Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Die Argumentation Jan-Dirk Müllers
2.1. Fingierte Mündlichkeit des Nibelungenliedes 1
2.2. Zur „Oral-Formulaic Theory“ 2
3. Harald Haferlands Gegenthese
3.1. Kritik an improvisierender Mündlichkeit 3
3.2. Argumente für eine memorierende Mündlichkeit 3
4. Fazit 5
5. Literaturverzeichnis 6
1
1. Einleitung
Improvisierende, memorierende oder fingierte Mündlichkeit - welchem Erzählstil folgt das heldenepische ‚Nibelungenlied‘? Die verschiedenen Möglichkeiten haben u.a. zwischen Jan-Dirk Müller und Harald Haferland eine angeregte Kontroverse entfacht. Unbestreitbar ist, dass dem Nibelungenlied sowohl eine mündliche als auch eine schriftliche Tradition zugrunde liegt. Mithilfe mündlicher Weitergabe der Sage und schriftliterarischen Zeugnissen sind letztendlich, neben weiteren fragmentarischen Handschriften, die drei Handschriften *A, *B und *C entstanden. Bezüglich der Handschrift *C stellt sich die Frage, welche Art von Vorlagen der letzte Nibelungenlied-Dichter benutzt hat. 1 Liegt dem Text der
Handschrift eine schriftliche Vorlage zugrunde und ist demnach die Einbindung von Mündlichkeit nur vorgetäuscht, sprich fingiert? Oder ist *C vielmehr das Ergebnis einer außerordentlichen Gedächtnisleistung eines Dichters, der den Text auswendig konnte, ihn üblicherweise vor Publikum aus dem Gedächtnis vorgetragen und schließlich einmal niedergeschrieben hat?
Jan-Dirk Müller und Harald Haferland vertreten je zwei unterschiedliche Theorien, die sich mit der eben genannten Fragestellung befassen. Im Folgenden soll nun schwerpunktmäßig der Begriff der „fingierten Mündlichkeit“ am Beispiel des Nibelungenliedes erläutert, abgegrenzt, und anschließend anhand der (Gegen-)Argumente für die „memorierte Mündlichkeit“ kritisch reflektiert werden.
2. Die Argumentation Jan Dirk Müllers
2.1. Fingierte Mündlichkeit des Nibelungenliedes
„Wenn man im ‚Nibelungenlied‘ insgesamt Elemente von Mündlichkeit zu entdecken glaubte, dann sind diese Züge in Hagens Bericht nicht etwa nur verstärkt, sondern sie werden gezielt eingesetzt.“ 2 Die Erzählung zitiere laut Jan-Dirk Müller nur einen anderen Erzählgestus als den des Buchepos und inszeniere ihn als mündliche Rede. 3 Müller vertritt demnach die
weitverbreitete Ansicht, dass die Mündlichkeit im ‚Nibelungenlied‘ lediglich eine Nachahmung eines mündlichen Erzählstils ist, sprich, dass es sich um eine fingierte oder vorgetäuschte bzw. inszenierte Mündlichkeit handle. Das Buchepos müsse somit in der Konsequenz eine schriftliche Vorlage gehabt haben.
1 vgl. Weddige, Hilkert: Einführung in die germanistische Mediävistik. 6., durchgesehene Auflage, München 2006, S. 228.
2 Müller, Jan-Dirk: Spielregeln für den Untergang. Die Welt des Nibelungenliedes, Tübingen 1998, S. 135.
3 vgl. Ebd., S. 135.
2
„Uns ist in alten maeren wunders vil geseit.“ 4 - Gerade die einleitende Programmstufe des ‚Nibelungenliedes‘ setze laut Müller Schriftlichkeit schon voraus. Müller begründet diesen Sachverhalt mit dem Argument, dass der Erzähler nicht einfach mit seiner Erzählung fortfährt, sondern explizit sagt, dass er dies tut: 5 „Heldenepisches Erzählen ist Fortsetzung, wobei das, was fortgesetzt wird, nicht thematisiert werden muss“ 6 . Müller schlussfolgert, dass an dieser Stelle kein gemeinsamer Horizont von Erzähler und Publikum mehr gegeben sein bzw. vorausgesetzt werden kann. 7
So deutlich Müller an dieser Stelle für eine fingierte Mündlichkeit argumentiert, thematisiert er in seinen Abhandlungen doch immer wieder das Ineinandergreifen von Mündlichkeit und Schriftlichkeit im ‚Nibelungenlied‘: „Mündliches und schriftliches Erneuern eines Textes lagen […] nicht sehr weit auseinander“ 8 . Diesbezüglich verweist er auf die sogenannte „Klage“, deren Erzählgestus auf einen „Zwischenbereich zwischen Mündlichkeit und Schriftlichkeit“ 9 hinweise: „Lyrisches Strophenmodell, ‚formelhafter‘ Erzählstil und die Kennzeichnung jedweder sprachlicher Kommunikation als Rede binden das ‚Nibelungenlied‘ […] deutlicher als die ‚Klage‘ an Mündlichkeit zurück“. 10 Fernerhin stimme man laut Müller mehrheitlich darüber ein, dass die Umformung zum Buchepos nicht als schriftliche Archivierung (also „Verschriftung“) erfolgte, sondern durch Neukonzeption (sprich „Verschriftlichung“) des umlaufenden mündlichen Erzählstoffs. 11
2.2. Zur „Oral-Formulaic-Theory“
Das entscheidende Kennzeichen der „Oral-Formulaic Theory“ ist die Betonung einer gewissen Formelhaftigkeit des ‚Nibelungenliedes‘. Vertreter dieser Theorie unterstreichen die sogenannte improvisierende Mündlichkeit. Das ‚Nibelungenlied‘ bestehe folglich aus festgefügten Formeln, die es den Dichten ermöglicht hätten, den Text beim Vortrag zu improvisieren. 12
Müller hebt in diesem Zusammenhang auch die Sichtweise Curschmanns hervor, der im Text des Nibelungenlieds keine festgefügten Formeln, sondern variierend bestimmte Sprachmuster
4 Das Nibelungenlied: Mittelhochdeutsch / Neuhochdeutsch. Nach dem Text von Karl Bartsch und Helmut de Boor, ins
Neuhochdeutsche übersetzt und kommentiert von Siegfried Grosse, durchgesehene und verbesserte Ausgabe, Stuttgart: Reclam, 2002, S. 1.
5 vgl. Müller, Jan-Dirk: Das Nibelungenlied. 2., überarbeitete und ergänzte Auflage, Berlin 2005, S.56.
6 Ebd., S. 57.
7 vgl. Müller: Spielregeln für den Untergang, 1998, S. 104.
8 Müller, Jan-Dirk: ‚Improvisierende', ‚memorierende' und ‚fingierte‘ Mündlichkeit, in: Joachim Bumke (Hrsg.): Retextualisierung in der mittelalterlichen Literatur, ZfdPh-Sonderheft 124, Berlin 2005, S. 180f.
9 Müller: Spielregeln für den Untergang, 1998, S. 60.
10 Ebd., S. 69.
11 vgl. Ebd., S. 71.
12 vgl. Müller: ‚Improvisierende', ‚memorierende' und ‚fingierte‘ Mündlichkeit, 2005, S. 161.
Arbeit zitieren:
Linda Lau, 2011, Das Nibelungenlied zwischen Mündlichkeit und Schriftlichkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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