Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. II
1. Einleitung. 1
2. Rechtliche Rahmenbedingungen. 2
2.1 Definition. 2
2.2 Bestellung mehrerer Personen zum
gesetzlichen Abschlussprüfer. 3
2.3 Prüfungsergebnis. 3
3. Anwendung in verschiedenen Ländern. 4
4. Kosten Nutzen von Joint Audits. 6
4.1 Ergebnisqualität. 6
4.2 Bilanzpolitik. 7
4.3 Prüfungskosten. 7
4.4 Agency Kosten. 9
4.5 Unabhängigkeit. 10
4.6 Reputation. 11
4.7 Wettbewerb Systemrelevanz. 12
5. Reaktionen auf das Grünbuch. 13
6. Fazit. 14
Literaturverzeichnis. 16
I
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Abkürzungsverzeichnis
BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Binder,Dijker Otte & Co. Big-4 Die 4 größten Wirtschafts-
bzw. beziehungsweise EU Europäische Union IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IFAC International Federation of Accountants IFIAR International Forum of Independent Auditor Regulators IPO Initial Public Offering IOSCO International Organisation of Securities Commissions KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -
Nicht-Big-4 Nicht zu den Big-4 gehöhrende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften PS Prüfungsstandard PWC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - PricewaterhouseCoopers USA United States of America WP Wirtschaftsprüfer WPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft(en) WPK Wirtschaftsprüferkammer z.B. zum Beispiel
II
1. Einleitung
Enron, Worldcom, Parmalat, Hypo Real Estate, Fannie Mae und viele mehr. Immer wiederkehrende Bilanzskandale und die Finanzkrise vor zweieinhalb Jahren erschüttern das Vertrauen in die Finanzmärkte und auch in die Qualität von Abschlussprüfungen. Dabei kommt der Richtigkeit von Finanzabschlüssen eine ebenso essentielle Bedeutung für das Vertrauen sowie die Stabilität von Finanzmärkten zu, wie Banken, Aufsichtsbehörden und Ratingagenturen. Mit dem Grünbuch „Audit Policy: Lessons from the Crisis” leitete die Europäische Kommission im Oktober 2010 öffentliche Konsultationen ein, die tiefgreifende Änderungen für den europäischen Markt der Abschlussprüfung bedeuten, das Vertrauen in die Märkte wiederherstellen und die Qualität von Abschlussprüfungen verbessern sollen 1 . Neben der Verpflichtung zu Prüferrotationen und dem Verbot Nichtprüfungsleistungen zu erbringen, ist unter anderem auch die Schaffung obligatorischer Audit-Konsortien, so genannter Gemeinschaftsprüfungen oder auch Joint-Audits, eine Maßnahme, um die Qualität der Abschlussprüfungen zu verbessern. In solch einem Joint Audit soll mindestens eine systemunrelevante Prüfungsgesellschaft einbezogen sein. Die Europäische Kommission erhofft sich dadurch auch, dass der Markt für Prüfung dynamischer gestaltet und zukünftige Störungen verhindert werden, falls eine der großen Prüfungsgesellschaften ausfallen sollte 2 . Ziel der Arbeit ist es zu überprüfen, welche Kosten und Nutzen ein Joint Audit in der Empirie verursacht, um so besser über die Eignung von Joint Audits als ein Instrument der Kommission zu urteilen.
1 Vgl. Europäische Kommission (2010), S.3.
2 Vgl. Europäische Kommission (2010), S.18.
1
In Kapitel zwei dieser Arbeit wird zunächst auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von Joint Audits eingegangen. Kapitel drei beschäftigt sich mit der Anwendung von Joint Audits in verschiedenen Ländern, um dann in Kapitel vier, die verschiedenen Kosten und Nutzen zu beleuchten. Kapitel fünf thematisiert die Reaktionen wichtiger Akteure im Bereich der Wirtschaftsprüfung auf das von der Europäischen Kommission veröffentlichte Grünbuch, um schließlich in Kapitel sechs, dem Fazit, Joint Audits anhand ihrer Vor- und Nachteilen zu bewerten.
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
2.1 Definition
Gemeinschaftsprüfungen bzw. Joint Audits sind solche Prüfungen, bei denen mehrere WP oder WPG gleichzeitig zum gesetzlichen Abschlussprüfer eines Einzel- oder Konzernabschlusses bestellt werden 3 . Ein Joint Audit ist nicht zu verwechseln mit einem sogenannten „double audit”, bei dem die Prüfung nicht gemeinsam, sondern parallel durchgeführt wird 4 . Bei einem Joint Audit ist die Prüfungsplanung und -durchführung von beiden Abschlussprüfern aufeinander anzupassen, ein gemeinsamer Prüfungsbericht zu verfassen und die Verständigung auf ein gemeinsames Urteil notwendig 5 .
Grundgedanke eines Joint Audits ist das Vier-Augen-Prinzip, das zu gegenseitiger Kontrolle und so zu höherer Qualität führen soll 6 .
3 Vgl. Marten et al. (2007), S.503.
4 Vgl. Severus (2007), S.96.
5 Vgl. IDW PS (2006), S.1.
6 Vgl. Severus (2007), S.4.
2
2.2 Bestellung mehrerer Personen zum gesetzlichen Abschlussprüfer
In den gesetzlichen Bestimmungen ist von „dem” oder „einem” Abschlussprüfer die Rede (§ 316ff. HGB u. §268ff. UGB). Dies schließt die Bestellung mehrerer Prüfer zum gesetzlichen Abschlussprüfer jedoch nicht aus. Jeder bestellte Prüfer bildet ein eigenes Prüfungsurteil und übernimmt die Gesamtverantwortung für die Prüfung. Dadurch ist der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit nicht eingeschränkt 7 .
Bei der Wahl von Gemeinschaftsprüfern müssen die zum Abschlussprüfer zu wählenden Personen eindeutig bezeichnet werden. Eine Wahl, bei der der Wahlbeschluss vorsieht zwischen verschiedenen Personen einen Abschlussprüfer auszuwählen, ist ungültig 8 . Jeder Gemeinschaftsprüfer entscheidet eigenverantwortlich über die Annahme des Prüfungsauftrages 9 .
2.3 Prüfungsergebnis
Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung setzt sich aus den Prüfungsergebnissen der Gemeinschaftsprüfer zusammen. Daher ist es sachgerecht, dass die Gemeinschaftsprüfer ihre Ergebnisse in einem gemeinsamen Prüfungsbericht, zwecks eindeutigerer Informationsvermittlung, darlegen 10 . In den gemeinsamen Prüfungsbericht sind Angaben über die Bestellung mehrerer Personen zum Abschlussprüfer aufzunehmen. Dadurch dass jedoch die jeweiligen Prüfer die Gesamtverantwortung für das Prüfungsergebnis haben, soll der Prüfungsbericht keine Darstellung über die Aufteilung und den Anteil an der Prüfung enthalten. Abweichende, im Vorfeld nicht auszuräumende
7 Vgl. IDW (2006), S.2153.
8 Vgl. Severus (2007), S.90.
9 Vgl. Marten et al. (2007), S.504.
10 Vgl. IDW (2006), S.2154.
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Arbeit zitieren:
Andreas Haufert, 2011, Kosten und Nutzen von Joint Audits, München, GRIN Verlag GmbH
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