Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung: 3
2. Historische Einordnung
2.1 Das Waffenstillstandsabkommen von 1940 und die Folgen für Frankreich
4
2.2 Der Beginn des Widerstandes 5
2.3 Die Organisation der Résistance und erste Maßnahmen. 6
2.4 Deutsche Reaktionen- Die „Partisanenbekämpfungsmaßnahmen“ 7
3. Der Weg zur französischen Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrechen
3.1 Die Libération und die Wiederherstellung der französischen „Ordnung“ 9
3.2 Die Augustverordnung von 1944. 10
4. Die französische Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrechen
4.1 Die erste Jahre der Strafverfolgung von 1946 bis 1949 12
4.2 Probleme für die französische Strafverfolgung- Der anglo- amerikanische
Auslieferungsstopp. 14
4.3 Die Reaktion der Franzosen nach dem Auslieferungsstopp: Die französische
Strafverfolgung von 1949 bis 1955. 15
4.4 Die Reaktionen der französischen Öffentlichkeit: 17
5. Die deutsch- französische Annäherung und die Forderungen nach einer
Beendigung der französischen Strafverfolgungspolitik
5.1 Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland: 18
5.2 Die Forderungen nach Generalamnestie: 19
6. Die Reaktionen auf die politischen Maßnahmen einer deutsch- französischen
Ann äherung
6.1 Der Generalvertrag und die Gegenstimmen aus Frankreich: 21
6.2 Kein Ende der französischen Strafverfolgung: Der Oradour- Prozess. 22
6.3 Amnestie und die Interpretationen der Schuldigen. 23
6.4 Die Wiedereingliederung der Täter und das deutsch- französische
Zusatzabkommen. 24
7. Zusammenfassung. 25
8. Literaturverzeichnis. 29
9. Quellenverzeichnis. 31
2
1. Einleitung:
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Phasen der französischen Strafverfolgungspolitik deutscher Kriegs- und NS-Verbrecher nach dem Zweiten Weltkrieg. Zu Beginn wird zunächst die Ausgangssituation Frankreichs nach dem deutsch- französischen Waffenstillstandsabkommen von 1940 geschildert. Die Herausbildung der französischen Widerstandsbewegung als Reaktion auf dieses Abkommen und die darauf folgende Partisanenbekämpfung der deutschen Besatzer forderte zwischen 1940 und 1945 unter der französischen Zivilbevölkerung zahlreiche Todesopfer. Nur durch die Erläuterung dieser vorangegangenen Ereignisse lässt sich das starke Bedürfnis der Franzosen nach einer strafrechtlichen Ahndung deutscher Kriegsverbrechen, die ab 1944 einsetzte und um die es im weiteren Verlauf der Arbeit gehen soll, begreifen. In ihrer Studie „Frankreich und die deutschen Kriegsverbrecher“ von 2004 untersucht Claudia Moisel die französische Strafverfolgung nach dem Zweiten Weltkrieg und unterteilt dabei die französische Strafpraxis zur Ahndung von deutschen Kriegsverbrechen zeitlich in zwei Phasen. Auf die Unterschiede im Bereich der französischen Strafpraxis während dieser beiden Phasen, deren Zäsur Moisel auf den anglo- amerikanischen Auslieferungsstopp von 1947 zurückführt, wird im Hauptteil der vorliegenden Arbeit eingegangen. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt und auf deren Beantwortung die vorliegende Arbeit abzielt, lautet: Warum veränderte sich die Strafverfolgungspolitik Frankreichs im Verlauf dieser beiden Phasen? Was waren die Gründe und welche politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Faktoren spielten dabei eine Rolle? Unabhängig von der Untersuchung der von deutschen Besatzern begangenen Verbrechen, die in der Forschung bereits ausreichend untersucht worden sind (wie z. B. in Eberhard Jäckels Studie „Frankreich in Hitlers Europa“), soll herausgestellt werden, wie unterschiedlich die Reaktionen der Deutschen und Franzosen auf die Strafverfolgungspolitik Frankreichs ausfielen und was dies letztendlich für die strafrechtliche Ahndung und das deutsch-französische Verhältnis bedeutete.
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2. Historische Einordnung
2.1 Das Waffenstillstandsabkommen von 1940 und die Folgen für Frankreich
Um die politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Gründe, die für eine Veränderung der Strafverfolgung in Frankreich und Deutschland verantwortlich waren, besser verstehen zu können, wird zunächst die politische Ausgangssituation Frankreichs näher erläutert.
Die französische Regierung unter Phillipe Pétain schloss am 22. Juni 1940 den Waffenstillstand mit Deutschland. 1 Zu diesem Abkommen zwischen der französischen und deutschen Regierung kam es, weil Frankreichs militärische Lage zu diesem Zeitpunkt bereits aussichtslos war. Mit dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht im Mai 1940 erlitt Frankreichs Militär die größte Niederlage in der bisherigen Geschichte des Landes. Frankreich hatte nach dem Westfeldzug insgesamt 400.000 Verluste (inklusive der Gefangenen) zu beklagen, deren Folgen General Weygand 2 im späteren Prozess gegen Marschall Pétain wie folgt konstatierte: „Drei Viertel, wenn nicht vier Fünftel unseres modernsten Materials waren verloren [...]. Das Beste der französischen Armee war gefangen.“ 3
Das Waffenstillstandsabkommen zwischen Frankreich und Deutschland beinhaltete die sofortige Waffenniederlegung der französischen Armee. Außerdem wurde Frankreich in ein besetztes Gebiet entlang der Atlantikküste und in ein unbesetztes Gebiet, welches den Süden Frankreichs umfasste, eingeteilt. Die Behörden und Dienststellen des besetzten Gebietes mussten sich bereit erklären, sich umgehend den Anweisungen der deutschen Militärbefehlshaber zu fügen, um einer „korrekten Zusammenarbeit“ nicht im Wege zu stehen. 4 Zwar ließ die deutsche Regierung eine scheinbar frei amtierende französische Regierung offiziell bestehen, Frankreich wurde also nach dem Waffenstillstandsabkommen von der Vichy-Regierung unter Philippe Pétain
1 , S. 41. Aus symbolischer Absicht wurde der Waffenstillstand ebenfalls, wie schon der erste Waffenstillstand zwischen Deutschland und Frankreich 1918, im Wald von Compiègne unterzeichnet. Vgl. Schmidt, Bernhard: Frankreich-Lexikon. Schlüsselbegriffe zu Wirtschaft, Gesellschaft, Politik, Geschichte, Kultur, Presse- und Bildungswesen, Berlin 2005, S. 681.
2 Maxime Weygand war ein französischer General, der 1940 zum Oberbefehlshaber der französischen Armee ernannt wurde. Vgl. Bankwitz, Philip C. F.: Maxime Weygand and Civil-Military Relations in Modern France, Camebridge, 1967.
3 Frieser, Karl-Heinz: Blitzkrieg-Legende. Der Westfeldzug 1940, München 2005, S. 399.
4 Abgedruckt in: Hermann Böhme (Hg.): Entstehung und Grundlagen des Waffenstillstandes von 1940, Stuttgart 1996, S. 364.
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regiert, aber dieser unterstand den Anweisungen der deutschen Besatzer und musste diesen Folge leisten. 5 Nach der Entmachtung des französischen Militärs brach nur kurze Zeit später auch das politische System Frankreichs zusammen. Am 10. Juli 1940 erklärten die französischen Senatoren selbst das Ende der Dritten Republik. 6
2.2 Der Beginn des Widerstandes
Noch bevor es zu diesem Abkommen zwischen der französischen und der deutschen Regierung gekommen war, hatte Staatschef Philippe Pétain eine Ansprache an das französische Volk gerichtet, in der er sein Vorhaben, den Waffenstillstand mit den Deutschen, erklärt hatte. Die wohl berühmteste und auch folgenreichste Reaktion auf die Ansprache Pétains kam nur wenige Stunden später aus London. Der bis zu diesem Zeitpunkt noch recht unbekannte General Charles de Gaulle rief aus dem Londoner Exil zum Widerstand gegen den „Verrat am Vaterland“ auf. 7 Charles de Gaulle, der anfangs noch durch Pétain protegiert, eine Militärkarriere absolviert hatte, bezog schon 1934 mit seiner Schrift „Vers l’armée de métier“ Stellung zur militärischen Führung Frankreichs. In diesem Werk plädierte de Gaulle eingehend für seine Vorstellung einer französischen Berufsarmee, die ein weiteres „Massensterben wie in der Schlacht von Verdun“ 8 verhindern sollte. Sein Hauptkritikpunkt lag auf der Defensive 9 , die Frankreichs militärische Regierung zur Verteidigung einsetzte. 10 Charles de Gaulle war zuvor, am 6. Juni 1940, von Ministerpräsident Paul Reynaud zum Unterstaatssekretär im Kriegsministerium ernannt worden. Nach dem Rücktritt Reynauds am 16. Juni 1940 trat Phillipe Pétain Reynauds Nachfolge an. Dieser entließ de Gaulle nach nur zehn Tagen Amtszeit. Daraufhin begab sich de Gaulle einen Tag später und noch vor dem
5 Vgl. dazu den „Tätigkeitsbericht der Deutschen Waffenstillstandslegation für Wirtschaft für die Zeit vom 1. Juli 1942 bis zum 30. Juni 1943, in: Ludwig Nestler (Hg.): Europa unterm Hakenkreuz. Die faschistische Okkupationspolitik in Frankreich 1940-1944, Berlin 1990, S. 274.
6 Moisel: Kriegsverbrecher, S. 22.
7 Zu de Gaulles Aufruf, vgl.: Charles de Gaulle: Discours et Messages 1940-1946, Paris 1946, S. 3.
8 Zur Schlacht von Verdun, vgl. German Werth: Sieg bei Verdun 1916, in: Michael Salewski (Hg.): Was wäre wenn. Alternativ- und Parallelgeschichte: Brücken zwischen Phantasie und Wirklichkeit, Stuttgart 1999, S. 121-130.
9 Damit nahm de Gaulle in erster Linie Bezug auf die unter Kriegsminister Maginot in den Jahren 1930- 1932 errichtete Maginot-Linie. Vgl. Alexander, Martin S.: The Republic in danger. General Maurice Gamelin and the politics of French defence 1933-1940, Camebridge 2004, S. 172-209.
10 Moisel: Kriegsverbrecher, S. 42.
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Waffenstillstandsabkommen nach London, um von dort zum Widerstand aufzurufen. Seine Ansprache, in der er zum Kampf gegen die Besatzer und die politischen Maßnahmen der Regierung Pétain aufrief, richtete sich an das französische Volk und die Soldaten, die ihm nach London gefolgt waren, sowie an alle übrigen französischen Soldaten, die sich noch in Frankreich befanden: 11 „Angesichts der Verwirrung, die die Franzosen ergriffen hat, angesichts der Selbstauflösung der Regierung, die vor dem Feind kriecht, und wegen der Unmöglichkeit, unsere Dienststellen wieder zu beleben, spreche ich, General de Gaulle, französischer Soldat und Kommandeur, im vollen Bewusstsein meiner Pflicht im Namen Frankreichs. Im Namen Frankreichs erkläre ich entschlossen folgendes: Die unbedingte Pflicht aller Franzosen, die noch Waffen tragen, ist die Fortsetzung des Widerstandes. [...]“ 12
2.3 Die Organisation der Résistance und erste Maßnahmen
Parallel zu der von de Gaulle in London gegründeten „France Libre“ 13 , die ihre Hauptaufgabe in der Befreiung Frankreichs sah, hatten sich in Frankreich bereits zahlreiche Widerstandsgruppen formiert. Diese kämpften direkt gegen die Besatzer an der Front und arbeiteten zunächst unabhängig von der Widerstandsgruppe de Gaulles. 14
Somit muss man zwischen der „Résistance extérieure“ und der „Résistance intérieure“ unterscheiden. Der äußere Widerstand wurde vor allem durch die „France libre“ organisiert, die bis 1941 bereits 70.000 Anhänger aufweisen konnte. Die Gruppierungen, die sich in den beiden Zonen innerhalb des Landes formiert hatten, bildeten den inneren Widerstand Frankreichs. Die Aktionen dieses inneren Widerstandes reichten von der Hilfe zur Flucht für die aufgrund rassischer oder politischer Gründe Verfolgten über Spionage und Sabotage bis hin zum direkten Kampf gegen die Besatzer. 15
Dieser organisierte Widerstand begegnete den deutschen Besatzern erstmals 1943 während des Zuges der deutschen Truppen in den Süden Frankreichs. Mehrere deutsche Soldaten kamen bei einem Angriff von bewaffneten Partisanen ums
11 Moisel: Kriegsverbrecher, S. 42-44.
12 Molčanov, Nikolaj Nikolaevič: General de Gaulle, Köln 1985, S. 112.
13 Zur Entstehung und Geschichte der „France libre“ vgl. Schmale, Wolfgang: Geschichte Frankreichs, Stuttgart 2000, S. 278.
14 Moisel: Kriegsverbrecher, S. 46.
15 Schmidt: Frankreich-Lexikon, S. 833.
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Leben. 16 Diese ersten Anzeichen für einen „militärisch organisierten Widerstand“ wirkten sich auf die Personalpolitik der deutschen Sicherheitspolizei aus. Die Befugnisse der Divisions-, Regiments- und Bataillonskommandeure bei der „Banden- und Sabotagebekämpfung“ wurden ausgedehnt. 17 Damit ging eine Beteiligung der deutschen Wehrmacht einher, deren Angehörige an den Terrorakten der folgenden Monate maßgeblich beteiligt waren. 18 Seit 1943 nahmen die Überfälle der Résistancemitglieder auf deutsche Einheiten zu. Die französische Polizei, die seit dem Waffenstillstandabkommen nach deutschen Befehlen handelte 19 , war machtlos und verlor die Herrschaft über das Département Cantal an Gruppen des organisierten Widerstandes. 20
2.4 Deutsche Reaktionen -Die „Partisanenbekämpfungsmaßnahmen“ „Dieser Partisanenkrieg hat auch wieder seinen Vorteil: er gibt uns die Möglichkeit, auszurotten, was sich gegen uns stellt.“ 21 Dieser Aussage von Hitler folgend ordnete Generalfeldmarschall Sperrle, der damalige stellvertretende Oberbefehlshaber des Westgebietes, „scharfe Gegenmaßnahmen“ bei der „Bekämpfung der Terroristen“ an, für die er den Truppenführern „selbstständige Maßnahmen“ zugestand. Die zuständigen Truppenleiter der jeweiligen Gebiete konnten also eigenständig und ohne vorherige Absprache mit den Oberbefehlshabern ihre Maßnahmen gegen die Mitglieder der Résistance vornehmen. 22
16 Vgl. dazu den Auszug aus dem „Lagebericht von Helmut Knochen für den Zeitraum vom 1. bis 15. Juni 1944 über Aktivitäten des Widerstandes zur Unterstützung militärischer Operationen der Alliierten“, in: Nestler: Okkupationspolitik, S. 312.
17 Vgl. dazu den Auszug aus einer „Meldung von Heinrich Himmler an Adolf Hitler vom 26. Oktober 1942 über Aktionen der französischen Widerstandsbewegung“, in: Nestler: Okkupationspolitik, S. 236.
18 Die Dienste der Wehrmachtssoldaten waren vor allem im Bereich der großen Massendeportationen in die Todeslager 1942/43 zu verzeichnen. Die Wehrmacht war also in die „Endlösung der Judenfrage“ im Westen verstrickt. Allerdings gingen sie bei der „Bandenbekämpfung“ nicht mit solch einer Brutalität vor, wie es vergleichsweise die Waffen-SS tat. Vgl. Lieb, Peter: Konventioneller Krieg oder NS- Weltanschauungskrieg. Kriegführung und Partisanenbekämpfung in Frankreich 1943, 44, München 2007, S. 396-399.
19 Zur Rolle der französischen Polizei und ihrem Ansehen nach dem Krieg, vgl.: Kasten, Bernd: Gute Franzosen. Die französische Polizei und die deutsche Besatzungsmacht im besetzten Frankreich 1940-1944, Sigmaringen 1993, S. 241-248.
20 Jäckel: Deutsche Frankreichpolitik, S. 322.
21 Das war Hitlers erste Aussage nach Beginn des Russland-Feldzugs auf den Aufruf Stalins zum Guerillakrieg. Vgl. Lieb, Peter: Partisanenbekämpfung, S. 397.
22 Moisel: Strafverfolgung, S. 36. Vgl. dazu auch den Auszug einer „Meldung von Heinrich Himmler an Adolf Hitler vom 26. Oktober 1942 über Aktionen der französischen Widerstandbewegung“, in: Nestle: Okkupationspolitik, S. 236.
7
Diesen freien Handlungsspielraum im Bereich der „Partisanenbekämpfung“ bekam vor allem die französische Zivilbevölkerung durch die Übergriffe der Wehrmacht und der Waffen-SS zu spüren. 23 Es kam zu Massenerschießungen, bei denen zwischen 1943 und 1944 1.200 Menschen ums Leben kamen. Die meisten von ihnen entstammten der zivilen Bevölkerung. 24 Vor allem in den Gebieten, die laut der deutschen Regierung als besonders „bandenverseucht“ galten (wie z.B.in den Alpendépartements und in der Dordogne) kam es zu zahlreichen Erschießungen im Rahmen der „Bandenbekämpfung“. Am 26. März 1944 im Département Dordogne forderte die „Aktion Brehmer“ zahlreiche Todesopfer. 25 Das im Département Dordogne gelegene Dorf Rouffignac, welches in Zusammenarbeit von Wehrmachtsangehörigen und Mitgliedern der Sicherheitspolizei/-SD 26 durch Brandstiftungen vollständig zerstört wurde, weist, ähnlich wie die „Aktion Korporal“, ein Beispiel für die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene dieser beiden Dienststellen auf. 27
Die Mitarbeit der Sicherheitspolizei auf regionaler Ebene war bei der Wehrmacht sehr gefragt, weil diese durch das Engagement des Oberbefehlshabers Helmut Knochen bereits seit 1940 enge Kontakte zu zuständigen französischen Polizeibeamten pflegte. Dadurch verfügte der Chef der Sicherheitspolizei Reinhard Heydrich über viele Informationen der französischen Polizei, zu denen man sonst nur schwer Zugang fand. Dieser Wissensvorsprung machte die Sicherheitspolizei für die Wehrmacht zu einem attraktiven Partner im Bereich der Partisanenbekämpfung. 28
Am 6. Juni 1944 kam es in dem nordöstlich von Bordeaux, gelegenen Ort Oradour zu dem bislang größten Massaker auf französischem Boden: Deutsche Truppen töteten 642 Menschen. Mit diesem Massaker wurde der Weltöffentlichkeit deutlich, was sich schon seit dem Waffenstillstandabkommen von 1940 abzeichnete: Die Absicht der Frankreichpolitik von Hitler war es, das Land gezielt auszuschalten. Hitlers Ziel einer „Durchsetzung der
23 Zum Verhältnis zwischen Wehrmacht und SS, vgl.: Kasten: Die französische Polizei, S. 29-38.
24 Vgl. zu den Vergeltungsmaßnahmen ausführlicher Meyer, Ahlrich: Die deutsche Besatzung in Frankreich 1940- 1944. Widerstandsbekämpfung und Judenverfolgung, Darmstadt 2000, S. 128-148.
25 Dieser Übergriff auf die französische Zivilbevölkerung, bei dem 166 Menschen getötet wurden, ist nach dem leitenden Generalmajor Walter Brehmer benannt, vgl.: Moisel: Strafverfolgung, S. 38.
26 Zu der Zusammenarbeit von Wehrmacht und der Sicherheitspolizei, vgl.: Kasten: Die französische Polizei, S. 29-38.
27 Vgl. Meyer: Deutsche Besatzung, S. 133-154.
28 Kasten: Die französische Polizei, S.22-26.
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Jenna Wegener, 2009, NS-Verbrechen in Frankreich, München, GRIN Verlag GmbH
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