Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis I
Inhaltsverzeichnis II
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung 1
2 Allgemeines über das Arbeitsrecht: 2
2.1 Grundlegendes 2
2.2 Der Stufenbau der Rechtsordnung im Arbeitsrecht: 3
2.3 Arbeitsrechtliche Rechtsnormen: 3
2.4 Die Arbeitszeit 4
3 Überstundenarbeit - Rechtliche Zulässigkeit 5
3.1 Regelung von Überstundenarbeit 6
3.1.1 Überstundenarbeit aufgrund der Treuepflicht 6
3.1.2 Überstundenarbeit aufgrund erhöhten Arbeitsbedarfes 7
3.1.3 Überstundenarbeit zur Leistung von Vor- und Abschlussarbeiten 8
3.1.4 Außergewöhnliche Fälle 9
4 Überstundenarbeit besonderer Gruppen 9
4.1 Überstundenleistungen von Jugendlichen unter 18 Jahren 9
4.2 Überstundenleistungen schwangerer Frauen 10
5 Verstoß gegen Überstunden betreffende Rechtsnormen 10
5.1 Schadensersatzansprüche des AN 10
5.2 Verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen gegen den Arbeitgeber 10
6 Vergütung von Überstundenarbeit 11
6.1 Grundregeln für die Abgeltung 11
6.2 Abgeltung durch Zahlung einer Überstundenpauschale 11
6.3 Abgeltung durch Zeitausgleich 12
6.4 Überstundenabgeltung bei Jugendlichen 12
7 Rechnerische Berücksichtigung von Überstunden 14
8 Schlusswort 15
Literaturverzeichnis 17
Überstunden II
1 Einleitung
Arbeit nimmt in der modernen Gesellschaft einen wesentlichen Platz in unser aller Leben ein. Unsere Gesellschaft definiert sich durch Arbeit, wir arbeiten um unseren Lebensunterhalt zu bestreiten, wir arbeiten um eine Erfüllung im Leben zu suchen, wir arbeiten, just, um unserem Leben einen Sinn zu geben. Wie tief Arbeit in unserer Gesellschaft verankert ist, sieht man in der Politik: Parteien differenzieren sich voneinander darin, welches Klientel (Unternehmer, Industrielle oder Arbeitnehmer) sie als traditionelle Stammwähler haben. Es versteht sich daher von selbst, dass es einen rechtlichen Rahmen geben muss, der Arbeit gesetzlich regelt.
1.1 Problemstellung
Momentan leben wir in stürmischen Zeiten. Die gesamten wirtschaftlichen Rahmenverhältnissen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Dies wirkt sich auch auf Arbeit allgemein und auf den Arbeitsmarkt insbesondere aus. So genannte „atypische Beschäftigungsverhältnisse“ werden immer häufigen, ein gewöhnlicher „eight to five“-Job hingegen immer seltener. Besonders die seit Herbst 2008 die Welt in Atem haltende Finanz-und Wirtschaftskrise tat ihr Übriges dazu bei, dass sich die ohnehin bereits angespannte Arbeitsmarktsituation zunehmend zuspitzte. Darüberhinaus müssen manche Mitarbeiter auch Überstunden leisten, womit wir zum eigentlichen Thema dieser Arbeit kommen. Überstunden bzw. Mehrarbeit.
1.2 Zielsetzung
Zu Beginn dieser Arbeit geht es primär darum, eine allgemeine Vorstellung darüber zu vermitteln, wie das Arbeitsrecht, in deren Gesetzen Überstunden nämlich geregelt sind, aufgebaut ist und inwiefern es sich von anderen Rechtsmaterien unterscheidet.
Überstunden 1
Danach wird erörtert was man unter „Überstunden“ generell versteht und wann selbige vorliegen. Später wendet sich diese Arbeit den arbeitsrechtlichen Grundlagen von Überstunden zu und beschreibt, in welchem Ausmaß Über-stunden rechtlich zulässig sind und welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen es für schützenswerte soziale Gruppen gibt. (Jugendliche, schwangere Frauen) Abschließend wird ein kleiner Blick darauf geworfen, wie Überstundenarbeit in der Personalverrechnung berücksichtigt wird.
2 Allgemeines über das Arbeitsrecht:
2.1 Grundlegendes
Zwischen den beiden großen Rechtsordnungen, dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht ist das Arbeitsrecht nicht eindeutig kategorisierbar. Einerseits entspricht es eher dem naturell des Zivilrechts, da es sich bei einem Arbeitsvertrag, um einen Vertrag, also um eine beidseitige, übereinstimmende Willenserklärung nach § 861 ABGB 1 handelt und einen Dienstvertrag nach § 1153 ABGB darstellt, auf der anderen Seite jedoch kann der Staat von sich aus arbeitsrechtliche Inspektionen anordnen und im Falle einer Nichtbefolgung seiner Vorschriften auch Strafsanktionen verhängen, wodurch das Arbeitsrecht wiederum auch einen öffentlich-rechtlichen Charakter hat. Der Grundzweck des AR liegt im öffentlich-rechtlichen Schutzgedanken desjenigen, mit der geringeren wirtschaftlichen Macht, also dem Arbeitsnehmer. Diesem Grundzweck wird dabei insofern Rechnung getragen, als er die zivilrechtliche Privatautonomie einschränkt. 2 Dieser besagt, dass bei einem Vertrag der Beginn, das Ende, der Inhalt und der Vertragspartner frei wählbar seien.
Weiters impliziert die Privatautonomie, dass Verträge nach beliebigem Inhalt abgeschlossen werden können, solange sie nicht gegen die guten Sitten oder zwingende Rechtsnormen verstoßen. 3
1 RGBl 1916/69
2 vgl. Radner/Jud/Hauser, Arbeitsrecht (2005) 35.
3 vgl. Bydlinski, Grundzüge des Privatrechts (2007) 127.
Überstunden 2
2.2 Der Stufenbau der Rechtsordnung im Arbeitsrecht:
Die arbeitsrechtlichen Gestaltungsmittel stehen zueinander grundsätzlich in einem hierarchischen System, demzufolge die Entfaltungsmöglichkeit der nach-geordneten Regelung jeweils von der übergeordneten abhängig ist. Insofern kann von einem Stufenbau der Arbeitsrechtsordnung gesprochen werden, der sich folgendermaßen darstellen lässt. 4
Verfassung (Gemeinschaftsrecht)
zwingendes Gesetz
2.3 Arbeitsrechtliche Rechtsnormen:
Da die arbeitsrechtlichen Rechtsnormen darauf abzielen, den Arbeitnehmer zu schützen, stellen sie meistens zwingendes Recht dar. 6 Das bedeutet, sie gewähren dem Arbeitnehmer eine Mindestposition, die durch Vereinbarung (bzw nachgeordnete Rechtsquellen) nicht unterschritten werden darf. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Unabdingbarkeit der entsprechenden Bestimmungen. 7
Diese Unabdingbarkeit wirkt aber nur relativ, sodass für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen grundsätzlich zulässig sind (Günstigkeitsprinzip). 8
4 Löschnigg, Arbeitsrecht (2003) 60.
5 Schema nach Löschnigg, Arbeitsrecht (2003) 60.
6 Tomandl/Schrammel, Arbeitsrecht 1 (2004) 114.
7 Radner/Jud/Hauser 38.
8 Radner/Jud/Hauser 38.
Überstunden 3
Arbeit zitieren:
Christoph Entner, 2010, Überstunden (Rechtliche Situation in Österreich), München, GRIN Verlag GmbH
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