1. Wesen und Ziele der Zünfte
Die Zünfte sind aus genossenschaftlichen Zusammenschlüssen hervorgegangen, die sich zu Institutionen entwickelten, die das Gewerbe kontrollierten. Die Geschichte des Zunftwesens lässt sich in drei Zeiteinheiten unterteilen. Die erste Phase lässt sich ungefähr auf die Jahre 1150-1350 begrenzen, in denen die Zünfte sich zusammenschlossen. In der zweiten Phase, von ca. 1350-1500, forderten die Zünfte zunehmend politische Beteiligung ein und verschärften ihre wirtschaftlichen Reglementierungsmaßnahmen. 1 In der dritten Phase, von ca. 1500-1810, erlangten die Zünfte weitere Kompetenzbefugnisse, die der Abschottung und Ausgrenzung der Konkurrenz dienten, sie litten jedoch auch unter Machtverlust, seitdem die Entwicklung der Territorialstaaten mit zentralisierten Verwaltungsorganen einsetzte. 2 Die erste Phase definiert sich durch die Übertragung von stadtherrlichen Privilegien im öffentlich-rechtlichen Bereich. Die Zunft war beauftragt bzw. bevollmächtigt Produktion und Gewerbeausübung zu überwachen. Dazu oblag es der Zunft Handwerker zu sanktionieren, die sich nicht in die Zunftordnung einfügen wollten. Durch die Schaffung einer Form von Gewerbeaufsicht wurde diese Kontrolle gewährleistet. Das vorrangige Ziel lag darin, für alle Handwerker entsprechenden Gewerbes gleiche Einkommens- und Lebensverhältnisse zu schaffen. 3
Es bestanden klare Trennungslinien hinsichtlich des rechtlichen Standes zwischen Handwerksmeistern- und Gesellen. Die Meister erlangten durch eine Zahlung an die Zunft und den Stadtherrn die Vollmitgliedschaft und das Bürgerrecht. Für die Mitgliedschaft waren aber auch eine eheliche Abstammung, ein Vermögensnachweis und eine ehrliche Vergangenheit erforderlich. Die Gesellen hingegen waren zwar Angehörige der Zunft, aber genossen nicht die gleichen rechtlichen Konditionen und gelangten nur schwer an das Bürgerrecht. 4
1 JOHN: Handwerk im Spannungsfeld, S. 126-137.
Im 14. Jahrhundert forderten die Zünfte Beteiligung am Stadtrat zu erhalten. Diese Phase wird auch mit dem
Begriff „Zunbftkämpfe“ beschrieben, vgl. JOHN: Handwerk im Spannungsfeld, S. 132 f.
2 VOGLER: Europas Aufbruch in die Neuzeit, S. 300 f.
3 JOHN: Handwerk im Spannungsfeld, S. 70 f.
4 ENGEL: Die deutsche Stadt im Mittelalter, S. S. 157 f.
2. Markkontrolle im Bestreben politischer Teilhabe
Die einzelnen Funktionen der Zunft lassen sich aufteilen, wie im Folgenden gezeigt wird. Es ist bedeutsam, dass sich die einzelnen Phasen in der Entwicklung der Zünfte durch ihre Gewichtung ihrer Kompetenzbefugnisse unterscheiden. In der ersten Phase war der öffentlichrechtliche Charakter dominant. Die Handwerksmeister führten die von der Obrigkeit verordneten Erlasse aus und kontrollierten das Gewerbe. Die Entwicklung zu einer autonomen, sich selbstverwaltenden Organisation mit politischen Mitspracherechten vollzog sich über einen lang gestreckten Zeitraum. Ich werde nicht jede Phase hinsichtlich der Dominanz der einzelnen Kompetenzbereiche analysieren, sondern die drei Funktionen als generelle Beschreibung des Zunftwesens verwenden. Es muss jedoch erwähnt werden, dass zu Beginn des Zunftwesens der religiöse und kulturelle Charakter dominiert hat und wirtschaftspolitische Gestaltungsmöglichkeiten der Zünfte noch eng begrenzt waren. Das Auftreten von zunehmend wirtschaftspolitischen Reglements findet man in der zweiten Phase ab ca. 1350. Diese aufgeführten Funktionen waren Merkmal jeder Phase, in der die Gewichtung jeder einzelner sich von anderen Phasen unterschied. 5 Die folgenden Darstellungen werden zeigen, dass die Freiheit der Organisationen eines Handwerksbetriebes streng limitiert war und ein wichtiges Merkmal der Zunft war. 6
2.1 Die gewerberechtliche Funktion
Der Zunft oblag es, nach der Abgabe dieses Privilegs durch den Stadtherrn, die öffentlichrechtlichen Aufgaben, die gewerbliche Angelegenheiten regelten, auszuüben. Zudem erhielt sich eine eigene Gerichtsbarkeit.
Die zur Überwachung der erlassenen Zunftvorschriften gebildete Gewerbepolizei,
kontrollierten Qualität, Preis und Gewicht der Produkte. Damit erlangte die Zunft einen gewissen Raum an Autonomie, da ihr nun die Judikative und Teile der exekutiven Gewalt zugesprochen wurden und diese nicht gewerbefern, durch den Stadtherrn beispielsweise, ausgeübt wurden. In einem fortschreitenden Prozess wurden den Zünften auch Aufgaben in der Steuererhebung und Gesetzesverkündung erteilt. 7 Damit das Gewerbe auf einer rechtlichen Grundlage reglementiert werden konnte und die Handwerksmeister dadurch wirtschaftspolitischen Einfluss gewannen, wurde der Zunftzwang, neben anderen Zwangsrechten, durchgesetzt. Der Zunftzwang bedeutete, dass alle Handwerker eines
5 JOHN: Handwerk im Spannungsfeld, S. 71.
6 FISCHER u.a.: Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte, S. 144 f.
7 MICHELS-HOLL: Das Zunftwesen im Mittelalter, S. 686 f.
Gewerbes der entsprechenden Zunft beitreten mussten und einen Eid auf den Stadtrat ablegen mussten, um ihr Gewerbe ausüben zu können. Der Beitrittszwang in der ersten Phase jedoch später in der Zunftordnung enthalten. Zuvor begrenzte sich der Zwang auf die Verfügungsgewalt über die Arbeitsinstrumente bei Zuwiderhandlung gegen die Zunftordnung und auf das Territorium, in dem die Zunft ihre Rechtsprechungskompetenz übertragen bekommen hatte. Diese drei verschiedenen Formen des Zunftzwanges haben sich allmählich entwickelt und sind ca. im Jahre 1350 durchgesetzt worden, wobei hierbei auf die regional höchst unterschiedlichen Ausprägungen des Zunftwesens hingewiesen werden muss. 8
2.2 Die wirtschaftspolitische Funktion
Die Gewerberichtlinien gründeten auf festen wirtschaftspolitischen Bestimmungen. 9 Dies zeigt sich unter anderem zunächst darin, dass das Handwerksgewerbe in seiner Entwicklung in dem Sinne behindert, als dass Arbeitsvorgänge nur dem ausgeführten Handwerk entsprechen sollten. Jeder Handwerker durfte nur eine bestimmte Anzahl an verschiedenen Produkten herstellen. 10 Weiterhin bestanden Reglements, die Arbeitsmethoden, Arbeitsinstrumente und eine bestimmte Qualität der Produkte festschrieben. Die Zünfte regulierten zudem das Preiswerk. Dies äußerte sich durch Maximalpreisfestlegungen oder vorgegebene Preise für bestimmte Produkte. Dies sollte dem Zweck dienen, den Kunden angemessen zu versorgen und ihn zufrieden zu stellen. Wenn mangelnde Qualität oder betrügerische Formen der Fertigung oder beim Verkauf des Produktes aufgedeckt wurden, widerfuhren dem Handwerker Sanktionen körperlicher oder finanzieller Art und das Produkt wurde zerstört. Hinzu komm, dass die Anzahl der Gesellen und Lehrlinge pro Betrieb festgesetzt wurde.
Der wirtschaftliche Aufschwung im 14. Jahrhundert und die Differenzierung sowie Ausdehnung des Handwerks machten weitere Maßnahmen erforderlich. Um einen Handwerksbetrieb eröffnen zu können, musste man das Recht dazu, neben dem Eid auf den Stadtrat, durch eine Absolvierung einer Meisterprüfung erwerben. Zudem wurde der Betrieb hierarchisch in Meister, Gesellen und Lehrlinge gegliedert. Dies hatte zur Folge, dass die Meister ihre erworbene Machtstellung, die durch wachsende politische Beteiligung
8 GÖTTMANN: Handwerk und Bündnispolitik, S. 76 f.
9 JOHN: Handwerk im Spannungsfeld, S. 76 f.
10 BOOCKMANN: Einführung in die Geschichte des Mittelalters, S, 63.
Der Sattler z.B. durfte keine Riemen herstellen, denn die machte der Riemenschneider.
Arbeit zitieren:
Julian Ostendorf, 2009, Charakteristika und Funktionen der Zünfte im Hoch- und Spätmittelalter, München, GRIN Verlag GmbH
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