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1 Bild I.
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung 4
1. Quellenlage 6
2. Das Konzil von Clermont und der Beginn der Kreuzzüge 7
3. Situation der jüdischen Gemeinden vor dem ersten Kreuzzug 10
3.1. Rechtliche Situation 10
3.2. Lebenssituation der Juden in den Städten 12
4. Judenverfolgungen im Kontext des ersten Kreuzzugs 13
4.1. Das Verhalten Heinrichs IV. 14
4.2. Die Ereignisse in den einzelnen Städten 15
4.2.1. Trier 15
4.2.2. Speyer 17
4.2.3. Worms 18
4.2.4. Mainz 20
4.2.5. Köln 23
4.2.6. Weitere Städte 25
4.3 Übereinstimmende Handlungsabläufe in den von Judenverfolgungen
heimgesuchten Städten 25
4.4 Gründe für das Handeln der Pilger 27
4.5 Ausblick 29
4.6 Zwischenfazit 30
5. Situation der jüdischen Gemeinden vor dem zweiten Kreuzzug 33
6. Der Verlauf des zweiten Kreuzzugs 34
7. Judenverfolgungen im Kontext des zweiten Kreuzzugs 35
7.1. Radulf und Bernhard von Clairvaux 37
7.2. Die rheinischen Städte 39
7.2.1. Trier 40
7.2.2. Speyer 40
7.2.3. Worms 40
7.2.4. Mainz 40
7.2.5. Köln 41
7.2.6. Weitere Städte 41
7.3 Übereinstimmende Handlungsabläufe in den von Judenverfolgungen
heimgesuchten Städten 43
7.4 Gründe für das Handeln der Pilger sowie Zwischenfazit 44
8. Situation der jüdischen Gemeinden vor dem dritten Kreuzzug 46
8.1. Deutschland/Rheinland 46
8.2. England 48
9. Der Verlauf des dritten Kreuzzugs 50
10. Judenverfolgungen im Kontext des dritten Kreuzzugs 51
10.1. Verfolgungen und Pogrome in England 51
10.1.1. York 53
10.1.2. Weitere englische Städte 54
10.1.3. Weitere Städte außerhalb Englands 55
10.1.4. Übereinstimmende Handlungsabläufe in den von
Judenverfolgungen heimgesuchten Städten 56
10.1.5. Gründe für das Handeln der Pilger sowie Zwischenfazit 56
11. Ausblick 61
12. Juden und Christen? 63
Abschlussbetrachtung 67
Literaturverzeichnis 70
Anhang 78
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Abkürzungsverzeichnis
Bzw. = beziehungsweise
Ca. = circa
Dr. = Doktor
Ebd. = Ebenda
[Hrsg.] = Herausgeber
Jh.= Jahrhundert
Jhs.= Jahrhunderts
[m.A.]= Meine Anmerkung
[m.Ü.] = Meine Übersetzung
Prof. = Professor
[sic] = Der Buchtitel oder das Zitat beinhaltet einen orthographischen Fehler
Sog. = sogenannte
[u.a.] = und andere
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Einleitung
Diese Arbeit soll sich mit Judenverfolgungen respektive Judenpogromen im Kontext der ersten drei Kreuzzüge befassen und schildern, wo und unter welchen Umständen solche stattfanden. Die Behandlung des ersten Kreuzzugs soll nach Absprache mit Herrn Prof. Dr. Vones hierbei den Schwerpunkt dieser Examensarbeit ausmachen, was die unterschiedliche Gewichtung der verschiedenen Kapitel erklärt. Zunächst wird erläutert, wie es überhaupt zu dem Phänomen der Kreuzzüge und Volkskreuzzüge kam und was genau solche ausmachte. Gründe für die Bevölkerung an diesen teilzunehmen, sollen ebenso angeführt werden wie solche, es nicht zu wagen. Die Verfolgungen und Tötungen von Juden, über die diese Arbeit in erster Linie berichten soll, werden im Kontext der ersten beiden Kreuzzüge hauptsächlich auf das Rheinland bezogen dargestellt. Bei der Analyse des dritten Kreuzzugs werden die Verfolgungen der Juden in England im Mittelpunkt stehen, wobei das Pogrom in York das gewichtigste darstellt. Zudem soll die Frage beantwortet werden, welche Rolle die Bischöfe bei den Verfolgungen und Pogromen inne hatten - akzeptierten sie diese und unterstützten sie sogar, oder versuchten sie, Ermordungen und Plünderungen zu verhindern? Wie die weltlichen Herrscher und Machthaber mit dieser Frage umgingen, soll ebenfalls geklärt werden. 2
Um hierauf näher einzugehen, wird zunächst die rechtliche Situation der Juden in den entsprechenden Gebieten aufgezeigt, ebenso wie die Lebenssituation der Juden in den Städten. Hierdurch soll der rechtliche Rahmen, in dem die im Anschluss geschilderten Verfolgungen und Morde stattfanden, veranschaulicht werden, so dass die Hintergründe der Pogrome in ihrem historischen Kontext richtig eingeordnet werden können. Um Vergleiche aus dem Verhalten mehrerer Bischöfe ziehen zu können, sollen anschließend die Geschehnisse, die im Jahr 1096 in Köln, Worms, Mainz, Trier und Speyer stattfanden, genauer analysiert werden. Dabei werden sowohl christliche, syrische, armenische und arabische als auch hebräische Quellen herangezogen, um eine möglichst objektive, kulturspezifisch unverfälschte Sichtweise zu bieten. Welche Quellen jeweils für die Bearbeitung des Themas gewählt wurden, wird in einem zusätzlichen Kapitel vor der Schilderung der Entstehung des Kreuzzugsgedankens beschrieben, da dies ausschlaggebend für die Ergebnisse dieser Arbeit ist.
Nach der abschließenden Deutung der Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem ersten Kreuzzug erfolgt eine Betrachtung derselben in Bezug auf den zweiten Kreuzzug. Erneut wird zunächst der Fokus auf die Entwicklung der rechtlichen Situation der jüdischen Bevölkerung gelegt, wonach eine kurze Schilderung über den Verlauf des zweiten Kreuzzugs erfolgt. Im Folgenden soll die Betrachtung der eigentlichen Verfolgungen im Mittelpunkt stehen. Diese
2 Rudolf Hiestand. Der erste Kreuzzug in der Welt des ausgehenden 11. Jahrhunderts. In: Der erste Kreuzzug 1096 und seine Folgen. Die Verfolgung der Juden im Rheinland. Düsseldorf 1996, S. 1 f. (Hiestand I).
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werden aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit auf diejenigen Städte bezogen dargestellt, welche auch in der Analyse der Ereignisse der ersten bewaffneten Wallfahrt im Mittelpunkt standen. Ein Fokus der Betrachtung liegt hierbei auf der Bedeutung des Verhaltens von Radulf und Bernhard von Clairvaux bezogen auf die für dieses Thema relevanten Ereignisse im Rheinland sowie auf der Rolle der Bischöfe. Die Gründe für das Handeln der Pilger und eine abschließende Betrachtung der Pogrome im Verlauf des zweiten Kreuzzugs schließen sich an.
Für die Analyse des dritten Kreuzzugs, welcher den letzten Teil dieser Arbeit bilden soll, wird analog zur bisherigen Vorgehensweise zunächst die rechtliche Entwicklung dargelegt. Hierbei wird diese zweigeteilt betrachtet - zum einen auf die Entwicklung der rechtlichen Lage der Juden im Rheinland, zum anderen auf die Situation und die rechtlichen Bedingungen der englischen Juden bezogen, die für den Schwerpunkt des dritten Teils von elementarer Bedeutung sind. Im Anschluss erfolgt eine Skizzierung des Verlaufs des dritten Kreuzzugs, wonach der Hauptteil, die Pogrome an den Juden, in den Mittelpunkt rückt. Die Rolle der kirchlichen Führung soll auch hier herausgearbeitet werden, was durch die Analyse der Ereignisse des dritten Kreuzzugs sowie der Betrachtung von eventuellen Gemeinsamkeiten in dem Vorgehen der Pilger sowie den Gründen ihres Handelns abschließend betrachtet wird. Es folgt ein Ausblick auf die nachfolgende Zeit, um den weiteren Verlauf der zuvor beschriebenen Verfolgungen zu skizzieren. Das der Abschlussbetrachtung vorstehende Kapitel soll die Gefahren einer Stigmatisierung der jüdisch-christlichen Beziehungen aufzeigen und das Alltagsleben der beiden für die Bearbeitung des gewählten Themas relevanten Religionen sowie ihren Umgang miteinander darlegen. Das im Verlaufe dieser Arbeit eventuell vorherrschende Bild von rein geschäftlichen, nahezu feindlichen Beziehungen, soll so zumindest teilwiese revidiert werden.
Neben den noch zu nennenden Quellen werden zudem Bearbeitungen dieser, wie etwa von Neubauer und Stern, Buchner und Eva Haverkamp herangezogen. Zusätzlich fließen Schilderungen diverser Autoren mit in diese Arbeit ein, wobei die Bedeutendsten von Alfred Haverkamp, Robert Chazan, Jeremy Cohen und Rudolf Hiestand verfasst wurden.
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1. Quellenlage
Einige wesentliche Quellen, die uns, neben anderen, über die für das Thema dieser Arbeit aufschlussreichen Abläufe unterrichten, sind drei hebräische Berichte, die von Neubauer und Stern sowie Eva Haverkamp 3 analysiert bzw. bearbeitet wurden und in die hier vorliegende Bearbeitung direkt oder indirekt einfließen. 4 Es handelt sich hierbei zum einen um die Berichte Salomon bar Simsons, die 1140 niedergeschrieben wurden 5 und wohl aus mehreren schriftlichen Quellen, die Simson damals vorlagen, zusammengefasst und durch Erkundungen aus mündlichen Überlieferungen ergänzt wurden. Die zweite Quelle stammt von Elieser bar Nathan, welcher als junger Mann Verfolgungen gegenüber Juden miterlebt hat, und ist noch vor dem zweiten Kreuzzug verfasst worden. Der dritte Autor ist der sogenannte Mainzer Anonymus, der seinen Bericht über die Handlungen der Kreuzfahrer jedoch vermutlich erst später, genauer im 14. Jh., verfasst hat, da eine im dortigen Text enthaltene geschilderte Anklage über eine Brunnenvergiftung frühestens aus dieser Zeit stammen könne, wie Schiffmann anführt. 6
Bezogen auf die hier genannten Quellen wird besonders die Wichtigkeit der Schilderungen Salomon bar Simsons verdeutlicht, da dieser nicht nur über die Verfolgungen geschrieben hat, sondern auch über die Organisation von jüdischen Gemeinden, das Verhalten der Bischöfe und gleichermaßen auch über Dinge, die Nichtjuden betrafen, so etwa über Graf Emicho von Leinigen 7 oder auch Peter von Amiens, genannt Peter der Eremit/Einsiedler. 8 Neben hebräischen Urkunden wurden von Salomo zudem lateinische Quellen herangezogen, was ebenfalls auf eine halbwegs objektive Sicht der Dinge schließen lässt. Dies kann man auch daran festmachen, dass zwar diejenigen Juden, die den Märtyrertod der Zwangstaufe vorzogen, von diesem ausdrücklich gelobt wurden („Selig ist ihr Los, denn sie alle haben die zukünftige Welt verdient“), die anderen jedoch, die sich taufen ließen, hierfür von ihm trotzdem nicht verurteilt wurden („Wer ihnen Übles nachredet, sündigt, als rede er gegen die Gottheit“). 9
Weiteren Aufschluss geben die Aufzeichnungen Albert von Aachens, auf den sich in der für diese Arbeit benutzten Literatur sehr viele Verweise finden 10 , ebenso wie die Chroniken
3 Haverkamp, Eva [Hrsg.]: Monumenta Germaniae Historica. Hebräische Texte aus dem mittelalterlichen Deutschland. Band 1. Hebräische Berichte über die Judenverfolgungen während des ersten Kreuzzugs. Hannover 2005 (Eva Haverkamp I).
4 Adolf Neubauer, Moritz Stern [Hrsg.]. Hebräische Berichte über die Judenverfolgungen während der Kreuzzüge. Quellen zur Geschichte der Juden in Deutschland 2. Berlin 1892. 5 Ebd., S. 18.
6 Sarah Schiffmann. Heinrich IV. und die Bischöfe in ihrem Verhalten zu den deutschen Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges. Eine Untersuchung nach den hebräischen und lateinischen Quellen. Berlin 1931, S. 6 // Gerson D. Cohen geht hier ungeachtet dessen von einem früheren, dem Jahr 1161 folgenden, Beginn aus (Robert Chazan. God, Humanity, and History. The Hebrew First Crusades Narratives. Berkeley [u.a.] 2000, S. 254). 7 Dieser wird in Teilen der Literatur auch als Graf von Flonheim tituliert.
8 Humbert Fink. Der Weg nach Jerusalem. Die unglaubliche Geschichte des ersten Kreuzzugs. München 1984, S. 115. 9 Schiffmann, S. 8 f.
10 Albert von Aachens Aufzeichnungen sind allerdings frühestens 1124 entstanden und daher nicht zu einem Zeitpunkt niedergeschrieben worden, als die Erinnerungen noch frisch waren, was der Leser beim Arbeiten mit dieser Quelle bezüglich der Authentizität beachten sollte (Internet I, 02.02.2011).
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Frutolfs von Michelsberg und Ekkehards von Aura, welche jedoch, wie später zu erkennen ist, die Geschehnisse sehr subjektiv aus christlicher Sicht darstellen. 11 Berichte aus der Encyclopaedia Judaica und der Germania Judaica folgen hingegen eher der jüdischen Sichtweise. Ferner werden Darstellungen, die aus der Gesta Treverorum stammen und insbesondere den Ablauf der Verfolgungen in Trier beschreiben, Verwendung finden. Aufzeichnungen, die in den Regesten der Kölner Erzbischöfe 12 verzeichnet sind, wurden ebenso in diese Arbeit aufgenommen wie Aufzeichnungen der Päpste. 13 Italienische Quellen wurden gleichfalls zu Rate gezogen. 14 Zudem war es durch Höners Sammelband sowie ein Werk Chanes‘ möglich, Lieder und Bilder aus der relevanten Epoche in die Arbeit einzuarbeiten. 15 Für die Bearbeitung des dritten Kreuzzugs ist desweiteren das Itinerarium Peregrinorum et Gesta Regis Ricardi von Wichtigkeit. Es werden zahlreiche Urkunden benutzt, etwa von Päpsten, Kaisern und Königen, die hauptsächlich aus den Bänden der Monumenta Germaniae Historica sowie den Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgaben resultieren, ebenso wie verschiedene Chroniken für die Bearbeitung herangezogen werden. Um ein umfassenderes Bild bieten zu können, werden zusätzlich Erfahrungen aus syrischen und armenischen Quellen genutzt, ebenso wie arabische Quellen, wie etwa die von Ibn al-Qalanisi und Ibn al-Atir, die Aufschlüsse über das Verhalten der Kreuzfahrer gegenüber den Sarazenen im Kontext der Eroberung Jerusalems im Jahr 1099 ermöglichen. Hierbei wird teilweise mit den Originalberichten gearbeitet, teilweise stützen sich die Ausführungen jedoch auch auf Verfasser/Innen, die sich mit den genannten Quellen befasst haben.
2. Das Konzil von Clermont und der Beginn der Kreuzzüge
Am 27. November 1095 hielt Papst Urban II. im Rahmen des Konzils von Clermont in der Auvergne eine Rede, in welcher er zur Hilfe für die sogenannten christlichen Brüder im Osten aufrief und zudem die Befreiung der dortigen Kirche anmahnte. Als er mit den Worten „bewaffnet euch mit dem Eifer Gottes, liebe Brüder, gürtet eure Schwerter. Besser ist es im Kampf zu sterben, als unser Volk und die Heiligen leiden zu lassen. […] ziehet aus, und der Herr wird mit euch seien [sic]!“ 16 das Konzil schloss, begann eine Epoche, die fast 200 Jahren andauerte und in der Hunderttausende aus allen Teilen Europas den Weg in den östlichen Mittelmeerraum beschritten. Die Worte, mit denen der Papst den Aufruf tätigte, werden in
11 Rudolf Buchner [Hrsg.]. Frutolfs und Ekkehards Chroniken und die anonyme Kaiserchronik. (Aus der Reihe) Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr von Stein-Gedächtnisausgabe. Band XV. Darmstadt 1972.
12 Friedrich Wilhelm Oediger. Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter. Band 1. 313-1099. Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde. XXI (1). Bonn 1954.
13 Shlomo Simonsohn. The Apostolic See And The Jews. Documents 492-1404. Studies And Texts 94. 2. Auflage. Wetteren 1991 // Robert W. Somerville. The Councils of Urban II. I: Decreta Claromontensia. Amsterdam 1972. 14 Franz-Josef Schmale [Hrsg.]. Italische Quellen über die Taten Kaiser Friedrichs I. in Italien und der Brief über den Kreuzzug Kaiser Friedrichs I. (Aus der Reihe) Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe. Band XVIIa. Darmstadt 1986 (Schmale I).
15 Herbert Höner. Christen gegen Juden. Eine historische Collage. Spielstücke zur Bibel. Sondernummer I. Espelkamp 1988 // Jerome A. Chanes. A dark side of history: Antisemitism through the ages. USA 2000. 16 Jürgen Regul. Vorwort. In: Der erste Kreuzzug 1096 und seine Folgen. Die Verfolgung der Juden im Rheinland. Düsseldorf 1996, S. III.
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diversen Quellen häufig anderslautend dargestellt, jedoch ist allen diesen Quellen gemein, dass in der Rede des Papstes die Beschuldigung erhoben wurde, dass Christen von Moslems wie Vieh geschlachtet worden seien. Die Pilger, die den hierdurch angesprochenen Christen in Form einer bewaffneten Wallfahrt 17 zu Hilfe eilen sollten, nannten sich cruce signatii (mit dem Kreuz gezeichnete) und folgten dem Ruf „deus lo vult“ - Gott will es. 18
Heutzutage wird für die soeben beschriebene Pilgerfahrt das Wort Kreuzzug verwendet, was im 11. und 12. Jh. jedoch noch nicht der Fall war. Erst im 13. Jh. begegnet man in französischen Quellen dem Wort croiserie, was in etwa dem heutigen Begriff des Kreuzzugs entspricht, zuvor war jedoch lediglich von einem iter (Weg, Reise), einer expeditio, peregrinatio (Wallfahrt) oder auch von einem passagium (passagium particulare = punktuelle Expedition zur Erreichung eines begrenzten Ziels) 19 die Rede. Die Juden hingegen bezeichneten die Kreuzfahrer als to'im ("[verirrte] Wanderer"). 20 Da schon zur damaligen Zeit eine Diskrepanz bezüglich einer genauen Bezeichnung der Pilgerfahrten vorherrschte, ist es nicht verwunderlich, dass bis heute über eine genaue Begriffsabgrenzung diskutiert wird. Gerade die Abgrenzung zu dem weiter gefassten Begriff des bellum sacrum - des Heiligen Krieges - macht hier Mühe, was sich darin äußert, dass es fraglich war, ob Jerusalem immer das Ziel sein müsse, oder ob auch andere Zielrichtungen unter den Begriff eines Kreuzzugs fallen können. 21
Abgesehen von der Brisanz und Tragweite, die dem Konzil rückwirkend zugeschrieben werden kann, 22 gilt es hier besonders zu beachten, dass der Kreuzzugsgedanke damals nicht derart im Vordergrund stand, wie es aus heutiger Sicht der Fall zu sein scheint. Der Konzilsbeschluss, zu einem Kreuzzug aufzurufen, stellte lediglich einen von insgesamt zweiunddreißig erfolgten Beschlüssen dar und wurde zudem nur in vier von vierzehn bekannten Fassungen der auf dem Konzil erfolgten Beschlüsse erwähnt. 23 Der oben zitierte Appell erfolgte am Ende der zweiten Rede des Papstes, wonach Bischof Le Puy in wohl zuvor abgesprochener Weise vor dem Redner niederkniete, um vor der versammelten Menge ein Gelöbnis abzulegen, an einem solchen Kreuzzug teilzunehmen. Hierauf folgten andere seinem Beispiel, wonach der Papst manchen von ihnen ein Stoffkreuz anheftete - andere
17 Alfred Haverkamp. Aufbruch und Gestaltung. Deutschland 1056-1273. Die neue deutsche Geschichte. Band 2. München 1984, S. 18 (Alfred Haverkamp I).
18 Rudolf Hiestand. Gott will es! - Will Gott es wirklich? - Die Kreuzzugsidee in der Kritik ihrer Zeit. Stuttgart 1998, S. 1 ff. // Hans-Joachim Barkenings. Sachor - Reminiscere - Gedenke. In: Der erste Kreuzzug 1096 und seine Folgen. Die Verfolgung der Juden im Rheinland. Düsseldorf 1996, S. 95 // Hiestand I, S. 15. 19 Nikolas Jaspert. Die Kreuzzüge. 5. Auflage. Darmstadt 2010, S. 49.
20 Michael Palomino (Übersetzung mit Ergänzungen). Crusades. Pogromes against the Jews during the crusades - and the consequences. In: Encyclopaedia Judaica Volume 5. Jerusalem 1971, S. 1136. 21 Hiestand I, S. 3.
22 Robert Chazan. In the year 1096. The first crusade and the Jews. Philadelphia/Jerusalem 1996, S. 18 (Chazan I). 23 Hiestand I, S. 12.
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hefteten sich selbst eins an -, was zum symbolischen Zeichen der Kreuzzugsbewegung werden sollte. 24
Als Termin für den Aufbruch des ersten Kreuzzugs wurde mit dem 15. August 1096 das Fest Mariä Himmelfahrt durch den Papst festgesetzt, allerdings kam es bereits vor diesem Termin zu dem Aufbruch einer großer Anzahl von Menschen, die insbesondere aus Nordfrankreich, Belgien und dem Rheinland stammten. Diese Bewegung wurde Bauernkreuzzug oder auch Volkskreuzzug genannt, wobei die letztere Formulierung den Tatsachen eher entspricht, bestand doch zu dem Zeitpunkt des Aufbruchs beinahe siebenundneunzig Prozent der Bevölkerung aus Bauern. 25 Die Anführer der Gruppen kamen zumeist aus dem Adel oder aus dem Rittertum und hatten sich zum größten Teil selbst zu solchen ernannt. Zudem unterschied sich die Struktur dieser Volksheere in großem Maße von der der Ritterheere, sowohl was die Zusammensetzung der Kämpfer als auch die Ordnung und Anzahl dieser betraf. Gemeinsam mit den acht organisierten Heeren bildeten jene Volkskreuzfahrer den ersten Kreuzzug.
Da die Kreuzfahrer relativ spontan aufbrachen, war es nicht möglich, zuvor einen Vorrat an Speisen für den langen Weg nach Jerusalem anzulegen. Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, wäre es in Anbetracht der langen Reisedauer von 300 bis 400 Tagesmärschen nicht möglich gewesen, das Ziel zu erreichen, ohne dass die mitgenommenen Vorräte noch genießbar gewesen wären. Dies führte dazu, dass die jeweils erste Gruppe, die an einer Stadt mit einem Markt vorbeizog, diesen in der Regel aufkaufte, so dass erstens für die nachfolgenden Pilger nichts mehr übrig blieb und es zweitens zu einer wesentlichen Verteuerung der Produkte kam. Aus diesem Grund war es für Kreuzfahrer oft nötig, sich zu verschulden, bzw. ihre Grundstücke oder ihr Eigentum vor dem Aufbruch zu verkaufen oder zu verpfänden, um genug Geldmittel für die bewaffnete Wallfahrt zur Verfügung zu haben. 26 Auch Kirchen und Klöster unterstützten die Reisenden finanziell, in dem sie angesammelte Kirchenschätze veräußerten.
Auf ihrem Weg kam es zu Problemen mit der Bevölkerung der auf dem Weg besuchten Städte, da die Kreuzfahrer davon ausgingen, auf ihrem von Gott vorbestimmten Weg jedwede mögliche Unterstützung zu erfahren, was die Beamten und übrigen Bewohner jedoch nicht leisten konnten, da sie auf eine solche Masse an Reisenden nicht vorbereitet waren. 27 Dies könnte, wie im weiteren Verlauf dieser Arbeit zu erkennen ist, neben anderen auch ein Grund für die in den folgenden Kapiteln geschilderten Vorgänge sein.
24 Ebd., S. 15 f.
25 Ebd., S. 30.
26 Peter Thorau. Die Kreuzzüge. 3. Auflage. München 2007, S. 49 // Hiestand I, S. 17. 27 Ebd., S. 18.
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3. Situation der jüdischen Gemeinden im Rheinland vor dem ersten Kreuzzug 3.1 Rechtliche Situation
Bereits bevor die Kreuzzüge begannen, gab es Richtlinien, die das tägliche Leben der jüdischen Bevölkerung einschränkten. Solcherlei Vorschriften hatten eine lange Tradition, verbot doch bereits 438 der Codex Theodosianus den Juden als religio licta, einer geduldeten Minderheit, eine Bekehrung von Christen zum Judentum, die Ausübung öffentlicher Ämter und weiteres. 28 Im Laufe der Zeit wurden manche Vorschriften wieder abgeschafft, andere kamen neu hinzu. Das Konzil von Toledo aus dem Jahr 589 ordnete etwa an, dass Kinder aus einer christlich-jüdischen Mischehe zwingend den christlichen Glauben annehmen mussten. 29 Allein von kirchlicher Seite aus wurden zwischen dem 8. und dem 11. Jh. ca. zwanzig Gesetze zum Umgang mit Juden ausgegeben. 30 So war für diesen Zeitraum festgelegt, dass man dem Judentum mit Toleranz begegnen sollte, was bedeutete, dass Juden offen ihrer Religion nachgehen durften; lediglich einige wenige potentielle Gefahrenherde, die man im jüdischen Verhalten ausgemacht zu haben glaubte, wurden verboten oder eingeschränkt erlaubt, so durften Juden etwa keine Christen missionieren. Sie konnten nicht auf Grund ihres Jüdisch-Seins angeklagt werden und nicht gezwungen werden, zum Christentum zu konvertieren, 31 was vice versa nach einer Dauer von drei Tagen erlaubt war. 32 Mit der Zeit kamen weitere Einschnitte hinzu, so etwa das Verbot für Christen, in jüdischen Häusern zu schlafen, welches auf der Synode von Narbonne im Jahr 1050 beschlossen wurde, 33 oder das Verbot der christlichen Hausnachbarschaft, welches jedoch in ruhigen Zeiten oft vernachlässigt wurde. 34 Die Juden, die keine Bürgerrechte besaßen, 35 waren durch Privilegien von Zöllen befreit, so dass sie ihren Geschäften - vor dem ersten Kreuzzug waren Juden noch hauptsächlich im Warenhandel bzw. im Fernhandel, zudem im Geldwechsel, innerhalb und außerhalb des Reichs tätig - relativ uneingeschränkt nachkommen konnten. 36 Spätestens nach der Synode von Gerona 1078 37 mussten auch sie jedoch Steuern an die Kirche bezahlen. Wie Nicholls anführt war dies wahrscheinlich bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Fall. 38 Juden und Christen hatten geschäftliche Beziehungen zueinander, so waren Juden bereits im 10. Jh. als
28 Friedrich Prinz. Europäische Grundlagen deutscher Geschichte (4.-8. Jahrhundert). In: Alfred Haverkamp [Hrsg.]. Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte. 10. Auflage. Band 1. Stuttgart 2004, S. 546. 29 José Vives [Hrsg.], Concilios visigóticos e hispano-romanos. Barcelona 1963, S. 129 // Chanes, S. 46 f. 30 Lena Roos. ‚God Wants It!‘. The Ideology of Martyrdom of the Hebrew Crusade Chronicles and Its Jewish and Christian Background. (Medieval Church Studies. Volume 6.) Turnhout 2006, S. 41. 31 Chazan I, S. 7.
32 Ismar Elbogen, Aron Freimann, Chaim H. Tykocinski [Hrsg.]. Germania Judaica. Band I: Von den ältesten Zeiten bis 1238. Breslau 1934, S. 330.
33 William Nicholls. Christian Antisemitism. A History of Hate. Northvale [u.a.] 1993, S. 205. 34 Elbogen, S. 328 // Gerhard Czermak. Christen gegen Juden. Geschichte einer Verfolgung, von der Antike bis zum Holocaust, von 1945 bis heute. Aktualisierte Neuausgabe. Frankfurt a. M. 1991, S. 66. 35 Steven Runciman. Geschichte der Kreuzzüge. München 1995, S. 130.
36 Markus J. Wenninger. Zum Verhältnis der Kölner Juden zu ihrer Umwelt im Mittelalter. In: Jutta Bohnke-Kollwitz, Willehad Paul Eckert, Franz Golczewski, Hermann Greive [Hrsg.]. Festschrift Germania Judaica 1959-1984. Köln 1984, S. 20.
37 Giovanni Domenico Mansi [Hrsg.]. Sacrorum Conciliorum nova et amplissima collectio. Tomus Vigesimus Secundus. Band 20. Ann. 1070-1109. Faksimile-Reproduktion. Paris/Leipzig 1902, Sp. 515 ff. 38 Nicholls, S. 205.
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Händler von Fernwaren mit der christlichen Oberschicht in Kontakt getreten, im 11. Jh. vorwiegend mit Waren des alltäglichen Gebrauchs. 39 Aus Zünften waren sie allerdings von vorneherein ausgeschlossen, was eine der damals noch in geringem Umfang vorhandenen Beschränkungen ihrer Handelsmöglichkeiten darstellte. 40
Eines der angesprochenen Privilegien war den Juden von Worms am 18. Januar 1074 durch Heinrich IV. ausgestellt worden und sollte die Treue der Juden zum König während einer Fehde zwischen diesem und Gregor VII. durch Schutzversprechungen und Zollprivilegien belohnen. 41 Auch in Speyer wurden der jüdischen Gemeinschaft Zugeständnisse erteilt, so zunächst 1084 durch den Freiheitsbrief Bischof Rüdigers, genannt Hutzman, 42 sechs Jahre später, am 19. Februar 1090, 43 dann durch das Privileg Kaiser Heinrichs IV, 44 welches den Bischof der Stadt als Vermittler zwischen Christen und Juden anführt. Ihm oblag die ausschließliche Gerichtsbarkeit über alle Bürger der Stadt, was die Juden miteinschloss; dementsprechend war er die höchste Instanz, an die die Juden appellieren durften. 45
Was die Privilegien angeht ist davon auszugehen, dass diejenigen, welche für die Juden von Worms, Speyer und anderen Städten wie wahrscheinlich Regensburg - das diesbezügliche Privileg ist unter dem Namen deperditum bekannt - ausgestellt worden waren, nur ein kleiner Teil dessen war, was den jüdischen Gemeinden einmal an Urkunden ausgestellt bzw. Privilegien zugestanden wurde. 46 Die Rechte der Juden waren zunächst in den verschiedenen Städten unterschiedlich geregelt, die ursprünglich - im Vergleich zu anderen jüdischen Gemeinden - privilegierte Stellung der Wormser Juden wurde allerdings zu einem späteren Zeitpunkt auf alle Juden im Reich übertragen. 47
Es waren zudem nicht nur Einschränkungen für die Juden qua Gesetz geregelt, sondern auch Schutzbestimmungen, etwa was die körperliche Unversehrtheit der Juden betraf. So bestand eine Strafandrohung für die nichttödliche Verletzung eines Juden in Höhe von einem Pfund Gold. Jüdische Kinder waren ebenfalls gesondert geschützt, es war etwa unter Androhung
39 Roos, S. 46 ff.
40 Wenninger, S 20.
41 Lorenz Weinrich [Hrsg.]. Quellen zur deutschen Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis 1250. (Aus der Reihe) Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe. Band. XXXII. Darmstadt 1977, S. 132-135.
42 Dietrich von Gladiss [Hrsg.]. Monumenta Germaniae Historica. Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser. Band 6. Die Urkunden Heinrichs IV. Erster Teil. Weimar 1953, S. 341 (Nr. 267). 43 Elbogen, S. 328 ff.
44 Jörg Schwarz. Das europäische Mittelalter I. Grundstrukturen, Völkerwanderungen, Frankenreich. Stuttgart 2006, S. 57 // Gladiss, S. 543 (Nr. 411). 45 Schiffmann, S. 50 f.
46 Alexander Patschovsky. The Jews of Germany and the King (11 th - 14 th centuries). A European Comparison. In: Alfred Haverkamp, Hannah Vollrath [Hrsg.]. England and Germany in the High Middle Ages. Studies of the German Historical Institute London. London 1996, S. 198 f.
47 Die Privilegierung der Wormser Juden ist zudem wohl bereits zur Zeit Heinrichs IV. erfolgt und nicht erst im 13. Jh., wie laut Schiffmann oft irrtümlich angenommen wird. (Schiffmann, S. 53) // Andere Quellen weisen Speyer ein im Vergleich zu Wormsprivilegierteres Judenrecht zu (Elbogen, S. 328).
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einer hohen Strafe (zwölf Pfund Gold) verboten, sie zu entführen oder zu kaufen. 48 Wer eine solche Buße nicht zahlen konnte - wobei ein Herr für die Taten seiner Sklaven aufzukommen hatte -, dem wurden die Augen ausgestochen und die rechte Hand abgehauen. 49 Auch ihr persönlicher Besitz, beweglich und unbeweglich, durfte bei Strafe nicht angetastet werden, 50 zudem stellte das Privileg von 1090 fest, dass Eigentümer, die die Juden der Stadt durch Erbrecht erlangen würden - beispielsweise Land, Häuser, Weinberge, Felder, Sklaven - ihnenerhalten blieben und nicht jemand anderem zufielen. 51 Solcherlei Schutzbestimmungen waren für die Juden allerdings üblicherweise mit jährlichen Abgaben an den König/Kaiser verbunden, dem sie “gehörten“. 52
Somit übte die Kirche einen besonders großen Einfluss auf Juden betreffende Rechtsordnungen aus. Neben diesem Kirchenrecht standen das Reichsrecht, Rechte einzelner Fürsten und auch diverse Stadtrechte nebeneinander, was zu Überlagerungen verschiedener Gerichtsbarkeiten führen konnte. Die rechtliche Stellung, die Juden in Deutschland inne hatten, kann insofern nicht einheitlich dargestellt werden - allerdings gibt es viele Übereinstimmungen in diesen ebenso wie die Gemeinsamkeit, dass zwischen der Rechtswirklichkeit und dem herrschenden Recht durchaus ein Unterschied bestehen konnte. 53
3.2 Lebenssituation der Juden in den Städten
Juden lebten innerhalb der Stadt in Judenvierteln mehr oder weniger isoliert, teilweise, wie in Speyer, das im folgenden als Beispiel dienen soll, von einer Mauer geschützt, 54 um vor dem „Übermut des Pöbels“ geschützt zu sein - eine Formulierung die bereits auf eine zumindest teilweise feindliche Stimmung hinweist -, wofür sie eine Gebühr zu entrichten hatten. 55 Sie hatten mit dem Archisynagogus einen Vorsteher, vergleichbar mit einem Bürgermeister, der bei Problemen innerhalb der jüdischen Gemeinde Recht sprechen sollte. War ihm dies nicht möglich, wurde der entsprechende Fall weiter an den Bischof geleitet. 56 Kam es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Juden und Christen, so durfte jeder nach seinem Gesetz Beweise für seine Argumente liefern. 57
48 Elbogen, S. 329 f.
49 Ebd. 50 Ebd.
51 Michael Toch. Economic Activities of German Jews in the Middle Ages. In: Michael Toch [Hrsg.]. Wirtschaftsgeschichte der mittelalterlichen Juden. Fragen und Einschätzungen. Schriften des Historischen Kollegs. Kolloquien 71. München 2008, S. 205.
52 Rudolf Hiestand. Kingship and Crusade in Twelth-Century Germany. In: Alfred Haverkamp, Hannah Vollrath [Hrsg.]. England and Germany in the High Middle Ages. Studies of the German Historical Institute London. London 1996, S. 249 (Hiestand II). 53 Czermak, S. 66. 54 Chazan I, S. 10. 55 Elbogen, S. 328. 56 Chazan I, S. 10 f. // Elbogen, S. 328. 57 Ebd., S. 330.
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Die Juden agierten also wie in einer Stadt innerhalb einer Stadt, 58 wobei eine vollständige Isolation unmöglich war, da Juden und Christen miteinander Handel trieben und füreinander arbeiteten, worauf in Kapitel zwölf noch genauer eingegangen wird. 59 Die Juden mussten ihren Bezirk zumeist selbst bewachen, 60 verteidigen und instandhalten, wobei sie bei der Verteidigung Unterstützung durch bischöfliche Truppen erhielten. 61
4. Judenverfolgungen im Kontext des ersten Kreuzzugs
Von den eigentlichen organisierten Kreuzzugsheeren sind bis auf einen Fall zumindest auf deren Reise ins Heilige Land keinerlei Verfolgungen von Juden bekannt. Lediglich Gottfried von Bouillon, der später der erste Kreuzfahrerherrscher in Jerusalem werden sollte, wird nachgesagt, er habe erklärt, dass er „das Blut seines Erlösers an dem Blute Israel rächen und von jedem, der den Namen Jude trägt, weder [Über-]Rest noch Flüchtling überlassen werde“. 62 Hieraufhin zahlten zum einen die Gemeinden von Mainz und Köln je 500 Silberstücke an den Herzog, 63 um diesen zu beschwichtigen, zum anderen hat der Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Mainz den zu dieser Zeit in Italien weilenden Kaiser umgehend durch einen Gesandten informiert, was zu einem Erlass Heinrichs IV. an alle Herrschaftsträger im Reich führte, in dem er dazu aufrief, den Juden nicht nur kein Haar zu krümmen, sondern sie sogar unter ihren Schutz zu stellen. 64 Ungeachtet dessen kam es trotzdem zu Verfolgungen von und Pogromen an Juden, die jedoch, wie vom Kaiser gefordert, nicht von den acht Ritterheeren und ihren Anführern, sondern durch die Initiatoren der Volkskreuzzüge erfolgten, deren Absicht es zunächst war, dass die Juden sich zum christlichen Glauben bekennen sollten. Zum anderen hat die Verfolgung aber auch darauf abgezielt, Gold, Geld oder Nahrungsmittel zu erhalten, um den weiteren Kreuzzugsverlauf zu finanzieren. Einer der Teilnehmer eines derartigen Volkskreuzzugs fasst die Gedankengänge, die damals in der Pilgergemeinschaft vorherrschten, wie folgt zusammen:
Wir wollen die Feinde Gottes im Osten bekämpfen, wofür wir große Entfernungen überwinden müssen. Das ist eine verfehlte Mühe, da wir schon hier vor unseren Augen die Juden haben, die doch die ärgsten Feinde Gottes sind. 65
Bevor es zu Ausschreitungen im Rheinland und auf dem weiteren Weg der Volkskreuzfahrer kam, gab es auch im heutigen Frankreich vereinzelt Berichte über Verfolgungen (allerdings
58 Chazan I, S. 11.
59 Ebd., S. 13.
60 Neben Speyer ist Köln ein weiteres Beispiel hierfür (Eva Haverkamp. Hebräische Berichte über die Judenverfolgungen während des ersten Kreuzzugs. Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades des Doktors der Philosophie. Konstanz 1999, S. 143 (Eva Haverkamp II). 61 Elbogen, S. 328.
62 Gerd Mentgen. Die Juden des Mittelrhein-Mosel-Gebietes im Hochmittelalter. In: Der erste Kreuzzug 1096 und seine Folgen. Die Verfolgung der Juden im Rheinland. Düsseldorf 1996, S. 61. 63 Fink, S, 117. 64 Mentgen, S. 61 f.
65 Stefan Flesch. Die Verfolgung und Vernichtung der jüdischen Gemeinde von Köln während des Ersten Kreuzzugs. In: Der erste Kreuzzug 1096 und seine Folgen. Die Verfolgung der Juden im Rheinland. Düsseldorf 1996, S. 84 // Hier ist anzumerken, dass es keinerlei päpstliche Aufrufe gegeben hat, die ein Vorgehen gegen Juden angeordnet oder gewünscht hätten (Robert Chazan. Reassessing Jewish Life in Medieval Europe. New York. 2010, S. 170 (Chazan II)).
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nicht annähernd in dem Ausmaß, wie dies im Rheinland der Fall war) oder zumindest die Angst vor solchen. 66 Chazan beschreibt hier, dass französische Judengemeinschaften „were seized with fear and trembling“ 67 und das zudem „Jewish feelings of insecurity admittedly did increase“, 68 so dass diese ihren rheinländischen Glaubensbrüdern und -schwestern Nachrichten zukommen ließen, damit diese bereits über ihre mögliche Zukunft unterrichtet waren und dementsprechende Vorkehrungen treffen konnten. 69 Dass Verfolgungen stattfinden würden, war den französischen Juden zu diesem frühen Zeitpunkt also bereits klar. 70 Die rheinländischen Juden nahmen die drohenden Gefahren jedoch nicht ernst und trafen daher keine Vorbereitungen, diese eventuell umgehen bzw. vor ihnen flüchten zu können. Zusätzlich gaben die französischen Juden den Kreuzfahrern Briefe mit, in denen sie andere jüdische Gemeinden, an welchen diese im Rahmen ihrer Reise vorbeizogen, dazu aufforderten „[that] they should offer him [Peter dem Eremiten, meine Anmerkung] provisions“, wie sie es selbst praktiziert hatten. Hierdurch sollten physische Schäden nach ihrer Auffassung innerhalb der Gemeinden vermieden werden können. 71 Es wird zwar auch vereinzelt von einem Massenmord in Rouen berichtet, dessen Kunde die deutschen Juden erreichte, dass ein solcher stattgefunden hat, ist allerdings höchst unwahrscheinlich, wie Fink und Runciman anführen. 72 Der Judenhass und einige der daraus resultierenden Pogrome und Verfolgungen, welche die Juden im Rheinland trotz der Warnungen unvorbereitet trafen, 73 sollen im weiteren Verlauf dieses Kapitels nun genauer beschrieben werden.
4.1 Das Verhalten Heinrichs IV.
Als die erste Ankündigung von Seiten der Kreuzzugsteilnehmer erfolgte, dass Juden ebenfalls Opfer von Angriffen werden sollten, schickte Kalonymos ben R. Meschullam, der den Berichten Salomo bar Simsons nach der Vorsteher der Mainzer Judengemeinde war, 74 wie bereits kurz erwähnt, einen Boten an Heinrich IV. nach Italien, wo dieser sich seit dem März 1090 aufhielt. Dieser Bote berichtete Heinrich IV. nun von den Ankündigungen und veranlasste hierdurch, dass der Kaiser Anordnungen an alle Teile seines Reichs schickte, dass den Juden kein Haar zu krümmen, sie vielmehr zu beschützen sein. Statt sie zu vertreiben, sollte man ihnen beistehen und Zuflucht gewähren, wenn dies nötig sein sollte. 75 Dies waren wohl nicht nur leere Worte, so dass der Apell wirklich zu einem partiellen
66 Robert Chazan. Medieval Jewry in Northern France. A Political and Social History. The John Hopkins University Studies in Historical and Political Science. Series 91, 2. Baltimore/London 1973, S. 24 ff. (Chazan III). 67 Ebd., S. 27.
68 Jeremy Cohen. The friars and the Jews. The evolution of medieval anti-Judaism. Ithaca/London 1983, S. 32 (Cohen I). 69 Chazan III, S. 27. 70 Czermak, S. 44 // Chazan I, S. 28. 71 Chazan III, S. 28.
72 Fink betont das Nichtvorhandensein von authentischen Dokumenten, die solcherlei Vorgänge dokumentieren würden (Fink, S. 115) // Runciman, S. 132. 73 Barkenings, S. 97. 74 Eva Haverkamp I, S. 294 ff. 75 Schiffmann, S. 12 // Eva Haverkamp I, S. 296.
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Umdenken in der Bevölkerung geführt zu haben scheint. Die Drohungen, die von Gottfried ausgegangen waren, nahm dieser zurück und versprach stattdessen, die Juden zu schützen. Ebenso gehen die Zufluchtsgewährungen durch die Bischöfe im Kontext der Verfolgungen, die im Anschluss an diesen Abschnitt aufgezeigt werden, wohl auf diese Befehle des Kaisers zurück. 76 Es stellt sich allerdings die Frage, ob Heinrich aus Eigennutz gehandelt hat, oder wirklich nur, um den jüdischen Gemeinden zu helfen. Bereits im Jahr 1084 hatte er den Juden durch Bischof Rüdiger Schutzprivilegien eingeräumt, 77 damit diese sich in den Städten seines Landes ansiedelten, was deren Wirtschaftskraft steigerte. Als nun also der oben erwähnte Bote bei Heinrich IV. eintraf, wurde dieser den Überlieferungen nach sehr zornig. Zu bezweifeln ist jedoch, ob dies auf Grund seines Mitleides gegenüber den Juden geschah oder vielmehr, da er zum einen die wirtschaftlichen Vorteile, die die Judengemeinschaften mit sich brachten, nicht missen wollte und/oder zum anderen, weil sich Untergebene in seinem Land nicht an seine Anweisungen halten wollten und öffentlich ankündigten, sich diesen zu widersetzen. Zudem würde durch Judenverfolgungen Unruhe im Land aufkommen, was ebenfalls nicht im Interesse des Kaisers sein konnte. 78 Ihm kann unabhängig von den wirklichen Gründen seines Einschreitens lediglich der Vorwurf gemacht werden, dass er selbst nicht vor Ort war, um die Juden zu verteidigen -, ansonsten versuchte er einzusetzen, was in seiner Macht stand, um diesen zu helfen. Sein Verhalten nach der Rückkehr aus Italien belegt diese Annahme zusätzlich, leitete er doch persönlich Prozesse gegen die Verwandten des Mainzer Erzbischofs Ruthard, die angeklagt waren, sich an dem Vermögen der Juden bereichert zu haben, was einige Stimmen auch dem Bischof selbst vorwarfen. 79 Den Schutz, den er bereits 1096 den Juden in seinem Herrschaftsgebiet zukommen lassen wollte, verankerte er im Landfrieden 1103 in einer Urkunde, welche ausdrücklich auch alle Juden unter Schutz stellte. 80
4.2 Die Ereignisse in den einzelnen Städten
4.2.1 Trier
Die Volkskreuzfahrer erreichten Trier zu Beginn des jüdischen Passah-Festes, was zu einer regelrechten Panik unter den vor Ort lebenden Juden führte. Einige sollen auf Grund der anscheinenden Aussichtslosigkeit ihrer Lage ihre eigenen Kinder mit Schwertstichen getötet und so „dem Schoße Abrahams“ anvertraut haben - wie Mentgen formuliert -, um diese nicht in die Hände der Kreuzfahrer fallen zu lassen. Von anderen Jüdinnen wird berichtet, dass sie auf die dortige Römerbrücke rannten, um sich mit Steinen beschwert von dieser hinab in die
76 Ebd., S. 14 f.
77 Siehe 41 . 78 Schiffmann, S. 23. 79 Buchner, S. 9.
80 Ludwig Weiland [Hrsg.]: Monumenta Germaniae Historica. Constituitiones et acta publica imperatorum et regum. Constitutiones. Band I. Hannover 1894, S. 125 (Nr. 74).
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Mosel zu stürzen und so den Tod durch Ertrinken zu wählen. 81 Der Rest der Trierer Judengemeinde soll zum Schutz in die erzbischöfliche Pfalz geflohen sein. Der Erzbischof, der sich zu dieser Zeit ebenfalls in der Pfalz aufhielt, wollte die zu ihm geflüchteten Juden daraufhin überreden, den christlichen Glauben anzunehmen, indem er eine Predigt abhielt, in welcher er den Flüchtigen vorwarf, nun für ihren Unglauben und ihre herabwürdigende Haltung, Jesus nicht als den Messias anzusehen, bestraft zu werden. Würden sie diesem Aufruf Folge leisten, könnten sie sich des Schutzes des Bischofes sicher sein. Zudem hielt Erzbischof Egilbert am 01. Juni vor zahlreichen Kreuzzugsteilnehmern eine Rede, in welcher er Partei für die Juden ergriff. Das nahmen ihm diese, die offensichtlich eine andere Meinung vertraten, jedoch so übel, dass er mehrere Tage lang sein Anwesen nicht verlassen wollte, während es von zahlreichen bewaffneten Pilgern belagert wurde. Daher forderte er, ebenso wie dies bereits einer seiner Amtsvorgänger einige Jahre zuvor getan hatte, 82 die auf seinem Anwesen ausharrenden Juden ultimativ auf, zu konvertieren, was sie jedoch ablehnten. Um Druck auf diese auszuüben, wurde daraufhin einer aus ihrem Kreis der wütenden Menge vor der Bischofspfalz ausgeliefert, was gleichbedeutend mit seinem Tod war. Drei weitere Juden folgten diesem freiwillig, so dass sie dasselbe Schicksal ereilte. Auch diese Vorgehensweise hatte nicht das gewünschte Ziel, also den freiwilligen Übertritt zum christlichen Glauben, so dass sich der Bischof entschloss, die restlichen Juden, die an seinem Hof Zuflucht gesucht hatten, zwangstaufen zu lassen. 83 Mit einer Ausnahme konvertierten alle Zwangsgetauften bereits im darauffolgenden Jahr 1097 wieder geschlossen zu ihrem ursprünglichen Glauben zurück. In dieser Darstellung, die aus der Gesta Treverorum stammt, stand demnach die Bekehrung der Juden im Vordergrund der Verfolgungen, die von zwei Gruppierungen der Volkskreuzfahrer ausgingen. 84
Die erste Gruppe von Kreuzfahrern traf hebräischen Überlieferungen zufolge unter Führung von Peter dem Eremiten im Frühjahr 1096 in Trier ein, verübte jedoch keine Gewaltakte gegenüber der jüdischen Bevölkerung, da diese umfangreiche Geld- und Sachleistungen aufbrachte, um die Kreuzträger zum Weiterziehen zu bewegen, wie es von den französischen Juden in ihren Briefen angeraten worden war. Die versprochene Gegenleistung, das ihnen nichts angetan werden würde, wurde erfüllt, so dass „they went on their way“. 85 Kurz nach dem Abzug von Peter kam es zu einem Raub der sich vor Ort befindenden Thorarollen, die geschändet wurden. 86 Hierdurch erfolgte wohl ein Bruch innerhalb der Beziehung der Juden und der Christen in der Stadt, weshalb auch die christlichen Nachbarn von ihnen
81 Ad. Goerz [Hrsg.]. Mittelrheinische Regesten oder chronologische Zusammenstellung des Quellen-Materials für die Geschichte der Territorien der beiden Regierungsbezirke Coblenz [sic] und Trier in kurzen Auszügen. I. Theil [sic]. Vom Jahre 509 bis 1152. Coblenz [sic] 1876, S. 430.
82 Georg Waitz. Monumenta Germaniae Historica. Gesta Treverorum. Scriptores VIII. Hannover 1848, S. 183, 190 f. 83 Mentgen, S. 63. 84 Ebd., S. 61 f. 85 Chazan I, S. 28. 86 Schiffmann, S. 37.
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Stefan Langenbach, 2011, Bischöfe und Judenpogrome im Kontext der ersten drei Kreuzzüge, München, GRIN Verlag GmbH
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