Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Definitonen 3
3. Der Bologna Prozess 4
3.1 Der Bologna Prozess und seine Anfänge 4
3.2 Allgemeine Probleme 6
3.3 Zugangsbeschränkungen beim Masterstudium: 9
3.4 (fehlende?) Wissenschaftliche Qualifikation eins Bachelor 10
3.5 Probleme für Diplomstudierende: 12
3.6 Bologna als Prozess der Neoliberalisierung: 13
4. Conclusio 16
Quellenverzeichnis 17
2
1. Einleitung
Diese Proseminararbeit wird sich mit dem Thema der „Auswirkungen des Bologna Prozesses auf die Universitäten Österreichs“ beschäftigen. Der Bologna Prozess ist ein aktuelles Thema, das unter anderem wegen der Besetzung des Audimax der Universität Wien im vorigen Jahr.
Generell kann man feststellen, dass über den Bologna Prozess heute mehr in den Medien berichtet wird, als beispielsweise vor 10 Jahren, also an seinem Beginn berichtet wird.
Zum besseren Verständnis worum es sich beim Bologna Prozess genau handelt, wird es zu Beginn einmal notwendig sein sich mit dessen Anfängen beziehungsweise seiner Entwicklung näher zu beschäftigen.
Im Weiteren Verlauf der Arbeit wird es darum gehen, festzustellen welche Probleme im Rahmen des Bologna Prozesses an den österreichischen Universitäten entstanden sind und welche Auswirkungen diese für die Studierenden hatten und auch heute noch haben.
2. Definitonen
ECTS: European Transfercreditsystem, Die Anzahl der Leistungspunkte (credits) gibt jeweils den Arbeitsaufwand an, der für die Studierenden mit Lehrangeboten verbunden ist, sofern dort Leistungen erbracht werden. Ein Leistungspunkt entspricht etwa 30 Zeitstunden
ÖH: Die Österreichische Hochschülerschaft, sie ist die Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist die gesetzliche Interessenvertretung von über 290.000 Studierenden in ganz Österreich
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3. Der Bologna Prozess
3.1 Der Bologna Prozess und seine Anfänge
Der Begriff Bologna Prozess bezeichnet ein politisches Vorhaben zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulwesens bis zum Jahr 2010.
Alles begann mit dem Lissabon Abkommen von 11. April 1997. Hierbei handelt es sich um ein Übereinkommen von Europarat und der UNESCO über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in Europa. Das Abkommen stellt eine wichtige Zäsur auf dem Weg zu einem europäischen Hochschulraum dar. In diesem Abkommen wurde unter anderem festgehalten, dass die Kriterien im Anerkennungsverfahren transparent und zuverlässig sein sollen. Alle Beteiligten sind verpflichtet, aussagekräftige Informationen zu der anzuerkennenden Qualifikation, wie Zeugnis, Zertifikat oder ähnliches, unterstützend bereitzustellen. Hierbei dürfen im Voraus festgelegte Fristen für das Anerkennungsverfahren nicht überschritten werden. Des Weiteren enthält das Dokument spezielle Vorgaben zur Anerkennung von Qualifikationen, die Flüchtlinge, Vertriebene und solchen gleichgestellte Personen innehaben. Somit stellt dieses Dokument eine wichtige Grundlage für mehr Mobilität von Studierenden im europäischen Raum dar. 1
Der nächste Schritt hin zur Bologna Erklärung, war die Sorbonne Erklärung, die Gemeinsame Erklärung zur Harmonisierung der Architektur der europäischen Hochschulbildung, vom 25. Mai 1998. Hierbei handelt es sich um eine Erklärung, Als sich die Bildungsminister Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens und Italiens (1998) an der gleichnamigen Universität in Paris trafen, entstand die Sorbonne-Erklärung. Das Dokument baute auf der Lissabon Erklärung auf, indem darin die Möglichkeit zu mehr Mobilität für Studium und Lehre gefordert wird
Um dieses Ziel zu realisieren bedurfte es mehr als nur der Umsetzung der Vorgaben zur Anerkennung von Qualifikationen aus der Lissabon-Erklärung. In einer
1 http://www.bmwf.gv.at/fileadmin/user_upload/europa/bologna/Lissabon_dt.pdf,
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gemeinsamen Erklärung verpflichteten sich die Bildungsminister dieser vier Länder, sich die Anerkennung akademischer Abschlüsse im Ausland, die Mobilität der Studierenden sowie auch ihre Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt zu fördern. Hierfür wurde das ECTS System erlassen. Mit diesem Dokument wurden letztlich die Grundlagen für eine strukturelle Harmonisierung des europäischen Hochschulsystems geschaffen. 2
Die „Bologna-Erklärung“ stellt im Wesentlichen eine Konkretisierung und Erweiterung der in der Sorbonne-Erklärung festgehaltenen Absichten dar. Durch den Beschluss regelmäßiger Folgekonferenzen im Abstand von zwei Jahren und einer nahe liegenden Umsetzungsfrist mit dem Jahr 2010 sollte das Projekt beschleunigt werden Die Bildungsminister von 29 europäischen Nationen beschlossen darüber hinaus die Einführung eines konsekutiven, zweistufigen Abschlusssystems, dessen Abschlüsse meist als Bachelor und Master bezeichnet werden. Die Konferenz kam ferner über Mechanismen zur nachhaltigen Qualitätssicherung überein.
Während des österreichischen Vorsitzes in der Europäischen Union fand im Oktober 1998 bei der Konferenz der BildungsministerInnen der Europäischen Union in Baden bei Wien ein erster Meinungsaustausch zur Sorbonne-Erklärung statt. Dort wurde vor allem von den "kleineren" EU-Staaten eine gemeinsame Vorgangsweise vorgeschlagen. Der italienische Hochschulminister sprach am Ende eine Einladung zu einer MinisterInnenkonferenz für das folgende Jahr in Bologna aus 3 .
Ende Oktober 1998 wurde nun unter österreichischem Vorsitz eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung dieser Konferenz in Bologna eingerichtet. Neben der TROIKA (vorhergehende, gegenwärtige und folgende EU-Präsidentschaft) waren Italien als Gastgeberland, die Sorbonne-Unterzeichnerstaaten, die europäische
Rektorenkonferenz (CRE), die Konferenz der Rektorenkonferenzen der Europäischen Union sowie die Europäische Kommission vertreten. Eingeladen wurden alle EU,
2 http://www.thueringen.de/imperia/md/content/hochschulen/sorbonne_erklaerung_hrk.pdf
3 http://www.bmwf.gv.at/eu_internationales/bologna_prozess/ueberblick/
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Arbeit zitieren:
Hanspeter Schicker, 2008, Der Bologna Prozess in Österreich, München, GRIN Verlag GmbH
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