Der Bundestag gilt in der Typologie von Parlamenten eher als Arbeits- denn als Redeparlament. Womit kann diese Einschätzung gerechtfertigt werden? Wo liegen Probleme des Bundestages als effektives Arbeitsparlament zu wirken? Bedenken sie hierbei auch die Europäisierungsdebatte.
Der deutsche Bundestag wird als einziges Bundesorgan direkt vom deutschen Volk gewählt und ist somit demokratisch legitimiert. Er ist als höchstes Repräsentationsorgan der Wähler zu betrachten und steht im Mittelpunkt der politischen Institutionen Deutschlands (Rudzio 2000: 231). Er teilt sich in eine Parlamentsmehrheit, aus der die Regierung hervor geht, und eine Parlamentsminderheit, die die Opposition bildet. Während die Mehrheit die Regierung und deren Gesetzgebungsprogramm unterstützt, bietet die Opposition Alternativen dazu an und kontrolliert, sowie kritisiert die Regierungspolitik. Die allgemeinen Funktionen des Bundestages bestehen in der Artikulation, der im Volk vorhandenen politischen Meinungen (Artikulationsfunktion), der Auswahl der Personen zur Besetzung anderer zentralstaatlicher Organe (Wahlfunktion; teilweise Ausübung mit Bundesrat), der Kontrolle des politischen Handeln der Regierung (Kontrollfunktion) und er stellt, unter Mitwirkung des Bundesrates die gesetzgebende Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland dar (legislative Funktion). Alle Funktionen sind in ihrer Wichtigkeit als durchaus gleichrangig anzusehen, dennoch basiert die Diskussion über die Einordnung des deutschen Bundestages in die Typologie der Parlamente vorwiegend auf seiner Funktion als gesetzgebende Gewalt.
Wenn man also den deutschen Bundestag mit den Parlamenten anderer Staaten hinsichtlich dieser Unterteilung vergleicht, kommt man zu dem Schluss, dass das deutsche Parlament eine Mischform darstellt (Beyme 1999: 243f). Das britische Parlament hingegen gilt als reines „Redeparlament“. Seine primäre Aufgabe besteht in der konstitutionellen Monarchie, in der Repräsentation des Volkes gegenüber der obrigkeitlichen Regierung, das Königshaus (Rudzio 2000: 231). Allerdings stellt es im britischen Unterhaus „ein Instrument in der Hand der Regierung“ dar (Beyme 1999: 244). Daher sichert die Regierung mit fest gefügter Mehrheit das „in Kraft treten“ ihrer Gesetzesvorlagen (Rudzio 2000: 276). Die parlamentarische Behandlung dieser Vorlagen erfolgt primär rhetorisch, in Form einer Auseinandersetzung, die für die Ohren der Öffentlichkeit bestimmt ist (ebenda). Der amerikanische Kongress fungiert dem britischen Beispiel entgegengesetzt als „Arbeitsparlament“. Er ist ein „vom Regierungschef unabhängiges Organ, das als Ganzes ein starkes Gegengewicht zur Macht des Präsidenten bildet“ (Beyme 1999: 244). Diese Form des Parlamenttypus gestaltet durch eigene Aktivität die Politik und die Gesetzgebung des Staates
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entscheidend mit (ebenda). Gesetzesvorlagen werden hier im Einzelnen durchgearbeitet, formuliert und von Fall zu Fall entschieden (Rudzio 2000: 276). Der Bundestag weist sowohl Merkmale der einen, als auch der anderen Kategorie auf. Dennoch ist er eher, wenn eine Unterscheidung vorgenommen wird, in der Typologie einem Arbeitsparlament zuzuordnen. Im Unterschied zu einem Redeparlament hat der deutsche Bundestag in der Bearbeitung und in der Beeinflussung der Gesetzesvorlagen viel freiere Hand gegenüber der Regierung als das bereits erwähnte britische Unterhaus (Beyme 1999: 246). Auch im Bereich der Zeit- und Arbeitsplanung des Parlaments, nimmt die deutsche Regierung bedeutend weniger direkten Einfluss als die britische (ebenda). Man strebt in der Bundesrepublik eher informelle Beziehungen zwischen der Regierung und der Führung der Mehrheit an, um „eine Übereinstimmung über politische Ziele und Strategien herzustellen“ (Beyme 1999: 246). Trotzdem hat der Bundestag ebenfalls die Freiheit den Gesetzentwurf der Regierung völlig umzuarbeiten (ebenda). Diese geschieht vorwiegend in der Ausschussarbeit, welche ein wichtiges Kriterium bei der Einordnung des Bundestages in eine Typologie bildet. Die einzelnen Gesetzesvorlagen werden traditionell in drei Lesungen behandelt. In der ersten Lesung wird der Entwurf vorgestellt. Bei wichtigen Gesetzen findet eine erste Aussprache im Plenum statt, ansonsten wird er an die Ausschüsse zur Beratung übergeben. In der zweiten Lesung wird der Entwurf von einem Ausschussmitglied vorgetragen. Wird keine Änderung von dem Plenum beschlossen erfolgt im direkten Anschluss die dritte Lesung, in der je nach Wichtigkeit entweder keine allgemeine Aussprache oder eine Debatte mit anschließender Abstimmung stattfindet. Werden Änderungen in der zweiten Lesung beschlossen, findet die dritte Lesung zu einem späteren Zeitpunkt statt. Die Ausschüsse sind in ihrer Bedeutung für die allgemeinen Bundestagsfunktionen der Artikulation und der Kontrolle maßgeblich. Sie werden zur Arbeitsteilung gebildet und als „Bundestagsausschüsse“ bezeichnet (Rudzio 2000: 243). Einem Ministerium ist ein dem entsprechender Ausschuss zugeordnet. Obwohl die Ergebnisse dieser Arbeit der Vorbereitung der Plenarsitzungen dienen, werden sie dort oft ohne große Änderungen angenommen (Beyme 1999: 252). Ausschüsse sind der Ort an dem Gesetzesentwürfe durchaus Änderungen erfahren können (Rudzio 2000: 276). So wurden im Zeitraum der 9. - 11. Wahlperiode 63,3% aller verkündeten Gesetze zuvor von einem Ausschuss verändert (Rudzio 2000: 276).
Ursachen können in zwischenzeitlichen Veränderungen liegen, jedoch wird durch die Arbeit des Ausschusses eine aktuelle Handhabung gewährleistet. Vor allem für die Opposition bietet sich hier eine gute Möglichkeit Änderungen durchzusetzen. Bestimmt wird diese Tatsache durch den Ausschluss der Öffentlichkeit von den Sitzungen. So wird eine „legere Form der
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Verhandlung“ möglich, die es erlaubt Vereinbarung „quer durch die parteipolitischen Fronten“ zu treffen (Beyme1999: 254). Geprägt sind diese Sitzungen im Weiteren durch das Anhören von Sachverständigen und Interessenvertretern, besonders bei politisch brisanten Themen wird so die Verbindung zwischen Parlament und Öffentlichkeit gesichert (Beyme 1999: 254). Somit wird deutlich, dass die Artikulation der verschiedenen politischen Meinungen gewährleistet wird. Woraus ebenfalls eine Kontrolle des politischen Handelns der Regierung hervor geht. Diese Funktion wird durch die Möglichkeit der Einberufung eines Untersuchungsausschusses gewährleistet, wozu nur ein Viertel der Mitglieder des Bundestages notwendig sind (Rudzio 2000: 261).
Zusammenfassend ist zu bemerken, dass der deutsche Bundestag weitere Funktionen eines Redeparlaments nicht erfüllt. Da wäre zum ersten die Gegenüberstellung von Regierungsmehrheit und Opposition. Im Bundestag gibt es einen Dualismus zwischen diesen beiden Fronten (Rudzio 2000: 232). Dieser zeichnet sich durch die Verteilung der Funktionen aus. Die Parlamentsmehrheit übt die Wahl- und Gesetzgebungsfunktion aus, während die Opposition die Kontrolle und Artikulation übernimmt (ebenda). Im Weiteren verzichtet ein Redeparlament auf Ausschussarbeit und auf die Teilhabe am „Führungswissen der Regierung und an wichtigen Entscheidungen, also im Sinne eines Verzichtes der Opposition auf Mitwirkung“ (Hesse & Ellwein 2004: 272). In diesem Zusammenhang hält das britische Unterhaus dafür doppelt so viele und doppelt so lange Plenarsitzungen wie der deutsche Bundestag ab, „eine entsprechend geringere Rolle spielt die Arbeit in den Ausschüssen“ (Rudzio 2000: 277).
Auf Grund der vorhergegangenen Argumentation wird deutlich, dass der Bundestag nicht zu den Rede-, sondern im Großen und Ganzen zu den Arbeitsparlamenten gezählt werden kann. Trotzdem muss bedacht werden, dass der Bundestag aus gegebenen Gründen nicht so effektiv wirken kann, wie es vielleicht wünschenswert wäre. Ein Kritikpunkt stellt die Kürze der Legislaturperiode dar. Nach Wahlen müssen von dem neu zusammengesetzten Parlament, die unfertigen Arbeiten des letzten Parlamentes abgeschlossen werden. Somit vergeht oft das erste Jahr allein durch diese Aufgabe (Hesse & Elwein 2004: 258). Weit vor den nächsten Wahlen orientiert sich die Arbeit des Parlamentes bereits an diesem Ereignis, somit bleiben als wirkliche „fruchtbare Jahre“ der Arbeit des amtierenden Plenums nur das zweite und dritte Jahr der Legislaturperiode (ebenda). In dieser nun relativ kurzen Zeit beschäftigt sich der Bundestag mit den eingegangenen Gesetzesentwürfen, deren Menge als zu groß für diesen Bearbeitungszeitraum angesehen wird. Für die Abgeordneten scheint es unmöglich die Vorlagen zu lesen, geschweige denn sich so mit ihnen auseinanderzusetzen, dass sie, sie
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Arbeit zitieren:
Udo Krause, 2007, Der Bundestag in der Typologie von Parlamenten, München, GRIN Verlag GmbH
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