Gliederung
1. Einleitung 3
2. Das Volk und die Oligarchie
2.1. Möglichkeiten und Grenzen der Masse 4
2.2. Eigenschaften und Merkmale der Oligarchie 7
2.3. Das Verhältnis zwischen Volk und Oligarchie 8
3. Wahlen und Wahlkampf im antiken Rom
3.1. Zur Echtheit des "Commentariolum petitionis" 10
3.2. Die Erfolgsfaktoren eines Kandidaten 11
3.3. Wahlkampf im antiken Rom 14
4. Fazit 17
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1. Einleitung
In der hier vorliegenden Semesterarbeit im Rahmen des Proseminars der Antike soll das „Commentariolum petitionis“ des Quintus Tullius Cicero thematisiert werden. Quintus ist der Bruder des bekannteren Marcus Tullius Cicero, dem wohl berühmtesten Redner des antiken Roms und Konsul des Jahres 63 v. Chr. 1
Das Thema ist von besonderer Relevanz da auch gerade hier in Deutschland erneut ein Superwahljahr begonnen hat. Es wird interessant sein zu erfahren, was die alten Römer von unserem Superwahljahr gehalten hätten, denn zur ihrer Zeit galt jedes Jahr als Superwahljahr. 2 Die Bürger Roms waren demnach mehrmals im Jahr zu Wahlen aufgerufen, ob diese häufigen Wahlen ein Zeichen für den besonders hohen Grad der Demokratisierung des politischen Systems der Römischen Republik war, soll an späterer Stelle geklärt werden. Außerdem lassen sich noch weitere Parallelen zu heutigen Wahlkämpfen erkennen, auf die in dieser Arbeit an einigen Stellen auch hingewiesen werden wird. Der wichtigste Forschungsgegenstand wird in dieser Arbeit die Rolle des Wählers sein. Wie groß waren seine Möglichkeiten der politischen Partizipation? Wie lässt sich anhand des Commentariolum die Rolle des Volkes deuten? War es eher manipulierbare Masse oder Souverän? In welchem Verhältnis standen die Schicht der Oligarchie und die Volksmasse zueinander? Die Klärung dieser Fragen ist notwendig, um das Commentariolum zu verstehen. Das Commentariolum soll somit auf seine für meine Fragestellung signifikanten Aspekte hin untersucht werden, jedoch erst nachdem ein Einblick in das Machtgefüge Roms erfolgt ist. Im Anschluss an die Analyse der Quelle sollen ein paar weitere Aspekte des Wahlkampfs aus der Sekundärliteratur beleuchtet werden.
Die Literatur, welche für diese Hausarbeit Verwendung fand, setzt sich aus der Quelle, dem „Commentariolum petitionis“, sowie Aufsätzen aus Zeitschriften und Monographien zusammen. Zur Quellenkritik des „Commentariolum“ wird an gesonderte Stelle eingegangen werden. Die verwendeten Aufsätze stammen einerseits von Martin Jehne, welcher sich mit der Beeinflussung der Wahlentscheidungen der Bürger Roms befasst hat. Ein weiterer Aufsatz von Egon Flaig widmet sich der Frage der politischen Kommunikation zwischen der Oligarchie und der römischen Plebs. Dieser Aufsatz wird vor allem für den hinführenden Teil meiner Arbeit relevant sein. Darüber hinaus werden Aufsätze von Ralf Urban und
1 Vgl. Stroh, Wilfried: Cicero - Redner, Staatsmann, Philosoph; München 2008, S. 33f.
2 Vgl. Jehne, Martin: Die Beeinflussung von Entscheidungen durch „Bestechung“: zur Funktion des ambitus in der römischen Republik, in ders.: Demokratie in Rom? Die Rolle des Volkes in der Politik der römischen Republik (Historia Einzelschriften 96), Stuttgart 1995, S. 51.
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Rudolf Till Verwendung finden. Urban beschreibt explizit den Wahlkampf um das Konsulat und Till legt den Kampf um das Konsulat für Cicero dar. Günter Laser trägt seinen Teil gleich durch zwei Werke zu dieser Arbeit bei. Zum einen liefert er die Übersetzung des „Commentariolum petitionis“ und zum anderen wird seine Dissertation zum Thema der Volksmasse Roms von großem Nutzen sein. Weiterhin tragen ihren Nutzen zu meiner Arbeit Monographien von Karl-Wilhelm Weeber, Wilfried Stroh, Paul Veyne und Moses I. Finley bei. Weeber dient zur Beschreibung einiger spezieller Formen des Wahlkampfes im antiken Rom, Stroh liefert die notwendigen biografischen Daten zu Cicero und Paul Veynes Werk „Brot und Spiele“ wird im Laufe dieser Arbeit immer wieder von großem Nutzen sein. Das Werk von Finley dient hier auch als Voraussetzung für das Commentariolum. Für Klärung von spezifischen Begrifflichkeiten des politischen System Roms, stellte sich das Standardwerk von Jochen Bleicken als dienlich dar.
2. Das Volk und die Oligarchie
2.1. Möglichkeiten und Grenzen der Masse
In diesem Abschnitt soll es um den Begriff des Volkes gehen bzw. um den Begriff der Masse. Günter Laser hat dem Begriff der Masse eine ganze Monografie in Form einer Dissertation gewidmet. 3 Nach Laser ist die Masse über eine Abgrenzung zur numerisch beschränkten Elite zu definieren. 4 Das bedeutet für die hier vorgesehene Untersuchung, dass der Begriff des Volkes weiter zu differenzieren ist. Das Volk ist demnach die Gesamtheit der Menschen Roms. Um es ganz genau auszudrücken, definiert sich Rom nicht wie heutige Staaten über sein Territorium, sondern sein Volk, so schreibt es Paul Veyne in seinem renommierten Werk „Brot und Spiele“. 5 Die Differenzierung des Volkes muss folgendermaßen aussehen: Das Volk teilt sich grob in die herrschende Schicht der Oligarchen und die breite Masse, derer die das Bürgerrecht inne hatten. Dies war wiederum nur ein Teil der Masse, nämlich nur freie volljährige Männer, vom politischen Geschehen ausgeschlossen waren demnach Sklaven, Minderjährige und Frauen. 6 Man könnte nun annehmen, dass sich durch diese Form der Selektion schon eine Gemeinschaft in der Masse herausbildet,
3 Vgl. Populo et scaenae serviendum est - Die Bedeutung der Masse der städtischen Masse in der späten Römischen Republik, Trier 1997
4 Vgl. ebenda S. 17.
5 Vgl. Veyne, Paul: Brot und Spiele. Gesellschaftliche Macht und politische Herrschaft in der Antike, Frankfurt 1988, S. 317.
6 Vgl. Laser 1997: S. 18.
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die weitestgehend die gleichen Interessen vertritt. Dem war in Rom jedoch nicht so, die Masse kennzeichnete sich auch durch eine starke Heterogenität. 7 Daher lässt sich für diesen ersten Abschnitt folgende These aufstellen: Die politischen Interessen des Individuums fanden in der römischen Demokratie keinerlei Repräsentation.
Nicht nur die Heterogenität der Masse stellte für selbige ein Problem dar, sondern auch die Art und Weise wie diese an Abstimmungen teilnehmen konnte. Es fand bekanntlich keine individuelle Wahl statt. Stattdessen erfolgte die Wahl der Konsuln durch Stimmkörper. 8 Hier erging erst eine Mehrheitsfindung innerhalb der Zenturie bzw. des Stimmkörpers statt und diese stimmte dann gleichsam mit einer Stimme für den jeweiligen Kandidaten. Die Einteilung in die Zenturien erfolgte durch die Zensoren, ehemalige Würdenträger. Dabei war die Einteilung keineswegs repräsentativ, sie war von einem starken Übergewicht der reicheren Klassen geprägt. 9 Die oberen Zensusklassen, die sich aus den „equites“ und der „prima classes" zusammensetzten, verfügten demnach über 98 Stimmkörper und hatten somit, sofern kein Dissens unter ihnen aufkam, die einfache Mehrheit inne. 10 Die Wahl wurde zudem nach Erreichen der Mehrheit durch den leitenden Magistraten beendet. Der Modus der Wahl ist somit ein Indiz dafür, dass der individuelle politische Wille nicht berücksichtig wurde. Hier wird folglich schon eine erste Grenze der Partizipation der Masse deutlich.
Welche Möglichkeiten der politischen Konversation gab es folglich für die Masse? Die Comitien entschieden über die Wahl von Magistraten, hier wurden verbindliche Beschlüsse gefasst und Gesetze verabschiedet. 11 Wie also eine „comitia“ funktionierte, wenn es darum ging einen neuen Magistraten zu wählen, wurde nun schon erläutert. Wie verhielt es sich aber mit den Verabschiedungen von Gesetzen oder bindenden Beschlüssen? War hier der Einfluss des Individuums eventuell größer? Bei den Comitien wurde ein Gesetztesentwurf durch einen Rogator vorgelegt. Durch Flaig ist uns allerdings überliefert, dass hier keine Debatten mehr um die Details des Gesetzes geführt wurden. Es gab lediglich zwei Optionen, es konnte dem Gesetzt zugestimmt, oder es konnte abgelehnt werden. 12 Ergo fand der individuelle Wille des Einzelnen hier auch keine Berücksichtigung, da keine Mo-
7 ebenda:S. 19.
8 Vgl. Urban, Ralf: Wahlkampf im spätrepublikanischen Rom. Der Kampf um das Konsulat, in: GWU 10/1983, S. 608.
9 Vgl. Finley, Moses I.: Das politische Leben in der antiken Welt, München 1991, S. 112
10 Vgl. Laser 1997: S. 49.
11 Vgl. Flaig, Egon: Entscheidung und Konsens. Zu den Feldern der politischen Kommunikation zwischen Aristokratie und Plebs, in M. Jehne (Hg.): Demokratie in Rom? Die Rolle des Volkes in der Politik der römischen Republik (Historia Einzelschriften 96), Stuttgart 1995, S. 77.
12 ebenda: S. 80.
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Arbeit zitieren:
Claudio Scharf, 2011, Die politische Partizipation des Volkes im antiken Rom, München, GRIN Verlag GmbH
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