Alexandra Fetter - Alleinerziehende und ihre soziale Absicherung im deutschen Sozialstaat - 2011
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Fallmanagement 3
3. Einordnung in die Sozialpolitik 5
4. Lebenssituation von Alleinerziehenden 7
5. Alleinerziehende im Fallmanagement 10
6. Fazit 13
Literaturverzeichnis 16
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis 19
Abk ürzungsverzeichnis 19
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Alexandra Fetter - Alleinerziehende und ihre soziale Absicherung im deutschen Sozialstaat - 2011
1. Einleitung
„Die Belastungen für Alleinerziehende führen zu einer Art von Armut, die selten benannt wird, die aber umso prekärer ist. […] Zusammen mit dem Bemühen, allen Ansprüchen gerecht zu werden, führt diese zu ganz besonderen Belastungen und Überforderungen“ (BMFSFJ, 2001). Mit diesem Zitat der ehemaligen Familienministerin Christine Bergmann wird eine der aktuellen Problematiken von Alleinerziehenden auf den Punkt gebracht. In der vorliegenden Arbeit werde ich am Beispiel des Fallmanagementprozesses zeigen, wie die Betreuung und Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt gehandhabt wird.
Der erste Abschnitt bietet einen Überblick über die Verfahrensweise des Fallmanagement und eine sozialpolitische Einordnung. Das folgende Kapitel soll zunächst einen kurzen Überblick über die derzeitige Lebens - und Arbeitsmarktsituation von Alleinerziehenden in Deutschland sowie über deren Integration in den Arbeitsmarkt verschaffen. Die mit diesen besonderen Umständen einhergehenden Anforderungen an das Fallmanagement werden im Anschluss analysiert.
Wie effektiv ist der Prozess des Fallmanagement für Alleinerziehende? Werden die bisherigen Ressourcen ausreichend und wirksam genutzt? Welche Voraussetzungen und Formen für eine solche Zusammenarbeit müssen zukünftig geschaffen werden?
Hinweis: Aus Platzgründen werde ich hier die betroffen Personen als „Alleinerziehende“, „Leistungsbezieher“ und „Fallmanager“ bezeichnen und auf die geschlechtliche Darstellung verzichten.
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2. Fallmanagement
„Case Management oder Unterstützungsmanagement, zunächst als Erweiterung der Einzelfallhilfe in den USA entwickelt, ist zu einer methodischen Neuorientierung in der Sozialen Arbeit und im Gesundheitswesen geworden. [...] Case Management soll Fachkräfte befähigen, unter komplexen Bedingungen Hilfemöglichkeiten abzustimmen und die vorhandenen institutionellen Ressourcen im Gemeinwesen oder Arbeitsfeld koordinierend heranzuziehen.“ (Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management). Das Fallmanagement ist demnach eine methodische Neuorientierung in der Sozialen Arbeit. In diesem Konzept sollen systemische und ökosoziale Perspektiven grundlegend zum Ausdruck kommen.
Leistungsbeziehern von ALG II steht zur Betreuung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt ein persönlicher Ansprechpartner zu. Diesen Ansprechpartnern stehen ferner die Fallmanager zur Seite. Der persönliche Ansprechpartner entscheidet im Gespräch gemeinsam mit den Leistungsbezieher über einzelne Schritte, die auf diesem Weg in den Arbeitsmarkt zu bewältigen sind. Die persönliche Situation der Leistungsbezieher dient als Ausgangspunkt, einzelne Schritte werden in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten.
Das von der Hartz-Kommission vorgesehene Konzept für Leistungsbezieher sieht für diejenigen, die mit Vermittlungshemmnissen zu kämpfen haben, eine Betreuung von Fallmanagern vor, die nicht identisch mit den Arbeitsvermittlern sein sollen. Konzentriert sich der Fallmanager schwerpunktmäßig auf die Betreuung von Arbeitslosen und die ggf. erforderliche Wiederherstellung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, so liegt der Aufgabenschwerpunkt des Vermittlers im Matchingprozess. Kunden mit weitergehendem Beratungs- und Betreuungsbedarf (Betreuungskunden) werden einem Fallmanager zugeordnet. Er steuert die Gesamtheit des im individuellen Falle erforderlichen Dienstleistungsangebotes des JobCenter. Der Fallmanager hat weitreichende Entscheidungsbefugnisse. Er erstellt oder veranlasst das Tiefenprofiling, auf dessen Basis das weitere Vorgehen mit dem Kunden verbindlich vereinbart wird (Eingliederungsvereinbarung). Insbesondere organisiert der Fallmanager die
erforderlichen Maßnahmen zur Abklärung und Förderung der Integrationsfähigkeit in Abstimmung mit den Vermittlern, weiteren Fachkräften des JobCenter und der PSA. Der Fallmanager konzentriert sich ausschließlich auf die Arbeitslosen. Er übernimmt somit einen Teil der Aufgaben früherer Vermittler im Arbeitsamt. Das Casemanagement kann an Dritte vergeben werden. (Hartz et al. 2002)
In besonderen Fällen also, in denen die persönliche Lebenssituation die Vermittlung einer Arbeit einschränkt, soll Fallmanagement helfen. In Gesprächen mit den Leistungsbeziehern wird zunächst ein individuelles Profil des Leistungsbeziehers erstellt. Persönliche Eigenschaften, Gewohnheiten und Probleme, die Einfluss nehmen auf die
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Chancen bei der Aufnahme einer Tätigkeit werden erfasst und festgehalten. Nach der Klärung dieser Fragen, werden konkrete Schritte vereinbart, die eine (Wieder-)Aufnahme von Arbeit möglich machen sollen (BMAS).
Somit sollen Fallmanager die benötigten Dienstleistungsangebote der JobCenter - auf die persönlichen Bedürfnisse der Leistungsbezieher zugeschnitten - steuern.
Fallmanagement sollte Einzelinterventionen und die von unterschiedlichen Trägern arbeitsteilig erbrachte Dienstleistungen strategisch und sequenziell verknüpfen, um einen als erstrebenswert definierten „Ausgang“ eines Falles zu erreichen (Grosch und Wiglow, 2005; Wende und Reis, 2005).
Im SGB II hat Fallmanagement die Aufgabe den interaktiven Prozess Unterstützungsangebote verschiedener Träger im Individualfall bedarfsgerecht zu kombinieren. Zudem ist sie verpflichtet auf eine bedarfsgerechte Angebotslandschaft hinzuwirken. Professionelles Fallmanagement verlangt demnach intensive Kommunikation auf der Ebene des Bedürftigen und planungsorientiertes Handeln auf struktureller Ebene.
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3. Einordnung in die Sozialpolitik
Im Sozialsystem gilt Fallmanagement als ein erfolgversprechender innovativer Lösungsansatz. (Ewers und Schaeffer 2000). Dieser Prozess wird als systematische Verknüpfung von Einzelfallarbeit verstanden, die klienten- und ergebnisorientiert die Ressourcen der sozialen Dienstleister und der Leistungsbezieher implementiert und koordiniert. Mit diesem Verfahren sollen mangelnde Kunden- und Ergebnisorientierung sowie die wachsende Unstetigkeit des Leistungsgeschehens überwunden werden. In Kapitel 1 formuliert das SGB II das „Fördern und Fordern“ als seine Hauptzielsetzung. Hierzu sind mit jedem Hilfeempfänger Eingliederungsvereinbarungen zu schließen (§§ 14 ff.) die neben den Leistungen zur Eingliederung, wie zum Beispiel unbezahlte Pflichtarbeit gem. § 16 Abs.2 Nr. 6, auch Angaben über Art und Umfang der Bemühungen des Arbeitslosen, deren erforderlichen Nachweis und den Hinweis auf die Schadenersatzpflicht bei Fehlverhalten (§ 15 Abs. 3) enthalten sollen. Weiterhin heißt es im SGB II, dass für jeden Leistungsbezieher ein „persönlicher Ansprechpartner“ (§ 14) zugeteilt werden soll. Dieser soll für die Erstellung der Eingliederungsvereinbarung, die Leistungsprüfung und die Verhängung von Sanktionen zuständig sein, insoweit der Leistungsbezieher als erwerbsfähig klassifiziert wurde (§ 8).
Unter der Zuhilfenahme Dritter - wie im SGB III §§ 35 ff. - geht es auf der Grundlage der festgestellten Erwerbsfähigkeit immer darum, durch Anamnese, Screening oder Profiling (Rudolph und Müntnich, 2001) insbesondere hinsichtlich möglicher
Vermittlungshemmnisse die Eignung des Leistungsbeziehers festzustellen. Auf dieser Basis soll über den Fördermitteleinsatz entschieden werden. Damit wird das Verfahren des Fallmanagement klar in einen sozialpolitischen Zusammenhang gestellt.
Analog zum stattfindenden Sozialstaatumbau wird diskutiert, ob soziale Arbeit überhaupt in der Lage ist, sozialstaatlich gesetzte oder selbst gewollte Zielsetzungen erfolgreich umzusetzen (Buestrich und Wohlfahrt, 2004).
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende unterliegt der Bundesagentur für Arbeit, den Kreisen - auch als kommunale Träger - und kreisfreien Städten. Die Arbeitsförderung liegt gleichwohl bei der Bundesagentur für Arbeit und den örtlichen Agenturen. Das Fallmanagement ist konsequent nach dem Grundsatz aktivierender Sozialstaatlichkeit „Fordern und fördern“ entwickelt worden. „Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgefordert, gemeinsam mit der BA und unter Beteiligung der kommunalen Partner Mindestkriterien für die Aufnahme und Beendigung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements zu beschreiben und als verbindliche Weisungen für ARGEn und AAgAw festzulegen.“
(http://www.arbeitsagentur.de/nn_27836/zentraler-Content/A03-Berufsberatung/A033-Erwerbspersonen/Allgemein/Fallmanagement.html)
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Arbeit zitieren:
Alexandra Fetter, 2011, Alleinerziehende und ihre Absicherung im deutschen Sozialstaat, München, GRIN Verlag GmbH
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