Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Carl Schmitts: „Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus“ 1
2.1 Prämissen der Parlamentarismuskritik - Demokratie und Liberalismus 2
2.2 Parlamentarismus 3
2.2.1 Eigenschaften 3
2.2.1.1 Diskussion und Gesetz 4
2.2.1.2 Öffentlichkeit und Gewaltenteilung 5
2.2.2 Schmitts Kritik am Parlamentarismus 6
2.3 Zwischenfazit 8
3. Agnoli: „Die Transformation der Demokratie“ 9
3.1 Prämissen der Parlamentarismuskritik - Demokratie und Kapitalismus 9
3.2 Parlamentarismus 11
3.2.1 Eigenschaften 11
3.2.2 Agnolis Kritik am Parlamentarismus 13
3.3 Zwischenfazit 15
4. Vergleich der Parlamentarismuskritiken 15
4.1 Gemeinsamkeiten 15
4.2 Unterschiede 16
4.3 Lagerzuordnung 20
5. Fazit 21
6. Literaturverzeichnis
1.Einleitung
„Fraglos ist das Parlament als "Legislative" und als Körperschaft, in der Volksinteressen gesetzgeberisch Ausdruck finden sollten, gegenüber der "Exekutive" bis zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken“ 1 schreibt Johannes Agnoli über das Parlament. Auch Carl Schmitt äußert sich in ähnlicher Weise: „das ganze parlamentarische System [ist] nur eine schlechte Fassade vor der Herrschaft von Parteien und wirtschaftlichen Interessenten“ 2 . Diese beiden Aussagen von Johannes Agnoli und Carl Schmitt bilden den Einstieg in die vorliegende Arbeit. Agnoli wird meist dem „linken“, Schmitt dem „rechten Lager“ der Parlamentarismuskritik zugeordnet. 3 Im Folgenden soll untersucht werden, was beide Theoretiker am Parlament kritisieren, wo Gemeinsamkeiten und Unterschiede vorliegen und ob ihre Lagerzuordnung stimmig ist. Als Textgrundlage dient für Carl Schmitt „Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus“ von 1926 und für Johannes Agnoli „Die Transformation der Demokratie“ aus dem Jahr 1968.
Zunächst wird Schmitts Verständnis von Demokratie und Liberalismus, das besonders in der Vorbemerkung zur seiner Schrift deutlich wird, vorgestellt. Im Anschluss daran, werden die Eigenschaften des Parlaments und Schmitts Kritik an diesem herausgestellt. Als Textgrundlage dient hier im Speziellen das zweite Kapitel, das den Titel: „Die Prinzipien des Parlamentarismus“ trägt. In einem zweiten Schritt, wird Johannes Agnolis „Transformation der Demokratie“ analysiert. Als Hauptquelle dient der Abschnitt „Die Repräsentation der Herrschaft“. Auch in diesem Kapitel werden zunächst Agnolis Vorstellungen über die Demokratie erläutert, bevor seine Kritik am Parlament aufgezeigt wird.
In einem letzten Schritt werden beide Autoren miteinander vergleichen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet und dadurch die Zuordnung zu einem politischen Lager vorgenommen.
2. Carl Schmitts „Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus“ 1926 veröffentlichte Carl Schmitt sein Werk „Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus“. In diesem geht es ihm darum, die geistige Grundlage des Parlaments zu erschließen. Innerhalb der Schrift gibt er zudem damit verbundene Ziele an. Ein Hauptanliegen ist herauszufinden, worauf „der Glaube [beruht], den ein ganzes Jahrhundert für diese Institution hatte“ 4 . Zudem gibt Schmitt das Ziel an, „den letzten Kern der Institution des modernen Parlaments zu treffen“ 5 um durch seine umfassende Analyse dabei zu helfen, das
1 Agnoli: Die Transformation der Demokratie, 1990, S. 70
2 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 28 3 vgl. Marschall, Parlamentarismus. Eine Einführung, 2005, S. 253 - 258 4 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 41-42 5 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 30
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Parlament zu modernisieren. 6 Zum besseren Verständnis von Schmitts Zielen werden zunächst seine Definitionen von Demokratie und Liberalismus aufgezeigt.
2.1 Prämissen der Parlamentarismuskritik - Demokratie und Liberalismus
In den letzten Jahrhunderten sei die Demokratie mit der Entwicklung des Parlaments einhergegangen. Man hätte im Kampf mit der Obrigkeit nicht daran gedacht, beide Prinzipien voneinander zu trennen. Jetzt, wo dieser gemeinsame Kampf aber gewonnen sei, müsse man beide Pr inzipien unter scheiden. Der „Unter schied von liber al-par lamentar ischen und massendemokratischen Ideen [kann] nicht länger unbeachtet bleiben.“ 7 Dabei gehöre der Glaube an das Parlament in die Gedankenwelt des Liberalismus. Demokratie hingegen sei etwas vollständig anderes. Sie beruhe auf dem Prinzip der Homogenität und damit auch auf der Vernichtung alles Heterogenen. 8 „Die politische Kraft einer Demokratie zeigt sich darin, daß sie das Fremde und Ungleiche, die Homogenität Bedrohende zu beseitigen und fernzuhalten weiß“ 9 . Dabei brauche die Gleichheit immer einen Bereich, indem sie aktiv werden kann. Dies könne Sprache, Nation oder politische Einstellung sein. Diejenigen, die nicht-gleich sind, würden ausgegrenzt und als heterogene Objekte unterdrückt.
Liberalistische Forderungen, welche die Demokratie mit dem „allgemeine[n] und gleiche[n] Wahlrecht“ 10 verwirklicht sehen, weist Schmitt kategorisch zurück. Solche Forderungen würden auf eine allgemeine Menschengleichheit abzielen welche wiederum nicht mit dem Prinzip der Demokratie vereinbar sei. Selbst wenn man verwirklichen wollte, dass alle Menschen gleich gestellt sind und überall auf der Welt die exakt gleichen Rechte hätten, so würde man dieser Gleichheit ihre Substanz entziehen. Zu einer Gleichheit gehöre zwangsweise immer eine Ungleichheit. Sind aber alle Menschen gleich, so gäbe es nichts Ungleiches mehr. Die Menschengleichheit wäre dann ohne jegliche Basis und demzufolge unbedeutend. Die Ungleichheiten würden sich auf ein anderes Gebiet verlagern, weg vom Politischen auf das Wirtschaftliche. Vielmehr sei eine richtige Demokratie dort zu finden, wo „Identität von Regierten und Regierenden“ 11 herrscht und diese beinhalte zwangsläufig einen heterogenen Bevölkerungsanteil.
Lange Zeit sei das Streben nach Demokratie mit dem Glauben an das Parlament verbunden gewesen. Aber zwischen beiden gäbe es einen starken Gegensatz. Während die Demokratie die größtmögliche Homogenität des Volkes zum Ziel hätte, wolle der Liberalismus das Individuum stärken.
6 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 30
7 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 6 8 vgl. Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 14 9 ebd.
10 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 15 11 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 22
2
Dabei wird er als „konsequentes, umfassendes, metaphysisches System“ 12 angesehen, welches nicht nur die Wirtschaft umfasst, sondern in allen Lebensbereichen versucht, individuelle Freiheiten durchzusetzen. Aus der Konkurrenz der Freiheiten würde sich, nach der Theorie, im Wirtschaftlichen die beste Harmonie und in der Diskussion die absolute Wahrheit ergeben. Die Theorie des Liberalismus basiere auf einer Gedankenwelt, die „gegensätzliche Interessen, Verschiedenheiten und Egoismen“ 13 voraussetze.
In der modernen Massendemokratie werde versucht, das demokratisch-homogene Prinzip mit dem liberal-individuellem Ansatz zu verbinden. Bei dem Versuch der Verbindung müsse es aber unweigerlich zu Problemen kommen. Schon die Gewaltenteilung, die der Liberalismus für unverzichtbar hält, sei mit der Identität von Regierenden und Regierten nicht vereinbar. 14 Es ist „der in seiner Tiefe unüberwindliche Gegensatz von liberalem Einzelmensch-Bewußtsein und demokratischer Homogenität“ 15 , welcher die Krise der modernen Massendemokratie ausmache. Dem liberalen „Einzelmensch-Bewußtsein“ und seinem Glauben an das Parlament will Schmitt auf den Grund gehen, um zu zeigen, dass der Glaube an das Parlament veraltet ist.
2.2 Parlamentarismus
2.2.1 Eigenschaften
Carl Schmitt will verstehen, warum das Parlament der Aufforderung unterliegt, die Regierung zu kontrollieren. Es geht ihm nicht um die Frage nach den Aufgaben des Parlaments, sondern um die Attribute, welche dem Parlament zugewiesen werden, damit die Menschen an dieses glauben können.
Die älteste Erklärung für das Parlament sei rein praktisch: „[E]igentlich müsste das Volk in seiner wirklichen Gesamtheit entscheiden, [...] aber aus praktischen Gründen [...] hilft man sich vernünftigerweise mit einem gewählten Ausschuss von Vertrauensleuten, und das ist eben das Parlament.“ 16 Mit dieser Erklärung bricht Schmitt aber sobald und schließt, dass das Volk genauso gut durch einen einzigen Vertreter repräsentiert werden könnte und die Argumentationskette trotzdem nicht reißen würde. 17 Der wirkliche Sinn des Parlaments sei, ein „Prozess der Auseinandersetzung von Gegensätzen und Meinungen, aus dem sich der richtige staatliche Wille als Resultat ergibt. Das Wesentliche des Parlaments ist also öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument, öffentliche Debatte und öffentliche Diskussion.“ 18
12 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 43
13 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 20 14 vgl. Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 46 15 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 23 16 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 42 17 vgl. ebd.
18 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 43
3
Diese beiden Eigenschaften - Öffentlichkeit und Diskussion - seien die entscheidenden Prinzipien des Parlaments. Sie sind es, was das Parlament auszeichnet. „Durch Öffentlichkeit und Diskussion allein glaubte man die bloß tatsächliche Macht und Gewalt überwinden und den Sieg des Rechts über die Macht herbeiführen zu können.“ 19 Daher konzentriert sich Schmitt in der Analyse der Eigenschaften auch auf diese beiden.
2.2.1.1 Diskussion und Gesetz
Diskussion ist dabei nicht nur simples Verhandeln, sondern bedeutet „einen Meinungsaustausch, der von dem Zweck beherrscht ist, den Gegner mit rationalen Argumenten von einer Wahrheit und Richtigkeit zu überzeugen oder sich von der Wahrheit und Richtigkeit überzeugen zu lassen“ 20 . Die Abgeordneten müssten demnach frei von jeglicher Parteibindung und egoistischen Interessen sein. Gesetze demzufolge aus einem „Kampf der Meinungen“ 21 und nicht aus einem Kompromiss von Interessen hervorgehen. Dabei sei das Parlament „nur solange ,wahr‘, als die öffentliche Diskussion ernst genommen“ 22 wird. Ohne die Diskussion ist das Parlament nur eine Illusion. Durch den Prozess des Diskutierens, bei dem Pro- und Contraargumente ausgetauscht werden, würde die „relative Wahrheit“ 23 gewonnen. Diese Wahrheit könne nur relativ sein, da die Diskutierenden zur Diskussion gemeinsame Überzeugungen mitbringen müssten. 24 Ein Meinungsausgleich kann „sich infolgedessen niemals auf absolute Fragen der Weltanschauung erstrecken, sondern nur Dinge betreffen, die ihrer relativen Natur nach für einen derartigen Prozeß geeignet sind.“ 25 Der Gedankenaustausch im Parlament sei noch aus einem weiteren Grund relativ. Die Annahme, dass im Parlament durch den Meinungsaustausch die besten Ergebnisse erzielt werden können, sei ein liberaler Grundgedanke. Genauso wie im freien Spiel der Unternehmen auf dem Wettbewerbsmarkt, wird hier davon ausgegangen, dass sich automatisch die Wahrheit findet. Basierend auf Guizot beschreibt Schmitt, dass das Parlament der Ort sei, an dem sich die Vernunft des Landes kristallisiert und „zur öffentlichen Herrschaft“ 26 bringt. Mohl zitierend fragt Schmitt anschließend aber nach einer Sicherheit dafür, dass diejenigen Abgeordneten im Parlament, auch tatsächlich diejenigen sind, welche die wirkliche Vernunft repräsentieren. In der Theorie sei dies durch den Wettbewerb der Meinungen garantiert.
19 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 61
20 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 9 21 ebd. 22 ebd.
23 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 58 24 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 9 25 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 58 26 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 42
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Da dessen Stattfinden in der Realität nicht immer gewährleistet sei, könne die im Parlament gewonnene Wahrheit immer nur relativ sein. 27
Absolut ist die Wahrheit dagegen, wo ein definitives Resultat steht, im Gegensatz zum bloßen kontinuierlichen Austausch von Meinungen im Parlament. Eine Regierung, die eine Entscheidung trifft, spricht die absolute Wahrheit aus. „Gesetzgebung ist deliberare, Exekutive agere“ 28 . Souverän sei nicht das Volk, sondern derjenige, „der über die Ausnahme entscheidet“ 29 Ebenso bestünde die „Lehre vom Rechtsstaat“ 30 allein auf dem Gegensatz, zwischen dem allgemein gültigen Gesetz, das das Parlament erlassen hat, und der konkreten Entscheidung der Exekutive. Zusätzlich benennt Schmitt dies als entscheidenden Gegensatz zwischen konstitutionellem Denken und Absolutismus: „Die entscheidende Distinktion bleibt immer, ob das Gesetz ein genereller, rationaler Satz ist oder Maßnahme, konkrete Einzelverfügung.“ 31 Ein weiterer Unterschied sei die Teilung der Gewalten.
2.2.1.2 Öffentlichkeit und Gewaltenteilung
Mit der Gewaltenteilung und dem Glaube an die Öffentlichkeit sollte der Absolutismus bekämpft werden - „jene beiden Postulate der Öffentlichkeit und der Gewaltenbalancierung [...] sucht[en] die im Absolutismus enthaltene Machtkonzentration durch ein System der Machtteilung aufzuheben.“ 32 Dies konnte durch das Parlament erreicht werden. Die Öffentlichkeit durch die veröffentlichte Meinung im Parlament und die Gewaltenteilung aufgrund der Teilung der Staatsgewalten und einer Teilung der Meinungen durch verschiedene Repräsentanten im Parlament an sich. Schmitt erklärt den Glauben an die Öffentlichkeit mit dem „absolut typischen“ 33 Vertreter des Parlaments - Guizot. Dieser hatte Eigenschaften des parlamentarischen Systems aufgezeigt. Unter anderem sei eine Kerneigenschaft die Öffentlichkeit des staatlichen Betriebes, die es den Bürgern ermöglicht, diesen zu kontrollieren. 34 Der eigentliche Glaube an die Öffentlichkeit entwickelte sich aber im Gegensatz zu Machiavelli. Dessen Lehre sah „Staat und Politik nur als eine Technik der Machtbehauptung und Machterweiterung“ 35 an, zu welcher auch Staatsgeheimnisse, die „Arcana rei publicae“ 36 gehörten. Gegen die Lehre Machiavellis entwickelte sich eine Bewegung, die forderte die Geheimnisse abzuschaffen. Jede Geheimpolitik und nicht öffentliche Verhandlung wurde als
27 vgl. Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 43 - 45 28 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 56 29 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S.53 30 ebd.
31 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 54 32 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 48 33 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S.43 34 vgl. ebd
35 Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, 2010, S. 47 36 ebd.
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Martin Hochheim, 2010, "Rechte" und "linke" Parlamentarismuskritik - Carl Schmitt und Johannes Agnoli im Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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