Kultur eine öffentliche Aufgabe?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2003

20 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Rechtfertigung der Themenstellung

2 Legitimation der staatlichen Kulturförderung
2.1 Bestimmung des Kulturbegriffs
2.2 Öffentliche Güter
2.3 Externe Effekte
2.4 Informationsasymmetrien
2.5 Mischgüter

3 Möglichkeiten der Kulturfinanzierung
3.1 Staatliche Kulturfinanzierung
3.2 Komplementäre Kulturfinanzierung
3.3 Private Kulturfinanzierung

4 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Gründe für die Kulturförderung der Unternehmen nach Wirtschaftsbereichen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Rechtfertigung der Themenstellung

Einhergehend mit einem nur noch sehr geringem Wirtschaftwachstum kann man täglich in den Zeitungen vermehrt von der Schließung von Theatern, Museen und anderen kulturellen Institutionen lesen. Die nötigen finanziellen Mittel, die der Kultur sowohl von der öffentlichen Hand, wie auch durch Private zur Verfügung gestellt werden, unterliegen immer öfter den Kosteneinsparungsprogrammen der Verantwortlichen. Die Kulturfinanzierung in Deutschland steckt in einer ihrer schwersten Krisen, die sie jemals erlebt hat.

Der Hauptteil der Kulturfinanzierung in Deutschland wird aus staatlichen und kommunalen Mitteln bestritten. Nach Angaben von Hummel beliefen sich die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Kunst– und Kulturpflege im Jahre 1988 auf 10,5 Mrd. DM.[1] Das Engagement des Staates reicht von der kulturellen Ausbildung an Akademien und Hochschulen, über die Trägerschaft von Musikschulen, Theatern, Museen und Bibliotheken, bis hin zur Vergabe von Stipendien und Zuschüssen an örtliche Musikvereine. Eine derartig großzügige Kulturfinanzierung aus öffentlichen Mitteln in Deutschland ist politisch gewollt.[2] Das sich Deutschland als eine Kulturgesellschaft versteht, ist nicht zuletzt aus der im Grundgesetz, Art. 5 Abs. 3 enthaltenen Kunstfreiheitsgarantie –„Die Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“ – ersichtlich. Dieser Artikel des GG „ ... dient als Bezugspunkt für die Annahme eines bestehenden Grundkonsenses darüber, daß Kunst der Allgemeinheit dient.“[3] Die Kulturzuständigkeiten und damit die Kulturförderungsaufgaben sind nach der föderativen Struktur in Deutschland in den einzelnen Landesverfassungen verankert.[4] Wenn also die Notwendigkeit durch den Staat gesehen wird, eine öffentliche Kulturförderung zu betreiben, so kann die Frage, die das Thema beinhaltet – „Kultur eine öffentliche Aufgabe?“ - bereits an dieser Stelle grundsätzlich bejaht werden.

Da Kultur vom Staat offenbar als öffentliche Aufgabe verstanden wird, soll im Folgendem Kapitel 2 die Legitimation einer staatlichen Kulturförderung überprüft werden. Hierzu wird der besondere Gutcharakter der Kultur untersucht und anschließend bewertet. In Kapitel 3 werden dann Möglichkeiten zur Kulturfinanzierung

diskutiert. Dabei erstrecken sich die Untersuchungen von einer Bertachtung der staatlichen Kulturfinanzierung, über eine Komplementärfinanzierung zwischen Staat und privater Seite, bis hin zu einer rein privaten Kulturfinanzierung. Den Abschluß der Arbeit bildet die Zusammenfassung im Kapitel 4.

2 Legitimation der staatlichen Kulturförderung

2.1 Bestimmung des Kulturbegriffs

Als erstes soll nun geklärt werden, was in dieser Arbeit unter „Kultur“ zu verstehen ist. In der kulturökonomischen Literatur werden vor allem Probleme der „performing arts“

betrachtet, wie etwa Theater, Opern, Konzerte und Ballette. Da dies aus der ökonomischen Sichtweise eine wenig taugliche Beschränkung darstellt, muss der Bereich auf „Kultur i. w. S.“ vergrößert werden. Wie bereits angeführt, kommt dem Staat die größte Rolle bei der Deckung der Kosten des Kulturbetriebs zu. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss es eine einheitliche Kulturpolitik geben, die zum Einen allen Kulturarten zu berücksichtigen, andererseits aber auch auf die spezifischen Unterschiede einzugehen hat. Darin eingebettet, sind nun auch Zuschüsse für Museen und die Denkmalpflege denkbar. Probleme treten jedoch in den Randbereichen der zu fördernden Kultur immer dann auf, wenn aus erhobenen Steuergeldern Zuschüsse gewährt werden sollen. Hierbei muss genau abgewogen werden, was zu fördern ist. Den Fokus der Arbeit stellen kulturelle Institutionen dar, die dauernde Defizite erwirtschaften. Neben den darstellenden Künsten sollen auch Museen und andere Ausstellungen bildender Kunst einbezogen werden. Da Kultur kaum an allgemeingültigen Kriterien messbar ist, fehlt es an dieser Stelle an einer objektiven Einschätzungsmöglichkeit. Was letztendlich förderungsfähige Kultur ist und was nicht, unterliegt auch weiterhin immer einem Mindestmaß an Subjektivität der staatlichen Kulturpolitik.[5]

2.2 Öffentliche Güter

In der ökonomischen Literatur ist das Marktversagen und die damit verbundene nicht effiziente Allokation von Ressourcen das Hauptargument für staatliches Handeln. Als eine Ursache für das Marktversagen wird die Existenz von öffentlichen Gütern angeführt. Öffentliche Güter sind unterdessen durch die Absenz der beiden Eigenschaften Ausschließbarkeit und Rivalität im Konsum gekennzeichnet.[6]

Wenn es eine große Anzahl von beteiligten Individuen gibt, die ein öffentliches Gut wünschen, hat der Einzelne keinen Nachteil, wenn er aus der Finanzierungs-gemeinschaft ausschert. Durch die Nichtausschließbarkeit vom Konsum, gibt es für ihn starke Anreize, seinen Eigennutz zu maximieren und sich nicht an der Finanzierung zu beteiligen. Er verschleiert somit seine wahren Präferenzen und verhält sich als sogenannter „free rider“. Weil jetzt aber alle anderen Beteiligten die Situation genauso sehen, werden sie ihr Verhalten anpassen. Das öffentliche Gut wird durch den Markt nicht mehr bereit gestellt und es kommt zum Marktversagen. Aufgabe der staatlichen Allokationspolitik ist es nun, öffentliche Güter bereitzustellen.[7]

Dieses Problem kann auch im Kulturbereich beobachtet werden. Eine staatlich gewollte soziale Wohlfahrt muss sich zum Einen an den Schwächsten der Gesellschaft messen lassen, aber auch bestimmte Ungleichheiten zur Steigerung der Leistungsbereitschaft erlauben. Gerade im Kulturbereich ist dies sehr wichtig, da die staatlich subventionierte Hochkultur nur von einen kleinen Teil der Bevölkerung genutzt wird.[8] Die Frage die sich hier stellt ist: Welche Einkommensgruppen profitieren von der staatlichen Umverteilung? Hierbei kann festgestellt werden, dass zwar die untersten Einkommensgruppen durch die Subventionierung des Kulturbereichs begünstigt werden, jedoch wird dieser nur durch die Wohlhabenden genutzt. Die Wohlhabenden zahlen zwar auch den höheren Steueranteil und haben somit einen negativen Nettobeitrag, welcher jedoch durch den mit dem Einkommen steigenden Nutzen aus öffentlichen Gütern kompensiert werden kann.[9]

Das es sich bei der Bereitstellung kultureller Leistungen nur bedingt um öffentliche Güter handelt, kann an den für öffentliche Güter bereits theoretisch angeführten Kriterien Nichtausschließbarkeit und/oder Nichtrivalität des Konsums gezeigt werden. Unter dem Nichtausschließbarkeitsprinzip wird verstanden, dass niemand vom Konsum eines bestimmten Gutes ausgeschlossen werden kann. Für den Kulturmarkt hingegen ist festzustellen, dass ein Konsumausschluss wie etwa bei einem Theater-, Museums- oder Konzertbesuch möglich ist.[10] Die Ausschließbarkeit kann durch einen funktionierenden Preismechanismus aufrecht erhalten werden, indem Eintrittsgelder erhoben werden. Allerdings ist dies in vielen Fällen sehr teuer und damit sinnlos, so daß darauf oft verzichtet wird.[11] Von Nichtrivalität eines Gutes spricht man, wenn der Konsum eines Gutes nicht den Konsum eines anderen Individuums beeinträchtigt. Die Nichtrivalität im Konsum des Gutes Kultur besteht nur in bestimmten Grenzen. Innerhalb entsprechender Kapazitäten ist die gemeinschaftliche Nutzung möglich. Die Grenzkosten eines zusätzlichen Nutzers beträgt null und eine Rivalität im Konsum besteht nicht. Erst ab dem Zeitpunkt der Überschreitung einer gewissen Kapazitätsgrenze besteht Rivalität im Konsum eines Theater-, Konzert- oder Museumsbesuchs. Die Grenzkosten eines zusätzlichen Nutzers würden dann nicht mehr null betragen.[12] Genau aus diesem Grund kann nicht von Nichtrivalität im Konsum gesprochen werden.

2.3 Externe Effekte

Eine weitere Ursache für das Marktversagen und damit eng mit den öffentlichen Gütern verknüpft, sind die externen Effekte. Ganz allgemein spricht man von externen Effekten, wenn durch die Aktivität eines wirtschaftlichen Akteurs der Nutzen eines anderen Akteurs außerhalb des Preiszusammenhangs der Märkte beeinflusst wird. Als Folge dessen kommt es zu einer ineffizienten Ressourcenallokation, da private und soziale Kosten einander nicht entsprechen. Je nach Verhältnis dieser Kosten können positive und negative externe Effekte unterschieden werden.[13]

Bezogen auf den kulturellen Bereich entstehen externe Effekte neben der Erbringung kultureller Leistungen. Sie können an dieser Stelle sogar einen gewissen Ansatzpunkt zur Begründung öffentlicher Kulturförderung leisten und als erwünscht angesehen werden. Ein wesentlicher, beabsichtigter Nebeneffekt der Kultur ist die Steigerung der lokalen Attraktivität einer Region. Touristen die durch das kulturelle Angebot einer Region angelockt werden, geben nicht nur Geld für Eintrittskarten aus, sondern bescheren komplementären Branchen, wie etwa dem Tourismus, dem Gaststätten- und Hotelgewerbe, zusätzliche Einnahmen.[14] Betrachtet man hingegen eine geschlossene Volkswirtschaft, muss berücksichtigt werden, dass dies nur ein Nullsummenspiel ist, da eine Nachfragesteigerung in einer Region zu einer Nachfrageminderung in einer anderen Region führt. Es würde demnach wenig Sinn machen, mit staatlichen Subventionszahlungen die Bewohner einer Region in eine andere zu locken. Nur zusätzlich aus dem Ausland kommende Besucher würden das Argument aufrecht erhalten.[15] Ein weiterer positiver, externer Effekt der lokalen Kulturförderung ist der kommunale Standortfaktor für Unternehmen. Demnach wird ein Kulturangebot als notwendige Bedingung für die Ansiedlung von Unternehmen und die damit einhergehende Schaffung von Arbeitsplätzen erachtet und entsprechend als weicher Standortfaktor bezeichnet.[16] An diesem Punkt wird ersichtlich, dass zwar zentralistische Subventionen keine gute Lösung darstellen, jedoch sehr wohl positive Effekte mittels eine lokale Kulturförderung durch Länder und Gemeinden entstehen können.

Einhergehend mit den positiven Externalitäten stellt sich die Frage, ob sie möglicherweise internalisiert werden könnten und so ein staatlichen Eingriff obsolet sei. Denn allein das Existenz externer Effekte rechtfertigt noch keine staatliche Subventionierung.[17] Um das Internalisierungsproblem zu lösen, schlägt Coase Verhandlungen zwischen Produzenten und Nutznießern der externen Effekte vor. Da jedoch der konkrete zusätzliche Nutzen den die entsprechenden Unternehmen indirekt erlangen würden nur sehr schlecht nachgewiesen werden kann und die Betroffenen es auch nicht zugeben würden, gelten derartige Verhandlungslösungen als unwahrscheinlich. Solf führt als weitere Möglichkeit einen Zusammenschluss der regional ansässigen Unternehmen zu einen Kulturförderverein an oder, dass auf anderen Wegen freiwillige Zahlungen an die lokalen kulturellen Institutionen fließen, um so alle Seiten zufrieden stellen zu können.[18]

[...]


[1] Vgl. Hummel, M. (1992), S. 21.

[2] Vgl. Heinrichs, W. (1997), S. 1.

[3] Vgl. Ebker, N. (2000), S. 129.

[4] Vgl. Heinrichs, W. (1993), S. 32.

[5] Vgl. Görsch, M. (2001), S. 14-18.

[6] Vgl. Rosen, H. S./Windisch, R. (1997), S. 110 f.

[7] Vgl. Blankart, C. B. (2001), S. 59; Pommerehne, W. (1987), S. 5.

[8] Vgl. Görsch, M. (2001), S. 29.

[9] Vgl. Blankart, C. B. (2001), S.542 f.

[10] Vgl. Ebker, N. (2000), S. 81.

[11] Vgl. Pommerehne, W. (1987), S. 5.

[12] Vgl. Ebker, N. (2000), S. 81.

[13] Vgl. Rosen, H. S./Windisch, R. (1997), S. 112.

[14] Vgl. Görsch, M. (2001), S. 32f.

[15] Vgl. Heilbrun, J./Gray, C. M. (1993), S. 206f.

[16] Vgl. Solf, G. (1993), S. 70 ff.

[17] Vgl. Pommerehne, W./Frey, B. S. (1993), S. 231.

[18] Vgl. Solf, G. (1993), S. 63, 75.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Kultur eine öffentliche Aufgabe?
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Veranstaltung
Öffentliche Güter
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
20
Katalognummer
V17512
ISBN (eBook)
9783638220712
Dateigröße
521 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kultur, Aufgabe, Güter
Arbeit zitieren
Patrick Witzmann (Autor:in), 2003, Kultur eine öffentliche Aufgabe?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17512

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