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von Tilsit am 9. Juni 1807 unterzeichnet. Preußen musste nahezu die Hälfte seines Territoriums an Frankreich abtreten und wurde in der Pariser Konvention vom 8. September 1808 zu immensen Kontributionszahlungen in Höhe von 140 Millionen Reichstaler verpflichtet. 2 Angesichts der Erkenntnis, dass nicht nur die preußische Armee, sondern der gesamte Staatsapparat rückständig war, erkannte die preußische Regierung dringenden Handlungsbedarf. So wurde in den Jahren 1807-1819 eine Reihe von grundlegenden Staats-und Verwaltungsreformen durchgeführt, die auf Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherrn vom und zum Stein und Karl August Fürst von Hardenberg zurückgehen. Die preußische Regierung suchte dringend nach finanziellen Quellen, um die hohen Kontributionen zu begleichen. Dabei liebäugelte sie bereits seit langem mit dem kirchlichen Besitz und versprach sich von dem Erlös große Einnahmen. 3 Insgeheim wurden Schätzungen über den Besitzstand einzelner Ordensgemeinschaften angestellt. 4 Als Hardenberg am 4. Juni 1810 zum Staatskanzler berufen wurde (bis 1822), schritt er sofort zur Tat. Am 27. Oktober 1810 erließ er das Finanzedikt, das als seine Regierungserklärung gelten kann. 5 Die Erfüllung der Kontributionszahlungen und die Neuordnung der Finanzen wurden darin als wichtigste Regierungsaufgaben deklariert. Schließlich setzte er den lange vorbereiteten, aber immer wieder hinausgeschobenen Säkularisationsplan um. 6 Am 30. Oktober 1810 unterzeichneten König Friedrich Wilhelm III. und er das königliche Edikt über die Einziehung sämmtlicher geistlicher Güter in der Monarchie. 7 Obgleich diese Verordnung konfessionelle Gleichbehandlung versprach, betraf die Maßnahme überwiegend katholische Einrichtungen. 8
2 Vgl. Johannes Chrzaszcz: Kirchengeschichte Schlesiens. Für Schule und Haus. Breslau 1908. S. 212.
3 Nach Hardenbergs Schätzungen sollten die Einnahmen aus der Säkularisation der geistlichen Güter über 16
Mio. Reichstaler einbringen. Vgl.: Norbert Conrads (Hrsg.): Deutsche Geschichte im Osten Europas. Schlesien.
Berlin; Siedler, 1994. S. 471. Alleine der Besitz der Zisterzienserinnenabtei zu Trebnitz wurde auf 1,5 Mio.
Reichstaler in Vermögen an Grundeigentum geschätzt. Vgl. In: J.G.G. Büsching: Brautbriefe aus den Jahren
1810-1812. Breslau 1936. [Abschrift, Maschinenschrift]. S.69.
4 So richteten zuständige preußische Beamte beispielsweise 1808 mehrere Anfragen an den Oberen des
Franziskanerkonvents auf dem St. Annaberg, wie viele Fundationen seitens reicher Wohltäter das Kloster habe
und wie hoch seine Kapitalien seien. Vgl. P. Chrysogonus Reisch: Gedenkblatt zum 200jährigen Bestehen der
Kalvarie St. Annaberg. Breslau 1909. S.52.
5 Vgl. Alexander von Witzleben: Staatsfinanznot und sozialer Wandel. Stuttgart 1985. S.150.
6 Vgl. Josef Joachim Menzel: Die Säkularisation in Schlesien 1810. In: Joachim Köhler (Hrsg.): Säkularisationen
in Ostmitteleuropa. Zur Klärung des Verhältnisses von geistlicher und weltlicher Macht im Mittelalter, von
Kirche und Staat in der Neuzeit. (Forschungen und Quellen zur Kirchen- und Kulturgeschichte Ostdeutschlands
19). Köln, Wien 1984. S.85-102. Hier: S.91.
7 Abgedruckt in Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten. Berlin 1810. Nr.4. S.32. Vgl. auch:
Aloysius Bollmann: Die Säkularisation des Zisterzienserstiftes Leubus. (Einzelschriften zur Geschichte
Schlesiens 9). Breslau 1932. S.156f.
8 In § 1 wird festgehalten: „Alle Klöster, Dom- und andere Stifter, Balleyen und Commenden, sie mögen zur
katholischen oder protestantischen Religion gehören, werden von jetzt an als Staats-Güter betrachtet“. Menzel
verweist darauf, dass die protestantische, von einem hohenzollerschen Prinzen geleitete Johanniter-Ballei
Brandenburg aufgehoben und 1811 eingezogen worden sei, doch seien bereits Sonderregelungen in Aussicht
gestellt worden. Bereits 1812 entstand ein neuformierter königlich-preußischer Johanniter-Orden. Vgl. Menzel.
S.91f.
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Die Motivation des Königs und seines Staatskanzlers für Aufhebung der Klöster und Stifte ist jedoch nicht bloß in der prekären finanziellen Situation Preußens zu suchen. Freilich bot diese einen willkommenen Anlass. Hierbei muss jedoch genauso stark die politische Komponente berücksichtigt werden. Seit dem Einfall Preußens in Schlesien unter König Friedrich II. war die staatliche Kirchenpolitik darauf ausgerichtet, den Einflussbereich der katholischen Kirche einzudämmen und sie unter staatspolitische Interessen zu stellen. Bereits seit 1742, insbesondere während des Siebenjährigen Krieges (1756-63) ließ Friedrich II. diskret Säkularisierungspläne prüfen. Hierbei ging es ihm in erster Linie um eine weitgehende Änderung, wenn nicht die Auflösung der bestehenden Reichsverfassung, die er nicht mehr für zeitgemäß hielt. 9 Diese nüchternen Erwägungen waren ein „Instrumentarium unter mehreren seiner von rechtlichen und moralischen Bedenken ziemlich ungetrübten, von der ‚Staatsräson’-Lehre bestimmten Außenpolitik“ 10 . Bereits 1743/44 begann der König mit verschiedenen Maßnahmen, die „eine allmähliche finanzielle und personelle Aushungerung der Klöster angestrebt“ 11 wurde. Die geistlichen Güter wurden mit einer immensen Grundsteuer von 65%, ab 1744 (bis zur Säkularisation) von 50% des katastermäßigen Ertrages belastet, was vor allem große Klöster wie bspw. Leubus in große Zahlungsschwierigkeiten brachte. Mit diesem Vorgang sieht Menzel „eine verkappte, schleichende Säkularisation, die 1810 mit der Totalsäkularisation nur ihren konsequenten Abschluß fand“. 12
Bereits 1801 wird König Friedrich Wilhelm III. der Gedanke zugeschrieben, „einige katholische Klöster einziehen zu können“ 13 . Drei Jahre später wurden die Absichten des Monarchen konkreter. Der König forderte die Staatsminister Karl Georg Graf von Hoym 14 und Heinrich Christian Kurt Haugwitz 15 dazu auf, sich über die Frage der Aufhebung der Klöster in Schlesien zu äußern. Dabei sah Friedrich Wilhelm III. diese Maßnahme als ein willkommenes „Mittel zur Befriedigung der täglich sich mehrenden Staatsbedürfnisse“ 16 .
9 Vgl. Peter Baumgart: Säkularisierungspläne König Friedrichs II. von Preußen. In: Köhler (Hrsg):
Säkularisationen. S.59-69. Hier insb. S.62-67.
10 Ebd. S.67.
11 Menzel: Die Säkularisation. S.89.
12 Ebd. S.88.
13 So der Geheime Kabinettsrat Behme in einem Schreiben vom 16.12.1801 an den Kabinettsminister Graf
Alvensleben. Zitat nach: Otto Linke: Friedrich Theodor von Merckel im Dienste fürs Vaterland. Teil II. Bis
Januar 1813. (Darstellungen und Quellen zur schlesischen Geschichte 10). Breslau 1910. S.69.
14 Geboren 1739 in Poblotz bei Stolp in Pommern; gestorben 1807 in Dyhernfurth (Kreis Wohlau) in Schlesien.
Zwischen 1770 und 1806/07 war Hoym Provinzialminister in Schlesien.
15 Geboren in 1752 in Peuke bei Oels, gestorben 1832 in Venedig. Seit 1791 war er Generallandschaftsdirektor
der Provinz Schlesien, seit 1792 Staats- und Kabinettsminister.
16 Linke: Merckel. S.69.
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Haugwitz stufte die Aufhebung der Klöster aus der staats- und völkerrechtlichen Perspektive als unbedenklich ein. Hoym schätzte alleine das Grundvermögen auf fünf Millionen Reichstaler ein. Er glaubte zwar, dass die Aufhebung „unter den Katholiken Sensation machen“ würde, diese aber „weder fortdauernd noch von nachtheiligen Folgen sein“ 17 . Vorteilhaft wäre dabei gewesen, wenn diese Maßnahme mit Zustimmung des Papstes erfolgen könnte. Allen Beteiligten war dabei klar, dass dies reines Wunschdenken war. Der rechte Augenblick schien noch nicht gekommen zu sein, so verschob der König auf Hoyms Vorschlag im September 1804 die Pläne „bis zum Eintritt eines günstigeren Zeitpunktes“ 18 . Als Napoleon nach der Unterzeichnung des Friedenstraktats von Tilsit 1807 die Überweisung von Domänen im Werte von 50 Millionen Francs zu seiner Disposition eingefordert hatte, wurden die Pläne wieder aufgegriffen. Am 29. November 1807 beauftragte Minister von Stein, seit 1804 königlicher Finanz- und Wirtschaftsminister, Regierungspräsidenten Ewald Georg von Massow, mit der Erstellung eines Gutachtens über den wahrscheinlichen Ertrag und Wert der verschiedenen Arten des geistlichen, katholischen Vermögens. Dabei sollte Massow „die fortdauernde Erhaltung des Kultus“ und die „Pensionierung der Mitglieder geistlicher, zu säcularisirenden Communitaeten“ 19 berücksichtigen. Massow schätzte, dass die bei der Klosteraufhebung erzielten Einnahmen nicht hoch ausfallen würden, daher empfahl er, von dieser Maßnahme abzusehen. Mit dieser Einschätzung war Minister von Stein jedoch nicht einverstanden.
Der breiten Öffentlichkeit blieben diese Pläne nicht verborgen. Schon seit einigen Jahren wurde darüber überall diskutiert, und zwar sowohl in katholischen, als auch in protestantischen Kreisen. Je länger die Klosteraufhebung ausblieb, desto ruhiger schienen die Gemüter zu werden. Die Bevölkerung habe sich immer mehr an diesen Gedanken gewöhnt und ließ sich „nach und nach von ihrer Notwendigkeit und Nützlichkeit für den Staat überzeugen“ 20 , wie Linke lapidar feststellte. Dass die bevorstehende Säkularisation in ganz Schlesien Gesprächsstoff bot, wird verständlich, wenn man sich die Besitzverhältnisse vor Augen führt. Von den 5174 Hauptdörfern der Provinz Schlesien gehörten 81 zu Kommenden geistlicher Ritterorden, 163 zum Bistum Breslau und 672 zu Stiften und Klöstern. In einem Gutachten über geistliche und Klostergüter schrieb Baron von Kottwitz, dass „die geistlichen Güter wegen ‚ihrer ausnehmenden Qualitäten’ die vorzüglichsten des Landes waren und ein Klostergut etwa drei sonstige Güter aufwog“ 21 . Nach dieser Rechnung wäre dem Wert nach
17 Ebd.
18 Ebd.
19 Ebd. S.70.
20 Ebd.
21 Ebd. S.71.
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ein Drittel des Güterbestandes der Provinz in geistlicher Hand gewesen. Allerdings bemängelte Kottwitz gleichzeitig die bisherige Administration dieser Güter, die sich keinesfalls wohltätig und zweckmäßig bewährt habe. Die Unterhaltung der katholischen Schulen wurde für mangelhaft und die Besoldung der Schullehrer für schlecht befunden. Kottwitz störte sich an der finanziellen Verschwendung, die für die Unterhaltung der zahlreichen Prälaten und Äbtissinnen aufgebracht wurden. Unsummen verschlang die Beherbergung von edlen Gästen, da viele Klöster „auch alle und jede Ankommende mit deren Begleitung 3 Tage und 3 Nächte aufnehmen und unterhalten“ 22 mussten. Im Mai 1810 wurden detaillierte Finanzierungspläne ausgearbeitet, die eine genaue Wertschätzung der geistlichen Güter in der ganzen Provinz beinhaltete. Nach Hardenbergs Ernennung zum Staatskanzler am 4. Juni wurden sie zur weiteren Handlungsgrundlage. Indes hatten die europäischen Höfe von den unmittelbaren Säkularisationsplänen der Hardenberg’schen Regierung im Sommer 1810 Kenntnis erlangt. Mit Sicherheit lässt sich vom Wiener Hof sagen, dass man dort bereits unterrichtet war und mit diesem Schritt fest rechnete. Das bezeugt eine Episode von der Audienz, die Kaiser Franz I. dem Abt des Heinrichauer Zisterzienserklosters, Konstantin Gloger, im September 1810 gewährte. Der Grund für die Wien-Reise des Abtes wird noch im späteren Verlauf des Artikels angeführt. In der Donaumetropole erfuhr Gloger von der bevorstehenden Säkularisation und wurde aufgefordert, schleunigst heimzureisen. Erschüttert kehrte er nach Heinrichau zurück, wo er im November vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. 23
Wenn von der Aufhebung gesprochen wird, so soll nun in einem weiteren Schritt der genaue Verlauf dieses Prozesses analysiert und folgende Fragen beantwortet werden: Wie wurde das Säkularisationsedikt konkret in die Tat umgesetzt? Welche Personen waren daran beteiligt? Welche und wie viele Ordensgemeinschaften wurden aufgehoben, und schließlich: Was passierte später mit den Klöstern und den Ordensangehörigen? Zu guter Letzt sollen langfristige Folgen dieses Ereignisses besprochen werden, die sich in unserer Gesellschaft bis heute auswirken.
Zu Beginn ist die Frage zu klären, welche Ordensgemeinschaften aufgehoben wurden und welche von der Säkularisation verschont blieben. Der letzte Punkt kann schneller und problemloser beantwortet werden. Nur zwei Frauenkongregationen (Ursulinen und Elisabethinerinnen) und ein Männerorden (Barmherzige Brüder) überstanden die
22 Ebd.
23 Vgl. Heinrich Grüger: Heinrichau. Geschichte eines schlesischen Zisterzienserklosters 1227-1977
(Forschungen und Quellen zur Kirchen- und Kulturgeschichte Ostdeutschlands 16). Köln, Wien 1978. S. 69f.
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Säkularisation, da sie karitativ wirkten und daher „nützlich“ waren. Insgesamt waren es sechs Ordenshäuser. 24 Weniger klar ist die Bestimmung der genauen Anzahl der aufgehobenen Ordensgemeinschaften. Als erster stellte Anton J. Rathsmann bereits 1811 eine genaue Übersicht über die säkularisierten Klöster, Stifte und Hochstifte sowie Kollegiatstifte und Kommenden auf. 25 In einer Buchbesprechung in der Allgemeinen Literatur-Zeitung wurde diese Liste 1813 ergänzt und verbessert, da sie nicht vollständig war. 26 Demnach listete die Literatur-Zeitung 68 Klöster und Stifte sowie zehn Hochstifte und Kollegiatstifte, neun Malteserkommenden und eine Kommende des Deutschen Ordens auf. Zusätzlich wurden die bereits sechs erwähnten nicht aufgehobenen Konvente angeführt. Insgesamt ergibt es eine Zahl von 94 Klöstern, Stiften und Kommenden, die es in der preußischen Provinz Schlesien gab. Auf eine etwas geringere Gesamtzahl kam 1899 Joseph Ständer, nämlich auf 91. 27 Auch der 1844 herausgegebene Almanach sämmtlicher Kloster- und Ritter=Orden zählte 68 aufgehobene Klöster auf. 28
Wenn man die in der Literatur-Zeitung aufgezählten Klöster und Stifte mit den Hochstiften und Kollegiatstiften (ohne Kommenden der Ritterorden) zusammenzählt, kommt man auf eine Zahl von 78 aufgelösten Einrichtungen. In der neueren Forschung wird jedoch angegeben, von der Säkularisation seien insgesamt 76 29 bzw. 77 30 Klöster und Stifte betroffen gewesen. Um noch größere Verwirrung zu stiften, sei angemerkt, dass Norbert Conrads 67 betroffene Klöster und Stifte angibt. 31 Dabei zählt er lediglich die Ordenshäuser, die auf dem Gebiet des Bistums Breslau lagen. Die Konvente aus der Grafschaft Glatz (Erzbistum Prag) und der Umgebung von Leobschütz (Erzbistum Olmütz) müssten zusätzlich dazugerechnet werden. Keine Klärung bringt auch die Statistik des Bisthums Breslau aus dem Jahre 1825, die eine Zahl von 73 Klöstern und Stiften angibt. 32 Die Auflistung beinhaltet jedoch auch einige in Österreichisch-Schlesien befindlichen und die nicht aufgehobenen Konvente, zudem
24 Detaillierte Auflistung der Orden findet sich am Ende des Artikels.
25 Vgl. Anton J. Rathsmann: Fragmente aus der Geschichte der Klöster und Stiftungen Schlesiens: von ihrer
Entstehung bis zur Zeit ihrer Aufhebung im November 1810. Breslau 1811.
26 Allgemeine Literatur-Zeitung. Jahrgang 1813. Bd. 1. Nr. 50. Sp. 393-397. Auch im Internet zugänglich unter
der Adresse: http://zs.thulb.uni-jena.de/receive/jportal_jparticle_00033558 (letzter Zugriff: 07.01.2011). Bei
Rathsmann fehlt die Auflistung des Franziskanerklosters zu Neisse, des Kollegiatstiftes zum heiligen Grabe in
Liegnitz und der Vicariat-Communität zu Falkenberg.
27 Vgl. Joseph Ständer: Die Handschriften der Königlichen und Universitäts-Bibliothek zu Breslau. In:
Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens 33 (1899). S. 1-66. Hier: S.1.
28 Vgl. Almanach sämmtlicher Kloster- und Ritter-Orden mit ausführlicher Chronologie der schlesischen Klöster
und Stifter. Breslau 1844. Der Almanach ist im Katalog der digitalen Bibliothek Grünberg (Zielona Góra) im
Internet einsehbar. Seite: http://zbc.uz.zgora.pl/dlibra/docmetadata?id=11556 [Letzter Zugriff: 07.01.2011].
29 Vgl. Menzel: Säkularisation. S.91 sowie Christian-Erdmann Schott: Schlesische Kirchengeschichte. In:
Theologie Online. Seite: http://www.theologie-online.uni-goettingen.de/kg/schott.htm. [Letzter Zugriff:
07.01.2011].
30 Vgl. P. Ambrosius Rose OSB: Kloster Grüssau. Stuttgart und Aalen 1974. S.162.
31 Vgl. Conrads (Hrsg.): Schlesien. S.471.
32 Vgl. C. J. Herber: Statistik des Bisthums Breslau. Breslau 1825.
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ist sie auch nicht vollständig. 33 In seiner „Kirchengeschichte Schlesiens“ kommt Johannes Chrzaszcz gar auf 75 Klöster und Stifte. 34
Wie kommt es zu diesen unterschiedlichen Angaben? In der Literatur-Zeitung werden beispielsweise zwei Kapuzinerkonvente in Neustadt als eigenständige Kommunitäten aufgelistet. 35 Dabei handelte es sich um ein von einem gewissen Kaufmann namens Paul Weidinger 1751 auf dem Kapellenberg bei Neustadt gestiftetes Hospitium für fünf Ordensangehörige. 36 Diese doppelte Aufzählung scheint sonst nirgendwo auf. Ob die unterschiedlichen Betätigungsfelder der Kapuziner in Neustadt dahingehend zu werten sind, dass es dort zwei eigenständige Konvente gegeben hat, müsste noch eingehend untersucht werden. Diese Vermutung dürfte jedoch angezweifelt werden.
Joseph Joachim Menzel beruft sich in seiner Schätzung auf Otto Linke, der eine ausführliche Liste der aufgehobenen Klöster angibt. 37 Allerdings ist auch Linkes Auflistung nicht vollständig. 38 Zudem werden bei Linke zwei aufgehobene Niederlassungen des Ritterordens der Kreuzherren mit dem roten Stern aufgelistet. Neben dem St. Matthias-Stift wird zusätzlich die Petrus-Kommende zu Münsterberg genannt, mit deren Aufhebung Landrat von Wentzki beauftragt worden sei. 39 In der übrigen Literatur wird jedoch nur das Breslauer Matthias-Stift erwähnt. An dieser Stelle ist es daher ratsam, das Augenmerk auf diesen Orden in Schlesien etwas genauer zu richten.
In Folge der Wirren der Reformation wurden die Kreuzherren mancherorts vertrieben (bspw. in Kreuzburg) und hatten mit territorialen Einbußen zu rechnen, so dass sich ihre materielle Situation sehr verschlechterte. So musste der Orden in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine Reihe von Hospitälern aufgeben und sie an den jeweiligen örtlichen Magistrat verkaufen. Dazu gehörte auch das Hospital in Münsterberg, das 1567 dem Stadtmagistrat überschrieben wurde, wie Herber in der Statistik des Bisthums Breslau bemerkte. 40 Die bisherige Haupttätigkeit der Kreuzherren wurde damit bedroht. Im folgenden Jahrhundert verschlechterte sich die finanzielle Situation des Ordens insbesondere im Zuge
33 Drei Klöster werden dort übergangen: die Franziskaner zu Leobschütz und Glatz sowie die Minoriten zu
Glatz.
34 Neben dem Vermögen des bischöflichen Stuhles und des Domkapitels zählt er 20 Kollegiats- und andere
Stifte, 9 Kommenden, vier Propsteien, drei Vikariengenossenschaften sowie 41 Männer- und 14 Frauenklöster
auf. Allerdings wird die Liste nicht aufgeschlüsselt. Vgl. Chrzaszcz: Kirchengeschichte. S.214.
35 Vgl. Allgemeine Literatur-Zeitung. Sp.396.
36 Angabe nach: Herber: Statistik. S.51. Laut der Allgemeinen Literatur-Zeitung wirkten dort 1810 ein Guardian
(Vorsteher), ein Geistlicher und zwei Ordensbrüder.
37 Vgl. Linke: Merckel. S.305-307.
38 Es fehlen die Klöster der Franziskaner zu Namslau und Karmeliter zu Groß Strenz.
39 Vgl. Linke: Merckel. S.306. Dabei gibt er an, dass die Kommendekirche in Münsterberg für überflüssig
erachtet und geschlossen wurde. Vgl. ebd. S.110.
40 Vgl. Herber: Statistik. Anm. 8, S.109.
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des Dreißigjährigen Krieges noch weiter, so dass sich die Kreuzherren hauptsächlich auf die Seelsorge konzentrierten. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts erfolgte eine Neuausrichtung: Es kam zur Umwandlung in einen Ritterorden. Die Kreuzherren knüpften an die mittelalterliche Entstehungsgeschichte der Ritterorden, obwohl sie nie zuvor als Ritter in Erscheinung getreten waren. Um 1714 änderte der Orden sein markantes Abzeichen: der bisherige Stern mit dem Lilienkreuz wurde durch das achteckige Malteserkreuz ersetzt. Die Kreuzherren glichen sich immer mehr an die Malteser an, was von diesen auch gefördert wurde. Einige schlesische Kommenden des Malteserordens (etwa in Breslau, Jauer, Löwenberg, Marienau, Reichenbach und Klein-Öls) wurden mit den Kreuzherren besetzt. Der Kreuzherrenorden errichtete neue Hospitäler und baute die Krankenpflege in den bestehenden aus. Es kam auch zur organisatorischen Neustrukturierung des Ordens. Die beiden Hauptniederlassungen waren St. Franz in Prag und St. Matthias in Breslau. Ihnen unterstand eine Reihe von „ritterlichen Kommenden“, an deren Spitze Pröpste standen. 41 Vor diesem Hintergrund lässt sich nachvollziehen, dass die Kreuzherren in Münsterberg bis 1810 zwar kein Hospital mehr, dafür eine Kommendekirche besessen haben, die mit dem Säkularisationsedikt aufgelöst wurde. 42 Willy Lorenz schildert, dass die Säkularisationskommission am 19. November 1810 den versammelten Kreuzherren im St. Matthias-Stift verkündet habe, der Orden in Schlesien sei aufgehoben. Eine Woche später seien die auf den Pfarreien weilenden Kreuzherren nach Breslau gerufen worden, wo sie vom Schicksal des Ordens erfuhren. Bei der Aufhebung der Klöster umfasste der schlesische Zweig des Kreuzherrenordens 32 Mitglieder, wovon sich 21 auf den Pfarreien befanden. 43 Aus diesen Schilderungen lässt sich der Schluss ziehen, dass die Kreuzherren bis 1810 mehrere Kommendekirchen in Schlesien besessen haben. Diese wurden zu Pfarrkirchen und die Kreuzherren unterstellten sich dem Breslauer Bischof als Diözesankleriker. Wie viele Kommenden es insgesamt waren, ist unklar. Aufgrund der hierarchischen Umstrukturierung des Ordens zu Beginn des 18. Jahrhunderts ist ebenso die Frage schwer zu beantworten, ob bei der Auflistung der aufgehobenen Klöster und Stifte der Orden als eine Gesamtgröße angegeben werden müsste, was die meisten Chronisten bisher getan haben, oder ob die Kommenden einzeln aufgezählt werden sollten. Dadurch würde die Anzahl der säkularisierten Ordensniederlassungen dementsprechend steigen. Widersprüchlich erscheint auch die Erwähnung des Augustiner-Stiftes bei St. Michael zu Rosenberg. Während Linke diese Niederlassung zu einem aufgehobenen Stift zählt, wird in der Statistik des Bisthums Breslau angemerkt, dass dort bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ein
41 Vgl. Willy Lorenz: Die Kreuzherren mit dem roten Stern. Königstein / Ts. 1964. S.59 sowie S.73f.
42 Vgl. Linke: Merckel. S.110.
43 Vgl. Lorenz: Kreuzherren. S.91.
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Stift dieses Ordens bestanden habe. Der Propst habe dem Abt des Breslauer Sandstiftes direkt unterstanden, das Kloster sei jedoch selbständig gewesen und habe Novizen annehmen dürfen. „Wegen schlechter Wirthschaft löste es sich selbst auf“ 44 . Als Resümee lässt sich festhalten, dass es nach heutigem Forschungsstand nicht möglich ist, eine exakte Anzahl von aufgehobenen Klöstern und Stiften anzugeben. Zu dieser Liste müssten noch die Kommenden des Malteser- und des Deutschen Ordens dazugerechnet werden. Die unterschiedlichen Zahlen, die in der bisherigen Literatur genannt worden sind, beziehen sich auf unvollständige und widersprüchliche Auflistungen. Es erscheint daher für notwendig, dieses Forschungsdesiderat zu schließen und eine genaue Liste aller aufgehobenen Klöster und Stifte neu herauszuarbeiten.
Kurz vor der Unterzeichnung des Edikts wurden konkrete Schritte unternommen, um dieses ambitionierte Unterfangen möglichst effektiv in die Wege zu leiten. Bereits am 13. Oktober 1810 verfasste Hardenberg ein eigenhändiges Schreiben an den Vizepräsidenten des Breslauer Regierungsbezirkes, Friedrich Theodor von Merckel 45 , in dem ihn der Staatskanzler von den Plänen der preußischen Regierung unterrichtete. Dass sich Hardenberg zuerst an Merckel, und nicht an den Präsidenten der Breslauer Regierung, Ewald Georg von Massow, wandte, war kein Zufall. Der betagte Präsident erfreute sich in Berlin keiner hohen Meinung 46 , während sich der junge Merckel (und späterer schlesischer Oberpräsident) bei der preußischen Regierung als tatendurstiger und patriotischer Reformer einer großen Wertschätzung erfreute. Hardenberg plante zudem eine Verwaltungsreform, die Ende 1810 durchgeführt wurde. Mit der Aufhebung der Oberpräsidien 47 wurde die Kompetenz Massows eingeschränkt, während die Position Merckels als Vizepräsident gestärkt wurde. So ließ Hardenberg dem Letzteren am 8. November 1810 ausrichten: „Überdies ist man hier noch ungewiss, wie H. v. Massow die Aufhebung der Oberpräsidien und seine neue Stellung aufnehmen wird, in welcher auch Sie doppelt fest und bestimmt erscheinen müssen.“ 48 Der Staatskanzler erhoffte sich von
44 Ebd. Anm.59, S.49.
45 Geboren 1775 in Breslau, gestorben 1846 in Breslau. Jurist. 1801 erfolgte die Anstellung als Syndikus der
Breslauer Generallandschaft, 1805 wurde er zum Kriegs- und Domänenrat bei der Breslauer Kammer (der
späteren Regierung) berufen. 1807/08 war er Königlicher Kommissar in Berlin. 1809 wurde er zum
Vizepräsidenten der Breslauer Regierung berufen (bis 1813). In den Jahren 1816-1820 sowie 1825-1845 war er
Königlich Preußischer Oberpräsident (Oberregierungspräsident) in Schlesien. 1828 wurde er in den preußischen
Adelsstand erhoben. Vgl. Viktor Loewe: Friedrich Theodor von Merckel. In: Schlesische Lebensbilder. Bd. 2.
Schlesier des 18. und 19. Jahrhunderts. Breslau 1926. S.165-173.
46 Minister von Stein bezeichnete ihn als einen „Anhänger des alten Schlendrians“. Vgl. Schlesische
Lebensbilder 2. S.167.
47 Schlesische Provinzialverwaltung. Nach 1815 wurde die Verwaltung reorganisiert, so dass Merckel 1816 zum
ersten Oberpräsidenten der Provinz Schlesien ernannt wurde.
48 Linke: Merckel. S.81.
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Merckel entscheidende Impulse bei der Durchführung des Säkularisationsediktes, deshalb sollte dieser in der Hauptsäkularisationskommission mitwirken. Da das Verhältnis zwischen Massow und Merckel nicht gerade harmonisch war und sich Merckel von einer Zusammenarbeit in der Hauptkommission nichts versprach, lehnte er seine Mitwirkung zunächst ab. Der Staatskanzler pochte jedoch auf dessen Berufung zum Mitglied der Kommission, weil er „Massows Gewicht bei den Erwägungen der Säkularisationskommission durch Merckels wuchtigeres Gegengewicht aufheben wollte.“ 49 Merckel willigte schließlich ein.
In einem Schreiben vom 28. Oktober erläuterte Hardenberg Merckel seine Vorstellungen, wie die Tätigkeit der Hauptkommission aussehen sollte:
„Meine Absicht ging dahin, eine Hauptcommission zu jenem Geschäft zu ernennen, welcher mehrere Specialcommissarien Behufs der Aufhebung der einzelnen Klöster untergeordnet seyn sollten. Jene Hauptcommission dachte ich mir nicht als eine schreibende Behörde, sondern wollte, daß deren Glieder die wichtigsten Klöster selbst in Besitz nähmen; und Ew. Hochwohlgeb. würden natürlich ihrer Verhältnisse halber in Breslau geblieben seyn. Wenn aber die Hauptcommission zahlreich und in verschiedenen Gegenden zerstreut ist, so entsteht die üble Folge, daß die Berichte der Specialkommissarien circuliren, ein Beschluß fast
unmöglich erscheint und die Sachen verzögert werden (…)“ 50
Der Staatskanzler erachtete es für notwendig, dass „wenigstens alle reichen Klöster gleichzeitig in Besitz genommen werden könnten“ 51 . Um das zu gewährleisten, mussten rechtzeitig für die einzelnen Einrichtungen meist ortseingesessene Spezialkommissare bestellt werden, welche sich direkt nach der Bekanntmachung des Edikts im Namen der Breslauer Kommission zu dem ihnen anvertrauten Konvent begaben und „die Abwickelung der Geschäfte an Ort und Stelle besorgten“ 52 . Die Spezialkommissare waren Beamte im Staatsdienst, die eine reibungslose und nahezu gleichzeitige Übergabe des Klosterbesitzes an den Staat garantieren sollten. Nach Hardenbergs Vorstellungen sollten „alle im Königlichen Dienst stehenden Personen, welche nach Erklärung der Regierungspräsidien entbehrlich wären“ sowie „andre tüchtige Personen“ diese Funktion ausüben. Je nach Lage wurden die Spezialkommissare dann mit einem oder zwei Klöstern betraut. 53 Ihre Kompetenzen wurden in einer eigens dafür von Hardenberg am 31. Oktober 1810 unterzeichneten „Instruktion für
49 Ebd. S.80.
50 Ebd. S.79.
51 Ebd. S.80.
52 Ständer: Die Handschriften. S.3.
53 Vgl. Menzel: Säkularisation. S.97f.
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die zur Aufhebung der Klöster und Sfifter bestellten Commissarien“ 54 klar umrissen. Unter den Spezialkommissaren waren mehrere Landräte, Justizräte, Justizdirektoren, Regierungsräte, Kriegsräte, Bürgermeister, Richter und weitere Juristen vertreten. 55 Mit der Kabinettsorder vom 12. November 1810 wurde eine sechsköpfige Haupt-Säcularisations-Commission zur Aufhebung der Stifter und Klöster in Schlesien ins Leben berufen, die ihren Sitz in Breslau hatte. Den Vorsitz hatte der Präsident der Breslauer Regierung, Ewald Georg von Massow. Weitere Mitglieder waren der Regierungsvizepräsident Friedrich Theodor von Merckel, die Staatsräte:
Generallandschaftsdirektor Heinrich Christian Kurt Graf von Haugwitz, Wilckens, Schulz und Regierungsrat Sack. 56 Am 19. November 1810 trat die Hauptkommission zu ihrer konstituierenden Sitzung förmlich zusammen. Viermal wöchentlich, dienstags, mittwochs, freitags und samstags wurden Sitzungen anberaumt, die vom 11. Dezember 1810 an in der Prälatur des St. Vinzenz-Stiftes abgehalten wurden. 57
Zu einer besseren Übersicht wurden die aufzuhebenden Klöster und Stifte in drei große Bezirke unterteilt. Die ersten beiden umfassten je einige dreißig Klöster des Landes, der dritte Bezirk die zehn Klöster und Stifte sowie das Domstift, das Kollegiatstift zum Heiligen Kreuz und das Kollegiatstift zum Heiligen Aegidius (Pfarrkirche der Domgemeinde). Aufgelistet wurden jedoch auch die Ordensgemeinschaften, die von der Säkularisation verschont blieben, weil deren Besitz auch einer Prüfung unterzogen wurde. 58 Zwecks besserer Koordinierung wurden die ersten beiden Bezirke auf die Staatsräte Wilckens und Schulz verteilt. Haugwitz übernahm die auf die landschaftlichen Verhältnisse der einzuziehenden Güter bezüglichen Geschäfte, Merckel war für Klosterbibliotheken und Klosterschulen zuständig, während Sacks Zuständigkeitsbereich in der Berichterstattung über den Verlauf der Maßnahme lag. 59
Zunächst wurden die Säkularisationspläne vor der Öffentlichkeit geheim gehalten, damit die Ordensgemeinschaften ihre wertvollsten beweglichen Güter nicht fortschaffen konnten. Erst drei Wochen nach Unterzeichnung des Edikts wurde der Bevölkerung die Entscheidung bekanntgegeben. Dies geschah jedoch nicht auf eine öffentlichkeitswirksame Weise, sondern eher unspektakulär und beiläufig im eingangs zitierten Artikel in der Schlesischen Privilegierten Zeitung in der Ausgabe vom 19. November. Es war ein kleiner und
54 Voller Text nach: Linke: Merckel: S. 300-304.
55 Auflistung der Spezialkommissare in: Ebd. S.305-307.
56 In keiner Quelle wurden die Vornamen der drei letztgenannten Personen aufgeführt.
57 Vgl. Linke: Merckel. S.83.
58 Vgl. Ständer: Die Handschriften. S.1f.
59 Vgl. Linke: Merckel. S.83f. sowie S.305-307 und Menzel. S.97.
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unauffälliger Artikel ohne Überschrift am Ende der Zeitungsausgabe, so dass man das Blatt schon sehr aufmerksam lesen musste, um diese Nachricht nicht zu übersehen. Wie spätere Berichte von Ordensmitgliedern zeigen, erfuhren die Betroffenen davon völlig überrascht und bestürzt aus der abendlichen Zeitungslektüre. 60 Erzpriester Weber aus Landeshut, der bis zur Säkularisation in der Zisterzienserabtei Grüssau wirkte, schrieb in seinem Tagebuch:
„Am 19. November lasen wir zuerst in den Breslauer Zeitungen das höchst merkwürdige kgl. Edikt über die Aufhebung aller Collegiat-Stifter und Klöster in Schlesien. Schon seit mehreren Jahren schien es beschlossen zu sein, ihre Güter einzuziehen und immer war das Ungewitter glücklich vorübergegangen. Jetzt traf auf einmal der unglückliche Schlag und alle Gemüther wurden in eine tiefe Trauer versetzt, denn es ließ sich wohl leicht voraussetzen, daß eine solche gänzliche Auflösung nicht anders als nachteilig für die Katholiken sein könne. In der Zeitung wie hingeworfen, ohne alle Insinuation oder Anweisung für die Geistlichen selbst, herrschte jetzt eine todtenähnliche Stille und ein banges Erwarten der Dinge, die da kommen
sollten.“ 61
Die Ordenskonvente konnten jedoch gar nicht reagieren, weil die Spezialkommissare sofort zur Stelle waren. Erzpriester Weber notierte:
„Da fuhr am 3ten Tage, an einem Freitage der hiesige Sindicus Haekel als kgl. Commissarius nach Grüssau, zeigte das kgl. Commissoriale vor und erklärte, daß diese uralte Stiftung im Nahmen des Königs aufgehoben sei: Gelder und Papiere wurden eingesiegelt, die Offizianten für den neuen Herrn vereidigt und der Prälat als Privatmann angesehen, der mit seinen Brüdern
ferner in keiner Verbindung stand.“ 62
Die schnelle Aktion zeigte Wirkung. Bereits einen Tag nach der Veröffentlichung des Aufhebungsedikts konnte Merckel dem Staatskanzler stolz berichten, dass alle in Breslau gelegenen Stifte und Klöster (inklusive dem Domstift) und außerhalb von Breslau alle bedeutendsten Klöster aufgehoben und in Besitz genommen worden seien. Zunächst blieb sich die Hauptkommission unschlüssig, ob man das Aufhebungsedikt auch auf die Malteser-und Deutschordenskommenden anwenden sollte. Merckel plädierte dafür, dass alle Ordenskommenden nach den allgemeinen Vorschriften behandelt werden sollten. Der
60 Aus dem Zisterzienserinnenkloster Trebnitz war zu vernehmen: „Bestürzt und fast ungläubig lasen die
Trebnitzer Cisterzienser dieses verhängnisvolle Edict am 19. Nov. 1810 Abends in der Breslauer Zeitung“. Zitat
nach: Aloysius Bach: Geschichte und Beschreibung des fürstlichen jungfräulichen Klosterstiftes Cistercienser
Ordens in Trebnitz (Archiv für die Geschichte des Bisthums Breslau 2). Neisse 1859. S.266f.
61 Rose: Grüssau. S.159.
62 Rose: Grüssau. S.159.
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Staatskanzler pflichtete ihm bei, machte jedoch bei den protestantischen Kommenden des Johanniterordens, die Prinz Ferdinand unterstanden, eine Ausnahme. 63 Die Mitglieder der Hauptkommission hatten von Anfang an keine Zweifel, dass „mit der Einziehung der Güter der geistlichen Korporationen zugleich auch die wirkliche Aufhebung der geistlichen Korporationen selbst beabsichtigt und demgemäß zu verfahren sei“ 64 . Derselben Meinung war Staatskanzler Hardenberg. Dieser lobte die Hauptkommission, dass die große Zahl der in Tätigkeit gesetzten Spezialkommissare es ermöglicht habe, gleichzeitig an allen Punkten zu wirken. 65
Wie aus späteren Berichten zu entnehmen ist, traten einige Spezialkommissare den Ordensoberen nicht immer mit Respekt entgegen, sondern führten ihre Aufgabe mit auffallender Gleichgültigkeit und Taktlosigkeit aus, was die Ordensangehörigen noch mehr schmerzte. So schrieb Pater Antonius Casper, ein Grüssauer Zisterziensergeistlicher und späterer Pfarrer in Liebau, in seiner Pfarrchronik:
„1810. XI. 23 executierte Herr Haekel von Landehut als kgl. Special-Aufhebungs-Commissarius das Aufhebungsdecret im Stifte Grüssau - mit einer Gleichgültigkeit - welche die Wunde der Aufgehobenen tiefer riß, als es vielleicht der Wille des Königs war. Wüßte Friedrich Wilhelm, Preußens unglücklicher König, welchen Schmerz, welche bittere Tränen die harte Behandlung seiner Unterdiener jenen erpreßte, die ein unschuldiges Opfer des Staates wurden, gewiß, seine
bekannte Rechtlichkeit würde sich empört fühlen!“ 66
Die ältere Bevölkerung von Grüssau erzählte noch nach dem Ersten Weltkrieg, dass Haekel den greisen Abt Ildephons Reuschel 67 für einige Zeit in seinem Zimmer eingesperrt habe, um ungestörter seines Amtes walten zu können. 68 Auch in Trebnitz wurde die Aufhebung des Klosters amtlich verkündet:
„[…] schon den 20. Nov. früh um 11 Uhr traf der zur Aufhebung des Trebnitzer Stiftes ernannte Commissarius, der königliche Regierungsrath Ernst von Loen, in Trebnitz ein und stieg im Gasthause ab. Er kam um 1 Uhr Nachmittags in die Probstei und rief den Probst Carl Sommer, der ihn in die Abtei begleitete. Hier mußte die Priorin Benedicta von Hoscheck alle Conventualinnen und Conversen im großen Abteisaale versammeln, der Commissarius zeigte
63 Vgl. Linke: Merckel. S.86-91.
64 Linke: Merckel. S.84.
65 So Hardenberg in einem Schreiben vom 28. November 1810 an die Hauptkommission. Vgl. ebd. S.90.
66 Ebd. S.160.
67 *1742 in dem Dorf Ober-Zieder, südlich von Landeshut. Am 4. März 1800 wurde er zum neuen Abt gewählt
und war der letzte Zisterzienserabt in Grüssau. Vgl. Rose: Grüssau. S.153.
68 Ebd. S.159f.
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dann seine Vollmachten vor, erklärte das fürstliche jungfräuliche Klostergestift Cistercienser Ordens zu Trebnitz für aufgeboben, zog alle Domänen, Güter, Besitzungen, Gerechtsame, Forsten, Käufer, Capitalien, Pretiosa [Kostbarkeiten] u.s.w. als Staatseigenthum ein, sprach die Stiftsjungfrauen von allen äußerlichen klösterlichen Verbindung los und erfüllte auf diese Art das
wichtigste Geschäft seiner Sendung.“ 69
Die Spezialkommissare ließen sich von den Ordensoberen als Erstes die Schlüssel für die Klostergebäude aushändigen und beschlagnahmten alle beweglichen Güter, Geld, Wertpapiere, Schmuck und liturgische Kostbarkeiten. Die Ordensleute hatten somit zu den Klosterräumlichkeiten eingeschränkten Zugang und konnten auf den Klosterbesitz nicht mehr greifen. Die Kommissare vereinbarten mit den Ordensoberen den schnellstmöglichen Termin, zu dem die Konventualen aus dem Stift ausziehen sollten. In den Instruktionen für die Spezialkommissare wurde verfügt, dass die „Speisung“ der Geistlichen in den Klöstern nur vier Wochen lang fortdauern dürfe. 70 Nach Absprache mit der Hauptkommission hielt man es jedoch für ratsam, „die Strenge einiger Grundsätze der Instruktion vom 31.10.1810 zur Verhütung augenblicklichen Nachteils einstweilen zu mildern“ 71 . In den meisten Fällen durften die Ordensangehörigen bis zum Neujahrstag 1811 im Kloster verbleiben, vereinzelt erbaten sie sich etwas mehr Zeit. 72 Ebenso wurde über die Rentenbezüge und Pensionsansprüche für alle Betroffenen verhandelt. Diese Unterredungen führten in jedem Kloster zu unterschiedlichen Ergebnissen, was von den Verhandlungsparteien und weiteren Umständen (bspw. dem Reichtum des Klosters oder der Region) abhing. Dennoch wurden die Bestimmungen über die Pensionsansprüche nicht willkürlich festgesetzt. Staatskanzler Hardenberg gab der Hauptkommission in seinem Schreiben vom 28. November 1810 diesbezüglich genaue Instruktionen. Nur diejenigen Kirchen und Pfarreien sollten weiterhin mit Geistlichen besetzt werden, zu welchen eine Seelsorge und Gemeinde gehöre. Dabei hätten die Kommissare bei der Aufhebung darauf zu achten, dass die Pensionierung nicht alle Einnahmen erschöpfe. Daher sollten jüngeren Personen lebenslängliche Pensionen nicht bewilligt werden. Stattdessen sollten sie eine einmalige Abfindungssumme bekommen, um „eine nützliche Lebensart zu ergreifen“ 73 .
69 Bach: Trebnitz. S.266.
70 §20 der Instruktion. Vgl. Linke: Merckel. S.303.
71 Ebd. S.85.
72 So durften die Zisterzienserinnen zu Trebnitz in ihrem Konvent bis Ostern 1811 wohnen. Vgl. Bach: Trebnitz.
S.267.
73 Linke: Merckel. S.91.
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Wie mit den einzelnen Klöstern umgegangen wurde, wurde je nach strategischer Bedeutung entschieden. Ständer schreibt dazu:
„Die Klostergebäude sollten innerhalb kürzester Zeit anderen Zwecken dienstbar gemacht werden. Für eine Anzahl wurden die Verkaufsverhandlungen schleunigst eingeleitet, andere wurden in der Not der Zeiten für verschiedene fiskalische Friedens- und Kriegsinteressen in
Anspruch genommen.“ 74
Im Falle von reicheren Klöstern initiierten die Spezialkommissare öffentliche Versteigerungen, auf denen Gebrauchsgegenstände, wie bspw. Mobiliar oder Küchengeschirr veräußert wurden. Die Versteigerungen erfreuten sich großen öffentlichen Interesses. In Trebnitz kam es dazu im März 1811. Aufgrund der großen Anzahl der Gegenstände dauerte die Versteigerung mehrere Tage. Selbst „die unbedeutenden Sachen wurden zu hohen Preisen angeschlagen, weil sogar viele Stiftsuntertanen vom Lande gern etwas besitzen wollten, was ihrer vormaligen lieben Herrschaft angehört hatte. 75 Schmuck, Gemälde aus den Räumlichkeiten und dem Kreuzgang des Klosterkonventes sowie der Inhalt von Klosterbibliotheken und Archiven wurden jedoch nicht zum Kauf angeboten. Die Klosterbibliotheken, Gemäldesammlungen und Klosterarchive wurden an Ort und Stelle gesichert. Sie lagen nicht im Kompetenzbereich der Spezialkommissare, sondern wurden dem Königlichen Kommissar Johann Gustav Gottlieb Büsching 76 übertragen, der 1811/12 die schlesischen Klöster und Stifte bereiste. Die weitere Verwaltung der Klostergebäude wurde den dafür eigens ernannten Administratoren anvertraut, in deren Händen die Obhut für die Klosteranlagen lag, bis deren weitere Verwendung geregelt, die Besitzverhältnisse geklärt, das Inventar verkauft bzw. für anderweitige Nutzung (z.B. Bücher, Gemälde, Urkunden) ausgeführt und vor allem der finanzielle Erlös an den Fiskus gesichert wurde. Nicht selten zog sich dieser Prozess über Jahre hin und führte zu Rechtsstreitigkeiten, wie im Falle des Franziskanerkonvents auf dem St. Annaberg in Oberschlesien, worauf noch später
74 Ständer: Die Handschriften. S.6.
75 Ebd. S.268. Auch in Grüssau ist eine öffentliche Versteigerung bezeugt, auf der alle „der Probstey
zugehörigen Utensilien“ veräußert wurden. Vgl. Rose: Grüssau. S.162.
76 *1783 in Berlin, gestorben 1829 in Breslau. Nach absolviertem Jurastudium in Halle und Erlangen sowie dem
Regierungsreferendariat in Berlin widmete er sich verstärkt den deutschen Sprachwerken des Mittelalters. Auf
der Suche nach mittelalterlichen Handschriften bereiste er 1809 schlesische Klöster. Dort mit teilweise sehr
schlechtem Zustand der Klosterbibliotheken konfrontiert, fasste er den Plan zur Errichtung einer schlesischen
Zentralbibliothek in Breslau. Wegen seiner Kenntnisse der schlesischen Klöster fiel er der preußischen
Regierung auf, die ihm das königliche Kommissorium übertrug, die Schätze der Bibliotheken aus den
säkularisierten Klöstern zu sichern. Mehr dazu siehe in: Edyta Kotyńska: Sekularyzacja księgozbiorów
klasztornych na Śląsku i utworzenie Śląskiej Biblioteki Centralnej (1810-1815) [Die Säkularisierung der
Klosterbibliotheken in Schlesien und die Gründung der Schlesischen Zentralbibliothek (1810-1815)]. Wrocław
2009 sowie Marek Halub: Johann Gustav Gottlieb Büsching 1783-1829. Ein Beitrag zur Begründung der
schlesischen Kulturgeschichte. Wrocław 1997.
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eingegangen wird. Vielerorts wurde die unübersichtliche Situation durch die Personalpolitik noch weiter verschärft. So wurde bereits in den ersten beiden Jahren nach der Unterzeichnung des Aufhebungsediktes eine Reihe von örtlichen Spezialkommissaren und Administratoren mehrmals abgelöst. An ihre Stelle traten neue Beamte, wodurch inventarisierter Klosterbesitz spurlos verschwunden war und niemand klären konnte, was damit passiert ist. Solche „übermäßige Unordnung“ beklagte Büsching beispielsweise auf seiner Kommissariats-Reise nach Ratibor, wo er die aufgehobenen Bibliotheken der Franziskaner, Dominikaner, Dominikanerinnen und der Kreuzpropstei flüchtig inspizierte. 77
Bevor auf das weitere Schicksal der Klöster und Stifte sowie der Ordensangehörigen eingegangen wird, soll zunächst die Rolle Büschings bei der Säkularisation eingehender untersucht werden. Wie bereits ausgeführt wurde, wurde die sechsköpfige in Breslau ansässige Hauptsäkularisationskommission durch die preußische Regierung berufen, das Aufhebungsdekret in die Tat umzusetzen. Diese Kommission unterstand direkt Staatskanzler von Hardenberg, welchem Regierungspräsident von Massow Rechenschaft ablegen musste. Die Hauptkommission arbeitete eine genaue Liste der in Frage kommenden Klöstern und Stiften aus und unterteilte sie in drei Bezirke. Sie ernannte rechtzeitig örtliche, in der Provinz tätige Beamte zu Spezialkommissaren, die unmittelbar nach der Veröffentlichung des Edikts in der Schlesischen Zeitung die Klöster und deren bewegliches Gut übernehmen sowie die Ausweisung der Ordensmitglieder aus dem Stift und deren finanzielle Sicherung reibungslos in die Wege leiten sollten. Daneben ernannte die Hauptkommission Büsching zum „Königlichen Kommissarius“. Sein Auftrag lautete, sich in sämtliche aufgehobene schlesische Stifter und Klöster zu begeben und für die sichere Aufbewahrung der dort befindlichen Bibliotheken, Archive und Dokumente, ferner der Münzen, Medaillen und Kunstsachen aller Art Sorge zu tragen. 78 Sogleich entwarf Büsching einen Plan, wie mit dem Klostergut umgegangen werden sollte. Ihm schwebte vor, eine Reihe von neuen staatlichen Einrichtungen zu gründen, um die Klosterschätze sicherzustellen und vor der weiteren Zerstörung zu schützen. Dazu gehörte die Gründung einer Schlesischen Zentralbibliothek, einer Gemäldegalerie und einem Landesarchiv in Breslau sowie einigen Provinzialbibliotheken und einer antiquarischen Anstalt zum Verkauf der immer noch bleibenden vielen Dubletten. 79
77 So Büsching in seinem Brief vom 21.05.1812 an seine Verlobte Karoline. In: Büsching: Brautbriefe. S.384.
78 Vgl. Ständer: Die Handschriften. S.5f.
79 Vgl. Halub: Büsching. S.42
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Büsching machte sich mit Elan ans Werk. Bereits am 28. November 1810 übernahm er das Breslauer St. Vinzenz-Stift. Das Augustiner Chorherren-Stift auf dem Sande fasste er indes als die zukünftige Zentralbibliothek ins Auge. Diesen Wunsch erfüllte ihm die Hauptkommission erst nach mehreren Monaten, im Mai 1811. Dennoch fing Büsching im Januar 1811 an, Bücher und Handschriften aus anderen Breslauer Klöstern ins Sandstift zu schaffen. Im Februar 1811 unternahm Büsching seine erste auswärtige Kommissariatsreise ins Kloster Trebnitz, im März begab er sich nach Neumarkt, im Mai dann nach Leubus. In der Zwischenzeit inspizierte er die Breslauer Klöster. Überall wurden die Bibliotheken von ihm einer aufmerksamen Durchsicht unterzogen, darauf in geeigneter Weise verpackt, und tunlichst bald ins Sandstift befördert. 80 Die weiteren Reisen bis Spätsommer 1811 führten Büsching erneut nach Leubus (Juni/Juli), Wohlau, Groß Strenz, Schweidnitz, Striegau (Juli), Jauer (Juli/August), Wahlstatt, Liegnitz, Glogau (August), Freistadt, Sagan, Sprottau, Bunzlau, Naumburg, Goldberg, Löwenberg, Warmbrunn (September) und Grüssau (September/Oktober). 81
Die überwiegende Tätigkeit Büschings bestand in den ersten Monaten seines Kommissoriums jedoch in ausgiebiger Verwaltungstätigkeit und enormem Schriftverkehr. Die Hauptkommission hatte keine ausgearbeiteten Vorstellungen, wie die sichere Aufbewahrung der Klosterschätze und die Gründung einer Zentralbibliothek organisatorisch zu bewerkstelligen waren. Die Kommission war in der Folgezeit sichtbar verärgert, dass Büsching über den Rahmen seines Auftrags, die Klosterbibliotheken sicherzustellen, hinausging und Tausende von Bänden nach Breslau schaffen ließ. Im September und Oktober 1810 entbrannte zwischen ihnen eine schriftliche Auseinandersetzung. Büsching wurde zurechtgewiesen, „mit der fernern Uebersendung der Bibliotheken nach Breslau innezuhalten“ 82 . Als Antwort auf eine schriftliche Eingabe Büschings wiederholte die Hauptkommission unter scharfer Betonung des Wortlauts des Kommissariums das früher ausgesprochene Verbot, Bücher aus auswärtigen Klöstern nach Breslau zu schicken. Eine Ausnahme davon waren äußerst kostbare und seltene Bücher. Als aber Büsching etwa 1500 Bücher von der ca. 13.000 Bände zählenden Klosterbibliothek in Grüssau nach Breslau versandte, erhielt er einen schriftlichen Erlass vom 20. Oktober 1811, in dem ihm die Hauptkommission mit Entlassung drohte, da ihm verboten worden war, „Bibliotheken nach
80 Angaben nach: Ständer. Die Handschriften. S.7f. sowie Büsching: Brautbriefe. S.36-211.
81 Vgl. Büsching: Brautbriefe. S.247-347 sowie Halub: Büsching. S.43.
82 So im Schreiben vom 06.09.1811 an Büsching. Zitat nach: Ständer: Die Handschriften. S.10.
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Gutdünken auseinander zu reißen“ 83 . Da keine geeignete Ersatzperson für Büsching gefunden werden konnte, setzte dieser seinen Auftrag fort und schloss ihn am 1. Juni 1812 ab. Büsching hatte sich von Anfang an insgeheim die Hoffnung gemacht, nach der Gründung der Schlesischen Zentralbibliothek ihr erster Direktor zu werden. Hierbei überschätzte er die Bedeutung und das Gewicht, das ihm die Hauptkommission seinem Auftrag und seiner Person beizulegen schien, denn es war längst beschlossene Sache, dass nach der Gründung der Universität 1811 die Leitung der Zentralbibliothek einem Universitätsprofessor übertragen werden würde. 84 Offiziell übertrug die akademische Organisations-Kommission am 12. November 1811 dem ersten Dekan der philosophischen Fakultät, dem Philologen Johann Gottlob Schneider, die Sorge für die neu gegründete Universitätsbibliothek. Diese entstand im Rahmen der Reorganisation des Universitätswesens in Preußen. Bis zu den Napoleonischen Kriegen war die Universität Halle die „Zierde Preußens“ 85 und (neben der rivalisierenden Universität Göttingen) der „akademische Brennpunkt der nördlichen Aufklärung und das Modell der Universitätsreform im 18. Jahrhundert“ 86 . Die weiteren preußischen Universitäten und Hochschulen in Frankfurt/Oder (Viadrina, gegründet 1506), Königsberg, Duisburg und Breslau waren klein und weniger bedeutend. Die 1702 aus dem ehemaligen Jesuitenkolleg gegründete Breslauer Viadrina, seit 1776 in Königliches Schulinstitut umbenannt, wurde zwar von Kaiser Leopold I. in den Rang einer Universität erhoben. Tatsächlich war sie lediglich eine Hochschule mit zwei Fakultäten (theologische und philosophische) und keine vollwertige Universität, auch wenn sie über Promotionsrecht verfügte. Durch die Beschlüsse des Friedensvertrags von Tilsit 1807 wurde die Universität Halle aufgelöst, was in Preußen zu einer Bildungskrise führte. Aus politischen Gründen beschloss daher der König, eine Universität in der Hauptstadt des Landes zu gründen, die die preußische Bildungstradition fortführen sollte. So nahm die Universität Berlin im Oktober 1810 ihren Lehrbetrieb auf. Für die unweit gelegene Viadrina wurde die neue Universität zur lebensbedrohenden Konkurrenz, der sie nicht hätte standhalten können. Daher entschloss man sich, sie mit dem Breslauer Schulinstitut (Viadrina) zu vereinigen. Mit der neuen Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau bekam Schlesien seine erste Volluniversität, die am 19. Oktober 1811 von König Friedrich Wilhelm III. feierlich eröffnet wurde. Die neue Lehranstalt hatte für ganz Europa Modellcharakter, denn es war nicht selbstverständlich, dass eine Hochschule damals sowohl die evangelische, als auch die katholische theologische
83 Ständer: Die Handschriften. S.10.
84 Vgl. ebd. S.8.
85 R. Steven Turner: IV. Universitäten. In: Karl-Ernst Jeismann / Peter Lundgreen (Hrsg.): Handbuch der
deutschen Bildungsgeschichte. Bd. III. 1800-1870. S.222.
86 Halub: Büsching. S.46.
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Fakultät beherbergte. Der preußische König gewährte der schlesischen Hauptstadt diesen Prestigecharakter auch aus politischen Gründen. Seit Anfang 1810 kursierten in Schlesien hartnäckige Gerüchte, dass Friedrich Wilhelm III. Schlesien an Frankreich abtreten könnte, um die enormen Kriegsschulden zu begleichen. Das Gerücht verursachte innerhalb der Bevölkerung große Sorgen und es war nicht unbegründet. Bereits im Januar 1810 forderte Napoleon von Preußen, entweder die Kontributionen zu begleichen oder Schlesien abzutreten. Da seitens der preußischen Regierung keine Reaktion auf diese Forderung erfolgt war, wiederholte Napoleon seine Drohung am 17. März noch beherzter. Möglich war, dass Schlesien dem Herzogtum Warschau einverleibt werden könnte. 87 Mit den 1810/11 erfolgten Maßnahmen bewies der preußische König, dass er Schlesien nicht nur behalten, sondern die Schlesier als treue preußische Untertanen noch stärker an sich binden wollte. Mit der Leitung der neuen Universitätsbibliothek wurde nun Prof. Schneider anvertraut. Mit der Verordnung vom 25. März 1812 übernahm er zusätzlich die Oberaufsicht über die Schlesische Zentralbibliothek. Diese beiden Einrichtungen wurden mit dem Reglement vom
19. Mai 1815 unter dem Namen „Königliche und Universitäts-Bibliothek“ zusammengelegt, so dass die beiden Jahre 1812 und 1815 als Gründungsdaten der Breslauer Universitätsbibliothek gelten.
Die größten Probleme bereiteten Büsching jedoch nicht die intensiven Verwaltungsarbeiten und die Anzahl der zu inspizierenden Klöster, sondern seine zahlreichen Feinde in Breslau, denen seine exponierte Stellung und Tätigkeit ein Dorn im Auge war. Auch wenn der 27jährige seine Tätigkeit als Königlicher Kommissar nur befristet versah, besaß er gewaltige Vollmachten. Häufig begegneten ihm Geistliche mit großer Demut und Unterwürfigkeit 88 , andererseits stellte er nicht selten seine gehobene Position zur Schau, wenn sich - wie im Falle des Glogauer Domkapitels - die Geistlichen seinen Anweisungen widersetzten und gegen den Einzug des kirchlichen Besitzes heftig protestierten. 89 Dennoch war er den Ordensmitgliedern überwiegend entgegenkommend eingestellt und überließ ihnen auf deren
87 Vgl. Mieczysław Walter: Pruska sekularyzacja klasztorów w dziejach Biblioteki Uniwersyteckiej we
Wrocławiu [Preußische Säkularisation in der Geschichte der Universitätsbibliothek in Breslau]. Wrocław 1957.
S.7f.
88 Aus Leubus schrieb Büsching am 12. Mai 1811 an seine Verlobte: „Eben haben mich wieder 2 Geistliche, von
den ich den einen schon kannte, besucht und mich wieder durch ihre Demuth geärgert. […] redete immer von
hoher Gnade und dergleichen“. Büsching: Brautbriefe. S.203.
89 „Nach dem Mittagessen hatte ich kaum etwas geruht, als der Regierungsrath v. Krug zu mir kam und mir
sagte, der Dom protestire gegen Übergabe seiner Bibliothek, besonders der Gemälde.“ Daraufhin „ging ich …
auf den Dom hinaus, um mit dem widerspenstigen Archidiakonus zu sprechen. […] worauf ich dem Herrn einige
derbe Sachen sagte, da er eine Stirn wie von Eisen hatte und nichts mit ihm anzufangen war.“ So im Brief vom
17. August 1811. Büsching: Brautbriefe. S.345. Der Ausdruck „… da machte ich ihn herunter“ im Umgang mit
widerspenstigen Geistlichen kommt in diesem Bezug mehrfach vor.
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innigsten Wunsch einige Gemälde für die private Andacht. Bei der Übernahme des Zisterzienserinnenklosters in Trebnitz vermerkte er:
„Nun kamen die Nonnen und bathen um einzelne Gemälde, die ich ihnen auch keineswegs verweigerte, so dass ich wohl an 40-50 Gemälde an die Nonnen gegeben habe. Eben so
einige dem Pfarrer für die Trebnitzer und anderen Kirchen.“ 90
Oft ließ er sich von den Bitten der Nonnen „erweichen“, was er auf seine „liberale Gesinnung und Milde“ zurückführte. 91 Nach der Inspektion des Breslauer Katharinenklosters schrieb Büsching:
„Hierbei weinten und klagten mir die Nonnen etwas vor, über ihren unglücklichen Zustand und über ihr zukünftiges trauriges Leben, da sie nur, wenigstens die meisten, 10 Böhmen, das
heisst 8 Groschen, zu verzehren hätten.“ 92
Er versprach den Ordensschwestern, sich für sie bei der Hauptsäkularisationskommission einzusetzen und stellte fest: „In mancher Hinsicht wird schändlich hier verfahren man kann und darf nur nicht davon reden“. 93
Die feindliche Gesinnung seiner zahlreichen Gegner setzte Büsching jedoch immer mehr zu. Noch bevor er seine Dienstreisen durch schlesische Klöster entfalten konnte, beklagte er sich am Ostersonntag 1811 bei seiner Verlobten Karoline: „Es sind hier infam maliziöse Personen und den meisten bin ich ein Dorn im Auge“ 94 . Auch seine Bediensteten waren ihm nicht wohlgesonnen, wie er einige Tage später schrieb: „Hier fangen einige Personen im Stifte an mich bis aufs Blut zu chikaniren, es ist eine infame Brut, der ich denn doch wohl denke den Kopf einzutreten, obgleich es noch viel Mühe und Ärger machen wird“ 95 . Inmitten seiner Rundreise durch Niederschlesien im Juni 1811 wurde Büsching aus Breslau nur mit Problemen konfrontiert. Er war zudem einsam und hatte niemanden, mit dem er in Freundschaft seine Nöte teilen konnte. Mit voller Verbitterung schrieb er an seine Verlobte:
„Mit meiner Stimmung sieht es seit einigen Tagen wieder sehr schlecht aus. Zwischen lauter Leuten zu stehen, die feindselige Gesinnungen haben, keinen Freund mit dem ich nur irgend etwas besprechen könnte, sondern nur Auflauern, die jedes meiner Worte weitertragen, das
90 Brief vom 10.03.1811. Büsching: Brautbriefe. S.108.
91 Ebd. S.249.
92 Brief vom 26.05.1811. In: Ebd. S.216f.
93 Ebd. S.217.
94 Brief vom 14.04.1811. In: Büsching: Brautbriefe. S.162.
95 Brief vom 20.04.1811. In: Ebd. S.173.
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ist eine peinliche, sehr peinliche Lage, und dazu kommt, dass ich noch immer in der totalsten, nie in einer grösseren Ungewissheit über mein zukünftiges Schicksal bin. Die Schlesier im
Ganzen taugen wahrlich nichts.“ 96
Büsching sorgte sich zudem um seine berufliche Zukunft, die keinesfalls gesichert war. Erst im Mai 1812 wurde ihm in Aussicht gestellt, eine Stelle als Archivar an der neuen Zentralbibliothek anzutreten. Diese Tätigkeit nahm er offiziell am 1. Juni 1812 auf, nachdem er seinen Auftrag als Königlicher Kommissar beendet hatte.
Büschings Korrespondenz bietet aufschlussreiche Erkenntnisse über seine Klosterreisen und die Situation vor Ort. Daraus lassen sich wertvolle Schlüsse darüber ziehen, wie die katholische Bevölkerung in der Provinz Schlesien auf die Klosteraufhebungen reagierte. Der Königliche Kommissar hatte zwar mit dem einfachen Volk keinen direkten Kontakt, dennoch wurde ihm ständig von dessen Stimmung berichtet. Ihm war bewusst, dass er als „Kirchenschänder“ galt, der ein Sakrileg begehe. Das beeinflusste seine Arbeit jedoch nicht im Mindesten. Bei seinem Besuch im Kloster Leubus vermerkte er:
„Im Dorfe sollen aber gestern die Bauern wüthend gewesen sein, dass die Kirchenräuber alles plünderten hier und ihre Kirche ausräumten. Verhasst bin ich ihnen gewiss durchaus hier,
aber das hilft nichts.“ 97
Auch erfuhr er von alten Frauen, die angesichts der abgehängten Bilder in der Kirche „gewaltig geweint haben [sollen,] und gewiss ist alles ersinnliche Übel über mich gewünscht worden.“ 98
Das Volk mag den Säkularisationskommissaren insgeheim seine Verwünschungen ausgesprochen haben und vereinzelt gegen die Aufhebungsaktion gestimmt gewesen sein, zu einer Aufruhr oder öffentlichen Kundgebungen ist es jedoch nicht gekommen. Abgesehen von einzelnen Protesten verhielt sich selbst der Klerus verhältnismäßig ruhig. Otto Linke stellt fest, dass die Aufhebung der Klöster, Stifte und selbst des Domstifts in Breslau keine bedeutende Sensation gemacht habe. 99 Diese angekündigte „große Sensation“, welche die schnelle Aufhebung der Stifte und Klöster verursacht haben sollte, habe sich gegenüber der ruhigen Haltung der Bevölkerung Schlesiens als verfehlt erwiesen. Auch seien Befürchtungen
96 Brief vom 6. Juni 1811. In: Ebd. S.235.
97 Brief vom 15.06.1811. Büsching: Brautbriefe. S.250.
98 Brief vom 02.07.1811. Ebd. S.273.
99 Vgl. Linke: Merckel. S.86f.
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unbegründet gewesen, dass der ganze Diözesanklerus und die über 900.000 katholischen Gläubigen „außerordentlich doliren“ würden. 100 Von keiner Seite waren Beschwerden über die Tätigkeit der Sonderkommissare eingegangen. Nirgends war der Schulunterricht und nur in zwei Fällen der öffentliche Gottesdienst verhindert worden. Einige Breslauer Bettelmönche hatten versucht, „von der Kanzel herab Stimmung für ihr Schicksal zu machen“ 101 , wodurch die Sonderkommissare einige Kirchen geschlossen haben. Die Hauptkommission erklärte sich jedoch bereit, diese Kirchen wieder öffnen zu lassen, wenn sich die öffentliche Meinung negativ über die Schließung äußern sollte. So konnte die Hauptkommission mit der Haltung der Laien und der Ordensgeistlichen insgesamt zufrieden sein, auch wenn der Erfolg der Maßnahme unterschiedlich gewertet wurde und es auch an Eiferern und Übelgesinnten nicht fehlte. Der einzige hartnäckige Widerstand kam seitens des Breslauer Domkapitels, das weder die Aufhebung des Domstifts zur Kenntnis nehmen wollte, noch sich dazu veranlasst sah, die Mönche und Nonnen in den aufgehobenen schlesischen Klöstern von ihren Ordensgelübden zu dispensieren. Verärgert schrieb die Hauptkommission an Staatskanzler Hardenberg, dass das Domkapitel eine nicht erwartete Empfindlichkeit verrate, „die sich in seinen Vorstellungen bisweilen sogar unschicklich ausspricht.“ 102 Der Fürstbischof saß sich auch nicht dazu genötigt, einen Hirtenbrief an den Klerus und die Gläubigen zu verfassen. Dieser Zustand dauerte mehrere Monate an, schließlich lenkte die Breslauer Kurie aufgrund des Drucks jedoch ein. Ob diese ruhige Haltung der Bevölkerung auf ihre patriotische Gesinnung zurückzuführen ist, weil das Volk angesichts der durch die Napoleonischen Kriege verursachten schwierigen politischen Lage Verständnis für diese staatliche Maßnahme hatte, wäre reine Spekulation. Denkbar ist es dennoch, denn diese Ereignisse führten zu keiner Gegenreaktion und Mobilisierung der katholischen Gläubigen in Preußen, wie es beispielsweise später im Rahmen des sog. „Kulturkampfes“ geschah. Büsching konnte sich daher bei seiner Ankunft in den einzelnen Ortschaften wegen schlechten Empfanges nicht beschweren. Ganz im Gegenteil, zeugen seine Berichte von höflicher und respektvoller, wenn auch manchmal kühler Aufnahme. Die Schweidnitzer empfand er als „zuvorkommend und artig“ 103 , in Breslau würde „schwerlich so etwas geschehen.“ 104 Im dortigen Ursulinenkloster gaben die Schwestern ihm zu Ehren sogar ein Konzert, wohl auch, um sein Wohlwollen ihnen gegenüber zu erlangen. Weil der Prior des dortigen Dominikanerordens während Büschings Aufenthalt in Schweidnitz abwesend war,
100 Vgl. Ebd. S.93.
101 Ebd. S.97.
102 Ebd. S.98.
103 Brief vom 19.07.1811. In: Büsching: Brautbriefe. S.296.
104 Ebd. S.297.
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reiste er dem Kommissar nach Striegau nach, um sich von Büsching persönlich zu verabschieden. 105 Vereinzelte positive Stimmen aus dem Klerus vernahm der Königliche Kommissar auch, wie seine Begegnung mit dem Klostervorsteher des Minoritenordens in Neumarkt beweist. Büsching notierte, dass der Pater Guardian mit der Aufhebung des Klosters sehr zufrieden sei und gerne wieder in die Welt zurückkehre. Grund sei die schlechte wirtschaftliche Lage des Ordens gewesen, weil das Betteln am Ende wenig abgeworfen habe. Der Klostervorsteher danke daher täglich dem König, „dass er die ganze Geschichte geendet habe.“ 106 Mit eher skurrilen und amüsanten Beschwerden wurde Büsching auch konfrontiert. Die Breslauer Kapuziner störte am meisten die Anweisung, ihre langen Bärte abzulegen, wodurch ihnen das Gesicht fror. An diesen neuen Zustand konnten sich die ehemaligen Mönche jedoch schnell gewöhnen. 107
Büsching kündigte seine Anreise vorher ab, so dass er von den Geistlichen und Vertretern der staatlichen Gewalt stets erwartet und als Regierungsvertreter gebührend offiziell empfangen wurde. Er begutachtete jedoch nicht nur die Klosterkirchen und Ordenshäuser, sondern auch die Stadtpfarrkirchen, obwohl diese außerhalb seiner Kompetenzen und Verfügungsgewalt lagen. Dabei erlaubte er sich manchmal, seine Vollmachten zu übertreten. Während seines Besuches in Neumarkt wurde er in der dortigen Pfarrkirche auf ein Gemälde aus dem 15. Jahrhundert aufmerksam, das ihm sehr gefiel. Obwohl er dazu keine Berechtigung hatte, wollte er das wertvolle Gemälde dennoch nach Breslau bringen. Büsching berichtete seiner Verlobten, er „wagte es aber dennoch auf gut Glück und ging zum Pfarrer… In Breslau hätte ich gewiss darüber ungeheuer viel Reden und Schreiben gehabt, hier kostete es mir nur ein Wort.“ 108 Der Pfarrer zweifelte nicht an der Rechtmäßigkeit dieser Handlung und übergab ihm das Kunstwerk ohne Widerwillen.
Mancherorts lösten Büsching Inspektionsreisen Furcht und Entsetzen aus. Interessant ist in diesem Zusammenhang sein Bericht aus Liegnitz. Nach seiner Gewohnheit besichtigte der Kommissar jede Kirche, die ihn interessierte. In dieser niederschlesischen Stadt begab er sich daher auch in die evangelische Pfarrkirche, „um dort mich an dem Anblick einiger alter Gemälde zu erfreuen“. 109 Was ihn dort aber erwartete, löste bei ihm eher Entsetzen, Schreck und Ärger aus. Der größte Teil der Gemälde war mit Kalk überstrichen. Die verantwortlichen Gemeindemitglieder haben eine schwere Beschädigung der Kunstwerke in Kauf genommen, weil sie davon überzeugt waren, dass Büsching ihnen die Gemälde abnehmen würde. Dieser
105 Vgl. Brief vom 30.07.1811. In: Büsching: Brautbriefe. S.314.
106 Brief vom 22.03.1811. In: Ebd. S.126-128. Zitat S.128.
107 Vgl. Brief vom 28.02.1811. In: Ebd. S.95.
108 Brief vom 12.04.1811. In: Ebd. S.129.
109 Brief vom 09.08.1811. In: Ebd. S.331.
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verursachte einen großen Wirbel, ließ den Bürgermeister und den Kirchenvorsteher holen, machte sie „nicht wenig herunter“ und trug ihnen auf, damit aufzuhören. Danach inspizierte er die Bibliothek sowie alle Gemälde der Gemeinde und fand einige ansprechende Objekte, die er nach Breslau zu überführen gedachte. Aus dieser Berichterstattung wird ersichtlich, dass der Königliche Kommissar seinen Aktionsradius weit über seinen Auftrag ausdehnte. Sein Kommissorium beendete Büsching mit einer eiligen Rundreise durch Oberschlesien, die er im Mai 1812 unternahm. Dorthin begab er sich äußerst ungern. Zum einen hatte er es eilig, seinen Auftrag zu Ende zu führen, um ab dem 1. Juni 1812 seine neue Stelle in Breslau anzutreten. Daher konnte er die circa verbliebenen 20 Klöster nur flüchtig inspizieren. Zum anderen ist von seinem ursprünglichen Elan nichts mehr übrig geblieben, weil er sich wegen der ständigen Querelen mit der Hauptkommission nichts mehr sehnlicher erwünschte, als diesen belastenden Auftrag abzuschließen. Büsching betrachtete Oberschlesien jedoch von Anfang sehr skeptisch. Die Tatsache, dass dort Anfang 1811 ein Aufruhr ausbrach, förderte nicht gerade seine Zuneigung zu dieser Region. Trotz der Aufhebung der Erbuntertänigkeit der Bauern durch das sog. „Oktoberedikt“ vom 9. Oktober 1807 verbesserte sich die Lage der schlesischen Bauern kaum. Nach dem Martinitag (11. November) 1810 mussten die oberschlesischen Bauern ihre Frondienste wieder leisten, in Folge dessen es Anfang 1811 zu einem großen Bauernaufstand kam, bei dem nicht nur die Gutsherren und Gutsbeamten, sondern auch die Pfarrer angegriffen wurden. Der Aufstand wurde blutig niedergeschlagen, die soziale Unzufriedenheit war jedoch stark. 110 Als er seine ersten Reisen in die nähere Umgebung von Breslau unternahm, schrieb er im Januar 1811 nach Berlin: „Lieb würde es mir sein, wenn ich die Oberschlesischen Wüsteneien erst durchwandert hätte.“ 111 Im Mai 1812 reiste er von Breslau über Brieg und Namslau nach Oppeln, Czarnowanz, Himmelwitz, Rauden, Loslau, Tarnowitz, Gleiwitz, Ratibor, Leobschütz, Neustadt, Oberglogau, Cosel und zum St. Annaberg. Dabei genehmigte er sich einen Abstecher nach Troppau, „einem wirklich sehr hübschen Städtchen“ 112 . Seine Eindrücke von den einzelnen Städten waren unterschiedlich. Das „recht hübsche Ratibor, welches sich vorteilhaft ausnimmt“ 113 , hatte Büschings Sympathie erweckt. Das galt aber nicht für die dortigen Klöster, denen er „ganz schändliche Wirthschaft“ und „übermässige Unordnung“ 114 bescheinigte, da die Spezialkommissare und Administratoren mehrmals gewechselt haben. Dadurch sind zahlreiche Dokumente und Bücher verloren gegangen. Sehr negativ beurteilte Büsching die
110 Vgl. Conrads (Hrsg.): Schlesien. S.468.
111 Brief vom 13.01.1811. In: Büsching: Brautbriefe. S.45.
112 Brief vom 23.05.1812. In: Ebd. S.386.
113 Brief vom 20.05.1812. In: Ebd. S.382.
114 Brief vom 21.05.1812. In: Ebd. S.384
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Stadt Loslau, wo er das Minoritenkloster aufsuchte: Diese Stadt sei „nach allen Nachrichten das schlechteste Städtchen in ganz Oberschlesien und wirklich auch sehr erbärmlich. Das Kloster war auch unbedeutend und lag die Bibliothek in einem gewaltigen Schmutze“ 115 . In den anderen oberschlesischen Klöstern in Neustadt, Cosel und in Wiese bei Oberglogau war seine Ausbeute auch sehr gering, was er negativ vermerkte. Im Oppelner Dominikanerkloster begutachtete er „unbrauchbare Gemälde“ 116 , dafür konnte er zahlreiche Urkunden einziehen.
Als Büsching sein Kommissorium niederlegte, war seine Arbeit noch längst nicht beendet. Der Leiter der Breslauer Zentralbibliothek, Schneider, übernahm die weiteren Geschäfte. Erhebliche Büchermassen lagen noch in den aufgehobenen Klöstern gestapelt und warteten auf ihre weitere Bestimmung. Büsching hatte nicht alles nach Breslau schaffen können, weil ihm das untersagt worden war. Zahlreiche Klosterbibliotheken, wie z.B. in Neisse, Camenz, Glatz, Heinrichau, Brieg, Czarnowanz, Oppeln, Rauden, Ratibor und an vielen weiteren Orten wurden überhaupt nicht angerührt. 117 Nachdem die Hauptsäkularisationskommission aufgelöst worden war, wurden ihre nicht erledigten Geschäfte dem Staatsrat Schulz übertragen. Dieser stand im Kontakt mit der neu gegründeten Akademischen Organisations-Kommission und mit Schneider, um die Büchertransporte zu organisieren. Die Organisations-Kommission war ein Gremium, das den weiteren Ausbau der Bibliothek beaufsichtigte. Dieses Unterfangen, die noch zerstreuten Bibliotheksbestände nach Breslau zu transferieren, erwies sich jedoch als äußerst schwierig und kaum durchführbar. Schneider wurden die zum Teil herbeigeschafften, bzw. von Büsching neu angefertigten Bücherverzeichnisse der Klosterbibliotheken vorgelegt. Aufgrund dieser Auswahl verfügte der Leiter der Zentralbibliothek die Einsendung der gewünschten Bücher. Dabei musste er völlig willkürlich vorgehen, weil er aus dieser Entfernung nicht wusste, welche Drucke wirklich wertvoll waren. Zudem waren viele aufgelistete Bücher nicht mehr auffindbar, wie sich dies beispielsweise im Falle der Bibliothek des Heilig Kreuz-Kollegiats-Stifts in Oppeln im November 1813 erwies. Auf diese Weise kam Schneider kaum voran, daher beantragte er Ende Oktober 1813 eine nochmalige Revision aller rückständigen Bibliotheken an Ort und Stelle, was die Akademische Organisations-Kommission jedoch ablehnte. In den Folgemonaten kam es zum intensiven Schriftverkehr zwischen Schneider, der Organisations-Kommission und der höchsten Instanz, dem Departement für Kultus und öffentlichen Unterricht in Berlin. Schließlich wurde im Januar 1814 verfügt, sämtliche sich in den
115 Brief vom 19.05.1812. In: Ebd. S.380.
116 Brief vom 13.05.1812. In: Ebd. S.375.
117 Vgl. Ständer: Handschriften. S.26f. Die weiteren Ausführungen beziehen sich auf diese Stelle.
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Klosterbibliotheken befindliche Bücher nach Breslau bringen zu lassen. Letztendlich hat man sich in Breslau dazu entschlossen, was zweieinhalb Jahre früher Büsching verboten worden war. Allerdings gab es nun einen ganz wesentlichen Unterschied, wie Ständer vernichtend beurteilte:
„Die ehedem gebotene Gelegenheit kostenfreien Transportes durch Klosterfuhrwerk war unwiederbringlich dahin. Unter Büschings wachsamen Augen waren die Bücher verpackt worden, und das in einer Weise, die den spätern Catalogisirungsarbeiten in dankenswerthestem Maße Erleichterung und Förderung schaffte. Jetzt legten Fremde die
Hand ans Werk, von denen großes Interesse an der Sache kaum verlangt werden konnte.“ 118
Es fehlte an einem Koordinator vor Ort und in Breslau, daher wussten die damit beauftragten Personen nicht, an wen sie sich mit der Korrespondenz wenden sollten. Das führte zu „schlichtweg chaotischen Zuständen“ 119 . Ab Spätsommer 1815 wurden keine Bücher mehr nach Breslau gebracht, obwohl noch zahlreiche Klosterbibliotheken nicht ausgeschöpft wurden. Erst 1820 wurde dieses Projekt endgültig abgeschlossen. Das Unterrichtsministerium verfügte, dass die noch vorhandenen Restbestände unter die Gymnasien verteilt werden sollten. Der Rest sollte hingegen als Makulatur verkauft werden. 120 Überhaupt hatte die Auflösung der Klöster in Schlesien folgenreiche Folgen für die preußische Schulpolitik. Bereits um die Jahreswende 1810/11 stellte die Breslauer Hauptsäkularisationskommission Gedanken über die Gründung von Gymnasien im „tiefern Oberschlesien“ 121 an. Damit war der östliche Teil Oberschlesien um Gleiwitz gemeint. Zwecks „Verbreitung der so nothwendigen intellectuellen Cultur in dem tiefern Oberschlesien“ sollte dort ein Gymnasium aus den Fonds der Zisterzienserklöster in Rauden und Grüssau 122 , wo bisher lateinische Schulen (Stiftsgymnasien) unterhalten wurden, gegründet werden. Die Kommissare hatten die nähere Umgebung von Gleiwitz im Blick, weil das Gymnasium in Oppeln „von dem tiefern Oberschlesien zu weit entfernt“ 123 gewesen wäre. Die Gründung einer Realschule wurde für ungenügend und nicht wünschenswert erachtet. Wenn der katholische Oberschlesier seine Kinder nach einem von seinem Wohnort etwas entfernteren Orte schicken sollte - so die Argumentation -, müsste er durch die Gewissheit,
118 Ebd. S.30.
119 Ebd. S.31.
120 Vgl. Ebd. S.33.
121 Linke: Merckel. S.111. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf: Ebd. S.110-113.
122 Die Zisterzienser unterhielten eine Reihe von Stiftsgymnasien, die ein hohes Ansehen genossen. Die
Grüssauer Lehranstalt bildete bis zu ihrer Auflösung 1813 eine Reihe von späteren bekannten Gelehrten aus.
Vgl.: Rose: Grüssau. S.250. In dieser Publikation geht der Autor auf die einzelnen Biographien ein.
123 Die nachfolgenden Zitate entstammen aus: Ebd. S.111.
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dass „man auf einer solchen Schule - wie er sich ausdrückt - auf Geistlich studieren könne“, dazu ermuntert und angereizt werden. Der Hauptkommission schwebte dabei vor, eine gesonderte Kaplanstelle in Gleiwitz zu schaffen. Im Vordergrund des Interesses stand dabei die Verbreitung der deutschen Sprache in Oberschlesien. Genauso beurteilte die Kommission die Frage nach der Notwendigkeit der Dotierung einer besonderen deutschen und einer besonderen polnischen Pfarrei in Ratibor:
„Hier, sowie in Oppeln sind wir der vollen Überzeugung, daß die höchst nothwendige Beförderung der Verbreitung der deutschen Sprache und der ihr unmittelbar einzuräumende Vorzug bey Fundirung der Curatien der wichtigste Bestimmungsgrund seyn müßte.“
Nach der Aufhebung der Klöster mussten nicht nur die katholischen Pfarreien neu organisiert, sondern auch die Frage nach der Ausbildung und Bezahlung von geeigneten Religionslehrern an Schulen gelöst werden. Die Hauptsäkularisationskommission war von Anfang an der Auffassung, dass die Schullehrer-Seminare unter staatlicher Kontrolle agieren sollten. Daher setzte Staatskanzler Hardenberg eine besondere Deputation ein, die sich um die Ordnung des Kirchen- und Schulwesens in Schlesien kümmern sollte. Diese bestand anfangs im August 1811 unter der Benennung „Deputation zur Regulierung des Kirchen- und Schulwesens“ aus zwei Direktoren, nämlich Generallandschaftsdirektor Graf von Haugwitz und General-Landschaftsrepräsentant Baron von Stein, und aus vier weiteren Mitgliedern. Nach der Auflösung der Hauptkommission konstituierte sich diese Deputation zur „Pfarrei-Organisierungs-Kommission“. Das größte Problem, mit dem sich die Kommission plagen musste, war die Revision des Etats, um den Religionslehrern ein hinlängliches Auskommen zu gewähren. Die erneuten Kriegshandlungen gegen Frankreich unterbrachen die Arbeiten. Die endgültige Organisation der schlesischen Pfarreien wurde erst im Oktober 1814 abgeschlossen. Auch die Neuordnung des Schulwesens konnte nach den Napoleonischen Kriegen erfolgreich bewältigt werden. 124
Wenn man die staatliche Aufhebung von Klöstern und Stiften resümieren soll, muss man sich die entscheidende Frage nach dem Erfolg dieser Maßnahme stellen. Ist es dem Staat gelungen, die geplanten finanziellen Einnahmen zu erzielen, die für die Begleichung der Kriegskontributionen an Frankreich nötig gewesen waren? Otto Linke fasst seine Ausführungen folgendermaßen zusammen: „Der pekuniäre Gewinn, den man aus dem Verkauf geistlicher Güter zu erzielen gehofft hatte, blieb weit hinter den gehegten
124 Angaben nach: Linke: Merckel. S.112-114.
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Erwartungen zurück.“ 125 Die erhofften Millionen sind lediglich auf über eine halbe Million Reichstaler zusammengeschrumpft. In einem „Memoire über die Resultate der Säkularisation in Schlesien nach Festsetzung des Geistlichen Organisations- und des Pensions-Etats“, den Staatsrat Schulz am 17. März 1812 Staatskanzler Hardenberg übersandte, wurde der Reinerlös auf genau 539.940 Reichstaler beziffert. Davon mussten jedoch weitere Ausgaben abgezogen werden: die Dotation der geistlichen Behörden, Pfarreien und Schulen veranschlagte jährlich knapp 140.000 Reichstaler, die Pensionen der Geistlichen wurde auf ca. 218.000 Reichstaler geschätzt. 126 Wie kam es also dazu, dass die Klosteraufhebung nur einen Bruchteil der erhofften Summe brachte? König Friedrich Wilhelm III. ging mit dem Kirchengut sehr großzügig um und verschenkte oder veräußerte es weit unter Wert an verdiente Adelige. Heinrich Grüger stellte dazu vernichtend fest: „Der Monarch verschleuderte die klösterlichen Güter für einen Spottpreis an seine Verwandten und Generäle“ 127 und kam zu dem Urteil, dass die preußische Krone mit dem kassierten Kirchengut verantwortungslos umgegangen sei. Wie viel Kunstschätze aus den Klöstern bei diesen Schenkungen verlorengegangen sind, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen.
Dies hatte für Schlesien weitreichende Folgen: „Eine neue, landfremde, protestantische, staatsnahe und politisch einflussreiche Schicht von Gutsbesitzern hielt in Schlesien Einzug und verbreitete hier ihre Besitzbasis“ 128 , was die Beziehungen Schlesiens zu Preußen weiter vertiefte. 129 Einige prominente Beispiele seien hier erwähnt: So wurde beispielsweise Wilhelm von Humboldt für seine Verdienste 1820 mit der Herrschaft Ottmachau beschenkt, die bis 1928 im Besitz seiner Familie verblieb. Dieser Besitz war sehr bedeutsam, denn zwischen der Hälfte des 12. Jahrhunderts und 1810 residierten im Ottmachauer Schloss die Breslauer Bischöfe. Generalfeldmarschall Gebhardt von Blücher (1742-1819) bekam den Besitz des Breslauer St. Vinzenzstiftes (Prämonstratenserorden) in Krieblowitz bei Breslau. Dort verbrachte Blücher seine letzten Lebensjahre und wurde nach seinem Tode 1819 in einer außerhalb des Dorfes gelegenen Familiengruft beigesetzt. General Ludwig Yorck von Wartenburg (1759-1830) wurde die aufgehobene Malteser-Kommende in Klein Oels (Landkreis Ohlau) vermacht, wo er bis zu seinem Tode blieb.
125 Ebd. S.144.
126 Ebd.
127 Grüger: Heinrichau. S.72.
128 Menzel: Säkularisation. S.99.
129 Vgl. Joachim Bahlcke: Schlesien und die Schlesier. München 2006 (5. Auflage). S.88.
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Andererseits muss der Verdienst Büschings um die schlesische Kunstgeschichte gewürdigt werden. Ihm ist die Gründung der Schlesischen Zentralbibliothek zu verdanken, die 1815 zur Breslauer Universitätsbibliothek umorganisiert wurde. Bis heute besitzt diese Bibliothek einzigartige Handschriften und Altdrucke aus schlesischen Klosterbibliotheken, wodurch sie an Sondersammlungen zu den größten Einrichtungen europaweit gehört. Durch die Zentralisierung der Bücherbestände unter fachgerechten Bedingungen konnten zahlreiche Sammlungen gerettet werden, andererseits ging viel an Büchersubstanz bei der Transferierung nach Breslau verloren. Auch die Dokumente aus Klosterarchiven wurden in Breslau zentral gelagert. Das Archiv war zunächst ein Bestandteil der Schlesischen Centralbibliothek. Mit der Gründung der Universitätsbibliothek 1815 wurde es dem „Königlichen Akademischen Provinzial-Archiv“ angegliedert. 1822 wurde es zu einem eigenständigen Landesarchiv, das außerhalb der Universität wirkte. Seit 1867 besteht diese Einrichtung als Staatsarchiv, wo die meisten Archivbestände aus den schlesischen Klöstern bis heute aufbewahrt sind. 130
Wichtig erscheint auch die Frage, was aus den Ordensangehörigen nach der Klosteraufhebung geworden ist. 131 Die Ordenspriester unterstellten sich dem Breslauer Bischof als Diözesankleriker und konnten ihren seelsorglichen Dienst weiterhin verrichten. Da die vermögenden Ordensgemeinschaften mehrere Kuratialkirchen besessen haben, die zu Pfarrkirchen umfunktioniert wurden, konnten dort die Kleriker als Pfarrer bzw. Kapläne wirken. Andere Geistliche konnten darauf hoffen, von bekannten Ortspfarrern als Kapläne aufgenommen zu werden. Die Konversen mussten sich dagegen als Laien ein neues Betätigungsfeld suchen. Von den 39 Zisterziensern der aufgelösten Abtei Heinrichau konnten beispielsweise lediglich 20 in die Seelsorge zurückkehren. 132 Die Zisterzienserabtei Grüssau zählte zur Zeit der Säkularisation 47 Mönche, von denen 16 vorerst im Kloster verbleiben durften. Pater Ambrosius Rose schreibt dazu:
„Auf den Grüssauer Stiftspfarreien verblieben alle Zisterzienser und erhielten durch ältere Patres noch neue Helfer. Ein großes Zusammengehörigkeitsgefühl zeichnete die Grüssauer
Konventualen trotz aller äußeren Trennung aus.“ 133
130 Vgl. Halub: Büsching. S.51.
131 Zahlreiche Personalakten befinden sich im Erzbischöflichen Diözesanarchiv in Breslau. Vgl.: Józef Pater:
Akta pokasacyjne w zbiorach Archiwum Archidiecezjalnego we Wrocławiu [Säkularisationsakten in den
Sammlungen des Erzbischöflichen Diözesanarchiv in Breslau]. In: Marek Derwich / Marek L. Wójcik: Pruskie
kasaty klasztorne na Śląsku na tle procesów sekularyzacyjnych w Polsce i Europie [Die preußischen
Klosteraufhebungen in Schlesien vor dem Hintergrund der Säkularisationsprozesse in Polen und in Europa].
Wrocław 2010. S.124.
132 Vgl. Grüger: Heinrichau. S. 70 sowie Anm. 237, S.71.
133 Rose: Grüssau. S.163.
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Ähnlich sah es bei den Franziskanern auf dem St. Annaberg in Oberschlesien aus. Zahlreiche Geistliche suchten sich als Kapläne Anstellung bei den Pfarrern. Der größte Teil von ihnen konnte im Orden verbleiben, wenn die Brüder das preußische Staatsterritorium verließen und sich in einer der polnischen Provinzen aufnehmen ließen. 134
Härter traf es die Frauenorden. Da die Ordensschwestern nicht in der Seelsorge verbleiben konnten, mussten sie sich ins Privatleben zurückziehen. Zum größten Teil kehrten die Schwestern zu ihren Familien zurück. Nur in wenigen Fällen traten sie in nicht aufgehobene Ordensgemeinschaften ein. Von den ca. 30 Nonnen der Zisterzienserinnenabtei zu Trebnitz wurde eine Schwester in den Konvent der Elisabethinerinnen, eine andere bei den Ursulinen in Breslau aufgenommen. 135 Von den 23 bei der Säkularisation gezählten Konventualinnen (davon 14 Stiftsjungfrauen) im Kloster der Prämonstratenserinnen zu Czarnowanz blieben lediglich zwei Schwestern vor Ort wohnhaft. Alle anderen Schwestern kehrten zu ihren Verwandten zurück oder zogen zu den Bekannten. Da der Altersdurchschnitt der Stiftsjungfrauen schon höher war, konnten die älteren Schwestern Rentenansprüche wirksam werden lassen. Die jüngeren Stiftsjungfrauen bekamen eine einmalige Abfindung ausbezahlt. 136 Diese Praxis wurde auch bei den übrigen Frauenorden angewandt.
Interessant ist auch die Frage nach dem weiteren unmittelbaren Schicksal der aufgelösten Klöster. Joachim Köhler verweist darauf, dass die kunstgeschichtlich teilweise recht bedeutsamen Kloster- und Stiftsgebäude durchweg profaniert wurden und bald als Wohnungen, Amts-, Schul- und Anstaltsräume gedient haben. Einige wurden als Lagerräume, Fabriken, Haft- und psychische Krankenanstalten genutzt oder wurden leer stehend dem Verfall preisgegeben und später abgerissen. Die Stifts- und Kirchenkirchen wurden dagegen größtenteils seelsorglich genutzt. Sofern die seelsorgliche Notwendigkeit bestand, wurden sie zu Pfarrkirchen umgewandelt. Die Pfarrstelle übernahm ein Geistlicher des jeweiligen säkularisierten Ordens. Eine Reihe von Kirchen wurde profaniert, abgerissen oder kleineren protestantischen Gemeinden zur Verfügung gestellt. Kleinere katholische Gemeinden wurden wiederum aufgehoben. 137
Zu einer besseren Übersicht sollen nun einige Beispiele genannt werden:
134 Vgl. Reisch: Annaberg. S.53.
135 Vgl. Bach: Trebnitz. S.268f.
136 Vgl. Lange: Czarnowanz. S.158-160.
137 Vgl. Menzel: Säkularisation. S.101f.
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Das größte und älteste Zisterzienserkloster Schlesiens, Leubus, ging in preußischen Staatsbesitz über. Teile des Kirchenschatzes wurden bereits 1807 an die Regierung abgeführt. 1830 wurde im Hauptgebäude der Abtei die erste staatliche psychiatrische Anstalt Schlesiens eingerichtet. Der Konventstrakt diente als reine „Heilanstalt“ für hundert heilbare Kranke. Erst mit der Entwicklung zur gemischten „Heil- und Pflegeanstalt“ nach 1890 kamen Problempatienten nach Leubus. 138
Das Wirtschaftsgebäude wurde seit 1817 vom niederschlesischen Landgestüt sowie vom königlichen Domänenamt genutzt. 1936 zog die Wehrmacht in die Abteigebäude ein. Zwischen 1942 und 1945 wurde das Klosterareal zur Herstellung von Rüstungsgütern und als Forschungslaboratorien genutzt. Zahlreiche Zwangsarbeiter waren dort untergebracht. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die Klosterkirche und die Klostergebäude geplündert und schwer beschädigt. Zahlreiche Gemälde von Michael Willmann gingen in den Besitz des Breslauer Nationalmuseums oder wurden auf Warschauer Kirchen verteilt. Die verbliebenen Kunstwerke, unter anderem der Großteil des berühmten Engelsgestühls (Chorgestühl), wurden von Soldaten der Roten Armee zerstört. Die sowjetischen Truppen zogen erst 1950 ab. Bis 1989 verblieb die einstige prächtige Abtei ohne Verwendungszweck und wurde dem offenen Verfall anheimgestellt. Seit den letzten Renovierungsarbeiten von 1937 wurde nichts mehr instandgesetzt. Nach dem Ende der kommunistischen Ära ging der gesamte Areal in den Besitz der neugegründeten Stiftung Leubus (Fundacja Lubiąż) über. Seitdem wurden einige einzelne Gebäude renoviert, u.a. der Fürstensaal, das Sommerrefektorium und die Bibliothek. Einige Räume dienen heute musealen Zwecken. Der gesamte Gebäudekomplex steht jedoch weiterhin verfallen und es ist nicht absehbar, dass aufwendige Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. 139
Die Stiftskirche der Zisterzienserabtei Grüssau wurde 1818 zur Pfarrkirche erhoben. Vorher hatte den Gläubigen seit 1696 die kleinere St. Josefs-Kirche als Kuratialkirche zur Verfügung gestanden. 140 Das Kloster wurde 1919 mit deutschen Benediktinern aus dem Emmauskloster in Prag neu besiedelt, die aus der Tschechoslowakei ausgewiesen worden waren. Nach der Vertreibung der Ordensbrüder 1946 zogen ein Jahr später polnische Benediktinerinnen aus dem ostpolnischen Lemberg ein, die dort bis heute wirken. Die deutschen Benediktiner
138 Zu dieser Problematik vgl. Andrzej Kiejna / Małgorzata Wójtowicz (Hrsg.): Prowincjalny psychiatryczny
zakład Leczniczo-opiekuńczy w Lubiążu 1830-1912. [Provinzial Heil- und Pflegeirrenanstalt zu
Leubus/Schlesien]. Wrocław 2002.
139 Vgl. dazu: Aloysius Bollmann: Die Säkularisation des Zisterzienserstiftes Leubus. (Einzelschriften zur
schlesischen Geschichte, 9). Breslau 1932
140 Vgl. Rose: Grüssau. S.167f.
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richteten nach ihrer Vertreibung 1947 im ehemaligen Ritterstift Bad Wimpfen (heute: Baden-Württemberg) die Abtei Grüssau ein. Für die katholischen Heimatvertriebenen aus Schlesien spielte diese Gründung für die religiöse Brauchtumspflege in der Nachkriegszeit eine große Rolle. Bis 2007 bestand dort die Abtei Grüssau fort.
Das Zisterzienserkloster Heinrichau bekam nach der Aufhebung eine neue Bestimmung. Vorher hatte es als Doppelkloster gewirkt, da die Heinrichauer Zisterzienser 1696 das in Folge der Türkenkriege zerstörte ungarische Stift Zirc aufgebaut und zum Tochterkloster ausgebaut haben. Diese brüderliche Union wurde nach der preußischen Übernahme Schlesiens zerstört, weil beide Klöster auf verfeindetem Staatsterritorium lagen, was sich auch auf die Stimmung innerhalb der Kirchenhierarchie niederschlug. Der ungarische Klerus versuchte zu Beginn des 19. Jahrhunderts, den Heinrichauer Abt zu verdrängen und einen hiesigen Klostervorsteher einzusetzen. Mit diesen Problemen musste sich der letzte Abt Gloger befassen, weshalb er im Spätsommer 1810 nach Wien reiste, um beim Kaiser eine Audienz zu bekommen. Nach seiner Rückkehr erfuhr er von der Klosteraufhebung. Die Stiftspfarreien von Heinrichau wurden unter königliches Patronat gestellt. Abgesehen von einigen Gütern, die an verdiente preußische Adelige verteilt wurden, überließ der König den größten Teil des Besitzes seiner Schwester Friederike Louise Wilhelmine, der Gemahlin Wilhelms I. von Oranien, der 1815 König der Niederlande wurde. Außer Heinrichau erhielt die Prinzessin die klösterliche Herrschaft Kamenz und das Leubuser Stiftsgut Seitsch. Die Abteikirche wurde zur Pfarrkirche erhoben. Die Klostergebäude wurden von der oranischen Güterverwaltung und von der großherzoglichen Familie von Sachsen-Weimar als Nebensitz bezogen. Aus diesem Grunde sind die Bauten und Gärten aus dem 17. und 18. Jahrhundert in ihrer Substanz nahezu vollständig erhalten, anders etwa als in Kamenz oder Grüssau. 141 Die Parkanlagen wurden durch Eduard Petzold, einem Schüler von Hermann Fürst von Pückler, ausgebaut. Heute befindet sich im ehemaligen Klostergebäude eine Außenstelle des Priesterseminars des Erzbistums Breslau. Der Breslauer Alterzbischof, Henryk Kardinal Gulbinowicz, lebt dort seit seiner Pensionierung.
Auch die Zisterzienserabtei Rauden wurde zum Sitz der herzoglichen Familie. Am 28. Februar 1811 wurden das Kloster und die dazugehörigen Ländereien an die Herrschaft Ratibor übergeben. Diese befand sich im Besitz des Fürsten Wilhelm Ludwig zu Sayn-Wittgenstein. Der Fürst verkaufte seinen Besitz am 1. Juli 1812 an den Kurprinzen von
141 Vgl. Grüger: Heinrichau. S.72f.
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Hessen-Kassel. 1819 umfasste die Herrschaft Ratibor in den Kreisen Cosel, Gleiwitz-Tost, Leobschütz, Ratibor und Rybnik 65 Dörfer mit über 16.000 Einwohnern. 1822 erlangte Viktor Amadeus Landgraf von Hessen-Rotenburg die Herrschaft als Entschädigung für Ländereien in Hessen, die er an Preußen abtreten musste.
König Friedrich Wilhelm III. erhob am 9. Juni 1821 die Herrschaft Ratibor zu einem Mediatsherzogtum. Das ehemalige Kloster diente bis 1945 als Sitz des Herzogs von Ratibor. 142 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Klostergebäude schwer beschädigt. In den Jahren 1947-1950 wurde die Pfarrkirche restauriert, dabei wurde der gotische Zustand aus dem 13. Jahrhundert zugrundegelegt. Das Klostergebäude blieb noch bis vor wenigen Jahren im verwahrlosten Zustand. Heute wird das Gebäude von der Diözese Gleiwitz genutzt. Diese baut es seit 2009 zu einer Bildungseinrichtung aus. In den letzten Jahren wurden unter der Leitung von Pater Jan Rosiek umfassende Renovierungsarbeiten eingeleitet. Das noch vor wenigen Jahren heruntergekommene Gebäude erstrahlt heute im neuen Glanz. Die Verputzung der Außenfassaden ist nahezu abgeschlossen. Auch die Inneneinrichtung wird ausgebaut. Es gibt mehrere Tagungssäle sowie Übernachtungsmöglichkeiten. Außerdem entsteht dort das neue Diözesanmuseum des Bistums Gleiwitz.
Nach der Aufhebung des Benediktinerklosters Wahlstatt wurden die Gebäude während der militärischen Manöver von 1828 und 1835 als Lazarett und Quartier für Gäste genutzt. Im Jahre 1836 entschloss sich König Friedrich Wilhelm III., dort eine Kadettenanstalt zu errichten. Zu diesem Zwecke wurde das Objekt einem gründlichen Ausbau unterzogen. Die barocken Innenräume wurden umgebaut, das Refektorium diente als Kantine, die Bibliothek als Gebetssaal für Kadetten. Während des preußisch-österreichischen Krieges von 1866 diente das ehemalige Kloster als Lazarett für Soldaten beider Seiten. Zu den bekanntesten Kadetten der Anstalt Wahlstatt zählen Paul von Hindenburg und Manfred von Richthofen. Mit den Bestimmungen des Versailler Vertrags wurde die Einrichtung 1920 aufgelöst und eine zivile Staatliche Bildungsanstalt gebildet. 1933 erfolgte die Umwandlung in die National-Politische Erziehungsanstalt. Während des Zweiten Weltkrieges wurden dort französische Offiziere gefangen gehalten. 1963 wurde im Klostergebäude eine psychiatrische Anstalt für Frauen eingerichtet. Heute wird das Gebäude von einem Pflegeheim genutzt. Die Klosterkirche dient als Pfarrkirche. In der mittelalterlichen Dorfkirche, die seit der Reformation der
142 Vgl. Adolf Gessner: Abtei Rauden in Oberschlesien (Quellen und Darstellungen zur schlesischen Geschichte
2). Kitzingen 1952. S.1-8 sowie: Grzegorz Wawoczny: Dawne Rudy. Das alte Rauden. Racibórz 2002. S.9-14.
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protestantischen Gemeinde diente, wurde 1961 ein Museum eingerichtet, das eine Gedenkstätte an die Schlacht von Wahlstatt (1241) ist. 143
Nach der Aufhebung des Franziskanerkonvents auf dem St. Annaberg in Oberschlesien am 7. Dezember 1810 entbrannte um die weitere Nutzung des Klostergebäudes und der Annakirche ein jahrelanger Streit. Während die meisten Klöster mit ihren Gütern sogleich zum Staatseigentum erklärt und die Ordensgeistlichen relativ schnell ausgewiesen wurden, erkannte die Säkularisationskommission die Bedeutung dieses oberschlesischen Wallfahrtsortes für die Bevölkerung. Sie war nicht abgeneigt, die Seelsorge aufrechtzuerhalten, allerdings wollte sie nicht, dass der Staat für die Besoldung der Geistlichen und für die Instandsetzung der Gebäude aufkommt. So setzte sich die Kommission bereits am 20. Dezember 1810 mit dem Grafen Leopold von Gaschin in Verbindung. Auf diese Familie geht die Gründung des Franziskanerklosters auf dem St. Annaberg 1657 zurück. Es war ein inniger Wunsch des Grafen Melchior Ferdinand von Gaschin (1581-1665), dass Franziskaner auf seinem Besitz wirkten. Diese Adelsfamilie stammte aus dem polnischen Wieluń und wurde 1631 Besitzer von Zyrowa. 1637 kaufte sie Poremba mit dem St. Annaberg hinzu.
Die Kommission eröffnete dem Grafen, dass sie das Klostergebäude, die Kapellen und die Kirche im gegenwärtigen Zustand belassen und die Genehmigung erteilen werde, die für die Seelsorge nötigen Geistlichen anzustellen, wenn sich der Graf bereiterklärte, zukünftig ohne Mitwirkung des Staates für die Instandhaltung der kirchlichen Gebäude und Besoldung der Weltgeistlichen zu sorgen und die Kosten der Pensionierung der jetzigen Klostergeistlichen zu übernehmen. Auf diese Bedingungen ließ sich Graf Leopold nicht ein. Der Staat beanspruchte die Klostergebäude weiterhin für sich, während der Graf sich als Eigentümer dieses Wallfahrtsortes sah. Der Klosterkomplex verfiel zusehends, da er nicht mehr renoviert wurde. 1813 diente das Kloster eine Zeit lang als russisches Pulvermagazin. 1817 verklagte Graf von Gaschin den preußischen Fiskus wegen widerrechtlicher Eingriffe in sein Eigentum. Die Regierung erhob wiederum Klage gegen den Grafen wegen ungerechter Beschuldigung des Fiskus und forderte ihn auf, sein Eigentumsrecht auf das Kloster zu beweisen. Leopold von Gaschin argumentierte, dass das Kloster und die Kirche von seinen Ahnen erbaut worden seien und dass der Gebäudekomplex das Eigentum seiner Familie sei. Daher habe die Klosteraufhebung von 1810 für sein Eigentum nicht gegolten.
143 Vgl. Legnickie Pole. Wahlstatt. Das Denkmal der Geschichte. Legnica 2005. S.19-21.
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Eine erste Bewegung im Rechtsstreit kam erst 1820, als der Erste Senat des Königlich Preußischen Oberlandesgerichtes von Oberschlesien am 8. September erklärte, dass der Graf von Gaschin als Eigentümer des auf dem St. Annaberge stehenden Klosters nebst Kirche und Garten zu erachten, der Fiskus aber mit seinen Ansprüchen abzuweisen und Grafen alles, was zum Kloster gehöre, herauszugeben bzw. zu ersetzen sei. Leopold von Gaschin konnte sich an diesem Urteil jedoch nicht lange erfreuen, denn der preußische Staat legte Widerspruch ein und gewann den Prozess. Am 10. Mai 1822 fällte der Zweite Senat des Königlich Preußischen Oberlandgerichtes das Urteil, dass der Gebäudekomplex von St. Annaberg nicht dem Grafen, sondern dem Fiskus rechtlich zustehe. Als Begründung führten die Richter an, dass der Stifter Graf Melchior von Gaschin das Kloster dem Päpstlichen Stuhl geschenkt habe. Somit könne das Franziskanerkloster nicht als Eigentum der Familie von Gaschin gezählt werden. Als kirchliche Einrichtung ging sie mit dem Säkularisationsedikt von 1810 in den preußischen Staatsbesitz über. Nach weiteren Klagen des Grafen bestätigten die höheren Instanzen dieses Urteil. Aufgrund hoher Prozesskosten musste Leopold von Gaschin den Prozessausgang schließlich akzeptieren.
Nach dieser Entscheidung vergingen jedoch weitere Jahre, bis die Nutzung der Klostergebäude und der Kirche letztendlich entschieden wurde. Nachdem der Fürstbischof von Breslau ein Gesuch an die preußische Regierung eingereicht hatte, verfügte diese am 4. Januar 1832 die Überweisung des Klosters mit allem Zubehör an den Fürstbischof. Die Seelsorger wurden dem Pfarrer von Leschnitz unterstellt. Der neu erwählte Fürstbischof von Breslau, Leopold Graf von Sedlnitzky (1835-1840), erließ am 29. Januar 1836 Statuten, die die Seelsorge auf dem St. Annaberg endgültig regelten. Damit wurden die Andachten in der Kirche und auf dem Kalvarienberg, die Leitung der Prozessionen, die Zahl der Predigten und der Entgelt für das Sammeln und die Annahme von Stipendien und Fürbitten genau festgelegt. Zwischen 1860 und dem Kulturkampf (1875) wirkten wiederum Franziskaner auf dem St. Annaberg. Der Fürstbischof von Breslau übergab ihnen den Gebäudekomplex feierlich am 12. März 1861. Auf dem Provinzialkapitel im westfälischen Wiedenbrück wurde am 25. Juli 1861 die Residenz St. Annaberg zu einem Konvent erhoben. 144 Zum letzten Mal wurden die Franziskaner 1940 von ihrer Wirkstätte vertrieben. Sie konnten jedoch 1945 wiederkehren und betätigen sich dort bis heute in der Seelsorge.
Das Zisterzienserinnenkloster zu Trebnitz wurde zunächst auch zweckentfremdet weiter genutzt. Um das Klostergebäude vor dem Verfall zu schützen, zogen nach der Aufhebung
144 Alle Angaben nach: Reisch: Annaberg. S.52-82.
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verschiedene königliche Beamte ein. 1813 bewohnten 75 Personen das ehemalige Stift. In der Folgezeit änderte sich die Nutzung mehrmals. Während der Befreiungskriege wurden dort kriegsgefangene russische Soldaten untergebracht. Das Gebäude diente bald auch als Hauptlazarett für preußische, dann für russische Soldaten. Nach den schweren Kämpfen der Jahre 1813/14 wurde darin eine große Anzahl von kranken und verwundeten preußischen Soldaten gepflegt. Einmal in der Woche wurden für die Soldaten in der Hedwigskapelle in der ehemaligen Klosterkirche Gottesdienste abgehalten.
Nach Kriegsende 1815 wurden die Klostergebäude vom Kommerzialrat Oelsner aus Breslau angekauft und zu einer Tuchfabrik umgestaltet. Um 1850 kaufte der Staat die Gebäude auf. Es wurden Pläne ausgearbeitet, im Abteigebäude ein Kreisgericht unterzubringen, was jedoch nie verwirklicht wurde. 145 Eine glückliche Fügung war, dass die neu gegründete schlesische Gemeinschaft der Barmherzigen Schwestern des heiligen Karl Borromäus (Borromäerinnen) ein neues Provinz- und Ordenshaus suchte. Diese Ordensgemeinschaft wurde ursprünglich 1652 im französischen Nancy gegründet. Der Hauptaufgabenbereich der Schwestern erstreckte sich auf die Krankenpflege. 1848 kamen drei Ordensschwestern aus Prag nach Neisse. Sie nahmen ihre Arbeit im bischöflichen Hospital auf, wo sie Kranke besuchten und arme Kinder erzogen. 1857 folgte die Gründung der schlesischen Generalprovinz, die im rasanten Tempo stetigen Zulauf bekam. 1864 gehörten ihr bereits 200 Schwestern an, so dass die Generalprovinz für sich und für die Novizinnen einen neuen Sitz suchten. Diesen fand Mutter Zofia Watteyne 1861 im heruntergekommenen ehemaligen Zisterzienserinnenkloster in Trebnitz. Das Gebäude wurde renoviert und zehn Jahre später konnte dort der Konvent einziehen. Bis heute wirken dort die Schwestern und nutzen das Konventsgebäude. Die Basilika wurde inzwischen zum internationalen Hedwigszentrum ausgebaut und ist hingegen im Besitz der Erzdiözese Breslau. 146
Auch das Prämonstratenserinnen-Stift zu Czarnowanz in Oberschlesien kann nach der Klosteraufhebung auf eine bewegte Geschichte zurückschauen. Die Stiftsäcker blieben als Domänenbesitz im Staatseigentum, die ehemaligen Stiftswaldungen wurden zu staatlichen Forsten. 147
145 Vgl. Bach: Trebnitz. S.269f.
146 Vgl. Antoni Kiełbasa: Die Restauration der Orden unter Bischof Melchior von Diepenbrock (1845-1853). In:
ASKG 59 (2001). S.247-270.
147 Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf: Lange: Czarnowanz. S.165-179. Vgl. auch: Heinrich Grüger:
Schlesisches Klosterbuch. 11. Czarnowanz. Prämonstratenserinnenkloster. In: Jahrbuch der Schlesischen
Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau. Bd. XXV (1984). S.25-44.
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Das gesamte Klosterareal wurde zu zwei Domänen umfunktioniert: Czarnowanz und Chrosczinna. Die letzte Domäne wurde jedoch nach wenigen Jahren zum Teil verkauft und der Rest fiel an Czarnowanz. Die Domäne wurde seit 1811 verpachtet. Erst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde das Domänenamt aufgelöst.
Der Konventsflügel des Klostergebäudes diente dem Ortspfarrer Rincke als Wohnung. 1813 wurde sie den verwundeten Russen nach der Schlacht von Leipzig als Lazaretträume zur Verfügung gestellt und seitdem nicht mehr wiederbewohnt. Nach dem Ende der Befreiungskriege 1815 bekamen die Czarnowanzer Geistlichen das sogenannte Offiziantenhaus des ehemaligen Stiftes als Wohnung zugewiesen. Die preußische Regierung sorgte für die bauliche Einrichtung des Hauses. Später nutzte der Domänenpächter das Haus als landwirtschaftlichen Speicher. Im ehemaligen Prälaturgebäude bezog er seine Wohnung. Die Oppelner Bezirksregierung hatte verschiedene Pläne zur Weiternutzung des Stiftsgebäudes geschmiedet. 1849 war die Unterbringung eines Lehrerseminars im Gespräch. Zwei Jahre später trugen sich die Beamten sogar mit dem Gedanken, dort das Zentralgefängnis einzurichten. Einige Zeit darauf tauchten auch Pläne auf, eine psychische Anstalt in Czarnowanz zu gründen. Gegen diese Pläne gab es jedoch starke Widerstände innerhalb der Bevölkerung. Indes verfielen die Gebäude zusehends. Schließlich wurde das Lehrerseminar 1867 in Pilchowitz im Kreis Rybnik errichtet.
Eine Lösung des Problems brachte schließlich der Breslauer Fürstbischof Heinrich Förster. Während seines Besuchs im Magdalenerinnenkloster zu Lauban am 5. Juni 1867 trug ihm die Priorin des Ordens den „innigsten Wunsch betreffend die Gründung einer Filiale“ 148 . Diese Idee gefiel dem Fürstbischof so sehr, dass er sie in die Tat umsetzte. Am 7. Juni 1870 konnten Magdalenerinnen das Stift Czarnowanz beziehen. Da sie genauso wie die Prämonstratenserinnen ein weißes Ordensgewand trugen, war die Freude in der Bevölkerung groß, dass wiederum „weiße Frauen“ nach Czarnowanz zogen. Zunächst war das Stift eine Filiale des Klosters Lauban. Im September 1870 richtete der Fürstbischof eine Bitte an den Papst, das Stift Czarnowanz zu einem eigenständigen Kloster zu erheben. Am 18. November 1870 gewährte Papst Pius IX. dem Bischof die Bitte.
Die Freude der Bevölkerung dauerte indes nicht lange. Der preußische Staat setzte mit den sog. Maigesetzen vom 31. Mai 1875 seine Unterdrückungspolitik gegenüber der katholischen Kirche fort. Auf dieser Grundlage wurde der Konvent aufgelöst. Die Schwestern zogen in die Niederlande, wo sie bis 1879 blieben. Ihr weiterer Weg führte sie ins kroatische Zagreb, dann 1885 in die Steiermark.
148 Ebd. S.169.
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Damit endete die klösterliche Tradition in Czarnowanz. 1883 wurde im Abteigebäude das Heinrichstift gegründet, das bis zum Zweiten Weltkrieg ein Rettungs- und Waisenhaus beherbergte. 1885 konnten die ersten Kinder aufgenommen werden. Nach dem Zweiten Weltkrieg diente das Kloster zwischen 1956 und 1990 als Heim für geistig schwer behinderte Kinder. 1990 übernahmen die Hedwigsschwestern das Klostergebäude und betätigen sich dort karitativ. Die ehemalige Klosterkirche wird heute als Pfarrkirche genutzt.
Die Aufhebung der Klöster hatte für die Stadt Ratibor weitreichende Folgen. Dort wirkten die Orden der Dominikaner, Dominikanerinnen und Franziskaner. Das Gebäude des Dominikanerklosters wurde abgetragen, auf dem Gelände wurden Pferdestallungen für die dortige Garnison eingerichtet. 1896 wurde dort eine Markthalle errichtet, die bis heute als Verkaufshalle genutzt wird. Die preußischen Behörden haben auch geplant, die St. Jakobus-Klosterkirche abzutragen. Aufgrund des Widerstands bei der Geistlichkeit wurde 1811 ein Kompromiss erzielt: in der Kirche sollten zukünftig polnische Gottesdienste abgehalten werden. Aus dem königlichen Fiskus wurden 926 Reichstaler für die Unterhaltung von zwei Geistlichen und einem Küster sowie für den Ankauf von Paramenten verwendet. Die polnische Seelsorge wurde schließlich in den Jahren 1817-1938 durchgeführt. Nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges wurde die Kirche in den Jahren 1945-47 wiederaufgebaut. 149
Im Gebäude des aufgelösten Dominikanerinnenklosters wurde 1819 das Königliche Evangelische Gymnasium errichtet. Zu dessen Absolventen gehören bekannte Persönlichkeiten aus Kirche und Politik, wie Ferdinand Piontek 150 , P. Johannes Leppich 151 oder Herbert Hupka 152 . 1927 nahm in der ehemaligen Klosterkirche das neu gegründete Heimatmuseum seine Tätigkeit auf. Es ist der Vorgänger des heutigen Museums in Ratibor. Im Ratiborer Franziskanerkloster lebten 1810 sechs Patres und vier Laienbrüder. Nach der Klosteraufhebung wurde das Kircheninterieur zum größten Teil verkauft oder verschenkt. Da
149 Vgl. Paweł Newerla: Dzieje Raciborza i jego dzielnic. [Geschichte Ratibors und seiner Stadtteile]. Racibórz
2008. S.77-83.
150 *1878 in Leobschütz, † 1963 in Görlitz. Nach dem Tode des letzten deutschen Erzbischofs von Breslau,
Adolf Kardinal Bertram am 6. Juli 1945 wurde er zum Kapitelsvikar ernannt. Als solcher sollte er die ordentliche
Wahl des bischöflichen Nachfolgers regeln, wozu es aber aufgrund der Vertreibung der Deutschen nicht kam.
Somit war Piontek bis zu seinem Tode der rechtmäßige (aber provisorische) Nachfolger des Erzbischofs.
151 *1915 in Ratibor, † 1992 in Münster/Westf. Nach seiner Vertreibung aus Oberschlesien lebte er in der
Bundesrepublik. Bekannt war der Jesuitenpater durch sein charismatisches Auftreten in der Öffentlichkeit.
Wegen seiner rhetorischen Rundumschläge und seiner scharfen Gesellschaftskritik bekam er in der Adenauer-
Ära den Spitznamen „Das Maschinengewehr Gottes“.
152 *1915 in Diyatalawa (Sri Lanka), † 2006 in Bonn. Geboren auf Sri Lanka, wuchs Hupka in Ratibor auf. Nach
seiner Vertreibung war er von 1969 bis 1987 MdB. Bekanntheit erlangte er als Vertriebenenpolitiker und
Präsident der Landsmannschaft Schlesien (1968-2000).
Zur Geschichte des Gymnasiums und seiner Absolventen vgl.: Newerla: Dzieje. S.126-132.
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der Pfarrer von Ratibor-Altendorf die Übernahme einer leeren Kirche verweigerte, wurde sie 1826 abgerissen. Das Kloster diente als Lazarett, dann wurde es vorübergehend als Gymnasium und Lagerraum genutzt, schließlich wurde es wiederum zum Lazarett umfunktioniert. 1920 kamen wieder Franziskaner nach Ratibor. Die schlesische Ordensprovinz kaufte in Ratibor-Plania das Gasthaus „Die Weinquelle“ und baute es zu einem Kloster aus. 1932 übernahmen die Franziskaner die Seelsorge und wirken dort bis heute. 153
Ähnlich erging es weiteren Franziskanerniederlassungen. Bis zur Aufhebung lebten im Kloster Gleiwitz sieben Patres, zwei Kleriker und zwei Laienbrüder. Der gesamte Klosterbesitz wurde beschlagnahmt, 1812 wurde auch die im Jahre 1743 von den Zisterziensern aus Rauden gegründete Lateinschule aufgelöst. Als Ausgleich wurde in den Räumlichkeiten des Franziskanerklosters 1816 ein Gymnasium errichtet. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wurde neben dem Klostergebäude ein eigenes Gymnasiumsgebäude erbaut. Das Kloster wurde zu Lehrerwohnungen umfunktioniert, bis schließlich 1921 Redemptoristen einzogen, die dort bis heute wirken. 154
Das Franziskanerkloster in Leobschütz bewohnten bis 1810 fünf Patres und vier Laienbrüder. Diese mussten das Kloster am 15. Januar 1811 verlassen. Da vorgesehen wurde, die Klosterkirche zu einer Gymnasialkirche umzufunktionieren und das Klostergebäude für Schulzwecke zu nutzen, konnten dort bis 1827 zwei Franziskanerpatres bleiben. Das Kircheninventar wurde nicht verkauft und diente weiterhin liturgischen Zwecken. Als das Gymnasium 1902 in einem neugebauten Gebäude untergebracht wurde, wurde das Klostergebäude von der Stadt aufgekauft und diente als neugegründetes Lehrerseminar. Drei Jahre später bekam auch das Lehrerseminar ein eigenes Gebäude. Drei Anträge der Stadt zur Neubegründung des Franziskanerklosters wurden vom preußischen Kultusministerium abgelehnt. So diente das Gebäude abwechselnd als Zigarrenfabrik, Wollwarenfabrik, Seilerei, Korbmacherei, landwirtschaftliche Winterschule, Wohnsitz für eine fahrende Theatergruppe, Sitz des städtischen Heimatmuseums und Wohnsitz für private Mieter. 1918 wurde schließlich die Genehmigung erteilt, das Gebäude den schlesischen Franziskanern zu verkaufen. Dort wirken die Franziskaner bis heute. 155
153 Vgl. P. Lucius Teichmann: Schlesisches Klosterbuch. 17. Ratibor. Franziskanerkloster. In: Jahrbuch der
Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau. Bd. XXVII (1986). S.39-48.
154 Vgl. P. Lucius Teichmann: Schlesisches Klosterbuch. 27. Gleiwitz. Franziskanerkloster. In: Jahrbuch der
Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau. Bd. XXX (1989). S.21-28.
155 Vgl. P. Lucius Teichmann: Schlesisches Klosterbuch. 14. Leobschütz. Franziskanerkloster. In: Jahrbuch der
Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau. Bd. XXVI (1985). S.21-34.
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Das Franziskanerkloster in Neisse wurde ebenso geschlossen und als evangelische Schule zweckentfremdet genutzt, bis es 1855 abgebrochen wurde. Die fünf Patres und drei Laienbrüder mussten den Konvent verlassen. Der Hintergrund für die geringe Zahl von Franziskanern in allen schlesischen Klöstern zum Zeitpunkt der Säkularisation lag im übrigen an „allgemein klosterfeindlichen, eintrittshemmenden Verordnungen der preuß[ischen] Regierung“ 156 , die bereits im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts erlassen wurden. Die St. Barbara-Klosterkirche wurde nach den Befreiungskriegen (1818) den Protestanten übergeben.
Mit der Aufhebung der Klöster ging in Schlesien auch die Tätigkeit des Ordens der Kreuzherren mit dem roten Stern zu Ende. Nach der Auflösung des Matthias-Stifts in Breslau zogen die Geistlichen als Pfarrseelsorger in die umliegenden Kirchen. Im barocken Stiftsgebäude wurde ein katholisches Gymnasium errichtet und im Oktober 1811 eröffnet. Das berühmte Königliche Katholische Gymnasium ad St. Matthiam, in Kurzform: Matthias-Gymnasium hatte bis 1945 einen hervorragenden Ruf als bedeutende Lehranstalt. Die Heimatvertriebenen aus Breslau hielten die Erinnerung an diese Schule wach. Bis heute gibt es die Vereinigung der ehemaligen Lehrer und Schüler des St. Matthiasgymnasiums zu Breslau und der Freundeskreis der Matthesianer.
1822 wurde das Spitalgebäude abgerissen. Die St. Matthias-Kirche wurde bereits 1818 zur Pfarrkirche umfunktioniert. 157 Heute beherbergt das Matthias-Stift die Ossolinski-Nationalbibliothek, kurz: Ossolineum. Diese Einrichtung wurde 1817 vom Grafen Józef Maksymilian Ossoliński als Forschungsinstitut im galizischen Lemberg gegründet. Bis zum Zusammenbruch der k.k. Monarchie 1918 spielte diese polnische Forschungseinrichtung in Lemberg und für die polnische Wissenschaft eine große Rolle. Mit der Vertreibung der Deutschen aus Breslau und der Ausweisung der Polen aus Lemberg, das an die Sowjetunion fiel, zog das Ossolineum in das Matthias-Stift. Heute erinnert ein roter Stern, der am barocken Stiftsgebäude angebracht wurde, an die einstige Tätigkeit der Kreuzherren. Ein Schild im Garten verweist auf das Wirken des Matthias-Gymnasiums.
***
Wenn man die soziale Entwicklung der westeuropäischen Gesellschaft der letzten 200 Jahre vor dem Hintergrund der Klosteraufhebung näher betrachtet, wird man unwillkürlich vor die
156 P. Lucius Teichmann: Schlesisches Klosterbuch. 16. Neisse. Franziskanerkloster. In: Jahrbuch der
Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau. Bd. XXVII (1986). S.31.
157 Vgl. Lorenz: Kreuzherren. S.91.
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Frage nach der Kausalität gestellt. Hier kommt die feine Begriffsunterscheidung, die dem Kirchenhistoriker bekannt ist: während mit „Säkularisation“ das historische Ereignis der Klosteraufhebung ausgedrückt und die Zeit auf etwa 1803 angesetzt wird, meint der Begriff „Säkularisierung“ allgemein die Verweltlichung von etwas, in erster Linie die Laizisierung der Gesellschaft. Die Bezeichnung einer „säkularen Gesellschaft“ ist heute allen bestens geläufig. Damit wird gemeint, dass der Mensch nicht mehr automatisch im konfessionell gebundenen Milieu verwurzelt ist, das ihn von Geburt an bis zu seinem Tode begleitet. Diese auf Aristoteles zurückgehende Idee einer „societas perfecta“ („vollkommene Gemeinschaft“), die von Thomas von Aquin und von der katholischen Kirchentradition rezipiert und ausgebaut wurde, kann heute ihre Gültigkeit verloren.
Vor diesem Hintergrund stellt sich daher die Frage, wie die Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen der Säkularisation und der Säkularisierung ist. Ist das Ereignis der Klosteraufhebungen eine Folge der gesellschaftlichen Entwicklung, der „Aufklärung“ des 18. Jahrhunderts, die von kritischem Zugang der Menschen zur Kirche und Religion geprägt war? Die eher verständnisvolle und ruhige Reaktion der Gläubigen in Schlesien auf die Entscheidung des preußischen Königs lässt dies vermuten. Umgekehrt lässt sich jedoch fragen, ob aber nicht erst die Klosteraufhebungen den entscheidenden Anstoss für den radikalen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel des 19. und 20. Jahrhunderts gegeben haben, was allgemein mit dem Begriff „Modernismus“ bezeichnet wird? Das 19. Jahrhundert wurde von enormen gesellschaftlichen Transformationsprozessen geprägt: Innerhalb weniger Jahrzehnte entstanden neue Großstädte, und mit ihnen neue gesellschaftliche Schichten des Bürgertums und mit der aufkommenden Industrialisierung der pauperisierten Arbeiter. Geistige Strömungen wie der Liberalismus oder Sozialismus breiteten sich aus. In Folge der Säkularisation kam es zu großen Umbrüchen im katholischen religiösen Leben. Fast 40 Jahre lang nach der Klosteraufhebung wirkten so gut wie keine Ordensgemeinschaften in Schlesien, was sich stark auf das seelsorgliche Leben auswirkte. Zu den ersten Ordensneugründungen kam es in den 1840er Jahren auf die Initiative des in Westfalen gebürtigen Fürstbischofs von Breslau, Melchior Kardinal von Diepenbrock 158 hin. 159 Das klösterliche Leben erlebte eine erneute Blütezeit, wurde im Zuge der beiden Weltkriege und der Vertreibung der Deutschen mehrmals unterbrochen und wieder neu belebt. Zwar brach die Seelsorge in Schlesien dadurch nicht ein, sondern wurde auf
158 *1798 in Bocholt, † 1853 auf Schloss Johannesberg bei Jauernig (Sommerresidenz der Breslauer
Fürstbischöfe in Österreichisch-Schlesien). Zwischen 1845 und 1853 Fürstbischof von Breslau.
159 Vgl. M. Kaczmarek, A. Kiełbasa SDS, J. Swastek (Hrsg.): Kardynał Melchior von Diepenbrock 1798-1853:
odnowiciel życia religijnego na Śląsku. [Kardinal Melchior von Diepenbrock 1798-1853: Erneuerer des
religiösen Lebens in Schlesien]. Wrocław 2000 sowie Kiełbasa: Restauration.
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diözesaner Ebene weitergeführt, eingedenk der Tatsache, dass zahlreiche Ordensgeistliche aus aufgelösten Klöstern Diözesanpriester geworden sind. Dennoch beschleunigte die Säkularisation den Prozess des religiösen Individualismus, der sich auch unter den Schlesiern zeigte, auch wenn er im Vergleich zu anderen Regionen weniger stark ausgeprägt war. In Folge der Klosteraufhebungen wurden die Staat-Kirche-Beziehungen neu geregelt. Das 19. und die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts war von der Konkordatspolitik geprägt. Bis heute müssen neu gewählte Bischöfe ihren Eid auf die Verfassung des jeweiligen Staates, bzw. in Deutschland teilweise des jeweiligen Bundeslandes, ablegen. In den Konkordaten werden Rechte und Pflichten beider Seiten festgelegt und der Staat verpflichtet sich zur finanziellen Fürsorge.
Als direkte Folge der Säkularisation ist die Einführung der Kirchensteuer zu sehen. 160 In Preußen wurde dies bereits um 1808 geplant, aufgrund der Widerstände musste dies allerdings bis 1905/06 verschoben werden. In den anderen deutschen Staaten wurde diese Steuer im Verlauf des 19. Jahrhunderts eingeführt. Aufgrund der radikalen gesellschaftlichen Umwälzungen konnte der öffentliche Fiskus die finanziellen Leistungen nicht mehr aufbringen, die direkt nach der Säkularisation noch möglich waren. Zu den Veränderungen gehören das Bevölkerungswachstum, die Industrialisierung und Verstädterung sowie die damit verbundene Binnenwanderung, die zum Aufsprengen der geschlossenen konfessionellen Milieus und zur Bildung von Diasporagemeinden führte. In Österreich wurde die Kirchensteuer erst nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges eingeführt, weil der Religionsfonds bis zum Einmarsch Hitlers 1938 alle Ausgaben des Staates abdeckte. Im Zuge der Säkularisation übernahm der Staat die Kontrolle über das Schulwesen. Bereits während der Klosteraufhebung in Schlesien machte sich die Haupt-Säkularisations-Kommission Gedanken um die Ausbildung von Religionslehrern. Heute ist es selbstverständlich, dass Religionslehrer an staatlichen Universitäten und Hochschulen ausgebildet werden und teilweise verbeamtet sind.
Es fehlt noch an genauen interdisziplinären Forschungen zur Sozialgeschichte Schlesiens im 19. Jahrhundert, die vor dem Hintergrund der Säkularisation durchgeführt worden wären. An dieser Stelle lässt sich eine erste These aufstellen, dass man nicht eindeutig sagen könne, was in der Beziehung von Säkularisation zu Säkularisierung Ursache, und was Folge war. Beide Prozesse haben aufeinander eingewirkt. Die im 18. Jahrhundert vorausgegangene Aufklärung war ein wichtiges Fundament für die späteren Ereignisse, andererseits haben erst die
160 Dazu mehr bei: Erwin Gatz: Geschichte des kirchlichen Lebens. Band VI: Kirchenfinanzen. Freiburg 2000.
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Klosteraufhebungen die weiteren gesellschaftssozialen Entwicklungen in Gang gesetzt. Die Säkularisation hat die Reste des feudalen Systems, in dem jeder Bürger in eine bestimmte soziale Stellung hineingeboren wurde, begraben. Josef Joachim Menzel wagt die These, dass die Säkularisation langfristig gesehen die Beziehungen von katholischen Schlesiern zum preußischen Staat verschlechtert hätten und „zweifellos eine der entscheidenden Wurzeln des schlesischen Ultramontanismus“ 161 gewesen sei.
Eine ausführliche Analyse der Säkularisation präsentierte Joseph von Eichendorff in einer Examensarbeit zu dem Thema „Über die Folgen von der Aufhebung der Landeshoheit der Bischöfe und der Klöster in Deutschland“. Sie entstand 1819 im Rahmen seiner zweiten juristischen Staatsprüfung. Darin bewertete er die Verstaatlichung des Klosterguts als rücksichtslose Gewalttat der verweltlichten Moderne an den Trägern christlicher Kultur. Einen Schritt weiter geht Menzel in seiner Untersuchung über die Säkularisation und sieht darin die Ursache für den sozialen und bildungsmäßigen Rückschritt der katholischen Bevölkerung Schlesiens. Die Vermögensumschichtung von 1810 sei eindeutig und allein zu Lasten dieser konfessionellen Gruppe gegangen, die ohnehin bereits politisch und gesellschaftlich benachteiligt gewesen sei. 162
Es ist wichtig, interdisziplinäre Forschungsfelder zu verbinden, um die zahlreichen Forschungsdesiderata der schlesischen Sozialgeschichte aus historischer, theologischer, soziologischer und sozialwissenschaftlicher Perspektive zu schließen, und um das Verhältnis von Religion und Moderne zu bestimmen. Während die Säkularisation - die Klosteraufhebungen - bereits zur Geschichte gehören, ist die Säkularisierung der Gesellschaft ein immer weiter fortschreitender Prozess.
161 Menzel: Säkularisation. S.102.
162 Vgl. ebd. S.99f.
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Dr. Gregor Ploch, 2011, Säkularisation in Schlesien - Die Auflösung der Klöster und Stifte in Preußisch-Schlesien 1810, München, GRIN Verlag GmbH
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