Raúl Gaston Krüger Hilfe, mein Kind lügt ständig rum!
Überzeugung wird schon im Titel seiner Schrift „Gegen die Lüge“ deutlich. Für Augustinus schadet sich jeder Lügende selbst, da er mit dem Lügen das Licht der Wahrheit in seiner Seele auslöscht. Er lehnt kategorisch jede Form der Lüge ab, es gibt für ihn weder sittlich erlaubte, noch gerechte, alle sind gleichermaßen Sünde und kleine Sünden zu begehen ist für ihn nur ein Türöffner, um größere zu begehen. Für seine Argumentation findet er auch in der Bibel genügend Belege, nicht zuletzt im achten Gebot des Dekalogs (‚Du sollst kein falsches Zeugnis ablegen‘). Doch obwohl er alle Formen der Lüge für verwerflich hält, macht er sich die Mühe zwischen einzelnen Klassen zu unterscheiden, davon findet er insgesamt acht. Die Klassen sind geordnet und beginnen mit der moralisch schlimmsten, einer Lüge in der religiösen Unterweisung, gefolgt von einer die einem schadet, aber keinem nutzt. Die dritte Art ist eine, die einem nützt, aber einem anderen schadet; die vierte Form entsteht aus der Lust heraus, andere zu täuschen. Eine Lüge, um anderen zu gefallen verurteilt er dagegen nicht so scharf, sie kommt erst auf Rang fünf. Die letzten drei Klassen, die Augustinus unterscheidet befassen sich mit unterschiedlichen Formen von Lügen, die keinem schaden, dafür aber jemandem nutzen. Vielleicht helfen uns die Formen dabei, wenn es um die moralischen Fragen der Lüge geht, für den Moment sollten wir aber weiter der Frage nachgehen was eine Lüge ist. Für mein Verständnis macht es sich Augustinus da recht einfach. Dass er fast 76 Jahre alt geworden ist, wenn er doch fordert, man solle lieber den Tod als die Lüge wählen, macht mich offen gestanden misstrauisch. Ich denke, dem Mann ist nicht vollauf zu trauen, wenn er uns glauben machen will, er hätte sein Lebtag nie gelogen, doch vielleicht irre ich mich auch, schließlich ist er doch letztendlich ein Heiliger geworden. Wer schon einmal von seinem Kind gefragt wurde, was Krieg ist, von einem Sterbenskranken, ob er bald stirbt, oder auch bloß von seinem manchmal sehr empfindlichen Partner, ob ihm sein neugekauftes Oberteil steht, wird wissen, dass man manchmal doch schwerlich umhin kommt, etwas nicht völlig der Wahrheit entsprechendes zu sagen. Kein Wunder also, dass Augustinus‘ Ansicht selbst innerhalb der Kirche nicht bis heute Bestand hatte. So schränkt der Katechismus der Katholischen Kirche von 1992 das Wahrheitsgebot folgendermaßen ein: „Das Wohl und die Sicherheit anderer, die Achtung des Privatlebens oder die Rücksicht auf das Gemeinwohl sind hinreichende Gründe, etwas, das nicht bekannt werden soll, zu verschweigen oder sich einer diskreten Sprache zu bedienen.“ Man sollte in unserem Kulturkreis dennoch die Rolle des historischen kirchlichen Verständnisses der Lüge - das übrigens von den anderen großen Religionen geteilt wurde - für unsere heutigen kulturell-moralischen Auffassungen keinesfalls vernachlässigen. Zudem sieht auch die
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modernere kirchliche Moraleinstellung eine Lüge zum eigenen Nutzen nicht als gerechtfertigt an.
Versuchen wir uns also, fern von religiöser Moral, eine moderne und wertfreie Definition des Begriffs ‚Lügen‘ zu suchen. Gabriel Falkenberg hat sich in den 80er Jahren ausführlich mit dem Begriff der Lüge befasst und dabei folgende Eigenschaften festgestellt: Lügen sind personal, sozial, temporal, intentional und verbal. Das bedeutet im Einzelnen, dass es zum ersten einen Lügenden geben muss (personal), zum zweiten einen Belogenen (sozial), was übrigens laut Falkenberg auch bedeutet, dass es keine Selbst- und Lebenslügen gibt beziehungsweise diese keine Lügen im eigentlichen Sinne darstellen. Drittens werden Lügen zu einem bestimmten Zeitpunkt hervorgebracht (temporal) und sie haben - viertens - immer eine Absicht (intentional). Das heißt, der Lügner hat die Absicht den Belogenen zu täuschen, unabsichtliche Lügen gibt es demnach nicht (diese fallen dann unter den Begriff des Irrtums). Als letztes Kriterium sieht er, dass Lügen aus Äußerungen von Worten bestehen (verbal), so kann er den Begriff des Lügens vom Begriff des Täuschens abgrenzen. Tiere - und auch Menschen, bevor sie sprechen lernen - können somit beispielsweise nur täuschen und nicht lügen, da sie allenfalls Tatsachen durch Äußerlichkeiten, Körpersprache oder Bewegungen vorgeben können, nicht jedoch durch Worte. Als Linguist hat Falkenberg auch eine sehr deutliche Definition gefunden, mit der er die Lüge als solche bestimmt: „Jemand lügt genau dann, wenn er sagt, (A) dass p (B) und der nicht deklarierten Überzeugung ist, dass ???nicht??? -p“ Übersetzt in Nicht-Linguisten-Deutsch bedeutet das, dass für eine Lüge zwei Bedingungen erfüllt sein müssen (A und B). Die eine ist, dass jemand eine Aussage (p) äußert, die andere dass er gleichzeitig davon überzeugt ist, dass das was er äußert nicht stimmt (-p), ohne diese Überzeugung offen zu legen.
Da eine genaue Bestimmung des Begriffs einer ‚falschen Aussage‘ auch für das Strafrecht von Bedeutung ist, haben sich neben den Linguisten auch die Juristen indirekt mit dem Begriff des Lügens oder zumindest der Falschaussage beschäftigen müssen. Rechtlich gesehen, ist Lügen natürlich keine Straftat, nichtsdestotrotz gibt es Delikte, die Lügen im Tatbestand einer Straftat beinhalten, zum Beispiel bei unterschiedlichen Formen der Falschaussage vor Gericht. Wie so oft sind sich die Juristen auch in diesem Punkt fachintern mal wieder nicht ganz einig geworden, deshalb gibt es drei Theorien: Die subjektive Theorie geht davon aus, dass eine Falschaussage dann vorliegt, wenn beim Aussagenden ein Widerspruch zwischen seinen Worten und seinem Wissen besteht. Das würde also auch bedeuten, dass er falsch aussagt, wenn er die Wahrheit sagt, aber etwas Falsches gewusst hat, hätte er dann nach Falkenbergs Definition den ‚Tatbestand‘ der Lüge auch erfüllt? - Wohl
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kaum, seine Aussage stimmt ja tatsächlich, auch wenn er lügen wollte. Eine versuchte Lüge ist selbstverständlich noch weniger strafbar, als die ohnehin schon straffreie Lüge, interessant wäre, wie Augustinus wohl zur versuchten Lüge stünde? Da wir ihn leider um mehr als anderthalb Jahrtausende überlebt haben, muss diese Frage wohl unbeantwortet bleiben. Doch vielleicht können wir ja von den Juristen noch einige Antworten erhalten; Die zweite Theorie zur Falschaussage, die objektive, versteht eine Falschaussage als einen Widerspruch zwischen Wort und Wirklichkeit, demnach jede Form einer nicht stimmenden Aussage (nach Falkenberg -p). Für unser Anliegen ist das keine Hilfe, da sie Falkenbergs zweites Kriterium, das Wissen zu lügen, außer Acht lässt und somit - damit wären wir wieder bei den alten Griechen - die Lüge nicht vom Irrtum abzugrenzen vermag. Denn um diese Abgrenzung vorzunehmen, benötigen die Juristen den Begriff Vorsatz, den sie in anderen Bereichen schon gut kennen und nutzen. Vorsatz ist demnach das Wissen und Wollen einer Tatbestandsverwirklichung, das heißt in unserem Fall, ein Lügner muss wissen, dass er lügt und genau das wollen, um tatsächlich ein Lügner zu sein. Die Pflichttheorie nimmt den Aussagenden da deutlich mehr in die Mangel, nach ihr muss ein Aussagender alles objektiv richtig wiedergeben, was er vor Gericht äußert oder falls er das nicht kann, muss er das Gericht von seinen Zweifeln oder Unsicherheiten in Kenntnis setzen. Er darf demnach nur das uneingeschränkt aussagen, was er sicher weiß. Das würde unseren Lügenbegriff noch um einiges einengen, da dann alles was wir glauben - jedoch nicht sicher wissen - und äußern ebenfalls als Falschaussage gilt. Zum Glück für uns ist die juristische Falschaussage nicht eins zu eins mit einer Lüge gleichzusetzen, sodass für unseren Zweck und für die moralischen Beurteilungen (übrigens auch bei Augustinus) durchaus ein Unterschied besteht zwischen einer unwissentlichen Falschaussage und einer wissentlichen. Erstere würde wohl wieder unter das Begriffsfeld des Irrtums fallen, die andere unter das der Lüge. Halten wir fest, was wir soweit in Erfahrung gebracht haben: Eine Lüge ist nach allen Ansätzen eine unwahre Aussage. Augustinus stellt als nächste Bedingung den Willen zur Täuschung auf, den man mit dem juristischen Vorsatz vergleichen kann. Der Vorsatz hat zusätzlich zum Wollen noch die Komponente des Wissens, die scheint bei Augustinus impliziert, ein Lügner muss also wissen, dass er lügt. Falkenberg stimmt darin auch übereiner nennt es, der Lügner ist der Überzeugung, dass ???nicht??? -p. Er ergänzt zusätzlich aber noch, dass der Lügner seine Überzeugung Unwahres zu äußern dabei nicht verrät. Das ist entscheidend, gerade wenn es uns um unsere Kinder gehen soll. Eine ‚Lüge‘ wie: „Du hast ein Fleck auf deiner Nase, ich leg dich damit rein!“ gilt demnach nicht als Lüge, weil der ‚Lügner‘ selbst verrät, dass er nicht die Wahrheit sagt. Obwohl der genaue Begriff der Lüge,
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Raúl Gaston Krüger, 2010, "Hilfe, mein Kind lügt ständig rum!", München, GRIN Verlag GmbH
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