INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG 3
2. GRUNDLEGENDE ÜBERLEGUNGEN ZU PARTNERSCHAFT, SEXUALITÄT
UND EHE 3
2.1 Ehe und Familie - eine Begriffsbestimmung 4
2.2 Ehe und Partnerschaft in der Bibel 6
2.2.1 Zum biblischen Verständnis der Begriffe
Partnerschaft und Ehe 6
2.2.2 Ehe und Eheschließung im Alten Testament 7
2.2.3 Ehe und Eheschließung im Neuen Testament 8
3. ENTWICKLUNGEN DES VERSTÄNDNISSES VON EHE UND FAMILIE
IM 20. UND 21. JAHRHUNDERT 10
4. ZUSAMMENFASSENDE SCHLUSSBETRACHTUNG 12
LITERATURVERZEICHNIS 14
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1. EINLEITUNG
Diese Hausarbeit soll sich vornehmlich dem Verständnis von Ehe und Familie in der heutigen Zeit widmen. Um aufzuschlüsseln, wie dieses genau aussieht und konkret definiert werden kann, wird an dieser Stelle das Urdokument des jüdischenchristlichen Glaubens zu Rate gezogen: die Bibel. Menschen haben sich in den zurück liegenden Jahrhunderten an diesem Dokument orientiert und ihr Leben danach ausgerichtet. Die Bibel lieferte nicht nur Glaubensgrundsätze, sondern auch Regeln, Normen und Hilfestellungen für das alltägliche Leben. In der Bibel lassen sich allgemeingültige Aussagen über die Institution Ehe, als auch das familiäre Zusammenleben, finden, die auch heute noch von Bedeutung sein können. Nicht zuletzt beinhaltet eine Eheschließung oftmals auch heute noch einen kirchlichen Charakter. Selbst die Ehescheidung ist ein Sachverhalt, den die Bibel thematisiert und der schon in der Vergangenheit viel diskutiert und auch angewendet wurde. Deshalb ist es unerlässlich mit einer ausführlichen Begriffsbestimmung auch in soziologischer Hinsicht dieses Dokument in die Überlegungen miteinzubeziehen.
In diesem Sinne wird sich die vorliegende Arbeit zuerst mit grundlegenden Überlegungen zu Partnerschaft und Ehe beschäftigen, um zu Beginn die Begriffe konkret zu benennen und darauffolgend biblische Ansichten zu umreißen (Kap 2). Auch die Entwicklungsgeschichte von Ehe und Familie im 20. Und 21. Jahrhundert soll thematisiert werden, um das heutige Verständnis nachvollziehen und bewerten zu können (Kap.3). Die abschließende Schlussbetrachtung soll die Arbeit reflektieren, bewerten und schließlich auf den Punkt bringen (Kap.4).
2. GRUNDLEGENDE ÜBERLEGUNGEN ZU PARTNERSCHAFT UND EHE
Die heutige Kultur unserer Gesellschaft, einschließlich den geltenden Normen und Regeln des Zusammenlebens, gründet sich in der jüdisch-christlichen Tradition; deswegen ist eine Auseinandersetzung mit dem Grunddokument dieser Tradition, der Bibel, dringend angeraten, wenn ein Thema wie Ehe und Familie in den Blick kommen soll. Deshalb soll es in diesem Abschnitt der vorliegenden Arbeit gezielt um konkrete exegetische und historische Überlegungen zu den Begriffen Partnerschaft und Ehe gehen.
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2.1 Ehe und Familie - eine Begriffsbestimmung
Zunächst soll die Frage nach der genauen Bedeutung sowie nach einer Begriffserklärung von Ehe und Familie in den Mittelpunkt rücken. Diese Begriffe sollen nun umrissen und deutlich definiert werden. Natürlich kann an dieser Stelle keine, für alle Kulturen allgemeingültige Begriffsbestimmung erfolgen; schon die folgenden Ausführungen bleiben letztlich dem eigenen Kulturkreis verhaftet, in dem sie formuliert werden.
In dem Wort ›Ehe‹ spiegeln sich zwei Bedeutungen: Zum einen meint es »eine durch Sitte und/oder Gesetz anerkannte, auf Dauer angelegte Form gegengeschlechtlicher sexueller Partnerschaft. Weiterhin ist ein wesentliches Strukturmoment aller Ehen, auch der heutigen, dass sie über das Paarverhältnis auf Familie hinausweist« 1 . Für die deutsche Rechtsprechung bestimmt § 1310 BGB näher, in welchen Fällen genau eine Ehe vorliegt. Diese doch sehr verbindlichen Regelungen zur Eheschließung liegen seit circa 130 Jahren vor, obwohl sich die genauen Bedingungen des Vollzugs der standesamtlichen Trauung sowie des Ritualisierungsgrades immer wieder veränderten. Historisch gesehen war die Ehe bis zum Beginn der Neuzeit ein Vertrag zwischen zwei Familien. Erst später folgte die kirchliche Trauung, wie wir sie heute kennen. Der Sakramentscharakter der Institution Ehe wurde im Konzil von Trient (1563) festgehalten und eine kirchliche Einsegnung vorgeschrieben. Dieses katholische Verständnis von Ehe stellt bis in die heutige Zeit den Gegensatz zum evangelischen Eheverständnis dar. Beide Kirchen legten jedoch einen gemeinsamen Trauritus bei entsprechenden kirchlichen Amtshandlungen fest. 2 Das Konzept der bürgerlichen Kleinfamilie und der Ehe als bindende und sogar vertraglich festgehaltene Lebensgemeinschaft besteht in dieser Form erst seit dem 19. Jahrhundert. In Preußen bekam die Ehe ihren institutionellen Charakter, der nicht nur eine Ehereform, sondern auch das patriarchalisches Eherecht nach sich zog. Dabei ging es unter anderem um eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und den Zweck der Ehe. Die Ehe stellte natürlich die Voraussetzung für eine Familiengründung und somit auch für Sexualität dar. Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes der neu gegründeten Bundesrepublik wurde 1949 der Grundstein für die Gleichbe-
1 ROSEMARIE NAVE-HERZ, Ehe- und Familiensoziologie. Eine Einführung in Geschichte, theoretische
Ansätze und empirische Befunde, Weinheim: Juventa, 2 2006 (2004), 24.
2 Vgl. Gottes Gabe und persönliche Verantwortung. Zur ethischen Orientierung für das Zusammen-
leben in Ehe und Familie. Eine Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland, hg. vom Kir-
chenamt der EKD, Hannover 1997.
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rechtigung von Mann und Frau gelegt, was der vorherrschenden Auffassung von Ehe jedoch zunächst widersprach. So bedeutete die Ehe zwar Schutz und Versorgung für eine Frau, brachte aber weiterhin zuweilen auch Bevormundung und Unterordnung mit sich.
Das Eherecht, das heute zur Anwendung kommt, beinhaltet festgelegte Pflichten, die sowohl der Mann als auch die Frau, so gut es geht, erfüllen sollen. Nicht nur der Interessenausgleich spielt hier eine wichtige Rolle, sondern natürlich auch die Gleichberechtigung. Die Eherechtsreform, die 1977 in Kraft trat, überlässt es den Eheleuten selbst, in welcher Konstellation von Ehe sie leben möchten. Funktionen, Pflichten und Aufgaben können ohne Einmischung durch den Staat eigenverantwortlich besetzt werden. Die einzige Erwartung, die der Staat beim Schließen einer Ehe erfüllt wissen möchte, ist, dass diese möglichst auf Lebenszeit geschlossen wird. Wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig wären auch ein gleicher Ehename sowie das Zusammenleben der beiden Partner.
Durch einen Ehevertrag können zukünftige Eheleute durch gesetzliche Regelungen etwa festlegen, was im Falle einer Trennung geschieht; auch die Unterhaltspflichten für den Trennungsfall können so geregelt werden. 3 In fast allen Kulturen gibt es die Möglichkeit, eine Ehe auch aufzulösen. Die Ehescheidung, die durch rechtliche und formal gesicherte Vorschriften festgelegt ist, spielt dabei eine wichtige Rolle. Der damit vollzogene Statuswechsel bringt für beide Betroffene weitreichende Veränderungen mit sich. Mögliche Faktoren, die das Scheitern einer Ehe befördern, können dabei in einem geringen Heiratsalter, in einer Differenz bei der sozialen Zugehörigkeit, der Konfession, aber auch beim Bildungsniveau und der Erwerbstätigkeit gesehen werden. 4
Eine einheitliche Auffassung des Begriffs ›Familie‹ gelingt ungleich schwerer. Das Wort lässt sich in dieser Form erst seit Ende des 17. bzw. Anfang des 18. Jahrhunderts in der deutschen Sprache nachweisen. Es wurde jedoch schon damals für unterschiedliche Zusammenhänge gebraucht, wie z. B. für Abstammungslinien oder aber eine Haushaltsgemeinschaft, die aus Eheleuten, Kindern und Dienern bestand. Auch heute wird das Wort ›Familie‹ verschieden verwendet: So wird eine Ehe oftmals als Familie bezeichnet, wobei manche sich weigern, dieses Wort zu verwenden, wenn das zu beschreibende Beziehungsverhältnis keine Kinder mit einbezieht. Viele
3 Vgl. R. NAVE-HERZ, Ehe- und Familiensoziologie, 24.
4 Vgl. aaO, 167.
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Arbeit zitieren:
Esther Kaiser, 2011, Das Verständnis von Ehe und Familie im Kontext der Bibel , München, GRIN Verlag GmbH
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