Inhaltsverzeichnis II
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis. VI
Tabellenverzeichnis. VII
Abk ürzungsverzeichnis VIII
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Ziele der Arbeit. 2
1.3 Methodik. 2
1.4 Motivation 4
2 Das Buch 5
2.1 Kulturgut. 5
2.2 Handelsware 8
2.3 Doppelnatur des Buches 10
2.4 Stellungnahme 10
3 Die Buchpreisbindung in Deutschland 11
3.1 Historische Entwicklung 11
3.1.1 Erste Preisbindung. 12
3.1.1.1 Krönersche Reform. 12
3.1.1.2 Bücher-Streit. 13
3.1.1.3 Verkehrs- und Verkaufsordnung 13
3.1.2 Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg 13
3.1.2.1 Willner-Briefe. 14
3.1.2.2 Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung. 14
3.1.2.3 Franzen-Revers. 15
3.1.2.4 Stellungnahme 15
3.2 Sammelrevers 15
3.2.1 Kartellrechtliche Zulassung. 16
3.2.1.1 Drei-Länder-Revers 16
3.2.1.2 Sammelrevers 2000 17
3.2.2 Stellungnahme 18
3.3 Buchpreisbindung seit 2002 18
3.3.1 Grundlagen 19
Inhaltsverzeichnis III
3.3.2 Gesetzliche Änderungen zum Sammelrevers 19
3.3.3 Novellierung 2006 20
3.3.3.1 Nachlässe bei Schulbuchbestellungen 20
3.3.3.2 Räumungsverkauf. 21
3.3.3.3 Mängelexemplare 21
3.4 Stellungnahme 21
4 Die Buchpreisbindung in der Schweiz 22
4.1 Historische Entwicklung 22
4.2 Sammelrevers 22
4.3 Bundesgesetz 24
4.4 Aktuelle Situation 25
4.5 Stellungnahme 26
5 Die Buchpreisbindung in der übrigen EU und bei
E -Books 27
5.1 Staaten mit und ohne Bindung 27
5.2 Regelungen bei E-Books 28
5.2.1 Deutschland 29
5.2.2 Schweiz. 31
5.3 Stellungnahme 31
6 Die Einbettung der Buchpreisbindung in das
Europarecht 32
6.1 Geschichte der Europäischen Union. 32
6.1.1 1945 1959 32
6.1.2 1960 1969 33
6.1.3 1970 1979 33
6.1.4 1980 1989 34
6.1.5 1990 1999 34
6.1.6 2000 bis heute. 36
6.1.7 Stellungnahme 37
6.2 Institutionen 38
6.2.1 Organe der Europäischen Union. 39
6.2.1.1 Europäisches Parlament, Art. 14 EUV 40
6.2.1.2 Rat der Europäischen Union, Art. 15, 16 EUV 40
6.2.1.3 Europäische Kommission, Art 17 EUV 40
Inhaltsverzeichnis IV
6.2.1.4 Europäischer Gerichtshof, Art. 19 EUV. 41
6.2.1.5 Andere Institutionen 42
6.2.2 Stellungnahme 42
6.3 Europarecht. 42
6.3.1 Grundlagen 42
6.3.2 Stellungnahme 43
6.4 Vereinbarkeit der Buchpreisbindung mit dem Europäischen
Kartellrecht 44
6.4.1 Art. 81 EGV. 44
6.4.2 Art. 10 EGV i. V. m. Art. 81 EGV 45
6.4.2.1 Rechtswidrigkeit der vertraglichen Preisbindung durch
Sammelreverse. 45
6.4.2.2 Angemessene Beteiligung der Verbraucher 46
6.4.2.3 Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung gem. Art. 81 III
lit. a) EGV 47
6.4.2.4 Ausschaltung des Wettbewerbs für einen wesentlichen Teil der
Ware gem. Art. 81 III lit. b) EGV 47
6.4.2.5 Schutz vor Wettbewerbsverfälschung 47
6.4.3 Stellungnahme 49
6.5 Vereinbarkeit der Buchpreisbindung mit den europäischen
Grundfreiheiten. 49
6.5.1 Verstoß gegen Art. 28 EGV 49
6.5.2 Vereinbarkeit des § 3 II östBuchPrG mit Art. 28 EGV. 50
6.5.2.1 Zur Entscheidung des EuGH 51
6.5.2.2 Stellungnahme 52
6.5.3 Rechtfertigung nach Art. 30 EGV 52
6.5.4 Rechtfertigung nach Art. 151 EGV 53
6.5.5 Allgemeininteresse 53
6.5.6 Folgerungen über die Vereinbarkeit 54
6.5.7 Stellungnahme 54
6.6 Kulturpolitik in der Europäischen Union 55
6.6.1 Aufgaben 55
6.6.2 Befugnisse 56
6.6.3 Stellungnahme 57
7 Die ökonomische Wirkung der Buchpreisbindung auf
die Buchmärkte 57
7.1 Deutscher Buchmarkt 58
7.1.1 Umsätze 58
7.1.2 Buchpreise 61
7.1.3 Titelvielfalt 61
Inhaltsverzeichnis V
7.1.4 Strukturwandel durch E-Books 62
7.1.5 Stellungnahme 62
7.2 Schweiz. 63
7.2.1 Umsätze 63
7.2.2 Buchpreise 64
7.2.3 Titelvielfalt 64
7.2.4 Stellungnahme 65
7.3 Kundenumfrage 65
7.4 Stellungnahme 66
8 Die Buchpreisbindung aus der Sicht von Politik und
Buchbranche. 67
8.1 Politik 67
8.2 Buchbranche 68
8.3 Stellungnahme 69
9 Schlussteil. 69
9.1 Zusammenfassung 69
9.2 Ausblick. 71
Anhang
Anlage A Kurzinterview. A1
Anlage B Kundenumfrage B1
Anlage C Buchpreisbindungsgesetz C1
Literaturverzeichnis XIII
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Buchdruckerpresse 1550
Abbildung 2: Sachsenspiegel
Abbildung 3: Produktlebenszyklus.
Abbildung 4: E-Book Reader
Abbildung 5: Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abbildung 6: Drei-Säulen-System der Europäischen Union.
Abbildung 7: Organe der Europäischen Union
Abbildung 8: Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union.
Abbildung 9: Normenpyramide.
Abbildung 10: Einschätzung der Buchpreisentwicklung ohne Buchpreisbindung
Tabellenverzeichnis VII
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Staaten mit und ohne Buchpreisbindung....................................................... 28
Tabelle 2: Verträge der Europäischen Union ................................................................. 38
Tabelle 3: Umsatz im Einzelhandel mit Büchern........................................................... 59
Tabelle 4: Geschätzte Umsätze buchhändlerischer Betriebe 2005−2009 zu
Endverbraucherpreisen ................................................................................................... 59
Tabelle 5: Geschätzte Umsätze buchhändlerischer Betriebe zu Endverbraucherpreisen:
Anteile der Vertriebswege (in Prozent) .......................................................................... 60
Tabelle 6: Titelproduktion 2005−2009........................................................................... 62
Abkürzungsverzeichnis VIII
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
ABl. Amtsblatt
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der
Europäischen Union
AfP Zeitschrift für Medien- und
Kommunikationsrecht
a. F. alte Fassung
Art. Artikel
AZ Aktenzeichen
ber. berichtigt
Beschl. Beschluss
BBl. Börsenblatt
BGBl. Bundesgesetzblatt
BGer Schweizerisches Bundesgericht
BGH Bundesgerichtshof
BuchPrG Buchpreisbindungsgesetz
bzw. beziehungsweise
CD-ROM Compact Disc Read-Only Memory
CDU Christlich Demokratische Union
Deutschlands
ch Internetdomain Schweiz
CHF Schweizer Franken
Abkürzungsverzeichnis IX
Chr. Christus
Co. Compagnie
com Internetdomain Amerika
CSU Christlich Soziale Union
de Internetdomain Deutschland
E-Book electronic book
EG Europäische Gemeinschaft
EGV Vertrag zu Gründung der Europäischen
Gemeinschaft
E-Mail electronic mail
EP Europäisches Parlament
etc. et cetera
eu Internetdomain Europa
EU Europäische Union
EuGH Europäischer Gerichtshof
EuR Europarecht
EUV Vertrag über die Europäische Union
EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWR Europäischer Wirtschaftsraum
f. folgende (Seite)
FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung
FDP Freie Demokratische Partei
ff. folgende (Seiten)
Abkürzungsverzeichnis X
GASP Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
gem. gemäß
GG Grundgesetz
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
gov Internetdomain Government
GRUR Gewerblicher Rechtsschutz und
Urheberrecht
GWB Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung
Hrsg. Herausgeber
IFRS International Financial Reporting Standards
i. S. d. im Sinne des
i. V. m. in Verbindung mit
KG Kommanditgesellschaft
KiW Recht der internationalen Wirtschaft
KNV Koch, Neff und Volckmar GmbH
KRInt Internationales Kartellrecht
KVR Kreisverwaltungsreferat
lit. litera
Mio. Millionen
n. nach
net Internetdomain Network
NJW Neue Juristische Wochenzeitschrift
Nr. Nummer
östBuchPrG österreichisches Buchpreisbindungsgesetz
Abkürzungsverzeichnis XI
OLG Oberlandesgericht
org Internetdomain Organization
o. V. ohne Verfasser
PJCS Polizeilich-Justizielle Zusammenarbeit in
Strafsachen
Rn. Randnummer
Rz. Randziffer
S. Seite
SBVV Schweizer Buchhändler- und
Verlegerverband
SF Schweizer Fernsehen
Slg. Sammlung der Entscheidungen des
Gerichtshofes der Europäischen
Gemeinschaft
SMS short message service
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
SZ Süddeutsche Zeitung
Tab. Tabelle
tv Internetdomain Tuvalu
u. und
usw. und so weiter
v. vor
VAO buchhändlerische Verkaufsordnung
VEO buchhändlerische Verkehrsordnung
WAK-N Kommission für Wirtschaft und Abgaben
des Nationalrates
Abkürzungsverzeichnis XII
WAK-S Kommission für Wirtschaft und Abgaben
des Ständerates
Weko Schweizer Wettbewerbskommission
wpr Wettbewerb in Recht und Praxis
WuW Wirtschaft und Wettbewerb
WuW/E Entscheidungssammlung zum Kartellrecht
www world wide web
z. B. zum Beispiel
Ziff. Ziffer
Einleitung 1
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
In dieser Arbeit soll zum einen die These betrachtet werden, inwieweit eine Buchpreisbindung durch kulturelle, historische, ökonomische und juristische Argumente entstanden ist und gerechtfertigt werden kann. Problematisch zu beurteilen ist hierbei, dass in unserer heutigen Gesellschaft, in der multimediale Dienste und die Verwendung von elektronischen Medien immer mehr Raum gewinnen, ein eher antiquiertes Medium wie das Buch nach und nach an Bedeutung zu verlieren scheint. Umso erstaunlicher ist es, dass innerhalb der Europäischen Union, die die größte staatenähnliche Gemeinschaft der Welt darstellt, die überwiegende Zahl der Mitgliedstaaten eine Buchpreisbindung begrüßt oder sogar gesetzlich festschreibt.
Fraglich ist, inwieweit diese Regelungen noch als zeitgemäß angesehen werden können und unter welchen Umständen die Preisbindungssysteme gewährleistet werden. Anhand der Beispiele Deutschland und der Schweiz soll herausgearbeitet werden, dass eines der Hauptargumente, nämlich die Weitergabe und Erhaltung von Kultur, nur noch bedingt als zulässig angesehen werden kann. Diese These soll an der schweizerischen Regelung der Buchpreise gezeigt werden. Deutschland und die Schweiz verbindet eine gemeinsame kulturelle und sprachliche Vergangenheit, die letzten Endes aber doch zu unterschiedlichen Handhabungen mit verschiedenen Konsequenzen geführt hat.
Zum anderen stellt sich die Frage, ob eine grenzübergreifende, einheitliche Regelung unter den vorher betrachteten Argumenten sinnvoll ist und ob sie in der Zukunft Be-stand haben kann.
Ferner soll untersucht werden, ob unter Berücksichtigung aller relevanten Meinungen und Daten eine innergemeinschaftliche Generalregelung möglich ist.
Einleitung 2
1.2 Ziele der Arbeit
Das Ziel dieser Arbeit ist zum einen die Auseinandersetzung mit dem Buch als Kultur-und Wirtschaftsgut. Es soll aufgezeigt werden, warum das Buch als Gut einen Sonderstatus sowohl in historischer als auch in ökonomischer Hinsicht besitzt. Ferner soll anhand der Entwicklungen der Buchpreisbindung in Deutschland und in der Schweiz verdeutlicht werden, warum diese notwendig ist und welche Schwierigkeiten eine derartige Regelung innerhalb der jeweiligen nationalen Grenzen hat. Zum anderen soll geprüft werden, inwieweit die aktuell geltenden Systeme in beiden Ländern mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und ob sich daraus die Möglichkeit ergeben kann, eine grenzüberschreitende Regelung für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erreichen. Auch soll der Fall in Betracht gezogen werden, welche ökonomischen und juristischen Auswirkungen die Buchpreisbindung in den jeweiligen Ländern hat und wie sich diese zukünftig innergemeinschaftlich darstellen kann.
Unter Bezugnahme auf aktuelle Tendenzen aus Politik und Buchbranche soll abschließend eine Aussage getroffen werden, ob eine innergemeinschaftliche Generalregelung möglich und unter den dargelegten Argumenten sinnvoll ist.
1.3 Methodik
Zur Durchführung dieser Arbeit wird auf die Primärmarktforschungsmethode zurückgegriffen, welche die Sekundärmarktforschungsmethode ergänzt. Die Primärmarktforschungsmethode setzt eine unmittelbare Ansprache von Personen voraus, während die Sekundärmarktforschungsmethode auf die analytische Auswertung bereits vorhandener Daten zurückgreift.
Einleitung 3
Expertenbefragung 1 :
Bei einer Befragung handelt es sich um eine zielgerichtete Veranlassung von Personen, Aussagen zu treffen und bestimmte, von der Verfasserin vorgelegte Sachverhalte zu erörtern, um zu einem gesicherten Ergebnis zu gelangen.
Als Experten wurden Herr Dieter Wallenfels, Rechtsanwalt und Preisbindungstreuhänder, und Herr Rechtsanwalt Christian Russ, Vorsitzender des Fachausschusses Urheber-und Medienrecht der Anwaltskammer Frankfurt am Main und Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Versandbuchhändler, interviewt. 2
Fragebögen 3 :
Mittels Fragebogen wurden Daten und Informationen von Kunden der Hermann Hagemeyer GmbH und Co. KG in Minden, Westfalen erhoben. Hierbei sind nachfolgende Punkte zu beachten:
• Ausarbeitung eines formalisierten Fragebogens,
• anonyme Beantwortung der Fragen,
• freiwillige Teilnahme,
• Auswertung der Ergebnisse,
• statistische Endauswertung,
• Vernichtung der Erhebungsunterlagen nach einem Jahr.
Mithilfe dieser Techniken lassen sich fundierte Aussagen treffen. Kritisch zu beurteilen sind allerdings die Starrheit der Vorgehensweise und der damit verbundene hohe Zeit-aufwand sowie die Tendenz zu konservativen Schätzungen. 4
1 Bogner, A./Littig, B./Menz, W., Das Experteninterview. Theorie, Methode, Anwendung, S. 33ff.
2 www.fuhrmann-wallenfels.de.
3 Kirchhoff, S./Kuhnt, S./Lipp, P./Schlawin, S., Der Fragebogen, S. 19ff.
4 Nieschlag, R./Dichtl, E./Hörschgen, H., Marketing, S. 860.
Einleitung 4
1.4 Motivation
Die Verfasserin ist seit zehn Jahren als Buchhändlerin tätig. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Bearbeitung von Kundenanfragen, Verkaufsgespräche, Sortimentsstrukturierung, Budget- und Einkaufsplanung, Planung von Lesungen und Veranstaltungen sowie das Abhalten von Referaten und Vorträgen zu sprach- und leserelevanten Themen. Außerdem unterstützt sie Kindergärten, Schulen und andere Institutionen der öffentlichen Hand in Belangen der Lese- und Sprachförderung und gibt Hilfestellungen bei der Strukturierung und Verwirklichung von Schulbibliotheken. Die Verfasserin kommt nach einschlägigen Beobachtungen der brancheninternen Entwicklungen und der Gesellschaft allerdings nicht mehr umhin, sich zu fragen, welche Stellung das Buch in unserer heutigen Zeit noch hat. Es ist nicht zu übersehen, dass durch modernste Technik und die fortschreitende Digitalisierung der Medien ein augenscheinlich antiquiertes Medium wie das Buch zunehmend in den Hintergrund rückt. Dieser Sachverhalt ist vor allem vor dem Hintergrund rückläufiger Umsatzzahlen, wachsenden Konkurrenzdrucks durch große Buchhandelsketten und schwindender Kundenzahlen zu sehen.
Das Buch 5
2 Das Buch
In dem nachfolgenden Abschnitt soll das Buch in Anbetracht seiner historischen Entwicklung und Bedeutung für Deutschland und der Sonderstellung als Kulturgut dargestellt werden. Ferner soll der ökonomische Wert des Buches als Handelsware betrachtet werden und abschließend beide Darstellungen in einen gemeinsamen Kontext gebracht werden.
2.1 Kulturgut
Auf dem Festakt zur Eröffnung der 61. Buchmesse in Frankfurt am Main sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel „Das Kulturgut Buch ist kein beliebiges Wirtschaftsgut.“ 5 Doch aus welchen Gründen kann Frau Merkel zu der Auffassung gelangen, dass es sich bei Büchern um ein Kulturgut handelt? Schlägt man den Begriff „Kulturgut“ im Duden nach, wird es definiert als etwas, was als kultureller Wert Bestand hat und bewahrt wird. 6 Auch die Bundesregierung hat sich dieser Definition in einem weiter gefassten Sinne angeschlossen und ordnet bestimmte Güter als schützenswert ein, wenn sie der Festigung der eigenen Identität 7 und Völkerverständigung dienen. Als Ziel des Kulturschutzes der Bundesregierung soll die Bewahrung des Kulturerbes Priorität haben, um diese künftigen Generationen unbeschadet überliefern zu können. 8 Um die Bedeutung des Buches als besonders schützenswertes Gut nachvollziehen zu können, muss man seine geschichtliche Entwicklung betrachten.
Die Geschichte des Buches geht bis 5000 Jahre vor Christus zurück, als erste Totentexte auf Papyrusrollen geschrieben wurden. 9
In der Antike, 3000 v. Chr. bis 500 n. Chr., wurden die ersten Kodizes, erste Vorläufer des Buches in seiner heutigen Form, geschrieben. Dabei handelte es sich um Stapel
5 Casimir, T., Kanzlerin verteidigt Preisbindung und geistiges Eigentum, www.boersenblatt.net.
6 Duden, Deutsches Universallexikon, S. 1029.
7 Everling, U., Buchpreisbindung im deutschsprachigen Raum und europäisches Gemeinschaftsrecht, S.
7f.
8 Ziele und Aufgaben, www.kulturgutschutz-deutschland.de.
9 Duhr, S., Überblick über die Buchgeschichte, www.ib.hu-berlin.de; Buch, www.wikipedia.org;
Kühnert, J., Die Geschichte der Buchpreisbindung in Deutschland, S. 13.
Das Buch 6
beschrifteter oder zur Beschriftung vorgesehener Holz- oder Wachstafeln, später den von zwei Holzbrettchen umschlossenen Block gefalteter oder gehefteter Papyrus- oder Pergamentblätter.
Einen revolutionären Höhepunkt erlebte das Buch allerdings mit der Erfindung der Buchdruckmethode durch Johann Gutenberg um 1450. Durch seine Methode Wörter und Sätze mit beweglichen Metalllettern zu drucken, war eine unbegrenzte Produktion von Büchern möglich. Es entstanden Verlage, Druckereien und Händler sowie neue Berufsbezeichnungen, etwa die des Schriftgießers oder Setzers.
Mitte der Neuzeit, 16.−19. Jahrhundert, fand auch der Handel mit Büchern seinen Höhepunkt. Das Buch wurde zu einem Massenprodukt, Wissen zum Allgemeingut. Der Schwerpunkt verlagerte sich vor allem nach Leipzig und Frankfurt am Main, später
10 text.habsburger.net.
Das Buch 7
auch nach Wittenberg, wo Martin Luther seine Schriften und die Bibelübersetzung drucken ließ. Die Übersetzung gab unter anderem den Anstoß zur Verbreitung von Druckwerken in einer Volkssprache und trug somit zur Vereinheitlichung der deutschen Sprache bei. 11
Ferner war von besonderer Bedeutung, dass durch zahlreiche Flugschriften zum ersten Mal in der Geschichte des Buchdruckes dieser zu einem sehr wirkungsvollen Mittel und Sprachrohr für die politische und religiöse Auseinandersetzung wurde. 13 Mit Recht sagte der deutsche Schriftsteller Christoph Lichtenberg: „Mehr als Blei in der Flinte hat das Blei im Setzkasten die Welt verändert.“ 14
11 Hinterholzer, S., Eine sprachgeschichtliche Analyse des Einflusses Martin Luthers und seiner
Bibelübersetzung auf die Vereinheitlichung der deutschen Schriftsprache, S. 3.
12 www.loc.gov.
13 Geh, H.-P., Zur Geschichte des Buches in Deutschland, www.archive.ifla.org.
14 www.gutzitiert.de.
Das Buch 8
Mit Einsetzen der Diktatur Adolf Hitlers wurde die rasante Entwicklung jedoch abrupt gestoppt. Es fanden erstmalig Zensur, Verbote und Buchverbrennungen statt. Im Verlauf des Zweiten Weltkrieges brach das Verlags- und Druckwesen ganz zusammen. Ein Wiederaufbau war erst nach Ende des Krieges 1945 möglich.
Die historische und politische Entwicklung des Buches bis in die Nachkriegszeit zeigt, dass dieses seit Jahrtausenden als Sprachrohr der Menschen fungiert und als Instrument der freien Meinungsäußerung 15 nicht mehr wegzudenken ist. Es transportiert geistige und kulturelle Ideen und stellt somit ein kulturbildendes Element dar. 16 Ferner wird durch Bücher ein wesentlicher Teil des nationalen Wissens weitergegeben. Mit den Gefahren des Zweiten Weltkrieges, in dessen Verlauf Tausende von Werken unwiederbringlich zerstört wurden, hat sich das Buch als besonderes Erbe der deutschen Kultur manifestiert und wird seitdem als besonders schützenswert angesehen. Es sichert den Zugang der Bevölkerung zu einem der wichtigsten Leitmedien unserer Kultur.
2.2 Handelsware
Das Charakteristische an Handelswaren ist, dass es sich um materielle Wirtschaftsgüter handelt, die in der Regel so weiterverkauft werden, wie sie eingekauft wurden, also ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung. 17
Nach dieser Definition muss das Buch auch als ökonomisches Produkt betrachtet werden, welches zur Erwirtschaftung von Gewinnen hergestellt und vertrieben wird. „Das Buch wirkt im Grundrechtsbereich der Meinungs-, Informations-, Presse-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit des Art. 5 GG 18 . 19 Das Grundrecht der Kommunikationsfreiheit schützt das Buch als ein Instrument der Teilhabe am Kommunikationsprozess. Ausgehend von der ökonomischen Prämisse, die Buchpreisbindung gewährleiste eine
15 Lücke, J., Ein internationales „Recht auf Kommunikation“?, S. 8ff.
16 Holterhoff, J./Kassner, M., Buchpreisbindung in der EU, S. 7.
17 Frank, Ch., IFRS-Konzernabschluß mit Fokus Handelsware, S. 68.
18 BGBl. III 1949, S. 1.
19 Fezer, K.-H./Grosshard, H., Die Buchpreisbindung im Europäischen Binnenmarkt, S. 141ff. (148).
Das Buch 9
bessere Versorgung unserer Gesellschaft mit Büchern, liegt die rechtliche Beurteilung auf der Hand, die Preisbindung im Buchhandel leiste einen bedeutsamen Beitrag zur Verwirklichung des Grundrechts der Kommunikationsfreiheit.“ 20 Jedoch sind auch hier die Besonderheiten des Buches nicht zu übersehen. 21 Anders als bei anderen Produkten erschließt sich der Nutzen erst nach dessen Benutzung. Auch der Produktlebenszyklus 22 ist ungewöhnlich lang; 23 oft haben Händler Bücher über mehrere Monate oder Jahre gelagert. 24 Bücher, die jedoch auf keine Nachfrage 25 stoßen, haben auch keinen ökonomischen Wert 26 . Die zu erwartende Nachfragemenge muss meist vollständig auf Lager genommen werden.
Diese Besonderheiten machen das Buch zu einem höchst spekulativen Wirtschaftsgut mit hohen Risiken für Verleger und Händler, da diese das volle Risiko der Refinanzierung nur aus den Verkaufserlösen tragen.
20 Kurtze, G., Mit der Buchpreisbindung ins 21. Jahrhundert, S. 29.
21 May, F., Der gebundene Buchpreis. Eine ökonomische Betrachtung, S. 4.
22 Wöhe, G., Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, S. 88.
23 Buch, www.wikipedia.org.
24 Wagenbach, K., Spiegel spezial, Die Kultur der Geschäftemacher 1996, S. 122.
25 Birker, K., Das neue Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, S. 289.
26 Seidel, H./Temmen, R., Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, S. 16.
27 In Anlehnung an Klemenz, S., Der Produktlebenszyklus im Rahmen des Marketing, S. 8; www.78s.ch.
Das Buch 10
2.3 Doppelnatur des Buches
Folglich lässt sich feststellen, dass das Buch zwar ein besonders schützenswertes Gut unserer Kultur ist und somit zu Recht als Kulturgut bezeichnet werden darf. Fraglich bleibt jedoch in diesem Zusammenhang, ob dieser Status auch in Zeiten der digitalen Medien beibehalten werden soll und kann.
Das Buch definiert sich nicht nur über seinen immateriellen Wert, sondern muss auch als Handelsware wahrgenommen werden, auch wenn es mit anderen Wirtschaftsgütern nicht vergleichbar ist. 28 Das Buch ist ein Produkt, das nicht nur der Weitergabe von Wissen dient, sondern auch zum Erwirtschaften von Gewinnen produziert wird. Der Wert des Buches lässt sich nicht nur nach seinem Inhalt bestimmen, sondern definiert sich auch über seinen Preis.
2.4 Stellungnahme
„Bücher wollen ihr Recht, sie sind lebendige Wesen, wer sie zur Ware verdammt, bringt sie als Sklave zum Markt.“ Johannes Mumbauer, 1951 29
Dass das 20. Jahrhundert eine kaum zu überbietende Entwicklungsgeschwindigkeit aufweist und diese nicht spurlos an der Buchbranche vorbeigehen kann, ist selbstverständlich.
Fraglich bleibt, ob das Buch seinen Status als Kulturgut in der heutigen Zeit noch rechtfertigen kann oder vielmehr durch die Möglichkeiten des Internets und der digitalen Speicherung von Daten verdrängt wird und somit zunehmend als reine Ware anzusehen ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Entwicklung noch nicht gegeben ist. Die Welt der Bücher ist immer noch einmalig; nicht nur ihrem Inhalt nach, sondern auch in ihrer besonderen Bedeutung als kulturelles Erbe. Mit Sicherheit ist es heute
28 Deutscher Bundestag, Drucksache 13/6805, www.bundestag.de.
29 Mumbauer, J., Allerhand Literaturschmerzen, S. 217ff. (306).
Die Buchpreisbindung in Deutschland 11
entbehrlich, jeden Text in einem gedruckten Buch darzustellen, da man Informationen nicht mehr mühsam in Buch- oder Papierform herstellen muss, sondern sich kurzweilige Informationen auch mit neuen Medien, beispielsweise per SMS oder E-Mail, schneller weitergeben lassen. Man sollte sich aber fragen, ob ein Lesen und Erfassen von Texten sowie das damit verbundene „Anfassen und Riechen“ des gedruckten Wortes wirklich dauerhaft und allgemeingültig ersetzt werden können.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass objektive Bewertungskriterien hier nicht ausreichen um das Buch in seiner ganzen Bedeutung für die deutsche Kultur und Wirtschaft zu erfassen. Deutlich geworden ist jedoch, dass die reine Informationsweitergabe wesentlich vereinfacht wurde, das Besondere des Buches jedoch nur schwerlich in absehbarer Zeit verdrängt werden kann.
3 Die Buchpreisbindung in Deutschland
Die Buchpreisbindung in Deutschland blickt auf eine lange Tradition zurück. 30 Die geschichtliche Entwicklung soll in diesem Abschnitt genauer untersucht werden.
3.1 Historische Entwicklung
Die Buchpreisbindung in Deutschland hat eine lange Entwicklungsgeschichte hinter sich. Von Gutenbergs Erfindung des Buchdruckes bis hin zu der heutigen gesetzlichen Regelung einer festen Preisbindung für Verlagserzeugnisse war es ein langer Weg. Die Buchpreisbindung sorgte von jeher für rege Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern, die bis in die heutige Zeit andauern. Um beide Seiten ausreichend zu betrachten soll im Nachfolgenden ein umfassender Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Preisbindung gegeben werden.
30 Kimmelman, M., German Border Threat: Cheap Books, www.query.nytimes.com.
Die Buchpreisbindung in Deutschland 12
3.1.1 Erste Preisbindung
Zur Blütezeit des Buches gründete sich in Leipzig am 30.04.1825 der erste Interessen-verband von Buchhändlern und Verlegern: der Börsenverein der Deutschen Buchhändler. Die Gründungsmitglieder wollten das Abrechnungswesen auf den Buchmessen, die Einkaufs- und Vertriebsplatz von Büchern waren, vereinfachen und transparenter gestalten. Schnell wurde der Börsenverein so zu einer Vertretung des gesamten Berufsstandes. 31
3.1.1.1 Krönersche Reform
Unter dem Vorsitzenden des Börsenvereins Adolf Kröner, der dieses Amt 1882 bis 1888 und 1889 bis 1892 innehatte, 32 kam es zu einer ersten Festsetzung eines einheitlichen Buchpreises, heute bekannt als Buchpreisbindung. 33 Die Krönersche Reform hatte damals weitreichende Konsequenzen: Die festgesetzten Preise waren verbindlich für alle Mitglieder des Börsenvereins. Händler, die gegen die Regelungen verstießen, wurden vom Warenverkehr ausgeschlossen und nicht mehr beliefert. 34 Hauptgrund für diese Maßnahme der Preisfestsetzung war die sogenannte Schleuderei von Büchern, die Anfang des 19. Jahrhunderts stark zugenommen hatte. 35 Viele Buchhändler konnten ihren Kunden aufgrund ihrer guten Standortverteilung hohe Rabatte anbieten und damit anderen Kollegen, die in weniger günstigen Standorten angesiedelt waren, schaden. Die Preisbindung sollte dem entgegenwirken und einer flächendeckenden Versorgung mit Informationen zu akzeptablen Preisen dienen. Ein Verfechter des Kulturgutes Buch war Georg Joachim Göschen. Er forderte eine „gesunde Kostenpolitik, die insgesamt einen lebhaften Buchhandel ermögliche“ 36 und klagte eben solche Buchhändler an, die nur zugunsten des eigenen Profites Bücher veräußerten und dabei der geforderten Sonderstellung des Buches als Kulturgut nicht Rechnung trugen.
31 Börsenverein der Deutschen Buchhändler, www.wikipedia.org.
32 Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Die Vorsteher des Börsenvereins, www.boersenverein.de.
33 Weuster, A., Die Neuregelung der Buchpreisbindung in Deutschland, S. 37.
34 Jäger, G., Buchhandel und Wissenschaft zur Ausdifferenzierung des wissenschaftlichen Buchhandels,
S. 3.
35 Bauszus, J., Focus, Brennpunkt: Buchpreisbindung 1998, S. 164; Fezer, K.-H., Die Verfassungsnähe
der Buchpreisbindung, S. 185ff.
36 Füssel, S., Die Buchpreisbindung für Bücher aus kulturhistorischer Sicht, S. 90.
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Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht: Feste Preise für Europa? ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht: neuer Titel erschienen: Feste Preise für Europa?
Katharina Marie-Theres Biskup hat einen neuen Text hochgeladen
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