Inhaltsverzeichnis
1. Darstellung der Situation 3
2. Schilderung der Problematik 3
3. Erörterung der Argumente für oder gegen einen
Schwangerschaftsabbruch 3
3.1 Schwangerschaftsabbruch aus rechtlicher Sicht 4
3.2 Schwangerschaftsabbruch aus kirchlicher Sicht 6
3.2.1 Die katholische Sichtweise 6
3.2.2 Die evangelische Sichtweise 8
3.3 Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Sicht 9
3.4 Schwangerschaftsabbruch aus familiärer Sicht 11
4. Erste Zusammenfassung 12
5. Begründung des Selbstbestimmungsrechtes der Frau 12
6. Zusammenfassung und Urteilsentscheid 14
7. Literaturverzeichnis 16
2
1. Darstellung der Situation.
Ein junges Mädchen wird ungewollt schwanger und steht vor der Frage wie es nun weitergeht. Sie selbst fühlt sich eigentlich zu jung um ein Kind zu bekommen, auch steht sie unter dem Druck von Eltern und Partner. Doch auch die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches wirft Fragen auf.
2. Schilderung der Problematik.
Schwangerschaftsabbruch wird von vielen Seiten problematisiert, sei es im rechtlichen, medizinischen, theologischen, ethischen oder aber auch im privaten Bereich. Immer geht es um das Gut des Rechts auf Leben des Kindes und um das Gut der psychischen und physischen Unversehrtheit der Mutter. Man befindet sich somit also im Bereich der Güterethik.
Um selbst zu einem Entscheid über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch zu kommen, müssen die einzelnen Argumente - die hier in die Oberbegriffe Recht, Kirche, Medizin und Familie unterteilt sind - und Güter gegeneinander abgewogen werden.
Da die Entscheidung jedoch letztlich von der betroffenen Person selbst - hier: des Mädchensabhängt, handelt es sich ebenfalls um ein Problem aus dem individualethischen Bereich.
3. Erörterung der Argumente für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch.
Da sich die Ethik mit der Frage beschäftigt, was das Gute ist, gilt es hier erst einmal zu erörtern, ob der Schwangerschaftsabbruch im Allgemeinen gut oder vertretbar ist. Doch da diese Frage für die einzelne, sowie für die hier geschilderte Situation nicht maßgeblich ist, ist außerdem zu erörtern, ob ein Schwangerschaftsabbruch, wenn nicht im Allgemeinen, so doch in bestimmten Situationen als ethisch vertretbar anzusehen ist.
3
3.1 Schwangerschaftsabbruch aus rechtlicher Sicht.
Das Gesetz selbst stellt den Schwangerschaftsabbruch nach §218 StGB unter Strafe. Es heißt: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.“ 1
Das Gesetz sieht den Schwangerschaftsabbruch somit als ethisch nicht vertretbar an. Doch bleibt zu fragen, welchem ethischen Sinn dieses Gesetz folgt.
Man kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz das Gut des Lebens (hier: des noch ungeborenen Kindes) in den Vordergrund stellt, welches bereits in Artikel 2 GG verankert ist. Hier
heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ 2 Es wird also die legalistische Argumentationsebene überschritten und auf das dahinter stehende Gut verwiesen, womit man sich im Bereich der Güterethik befindet.
Das Mädchen müsste sich also, würde es legalistisch argumentieren, gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.
Doch ist im Folgenden die Frage aufzuwerfen, ob das Gesetz in allen Situationen den Schwangerschaftsabbruch als ethisch nicht vertretbar ansieht und unter Strafe stellt, oder ob es auch bestimmte Situationen gibt, in denen die Möglichkeit eines straffreien Abbruches besteht und somit Ausnahmen zugelassen sind.
Es lässt sich auf §218a StGB verweisen. Dieser sieht vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden darf, wenn
[…] 1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Be-
scheinigung nach §219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor
dem Eingriff hat beraten lassen, 2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenom-
men wird und 3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. 3
Diese Regelung erkennt eindeutig den Wert des Selbstbestimmungsrechts der Frau an. Wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese Regelung im Allgemeinen - zumindest innerhalb der 12 Wochen - gilt und nicht nur in bestimmten Situationen.
Welcher ethische Sinn verbirgt sich also hinter dieser Regelung? Es ist darauf zu verweisen, dass durch diese Regelung das Abrutschen der Abtreibung in die Illegalität vermieden werden soll, welches beträchtliche gesundheitliche Folgen für die Frau mit sich bringen würde. Es wird also zudem auf das Gut der Gesundheit der Frau verwiesen.
1 Fischer, Thomas: Strafgesetzbuch und Nebengesetze. 51., neu bearbeitete Auflage. München: 2003
(= Beck´sche Kurzkommentare; 10), §218.
2 Grundgesetz. Landesverfassung. Sonderdruck der Landeszentrale für politische Bildung. Hrsg. vom Landtag
von Baden-Württemberg. 2003, Art. 2.
3 Fischer: Strafgesetzbuch und Nebengesetze (Anm. 1), §218a, Abs. 1.
4
Des Weiteren darf ein Schwangerschaftsabbruch auch nach Verlauf von 12 Wochen straffrei vorgenommen werden,
[…] wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und
zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um
eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des kör-
perlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Ge-
fahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann. 4
In dieser Regelung wird nicht allein das Entscheidungsrecht der Frau anerkannt, sondern es wird auch der Überlebensschutz des Kindes mitbedacht. Das Gut der psychischen und physischen Gesundheit der Mutter wird also gegen das Gut des Lebens des Kindes abgewogen. Die Voraussetzungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch gelten des Weiteren als erfüllt,
[…] wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den
§§176 bis 179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme
sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als
zwölf Wochen vergangen sind. 5
Die §§176 bis 179 meinen hierbei sexuellen Missbrauch von unter 14-jährigen, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (auch mit Todesfolge), sowie sexuellen Missbrauch von wider-
standsunfähigen Personen. 6
Hier wird auf Fragen wie die der Unzumutbarkeit einer Situation für die Frau verwiesen, wobei sich herausstellt, dass hier der Abbruch einer Schwangerschaft als ethisch vertretbar angesehen wird, da die psychische Belastung, die durch eine Schwangerschaft, welche aus einer Vergewaltigung heraus entstanden ist, nicht zumutbar ist. Es wird also verantwortungsethisch argumentiert.
Durch diese Erörterung wird ersichtlich, dass das Gesetz (hier: §218a) in bestimmten Situationen durchaus einen Schwangerschaftsabbruch zum Schutze der Mutter über das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes stellt und somit der situations- und verantwortungsethischen Argumentationsebene folgt.
4 Fischer: Strafgesetzbuch und Nebengesetze (Anm. 1), §218a, Abs. 2.
5 ebd., §218a, Abs. 3.
6 Vgl.: ebd. §§ 176-179.
5
Arbeit zitieren:
Jasmin Schlotterbeck, 2007, "Recht auf Leben - Pflicht zum Leben" - Schwangerschaftsabbruch aus ethischer Sicht, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Theologie - Praktische Theologie: "Recht auf Leben - Pflicht zum Leben" - Schwangerschaftsabbruch aus ethischer Sicht ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Theologie - Praktische Theologie: neuer Titel erschienen: "Recht auf Leben - Pflicht zum Leben" - Schwangerschaftsabbruch aus ethischer Sicht
Jasmin Schlotterbeck hat einen neuen Text hochgeladen
Wegweisungen für den Alltag
Neale Donald Walsch, Susanne Kahn-Ackermann
Die Amerikanische Deklaration der Rechte und Pflichten des Menschen
Zum Prozeß der Rechtserzeugung...
Grace Nacimiento
Recht und Pflicht in der medizinischen Humanforschung
Zu den rechtlichen Grenzen der...
Friedrich von Freier
Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes
Eine Einführung in das Recht d...
Heribert Emsbach, Thomas Seeberger
0 Kommentare