Inhaltsverzeichnis 2
INHALTSVERZEICHNIS
Einleitung 3
1. Vom „aktiven“ zum „aktivierenden“ Staat-
Paradigmenwechsel in der deutschen Arbeitsmarktpolitik. 4
2. Das Prinzip des „Forderns“ 5
2.1 Sanktionen. 6
2.2 Die Eingliederungsvereinbarung. 8
3. Das Prinzip des „Förderns“ 9
3.1 Fallmanagement. 10
3.2 Arbeitsgelegenheiten 12
3.3 Leistungen zur Beschäftigungsförderung 13
4. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt 14
Fazit 16
Literaturverzeichnis 18
„Fordern und Fördern“ als Prinzipien der deutschen Arbeitsmarktpolitik - 3 -
EINLEITUNG
In Zeiten, in denen „Montagsdemo“ wieder ein geläufiger Begriff ist und Sendungen wie „Mitten im Leben“ auf RTL, in denen zum größten Teil Langzeitarbeitslose von ihrem Leben berichten, den Nachmittag füllen, gelangt das Thema „Arbeitslosigkeit“ und damit auch „Hartz IV“ zunehmend in den Vordergrund des Bewusstseins der BürgerInnen. Es stellen sich einige Fragen, die mit der folgenden Arbeit, wenn auch - aus fehlendem Forschungshintergrund- nur zum Teil, beantwortet werden könnten: Hat Hartz IV den gewünschten Effekt in der Arbeitsmarktpolitik erbracht oder trägt die Arbeitsmarktreform doch eher zur Armut bei? (Wie in vielen Beiträgen von Kritikern zu lesen). Sind die Ansichten der heutigen Arbeitsmarktpolitik und die dementsprechend konstituierten Instrumente als hilfreich zu betrachten, oder ändern sie die Arbeitslosigkeit nicht wesentlich?
Diese Arbeit befasst sich mit Grundsätzen die aus den Hartz- Überlegungen ent-standen sind und die mittlerweile als Prinzipien der deutschen Arbeitsmarktpolitik im Gesetz verankert sind: Der Grundsatz des „Fordern und Fördern“.
Es werden ausgewählte Instrumente dargestellt und diskutiert, um sie zunächst einmal anschaulich zu machen und ihrer Effizienz für die Arbeitsmarktpolitik nachzugehen. Das erste Kapitel ist zunächst eine Einführung ins Thema, zeigt die Arbeitsmarktentwicklung in den letzten Jahrzehnten und verdeutlicht somit auch die Idee, aus der der Grundsatz des „Fordern und Fördern“ entstanden ist.
Das zweite Kapitel befasst sich mit dem Prinzip des „Forderns“ und wird in zwei Unterkapitel geteilt, die jeweils einzelne Instrumente dieses Prinzips (2.1 Sanktionen und 2.2 die Eingliederungsvereinbarung) veranschaulichen und kritisch diskutieren.
Kapitel drei umfasst den Grundsatz des „Förderns“ und ausgewählte Instrumente (3.1 Fallmanagement, 3.2 Arbeitsgelegenheiten und 3.3 Leistungen zur Beschäftigungsförderung). Aufgrund der Fülle von Instrumenten werden nur die für diese Arbeit grundlegendsten genannt und diskutiert.
„Fordern und Fördern“ als Prinzipien der deutschen Arbeitsmarktpolitik - 4 -
Imvierten und letzten Kapitel geht es noch einmal darum einen kleinen Überblick über die Auswirkungen der Instrumente auf den Arbeitsmarkt zu geben.
Es schien hier bedeutend die einzelnen Gesetzestexte zu zitieren, um nicht nur einleitend zu wirken, sondern auch zum besseren Verständnis der Überlegungen beizutragen.
1. VOM „AKTIVEN“ ZUM „AKTIVIERENDEN“ STAAT-PARADIGMENWECHSEL IN DER DEUTSCHEN ARBEITS- MARKTPOLITIK
Spätestens seit der Hartz- Kommission am 22. Februar 2002 wurde deutlich, dass sich die Sicht auf Arbeitssuchende/Arbeitslose grundlegend geändert hatte. Arbeitslosigkeit schien in den Augen der Verantwortlichen nicht länger von der Gesellschaft verursacht, also als Nachfragedefizit gesehen, wie in einer „aktiven“ Arbeitsmarktpolitik, sondern vielmehr vom Arbeitslosen selbst ausgehend, aufgrund seiner unmotivierten Einstellung zur Arbeitssuche und den zu hohen Ansprüchen an Arbeitsplätze. „Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsplatzdefizit kommt bei dieser ökonomischen Deutung allenfalls noch als Fußnote ins Spiel.“ (Baethge-Kinsky u.a. 2008, S.7)
Die Idee einer „aktiven“ Arbeitsmarktpolitik war es, die Betroffenen zu fördern und zu unterstützen. Mithilfe von u.a. monetären Leistungen, sollte gewährleistet werden, dass der Betroffene die Zeit für die Suche nach einer akzeptablen Beschäftigung in vollem Maße ausnutzen kann, ohne z.B. in finanzielle Nöte zu geraten. Somit ist mit der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes (1969) vor allem die Vermeidung von minderwertiger Arbeit ein fester Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik gewesen (Vgl. ebd. S.8).
Die Idee einer „aktivierenden“ Politik ergab sich aus der Kritik der damals vorherrschenden Arbeitsmarktpolitik und sollte nun in Richtung „präventiver“ Arbeitsmarktpolitik verändert werden. Es wurde u.a. bemängelt, dass passive Leistungen zu großzügig verteilt würden und man damit die Arbeitslosen bloß demotivieren würde, anstatt sie anzuspornen nach einer neuen Beschäftigung zu suchen, es ginge Ihnen ohne Arbeit also einfach „zu gut“. Des Weiteren erschien das System als zu langwie-
„Fordern und Fördern“ als Prinzipien der deutschen Arbeitsmarktpolitik - 5 -
rig,es hätte „nicht auf eine rasche Arbeitsaufnahme orientiert und das effektive Arbeitskraftgebot weiter reduziert“ (ebd.). Im Gegensatz dazu soll „aktivierende“ Arbeitsmarktpolitik das effektive Arbeitsangebot erhöhen, indem die individuelle Produktivität der Arbeitslosen durch Schulungen gesteigert, sie bei der Arbeitssuche unterstützt oder deren Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme gefördert wird (Vgl. Steiner 2006). „Das Konzept eines aktivierenden Staates bedeutet dem Anspruch nach eine Restrukturierung der Aufgabenverteilung zwischen Staat, BürgerInnen und privaten AkteurInnen bei Neukonditionierung staatlicher Leistungsgewährung und sozialer Rechte“(Rinn 2009, S.59).
Ausgehend von diesem neuen Paradigma eines „aktivierenden Staates“ entstanden nun Begriffe wie „moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ oder das „Fordern und Fördern“, das rechtlich im Sozialgesetzbuch, zweites Buch (SGB II) verankert ist und das bereits aus pädagogischen Maßnahmen bekannt ist.
Um detaillierter zu prüfen, ob und in welchem Ausmaß der Paradigmenwechsel in der deutschen Arbeitsmarktpolitik Früchte trägt, oder ob sich Herr Hartz und seine mitverantwortlichen Kollegen doch einwenig in ihren Berechnungen verkalkuliert haben, als sie eine Wandlung der Sichtweise in der Arbeitsmarktpolitik forderten, soll im Folgenden näher auf das Prinzip des „Forderns und Förderns“ eingegangen werden, indem ausgewählte Instrumente zunächst dargestellt und darüber hinaus auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden.
2. DAS PRINZIP DES „FORDERNS“
„SGB II § 2 Grundsatz des Forderns
(1) ¹Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. ²Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. ³Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) ¹Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. ²Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemein- schaft lebenden Personen einsetzen.“
„Fordern und Fördern“ als Prinzipien der deutschen Arbeitsmarktpolitik - 6 -
Aufgrunddes Paradigmenwechsels in der Arbeitsmarktpolitik- von der „aktiven“ zur „aktivierenden“ - und der damit verbundenen Sichtweise in Bezug auf die Arbeitssuchenden, erscheint das Prinzip des „Forderns“ zunächst eine angemessene Schlussfolgerung zur Vermeidung des Problems zu sein. Salopp könnte man sagen. es ginge darum, die unmotivierten, „faulen“ Langzeitarbeitslosen aus ihren wohlbehüteten Wohnungen zu holen und endlich zur Arbeit zu bewegen. Hintzsche(2006) beschreibt das „Fordern“ jedoch so: „Passgenaues „Fordern“ beginnt mit einer engen, bedarfsorientierten Beratungs- und Kontaktdichte, klaren und verbindlichen Eingliederungsvereinbarungen und beinhaltet den Grundsatz, dass auch Sanktionen die soziale Lage der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nicht außer Acht lassen dürfen.“ Um dieses Ziel zu erreichen, wurden zunächst, im Vergleich zu der Arbeitslosen-und Sozialhilfe, in der es bereits auch schon eine Reihe von Mitwirkungspflichten gab, die Pflichten der Betroffenen sowie der Sanktionskatalog erweitert und verschärft. Die Zumutbarkeit wurde jedoch außer kleiner Änderungen, aus der Sozialhilfe (§18 BSHG) übernommen (Vgl. Spindler 2009).
Für neue Irritationen sorgt auch u.a. die Einführung der Bedarfsgemeinschaft, die dazu führt, dass strengere Anrechnungsvorschriften angewandt werden, „weshalb insbesondere Frauen aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens deutlich häufiger als schon unter den Bedingungen der Arbeitslosenhilfe als nicht bedürftig gelten.“(Baethge-Kinsky u.a. 2008, S.12).
Im Folgenden werden einige ausgewählte Instrumente des „Forderns“ näher betrachtet und auf ihre Effizienz hin überprüft. Wirken Leistungskürzungen wirklich als Anreiz für Eigeninitiative oder treiben sie den Betroffenen lediglich weiter in Richtung Armut und Aussichtslosigkeit?
2.1 Sanktionen
Ein in Bezug auf die Umsetzung, gesetzlich genauestens vorgeschriebenes Instrument der neuen „Aktivierung“, sind die zu verhängenden Sanktionen u.a. bei nicht Einhaltung oder Weigerung der Mitarbeit.
Im Gesetz wird genau festgelegt, welcher Anteil des Arbeitslosengelds II bei wel- chem Vergehen wegfällt. So heißt es im § 31 Abs. 1 SGB II:
Arbeit zitieren:
Katharina Pielok, 2010, „Fordern und Fördern“ als Prinzipien der deutschen Arbeitsmarktpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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