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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
1.1. Themenbereich 3
1.2. Literaturbericht 4
2. Grundlagen 4
2.1. Die wehrhafte Demokratie 4
2.2. Die freiheitlich demokratische Grundordnung 5
2.3. Eigenschaften der wehrhaften Demokratie 6
3. Verfassungsrechtliche Ausformung der wehrhaften Demokratie 6
3.1. Vereinsverbot aus Art. 9 Abs. 2 GG 7
3.2. Verwirkung von Grundrechten aus Art. 18 GG 7
3.3. Parteiverbot aus Art. 21 Abs. 2 GG 8
4. Das Dilemma der wehrhaften Demokratie 9
5. Administrative Ausformung der wehrhaften Demokratie 10
5.1. Grundlagen 11
5.2. Arbeitsweise 11
5.3. Kontrolle des Verfassungsschutzes 13
6. Der diskursive Verfassungsschutz 13
7. Schlussbemerkung 14
Abbildungen 15
Quellenverzeichnis 16
3
1. Einleitung
Die Weimarer Reichsverfassung war geprägt „vom idealistischen Demokratiemodell der reinen Toleranz“ 1 . Im freien Spiel der Kräfte sollte jede politische Strömung die Möglichkeit haben, sich mit der entsprechenden parlamentarischen Mehrheit durchsetzen zu können. Man ging davon aus, dass sich die Demokratie als die beste denkbare Staatsform von selbst etablieren würde und verzichtete auf effektive Instrumentarien gegen Verfassungsfeinde. 2 Doch diese Toleranz wurde der jungen deutschen Demokratie schon bald zum Verhängnis, denn sie „wurde von Beginn an von Links- und Rechtsextremisten missbraucht.“ 3 Die nationalsozialistische Bewegung verfolgte „die Strategie, die Verfassung legal unter Umgehen des direkten Gesetzesbruchs aus den Angeln zu heben.“ 4 So äußerte sich Joseph Goebbels als Reichspropagandaleiter der NSDAP 1928 folgendermaßen:
„Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. Wir werden Reichstagsabgeordnete, um die Weimarer Gesinnung mit ihrer eigenen Unterstützung lahmzulegen. Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freifahrkarten und Diäten zu geben, so ist das ihre eigene Sache.“ 5
Dieses Zitat zeigt besonders deutlich, wie die „Legalitätstaktik der Hitler-Bewegung“ 6 versuchte die Schwächen der Weimarer Republik auszunutzen. Die schrecklichen „Erfahrungen mit dem Ende der Weimarer Republik haben dazu geführt, dass im Grundgesetz das Prinzip der wehrhaften Demokratie verankert ist.“ 7 Doch was versteht man unter diesem Prinzip? Wie manifestiert sich dieses im Grundgesetz und wie funktioniert der administrative Schutz der Verfassungsordnung?
1.1. Themenbereich
Die vorliegende Arbeit soll zunächst eine Einführung in die Entstehung der Konzeption der wehrhaften Demokratie darstellen und anschließend deren Eigenschaften skizzieren. Daran anknüpfend wird die Wirkung der verfassungsrechtlichen Ausprägung der wehrhaften Demokratie im Grundgesetz erläutert und das Dilemma der wehrhaften Demokratie ana-
1 VerfassungsschutzMecklenburg-Vorpommern: Erfahrungen mit der Weimarer Republik, http://www.verfassungsschutz-mv.de/cms2/Verfassungsschutz_prod/Verfassungsschutz/content/de/ Verfassungsschutz_allgemein/Entstehungsgeschichte/Erfahrungen_mit_der_Weimarer_Republik/index.jsp (zuletzt geprüft am 20.08.2010)
2 Vgl. ebenda
3 Vgl. ebenda
4 Andreas Klump: Freiheit den Feinden der Freiheit? Die Konzeption der streitbaren Demokratie als demokratietheoretisches Fundament zur Auseinandersetzung mit politischem Extremismus, 2001, http://www.extremismus.com/texte/streitbar.htm (zuletzt geprüft am 20.08.2010)
5 Christoph Weckenbrock: Die streitbare Demokratie auf dem Prüfstand. Die neue NPD als Herausforderung, Bonn 2009, S. 7
6 Ebenda, S. 29
7 Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2009, Berlin 2010, S.10
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lysiert. Abschließend wird die Arbeitsweise des administrativen Verfassungsschutzes betrachtet und die Notwendigkeit des diskursiven Verfassungsschutzes aufgezeigt.
1.2. Literaturbericht
Zahlreiche politikwissenschaftliche und staatsrechtliche Werke beschreiben die Entstehungsgeschichte und Konzeption der wehrhaften Demokratie. Das Kapitel „Wege der Extremismusbekämpfung“ aus dem Standardwerk „Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland“ von Uwe Backes und Eckhard Jesse bietet eine gute Einführung in den Themenbereich. Äußert detailliert informiert die Magisterarbeit „Die streitbare Demokratie auf dem Prüfstand“ von Christoph Weckenbrock über die jüngsten Entwicklungen zu dieser Thematik. Die Verfassungsschutzberichte und Internetauftritte der Verfassungsschutzbehörden geben Auskunft zu Befugnissen und Arbeitsweisen des administrativen Verfassungsschutzes.
2. Grundlagen
2.1. Die wehrhafte Demokratie
Die Konzeption der wehrhaften Demokratie geht im Wesentlichen auf die Überlegungen der deutschen Emigranten Karl Mannheim und Karl Loewenstein zurück, die beide miterleben mussten, wie die Demokratie der Weimarer Republik „vor der Legalitätstaktik der Nationalsozialisten“ 8 kapitulierte. Durch Instrumentarien wie Partei- und Organisationsverbote wollten sie die Rechte von Demokratiegegnern beschneiden. 9 Sie forderten eine wehrhafte Demokratie als Gegenmodell zum Weimarer „Laissez-Faire-Liberalismus, der Toleranz mit Neutralität verwechselte.“ 10 Mehrere Aspekte dieser demokratietheoretischen Überlegungen wurden bei der Erarbeitung des Grundgesetzes berücksichtigt. Der Untergang der Weimarer Demokratie „war in den Gedanken der Verfassungsväter allgegenwärtig“ 11 und deswegen entwarfen sie „eine zur Selbstverteidigung befähigte Demokratie.“ 12 „Lernen von Weimar hieß, eine wehrhafte Demokratie zu schaffen. Wer sich gegen Staatsfeinde zur Wehr setzen will, der braucht Waffen.“ 13 Diese „Waffen“ wurden als folgende Bestimmungen im Grundgesetz verankert: Art. 9 Abs. 2 (Vereinsverbot), Art. 18 (Verwirkung von Grundrechten), Art. 21 Abs. 2 (Parteiverbot) und Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsgarantie).
8 Weckenbrock: Die streitbare Demokratie auf dem Prüfstand, S. 23
9 Vgl. Klump: Freiheit den Feinden der Freiheit?, http://www.extremismus.com/texte/streitbar.htm
10 Vgl. ebenda
11 Weckenbrock: Die streitbare Demokratie auf dem Prüfstand, S. 29
12 Manfred Schmidt: Das politische System Deutschlands, München 2007, S. 30
13 Robert Probst: Das scharfe Schwert einer wehrhaften Demokratie, 2009,
http://www.sueddeutsche.de/politik/jahre-brd-das-scharfe-schwert-einer-wehrhaften-demokratie-1.407234 (zuletzt geprüft am 20.08.2010)
5
Wehrhafte Demokratie bedeutet also:
„Die Gegner der freiheitlich demokratischen Grundordnung sollen nicht mit allen, sogar den von der Verfassung selbst zur Verfügung gestellten Mitteln auf eine Beseitigung dieser Ordnung hinwirken dürfen, sondern sehen sich bei Überschreiten bestimmter Grenzen staatlichen Schutzmechanismen und Abwehrmaßnahmen ausgesetzt.“ 14
Das zentrale Ziel der wehrhaften Demokratie ist also der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
2.2. Die freiheitlich demokratische Grundordnung
Das Grundgesetz selbst kennt den Begriff der wehrhaften Demokratie nicht. Erst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Rechtsprechung diesen Terminus geprägt und dazu auch die freiheitlich demokratische Grundordnung definiert. Hierbei handelt es sich um die „Spielregeln des politischen Wettbewerbs.“ 15 Ernst Fraenkel betont in seiner Pluralismustheorie:
„Ein richtig verstandener Pluralismus schließt die Erkenntnis ein, dass auch in der heterogensten Gesellschaft stets neben dem kontroversen auch ein nichtkontroverser Sektor des gesellschaftlichen Lebens besteht. Ein richtig verstandener Pluralismus ist sich der Tatsache bewusst, dass das Mit- und Nebeneinander der Gruppen nur dann zur Begründung eines a posteriori-Gemeinwohls zu führen vermag, wenn die Spielregeln des politischen Wettbewerbs mit Fairness gehandhabt werden, wenn die Rechtsnormen, die den politischen Willensbildungsprozess regeln, unverbrüchlich eingehalten werden, und wenn die Grundprinzipien gesitteten menschlichen Zusammenlebens uneingeschränkt respektiert werden, die als regulative Ideen den Anspruch auf universale Geltung zu erheben vermögen.“ 16
Die freiheitlich demokratische Grundordnung kann folglich als dieser „nicht-kontroverser Sektor“ mit „universaler Geltung“ bezeichnet werden Das BVerfG hat im Verbotsurteil gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP) im Jahr 1952 diese Ordnung folgendermaßen definiert:
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Ver-
14 MarkusThiel (Hrsg.): Wehrhafte Demokratie. Beiträge über die Regelungen zum Schutze der freiheitlich demokratischen Grundordnung, Tübingen 2003, S. 1
15 Klump: Freiheit den Feinden der Freiheit?, http://www.extremismus.com/texte/streitbar.htm
16 Vgl. ebenda
Arbeit zitieren:
Maximilian Haberecht, 2010, Verfassungsrechtliche und administrative Ausformung der wehrhaften Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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