Über die Normalität von Kriminalität - Abweichendes Verhalten im Leben junger
Menschen
INHALTSVERZEICHNIS
Kapitel 1: Einleitung Seite 3
Kapitel 2: Kriminalität und Normalität - Definitionen
und Abgrenzungen Seite 5
2.1 Kriminalität Seite 5
2.2 Delinquenz Seite 8
2.3 Normalität Seite 10
Kapitel 3: Über die Relevanz von Entwicklungs- und
Lebenspfaden Seite 14
3.1 Persönliche Ressourcen Seite 14
3.2 Soziales Umfeld Seite 18
3.3 Lebenserfahrungen Seite 22
3.4 Abweichendes Verhalten im Leben von
Jugendlichen Seite 25
Kapitel 4: Exkurs - Entwicklungs- und Lebenspfade
jugendlicher Straftäter Seite 34
4.1 Orte des Lebenswegs Seite 35
4.2 Weichenstellungen des Lebenswegs Seite 38
4.3 Lebenspfad als Entwicklungsprozess Seite 43
2
Kapitel 5: Die Ubiquität von Kriminalität? Seite 47
Kapitel 6: Diskussion und Aussichten Seite 59 Kapitel 7: Literaturverzeichnis Seite 62 Kapitel 8: Interviews und Memos Seite 69
Kapitel 1: Einleitung
Im Leben eines jeden Menschen gibt es Ereignisse, die von der Gesellschaft, in der er lebt, als grenzwertig oder abweichend betrachtet werden. Beinahe jeder hat die Erfahrung gemacht, einem anderen etwas ohne dessen Wissen zu entwenden, einen Diebstahl zu begehen. Sei es der Mutter im Jugendalter Geld aus dem Portemonnaie zu stehlen oder im Kindesalter eine auf Blickhöhe stehende Süßigkeit aus einem Supermarkt mitzunehmen. Strafrechtlich gesehen sind diese Geschehnisse Diebstähle. Nach § 242 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) begeht einen Diebstahl, „wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der
Doch ist es nicht normal, dass jeder Mensch während seines individuellen Lebensweges solche Erfahrungen sammelt und sogar für seine Entwicklung benötigt? Gibt es daher ein natürliches oder auch normales kriminelles Verhalten?
Auch Raufereien oder Prügeleien unter pubertierenden männlichen oder unter weiblichen Jugendlichen sind nach dem Strafgesetzbuch eine Straftat, es ist nicht legal und nicht konform mit der deutschen Rechtssprechung, einen anderen Menschen körperlich anzugreifen und/oder Körperverletzungen zu begehen.
Nach einer Untersuchung des Statistischen Bundesamts für den Bundesverband der Unfallkassen sind
„von 8,3 Mio. Schülern (...) der allgemeinbildenden Schulen 93.295 infolge von aggressiven Handlungen verletzt worden“ 1 Es werden nicht alle erlittenen Verletzungen tatsächlich zur Anzeige gebracht oder werden zu einem kostenpflichtigen Fall für eine Versicherung. Vermutlich begehen alle Menschen in ihrem Lebensweg Straftaten oder verhalten sich in gewissen Formen, Phasen oder ein Leben lang abweichend, jedoch in unterschiedlichen Ausprägungen. Es hängt vermutlich davon ab, ob man entdeckt wird oder nicht. Des Weiteren muss im Zuge der Entdeckung eine Anzeige erfolgen, damit das Delikt als registrierte Straftat verfolgt wird, fraglich ist, inwiefern das Anzeigeverhalten ausgeübt wird. Gibt es prägende Ereignisse, die die kriminelle wie auch normale Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen beeinflussen? Ist Kriminalität tatsächlich allgemein vorkommend und somit ein Stück der bürgerlichen, aber tabuisierten Normalität?
1 Bundesverband der Unfallkassen (Hrsg.): Gewalt an Schulen. Ein empirischer Beitrag zum gewaltverursachten Verletzungsgeschehen an Schulen in Deutschland 1993-2003. München 2005, S. 22.
Kapitel 2: Kriminalität und Normalität - Definitionen und
Abgrenzungen
2.1 Kriminalität
In der etymologischen Nominaldefinition liegt der Ursprung des Nomen' Kriminalität im lateinischen Substantiv „crimen“ was „1. Beschuldigung, Anklage 2. Vorwurf, Beschwerde (...) 4. Schuld, Verbrechen“ 2
bedeutet (Kunz 2008, 7; Kaiser 2007, 25). Sinngemäß ist Kriminalität das Begehen von Verbrechen bzw. Straftaten oder Delikten und kann primär unter den Begriff des abweichenden Verhaltens gefasst werden, was sich mit dem heutigen Sprachgebrauch des Wortes, Kriminalität meint „alle Handlungen die strafbar sind“ 3 , immer noch nahezu identisch deckt. Kriminalität wird als ein sich ständig wiederholendes und kontinuierliches Muster von dissozialem, aggressivem oder aufsässigem Verhalten angesehen, das in seinen Folgen und Auswirkungen die größten Verletzungen sozialer Erwartungen von Normen und Werten hervorruft und wird aufgrund dessen oft als nicht zu uns gehörig, als etwas Fremdes und als etwas nicht rationell Erklärbares angesehen (Roth 1991, 84).
2 Langenscheidt-Redaktion (Hrsg./2001): Großes Schulwörterbuch Lateinisch - Deutsch. Berlin und München: Langenscheidt KG, S. 306.
3 Bünting K.-D. / Karatas R. (1999): Deutsches Wörterbuch. Chur / Schweiz: Isis Verlag AG, S. 682.
Generell wird kriminelles Verhalten Personen zugeschrieben, die bereits das Erwachsenenalter erreicht haben (Eisenhardt 2005, 11; vgl. Kapitel 2.2). Ein Mensch gilt in Deutschland ab dem 18. Lebensjahr als mündig und befindet sich im Erwachsenenalter. Im Strafrecht wird er ab dem 14. bis zum 18. Lebensjahr als Jugendlicher definiert, ab dem 18. bis zum 21. Lebensjahr wird er als Heranwachsender und ab dem 21. Lebensjahr als Erwachsener behandelt.
Kriminelles Verhalten ist gleichbedeutend mit abweichendem Verhalten und dem Verletzen von sozialen Normen und wirkt oft mit Gewalt und Aggressionen gegen die geltende Norm.
Becker wiederum bezeichnet abweichendes Verhalten losgelöst vom Begriff der körperlichen Gewalt als Ungehorsam gegenüber den bestehenden Gruppenregeln (1976, 7). Kerner und Weitekamp gehen des Weiteren davon aus, dass die einzige gemeinsame Ursache aller Verbrechen das Gesetz ist (2005, 1077; Becker z.n. Schneider 2007c, 143; Christie 2005, 25), nach ihrem Kriminalitätsbegriff ist der jeweilige Gesetzgeber grundsätzlich frei darin, was er kriminalisiert.
Historisch betrachtet waren auch bereits viele Dinge strafrechtlich verfolgbar, die wir heute nicht mehr im Gesetzestext vorfinden, beispielsweise Hexerei. Einige arabische Länder betrachten Hexerei auch weiterhin als geächtetes Verbrechen. Kriminalität und wer bzw. was als kriminell eingestuft wird ist abhängig von der jeweils vorherrschenden Gesellschaft.
Jedoch herrscht wie Weitekamp und Kerner weiterhin beschreiben ein in allen Kulturen aktiver Grundkonsens, Tötungs- und Vergewaltigungsdelikte werden als abweichend eingestuft, ebenso Körperverletzung, Raub, Einbruchsdiebstahl und Vergehen gegen die allgemeine Besitzordnung (2005, 1077 ff.). Daraus kann geschlossen werden, dass Taten, die Angst und Furcht hervorrufen und/oder durch Gewalt in jeglicher Form bzw. mit horrender Grausamkeit ausgeübt werden, in allen Gesellschaften als abweichend gelten, ausgenommen ist hierbei der Ehrenmord (Schneider 2007e, 304). Die Art der Behandlung und der Umgang mit einem solchen Täter ist unterschiedlich. Jede Kultur hat ein eigenes und individuelles Sanktionssystem entwickelt, wie bei dem beschriebenen abweichenden Verhalten verfahren werden soll.
In Deutschland ist seit langem ein Vergeltungssystem vorhanden. Menschen, die Straftatbestände erfüllten, wurden bestraft, Schuld wird durch Strafe gesühnt. Im Mittelalter mit der Marter oder der religiösen Seelenreinigung, später wurden diese Arten der Bestrafungen durch das Zuchthaus und öffentliche Arbeitsstrafen abgelöst. Heute herrscht die allgemeine Meinung vor, dass der Mensch erziehbar ist und im Strafvollzug ist der Resozialisierungsgedanke fest integriert (Mührel 2005, 1842 ff.). Der straffällige Mensch soll in so weit resozialisiert werden, also zurück zu den Normen der Gesellschaft geführt werden, dass ihm nach der Haft ein straffreies Leben möglich sein soll (Kube 2007, 834). Es werden nicht ausschließlich Gewaltdelikte als kriminell angesehen, seit einigen Jahren gelten auch industrieell-wirtschaftliche Verbrechen wie Steuerhinterziehung speziell in den Industrienationen als Straftatbestand (Byung-Sun Cho/Di Mento 2007, 674).
Ein Ehebruch ist zwar beispielsweise ein in der Regel gewaltfreier Akt, aber in einigen Gesellschaftsformen eine als kriminell eingestufte Handlung. Kriminalität ist nicht gleichbedeutend mit (körperlicher) Gewalt oder Aggressionen und schließt diese auch nur bedingt ein. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Kriminalität abweichendes Verhalten von den in der jeweiligen Gesellschaft geltenden Verhaltensregeln ist, die strafrechtlich oder generell geächtet bzw. verfolgt werden oder als sozial abweichend gelten (Kunz 2008, 8; Schwind 2008, 3ff.). Jede Kultur hat ihre eigene Art und Weise entwickelt, wie sie mit einem Rechtsbrecher, dass heißt einem Menschen, der keine Gewähr dafür bieten kann, dass er nach den Regeln leben wird, auf die sich die Gruppe bzw. sein soziales Umfeld geeinigt hat (Becker 1973,1), umgeht. Kriminalität ist unter anderem eine Sache der Definition und Auslegung durch die einzelnen Gesellschaften. Es herrscht ein gemeinsamer Grundkonsens in allen Kulturen vor, der Gewalt- und Diebstahldelikte generell ablehnt und sogar weitestgehend ächtet. Kriminelles Verhalten kann sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden (vgl 2.2).
2.2 Delinquenz
Delinquenz stammt ebenfalls ursprünglich aus dem Lateinischen, das Verb „delinquere“ meint „sich vergehen, sich verschulden“, was beim Adjektiv „deliquus“ dann als „mangelnd, fehlend“ 4 ausgeführt wird. Heute bezeichnet Delinquenz die „kriminelle Abweichung eines Menschen von der erwartenden Norm“ 5 und wird häufig bei der Kriminalität von Jugendlichen und Heranwachsenden benutzt. Man geht wie im Lateinischen von einem Mangel aus, der durch eine fehlende oder mangelhafte Erziehung hervorgerufen wurde und den es noch nicht als endgültig anzusehen gilt (Dölling 2007, 469). Generell bedeuten Kriminalität sowie auch Delinquenz abweichendes Verhalten von der Norm, allerdings werden die Fachtermini unterschiedlich verwendet. Man spricht von jugendtypischer Delinquenz oder Jugendkriminalität (Schwind 2008, 68; Lösel/Bliesener 2003, 9). Plewig versteht unter Delinquenz Normverstöße junger Menschen, bei denen die Frage nach der Verantwortung differenziert beurteilt wird. Zusätzlich gibt es Normen, die nur Kinder und Jugendliche übertreten können wie Verstöße gegen die Schulpflicht oder Filme und Bücher konsumieren, für die keine Altersfreigabe vorliegt (2005, 243; Dölling 2007, 469 ff.)
Delinquenz ist in einem gewissen Maße also vollkommen normal und ubiquitär, was mit durchschnittlich und allgemein vorkommend beschrieben werden kann (Roth 1991, 159), und zeugt von einem Probierverhalten
4 Langenscheidt-Redaktion (Hrsg./2001): Großes Schulwörterbuch Lateinisch - Deutsch. Berlin und München: Lagenscheidt KG, S. 346.
5 Bünting K.-D. / Karatas R. (1999): Deutsches Wörterbuch. Chur / Schweiz: Isis Verlag AG, S. 235.
Jugendlicher auf ihrem Weg ins Dasein eines jungen Erwachsenen. Junge Menschen verhalten sich temporär delinquent, einerseits um sich von Autoritäten zu lösen, andererseits um ihren Selbstwert zu bestätigen und jugendtypische Ziele zu erreichen (Lösel/Bliesener 2003, 10), was ein wichtiger Bestandteil eines Jugendlichen ist um Erwachsen werden zu können.
Auch aus diesem Grund ist spezifisch in der Bundesrepublik Deutschland für Jugendliche und Heranwachsende das Jugendgerichtsgesetz (JGG) eingeführt worden. Das JGG geht speziell auf den Erziehungsgedanken und die damit verbundene unterschiedliche Behandlung eines jugendlichen Straftäters ein.
Weyers führt weiterhin aus, dass fast alle (männlichen) Jugendlichen einmal oder gelegentlich Delikte begehen, allerdings räumt er hierbei ein, dass sich Jugenddelinquenz fast ausschließlich auf Bagatelldelikte im sozialen Nahraum wie z.B. Schwarzfahren, Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung bezieht (2004, 121).
Bezug nehmend auf die Ausführungen ist erkennbar, dass die meisten Jugendlichen delinquentes Verhalten zeigen. Delinquenz besitzt die Eigenschaft temporär und gilt nicht als endgültig. Wer delinquentes Verhalten zeigt, wird nicht automatisch ein Leben lang straffällig bleiben. Dennoch ist delinquentes Verhalten oft strafrechtlich verboten und kann/wird geahndet. Der Begriff des delinquenten Verhaltens bezieht sich in der Kriminologie ausschließlich auf junge Menschen, Delinquenz kann kriminelles Verhalten sein, muss es aber nicht. Ausschlaggebend für diese Nomenklatur ist das abweichende Verhalten von der Norm und nicht nur das geltende Strafrecht.
2.3 Normalität
Unser heutiges Nomen Normalität stammt ebenfalls aus dem Lateinischen, es wurde abgeleitet von „norma“, was damals „Richtschnur, Maßstab, Regel, Vorschrift“ 6 bedeutete. Im heutigen Sprachgebrauch meint normal soviel wie „der Norm, dem Durchschnitt, Standard gleich, nicht davon abweichend“ bzw. „geistig und körperlich gesund und ohne auffallende Merkmale“ 7 . Normalität ist faktisch betrachtet der „normale Zustand“ 8 , die Art und Weise einer Situation, eines Ortes oder auch die Normen, Werte und das Verhalten eines Menschen, wie sie im Durchschnitt bei allen anderen Betreffenden auch zutrifft.
Hermann geht davon aus, dass Werte das Handeln leiten und die Gesellschaft zusammenhalten (2003, 52). Werte definieren wünschenswerte Zielvorstellungen (Maag 1991, 22). Ist das Wertesystem eines Menschen so wie das des Großteils der restlichen Gesellschaft in der er lebt, gilt diese Haltung in seinem sozialen Umfeld als richtig und rechtens, sein Verhalten wird als normal bezeichnet. Diese gesellschaftlichen Werte sind institutionelle Werte. Jeder Mensch hat zusätzlich noch eigene, individuelle Werte und Weltanschauungen.
In der Regel versuchen Menschen ein mit der Gesellschaft konformes Verhalten auszuüben, beispielsweise einen Schulabschluss zu absolvieren und einen Beruf zu erlernen oder eine feste Partnerschaft einzugehen, seine
6 Langenscheidt-Redaktion (Hsrg./2001): Großes Schulwörterbuch Lateinisch - Deutsch. Berlin und München: Langenscheidt KG, S. 837.
7 Bünting, K.-D. / Karatas, R. (1999): Deutsches Wörterbuch. Chur / Schweiz, Isis Verlag AG, S. 820.
8 Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Hrsg./1996 21 ): Duden. Die deutsche Rechtschreibung. Mannheim: Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, S. 528.
Werte und somit Ziele sind dabei an die kulturellen Normen angepasst (Lösel/ Bliesener 2003, 10).
Soziale Normen und auch moralische Normen im engeren Sinne sind ein aktiver und zentraler Bestandteil aller menschlichen Gesellschaften und spielen eine herausragende und prägnante Rolle im Prozess der menschlichen Sozialisation (Weyers 2004, 17). Normen sind ungeschriebene Regeln, an die jeder, der der betreffenden Gesellschaft zugehörig ist, sich halten soll. Es gibt unterschiedliche Normen für Frauen und Männer. Vor 50 Jahren galt es beispielsweise als normal, dass der Mann die Familie ernährt und die Frau die Kinder groß zieht. Heute sind viele Frauen berufstätig und Männer kochen oder nehmen Erziehungsurlaub. Normen sind variabel und entwickeln sich in Gesellschaften stetig weiter. Auf der einen Seite durch deren Zeitgeist sowie auch durch die neu entstehenden Anforderungen an die gesellschaftlichen Gruppen.
Unter Normen kann man konkretisierte, auf Situationen bezogene Werte verstehen, die somit allgemeine Verhaltensvorschriften definieren (Popitz 1980, 12). Diese Normen haben eine Art Verpflichtungscharakter und legen genau fest, was getan und was unterlassen werden soll, speziell dadurch, indem ihre Nichtbefolgung sanktioniert wird (Popitz 1980, 20). Eine Einhaltung ist nicht unter allen Umständen zwingend erforderlich, aber erleichtert das soziale Leben. Einige Normen sind gesetzlich geregelt, diese muss jeder versuchen umzusetzen, beispielsweise eine Norm des Strafrechts, das Verbot der Tötung. Diese Normen können bei einer Abweichung rechtlich sanktioniert werden. Durch Nichtbefolgungen von
rechtlich nicht zu befolgenden Normen wie der mäßige Konsum von Alkohol kann eine Missachtung durch das soziale Umfeld erfolgen, ohne strafrechtlich sanktionierbar zu sein.
Die wesentlichste Funktion der Sanktionierung ist die Präventivwirkung (Lamnek 2007, 24). Durch bestimmte Sanktionen soll frühzeitig abgeschreckt werden um präventiv einem potentiellen Normbruch entgegenzuwirken.
Normen sind die Regeln, deren Einhaltung Normalität bestimmen. Normen sind konkretisierte Werte, aber auch Verhaltensanforderungen (Lamnek 2007, 20 ff.), die das soziale Umfeld stellt und kulturell individuell geprägt sind. Einen Lebenspartner ohne Ehe zu haben gilt in einigen Ländern als undenkbar und ist verboten. Es gibt immer wieder Berichte in den Medien, dass diese oft jungen Frauen bei einer Missachtung solcher Normen Sanktionen ausgesetzt sind. Wohingegen es in der deutschen Kultur mittlerweile als normal gilt, mit einem Partner ohne einen Trauschein zusammen zu leben.
Individuelle Handlungen können entweder aufgrund von einer inneren Überzeugung, auf der Grundlage von Werten und internalisierten Normen, ausgeführt oder unterlassen werden, oder aufgrund von Sanktionsandrohungen (Hermann 2003, 69).
Inwiefern jeder einzelne als normal gilt, ist relativ zu betrachten. Alle verhalten sich in einigen Bereichen normal und somit der Norm entsprechend, jeder gibt sich andererseits in einer gewissen Weise auch nicht normal. Entscheidend ist, ob das jeweilige Verhalten von der Gesellschaft akzeptiert bzw. toleriert wird. Fraglich ist hierbei, ob die
Summe der erreichten Normen die der nicht erfüllten Normen übersteigt und wie er durch ein bestimmtes Verhalten von anderen wahrgenommen oder stigmatisiert wird.
Moralische Normen und Werte werden im Laufe der Entwicklung eines Individuums in dessen eigene Persönlichkeit integriert (Weyers 2004, 17), doch die Akzeptanz von Normen durch ein Individuum ist von seinen spezifischen Werten abhängig (Hermann 2003, 69). Was allerdings für eine Gesellschaft als Norm gilt, definiert nicht das einzelne Individuum selbst, sondern die Gesamtheit der Gesellschaft, die so genannten „Normsender“ (Lamnek 2007, 22).
Ob diese gesellschaftliche Wertevorstellung mit den geforderten Normen kongruent mit der eigenen Vorstellung von Werten und Normen ist und ob man diese für sich selbst anwenden und als Basis für sein Handeln nimmt, entscheidet jeder bewusst wie auch unterbewusst selbst. Normalität ist das Verhalten des Durchschnitts der Gesamtheit einer menschlichen Gruppe, die Normen aufgrund ihrer individuellen Werthaltung aufbauen. Deren Anwendung wird als durchschnittliches Verhalten definiert und es wird versucht, deren Einhaltung wird durch differente Sanktionen durchzusetzen.
Kapitel 3: Über die Relevanz von Entwicklungs- und
Lebenspfaden
Entwicklungs- und Lebenspfade sind die Wege, die ein Mensch vom Kindesalter über Erwachsenenalter bis an das jeweilige Lebensende beschreitet und die seine individuelle Sozialisation beeinflussen (Wahl 2007, 18).
Dabei werden Faktoren der physisch-psychischen Entwicklung genauso berücksichtigt wie Faktoren des sozialen Lebens und des Umfelds. Die Lebens- und Entwicklungspfade beinhalten unter anderem den sozioökonomischen Status der Eltern, den soziometrischen Status, die Intelligenz und das Bildungsniveau (Weyers 2004, 172), aber auch rein körperliche Entwicklungsstadien bzw. zu bewältigende Entwicklungsaufgaben alle Erfahrungen, die in einem menschlichen Leben gemacht und in einem lebenslangen Prozess durchgehend erweitert werden (Wahl 2007, 17).
3.1 Persönliche Ressourcen
Persönliche Ressourcen können nach Roth und Seiffge-Krenke genetischer, neuropsychologischer und kognitiver Natur sein (2005, 285). Dabei ist es natürlich, dass jedes Individuum mit einem unterschiedlichen und individuellen Repertoire an Ressourcen ausgestattet ist. Genetische Ressourcen sind bei jedem Menschen abhängig von den Genen seiner Vorfahren. Durch die Vielfalt der menschlichen Gene hat kein Mensch dieselbe genetische Ausstattung wie ein anderer, jedes Lebewesen ist mit einem einzigartigen Repertoire an Genen ausgestattet. Die genetischen Voraussetzungen, die ein jeder mit sich bringt, sind unterschiedlich und einzigartig.
Im allgemeinen fallen kleine Abweichungen nicht auf, aber genetische Fehlkonstruktionen können schnell zu einer Benachteilung führen. Krankheitsrisiken oder körperliche Beeinträchtigungen sowie eine psychische Benachteiligung können durch Gene entstehen. Cesare Lombrosos Lehre, der Hauptvertreter der Theorie, Kriminalität werde durch Vererbung verursacht, gilt heute als widerlegt (Schwind 2008, 103; Schneider 2007c, 130). Körperliche Eigenschaften sind keine Garanten für abweichendes Verhalten, aber sie können zu Nachteilen in der Sozialisation und zu Integrationsschwierigkeiten in der Gesellschaft führen. Bestimmte genetische Voraussetzungen führen schnell zu einer offen ausgelebten Stigmatisierung durch die Gesellschaft. Behinderungen können beispielsweise dazu führen, dass man im Kindesalter von Gleichaltrigen schikaniert wird. Es ist für ein Kind schwer nachvollziehbar, warum der
Arbeit zitieren:
Lena Kölblin, 2009, Über die Normalität von Kriminalität, München, GRIN Verlag GmbH
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