S e i t e 2
Inhalt
1 Einleitung Seite 03
2 Somalia - Ein Überblick
Seite 05
3 Das Engagement in Somalia Seite 08
4 Fehlgeleitete Entwicklungshilfe und Humanitäre Hilfe Seite 11
5 Kritische Sekundäreffekte durch die Fehlleitung Seite 14
6 Das „Do-No-Harm“ - Prinzip als Ausweg?
Seite 17
7 Fazit Seite 21
Literaturverzeichnis Seite 23
Anzahl der Zeichen inklusive Leerzeichen: 31 401
1. Einleitung
Entwicklungszusammenarbeit wird geleistet, um die ökonomischen Unterschiede zwischen den Entwicklungsländern und den Industriestaaten abzubauen. Die Art und Weise der Verteilung dieser Entwicklungshilfe, sowie deren Verwendung regt allerdings zu zahlreichen Diskussionen an. Im März 2010 veröffentlichten die Vereinten Nationen den „Report of the Monitoring Group on Somalia“, in dem festgestellt wurde, dass nahezu die Hälfte der gesamten Nahrungsmittelhilfe des Welternährungsprogrammes seinen eigentlichen Bestimmungsort nicht erreicht hat, sondern in die Hände von Warlords, deren Geschäftspartnern und lokalen Mitarbeitern gelangt ist. Gelangt die Hilfe nicht dort an, wofür sie bestimmt ist, ist die Entstehung von bestimmten Sekundäreffekten wahrscheinlich. Hieraus entstehen nun die Fragen, ob diese Gelder in der Folge ihrer Fehlleitung einen Schaden in Form von einer Intensivierung des Konfliktes bewirkt haben und, ob dieser Vorgang unter Umständen hätte verhindert werden können und angenommen ja, mit welchen Mitteln. Als Fallbeispiel bietet sich Somalia an. Der „gescheiterte Staat“ am Horn von Afrika, der auf Grund der Piraterie-Fälle wieder in die Öffentlichkeit gerückt ist, kann keine gut funktionierenden Staatsstrukturen aufweisen. Eine optimale Entwicklungszusammenarbeit bleibt ihm daher verwehrt - Ein möglicher Grund für die Fehlleitung von Entwicklungshilfe. Diese Hausarbeit mit dem Titel „Fehlleitung von Entwicklungshilfe und Humanitärer Hilfe in Somalia und das „Do-No-Harm“ - Prinzip als mögliche Präventivmaßnahme“ möchte sich mit genau diesen Fragen beschäftigen. Ziel der Arbeit soll es sein, festzustellen, ob es gegenwärtig eine Fehlleitung von Entwicklungshilfe und Humanitärer Hilfe gibt, welche kritischen Sekundäreffekte hieraus entstehen und in welchem Maße das „Do-No-Harm“ - Prinzip als Präventivmaßnahme helfen kann. Unter dem Gesichtspunkt der Forschungsfrage „Gibt es eine Fehlleitung von Entwicklungshilfe und Humanitärer Hilfe, sowie daraus resultierende kritischen Sekundäreffekte, die möglicherweise durch das „Do-No-Harm“ - Prinzip präventiv verhindert werden können?“ ist es zunächst notwendig einen kurzen Überblick über das Fallbeispiel Somalia zu erhalten, um im Anschluss im
Kapitel „Das Engagement in Somalia“ das internationale Interesse an diesem Land zu betrachten. Hier soll erörtert werden mit welchen Ländern und Organisationen Programme zur Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe bestehen, um im Folgenden die Fehlleitung von Entwicklungshilfe aufzeigen zu können. Ziel in diesem Kapitel soll es sein zu beschreiben, in welchen Fällen die Humanitäre Hilfe in Somalia in die falschen Kanäle gelangt, um darauf aufbauend die daraus resultierenden kritischen Sekundäreffekte aus der darzulegen. Um aufzuklären, ob es Möglichkeiten gibt, die aus der Fehlleitung von Entwicklungshilfe entstehenden kritischen Sekundäreffekte zu verhindern, soll im sechsten Kapitel, nach vorheriger Erläuterung, diskutiert werden, ob das „Do-no-harm - Prinzip“ als möglicher Ausweg dienen kann. Mit den daraus gewonnen Erkenntnissen wird abschließend im Fazit der Ansatz zur Vermeidung der angesprochenen kritischen Sekundäreffekte als mögliche Präventivmaßnahme beurteilt. Hierauf Aufbauend ist die zu Eingang definierte Forschungsfrage, ob es eine Fehlleitung von Entwicklungshilfe und daraus resultierende kritische Sekundäreffekte gibt, und ob diese möglicherweise durch bestimmte Maßnahmen präventiv zu verhindern sind, zu beantworten.
2. Somalia - Ein Überblick
Somalia - offiziell eine Republik, in der Realität allerdings ein zerfallener Staat. Das Land befindet sich im Osten Afrikas am Horn von Afrika am indischen Ozean und grenzt an Kenia, Dschibuti, Äthiopien und Kenia. Der Krieg in Somalia, der zum Zerfall der Republik führte, begann bereits im Jahre 1998. Ursache war eine Intensivierung der Kämpfe durch die Somali Salvation Democratic Front (SSDF) und die Somali National Movement (SNM) gegen die Herrschaft des damaligen Präsidenten Siad Barres, der bereits 1996 durch einen Militärputsch an die Macht gelangte. Um seine Herrschaft zu sichern baute Barres zunächst mit sowjetischer Unterstützung und anschließend mit Hilfe der USA einen Verwaltungsapparat auf, der vor Gewalt nicht zurückschreckte. Auf Grund der Einbeziehung seiner Clanfamilie, die Marehan, in zahlreichen politischen Ämtern, gewann die Zugehörigkeit zu einem Clan in Somalia deutlich an Bedeutung. Als Folge dessen wurde die Bildung einer nationalen Identität verhindert. 1
Die Clans in Somalia basieren auf zwei „Ur-Clans“, die Samaale und die Sab. Diese unterteilten sich im Laufe der Zeit in zahlreiche Sub-Clans. So traten beispielsweise zwischen 1960 und 1969 neunzig Parteien in Somalia auf, die zum größten Teil Vertreter der vielen Sub-Clans waren und weniger von politischen Strömungen bestimmt wurden. Ein friedliches Zusammenleben war nur von ausgewogenen Machtbalancen zwischen den einzelnen Clans geprägt und nicht von demokratischen Prinzipien. 2
Nach der Entstehung von Oppositionsbewegungen und Protesten und der daraus resultierenden Unterdrückung dieser durch den Staat, kam es 1979 zu einem Putschversuch durch Offiziere, die hauptsächlich dem im Norden befindlichen Majerteen-Clan angehörten. In den Jahren 1991 und 1992 führten die Konflikte letztendlich zu einem Zerfall des Staates, der 1960 gegründet
1 Vgl. AKUF (2010): Seite 213.
2 Vgl. Spilker, Dirk (2006): Seite 1.
wurde. Darauf folgend wurde am 21. Januar 1991 der Staatspräsident Barre durch die Bewegung United Somali Congress (USC) gestürzt. Allerdings besaßen die Putschisten keine Vorstellungen darüber, das Land politisch zu reformieren. 3
Im Mai desselben Jahres erfolgte die Abspaltung des Nordwestens, der sich als Republik Somaliland gründete und eine Versöhnung der dort ansässigen Clans verbuchen konnte. Die Sezession konnte zwar nicht verhindert werden, dennoch genießt die Republik Somaliland bis heute noch keine internationale Anerkennung. 4
Im weiteren Verlauf entstanden in Somalia insgesamt zwölf Gebiete, die von unterschiedlichen Sub-Clans kontrolliert wurden. Als Folge der ökonomischen und politischen Unklarheit in den Gebieten, sowie einer anhaltender Stärkung bewaffneter Gruppen, kam es zu einem vermehrten Auftreten von Warlords 5 , die ihre eigenen Interessen durchsetzen wollten. 6 Der Konflikt eskalierte, als verschiedene Gruppen eine Ausdehnung ihrer jeweiligen Herrschaftsgebiete anstrebten. Die gegeneinander kämpfenden Sub-Clans und eine daraus resultierende Hungersnot lösten im Januar 1992 eine Intervention der Vereinten Nationen (VN) aus, nachdem sie zuvor neben der Afrikanischen Union und der Arabischen Liga als passiver Akteur auftraten. Allerdings wurden die Operationen (UNOSOM I, UNITAF, UNOSOM II) bereits bis März 1995 ohne Erfolg wieder eingestellt. Nach dem Abzug der VN-Truppen herrschte in weiten Teilen des Landes Anarchie, welche jedoch mit der Etablierung von regionalen Strukturen in weiten Teilen überwunden werden konnte. 7
3 Vgl. AKUF (2010): Seite 214.
4 Vgl. Herrmann, Ron H. (1997): Seite 82.
5 Das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik definiert Warlords „als regional begrenzte und primär
ökonomisch orientierte Akteure in dauernder Auseinandersetzung mit jeglicher konkurrierender
Autorität“. (Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (2007): Seite 28.)
6 Vgl. Herrmann, Ron H. (1997): Seite 83.
7 Vgl. Debiel, Tobias (2003): Seite 138ff.
Nach jahrelangen Gewalthandlungen etablierten sich zahlreiche weitere politisch und ökonomisch motivierte Akteure. Als Folge dessen kam es zu weiteren Kriegshandlungen zwischen den Clans, Warlords und weiteren abgespaltenen Milizen, deren Zusammensetzung sich laufend änderte. Hinzutrat die Tatsache, dass sich 1998 auch noch Puntland im Nordosten Somalias als autonomes Gebiet erklärte, was mit Somaliland zu Grenzstreitigkeiten führte. Ende 2002 wurde in Kenia ein Waffenstillstand von 22 Parteien, die an dem Krieg beteiligt waren, unterzeichnet, was allerdings nicht zu einem Ende der kriegerischen Handlungen führte. Auch eine Übergangsregierung konnte sich nicht etablieren. Im Dezember 2006 eskalierte die Gewalt erneut und es folgten wochenlange Kämpfe mit humanitären Notlagen für die Bevölkerung. Ein weiteres Friedensabkommen im Juni 2008 kam auch nicht zur Durchsetzung, da es von einigen Aufständischen abgelehnt wurde. Seit Ende 2008 kommen vermehrt Piraterie-Handlungen mit Somalis vor, welche mit einem vom VN-Sicherheitsrat verabschiedeten Vorgehen bekämpft werden. 8 Die Lage in Somalia wird von der Arbeitsgemeinschaft
Kriegsursachenforschung als Krieg der Kategorie A-1 klassifiziert 9 . Das bedeutet, dass es sich um einen Antiregime-Krieg „mit unmittelbarer Fremdbeteiligung“ handelt, in dem „um den Sturz der Regierenden oder um die Veränderung oder den Erhalt des politischen Systems oder gar der Gesellschaftsordnung gekämpft wird“. 10
8 Vgl. AKUF (2010): Seite 215ff.
9 Vgl. Schreiber, Wolfgang (2010): Seite 3.
10 AKUF (2010): Seite 36.
Arbeit zitieren:
Hendrik Jaeschke, 2011, Fehlleitung von Entwicklungshilfe und Humanitärer Hilfe in Somalia und das „Do-No-Harm“ – Prinzip als mögliche Präventivmaßnahme, München, GRIN Verlag GmbH
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