Inhalt
Vorbemerkung 1
I. Einleitung 2
II. Methodologische Abgrenzung 3
1. Verstehen 3
a. Idealtypenbetrachtung 5
b. Werturteilsfreiheit 5
2. Das Individuum 6
III. Motivation und die Rationalität 8
1. Motivation 9
2. Rationalität 9
3. Formale und rationale Rationalität 11
IV. Die Gesellschaft 11
1. Soziales Handeln 12
2. Soziale Beziehung 14
3. Appropriation 15
4. Soziale Ordnung 15
5. Konkrete Gesellschaftskategorien 18
a. Vergemeinschaftung 18
b. Vergesellschaftung 18
c. Kampf 19
V. Die Wirtschaft 20
1. Leistung und Güter 21
2. Eigentum 22
3. Wirtschaften 22
a. Bedarfsdeckung 23
b. Erwerbswirtschaft 24
c. Wirtschaft in der Gesellschaft 24
4. Der Kampf des Menschen mit den Menschen 25
5. Kapitalismus 26
VI. Schluss: die eingeschränkte Sphärenautonomie 26
II
Vorbemerkung
Die im Folgenden versuchte Analyse einiger Ausschnitte von Webers vielfach als Hauptwerk 1 bezeichneten Arbeit „Wirtschaft und Gesellschaft“ könnte, isoliert betrachtet, missverstanden werden. Um dem geltungserhaltend vorzubeugen, ist die Betrachtung eines ganz besonderen Aspektes, den ich während meiner Betrachtungen ausklammern musste, der Arbeit vorwegzunehmen. Max Weber ist ein Meister des Relativierens. An keiner Stelle seiner Arbeit lässt er eine Möglichkeit ungenutzt, die Angriffsfläche für potenzielle Kritiker zu minimieren. Im Zusammenhang mit Abgrenzungen zwischen einzelnen Begriffen benutzt er vielerorts Formulierungen wie „höchst flüssig“ 2 oder „derart flüssig“ 3 und schafft unzählige „flüssige Übergänge“ 4 , so dass dem Leser die Buchstaben sprichwörtlich vor den Augen verschwimmen. Auch hält er seine Kategorien für „natürlich in gar keiner Weise erschöpfende Klassifikationen“ 5 . Dies alles ließe sich durch entsprechende Würdigung in der Analyse auffangen. Nahezu unmöglich ist allerdings die Überbrückung des Wortes „Chance“ 6 . Es ist so vielfältig von „Chance“ die Rede, dass man es für ein eigenes, übergreifendes Konzept halten könnte. Da eine solche Interpretation aufgrund der Nutzung des Begriffs in so verschiedenen Zusammenhängen ausscheidet, kann die Betrachtung von Chancen allerdings allein dazu dienen, durch Klarheit hervorstehenden Definitionen ihre Angreifbarkeit zu nehmen. Leider gibt diese Vorgehensweise seinen Dokumenten eine Unschärfe, die einer zielgerichteten Analyse entgegensteht. Da dies keine kritische Betrachtung von WuG sein soll, muss es reichen, dass an dieser Stelle darauf hingewiesen wird, dass Weber
1 Käsler, Dirk. Max Weber: Eine Einführung in Leben, Werk und Wirkung (1995). Frankfurt: Campus. S. 183; Bendix, Reinhard. Max Weber - Das Werk: Darstellung Analyse Ergebnisse (1964). München: R. Piper & Co. S. 404.
2 Weber, Max. Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriss der verstehenden Soziologie. Lizenzausgabe (2005). Neu Isenburg/Frankfurt: Melzer/Zweitausendeins. S. 14. Im Folgenden “WuG”.
3 Ebenda.
4 WuG, S. 23.
5 WuG, S. 18.
6 WuG, S. 19, 24, 35, 38 u.a.
1
keinesfalls den Anspruch einer absoluten Wahrheitsfindung hat. Er zeigt vielmehr einen von vielen möglichen Wegen auf, wirtschaftliche Beobachtungen mit Hilfe gesellschaftlicher Kategorien zu erklären und zu benennen. Für die folgenden Ausführungen, die gänzlich in der Welt von Max Weber stattfinden, gibt es allerdings nur diesen Weg (diese Chance) der Betrachtung. Deshalb mag ein sehr viel absoluterer Eindruck entstehen, als das für Arbeiten zu Max Weber üblich ist. Dies geschieht jedoch allein, um ein Mehr an Schärfe zu gewinnen.
I. Einleitung
Im Vorwort zur ersten Abteilung des Grundrisses der Sozialökonomik 7 spricht Weber von den „Beziehungen der Wirtschaft … zu den gesellschaftlichen Ordnungen.” Er möchte „die Autonomie dieser Sphären … deutlich” 8 machen. Entsprechende Eingangsüberlegungen sollen auch der folgenden Analyse zugrunde gelegt und in ihrem Verlauf anhand der Kategorienlehren in seinem Hauptwerk, Wirtschaft und Gesellschaft 9 , bewiesen werden.
Dazu muss das Werk zunächst methodologisch eingeordnet und das Betrachtungselement des Soziologen Weber, der individuelle Mensch, benannt werden. Als weitere Grundlage für die Sphärenbetrachtung ist die Motivation und die Rationalisierung des Lebens zu behandeln. Hiernach werden die beiden Sphären - Wirtschaft und Gesellschafteinzeln betrachtet, wobei die gesellschaftliche Ordnung als Grundlage für die wirtschaftlichen Kategorien dient. Zusammenfassend soll sich eine eingeschränkte Sphärenautonomie zwischen Wirtschaft und Gesellschaft erschließen.
7 Siebeck, Paul/Weber, Max. Grundriss der Sozialökonomik (1914). Tübingen: J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). S. VII.
8 Ebenda.
9 WuG, S. 1-155; 257-274.
2
Weber beschreibt das erste Kapitel von WuG über die soziologischen Grundbegriffe in selbstkritisch wirkender Art und Weise als „einleitend, nicht gut zu entbehren, aber unvermeidlich abstrakt und wirklichkeitsfremd wirkend” 10 . Der in der Tat gänzlich undurchsichtige Dschungel soll hier nicht in ähnlicher Weise wiedergegeben werden. Vielmehr ist für die Zwecke dieser Analyse im Rahmen der Methodologie ein Überblick über Webers Begriff des Verstehens in Zusammenschau mit der Methode der
Idealtypenbetrachtung und der Werturteilsfreiheit ausreichend, um die Abweichungen der Betrachtungsweise Webers von einer juristischen deutlich zu machen. Zum gleichen Zweck wird das Individuum als Webers Betrachtungselement identifiziert.
1. Verstehen
Ein großer Unterschied des Erkenntnisinteresses der Weber’schen Soziologie zu dem der Rechtwissenschaft liegt im Wesentlichen darin, dass Weber erklärend tätig wird, während Juristen lösungsorientiert arbeiten. Soziologie ist "eine Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich erklären will.” 11 Es geht Weber also um das Verstehen sozialen Handelns. Diesen Begriff schlüsselt er als Grundlage seiner wissenschaftlichen Arbeit folgendermaßen auf. Verstehen ist „deutende Erfassung” 12 . Insoweit spaltet Weber den Begriff in zwei Komponenten, einmal die reine Erfassung, das „aktuelle Verstehen” 13 . Damit ist die allein oberflächliche Aufnahme und Verarbeitung eines Verhaltens oder einer Aussage durch einen der
10 WuG, S. 3.
11 Ebenda.
12 WuG, S. 7.
13 WuG, S. 6.
3
fünf Sinne gemeint. Das aktuelle Verstehen sucht also nach der Antwort auf die Frage nach dem „Was“.
Deutung, oder „erklärendes Verstehen“ 14 , geht dagegen weiter. Informationen, nachdem sie durch einen der fünf Sinne aufgenommen und verarbeitet wurden, werden weitergehend interpretiert und mit anderen vorhandenen Informationen verbunden. Kausale
Zusammenhänge werden hergestellt. Das erklärende Verstehen sucht also nach der Antwort auf die Frage nach dem „Warum“, der Motivation. Zur Motivation mehr unter III. Folglich hat Max Weber den Anspruch, mit seinem Werk Informationen zunächst aufzunehmen, also zu benennen, danach motivationsmäßig zu interpretieren, d. h. zu erklären. Allerdings kann nicht jede Information verstanden werden. Als Voraussetzung nennt Weber die Sinnhaftigkeit der Informationen. Sinn ist überall dort vorhanden, wo eine Information durch Evidenz qualifiziert werden kann. Evidenz ist der Grad der Eingängigkeit des zu verstehenden Gegenstandes für den Betrachter. Dieser kann sowohl durch objektive als auch durch subjektive Begebenheiten beeinflusst werden. Wo ein Sinn nicht evident ist, herrscht Sinnfremdheit. Sie entsteht durch die vielseitig möglichen Schranken des Verstehens, welche die Evidenz verdrängen. Nach Weber ist damit „jede Deutung ... nur eine besonders evidente kausale Hypothese“ 15 .
Weber geht jedoch weiter, als lediglich die Schranken für das erklärende Verstehen Außenstehender zu benennen. Er geht sogar so weit zu sagen, dass in vielen Fällen unser Handeln sogar für uns selbst nicht evident ist und stellt so die noch größere Schwierigkeit dar, die er erst für das Verstehen fremden Handelns sieht.
„Es verhüllen vorgeschobene »Motive« und »Verdrängungen« ... oft genug gerade dem Handelnden selbst den wirklichen Zugang der Ausrichtung seines Handelns ... . Äußeren Vorgängen, die uns als »gleich« ... gelten, können höchst verschiedene Sinnzusammenhänge ... zugrunde liegen ... . Die handelnden Menschen sind ... oft
14 WuG, S. 6.
15 WuG, S. 7.
4
gegensätzlichen ... Antrieben ausgesetzt ... . In welcher relativen Stärke aber ..., läßt sich ... nicht ... abschätzen“ 16 .
Um deshalb überhaupt in die Nähe eines Verständnisses von sozialem Handeln zu kommen, entwickelt Weber die Idealtypenbetrachtung und sieht die Notwendigkeit, während eines Verständnisvorganges frei von Werturteilen zu bleiben.
a.) Idealtypenbetrachtung
Um eine möglichst hohe Evidenz sozialen Handelns zu gewährleisten und damit die Möglichkeit des Verstehens zu erhöhen, legt Weber seiner Arbeit eine „typenbildende wissenschaftliche Betrachtung“ 17 zugrunde. Dazu bedient er sich der „Konstruktion eines ... Handelns ... als Typus (»Idealtypus«)“ 18 . Dies geschieht, indem evidente Sinnzusammenhänge zunächst verstanden, dann benannt und im Falle von regelmäßigem Auftreten verallgemeinert werden. Damit können Idealtypen nicht nur immer wieder zum Werkzeug des Verstehens werden, was eine unendlich hohe und damit unmöglich zu erstellende Anzahl von Einzelfallbetrachtungen entbehrlich macht. Die Methode der Idealtypenbetrachtung eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, alle sinnfremden Zusammenhänge als Abweichungen dieser Idealtypen zu sehen und zu verstehen. Sowohl die Idealtypen selbst als auch ihre Abweichungen sind so Teil der Idealtypenbetrachtung.
Weber trifft auf diese Weise eine Wahl zwischen zwei möglichen Betrachtungsweisen. Die erste ist eine reale aber unklare, da sie auf unzählbaren Begriffen beruhen müsste. Die zweite ist eine klare aber irreale, da die Objekte abstrahiert sind. Die Entscheidung fällt zugunsten der zweiten, da er nur so eine Möglichkeit des Verstehens von sozialem Handeln sieht. Seine abstrakten Begriffe nennt er Idealtypen.
16 WuG, S. 7.
17 WuG, S. 5.
18 Ebenda.
5
b.) Werturteilsfreiheit
Vor diesem Hintergrund ist es klar, warum Weber Werturteile in wissenschaftlicher Arbeit strikt ablehnt. Am klarsten kann man das Konzept der Werturteilsfreiheit bei Ringer nachlesen. Weber „simply conceded the ’subjectivity’ of the personal or collective interests that shape the investigators’ perspectives“ 19 . Es wäre zudem alles andere als konsequent, zunächst sinnfremdes subjektives Handeln als Abweichung vom Idealtyp zu entfernen, um ein möglichst klares Verstehen zu erreichen und danach neue Abweichungen hinzuzufügen. Denn nichts anderes wären Werturteile. Ein gutes Beispiel für Webers wertungsfreie Methodik, findet sich in seinen soziologischen Grundkategorien des Wirtschaftens bei der Einordnung von Sklaverei 20 .
2.) Das Individuum als Betrachtungsgegenstand
Neben der erklärenden Ausrichtung der Arbeit von Max Weber im Vergleich zur Rechtswissenschaft ist ein zweiter ebenso entscheidender Unterschied zu bemerken. Während Juristen soziale Gebilde, die eine Mehrzahl an Individuen umschließen 21 , als solche behandeln und zum Zwecke ihres Erkenntnisinteresses
personifizieren, gibt es für die Soziologie „keine »handelnde« Kollektivpersönlichkeit“ 22 .
„Für die verstehende Deutung des Handelns durch die Soziologie sind … [soziale] Gebilde … Abläufe und Zusammenhänge spezifischen Handelns einzelner Menschen, da diese allein für uns verständliche Träger von sinnhaft orientiertem Handeln sind” 23 .
Diese Aussage Webers hat drei Folgen für die Analyse. Zunächst benennt er damit ganz konkret sein Betrachtungselement: den individuellen Mensch. Außerdem macht dies noch klarer, warum ohne den Einsatz von Idealtypen beim Verstehen eine unendliche Vielfalt
19 Ringer, Fritz. Max Webers Methodology. The Unification of the Cultural and Social Sciences (1997). Cambridge: Harvard University Press. S. 124.
20 WuG, S. 150.
21 Als Beispiele hierfür nennt Weber „»Staat« ... »Nation« ... »Aktiengesellschaft« ... »Familie« ... »Armeekorps«“ in WuG, S. 10.
22 Ebenda.
23 Ebenda.
6
Arbeit zitieren:
Hendrik Doobe, 2006, Die Wirtschaft in der Gesellschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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