1.Einleitung
Wir schreiben das Jahr 2011. In diesem frühen 21. Jahrhundert haben wir in den westlichen Ländern einen für frühere Generationen kaum vorstellbaren Fortschritt erreicht und uns zu einer Wirtschaftsmacht entwickelt, die Wohlstand und Sicherheit bieten soll. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass noch immer Benachteiligung und Diskreminierung aufgrund des Geschlechts existiert. Die Verteilung von Arbeit, Geld, Macht und Ressourcen auf die Geschlechter könnte unterschiedlicher kaum sein.
Der Bruttoverdienst von Frauen liegt im Schnitt 23% unter dem der Männer (vgl. Stiegler, 2011, S. 34). An einem Beispiel verdeutlicht betrug 2003 der Bruttostundenverdienst eines Arbeites im produzierenden Gewerbe 15,43 Euro, während eine weibliche Arbeitskraft in der gleichen Stelle nur 11,65 verdiente. Bei einer gleichen Anzahl von Stunden (z.B. eine 38,0 Stunden Woche) verdiente die weibliche Arbeitskraft pro Monat fast 1.200 Euro weniger als ihr männlicher Kollege auf gleicher Ebene. Diese Ungleichheit erstreckt sich durch nahezu alle Berufsgruppen. Im Einzelhandelt betrug die Lohndifferenz zwischen Mann und Frau ca. 600 Euro, im Großhandel über 800 Euro (vgl. Statistisches Bundesamt, 2006). Außerdem ist festzustellen, dass je nach dem wie man zählt bis zu 88,4% der gering bezahlten, sozialen Berufe von Frauen übernommen werden (vgl. Anlage zum Fünften Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau S. 6). Ebenso Teilzeitarbeit und die damit einher gehenden eingeschränkten Aufstiegschancen im Beruf wird hauptsächlich von Frauen belegt (vgl. Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau S. 43). Im Jahr 2002 gab es weder weibliche Führungskräfte in den Vorständen der zehn größten Unternehmen in Deutschlan, noch in den Dachverbänden von Wirtschaft und Industrie. Der Frauenanteil bei C4-Professuren liegt in den letzten Jahren bei konstanten 7,1% (vgl. Anlage zum Fünften Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau S. 22).
Daraus ergibt sich, dass Frauen ein vielfach höheres Armutsrisiko als Männer aufweisen (vgl. Stiegler, 2011, S. 34).
Auf der Suche nach einer Begründung für derartig ausgeprägte Unterschiede in Lohn und Beschäftigung stößt man auf widersprüchliche Fakten. So könnte man annehmen, die geringere Entlohnung von Frauen könne an einer geringeren Qualifikation liegen. Festzustellen ist jedoch, dass Frauen in der BRD besser ausgebildet zu sein scheinen als Männer. Der Mädchenanteil an deutschen Hauptschulen ist geringer als der Jungenanteil, Mädchen stellten hier im Jahr 2000 nur
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43%. Wärend sie mit 53% den größten Teil der AbiturientInnen ausmachen (vgl. Anlage zum Fünften Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau S. 11-13). Betrachtet man diese Fakten, könnte man zu dem Ergebnis kommen, es gäbe in der BRD eine geschlechtsspezifische Segration die die Bevorzugung der Einen und die Benachteiligung der Anderen zur Folge hat. Das Geschlecht scheint einen wesentlich Anteil an Qualifikation und Chancen für den Arbeitsmarkt zu haben.
An dieser Stelle setzt eine noch wenig bekannte Methode an: Gender Mainstreaming. Bereits am 1. Mai 1999 erhob der Amsterdamer Vertrag Gender Mainstreaming zum rechtlich verbindlichen Prinzip und tat damit den ersten, großen Schritt in die Richtung einer gendergerechten Politik. Doch was meint dieser Begriff überhaupt? Es ist kaum möglich eine wörtliche Übersetzung von Gender Mainstreaming ins Deutsche zu finden. In der zugehörigen Fachliteratur wird dies nicht einmal versucht. Es scheint daher sinnvoll, sich den Begriff einmal segmentiert anzusehen. Der Begriff "Gender" stammt aus der Sexualpsychologie und entsprang dem Bemühen, eine sprachliche Form für den Umgang mit Phänomenen wie der Transsexualität zu fingen. "Gender" dient als Bezeichnung für das emotional und methaphysisch wahrgenomme, das sog. "soziale" Geschlecht und steht damit im Gegensatz zu dem englischen Begriff "sex", welcher das biologische Geschlecht beschreibt. "Mainstream" ist mit "Hauptstrom" zu übersetzen und ist im (sozial-)politischen Kontext typischerweise eine Bezeichnung für den Versuch, eine Integration und Besserstellung benachteiligter Gruppen zu erreichen. Konnotation von "Gender Mainstreaming" ist also eine Besserstellung benachteiligter Geschelchtergruppen, bzw eine Gleichstellung beider Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen (vgl Zastrow, 2010, S. 11).
2.Politische Rahmebedingungen in der EU
Gender Mainstreaming, also der Versuch einer gendergerechten Politik die die Gleichstellung beider Geschlechter auf allen Ebenen anstrebt fand ihren Anfang in der EU. Im Jahr 1998 beschreibt der Europarat Gender Mainstreaming in einer Publukation namens "Gender Mainstreaming: Conceptel, framework, methodolgy and presentation of good practice" als ein Konzept zur Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung von Prozessen die dem Ziel folgen, dass alle an politischer Gestaltung beteiligten Akteure und Akteurinnen die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Bereichen anstreben sollen (vgl. Rosenkranz, 2008, S. 34).
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Um in den Anfängen von gendergerechter Politik aktiv an der Gleichstellung mitzuwirken, erließ die EU zahlreiche gesetzliche Bestimmungen. In diesem Rahmen ging es beispielsweise um Sozialleistungen, Elternurlaub, berufsspezifische Fragen wie die Gleichbezahlung der Geschlechter, die Einstellungspraxis und um dem Umgang mit Diskriminierung. Neben diesen rein gesetzlichen Regelungen ging der Trend ab den frühen 80er Jahren dahin, aktivere Arbeit durch Projekte und Modellprogramme zu leisten. Dies blieb jedoch bei vereinzelten Projekten z.B. zur Wiedereingliederung von Frauen in den Beruf.
Problematisch war hierbei, dass Diskriminierung meist indirekt und mittelbar abläuft und sich durch eher oberflächliche, gesetzliche Regelungen nicht ausschalten läßt. Aus dieser Problematik heraus entwickelte sich Gender Mainstreaming (vgl. Butler, 2002, S. 6-8). Gender Mainstreaming diente bereits in den frühen 80er Jahren als Konzept in der entwicklungspolitischen Arbeit sog. "Dritte Welt Länder" (vgl. Linde, 2003, S. 226). Erstmals wurde es 1985 auf der Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Nairobi diskutiert (vgl. Meuser / Neusüß, 2004, S. 9). Nach Europa fand es erst knapp 10 Jahre später. Als erstes Land dass Gender Mainstreaming auf nationaler, regionaler und auch kommunaler politischen Ebene verankert hat ist Schweden zu nennen. Bereits 1994 wurde es als einzuhaltenes Programm angeführt (vgl. Döge, 2002, S. 9-15). Auf gesamteuropäischer Ebene wurden 1995 im 4. EU-Aktionsprogramm für Chancengleichheit von Männern und Frauen sowie auf der Weltfrauenkonferenz erste Ansätze und Ziele benannt. Auch der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen beschloss nur wenig später, Gender Mainstreaming und gendergerechte Politik als Handlungsmaxime festzulegen. Dies soll insbesondere für den Bereich der Arbeit gelten. 1996 wurde das Gleichstellungsprinzip auch schriftlich im EU-Vertrag festgehalten und verpflichtet damit alle EU-Staaten in ihrer Politik nach dem Gender Mainstreaming-Ansatz zu agieren (vgl. Linde, 2003, S. 228). Um diese Anordnung durchzusetzen, gilt die von der EU auferlegte Verpflichtung insbesondere für die Vergabe von Mitteln der EU-Förderprogramme und des EU-Strukturfonds. Bei der Beantragung von EU-Fördergeldern muss nun in den meisten Bereichen explizit dagelegt werden, ob und wie die angestrebte Maßnahme der Gleichstellungsarbeit dienlich ist (vgl. Ehrhardt, 2003, S. 15).
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2.1 Bundesdeutsche Ebene
In der Bundesrepublik Deutschland gilt Gender Mainstreaming seit 1999 als zu berüchtsichtigendes Prinzip. Den entscheidenden Anstoß für Umsetzungsmaßnahmen und -bemühungen gaben internationale Vorgaben, insbesondere die rechtliche Kodifizierung im Amsterdamer Vertrag (vgl. Schweikert, 2002, S. 85).
Im Mai 2000 entwickelte sich im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Steuerungsgruppe mit der Weisung, den Gender Mainstreaming-Ansatz in alle Bereiche politischen Wirkungsfeldes zu integrieren und zu überwachen (vgl. Ehrhardt, 2003, S. 15). In diesem Rahmen werden zum einen die Einhaltung gesetzlicher Anrordnungen wie dem Bundesgleichstellungsgesetzes (insbesondere dem § 2), konkreten Modellprojekten sowie beschäftigungspolitischer Praxis überwacht. Ein weiteres Ziel der Steuerungsgruppe stellt das Konzipieren von Checklisten da, um Erfolge und Misserfolge aufzeigen, evaluieren und dokumentieren zu können und abschließend strukturelle und übertragbare Vorgehensweisen für die Umsetzung von Gender Mainstreaming zu erlangen. Auch in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesminsterien (GGO) verankerte man im § 2 GGO die Verpflichtung zur Einhaltung des Gender Mainstreaming-Ansatzes auf allen Ebenen (vgl. Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau S. 32).
Im Jahr 2002 wurde der Gleichstellungsgedanke außerdem in den § 1 des SGB III aufgenommen. Hier heißt es: "Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip der Arbeitsförderung zu verfolgen. (...) Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung eines geschlechtsspezifisch geprägten Arbeits- und Ausbildungsmarktes hinwirken (...)" (§ 1 Abs. 4 SGB III, 2010, S.149). Gender Mainstreaming ist somit kein Konzept das einzig auf Freiwilligkeit beruht, sondern eine politische Anordnung deren Handlungsmaxime zur Gleichstellung von Männern und Frauen per Gesetz verifziert wurde und deren Gültigkeit sich auch in arbeitspolitische Bereiche zieht (vgl. Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend des Landes Rheinland-Pfalz, 2001, S. 1-7). Diese gesetzliche Verankerung ist wichtig, um eine rechtliche Grundlage zu haben Diskriminierung erfolgreich entgegen zu wirken.
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Arbeit zitieren:
Britt Fender, 2011, Gender Mainstreaming, München, GRIN Verlag GmbH
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