1. Einleitung
1861 veröffentlichte der Rechtshistoriker und Altertumswissenschaftler Johann Jakob Bachofen „Das Mutterrecht. Eine Untersuchung über die Gynaikokratie der alten Welt nach ihrer religiösen und rechtlichen Natur“. Darin beschreibt er, dass in früherer Zeit die weibliche Herrschaft im Inneren des Staates und im Kreise der Familie „lange ungeschmälert“ war. 1 Ein damals „unglaublicher Gedanke“ 2 , das Werk wurde verständnislos aufgenommen und bedeutete Bachofens Abschied aus seiner Zunft. 3 Friedrich Engels lobte „Das Mutterrecht“ - im Vorwort zur 1891 erschienenen vierten Auflage von „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats“ nannte er es „eine vollständige Revolution“. 4 In diesem Werk, das den Historischen Materialismus erläutert, fließen Bachofens Thesen zu Mutterrecht und Matriarchat ein und erhalten teils eine neue Funktion bzw. Deutung durch Engels. Diese verschiedenen Sichtweisen aufzuzeigen ist das Ziel dieser Arbeit.
„Das Mutterrecht“ begründete schließlich Bachofens Berühmtheit 5 , allerdings auf einem anderen Gebiet: Nicht die Geschichte, sondern die Sozialwissenschaften hat es revolutioniert. 6 Letztendlich wurde es zu einem Text, auf den man sich nach Cantarella beziehen musste, wenn man an die Matriarchatsgeschichte heranging, was an der Vielfalt der Themen, der Wahl des geschichtlichen Terrain und dem Reiz seiner Thesen liegt. 7
Zu den von den Autoren gebrauchten Begriffen: Bei Bachofen bedeutet „Mutterrecht“ ein Übergewicht der Frau in der Familie und die Abstammungsfolge nach der Mutter, wodurch er ein Übergewicht im politischen und sozialen Leben und damit die Herrschaft über die Männer erklärt. Dies bezeichnet er auch als „Gynaikokratie“, was er analog zu „Mutterrecht“ gebraucht; Engels benutzt nur „Mutterrecht“ mit der gleichen Bedeutung wie bei Bachofen. 8 Zusätzlich bezeichnet er damit die Herrschaft der Frauen im urkommunistischen Haushalt. 9
1 Bachofen 45f.
2 Wesel 9
3 vgl. Wesel 10
4 Engels 14
5 vgl. Cantarella 262
6 vgl. Wagner-Hasel 1
7 vgl. Cantarella 262
8 vgl. Wesel 33, Cantarella 275
9 vgl. Engels 57
2
Die beiden folgenden Kapitel zeigen die Darstellung des Mutterrechts jeweils aus Sicht Bachofens und Engels' auf.
2. Bachofen
Bachofen bezeichnet „Das Mutterrecht“ als „erste Urbarmachung“ eines Gebietes 10 und neben der Wahl der Thematik zeugt auch seine im folgenden dargestellte Herangehensweise davon, dass er gegen die liberale und positivistische Geschichtsschreibung seiner Zeit eingestellt war. 11 Für Bachofen gab es eine Gesetzmäßigkeit in der Ausbildung des menschlichen Geistes 12 - durch die Betrachtung von religiöser, rechtlicher und wirtschaftlicher Seite wollte er dies ergründen. 13
2.1 AUSGANGSPOSITION
Bachofen ging von der Gleichartigkeit und Gesetzmäßigkeit der menschlichen Natur aus, die nicht durch völkische Verwandtschaft bedingt oder begrenzt war. Daraus folgt, dass er nicht die Gleichheit der Äußerungen, sondern die Übereinstimmung der Grundanschauungen betrachten wollte. Diese Grundanschauungen konnten nur einer geringen Anzahl von Tatsachen entnommen werden, doch erhielten sie Bachofen zufolge „unumstößliche Gewißheit“ durch immer reichlicher zuströmende Erscheinungen: 14 Isoliert betrachtet wirkt die große Anzahl von Erscheinungen des gynaikokratischen Grundgedankens rätselhaft, miteinander verbunden erhält sie den Charakter innerer Notwendigkeit. Insgesamt sei das gynaikokratische Familienrecht fremdartig sowohl dem heutigen als auch dem antiken Bewusstsein gegenüber. 15 Ein Altertumsforscher müsse darum den Anschauungen seiner Zeit entsagen und sich in andere Gedankenwelt versetzen. 16
Eine große Bedeutung für das Mutterrecht sieht Bachofen in der mythischen Tradition, da die Stellung des Mutterrecht im Mythos der Stellung im Leben entsprechen müsse. 17 Überhaupt sind Mutterrecht und Mysterium für ihn „zwei verschiedene Seiten derselben Gesittung“. 18 So erklärt sich, dass Bachofen den Mythos
10 Bachofen 1
11 vgl. Wesel 10
12 vgl. Bachofen 51
13 vgl. Schmidt 292
14 Bachofen 3
15 vgl. Bachofen 1
16 vgl. Bachofen 15
17 vgl. Bachofen 4
18 Bachofen, 22
3
als „wahre, hohe zuverlässige Geschichtsquelle“ 19 bezeichnet: Er sieht ihn als Ausdruck des Lebensgesetzes jener Zeiten und größere Zuverlässigkeit erlangten Mythen durch den geringen Hang zu Kritik in Altertum. Bachofens Annahme hierbei: Selbst in Dichtungen folgt jede Zeit unbewusst den Gesetzen des eigenen Lebens. 20 Einen geschichtlichen Beweis sieht er in den reichen Mysterien bei Völkern, in denen lange das Mutterrecht galt. 21
Auch die Religion nimmt in Bachofens Werk einen wichtigen Platz ein. Er sieht sie als den einzigen mächtigen Hebel aller Zivilisationen, sodass auch die gynaikokratische Kultur dieses hierarchische Gepräge tragen muss - zudem sei eine innere Anlage der weiblichen Natur das Gottesbewusstsein, das der Frau religiöse Weihe leiht. So sei auch die weibliche Prophetie älter als die männliche und die Frau konnte durch den Einsatz religiöse Weihe gegen physische Kraft siegen - Bachofen setzt dabei Frieden gegen Gewalt, Versöhnung gegen Feindschaft und Lieben gegen Hass. 22 Alle Stufen des geschlechtlichen Lebens vom „Hetärismus“ 23 bis zur Paternität besitzen nach Bachofen ein entsprechendes Vorbild in der Natur. 24 Auch die Frau besitze eine enge Verwandtschaft mit Naturleben und Stoff; Sinnliches und Übersinnliches seien in ihr unlösbar verbunden. 25 Als Naturbestimmung des weiblichen Geschlechts sieht Bachofen die „Fixierung des Lebens“. 26
Er selbst sieht das Forschungsgebiet als ein Trümmerfeld und nutzt volklich und zeitlich weit auseinander liegende Nachrichten zum Aufzeigen eines großen Prozess. 27 Dabei vertritt er die These, dass sich Geschichte in Entwicklungsstadien vollzieht, wobei jedes Stadium eine Stufe auf dem Weg des Fortschritts darstellt. 28
19 Bachofen 5
20 vgl. Bachofen 5f.
21 vgl. Bachofen 22
22 vgl. Bachofen 19f.
23 „Hetärismus“ ist der von Bachofen genutzte Begriff, den Engels mit dieser Bedeutung ablehnt (siehe 3.2) und steht darum hier in Anführungszeichen. Er wird hier weiter gebraucht, da Bachofen darunter eine bestimmte Zeit und Gesellschaft versteht. In der genutzten Literatur konnte ich keine kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff finden.
24 vgl. Bachofen 52
25 vgl. Bachofen 22
26 Bachofen 45
27 vgl. Bachofen 47
28 vgl. Cantarella 273f.
4
Arbeit zitieren:
Silvio Schwartz, 2005, Das Mutterrecht bei J.J. Bachofen und dessen Funktion im Historischen Materialismus bei F. Engels, München, GRIN Verlag GmbH
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