung der gewonnenen Daten 49
6.2 Fazit 50
Literaturverzeichnis IV
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Schematische Darstellung der Principal Agent Beziehungen in der Dreieckskonstellation Eigentümer, Aufsichtsrat und Vorstand .................................. 13 Abbildung 2: Ausgestaltung von Corporate Governance-Systemen .......................... 21 Abbildung 3: Stimmrechte und Kapitalanteile bei Pyramidenstrukturen .................... 25 Abbildung 4: Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex nach Marktsegment ... 32 Abbildung 5: Ausschnitt aus der Datensammlung in Microsoft Excel ........................ 35 Abbildung 7: Interpretationshilfe für den Korrelationskoeffizienten ............................ 36 Abbildung 6: Die von Excel verwendete KORREL-Funktion...................................... 36 Abbildung 8: Beispiel für ein Streudiagramm ............................................................ 37 Abbildung 9: Behauptung 1 - Zusammenhang Anzahl Personen mit
Aufsichtsratsmandat und Anzahl der Mitarbeiter in der AG ....................................... 41 Abbildung 10: Behauptung 2 - Zusammenhang Anzahl Mandate pro Person und Alter
der Aufsichtsratsmandatare....................................................................................... 42 Abbildung 11: Behauptung 3 - Zusammenhang Alter der Personen mit
Aufsichtsratsmandat und Alter der Unternehmen ...................................................... 43 Abbildung 12: Behauptung 4 - Zusammenhang Anzahl der Personen mit
Aufsichtsratsmandat und Return on Sales ................................................................ 44 Abbildung 13: Behauptung 5 - Zusammenhang Anteil der Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat und Return on Sales .............................................................................. 45 - Zusammenhang Anteil der Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat und Return on Sales .............................................................................. 46 Abbildung 15: Behauptung 6 - Zusammenhang Frauenanteil im Aufsichtsrat und
Return on Sales ......................................................................................................... 47 Abbildung 16: Behauptung 7 - Zusammenhang durchschnittliches Alter der Personen
mit Aufsichtsratsmandat und Return on Sales........................................................... 48
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:Typisch auftretende Agencyprobleme ....................................................... 14 Tabelle 2: Die Corporate Governance System im direkten Vergleich ........................ 27 Tabelle 3: Die Regelkategorien des ÖCGK ............................................................... 29 Tabelle 4: Top 3 Kodex Abweichungen der börsenotierten Unternehmen 2009 ....... 33 Tabelle 5: Gewonnene Ergebnisse im Überblick ....................................................... 49
III
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit
Der Aufsichtsrat in Aktiengesellschaften ist gemäß § 95 (1) Aktiengesetz zunächst zur Überwachung der Geschäftsführung eingerichtet. 1 Diese Aufgabe bringt es mit sich, Probleme und Missstände im Unternehmen frühzeitig zu erkennen und zu reagieren bevor diese größeren Schaden verursachen. 2 Diese Funktion ist auch angesichts diverser nationaler und internationaler Wirtschaftsskandale und der Wirtschaftskrise von größter Bedeutung.
Neben seitens der Legislative auferlegten Regelungen in Form von Gesetzen, haben sich Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen gebildet.
Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance mit dem
ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen realisiert. 3
Dieser Kodex kann von Unternehmen grundsätzlich auf freiwilliger Basis, durch Selbstverpflichtung, anerkannt werden. Für börsenotierte Aktiengesellschaften am Prime Market der Wiener Börse ist er hingegen verpflichtend zu ratifizieren, um in dieses Segment aufgenommen zu werden. 4 Vereinfachend zusammengefasst regelt er das Zusammenspiel und Zusammenarbeiten von Aktionären, Aufsichtsrat und Vorstand, also die . 5
g von Eigentum und Führung der
Unternehmen und lässt sich mit dem Principal-Agent Ansatz beschreiben. 6 Die Principal-Agent Theorie basiert typischerweise auf opportunistischem Verhalten der
1 Vgl. § 95 (1) AktG
2 Vgl. Dutzi (2005), S. 2.
3 Österreichischer Arbeitskreis für Corporate Governance (2010), S. 11.
4 Vgl. Österreichischer Arbeitskreis für Corporate Governance (2010), S. 12.
5 Witt (2001), S. 73.
6 Vgl. Diederichs/Kißler (2008), S. 2.
1
Beteiligten. 7 Im Gegensatz dazu geht die Stewardship Theorie von wechselseitigem Vertrauen und nicht-monetären Motiven zwischen den Akteuren aus. 8
Ziel der Arbeit ist es, die demographischen Strukturen der etwa 100 österreichischen börsenotierten AGs in Form von Korrelationsstudien zu untersuchen. Das hierzu nötige Datenmaterial (Anzahl der Personen mit Aufsichtsratsmandat, Anzahl der vom Betriebsrat entsendeten Mandatare, Mandate pro Person, Lebensalter der Personen mit Aufsichtsratsmandat, Mandatsdauer, Geschlecht der Personen mit Aufsichtsratsmandat, Mitarbeiteranzahl, EGT, Cash Flow, Gründungsjahr) kann über - 9 erhoben werden. Untersucht werden die Jahre
2005 bis 2009. Die Unterscheidung nach Branchen wäre prinzipiell ohne größere Schwierigkeiten möglich angesichts der relativ kleinen Stichprobe wird aber davon Abstand genommen. Zur Analyse wird die Software Microsoft Office Excel verwendet.
Folgende Beziehungen sollen mittels der Korrelationsanalyse untersucht werden:
Anzahl der Mitarbeiter Anzahl der Personen mit Aufsichtsratsmandat Lebensalter der Personen mit Aufsichtsratsmandat Mandate pro Person Lebensalter der Unternehmen Lebensalter der Personen mit Aufsichtsratsmandat
EGT-Marge (EGT/Umsatz) Anzahl der Personen mit Aufsichtsratsmandat EGT-Marge Anteil von entsendeten Betriebsräten im Aufsichtsrat EGT-Marge Anteil weiblicher Personen mit Aufsichtsratsmandat EGT-Marge Lebensalter der Personen mit Aufsichtsratsmandat
Die der Arbeit zugrundeliegende Forschungsfrage lautet:
n Aktiengesellschaften
signifikante Korrelationen in Hinblick auf die genannten statistischen Variablen
7 Vgl. Richter/Furubotn (1999), S. 93.
8 Vgl. Iro (2006), S. 2.
9 .https://daten.compass.at/
2
1.2 Gang der Arbeit
In Kapitel 2 sei der Unternehmensverfassung, also den rechtlichen Grundlagen des Aufsichtsrates, einerseits, und im Vergleich dazu den Umständen in der Praxis andererseits, Rechnung getragen. Als medial oft thematisierter Sachverhalt ist ein Unterkapitel auch dem Phänomen der Aufsichtsratsverflechtungen und deren Einfluss auf andere Variablen gewidmet.
Kapitel 3 widmet sich den zwei zentralen Erklärungsmodellen von menschlicher Motivation in einer Auftraggeber-Auftragnehmer Beziehung. Zu Beginn wird die Principal Agent Theorie theoretisch beleuchtet, um schließlich anknüpfend an deren Schwächen einen Überblick über die Stewardship Theorie zu liefern.
Der Begriff der Corporate Governance, seine unterschiedlichen
Interpretationsmöglichkeiten und die beiden wesentlichen Ausprägungsformen werden in Kapitel 4 thematisiert und miteinander verglichen. Der Österreichische Corporate Governance Kodex wird inhaltlich auf Relevanz für den Aufsichtsrat beleuchtet und auf Akzeptanz bei den Aktiengesellschaften geprüft. Dabei wird auf einzelne Fallbeispiele eingegangen.
In Kapitel 5 werden Korrelationsanalysen zum demographischen Aufbau des Aufsichtsrats in österreichischen börsenotierten Aktiengesellschaften durchgeführt. Das Datenmaterial stammt aus dem österreichischen Firmenbuch. Die errechneten Korrelationskoeffizienten werden interpretiert und teilweise auf aktuelle Themen umgelegt.
Kapitel 6 fasst die gewonnenen Daten zusammen und beinhaltet ein abschließendes Resümee.
3
2. Die Stellung des Aufsichtsrates in Österreich
2.1 Rechtliche Grundlagen
Um einen ersten Überblick über die Rahmenbedingungen im Verhältnis des Aufsichtsrates zu den anderen Anspruchsgruppen in einer börsenotierten Aktiengesellschaft zu bieten, werden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert.
2.1.1 Die Verfassung einer österreichischen Aktiengesellschaft
Die rechtliche Verfassung einer österreichischen Aktiengesellschaft wird im vierten Teil des österreichischen Aktiengesetzes von 1965 geregelt. Demnach obliegt die Leitung einer Aktiengesellschaft dem Vorstand. 10
Damit einher geht die Kompetenz die Aktiengesellschaft zu vertreten. 11 Der Vorstand wird für eine maximale Amtsperiode von 5 Jahren vom Aufsichtsrat gewählt. 12
Als ein vom Vorstand unabhängiges Organ ist die Einrichtung eines Aufsichtsrates vorgesehen. Seine Rechtsgrundlage bilden §§ 86-99 des Aktiengesetzes. Grundsätzliche Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung der Geschäftsführung, also des Vorstandes. 13 Er verfügt über Personalhoheit über den Vorstand und zeichnet für dessen Bestellung und Abberufung verantwortlich. 14
Diese Separierung von Geschäftsführung und Kontrolle durch die beiden genannten Organe wird in der Literatur als Trennungsmodell 15 oder Two-Tiered-Board- System 16 bezeichnet. Nagy bezeichneteinen in der Mitbestimmung derart beschnittenen Aufsichtsrat als und hält fest, dass dies dem eigentlichen Prinzip des Aktienrechts entspreche. 17 Besonders deutlich wird dieser Trennungsgedanke in § 90 AktG konstatiert:
10 Vgl. § 70 (1) AktG
11 § 71 (1) AktG
12 Vgl. § 75 (1) AktG
13 Vgl. § 95 (1) AktG
14 Vgl. Frotz/Schörghofer (2010), S. 221.
15 Martens (1999), S. 9.
16 Skrzipek (2004), S. 114.
17 Vgl. Nagy (2002), S. 146.
4
Die Aufsichtsratsmitglieder können nicht zugleich Vorstandsmitglieder oder dauernd Vertreter von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen (§ 228 Abs. 3 UGB) sein. Sie können auch nicht als Angestellte die Geschäfte der Gesellschaft führen. 18
Auch in § 95 (5) AktG erfolgt zunächst eine klare Trennung der zugewiesenen Aufgaben:
Maßnahmen der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden. 19
Diese Aussage relativierend werden Geschäfte genannt, bei denen die Zustimmung des Aufsichtsrates sehr wohl eingeholt werden muss. Es ist dies jedoch keine taxative Auflistung, sondern ein Mindestkatalog. 20 Hierunter fallen Entscheidungen , 21 beispielsweise der Erwerb oder Verkauf von
Beteiligungen, Betrieben und Liegenschaften, grundsätzliche Entscheidungen in der Geschäftspolitik und finanziell besonders umfangreiche Geschäftsfälle. 22 Auch Verträge
an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat sollen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen werden. 23
2.1.2 Wahl und Arbeit des Aufsichtsrates
Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch eine Wahl im Rahmen der Hauptversammlung durch die Aktionäre legitimiert. 24 Vor dieser Wahl sind etwaige Gründe, die auf eine Befangenheit der potentiellen Aufsichtsratsmitglieder schließen lassen, zu erörtern. 25 In Ausnahmefällen, wenn über einen Zeitraum von 3 Monaten das Quorum im Aufsichtsrat nicht erreicht wird, kann die Bestellung vorübergehend auch gerichtlich erfolgen. 26
Im Sinne der Pflicht zur internen Organisation (Selbstorganisation) haben die gewählten Aufsichtsratsmitglieder wiederum aus ihren Reihen einen Vorsitzenden
18 § 90 (1) AktG
19 § 95 (5) AktG
20 Vgl. Jordis (2010), S. 243.
21 Nagy (2002), S. 141.
22 Vgl. § 95 (5) AktG
23 § 95 (5) Z 12 AktG
24 Vgl. § 87 (1) AktG
25 Vgl. § 87 (2) AktG
26 Vgl. § 89 (1) und (2) AktG
5
und zumindest einen Stellvertreter zu wählen. 27 Umgehend nach erfolgter Wahl sind allfällige Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates durch den Vorstand im Firmenbuch zu ändern. 28
Um seinen Kontrollaufgaben hinreichend nachzukommen, stehen dem Aufsichtsrat durch das Aktiengesetz unterschiedliche Instrumente zu Verfügung. Zu beachten ist jedoch, dass der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit den Vorstand nicht in dessen Leitungsfunktion (be-)hindern darf. 29 In der laufenden, unterjährigen Arbeit ist der Aufsichtsrat aber stets befugt, vom Vorstand einen der Aktiengesellschaft einzufordern. 30
Unabhängig davon ist der Vorstand selbst gemäß § 81 AktG verpflichtet, den Aufsichtsrat von der Geschäftsentwicklung und Lage des Unternehmens zu unterrichten. 31 Ebenso darf der Aufsichtsrat selbstständig die Bücher, Schriften und Vermögensgegenstände der Gesellschaft einsehen bzw. einen Sachverständigen dazu beauftragen und hat gegebenenfalls eine Hauptversammlung einzuberufen. 32 Diese dient der gemeinschaftlichen Willensbildung der Aktionäre 33 Im Rahmen der Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat betreffend die vom Vorstand vorgeschlagene Gewinnverwendung, den Jahresabschluss und den Lagebericht an die Aktionäre zu
prozeßunabhängig . 35 Daneben unterliegen Aktiengesellschaften als Kapitalgesellschaften der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch eine externe Stelle bevor dieser dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Dies rührt im geschichtlichen Kontext aus Verfehlungen des Aufsichtsrates bei der Kontrolle und Überwachung des Vorstandes. 36
Für ihre Tätigkeit kann den Aufsichtsratsmitgliedern auch eine Vergütung zugesprochen werden. Diese muss die finanzielle Lage der Aktiengesellschaft
27 Vgl. § 92 (1) AktG und Frotz/Schörghofer (2010), S. 239.
28 Vgl. § 91 AktG
29 Vgl. Frotz/Schörghofer (2010), S. 225.
30 § 95 (2) AktG
31 Vgl. § 81 AktG
32 Vgl. § 95 (3) und (4) AktG
33 § 102 (1) AktG
34 § 96 AktG
35 Nagy (2002), S. 151.
36 Vgl. Nagy (2002), S. 113. und § 268 (1) und (2) UGB
6
berücksichtigen. 37 Für Reichl stellt die Aufsichtsratsvergütung einen Hygienefaktor dar ein Fehlen desselben führt also zu Unzufriedenheit bei den Aufsichtsratsmitgliedern. 38 Usus sind einerseits fixe, andererseits Kombinationen aus fixer und gewinnabhängiger Vergütung. 39 Derartige Einkünfte sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit einkommensteuerpflichtig. 40
Beendet ein Vorstandsmitglied seine Tätigkeit, so ist ein Wechsel in den Aufsichtsrat nach österreichischem Recht nicht verboten. Jedoch findet sich in Österreich bei börsenotierten Aktiengesellschaften eine Beschränkung auf acht
Aufsichtsratsmandate, wobei die Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender doppelt gezählt wird. 41
2.2 Der Aufsichtsrat in der Praxis
Nach dem juristischen Grundriss soll nun kurz die Arbeit der Aufsichtsräte in der Praxis angeschnitten werden. Hier lässt sich beobachten, dass sich der Schwerpunkt der Tätigkeit des Aufsichtsrats auf strategische Komponenten konzentriert. 42 In der Strategieerarbeitung bringen sich über 50% der Mandatare zumindest sporadisch ein. Nach den Untersuchungen von Nagy hängt dieses Maß der Einflussnahme des Aufsichtsrates auf die Gesellschaft in der Praxis im Wesentlichen von 5 Faktoren ab: 43
1. Aktionärsstruktur
2. Persönlichkeiten im Vorstand beziehungsweise im Aufsichtsrat 3. Zusammensetzung des Aufsichtsrates 4. Lebensphase des Unternehmens 5. Situation des Unternehmens
Der Einfluss des Aufsichtsrates in strategischen Belangen wurde durch kompetenzerweiternde Gesetzesänderungen und durch die gehäufte Bildung von Fachausschüssen in der Vergangenheit wesentlich begünstigt. In Krisensituationen
37 Vgl. § 98 AktG
38 Vgl. Reichl (2010), S. 1161.
39 Vgl. Martens (1999), S. 25.
40 Vgl. § 22 (2) EStG
41 Vgl. § 86 (4) AktG
42 Vgl. Nagy (2002), S. 214.
43 Vgl. Nagy (2002), S. 226f.
7
können Aufsichtsratsmandatare auch indirekt, also ohne bindende Weisungen, ins Tagesgeschäft eingreifen. 44
Die im § 94 (3) des AktG vorgeschriebene Anzahl von mindestens einer Sitzung pro Quartal wird bei den meisten Aktiengesellschaften überschritten: Nagy zeigte in seiner Untersuchung, dass knapp 60% mehr als 4 Sitzungen pro Jahr abhalten. 45 Die Anwesenheit bei diesen beträgt durchschnittlich 80-90%. 46
Der Übertritt von ehemaligen Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat derselben Aktiengesellschaft stellt eine oft kontroverse Diskussion dar. 47 Cromme bezeichnet dies in einer Rede anlässlich der 3. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex als Abwägen
zwischen den Vorteilen der Kontinuität und der Know-how-Nutzung einerseits und andererseits dem Nachteil, auf einer als falsch erkannten Strategie zu beharren 48
In Österreich befürworten nach den Studien von Nagy knapp 60% der befragten Aufsichtsratsmandatare eine Aufnahme ehemaliger Vorstandsmitglieder in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens. Begründet wird dies von den Aufsichtsratsmitgliedern vor allem mit der besseren Kenntnis des Unternehmens, Fachwissen, Identifikation, besserem Bezug zu aktiven Vorstandsmitgliedern und der Kontinuität strategischer Festlegungen. 49 In der Literatur wurde zuletzt die Forderung --Periode, also einem verpflichtend zu vergehenden Zeitraum zwischen Beendigung der Vorstandstätigkeit und Beginn der Aufsichtsratstätigkeit, laut. 50 Wechselt der Vorstandsvorsitzende in den Aufsichtsrat und ist dort ebenfalls Vorsitzender, so sprechen Bresser und Thiele Vorsitz 51
An Aufsichtsratsvergütungen (inkl. Sitzungsgelder und variabler Anteile) erhielten nach einer Studie von Deloitte aus 2009 60 % der Mandatare zwischen 5.000 und 20.000 Euro pro Jahr. 52 Die erhaltene Vergütung empfinden nach den Untersuchungen von Nagy aus 2002 nur 28% der österreichischen
44 Vgl. Nagy (2002), S. 238.
45 Vgl. Nagy (2002), S. 286.
46 Vgl. Nagy (2002), S. 290.
47 Vgl. Cromme (2004) S. 13f. und Nagy (2002), S. 272.
48 Cromme (2004) S. 14.
49 Vgl. Nagy (2002), S. 273f.
50 Vgl. Stürz (2010), S. 873f.
51 Bresser/Thiele (2008), S. 176.
52 Vgl. Deloitte Studie Aufsichtsratsvergütung (2009), S. 1.
8
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BSc Bernhard Stellner, 2011, Der Aufsichtsrat in börsenotierten österreichischen Aktiengesellschaften unter dem Gesichtspunkt der Corporate Governance, München, GRIN Verlag GmbH
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