Kompendium der internationalen Rechnungslegung - Teil 2: Anlage- und Umlaufvermögen
nach US-GAAP
Inhaltsverzeichnis
A. Rechnungslegung nach US-GAAP - Aktiva: Umlaufvermögen/ Wertpapiere 4
1. Einführung 4
1.1 Gliederung der Aktivseite gemäß US-GAAP 4
1.2 Allgemeine Grundsätze zum Bilanzansatz von Vermögensgegenständen 5
1.3 Grundlagen der Bewertung von Vermögensgegenständen 6
1.3.1 Die Bewertung zu Anschaffungskosten 6
1.3.2 Die Bewertung zu Herstellungskosten 7
1.4 Bewertung von durch Tausch erworbene Vermögensgegenstände 8
2. Umlaufvermögen 9
2.1 Flüssige Mittel - Cash and cash equivalents 10
2.2 Forderungen - Receivables 10
2.2.1 Entstehung der Forderung 11
2.2.2 Bewertung von Forderungen 11
2.2.3 Ausweis von Forderungen 12
2.2.4 Angaben in den notes 12
2.3 Vorräte - Inventories 13
2.3.1 Ausweis der Vorräte 13
2.3.2 Bewertung der Vorräte 13
2.4 Rechnungsabgrenzungsposten - Prepaid expenses 16
3. Langfristige Auftragsfertigung - Long-Term Construction-Type Contracts 16
4. Wertpapiere - Securities 17
4.1 Zu Handelszwecken gehaltene Wertpapiere - Trading securities 18
4.2 Bis zur Endfälligkeit gehaltene Wertpapiere - Held-to-maturity securities 18
4.3 Zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere - Available-for-sale securities 19
4.4 Umgliederung im Bereich der Wertpapiere 20
4.5 Angaben in den notes 21
B. Rechnungslegung nach US-GAAP - Aktiva: Anlagevermögen/ Sonderthemen der
Bilanzierung 22
1. Sachanlagen - Property, plant and equipment 22
1.1 Gliederung und Bewertung 22
1.2 Folgebewertung 23
1.2.1 Lineare Abschreibung 24
2
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nach US-GAAP
1.2.2 Degressive Abschreibung 24
1.2.3 Digitale Abschreibung 24
1.2.4 Abschreibung nach Leistungseinheiten 25
1.2.5 Außerplanmäßige Abschreibung 25
1.3 Angaben im Jahresabschluss bzw. in den notes 26
2. Immaterielle Vermögensgegenstände - Intangible Assets. 26
2.1 Bilanzausweis 27
2.2 Bewertung bei Zugang und Folgebewertung 27
2.3 Firmenwert - Goodwill 28
2.4 Software 29
2.5 Angaben in den notes 30
3. Bilanzielle Sonderthemen 31
3.1 Leasing 31
3.1.1 Leasingverträge aus der Sicht des Leasingnehmers 32
3.1.2 Leasingverträge aus der Sicht des Leasinggebers 34
3.2 Derivate Finanzinstrumente 36
3.2.1 Definition von Derivaten 36
3.2.2 Bewertung von Derivaten 37
3.2.3 Bilanzielle Behandlung von Sicherungszusammenhängen 37
3.2.4 Angaben in den notes 38
3.3 Latente Steuern - Deffered taxes 38
3.3.1 Berechnung der latenten Steuern 40
3.3.2 Ergebnisdifferenzarten 41
3.3.3 Ausweis latenter Steuern in der Bilanz 41
C. Literaturverzeichnis 43
3
Kompendium der internationalen Rechnungslegung - Teil 2: Anlage- und Umlaufvermögen
nach US-GAAP A. Rechnungslegung nach US-GAAP - Aktiva: Umlaufvermögen/
Wertpapiere
1. Einführung 1.1 Gliederung der Aktivseite gemäß US-GAAP
Im Rahmen der US-GAAP existiert keine Empfehlung über Gliederungsschemata oder Postenbezeichnungen. Nur einige wenige Detailvorschriften existieren, die z.B. vorschreiben, Umlaufvermögen (current assets) und Anlagevermögen (non current assets) getrennt auszuweisen.
Trotz des Fehlens verbindlicher Gliederungs- und Benennungsvorschriften gibt es zumindest übliche Gliederungsprinzipien. Hierzu gehören die Grundsätze
• der Klarheit und Übersichtlichkeit, • der Darstellungsstetigkeit und Vergleichbarkeit und • der Wesentlichkeit.
In der Praxis haben sich Bilanzierungsschemata entwickelt, die jedoch branchenspezifisch abweichen. Und auch wenn in den US-GAAP Gliederungs- und Benennungsvorschriften fehlen, existieren entsprechende Mindestanforderungen für alle Unternehmen, die ihren Jahresabschluss der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde einzureichen haben. Dies sind neben allen börsennotierten Unternehmen auch alle Unternehmen, die mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen und deren Bilanzsumme 5 Millionen US-Dollar übersteigt. Die entsprechende Mindestanforderung in Bezug auf die Bilanzgliederungen ist in Regulation SX, Art. 5-02, enthalten.
Anders als im deutschen Recht ist die Aktivseite US-amerikanischer Bilanzen in umgekehrter Reihenfolge gegliedert. Zuerst kommen die Vermögensgegenstände mit der größten Liquiditätsnähe. Danach folgen die weiteren Positionen nach dem Maßstab abnehmender
Liquidität. 1
1 Vgl. BUCHHOLZ, Internationale Rechnungslegung (2003), S.113.
4
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nach US-GAAP 1.2 Allgemeine Grundsätze zum Bilanzansatz von Vermögensgegenständen
Grundsätzlich gelten alle die Gegenstände als Vermögen im Sinne der US-GAAP, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Es handelt sich um Ressourcen, die aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit
in die Verfügungsgewalt des Unternehmens gelangt sind,
• sie führen wahrscheinlich zu einem Vermögenszufluss, • ihr Wert ist zuverlässig zu bestimmen.
Positionen, die sämtliche genannten Voraussetzungen erfüllen, unterliegen einem Aktivierungsgebot. Fehlen einzelne oder mehrere Voraussetzungen, so besteht Aktivierungsverbot.
Als Vermögensgegenstände bilanziert werden müssen:
• alle körperlichen Vermögensgegenstände • alle Zahlungsmittel, unabhängig von der Währung • Rechte auf Beteiligungen an anderen Unternehmen • Rechte auf Zahlungen, wie z.B. Forderungen
• Im Voraus geleistete Zahlungen für den Erwerb von Gegenständen oder sonstiger
Rechte
Vermögensgegenstände dürfen erst dann aktiviert werden, wenn sie in das Eigentum des bilanzierenden Unternehmens übergegangen sind. Somit sind, wie im deutschen Recht,
schwebende Geschäfte nicht zu bilanzieren. 2
Bezüglich der Eigentumsfrage gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (substance over form principle). Dies bedeutet, dass ein Vermögensgegenstand immer dann aktiviert werden muss, wenn er zum wirtschaftlichen Eigentum eines Unternehmens gehört. Auch wenn Dritte aus Gründen der Absicherung ein rechtliches Eigentum an Vermögensgegenständen besitzen ist für die Frage der Aktivierung das wirtschaftliche
Eigentum entscheidend. 3
2 Vgl. SCHILDBACH, US-GAAP (2002), S.67f.
3 Vgl. BUCHHOLZ, Internationale Rechnungslegung (2003), S.130f.
5
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1.3 Grundlagen der Bewertung von Vermögensgegenständen
Im Rahmen der US-GAAP werden Aktiva zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung grundsätzlich mit den sogenannten Anschaffungskosten (historical cost) bzw. den Herstellungskosten (cost of conversion) bewertet. Als Tendenz ist jedoch zu erknnen, dass immer stärker aktuelle Markt- oder Zeitwerte (fair value) zum Ansatz kommen. Dieser
Tendenz folgend kann es dabei auch zu einem Ausweis nicht realisierter Gewinne kommen. 4
1.3.1 Die Bewertung zu Anschaffungskosten
Grundsätzlich werden alle Vermögensgegenstände, die käuflich erworben werden, zum Zeitpunkt der Anschaffung mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Entstehen Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von
Vermögensgegenständen, die erst nach längerer Zeit betriebsbereit sind (qualifying assets), so besteht für diese Kosten eine Aktivierungspflicht. Als Finanzierungskosten gelten hierbei die
Fremdkapitalzinsen, die Kosten der Kapitalaufnahme und weitere Nebenkosten. 5
Der Aktivierungszeitraum für diese Finanzierungskosten beginnt, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:
• Die Herstellung des qualifizierten Vermögensgegenstandes hat begonnen, • es wurde dafür eine Zahlung geleistet,
• die Zahlung führt tatsächlich zum Entstehen von Fremdkapitalkosten.
Der Aktivierungszeitraum für Finanzierungskosten endet mit der endgültigen Fertigstellung
des betreffenden Vermögensgegenstandes. 6
4 Vgl. BUCHHOLZ, Internationale Rechnungslegung (2003), S.129f.
5 Vgl. SCHILDBACH, US-GAAP (2002), S.89f.
6 Vgl. KPMG (Hrsg.), Rechnungslegung (1999), S.25f und GRÜNBERGER, GRÜNBERGER, US-GAAP (2003), S.26f.
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1.3.2 Die Bewertung zu Herstellungskosten
Im Rahmen der US-GAAP existieren relativ klare Vorstellungen vom Inhalt der Herstellungskosten für unfertige und fertige Erzeugnisse des Vorratsvermögens. Die Herstellungskosten für Gegenstände des Vorratsvermögens lassen sich wie folgt ermitteln:
Das Ansatzverbot von Kosten der Unterbeschäftigung meint, dass Gemeinkosten nur in dem Umfang auf die Produkte verteilt werden dürfen, wie sie im Rahmen einer normalen Beschäftigung zu verteilen wären.
Grundsätzlich hat die Berechnung der Herstellungskosten gem. US-GAAP im Vergleich zu den Regelungen des HGB den Vorteil, dass durch das Fehlen diverser
Aktivierungswahlrechte eine einheitlichere Bewertung vorzunehmen. 7
7 Vgl. SCHILDBACH, US-GAAP (2002), S.91f. und KPMG (Hrsg.), Rechnungslegung (1999) S.27.
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1.4 Bewertung von durch Tausch erworbene Vermögensgegenstände
Werden Vermögensgegenstände getauscht (nonmonetary transaction), so wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Tauschpartner gleichwertige Güter austauschen. Ein Gewinn wird nur beim Tausch ungleicher Güter realisiert, ein Verlust auch, wenn gleichartige Güter getauscht werden. Vermögensgegenstände gelten als gleichartig, wenn sie den gleichen Zweck erfüllen, in die gleiche Produktgattung fallen und im Unternehmen in der gleichen Sparte eingesetzt werden.
Bewertet werden die Güter zum Zeitwert. Sind die Zeitwerte der Tauschobjekte unterschiedlich, aber in gleicher Weise objektiv zu ermitteln, so bewertet der Erwerber das von ihm erworbene Gut jeweils mit dem Zeitwert des hingegebenen Vermögensgegenstandes. Dieses Vorgehen begründet sich durch die Überlegung, dass im Falle des Verkaufs gegen Entgelt der hingebende Tauschpartner eben diesen Zeitwert in Geld für ein Tauschobjekt erhalten würde.
Ist der Zeitwert eines der beiden Tauschobjekte objektiver festzulegen, weil z.B. eines der Tauschobjekte an einer Börse gehandelt wird, so wird dieser Zeitwert für beide Vermögensgegenstände angesetzt.
Werden gleichartige Güter getauscht, so darf grundsätzlich kein Gewinn realisiert werden, sehr wohl aber ein entstehender Verlust. Das erworbene Gut wird nur mit dem Buchwert des hingegebenen Guts bewertet, da sonst ein Gewinn realisiert werden würde. Das erhaltene Unternehmen muss das Gut zum Zeitwert des hingegebenen Guts bewerten. Gewinne werden beim Tausch gleichartiger Güter nur dann realisiert, wenn ein Unternehmen zum Ausgleich eines Wertunterschiedes dem anderen Unternehmen neben der Hingabe des Tauschobjekts eine Zuzahlung in Geld leistet. Hierbei werden zwei Konstellationen unterschieden: 1. Die Zuzahlung entspricht 25% oder weniger des gesamten Tauschwertes 2. Die Zuzahlung entspricht mehr als 25% des gesamten Tauschwertes
8
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nach US-GAAP
Im ersten Fall wird gem. US-GAAP weiterhin von einem Tausch gleichartiger Güter ausgegangen, aufgrund der Tatsache, dass jedoch eine Zuzahlung in Geld erfolgt, muss der Zuzahlungsempfänger einen erzielten Gewinn anteilig realisieren. Dabei ist der Anteil der Zuzahlung an der gesamten Gegenleistung maßgeblich. Enthält die gesamte Gegenleistung 10% Zuzahlung in Geld, wird der Gewinn nur zu 10% realisiert. Im zweiten Fall wird aufgrund des Anteils der Zuzahlung an der gesamten Gegenleistung nicht mehr davon ausgegangen, dass die Güter gleichartig sind, da hier anscheinend eine hohe Wertdifferenz vorliegt. In diesem Fall wird der Tausch grundsätzlich gleichartiger Güter wie ein Tausch ungleichartiger Güter behandelt mit der Konsequenz, dass Gewinne der beiden
Tauschpartner vollständig realisiert werden. 8
2. Umlaufvermögen
Umlaufvermögen wird definiert als das Vermögen, von dem erwartet wird, dass es im Zeitraum einer gewöhnlichen Geschäftsumschlagsperiode zu Geld oder durch Verkauf bzw. Verbrauch untergeht.
Für die Unterscheidung, ob ein Vermögensgegenstand dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuordnen ist, ist die sogenannte Geschäftsumschlagsperiode (operating cycle) maßgeblich. Unter diesem Begriff wird die Zeit verstanden, die in einem Unternehmen benötigt wird, um einen investierten Geldbetrag zurückzugewinnen. Liegt die Dauer des gewöhnlichen operating cycle unter einem Jahr, so wird ein Jahr als Unterscheidungskriterium zwischen Anlage- und Umlaufvermögen betrachtet. Das Umlaufvermögen setzt sich aus flüssigen Mitteln, Forderungen, Vorräten und
Rechnungsabgrenzungsposten zusammen. 9
8 Vgl. SCHILDBACH, US-GAAP (2002), S.109ff und KPMG (Hrsg.), Rechnungslegung (1999) S.26f und
GRÜNBERGER, GRÜNBERGER, US-GAAP (2003), S.27ff.
9 Vgl. KPMG (Hrsg.) (1999) S.31f.
9
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2011, Internationale Rechnungslegung (IFRS / US-GAAP): Teil 2 – Anlage- und Umlaufvermögen nach US-GAAP, München, GRIN Verlag GmbH
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