INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG 4
2. GRUNDLEGENDE ÜBERLEGUNGEN ZU PARTNERSCHAFT, SEXUALITÄT
UND EHE 6
2.1 Ehe und Familie - eine Begriffsbestimmung 6
2.2 Ehe, Partnerschaft und Sexualität in der Bibel 9
2.2.1 Zum biblischen Verständnis der Begriffe Liebe,
Ehe und Sexualität 9
2.2.2 Ehe und Eheschließung im Alten Testament 12
2.2.3 Ehe und Eheschließung im Neuen Testament 13
2.3 Entwicklungen des Verständnisses von Ehe und Familie
im 20. und 21. Jahrhundert 16
2.4 Die Position der christlichen und muslimischen
Religionsgemeinschaften in der Gegenwart 19
2.4.1 Die Position der Evangelischen Kirche in
Deutschland 19
2.4.2 Die Position der römisch-katholischen Kirche 22
2.4.3 Die Position des Islams 24
3. BIBLISCHE BETRACHTUNGEN ZU PARTNERSCHAFT UND BEZIEHUNG 25
3.1 Adam und Eva (Gen 1-3) - Gott stellt Mann und Frau
zusammen 25
3.2 Jakob, Lea und Rahel (Gen 29-31) - Ein Mann lässt sich
nicht abschrecken - oder: 14 Jahre Arbeit für zwei Frauen 28
3.3 Simson und Delila (Ri 13-16) - Die Liebe zu einer Frau
bringt einen unbezwingbaren Mann zu Fall 30
3.4 Rut und Boas (Rut) - Liebe auf den ersten Blick 33
3.5 David und Batseba (2Sam 11) - ein Ehebruch mit Folgen 35
3.6 Maria und Josef (Mt 1,18-25) - eine schockierende
Nachricht mit großer Wirkung - oder: oder Maria und Josef
halten zusammen 38
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4. SEXUALERZIEHUNG IN DER SCHULE VON HEUTE 41
4.1 Richtlinien für die Sexualerziehung 42
4.2 Grundlagen der Sexualerziehung 43
4.3 Neue Anforderungen an die Sexualerziehung 45
4.4 Sexualerziehung im Religionsunterricht 48
4.5 Fächerübergreifende Sexualerziehung 49
5. UNTERRICHTSENTWURF FÜR DEN EVANGELISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT
IN DER REALSCHULE 50
5.1 Die Religionsdidaktik der Elementarisierung 50
5.2 Elementarisierung und Kompetenz 54
5.3 Unterrichtsentwurf zur Unterrichtseinheit:
Wie liebe ich richtig? 56
5.3.1 Sachanalyse 56
5.3.2 Unterrichtsziele 58
5.3.3 Bezug zum Bildungsplan 58
5.3.4 Inhalts- und prozessbezogene Kompetenzen 59
5.3.5 Überlegungen zur Situation der Lerngruppe 59
5.3.6 Kurzübersicht 60
5.3.7 Didaktische Analyse 60
5.3.8 Verlaufsplan 63
6. ZUSAMMENFASSENDE SCHLUSSBETRACHTUNG 63
LITERATURVERZEICHNIS 66
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1. EINLEITUNG
Begriffe wie »Generation Porno« oder »sexuelle Verwahrlosung« 1 sind in Deutschland heute keine Seltenheit mehr. Kaum eine Zeitung oder Fernsehsender hat in den vergangen Monaten nicht heutige Jugendliche und ihr Sexualverhalten in den Blick genommen. Immer früher beginnen Jugendliche, ja geradezu Kinder sexuelle Erfahrungen zu sammeln und sich für das andere Geschlecht zu interessieren. Liebe, Zärtlichkeit und das Gefühl der Geborgenheit bleiben dabei, so scheint es, völlig auf der Strecke. Es fehlt zunehmend an elterlicher Verantwortung und Vorbildern, die den oftmals erst 11- oder 12-Jährigen erklären, was das ›Geheimnis Liebe‹ ausmacht, wie es sich zu zeigen vermag und was Liebe bedeutet. Durch Medien und Zeitschriften und selbstredend das Internet geraten Kinder und Jugendliche zuweilen in einen ›Teufelskreis‹ von Pornographie und Perversion, in dem sie nicht mehr von falsch und richtig unterscheiden können.
Aber was ist überhaupt falsch und richtig in Bezug auf die Lebensthemen Liebe, Sexualität und Partnerschaft? Dies stellt eine Fragestellung dar, die gerade im evangelischen Religionsunterricht thematisiert werden sollte. Dieser kann dabei Möglichkeiten zu Aufklärung, Hilfestellung und Austausch anbieten. Und ihm eignet eine unbedingt zu nutzende Chance: die Jugendlichen in ihrer Lebenswelt, in ihrer Wahrnehmung ›abzuholen‹ und ihnen eine Alternative anzubieten. Auch die Bibel, das Urdokument des jüdisch-christlichen Glaubens, kann hier reaktiviert werden, denn es bietet lebensnahe Geschichten und Vorbilder, die für die aktuelle Situation der Jugendlichen Klarheit und Hilfestellungen bereithalten. Bei dieser BA-Arbeit habe ich mich dazu entschieden, dieses heraus-fordernde und umstrittene Thema zu wählen, da ich als Religionslehrerin Ansprechpartnerin für jegliche Probleme im Alltagsleben der Kinder und Jugendlichen sein möchte. Schaut man heutzutage einmal in die einzelnen Klassen einer Realschule, ist festzustellen, dass Themen wie verliebt
1 Vgl. BERND SIGGELKOW / WOLFGANG BÜSCHER, Deutschlands sexuelle Tragödie. Wenn Kinder nicht mehr lernen, was Liebe ist, München: Goldmann, 2010 (zuerst Asslar: Gerth, 2008).
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sein, der erste Freund, das erste Mal etc. hoch oben auf der Tagesordnung des Alltags anzusiedeln sind. Genau deshalb erscheint es mir umso wichtiger, gerade dieses Thema auch im Religionsunterricht zu beleuchten und ausführlich in eine Unterrichtseinheit einzubetten. Gerade Religionslehrende, 2 die nicht nur ein erwachsenes Vorbild darstellen können, sondern sich auch durch theologisches Wissen auszeichnen und mit ihrem eigenen Glauben in der Schule authentisch zu leben versuchen, müssen ihre Verantwortung an dieser Stelle wahrnehmen. Dabei ist festzuhalten, dass die Bibel und der christliche Glaube Modelle gelingenden Lebens anzubieten vermag, die den Jugendlichen als Vorbilder und zur Orientierung dienen können. Sie sollen dazu befähigt werden, in einer Welt voller Reizeinflüsse, die geprägt ist von Schnelllebigkeit und Medienüberflutung, ihren eigenen Standpunkt zu entwickeln und begründet zu vertreten. In diesem Sinne wird sich die vorliegende Arbeit zuerst mit grundlegenden Überlegungen zu Partnerschaft, Sexualität und Ehe beschäftigen, um zu Beginn die Begriffe konkret zu benennen und darauffolgend biblische Ansichten zu umreißen. Auch die Entwicklungsgeschichte von Ehe und Familie in den letzten beiden Jahrhunderten soll thematisiert werden, um das heutige Verständnis nachvollziehen und bewerten zu können. Unerlässlich für die weitere Arbeit mit der Thematik sind die Positionen der evangelischen und katholischen Kirche, die nicht nur in gewissem Maße von einem evangelischen Religionslehrer vertreten werden sollten, sondern auch zum allgemeinen Verständnis beitragen (Kap. 2). Sodann sollen mit Hilfe von exegetischen Überlegungen biblische Paare charakterisiert und umrissen werden, um deren Bezug zu heute herauszukristallisieren und in einen lebensrelevanten Bezug zum Leben der Schüler zu stellen (Kap. 3). Ferner gerät die Sexualerziehung am Lebens- und Lernort Schule näher in den Blick (Kap. 4), bevor die Theorie ganz konkret in die Praxis umgesetzt und ein Unterrichtsentwurf präsentiert wird, der sich an der Elementarisierung als auch an kompetenzorientierten Lernen orientiert und die Erkenntnisse der gesamten Arbeit berücksichtigt bzw. umsetzt (Kap.
2 Die vorliegende Arbeit spricht teils von Lehrerinnen und Lehrern, teils von Lehrenden (entsprechend Schülerinnen und Schüler, Lernende etc.) und meint dabei durchgängig beide Geschlechter.
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5). Die abschließende Schlussbetrachtung soll die Arbeit noch einmal reflektieren, bewerten und schließlich auf den Punkt bringen (Kap. 6).
2. GRUNDLEGENDE ÜBERLEGUNGEN ZU PARTNERSCHAFT, SEXUALITÄT
UND EHE
Gerade in der Religionspädagogik ist es von Bedeutung und großer Relevanz, sich zu Beginn einer intensiven Beschäftigung mit einem bestimmten Themengebiet sich der damit verbundenen theologischen Fragen zu stellen. Das meint insbesondere, sich der biblischen Perspektiven hierzu bewusst zu werden. Nur so ist eine ausführliche, detaillierte, aber auch vielseitige Herangehensweise gesichert, die die Problemerörterung nicht nur sinnvoll grundiert, sondern auch sicherstellt, dass theologischen Disziplinen angemessen einbezogen werden. Exegetische Überlegungen, die sowohl die Entstehungsgeschichte als auch Gehalt und Intention eines biblischen Textes darzustellen suchen, dienen dazu, diesen entsprechend der Textintention angemessen, d. h. richtig, nachvollziehen und auslegen zu können. Die heutige Kultur unserer Gesellschaft, einschließlich etwa den geltenden Normen und Regeln des Zusammenlebens, gründet sich in der jüdisch-christlichen Tradition; deswegen ist eine Auseinander mit dem Grunddokument dieser Tradition, der Bibel, dringend angeraten, wenn ein Thema religionspädagogisch in den Blick kommen soll. Deshalb soll es in diesem Abschnitt der vorliegenden Arbeit gezielt um konkrete exegetische und historische Überlegungen zu den Begriffen Partnerschaft, Ehe und Sexualität gehen, um so ein Fundament für die sich daran anschließende Untersuchung und religionspädagogische Erörterung zu legen.
2.1 Ehe und Familie - eine Begriffsbestimmung
Zunächst soll die Frage nach der genauen Bedeutung sowie nach einer Begriffserklärung von Ehe und Familie in den Mittelpunkt rücken. Bevor mit den weiteren Ausführungen ins Detail gegangen werden kann, sind
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eben diese Begriffe zu umreißen und deutlich zu definieren. Natürlich kann an dieser Stelle keine, für alle Kulturen allgemeingültige Begriffsbestimmung erfolgen; schon die folgenden Ausführungen bleiben letztlich dem eigenen Kulturkreis verhaftet, in dem sie formuliert werden. In dem Wort ›Ehe‹ spiegeln sich zwei Bedeutungen: Zum einen meint es »eine durch Sitte und/oder Gesetz anerkannte, auf Dauer angelegte Form gegengeschlechtlicher sexueller Partnerschaft. Weiterhin ist ein wesentliches Strukturmoment aller Ehen, auch der heutigen, dass sie über das Paarverhältnis auf Familie hinausweist.« 3 Für die deutsche Rechtsprechung bestimmt § 1310 BGB näher, in welchen Fällen genau eine Ehe vorliegt. Diese doch sehr verbindlichen Regelungen zur Eheschließung liegen seit circa 130 Jahren vor, obwohl sich die genauen Bedingungen des Vollzugs der standesamtlichen Trauung sowie des Ritualisierungsgrades immer wieder veränderten. Historisch gesehen war die Ehe bis zum Beginn der Neuzeit ein Vertrag zwischen zwei Familien. Erst später folgte die kirchliche Trauung, wie wir sie heute kennen. Der Sakramentscharakter der Institution Ehe wurde im Konzil von Trient (1563) festgehalten und eine kirchliche Einsegnung vorgeschrieben. Dieses katholische Verständnis von Ehe stellt bis in die heutige Zeit den Gegensatz zum evangelischen Eheverständnis dar. Beide Kirchen legten jedoch einen gemeinsamen Trauritus bei entsprechenden kirchlichen Amtshandlungen fest. 4
Das Konzept der bürgerlichen Kleinfamilie und der Ehe als bindende und sogar vertraglich festgehaltene Lebensgemeinschaft besteht in dieser Form erst seit dem 19. Jahrhundert. In Preußen bekam die Ehe ihren institutionellen Charakter, der nicht nur eine Ehereform, sondern auch das patriarchalisches Eherecht nach sich zog. Dabei ging es unter anderem um eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und den Zweck der Ehe. Die Ehe stellte natürlich die Voraussetzung für eine Familiengründung und somit auch für Sexualität dar. Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes
3 ROSEMARIE NAVE-HERZ, Ehe- und Familiensoziologie. Eine Einführung in Geschichte,
2 theoretische Ansätze und empirische Befunde, Weinheim: Juventa, 2006 (2004), 24.
4 Vgl. Gottes Gabe und persönliche Verantwortung. Zur ethischen Orientierung für das Zusammenleben in Ehe und Familie. Eine Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland, hg. vom Kirchenamt der EKD, Hannover 1997.
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der neu gegründeten Bundesrepublik wurde 1949 der Grundstein für die Gleichberechtigung von Mann und Frau gelegt, was der vorherrschenden Auffassung von Ehe jedoch zunächst widersprach. So bedeutete die Ehe zwar Schutz und Versorgung für eine Frau, brachte aber weiterhin zuweilen auch Bevormundung und Unterordnung mit sich. Das Eherecht, das heute zur Anwendung kommt, beinhaltet festgelegte Pflichten, die sowohl der Mann als auch die Frau, so gut es geht, erfüllen sollen. Nicht nur der Interessenausgleich spielt hier eine wichtige Rolle, sondern natürlich auch die Gleichberechtigung. Die Eherechtsreform, die 1977 in Kraft trat, überlässt es den Eheleuten selbst, in welcher Konstellation von Ehe sie leben möchten. Funktionen, Pflichten und Aufgaben können ohne Einmischung durch den Staat eigenverantwortlich besetzt werden. Die einzige Erwartung, die der Staat beim Schließen einer Ehe erfüllt wissen möchte, ist, dass diese möglichst auf Lebenszeit geschlossen wird. Wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig wären auch ein gleicher Ehename sowie das Zusammenleben der beiden Partner. Durch einen Ehevertrag können zukünftige Eheleute durch gesetzliche Regelungen etwa festlegen, was im Falle einer Trennung geschieht; auch die Unterhaltspflichten für den Trennungsfall können so geregelt werden. 5 In fast allen Kulturen gibt es die Möglichkeit, eine Ehe auch aufzulösen. Die Ehescheidung, die durch rechtliche und formal gesicherte Vorschriften festgelegt ist, spielt dabei eine wichtige Rolle. Der damit vollzogene Statuswechsel bringt für beide Betroffene weitreichende Veränderungen mit sich. Mögliche Faktoren, die das Scheitern einer Ehe befördern, können dabei in einem geringen Heiratsalter, in einer Differenz bei der sozialen Zugehörigkeit, der Konfession, aber auch beim Bildungsniveau und der Erwerbstätigkeit gesehen werden. 6
Eine einheitliche Auffassung des Begriffs ›Familie‹ gelingt ungleich schwerer. Das Wort lässt sich in dieser Form erst seit Ende des 17. bzw. Anfang des 18. Jahrhunderts in der deutschen Sprache nachweisen. Es wurde jedoch schon damals für unterschiedliche Zusammenhänge gebraucht, wie z. B. für Abstammungslinien oder aber eine Haushaltsge-
5 Vgl. R. NAVE-HERZ, Ehe- und Familiensoziologie, 24.
6 Vgl. aaO, 167.
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meinschaft, die aus Eheleuten, Kindern und Dienern bestand. Auch heute wird das Wort ›Familie‹ verschieden verwendet: So wird eine Ehe oftmals als Familie bezeichnet, wobei manche sich weigern, dieses Wort zu verwenden, wenn das zu beschreibende Beziehungsverhältnis keine Kinder mit einbezieht. Viele wiederum machen den Familienbegriff vom emotionalen Zugehörigkeitsgefühl abhängig, was zu den jeweiligen Personen besteht. 7
2.2 Ehe, Partnerschaft und Sexualität in der Bibel
2.2.1 Zum biblischen Verständnis der Begriffe Liebe, Ehe und Sexualität
Um uns auf biblische Definitionen von Partnerschaft, Ehe und Sexualität einzulassen, sollte hier zuerst der Begriff der Liebe näher bestimmt werden. Das Wort ›Liebe‹ spielt in der Bibel, genau wie im gesamten Christentum, eine besonders tragende Rolle. Gott selbst wird in vielen verschiedenen Zusammenhängen immer wieder mit dem Wort ›Liebe‹ in Verbindung gebracht. Gott ist die Liebe, kann es sogar im Neuen Testament heißen (1Joh 4,16); sein Handeln, die von ihm gewirkte Schöpfung und sein Reden sind von seiner liebenden Zuwendung zu den Menschen geprägt und angetrieben. Und auch die Menschen sind dazu aufgefordert, Gott und ihre Mitmenschen zu lieben (Lev 19,18; Mt 5,43-48; Lk 10,25-28; Joh 13,34-35; 1Joh 4,16-21). Die Liebe steht sogar über alles andere, wie es 1Kor 13 eindeutig heißt: »Jetzt also leben wir mit Glaube, Hoffnung, Liebe - diesen drei Geschenken. Aber die Liebe ist größte unter ihnen.« (1Kor 13,13) Demnach sollen unser Handeln, unser Tun, unser Reden und unsere Gedanken von Liebe geprägt sein, denn nur so hätten all diese Dinge überhaupt Sinn und Wert. Und auch wenn alles einmal vergehen wird, eines wird bleiben: die Liebe. In der Liebe findet die ganze Schöpfung überhaupt erst ihren Ursprung und durch die Liebe Gottes, die
7 Vgl. ferner aaO, 29ff.
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immer wieder zum Tragen kommt, sind die Menschen erst zu dem geworden, was sie sind. So wurde auch Jesus Christus als ein Zeichen der Liebe Gottes zu den Menschen auf die Erde gesandt (Joh 3,16). Auch der Begriff Agape ist, wenn wir über Liebe, gerade auch über partnerschaftliche Liebe, sprechen, mit zu bedenken. So werden Männer zur Agape gegenüber ihren Frauen aufgefordert (Eph 5,25), was auch auf sexuelle Zuneigung schließen lässt.
Die zwischenmenschliche Liebe jedoch scheint immer wieder auch mit Leid, Trauer, Sünde und Schuld verbunden zu sein. Das zeigt, dass die Liebe untereinander zwar wertvoll und wichtig ist, die Grenzen zur verletzten Liebe, zu Schuld und Verfehlung aber umso näher liegen. Sexualität wird in der Bibel oftmals als negativ belasteter Begriff wahrgenommen und wird als sündhaft und trieblastig beschrieben. Nicht zuletzt der Kirchenvater Augustinus hat den Geschlechtsakt in Zusammenhang mit seiner Auslegung von Gen 3 und Röm 5,12ff. als ›Erbsünde‹ deklariert. Somit war die Sexualität zwischen Mann und Frau für lange Zeit mit Schuldgefühlen behaftet. Sexualität war auch im Protestantismus lange Zeit ausschließlich in der Ehe verortet und diente der Fortpflanzung und somit der Familie. Außerehelicher, genau wie vorehelicher, Geschlechtsverkehr war nicht nur strafwürdig, sondern galt als Sünde vor Gott. Das Bild hat sich heute in einigen Bereichen auch dank der Textauslegungen durch die feministische Exegese gewandelt. So können »neuere Auslegungen der Schöpfungsgeschichte […] der Sexualität Menschenwürde zugestehen« 8 , was eindeutig als herausragender Fortschritt bezeichnet werden kann. 9 Es ist neu wahrgenommen worden, dass der Geschlechtsakt genauso zum göttlichen Schöpfungswerk gehört wie alle anderen Gegebenheiten, dass Sexualität von Gott gewollt und erschaffen worden ist. Mann und Frau sind in ihrer Dualität von gewollt und erschaffen worden. Sie spiegeln das Wohlwollen Gottes wider und Gott hat seinen Segen auf sie gelegt. Sexualität deshalb auf allein auf ihren Dienst für die Fortpflanzung reduzieren zu wollen, muss daher als unbiblisch zurück-
8 RAIMUND HOENEN, Freundschaft / Liebe / Sexualität, in: RAINER LACHMANN / GOTTFRIED ADAM / MARTIN ROTHGANGEL (Hg.), Ethische Schlüsselprobleme. Lebensweltlichtheologisch - didaktisch, Göttingen 2006 (TLL 4), 233-249, 242.
9 Vgl. aaO, 241ff.
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gewiesen werden; eine solche Auffassung steht auch der weiteren Skizze des Wesens Gottes diametral entgegen, die doch von Liebe und auch Zärtlichkeit geprägt ist. Die Bibel selbst schätzt, wie das Hohelied z. B. vielfach andeutet, die Zweisamkeit von Mann und Frau und es preist regelrecht die Liebe, das Zusammengehören und auch die Sexualität als etwas absolut Einzigartiges und vor allen Dingen Kostbares. 10 Jesus selbst hat keine konkrete Sexualethik formuliert, denn »eine Ethik dieser Art würde der Hauptintention Christi, den Menschen von allen Zwängen zu befreien, sowie seiner Grundeinstellung gegen jede nur äußere Gesetzlichkeit widersprechen« 11 . Jesu Wirken in Leben und Lehre waren zielen primär auf die Befreiung des Menschen und die Aufhebung der Unheilssituation des Menschen. Demzufolge hat die von den Kirchen und vom Christentum oft energisch vertretene Sexualmoral nur wenig mit dem zu tun, was Jesus selbst intendiert hat und was ihm eigentlich wichtig war. In den wenigen Aussagen, die Jesus zu Sexualität getroffen hat (Mt 5,27-32; 19,3; 22,22-33; Mk 10,2-3; 12,18-25; Lk 20,27-38; Joh 7,53-8,11), lässt sich nichts Sexualfeindliches finden. Natürlich müssen diese Aussagen im Zusammenhang der Lehre Jesu, seinem Leben und seinem Umfeld gesehen und interpretiert werden. 12 Im Alten Testament wird die Ehe als eine »patriarchalische bestimmte Institution des privaten Vertragsrechts zwischen Familien (Gen 24,29-54)« 13 beschrieben, die jedoch in jedem Fall unter dem besonderen Segen Gottes steht. Dennoch liegt der Zweck der Ehe nach biblischer Sicht in der Fortpflanzung, also der Zeugung von Kindern. Die Ehe fungiert hierbei als sogenannter Schutzraum für die Familie. Deshalb war es im Alten Testament auch durchaus üblich und geboten, dass eine Witwe vom nächstmöglichen männlichen Verwandten angeheiratet wurde (Dtn 25,5-10). 14
10 Vgl. hierzu JÜRGEN EBACH, Liebe und solidarisches Leben - über biblische Paare. Biblische Bemerkungen - Hörbilder - Einbrüche, in: DERS., Biblische Erinnerungen. Theologische Reden zur Zeit, Bochum: SWI-Verlag, 1993, 164-184, bes. 181-183.
11 DEMOSTHENES SAVRAMIS, Religion und Sexualität, München: List, 1972, 47.
12 Vgl. aaO, 47ff.
13 CHRISTIAN GRETHLEIN, Ehe / Familie / Gleichgeschlechtliche Beziehungen, in: RAINER LACHMANN / GOTTFRIED ADAM / MARTIN ROTHGANGEL (Hg.), Ethische Schlüsselprobleme. Lebensweltlich - theologisch - didaktisch, Göttingen 2006 (TLL 4), 250-266, 256.
14 Vgl. hierzu auch ausführlich die Erzählung von Rut und Boas sowie das in Kapitel 3.4 Dargestellte.
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Auch ›Nebenehen‹ z. B. mit Sklavinnen waren keine Seltenheit. Konnte eine Ehefrau beispielsweise keine Kinder zur Welt bringen, übernahm die Funktion eine andere Frau (als klassisches Beispiel sei auf die Abraham-Sara-Hagar-Konstellation in Gen 16 verwiesen). Im Neuen Testament ist Sexualität ausschließlich in der Ehe zu finden (angedeutet: 1Kor 6,16). Gerade der Apostel Paulus äußert sich in den Briefen an die Korinther detailliert über seine Vorstellungen von Ehe. Dabei interpretierte er das Verhältnis von Mann und Frau aus seiner Lektüre der Schöpfungserzählungen im Sinne von Schöpfungsordnungen. Auch von Jesus selbst wird berichtet, dass er Sachverhalte, wie z. B. die Ehescheidung (Mt 19,4-6; Mk 10,6-9), kritisch zur Sprache brachte. Dennoch können im Neuen Testament durchaus ambivalente Haltungen zur Ehe wahrgenommen werden. 15
2.2.2 Ehe und Eheschließung im Alten Testament
Nun sollen die oben genannten Begriffe historisch hergeleitet werden. Dabei sollen vor allen Dingen Fragen zu ihrer eigentlichen Herkunft aufgegriffen, aber auch der damit verbundene historische Hintergrund erörtert werden.
Das Alte Testament macht eher weniger Angaben zum Begriff der Ehe, denn ausführliche Darstellungen fehlen. Es können jedoch Schlussfolgerungen und Annahmen aus Gebotsreihen geschlossen werden, die an dieser Stelle zum Tragen kommen. Es kann sicherlich festgehalten werden, dass auch im Alten Testament Ehen geschlossen, diese jedoch nicht zum Thema gemacht wurden. Ehen, die geschlossen wurden, waren eher selbstverständlich und nicht unbedingt explizit nennenswert. Wie und in welchem Umfang Ehen zur damaligen Zeit geschlossen worden sind, ist uns nicht genau bekannt. Es kann jedoch durchaus vermutet werden, dass die Ehe als Ritus bereits sehr früh existierte und als ein nichtreligiöser Vorgang vollzogen wurde. Man könnte die Ehe damals sogar mit
15 Vgl. CH. GRETHLEIN, Ehe / Familie / Gleichgeschlechtliche Beziehungen, 250.
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einem Rechtsgeschäft vergleichen, das von verschiedenen Parteien eingegangen wurde. 16 D. h., dass die Ehe die Angelegenheit von zwei Familien war. Sie waren in diesem Sinne der Rechtsverband. Zu bedenken ist, dass die Familie in der Frühzeit Israels eine wesentlich bedeutendere soziale Einheit repräsentierte, als dies heute der Fall ist. Eheschließungen waren also durchaus Familiensache. Die Frau, die nun in eine neue Familie aufgenommen wurde, wurde automatisch ein neues Glied der Familie, die nun wiederum verpflichtet war, ihrem neuen Mitglied Schutz und Ver-sorgung zu gewährleisten. Der Zeitpunkt der Eheschließung war der Abschluss des Vertrages zwischen Bräutigam und Brautvater. Diese ›Eheschließungsvereinbarungen‹ beinhalteten hauptsächlich, dass die Frau nun Eigentum des Mannes, nicht mehr des Vaters, war und dass dem Vater für diesen ›Tausch‹ eine Art der Bezahlung vorgelegen hat. Hierbei war nicht unbedingt Geld ein Zahlungsmittel, wie sich aus der Geschichte von Jakob und den Töchtern Labans (Gen 29,15ff.) erkennen lässt. Jakob bezahlte mit Arbeitsjahren, die er bei seinem Onkel, dem Brautvater, abarbeitete.
Sinn der Eheschließung war auch im Alten Testament die Gründung einer Familie und somit das Zeugen von Nachkommen. 17
2.2.3 Ehe und Eheschließung im Neuen Testament
Es sollen nun neutestamentliche Aussagen zu Ehe, Eheschließung, aber auch zur Ehescheidung kurz skizziert und ausgewählte Aussagen von Jesus und Paulus genauer untersucht werden.
Im Neuen Testament finden sich deutlich weniger Textstellen, die sich explizit zur Lebensgemeinschaft Ehe äußern. Die, die sich finden lassen, bestechen durch ihre Variationsbreite, die von der Bejahung der Ehe bis hin zur Aufforderung zur Ehelosigkeit, ja sogar bis zur deutlichen Warnung vor einer Ehe variieren. Nach verbindlichen Anweisungen zur Eheschlie-
16 Vgl.etwa J. EBACH, Liebe und solidarisches Leben - über biblische Paare, 180.
17 Vgl. ALFRED NIEBERGALL, Ehe und Eheschliessung in der Bibel und in der Geschichte der alten Kirche, aus dem Nachlass hg. von ADOLF MARTIN RITTER, Marburg: Elwert, 1985 (MThSt 18), 1ff.
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ßung sucht man auch hier allerdings vergebens. Es lässt sich sogar eine gewisse Unsicherheit in der Geschichte des Urchristentums finden. Diese Unsicherheit zeigte sich in der Frage, in welcher Form die Ehe überhaupt geschlossen werden sollte. Aussagen darüber werden im Neuen Testament so gut wie gar nicht getroffen. Das könnte auch daran liegen, dass sich das Verständnis der Ehe zur Zeit des Urchristentums im Umbruch befand. Nach dem Tod Jesu und seiner Auferstehung und der damit ver-bundenen Verpflichtung zur Nachfolge taten sich die Menschen schwer, mit der Bindung an einen Ehepartner, sollte doch die Bindung an Jesus Christus mit ganzem Herzen vollzogen werden und wurde seine Wiederkunft, mit der das Ende der Weltzeit verbunden ist, als bald eintreffend erhofft.
Sicherlich findet die Ehe auch im Neuen Testament zum großen Teil ihren Sinn in der Fortpflanzung, jedoch lässt sich beobachten, dass die Ehe auch durchaus als geistige Gemeinschaft verstanden wird. Gerade in Fragen der Ehescheidung entbrannten Diskussionen und Auseinandersetzungen. Trotz der Unsicherheiten kann festgehalten werden, dass die überwiegende Zahl der Christen geheiratet haben. 18 Jesus selbst trifft ebenfalls ambivalente Aussagen zum Thema Ehe. Einige seiner Aussagen beziehen sich auf die jüdische Tradition, die sich eindeutig gegen freien Geschlechtsverkehr und Ehebruch ausspricht (Mk 9,43ff.; 10,19; Mt 5,27ff.). Im Gegensatz dazu gibt es jedoch auch Aussagen, die völlig neue Aspekte aufzeigen, wie z. B. Mk 10,2ff. oder Mt 19,3ff., die sich überwiegend mit der Frage der Ehescheidung beschäftigen. So beruft er sich zwar auf Mose, der zugelassen hatte, einen Scheidungsbrief zu verfassen, seinen Jüngern sagt er jedoch später, dass, wenn sich ein Mann von seiner Frau scheiden lasse würde, er damit Ehebruch begehen würde. Feststellen lässt sich, dass das Problem der Ehescheidung ein weit aus größeres zu sein scheint als das der Eheschließung.
Jesus spricht sich außerdem gegen die Wiederverheiratung zweier geschiedener Menschen aus (Mt 5,32). Es war zu Zeiten Jesu durchaus
18 Vgl. aaO, 53ff.
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Esther Kaiser, 2010, Religionsdidaktische Überlegungen bzgl. der Thematisierung von "Liebe, Partnerschaft und Sexualität" im evangelischen Religionsunterricht am Beispiel eines Unterrichtsentwurfes für die Realschule, München, GRIN Verlag GmbH
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