Die Judikative Großbritanniens, Deutschlands und der USA im
Vergleich
Inhalt :
1. Einleitung 3
1.1 Problemstellung 3
1.2 Forschungsstand 3
1.3 Herangehensweise 3
2. Theoretischer Grundbau 4
2.1 Grundtypen und ihre idealtypischen Merkmale 4
2.2 Das disjunktive Kriterium 4
3. Der Vergleich 5
3.1 Zentralisierungsgrad und Aufbau der Judikative 5
3.2 Verfahrensarten - Klagezeitpunkt - Kläger 7
3.3 Grundlage der Kompetenzen und Maßstab des Gerichts 9
3.4 Bestellung der Richter, Amtsdauer und Rolle des Gerichtes im jeweiligen politischen
System 11
3.5 Besonderheiten 13
4. Schlussbetrachtung 14
5. Literaturverzeichnis 15
2
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
„Wie in allen konstitutionellen Demokratien nimmt die rechtsprechende Gewalt, die Judikative, auch in Deutschland eine zentrale Position in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ein. Doch im Unterschied zu den meisten verfassungsstaatlichen Demokratien ragen die Judikative und vor allem die Verfassungsgerichtsbarkeit im politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess besonders weit hervor.“ 1 Dieses Zitat impliziert, dass die Judikative in verschiedenen Ländern unterschiedlich ausgeprägt ist. In Deutschland, Großbritannien und den USA existieren drei grundlegend verschiedene Formen von Verfassungsgerichtsbarkeit. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die Ausgestaltungen der Judikativen in Deutschland, Großbritannien und den USA zu vergleichen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede darzustellen. Anhand dieser Gemeinsamkeiten und Unterschiede soll abschließend geprüft werden, ob die Verfassungsgerichtsbarkeiten in Deutschland, den USA und Großbritannien im politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess eine besondere Rolle einnehmen.
1.2 Forschungsstand
Der Forschungsstand ist differenziert zu betrachten. Während die
Verfassungsgerichtsbarkeiten der USA und Deutschland sehr häufig analysiert wurden 2 , ist die Judikative Großbritanniens weitaus weniger durchleuchtet worden. Der Grund dafür liegt in der Reform der britischen Judikative, die erst 2009 statt fand. Deshalb sind Standardwerke, deren neueste Auflage vor der Reform der britischen Judikative datiert ist, nicht mehr aktuell in Bezug auf den Supreme Court in Großbritannien. 3 Allerdings bestehen Unterschiede der deutschen zur britischen Literatur, da die Constitutional Reform besonders in Großbritannien vermehrt von Politikwissenschaftlern betrachtet wurde. 4
1.3 Herangehensweise
Zu Beginn dieser Arbeit wird ein theoretischer Grundbau zur Unterscheidung von Verfassungsgerichtsbarkeiten erstellt. Dabei werden sowohl idealtypische Merkmale als
1 Manfred G. Schmidt: Das politische System Deutschlands. Institutionen, Willensbildung und Politikfelder, Bonn
2010, S. 220.
2 Zu nennen sind hier u.a. Einzelfallstudien: Horst Säcker: Das Bundesverfassungsgericht, Bonn 2003 und Robert
G. McCloskey: The American Supreme Court, Chicago 2010 sowie stärker vergleichende Werke wie z.B. Uwe
Kranenpohl: Wie entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Handlungsoptionen - Entscheidungsverfahren -
Legitimationsanforderungen, Wiesbaden 2009.
3 Vgl. hierzu: Roland Sturm: Das politische System Großbritanniens, in: Wolfgang Ismayr: Die politischen
Systeme Westeuropas, Wiesbaden 2009, S. 265-306. Der Beitrag von Roland Sturm ist nur in Bezug auf das
oberste Gericht in Großbritannien inaktuell. Der Aufbau des unteren Teils des Instanzenzuges wurde nicht durch
die Reform von 2009 berührt.
4 Ein Beispiel hierfür ist: Vernon Bogdanor: Constitutional Reform in Britain. The Quiet Revolution, Annual Review
of Political Science, 8 (2005), 73-98.
3
auch ein disjunktives Kriterium zur Einordnung der jeweiligen Judikativen in die unterschiedlichen Grundtypen von Verfassungsgerichtsbarkeit erläutert. Anschließend erfolgt der Vergleich anhand von Merkmalspaketen. Innerhalb dieser Merkmalspakete sind Kriterien zusammengefasst, deren Ausprägungen die restlichen Merkmale innerhalb desselben Paketes beeinflussen (können). Am Ende eines jeden Abschnittes erfolgt eine kurze Zusammenfassung. In der Schlussbetrachtung wird ein Fazit formuliert.
2. Theoretischer Grundbau
2.1 Grundtypen und ihre idealtypischen Merkmale
Verfassungsgerichtsbarkeiten sind grundsätzlich in zwei Grundtypen zu unterscheiden: Das deutsch-österreichische bzw. zentralistische Modell und das us-amerikanische bzw. dezentralistische Modell. Idealtypische Merkmale für das zentralistische Modell sind eine zentralisierte Normenkontrolle, Unabhängigkeit von dem gerichtlichen Instanzenzug, das Vorhandensein einer konkreten und einer abstrakten Normenkontrolle sowie ein Klagezeitpunkt, der sowohl a priori als auch a posteriori möglich ist. Ebenso müssen Kläger aufgrund der Möglichkeit einer abstrakten Normenkontrolle nicht direkt betroffen sein. 5 Im Gegensatz dazu müssen Kläger innerhalb der dezentralistischen Verfassungsgerichtsbarkeit direkt betroffen sein. Die Normenkontrolle ist dezentralisiert und nur in Form einer konkreten Normenkontrolle möglich. Der Klagezeitpunkt ist a posteriori. Außerdem dient der Supreme Court zusätzlich als höchstes Revisionsgericht. 6
2.2 Das disjunktive Kriterium
Die in 2.1 beschriebenen Grundtypen und ihre Merkmale sind als Idealtypen zu verstehen. Sowohl die in dieser Arbeit zu untersuchenden Judikativen als auch insbesondere die Judikative Portugals zeigen, dass Verfassungsgerichtsbarkeiten, die einem der beiden Grundtypen zugeordnet werden, nicht alle idealtypischen Merkmale aufweisen. 7 Deshalb ist es notwendig, ein disjunktives Merkmal zur Einteilung der Realtypen in die bereits erläuterten Grundtypen zu verwenden. Zur trennscharfen Unterscheidung wird deshalb die Frage gestellt, wer die Interpretationshoheit in Bezug auf die Verfassung besitzt und einfache Gesetze auf ihre Verfassungskonformität prüft.
5 Vgl. Christoph Hönnige: Verfassungsgericht, Regierung und Opposition. Die vergleichende Analyse eines
Spannungsdreiecks, Wiesbaden 2007, S. 103.
6 Vgl. ders., S. 103.
7 Vgl. ders., S. 104.
4
Der zentralistischen Verfassungsgerichtsbarkeit werden Judikativen zugeordnet, in denen ein Gericht diese Funktionen erfüllt. Dezentralistische Verfassungsgerichtsbarkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass mehrere Gerichte diese Aufgaben wahrnehmen. Mithilfe dieser Unterscheidung lassen sich die Judikativen der USA, Großbritannien und Deutschland im späteren Verlauf dieser Arbeit in die jeweiligen Grundtypen einordnen und daraufhin überprüfen, ob ihre Ausgestaltung den idealtypischen Merkmalen der Grundtypen entspricht.
3. Der Vergleich
3.1 Zentralisierungsgrad und Aufbau der Judikative
In diesem Abschnitt ist das disjunktive Kriterium von Bedeutung, mit dem die drei Fallbeispiele in die Grundtypen eingeordnet werden. In Zusammenhang damit steht der Aufbau der Judikative, da dezentralistische Verfassungsgerichtsbarkeiten ein oberstes Gericht enthalten, dass gleichzeitig die höchste Revisionsinstanz darstellt. Somit besteht das erste Merkmalspaket aus dem Zentralisierungsgrad und dem Aufbau der Judikative. Der US-amerikanische Supreme Court ist Teil des gerichtlichen Instanzenzuges. Ihm unterstehen erstinstanzliche Gerichte (District Courts, Circuit Courts, Superior Courts). Unterhalb der erstinstanzlichen Gerichte befinden sich weitere Gerichte (Inferior Courts, Minor Courts), jedoch mit beschränkten Zuständigkeiten. 8 „Appellationen gegen Entscheidungen dieser minor courts gehen an die ordentlichen erstinstanzlichen Gerichte. […] [Dabei gibt es meist] einen Instanzenzug mit zwei Appellationsinstanzen.“ 9 In der Regel werden Gerichte der mittleren Instanz als Courts of Appeal bezeichnet, während oberste Gerichte in den Einzelstaaten Courts of Last Resort genannt werden. Letztgenannte sind als Supreme Court der jeweiligen Einzelstaaten zu betrachten und bilden die letzte Entscheidungsinstanz im Rahmen des state law. Appellationen an den bundesstaatlichen Supreme Court sind darüber hinaus bei Fragen zu bundesstaatlichem Recht zulässig, auch in Straf- und Zivilsachen. 10 Da auch untere Gerichte über die Anwendung von Normen entscheiden können, ist die Judikative der USA als dezentralistisch zu bezeichnenunabhängig davon, dass allein der bundesstaatliche Supreme Court Normen vernichten kann.
Die Judikative in Großbritannien ist ebenso als dezentralistisch zu bezeichnen. Es ist zwar strittig, ob der britische Supreme Court ein Verfassungsgericht darstellt, da keine
8 Vgl. Werner Heun: Rechtssystem und Gerichtsbarkeit, in: Wolfgang Jäger/Christoph M. Haas/Wolfgang Welz:
Regierungssystem der USA. Lehr- und Handbuch, Oldenbourg 2007, S. 239.
9 Ders., S. 239.
10 Vgl. ders., S. 239.
5
Arbeit zitieren:
Thomas Meißner, 2011, Die Judikative Großbritanniens, Deutschlands und der USA im Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Audrey Canaud gefällt Die Judikative Großbritanniens, Deutschlands und der USA im Vergleich
Thomas Meißner gefällt Die Judikative Großbritanniens, Deutschlands und der USA im Vergleich
Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche: Die Judikative Großbritanniens, Deutschlands und der USA im Vergleich ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Förderung und Finanzkontrolle gemeinnütziger Organisationen in Großbri...
Rechtsformen, steuerliche Förd...
Sabine Selbig
Gesetzesauslegung in den USA und in Deutschland
Historische Entwicklung, moder...
Patrick Melin
Das Personalmanagement in Deutschland, den USA und Japan, Band 1
Die Bedeutung gesamtgesellscha...
Markus Pudelko
Das Personalmanagement in Deutschland, den USA und Japan, Band 2
Eine systematische und verglei...
Markus Pudelko
0 Kommentare