Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
1.1 Definition der Sklaverei 2
1.2 Die Stellung des Sklaven in der Gesellschaft Roms 3
1.3 Zielstellung der Arbeit 5
2. Die Behandlung der Sklaven zur Zeit der römischen Antike 5
2.1 Maßnahmen zur Bestrafung der Sklaven 5
2.2 Die Behandlung der Sklaven im Allgemeinen 7
3. Die Behandlung der Sklaven zur Zeit der Republik 8
4. Die Behandlung der Sklaven in der Kaiserzeit 11
5. Zusammenfassung 13
6. Literaturverzeichnis 16
1. Einleitung
„Das ganze Leben ist eine Knechtschaft. Deshalb muß man sich an seine Lage gewöhnen und so wenig wie möglich darüber klagen, was sie aber angenehmes an sich hat, ergreifen.“ 1 Bereits der römische Philosoph und Staatsmann Seneca beschrieb das gesamte Leben des Menschen als Unterjochung, mit welcher sich der Mensch besser arrangieren sollte. So ist es nicht verwunderlich, dass die Sklaverei der Antike auch in der Geschichtswissenschaft der Gegenwart eine wichtige Position einnimmt und zum Verständnis der antiken Gesellschaft beiträgt. So ist jene Abhängigkeit des Menschen als Antagonist zur wichtigsten Eigenschaft gegenwärtiger westlicher Kulturgemeinschaften anzusehen, nämlich als Widersacher zur Freiheit des Menschen. Schon ein flüchtiger Blick in die ersten Seiten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lässt erkennen, dass dem Bürger diverse Freiheiten, wie etwa die allgemeine Handlungsfreiheit oder die Meinungsfreiheit, gewährt werden und somit völlig neue Gestaltungsspielräume des Menschen eröffnet werden, welche im Spiegel der Antike zu betrachten sind.
1.1 Definition der Sklaverei
Zunächst wird es aber notwendig, den Begriff der Sklaverei genauer zu umreisen. In der Geschichtswissenschaft kursieren verschiedene Definitionen zum Thema. So bezeichnet beispielsweise Wolfgang Kaese die Sklaverei als das „Eigentum an einem Menschen […] und […] die Reduktion des Menschen auf seine Arbeitskraft.“ 2 Einig werden sich dennoch alle Autoren in der Charakteristik der Sklaven. So auch Norbert Brockmeyer, der die Sklaven als „Menschen ohne personale Rechte, die vielfach als Sache behandelt und angesehen wurden“ 3 , beschreibt. Ebenso weist Brockmeyer auf die zahlreichen Übergangsformen der Sklaverei hin, sodass dem Leser die Schwierigkeit einer allumfassenden Definition eröffnet wird. Abschließend zitiert Brockmeyer eine wohl treffende und zugleich beschwichtigende Arbeitsdefinition von Sklaverei, in welcher es heißt, dass die Sklaverei zu verstehen ist als „verschiedenste Formen stärkster Abhängigkeit eines Menschen von einem anderen, ohne daß der Begriff der Sklaverei mit einem eindeutigen und für alle seine vielfältigen
1 Seneca: Vom glückseligen Leben, übersetzt von Rumpel, Ludwig; Jaerisch, Peter; Stuttgart 1977, S. 74.
2 Kaese, Wolfgang: Sklaverei in Afrika: Annäherung an eine Definition, in: Bley, Helmut (Hrsg.): Sklaverei in
Afrika, Pfaffenweiler 1991, S. 1.
3 Brockmeyer, Norbert: Antike Sklaverei, Darmstadt 1987, S. 3.
Erscheinungsformen zutreffenden juristischen Inhalt gefüllt werden könnte.“ 4 Demnach wird also eine Abhängigkeitsbeziehung mindestens zweier Menschen als das grundlegende Merkmal von Sklaverei angenommen. Tatsächlich existieren aber zahlreiche Ausprägungsformen der Unterjochung, sodass keine passgenaue Definition gegeben werden kann.
Darüber hinaus möchte ich an dieser Stelle, wenn auch nur kurz, auf einen vorangegangenen Definitionsversuch der Sklaverei eingehen, welcher für die gegenwärtige Forschung von hoher Bedeutung ist. Im Altertum wurde die Knechtschaft nur sehr spartanisch betrachtet, da die Unfreiheit des Menschen ein natürlicher Zustand war. Aus diesem Umstand ergeben sich die Ursachen einerseits für die magere Quellenlage zur antiken Sklaverei und andererseits für die Probleme einer allumfassenden Definition der Thematik. Einzig für „Komödien und satirische Romane“ 5 eigneten sich die Angehörigen der unteren Schicht, sodass man konstatieren kann, dass eben jene Menschen, trotz ihrer zum Teil starken Bindungen an ihre Herren, nahezu unbeachtet blieben.
1.2 Die Stellung des Sklaven in der Gesellschaft Roms
Desweiteren ist es notwendig, die Stellung der Sklaven in der römischen Gesellschaft näher zu betrachten. Brockmeyer definiert die Sklaven als eine eigene Schicht der Gesellschaft, welche sich „durch Rechtlosigkeit, Härte der Ausbeutung und Verachtung“ 6 auszeichnet. Der Sklave, egal welche Stellung er im Haushalt seines Herrn einnahm, galt juristisch als res, also als Sache des Eigentums des Herrn, wodurch die Rechtsunfähigkeit der Sklaven zustande kam. Auch familiäre Beziehungen innerhalb der Sklavenschaft waren nicht rechtlich. Kam es dennoch zur Geburt, so fiel das Kind „dem Herrn der Mutter zu und stand zu seinem Vater in keiner Rechtsbeziehung.“ 7 Aus diesem Sachverhalt geht also hervor, dass der Unfreie „keinerlei Anrecht auf Achtung einer solchen Gemeinschaft hat.“ 8
4 Kernig, Klaus Dieter (Hrsg.): Sowjetsystem und Demokratische Gesellschaft. Eine vergleichende
Enzyklopädie, Bd. 5, Freiburg, Basel, Wien 1972, Sp. 877 - 887.
5 Brockmeyer, Norbert: Antike Sklaverei, Darmstadt 1987, S. 4.
6 Brockmeyer, Norbert: Antike Sklaverei, Darmstadt 1987, S. 164.
7 Brockmeyer, Norbert: Antike Sklaverei, Darmstadt 1987, S. 164.
8 Willvonseder, Reinhard: Teil IV Stellung des Sklaven im Privatrecht. 1: Eheähnliche Verbindungen und
verwandtschaftliche Beziehungen, in: Chiusi, Tiziana J; Filip-Frschöl, Johanna; Rainer, J. Michael (Hrsg.):
Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS), Stuttgart 2010, S. 2.
Prinzipiell kann also davon ausgegangen werden, dass die Sklaven für die Herstellung wirtschaftlicher Güter ausgenutzt wurden. Das führt mich zu den Tätigkeiten, in welchen die Sklaven ausgebeutet wurden. Diese Arbeiten erstreckten sich auf nahezu alle Gebiete des menschlichen Wirkens. Slaven arbeiteten beispielsweise als Dienstpersonal im Haushalt, im Handwerk oder wurden als Feld- und Bergwerksarbeiter eingesetzt. Aber auch im intellektuellen Sektor wurden die Sklaven, welche überwiegend aus den hellenistischen Ländern kamen, dienstbar gemacht. Elena M. Staerman beschreibt jene als „Geistesarbeiter, angeführt von einfachen Schreibern bis hin zu hochgebildeten Gelehrten.“ 9 Darüber hinaus wurden die gebildeten Sklaven zum Teil auch in der Verwaltung eingesetzt, sodass sie demzufolge auch gewisse Vergünstigungen erwarten konnten. Die Position der intellektuellen Sklaven, auch als servi publici bezeichnet, war allerdings nicht der Stellung der gewöhnlichen Sklaven gleichzusetzen. Ein letztes Arbeitsfeld der Sklaven, welches hier Erwähnung finden soll, stellt den Kriegsdienst dar, welcher ab dem 1. Jahrhundert v. Chr. zunehmend durch die Sklaven unterstützt wurde. Hierbei muss darauf verwiesen werden, dass die aus der Sklaverei entstammenden Soldaten in den Status eines Freigelassenen gehoben wurden, wohingegen einfache Ruderer im Status eines Sklaven blieben.
Norbert Brockmeyer konstatiert, dass die Sklaven „soziologisch nicht einheitlich bewertet werden können, sondern in sich hierarchisch gegliedert waren.“ 10 Es lassen sich also gewisse Grundtendenzen in der Schicht der Sklaven ableiten. Erstens konnten die Unfreien in städtischer Umgebung ein besseres und zum Teil leichteres Leben führen, als es ihren Standesgenossen auf dem Land vergönnt war, welche vorrangig körperlich harte Arbeit zu verrichten hatten. Und zweitens stand ein Sklave, der intellektuelle Arbeit verrichtete, viel höher in der Gunst des Herrn als ein gewöhnlicher Leibeigener. Abschließend ist noch die Stellung des vilicus zu benennen, der die Position eines Aufsehers inne hatte. Ihm, in der Stellung eines Verwalters, gehorchten die arbeitenden Sklaven, obwohl der vilicus selbst auch Sklave war. Es lässt sich also feststellen, dass die Schicht der Sklaven keinesfalls unorganisiert war. Eine vereinende Charakteristik hatten indes alle Sklaven inne, nämlich die lebenslange Ausbeutung ihrer Arbeitsleistung sowie deren Unfreiheit und Abhängigkeit vom Herrn, welche sich bis zu ihrer Freilassung auf den Sklaven auswirkten.
9 Staerman, Elena M.: Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der römischen Republik, Wiesbaden 1969, S. 137.
10 Brockmeyer, Norbert: Antike Sklaverei, Darmstadt 1987, S. 165.
Arbeit zitieren:
Stefan Gnehrich, 2011, Gab es einen Wandel in der Behandlung der Sklaven zur Zeit der römischen Antike?, München, GRIN Verlag GmbH
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