Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Belarus - vom Zerfall der Sowjetunion bis heute 4
Transformationsjahre 4
Das System Lukašenka 6
Belarus im Jahr 2010 9
3. Parlamentswahlen in Belarus 10
Die Parlamentswahlen 2000 10
Die Parlamentswahlen 2004 12
Die Parlamentswahlen 2008 15
4. Präsidentschaftswahlen in Belarus 18
Die Präsidentschaftswahl 2001 18
Die Präsidentschaftswahl 2006 20
5. Fazit 24
6. Quellenverzeichnis 28
7. Literaturverzeichnis 28
2
1. Einleitung
Der Zerfall der Sowjetunion (SU) beendete die Teilung Europas und ermöglichte die Entwicklung der Staaten des ehemaligen Warschauer Pakts, sowie der Teilstaaten der Union zu freien und demokratischen Nationen. Zwar gibt es auch heute noch in manchen dieser jungen Staaten Probleme im Umgang mit der Demokratie, doch da Demokratisierung als Prozess zu verstehen ist, sind diese Beobachtung auch zwanzig Jahre nach dem Ende der UdSSR und ihrer Sattelitenstaaten nicht automatisch ein Grund zu ernsthafter Besorgnis. Auch die weit reichende Integration vieler postsozialistischer Staaten in die Europäische Union lässt positiv in die Zukunft blicken. Man kann heute sagen, dass der europäische Kontinent demokratisch organisiert ist und frei von diktatorischen, unfreien Regimen. 1 Eine drastische Ausnahme stört dieses Bild: die Republik Belarus 2 .
Nach der Loslösung von der Sowjetunion durchlebte Weißrussland einen ähnlichen Prozess wie viele andere Staaten des Ostblocks. 1994 trat allerdings ein zu diesem Zeitpunkt weitgehend unbekannter Politiker auf den Plan. Aljaksandr Lukašenka wurde 1994 überraschend in das erst Wochen zuvor geschaffene Präsidentenamt gewählt und brach den ohnehin schleppenden Demokratisierungsprozess des Landes ab. Seitdem führt er Belarus mit harter Hand und scheinbar ohne Interesse an einer demokratischen Entwicklung. Ich möchte mich in der vorliegenden Arbeit mit der Republik Weißrussland, ihrem Präsidenten und insbesondere ihrer Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren, bzw. mit den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen dieser Zeit beschäftigen. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat diese Wahlen beobachtet und umfassende Berichte über das Wahlgeschehen veröffentlicht. Auch anhand dieser Berichte möchte ich die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen miteinander vergleichen und versuchen festzustellen, ob sich von der Konsolidierung der letzten Diktatur Europas oder einer zumindest leichten demokratischen Entwicklung sprechen lässt. Nicht nur aus den offiziellen Ausgängen der Wahl, auch aus den Ereignissen im Vorfeld, den Beobachtungen während des Wahlkampfes und dem Wahlgeschehen selbst, lassen sich Schlüsse ziehen.
Die Wahlen vor 2000 lasse ich in meinem Vergleich weitgehend außer Acht, da sie in einem anderen Kontext stehen als die des vergangenen Jahrzehnts und Lukašenka im Jahr 2000 bereits sechs Jahre im Amt und in seiner Macht gefestigt war. Ich beschränke mich in dieser Zeitspanne nicht nur auf bestimmte Wahlen, sondern möchte alle Wahlen, also die zum Re- 1 AlsAusnahme muss hier die Russische Föderation genannt werden, die trotz ihrer demokratischen Grundord-
nung autoritäre Tendenzen aufweist.
2 Im Folgenden werden aus sprachlichen Gründen auch die Namen Weißrussland, Belarussland und die amtlich
korrekte Bezeichnung Belarus verwendet.
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präsentantenhaus in den Jahren 2000, 2004 und 2008, sowie die zum Amt des Präsidenten 2001 und 2006 mit einbeziehen um ein möglichst breites und vollständiges Bild zu haben. Ist seit 2000 also eine positive Entwicklung zu verzeichnen? Gibt es Veränderungen, gar Besserungen? Oder muss doch festgestellt werden, dass Lukašenka sein Land als Diktatur konsolidiert hat und eine demokratische Entwicklung nach Vorbild der westlichen Nachbarländer in naher Zukunft nicht erwartet werden kann?
Um die Besonderheiten des heutigen Weißrusslands im Gegensatz zu anderen postsozialistischen Staaten Europas deutlich zu machen, möchte ich mich außerdem einführend mit dem Transformationsprozess, der Person Lukašenka und der Entwicklung des Landes vor 2000 beschäftigen.
2. Belarus - vom Zerfall der Sowjetunion bis heute
Im folgenden Teil möchte ich einen Einblick in die Geschichte Belarusslands geben und seine Entwicklung nach dem Zerfall der Sowjetunion bis heute skizzieren.
2.1 Transformationsjahre
Perestroika und Glasnost läuteten das Ende der mächtigen Sowjetunion ein und der Fall der Berliner Mauer beendete ihre Hegemonialmacht in Ost- und Mitteleuropa, was den Selbstständigkeitswillen in den ehemals sozialistischen Staaten beflügelte. Weißrussland bildete in diesem Prozess schon damals eine Ausnahme. Ein Verlangen nach Selbstständigkeit zeigte das Land im Gegensatz zu seinen Nachbarn nicht. 3 Die Gründe dafür sind verschiedenartig. Die geringe nationalstaatliche Identität geht lediglich auf eine kurze Eigenständigkeit 1918 zurück. Vorher war Weißrussland Teil seiner Nachbarländer Polen, Litauen oder Russland. 4 Darüber hinaus ging es den Weißrussen in der Sowjetunion den Umständen entsprechend gut: Weißrussland war der wirtschaftliche stärkste Staat der Union. Außerdem hatten der gemeinsame Kampf gegen die deutschen Aggressoren nach deren Einfall 1941 und der wirtschaftliche Aufstieg in der UdSSR die Weißrussen auch emotional an Russland gebunden. 5 Da die belarussische Führung die Zeichen der Zeit nicht zu erkennen vermochte setzte sie keine der ab 1986 durch Glanost und Perestroika möglich gewordenen und geförderten Re-formen um, 6 wodurch auch die alte Nomenklatura bis 1990 unverändert an der Macht blieb.
3 Vgl. Förster, Von der Diktatur zur Demokratie - und zurück?, S. 115.
4 Vgl. dazu ausführlich: Ebd., S. 65.
5 Vgl. Timmermann/ Ott, Restauration und Reaktion in Belarus, S. 95.
6 Vgl. Förster, Von der Diktatur zur Demokratie - und zurück?, S.115.
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Die Vorgründungswahlen am 4. März 1990 7 brachten zwar das Ende der Einparteienherrschaft mit sich, dennoch konnten die Kommunisten 300 der 346 Sitze im Obersten Sowjet auf sich vereinen. Insofern mag es beinahe überraschen, dass dieses Parlament, wenn auch mit knapper Mehrheit, Weißrussland wenig später in die Souveränität entließ. 8 Weiterhin hofften im Obersten Sowjet viele Abgeordnete auf eine Restauration der UdSSR, oder einen Anschluss an Russland. 9 Wohl auch deshalb konnte sich das Parlament nicht auf eine neue Verfassung einigen. Ein weiterer Streitpunkt war das neu zu schaffende Amt des Präsidenten. 10
Am 27. Juli 1990 wurde in Anlehnung an die Weißrussische Volksrepublik von 1918 und unter Aufhebung des Unionsvertrages von 1922 die Souveränitätserklärung verabschiedet. Der Moskauer Augustputsch 11 1991 verhinderte die Unterzeichnung des Vertrages über die Union der souveränen Sowjetrepubliken und besiegelte endgültig den Zerfall der SU. Erst dadurch wurde Weißrussland wirklich zum unabhängigen souveränen Staat. 12 Aber auch jetzt zeigte die belarussische Führung wenig Interesse an Reformen und einer Öffnung. Im Vergleich besaß Belarus zum damaligen Zeitpunkt die wohl dogmatischste und konservativste Staatsführung der gesamten gewesenen Sowjetunion, weshalb ihre Verwicklung in den Moskauer Augustputsch auch nicht überraschend ist. 13
Zwar waren nun Parteineugründungen möglich, doch die damit verbundenen Hoffnungen der reformerischen Kräfte währten nicht lange. Die alten Strukturen und Seilschaften blieben bestehen und die mittlerweile verbotene Kommunistische Partei (KP) gründete sich bereits im Dezember 1991 als Partei der „Kommunisten von Belarus“ neu. Außerparlamentarische demokratische Kräfte wie die „Novaja Belarus“ mussten feststellen, dass der Oberste Sowjet offenbar kein Interesse an demokratischen Reformen hatte. 14
Seit 1991 beriet das Parlament über eine neue Verfassung, konnte bis 1994 allerdings keine Einigung erzielen. Grund dafür war vor allem die Diskussion, ob mit der neuen Verfassung ein Präsidentenamt eingeführt werden, und mit welchen Kompetenzen ein solches ausgestattet werden sollte. Staatsoberhaupt zu diesem Zeitpunkt war in Belarus der Parlamentspräsident.
7 Vgl. Nohlen/ Kasapovic, Wahlsysteme und Systemwandel in Osteuropa, S. 73.
8 Vgl. Förster, Wahlen im Transformationsprozess der Republik Belarus, S. 30.
9 Vgl. Lorenz, Der Unwille zur Macht, S. 295.
10 Vgl. Förster, Von der Diktatur zur Demokratie- und zurück?, S. 235.
11 Eine Gruppe von konservativen sowjetischen Eliten setzte den Präsidenten der UdSSR, Michail Gorbatschow,
fest und versuchte die Macht zu übernehmen. Die Reformen Gorbatschows führten in ihrem Sinne zu weit und
sie befürchteten, dass der Vertrag über die Union der souveränen Sowjetrepubliken den Einzelstaaten zu viele
Freiheiten überließe. Der Putsch scheiterte und beschleunigte schließlich sogar den Zerfall der SU.
12 Vgl. Lorenz, Der Unwille zur Macht, S. 294.
13 Vgl. Förster, Von der Diktatur zur Demokratie - und zurück?, S. 181.
14 Vgl. Förster, Wahlen im Transformationsprozess der Republik Belarus, S. 32.
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1994 wurde die neue Verfassung dann verabschiedet und mit ihr das Amt eines Präsidenten eingeführt. 15 Erst im Nachhinein sollte sich zeigen in welche Zukunft diese erste Präsidentschaftswahl die Republik Belarus führen sollte.
2.2 Das System Lukašenka
Aljaksandr Lukašenka war 1994 kein politisch klangvoller Name. Der damals 39-jährige hatte ein Lehramtsstudium in Geschichte und Gesellschaftswissenschaften absolviert, später eine landwirtschaftliche Akademie besucht und in der Kommunistischen Partei eine kleine Karriere gemacht. Seit 1990 saß er als gewählter Vertreter im Obersten Sowjet. Zwei zu betonende Aspekte sind sein Verhalten bei der Abstimmung über die Auflösung der UdSSR und seine Arbeit im Ausschuss gegen Korruption. Der wirtschaftliche Niedergang und die grassierende Korruption in der Verwaltung reduzierten das Vertrauen in die Politik auf ein Minimum und standen für viele Weißrussen in direktem Zusammenhang mit der Loslösung von Russland. Lukašenka konnte sich das zunutze machen: Er brüstete sich damit, als einziger Abgeordneter gegen die Auflösung der SU gestimmt zu haben, und betonte seine Arbeit im Ausschuss gegen Korruption, dennoch gehörte er nicht zum Establishment 16 . Lukašenka gewann die erste Präsidentschaftswahl in Belarus im zweiten Wahlgang mit einer überragenden Mehrheit von über 80% gegen den verblieben Kandidaten Premierminister Vjačeslau Kebič, dem vor der Wahl die größten Chancen zugerechnet worden waren. Im Nachhinein lässt sich sagen, dass die Präsidentschaftswahl den Charakter einer Protestwahl besaß. 17 Mit ihr kam der, ohnehin schleichende Reformprozess endgültig zum Erliegen. 18
Von da an verschob sich die Machtbalance immer weiter zu Gunsten des Präsidenten und auf Kosten des Parlaments. Die neue Präsidialadministration übernahm die Rolle des früheren Zentralkomitees der KP 19 und der Oberste Sowjet wurde durch die Konfiszierung von Gebäuden, die Übernahme der Fahrbereitschaft und Parlamentszeitung oder die Drohung der Einstellung der Diätenzahlungen drangsaliert. Als einzelne Abgeordnete mit einem Hungerstreik im Parlament gegen dieses rechtlose Vorgehen protestieren wollten, erklärte Lukašenka den Plenarsaal zur Präsidialresidenz und ließ die Parlamentarier von Sicherheitskräften verprügeln und entfernen. 20
Im Mai 1995 initiierte Lukašenka ein Referendum, mit dem Pläne umsetzten wollte, deren Gelingen auf dem parlamentarischen Weg unsicher gewesen wäre. Die Wähler votierten in
15 Vgl. Steinsdorff, Das politische System Weißrusslands, S. 482f.
16 Vgl. Förster, Von der Diktatur zur Demokratie - und zurück?, S. 244f.
17 Vgl. Steinsdorff, Das politische System Weißrusslands, S. 487.
18 Vgl. Förster, Von der Diktatur zur Demokratie - und zurück? S. 239.
19 Vgl. Lorenz, Der Unwille zur Macht, S. 300.
20 Vgl. ebd., S. 298.
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allen Fragen des Referendums im Sinne des Präsidenten. Die alte Staatsflagge, wie auch das Wappen, wurden (ohne die Symbole der SU) wieder eingeführt und Russisch als zweite Amtssprache neben Weißrussisch gleichberechtigt. Vor allem aber sprachen sich die Wähler mit großer Mehrheit für eine Wirtschaftsunion mit Russland und eine Änderung der Verfassung aus. 21 Der mit Beginn der Eigenstaatlichkeit eingeläutete wirtschaftliche Niedergang schürte die „Sowjetnostalgie und [den Wunsch nach] einem starken Mann.“ 22 Interessant ist, dass Dieter Nohlen und Mirjana Kasapovic 1996 die positive Abstimmung über das Referendum als „großen politischen Sieg der weißrussischen Kommunisten“ 23 bewerteten. Aus heutiger Sicht lässt sich sagen, dass allein Lukašenka mit dieser Abstimmung einen Sieg „errungen“ hatte. Zwar wird er bis heute von den Kommunisten unterstützt, kann aber nicht zu deren Lager gezählt werden.
Die ebenfalls im Mai 1995 abgehaltenen Parlamentswahlen waren eine schwere Niederlage für die demokratischen Gruppierungen, diese konnten nur zwei Kandidaten in das neue Parlament schicken. 24 In 87 Wahlkreisen wurde die erforderliche Wahlbeteiligung von 50% nicht erreicht. 25 Dies lag einerseits an dem Wahlsystem, das mit Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen bei einem Quorum von 50% eine Wahl erschwert, aber auch an dem Verhalten des Präsidenten. Er erklärte selber nicht wählen zu gehen und unterstrich seine Missachtung des Parlaments später noch indem er seinen Stimmzettel vor laufender Kamera zerriss. 26 Der Bevölkerung riet er, es ihm gleich zu tun, sie würde „doch nur betrogen“ 27 werden. Die Folge war öffentlicher Spott und Hohn gegenüber den Abgeordneten, insbesondere durch die Medien. Die Zeit bis zu den Nachwahlen im November und Dezember nutzte Lukašenka um seine Machtfülle weiter auszubauen. Dass der Oberste Sowjet unvollständig und daher nicht beschlussfähig war, machte es für ihn leichter den je, sich über die Verfassung hinweg zu setzten und so u.a. die Presse- und Gewerkschaftsfreiheit einzuschränken. Die Nachwahlen brachten schließlich ein vollständiges Parlament zusammen und vereitelten vorerst Lukašenkas Pläne einer direkten Präsidialherrschaft. 28
Der Präsident fand aber einen anderen Weg um seine Ziele zu verwirklichen. 1996 initiierte er ein umfassendes Verfassungsreferendum, das die Präsidentschaftswahl zwei Jahre zuvor abschließend als Zäsur in der jüngsten weißrussischen Geschichte charakterisiert. Dieses Referendum wurde am 24. November mit 70,5% der Stimmen angenommen. Der Gegenentwurf
21 Vgl. Nohlen/ Kasapovic, Wahlsysteme und Systemwandel in Osteuropa, S. 74.
22 Neubert, „Heim ins Reich“ unter roter Flagge, S. 4.
23 Nohlen/ Kasapovic, Wahlsystem und Systemwandel in Osteuropa, S. 74.
24 Auf die Rolle der unabhängigen Abgeordneten werde ich an späterer Stelle noch eingehen.
25 Vgl. Steinsdorff, Das politische System Weißrusslands, S. 495.
26 Vgl. ebd., S. 493.
27 Neubert, „Heim ins Reich“ unter roter Flagge, S. 4.
28 Vgl. Förster, Wahlen im Transformationsprozess der Republik Belarus, S. 40.
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des Parlaments wird den wenigsten Weißrussen bekannt gewesen sein, er wurde erst drei Tage vor der Abstimmung veröffentlicht. Über den Vorschlag des Präsidenten hingegen berichteten nicht nur die Medien ausnahmslos positiv, vier Millionen Exemplare wurden gedruckt und an die Bürger verteilt. 29
Neben vielen kleinen Änderungen populistischer Natur, wie der Einführung der Grundrechte auf Arbeit, Wohnraum und Kleidung, Ernährung und ein würdiges Lebensniveau 30 wurden vor allem die Rechte und Möglichkeiten des Obersten Sowjets bis zu Unkenntlichkeit beschnitten. Das Parlament wurde durch eine aus zwei Kammern bestehende Nationalversammlung ersetzt. Die zweite Kammer, der Rat der Republik mit 64 Senatoren, diente fortan der Kontrolle der ersten Kammer, des Repräsentantenhauses mit 110 Abgeordneten. Sechs Sena-toren kann der Präsident seitdem selber ernennen, außerdem die Hälfte der Mitglieder des Verfassungsgerichts und der Wahlkommission. Vor allem aber hat er praktisch jederzeit die Möglichkeit das Parlament aufzulösen. Darüber hinaus können präsidiale Dekrete praktisch ohne Zustimmung des Parlaments Gesetzesstatus erlangen und Verfassungsänderungen nur noch per Referendum und nicht mehr durch das Parlament vollzogen werden. 31 Mit diesem Referendum stimmte nach offiziellen Angaben auch eine große Mehrheit der Weißrussen für die Beibehaltung der Todesstrafe. Auch damit steht Belarus allein in Europa da, und zwar als einziges Land, das auch noch 2010 die Todesstrafe verhängt und vollstreckt. 32
Dieser „kalte Staatsstreich“ 33 verstieß direkt in mehrfacher Form gegen die bestehende Verfassung. Zum einen hätten derart weit reichende Verfassungsänderungen gar nicht durch ein Referendum, sondern nur durch den Obersten Sowjet beschlossen werden können, und zum anderen verlängerte Lukašenka seine fünfjährige Amtszeit um zwei Jahre, da er sie vom Zeitpunkt des Referendums an neu zählen ließ. 34 Hinzu kommt der mehr oder minder freiwillige, aber wissentliche Verfassungsbruch von 103 Abgeordneten des Obersten Sowjets. Diese lösten ihr Parlament bereits drei Tage nach dem Referendum auf um sich als Repräsentantenhaus neu zu konstituieren. Der Oberste Sowjet hätte sich allerdings nur mit einer Zweidrittelmehrheit, also mindestens 131 Ja-Stimmen auflösen dürfen. Vorangegangen war das Angebot Lukašenkas an alle Abgeordneten, in dem neuen, allerdings kleineren Parlament mitarbeiten zu können. Vorraussetzung war lediglich die Anerkennung des Referendums. Von 198 Abge-
29 Vgl.Sahm, Schleichender Staatsstreich in Belarus, S. 483.
30 Vgl. Förster, Die „neue“ Verfassung der Republik Belarus, S. 500.
31 Vgl. Sahm, Schleichender Staatsstreich in Belarus, S. 477.
32 Dazu ausführlich: Grigorewa, Die Todesstrafe im OSZE-Gebiet, S. 254f und Amnesty Report 2010: Belarus,
S. 104f.
33 Steinsdorff, Das politische System Weißrusslands, S. 506.
34 Vgl. Förster, Wahlen im Transformationsprozess, S. 41.
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