Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. III
Abbildungsverzeichnis. V
Tabellenverzeichnis. VI
Abk ürzungsverzeichnis VII
Symbolverzeichnis. X
1 Einleitung. 1
2 Theoretische Modelle über die Auswirkungen von Mindestlöhnen. 6
2.1 Neoklassische Arbeitsmarkttheorie. 6
2.2 Monopson. 9
2.3 Zweisektorenmodell. 12
2.4 Effizienzlohntheorie. 14
2.5 Suchtheoretische Ansätze. 15
2.6 Humankapitaltheorie 17
2.7 Keynesianische Beschäftigungstheorie. 19
2.8 Gewerkschaftstheorien. 19
2.8.1 Gewerkschaftliches Monopolmodell 20
2.8.2 Right-to-Manage-Modell 22
2.8.3 Modell effizienter Verhandlungen 23
2.9 Fazit aus den theoretischen Erkenntnissen. 24
3 Ausgestaltung und internationale Verbreitung von Mindestlöhnen. 26
4 Deutschland 30
4.1 Aktuelle Arbeitsmarktsituation 30
4.2 Tarifautonomie und Tarifbindung. 32
4.3 Mindestlöhne in Deutschland. 33
4.3.1 Anspruch auf eine existenzsichernde Entlohnung 33
4.3.2 Bestehende Mindestlohnbestimmungen 34
4.3.2.1 Allgemeinverbindlich erklärte Tariflöhne nach dem
Tarifvertragsgesetz. 34
4.3.2.2 Das Arbeitnehmerentsendegesetz 35
4.3.2.3 Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen. 39
III
4.3.3 Möglichkeiten der Einführung eines nationalen gesetzlichen
Mindestlohns in Deutschland. 40
4.3.3.1 Mögliche Ausgestaltung. 40
4.3.3.2 Orientierungsgrößen für einen gesetzlichen Mindestlohn in
Deutschland. 41
4.3.3.3 Beispielrechnungen über die Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohns in Deutschland. 43
5 Empirische Untersuchungen über die Auswirkungen von
Mindestl öhnen 48
5.1 Methodologische Ansätze 48
5.1.1 Kaitz-Index. 48
5.1.2 Zeitreihenanalysen 49
5.1.3 Längsschnitts- und Querschnittsanalysen 50
5.1.4 Natürliche Experimente 51
5.1.5 Meyer-Wise Ansatz. 52
5.2 Auswirkungen auf die Beschäftigung 53
5.2.1 Internationale Studien 53
5.2.2 Deutsche Studie über das Arbeitnehmerentsendegesetz 59
5.3 Soziale Effekte des Mindestlohns 61
5.3.1 Auswirkungen auf die Lohnverteilung. 61
5.3.2 Einkommen und Armut. 67
5.3.3 Effekte auf die geschlechtsspezifische Lohnungleichheit. 72
5.4 Kritische Würdigung der empirischen Studien 73
6 Schlussfolgerungen für Deutschland und Ausblick 74
7 Zusammenfassung und Fazit 77
Anhang 82
Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Erklärungen, Verträge und
Übereinkommen 86
Literaturverzeichnis. 89
IV
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Neoklassisches Arbeitsmarktmodell und Mindestlöhne 8
Abb. 2: Monopson und Mindestlöhne. 11
Abb. 3: Zweisektorenmodell, homogene Arbeit und Mindestlohn. 13
Abb. 4: Monopolmodell und Mindestlöhne 21
Abb. 5: Modell effizienter Verhandlungen 24
Abb. 6: Orientierungsmaßstäbe für einen gesetzlichen Mindestlohn in
Deutschland. 41
A3 : Mindestlöhne und Lohnverteilung 84
A4 : Entwicklung der Lohnspreizung (gemessen durch die D9/D1-
Relation ) 85
V
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Anteil der Niedriglohnbezieher an allen Arbeitnehmern ...................... 45 A1: Ergebnisse aus ausgewählten neueren Zeitreihenanalysen ................... 82 A2: Ergebnisse aus ausgewählten neueren Querschnitts-und
Längsschnittanalysen ............................................................................ 83
VI
Abkürzungsverzeichnis
A Anhang, Appendix Abb. Abbildung Abs. Absatz AEntG Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei
ALG II Arbeitslosengeld II Art. Artikel Aufl. Auflage AVE Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales bspw. beispielsweise Buchst. Buchstabe bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise ca. circa CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands d.h. das heißt DGB Deutsche Gewerkschaftsbund DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung EG Europäische Gemeinschaft EIRO European Industrial Relations Observatory Entsenderichtlinie Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments
ESC Europäischen Sozialcharta et al. et alii, und andere EU Europäische Union Eurostat European Statistical Office evtl. eventuell FDP Freie Demokratische Partei FES Friedrich-Ebert-Stiftung GG Grundgesetz
VII
Hartz IV Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Hrsg. Herausgeber http hypertext transfer protocol IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAT Institut Arbeit und Technik ILO International Labour Organization INSM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft IW Institut der deutschen Wirtschaft e.V. Köln IZA Institut zur Zukunft der Arbeit KKS Kaufkraftstandards KMU kleine und mittlere Unternehmen LPC Low Pay Commission MiArbG Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen Mio. Millionen Mrd. Milliarden NGG Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NMW National Minimum Wage Nr. Nummer o.g. oben genannte o.J. ohne Jahresangabe o.S. ohne Seitenangabe OECD Organisation for Economic Co-operation and De-
ÖGB
PDS Partei des Demokratischen Sozialismus RGBl. Reichsgesetzblatt RWI Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung S. Seite SES Structure of Earnings Survey SMIC Salaire minimum interprofessionnel de croissance SMIG Salaire minimum interprofessionnel garanti SOEP Sozioökonomisches Panel Sozialcharta Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands SVR Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamt wirtschaftlichen Entwicklung SZW Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid Tab. Tabelle TV Tarifvertrag
VIII
TVG Tarifvertragsgesetz u.a. unter anderem UK United Kingdom USA Vereinigte Staaten von Amerika v.a. vor allem ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Vgl. WKÖ WSI Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut z.B. zum Beispiel ZPO Zivilprozessordnung
IX
Symbolverzeichnis
A, B, C Kontraktkurven c Anteil der Mindestlohnbezieher E Beschäftigung E* Vollbeschäftigung E´ Gleichgewichtsbeschäftigung (Monopsonmodell) Arbeitsnachfrage, falls w m > w* E m
Anteil der jugendlichen Beschäftigten f F Relation der Beschäftigung zur Bevölkerung H Humankapitalbestand i Branchenindex I 1 , I 2 Indifferenzkurven (Monopolmodell) K Kontrollgruppe L 1 Gering qualifizierte und schlecht bezahlte Arbeit L 2 Höher qualifizierte und höher vergütete Arbeit L D Arbeitsnachfrage L S Arbeitsangebot MCL Grenzkosten für eine weitere Arbeitsstunde MW t Kaitz-Index pY(L) Erlös (Zweisektorenmodell) R Reservationslohn R(L) Erlös S(w m ) Arbeitsangebot, falls w m > w* T Versuchsgruppe t Zeitindex U 1 , U 2 Indifferenzkurven (Modell effizienter Verhandlungen) u t Prozentueller Anteil der Ausbildungszeit an der gesamten Zeit w Lohn w(1+1) Grenzproduktivität der Arbeit w(L)L Arbeitskosten w* Gleichgewichtslohnsatz w´ Gleichgewichtslohn (Monopsonmodell) w G Mindestlohn (Monopsonmodell) Mindestlohn w m X Konjunkturindikator 0 Drohpunkt des Unternehmens z Sektorenindex ß Maß für die Verhandlungsstärke der Gewerkschaft
X
Elastizität Profit Lernproduktivität
XI
1 Einleitung
"Unternehmen, deren Existenz lediglich davon abhängt, ihren Beschäftigten weniger als einen zum Leben ausreichenden Lohn zu zahlen, sollen in diesem Land kein Recht mehr haben, weiter ihre Geschäfte zu betreiben." Franklin Delano Roosevelt (1933) 1
Dieses Zitat aus der Rede des ehemaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Franklin D. Roosevelt anlässlich der Verabschiedung des National Industry Recovery Act war auf einem riesigen Plakat aufgedruckt, das Ende 2007 nahe des Brandenburger Tors in Berlin hing. Die Plakatierung war Teil der von den Gewerkschaften Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) initiierten Aktion „Initiative Mindestlohn“. Die Anhänger dieser Kampagne fordern die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland in Höhe von € 7,50 pro Stunde, der schrittweise auf € 9 pro Stunde erhöht werden soll. 2 Unter einem Mindestlohn wird eine per Gesetz oder über einen Kollektivvertrag festgesetzte obligatorische Untergrenze für den Lohn unselbständiger Beschäftigter verstanden. 3
In Deutschland herrschen seit einigen Jahren Kontroversen über Mindestlöhne im Allgemeinen und über die Notwendigkeit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Speziellen.
Zwischen den politischen Parteien in Deutschland herrschen sowohl bezüglich der Notwendigkeit als auch der Auswirkungen von Mindestlöhnen konträre Meinungen. Die Einführung eines nationalen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns befürworten u.a. die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), 4 Bündnis 90/Die Grünen 5 sowie DIE LINKE. 6 Mit dem Mindestlohn, der ein arbeitsmarktpolitisches Instrument darstellt, soll in ökonomischer Hinsicht das Ziel verfolgt werden, zu einer Absicherung vor größeren Wirtschaftskrisen beizutragen, die im Kapitalismus durch eine ungleiche Einkommensverteilung sowie durch eine mangelnde untere Absicherung des Lohnniveaus entstehen können. 7 Neben Gerechtigkeitsaspekten sollen Mindestlöhne außerdem zur Bekämpfung der Armut beitragen, einen Schutz vor Ausbeutung von
1 zitiert nach Initiative Mindestlohn (2007), o.S.
2 Vgl. Initiative Mindestlohn (o.J.), Abschnitt „Initiative Mindestlohn“.
3 Vgl. Ragacs (2003), S. 3, 4.
4 Im Grundsatzprogramm der SPD heißt es: „Wer Vollzeit arbeitet, soll mit dem Lohn auch
seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Wir kämpfen für existenzsichernde Mindestlöhne in
Deutschland und Europa. Sie müssen tariflich und gesetzlich durchgesetzt werden“
(Siehe: SPD-Parteivorstand (2007), S. 54).
5 Vgl. Bündnis 90/Die Grünen (2007), S. 1, 2, 3, 4.
6 Vgl. DIE LINKE (2007), S. 1, 2.
7 Vgl. Schulten/Bispinck/Schäfer (2006), S. 7, 8.
1
Arbeitnehmern durch ihre Arbeitgeber bieten, sowie Arbeitsanreize schaffen. 8 Forderungen nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland untermauern Befürworter oft damit, dass seit einigen Jahren eine zunehmende Ausdehnung des Niedriglohnsektors sowie eine abnehmende Reichweite von Tarifverträgen und teilweise niedrige Tariflöhne zu beobachten wären. Die Anzahl an sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen, die ergänzend zu ihrem Lohn auf den Bezug von Transferleistungen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts angewiesen sind, würde steigen. Die Lohnungleichheit zwischen Spitzenverdienern und Niedriglohnbeziehern vergrößere sich. 9 Zudem wird oft auf die Existenz von gesetzlichen Mindestlöhnen in der Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten und deren positive Erfahrungen mit dem Mindestlohn verwiesen. Als Paradebeispiel dient hierbei meist der Mindestlohn im Vereinigten Königreich (UK).
Gegner von Mindestlöhnen beziehen sich dagegen z.B. häufig auf die steigende Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, in Frankreich und führen dies auf die Existenz des dortigen gesetzlichen Mindestlohns zurück. Zu den Gegnern eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland gehört u.a. die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU). Eine Extension des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (AEntG) auf weitere Wirtschaftszweige wertet die CDU jedoch positiv. 10 Auch die Freie Demokratische Partei (FDP) ist gegen einen gesetzlichen Mindestlohn. Im Gegensatz zur CDU ist die FDP strikt gegen die Ausweitung des AEntG auf weitere Branchen. Ein gesetzlicher Mindestlohn verhindere eine nach Meinung der FDP erforderliche weitere Lohnspreizung. Ebenso wie die Mehrheit 11 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) vertritt sie die Auffassung, dass Mindestlöhne den Wettbewerb hemmen und daher zu Wohlfahrtseinbußen für Arbeitnehmer und Konsumenten führen. Weitere negative Folgen, die Mindestlohngegner befürchten, sind
Produktionsverlagerungen ins Ausland, Substitution von Arbeit durch Kapital, steigende Arbeitslosigkeit, Ausweitung der Schattenwirtschaft und Erhöhung der Preise für Güter und Dienstleistungen. 12
Für den Grossteil der Bevölkerung bildet die monetäre Vergütung ihrer Arbeitsleistung die wichtigste und oftmals auch einzige Lebensgrundlage. Daher hat die Lohnhöhe eine große Bedeutung. Dies gilt in Deutschland sowohl für den Einzelnen, als auch für den Sozialstaat, der im Falle eines nicht
8 Vgl. Gregg (2000), S. 135, 136.
9 Vgl. Bispinck/Schäfer (2006), S. 288, 289.
10 Vgl. CDU (2007), S. 2; BMAS (2007a), S. 15.
11 Eine andere Meinung vertritt das SVR-Mitglied Bofinger, der sich für die Einführung eines
gesetzlichen Mindestlohns von € 4,50 ausspricht (vgl. SVR (2006), S. 422).
12 Vgl. SVR (2006), S. 407, 408; FDP (2007), S. 1, 2, 3, 4; Ragnitz/Thum (2007), S. 33, 34.
2
existenzsichernden Einkommens einspringt. In Zeiten der Globalisierung und dem daraus resultierenden internationalen Wettbewerb wird die Bedeutung der Lohnhöhe jedoch vielfach vom Staat und den Unternehmen verkannt. Sie betrachten die Vergütung der Beschäftigten oftmals lediglich als Kostenkomponente und vernachlässigen die Tatsache, dass durch die Vergütung und deren Höhe auch die Konsumnachfrage beeinflusst wird und damit auch ein Einfluss auf das zukünftige Wirtschaftswachstum ausgeübt wird. In den letzten Jahren kam es zu einer Untergrabung der bestehenden Lohn- und Arbeitsstandards. Dies liegt u.a. an der zunehmenden Liberalisierung der internationalen Faktor- und Gütermärkte, der Deregulierung von Arbeits- und Sozialrechten, der abnehmenden Bedeutung und Verbreitung von Tarifverträgen und der damit verbundenen gestärkten Machtstellung von Unternehmen bei Lohnverhandlungen. Ein weiterer Grund ist der durch die Globalisierung hervorgerufene zunehmende internationale Standortwettbewerb. Seit über 20 Jahren existiert in den meisten europäischen Ländern eine starke Einkommensumverteilung zugunsten der Kapitalseite. Die Nachfrage der privaten Konsumenten hat abgenommen, was zu einer hohen Arbeitslosenquote und einem geringen Wirtschaftswachstum beigetragen hat. Die Ursache für diese Entwicklung ist zum einen, dass die Löhne weniger stark steigen als die Produktivitätsrate und dass dadurch die Lohnquote eine abnehmende Tendenz zeigt. Zum anderem ist die Zunahme der Lohnspreizung zu nennen. Während die Vergütung für leitende Beschäftigte in den letzten Jahren stetig gestiegen ist, vergrößerte sich der Niedriglohnsektor stark. 13 Ziel dieser Diplomarbeit ist es, motiviert von der Kontroverse über Mindestlöhne in Deutschland, einen Beitrag zur Mindestlohndebatte zu leisten, indem verschiedene Aspekte des Mindestlohns betrachtet werden. In dieser Diplomarbeit wird, unter Berücksichtigung der aktuellen deutschen Arbeitsmarktsituation, der Frage nachgegangen, welche Effekte ein Mindestlohn auf die Beschäftigung, Lohnverteilung, Einkommen und Armut und die geschlechtsspezifische Lohnungleichheit ausüben kann. Dies sind die in der Mindestlohndiskussion am häufigsten genannten Aspekte. Der Fokus wird auf die Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen gelegt, da dies in der deutschen Diskussion der umstrittenste Aspekt ist. Im Rahmen dieser Arbeit wird sowohl auf theoretische Modelle, als auch auf empirische Erkenntnisse eingegangen. Es werden neben Analysen für Deutschland hauptsächlich Studien aus Frankreich, dem UK und den USA aufgezeigt, da diese für Deutschland besonders relevant sind. In Frankreich ist der gesetzliche Mindestlohn relativ hoch, besitzt eine große Reichweite und besteht schon seit 1950. 14 Dies ermöglicht einen Anhaltspunkt, wie sich ein hoher Mindestlohn, der schon über mehrere Dekaden besteht,
13 Vgl. Schulten et al. (2006), S. 301, 302.
14 Vgl. Schmid/Schulten (2006), S. 102.
3
auswirken könnte. Das UK hat 1993 alle Mindestlöhne, außer in der Landwirtschaft, abgeschafft und 1999 einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn auf einem zunächst niedrigen Niveau eingeführt. 15 Dies bietet einen Vergleich der Situation vor und nach der Mindestlohneinführung und kann eine Orientierung liefern, was bei der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wichtig ist. Die USA blicken dagegen auf eine lange Erfahrung mit Mindestlöhnen zurück. 16 Die Diplomarbeit ist in sieben Kapitel gegliedert. Nach der Einleitung werden in Kapitel 2 ausgewählte theoretische Modelle behandelt. Da in dieser Arbeit nicht nur gesetzliche, sondern auch tarifvertraglich vereinbarte Mindestlöhne berücksichtigt werden, werden auch drei Gewerkschaftstheorien in die Betrachtung mit einbezogen. Es wird verdeutlicht, dass die theoretischen Wirkungen von Mindestlöhnen nicht nur von der Höhe des Mindestlohns, sondern auch von der zugrunde liegenden Theorie und deren Annahmen abhängig sind. Das Kapitel 3 gibt einen Überblick über unterschiedliche Mindestlohnsysteme und ihre internationale Verbreitung, womit ein Einblick in die Vielfältigkeit von Mindestlohnregelungen gegeben wird.
Anschließend wird in Kapitel 4 auf Deutschland eingegangen. Zu Beginn wird die aktuelle Arbeitsmarktsituation betrachtet. Hierbei soll, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Niedriglohnschwellenwerte, die Entwicklung der
Niedriglohnbeschäftigung in den letzten Jahren und der Anzahl der erwerbstätigen Personen, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts auf den Bezug von ergänzenden Transferleistungen angewiesen sind, aufgezeigt werden. Dann wird auf die Tarifautonomie und die Tarifbindung eingegangen, um festzustellen, ob die Tarifbindung abgenommen hat und eine flächendeckende Sicherung von Mindeststandards durch Tarifverträge vorhanden ist. Danach wird ein Überblick über die aktuell vorhandenen Mindestlohnregelungen in Deutschland gegeben. Da die Effekte eines Mindestlohns sehr von dessen Höhe abhängen, wird thematisiert in welcher Form und Höhe ein potentieller gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland festgesetzt werden könnte. Ferner werden Beispielrechnungen über die Auswirkungen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland betrachtet, um einen Anhaltspunkt über mögliche Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zu geben. In Kapitel 5 werden empirische Erkenntnisse über Mindestlöhne dargestellt. Nach der Vorstellung, der am häufigsten verwendeten methodologischen Ansätze, wird auf die Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen eingegangen. Im Anschluss daran werden die Auswirkungen auf die Lohnverteilung, auf das Einkommen und die Armut, sowie auf geschlechtsspezifische Lohnunterschiede betrachtet. Hierbei werden exemplarisch ausgewählte Studien berücksichtigt. Basierend auf den vorherigen Kapiteln wird in Kapitel 6 verdeutlicht, welche
15 Vgl. Burgess (2006), S. 31, 33, 43.
16 Vgl. Burmeister (2006a), S. 183.
4
Erkenntnisse daraus für Deutschland gezogen werden könnten. Zum Abschluss werden in Kapitel 7 die wichtigsten Erkenntnisse der Diplomarbeit zusammengefasst.
Im Rahmen dieser Diplomarbeit werden aufgrund des begrenzten Umfangs einige Inhaltsabgrenzungen vorgenommen. Es werden lediglich die Effekte des Mindestlohns auf die Beschäftigung, Lohnverteilung, Einkommen, Armut und geschlechtsspezifische Lohnungleichheit betrachtet. Sonstige Effekte des Mindestlohns, wie z.B. auf die Inflation, werden nicht berücksichtigt. Auch auf einen Mindestlohn im Rahmen eines Kombilohnmodells wird nicht eingegangen. Da allein über die Effekte von Mindestlohnerhöhungen auf die Beschäftigung seit 1990 über 100 Studien veröffentlicht wurden 17 und auch über sonstige Mindestlohneffekte umfangreiche Studien existieren, werden in dieser Diplomarbeit exemplarisch nur ausgewählte Mindestlohnanalysen betrachtet, die für Deutschland besonders relevant sein könnten. 18 In diesem Text wird zur Verbesserung der Lesbarkeit nur die männliche Form (z.B. Erwerbstätiger, Arbeitnehmer, Arbeitgeber) verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
17 Vgl. Neumark/Wascher (2007), S. 5.
18 Für einen Überblick über frühere Studien vgl. Brown/Gilroy/Kohen (1982), für einen Überblick
über spätere Studien vgl. Neumark/Wascher (2007); Ragacs (2003); OECD (1998).
5
2 Theoretische Modelle über die Auswirkungen von Mindestlöhnen
Arbeitsmarkttheorien können in zwei Gruppen eingeteilt werden. Die neoklassisch orientierten Ansätze beruhen auf dem Markt-Preis-Mechanismus und individuellem Entscheidungsverhalten. Institutionen werden bei diesen Ansätzen meist nicht berücksichtigt. Dadurch wird der Lohn als Steuerungsmechanismus meist überbewertet. Institutionalistisch orientierte Ansätze, wie u.a. die Gewerkschaftstheorien, berücksichtigen neben dem Markt-Preis-Mechanismus und dem individuellen Entscheidungsverhalten auch staatliche Akteure, Verbände und kollektive Regelungen bei der Arbeitsmarktanalyse. Ihre Ausführungen sind mehr empirisch-induktiv als axiomatisch-deduktiv. 19 Nachfolgend werden aus beiden Ansatzgruppen ausgewählte
Arbeitsmarkttheorien betrachtet, um aufzuzeigen, welche Auswirkungen Mindestlöhne in der Theorie haben können.
2.1 Neoklassische Arbeitsmarkttheorie
Die neoklassische Arbeitsmarkttheorie wird als Spezialfall aus der allgemeinen Gleichgewichtstheorie abgeleitet. Der Arbeitsmarkt wird als ein Markt wie jeder andere Markt angesehen. Der Lohn wird als Preis der Arbeit betrachtet und allein durch Angebot und Nachfrage bestimmt. 20 Ohne Existenz eines Mindestlohns führt der Lohn zu einem Ausgleich von Arbeitsangebot und -nachfrage und einer optimalen Ressourcenallokation, womit sich immer die effizienteste Produktionsform durchsetzt. 21
Die Annahmen der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie sind, dass vollständige Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt, keine Beschränkungen des Wettbewerbs sowie keine Zutrittsbarrieren existieren. Marktmacht ist ausgeschlossen. 22 Arbeitskräfte und Unternehmen können lediglich als Preisnehmer und Mengenanpasser agieren. Der Nominallohn sowie der Güterpreis sind damit exogen gegeben. 23 Zudem wird angenommen, dass die Arbeit homogen ist, d.h., dass alle Arbeitsanbieter die gleiche Qualifikation und Produktivität aufweisen und somit substituierbar sind. Es sei vollständige Markttransparenz über die aktuelle und zukünftige Arbeitsmarktsituation vorhanden. Alle Arbeitsanbieter sind vollständig sektoral, regional und qualifikationsmäßig mobilitätsfähig und -bereit. Es existieren keine Friktionen. Löhne verfügen über vollkommene Flexibilität und passen sich mit
19 Vgl. Keller (1997), S. 304.
20 Vgl. Keller (1997), S. 306.
21 Vgl. Sesselmeier/Blauermel (1997), S. 51.
22 Vgl. Sesselmeier/Blauermel (1997), S. 47, 48.
23 Vgl. Ragacs (2003), S. 3, 4, 5.
6
unendlich großer Geschwindigkeit an ändernde Knappheitsrelationen an. Die Unternehmen können jederzeit ihre gewinnmaximale Produktionsmenge absetzen. 24
Aus diesen Annahmen lassen sich drei wesentliche Theoreme der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie ableiten: Nach dem Sayschen Theorem schafft sich jedes Angebot seine eigene Nachfrage. Damit wird immer und überall ein Marktgleichgewicht und Markträumung erreicht. Des Weiteren handelt jedes Individuum rational und verbringt jeweils soviel seiner Zeit mit Arbeit oder Freizeit, die substitutive Güter sind, dass „das Postulat des Ausgleichs der Grenznutzen erfüllt ist“. 25 Durch die Annahme eines konstanten Präferenzsystems lässt sich das Arbeitsangebot als monoton steigende Funktion des Reallohns darstellen. Jeder Arbeitsnachfrager bemüht sich seinen Profit zu maximieren. Der profitmaximierende Arbeitsnachfrager wird Arbeitseinheiten in dem Maße beanspruchen, „bis das Wertgrenzprodukt der Arbeitseinheit dem Nominallohnsatz bzw. das Grenzprodukt der Arbeitseinheit dem Reallohnsatz entspricht“. 26 Die Arbeitsnachfrage ist eine monoton sinkende Funktion des Reallohns.
Sind alle Annahmen und Theoreme erfüllt, existiert ein Gleichgewicht von Arbeitsangebot und -nachfrage mit einem Gleichgewichtslohn, bei dem jeder Arbeitsanbieter eine Arbeitsstelle und jeder Arbeitsnachfrager Arbeitskräfte findet. Unterbeschäftigung kann nur temporär auftreten. Bei länger andauernder Arbeitslosigkeit handelt es sich um freiwillige Arbeitslosigkeit. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit ist nach der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie ausgeschlossen. In der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie soll sich der Staat auf die Wahrnehmung ordnungspolitischer Aufgaben beschränken. Mindestlöhne werden abgelehnt, da dies die Wirksamkeit des Markt-Preis-Mechanismuses behindere. 27 Abb. 1 zeigt die Auswirkungen der Einführung eines für alle Beschäftigten geltenden Mindestlohns im neoklassischen Arbeitsmodell. Die Beschäftigung wird mit E bezeichnet, für den Reallohn steht w. L D bezeichnet die Arbeitsnachfragekurve, L S beschreibt die Arbeitsangebotskurve.
24 Vgl. Sesselmeier/Blauermel (1997), S. 47.
25 Siehe: Keller (1997), S. 306, 307.
26 Siehe: Keller (1997), S. 306, 307.
27 Vgl. Keller (1997), S. 306, 307, 308.
7
Abb. 1: Neoklassisches Arbeitsmarktmodell und Mindestlöhne (in Anlehnung an: Brown (1999), S. 2104)
Ohne einen Mindestlohn existiert der Gleichgewichtslohn w*, bei dem Arbeitsangebot und -nachfrage übereinstimmen. Der Markt ist in dieser Situation geräumt und es herrscht Vollbeschäftigung (E*). 28 Der Reallohn entspricht bei vollkommener Konkurrenz dem Grenzprodukt der Arbeit. 29 Bei einem flächendeckenden Mindestlohn, der den Gleichgewichtslohn w* nicht übersteigt, hat der Mindestlohn keine Wirkung. Bei Einführung eines Mindestlohns w m , der über dem Gleichgewichtslohn w* liegt, ist der Mindestlohn bindend. Das Arbeitsangebot steigt auf S(w m ). Die Arbeitsnachfrage sinkt auf E m , da die Arbeitgeber weniger Arbeit nachfragen. 30 Ein Mindestlohn kann dazu führen, dass die Produktivität der Beschäftigten, die eine geringere Produktivität aufweisen als der Mindestlohn, steigt, indem sie mehr oder effektiver arbeiten. Dies ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Auch könnten die Arbeitskräfte durch andere Produktionstechnologien substituiert und dadurch unfreiwillig arbeitslos werden. Die wahrscheinlichste Möglichkeit ist, dass die Beschäftigten, deren Produktivität geringer als der Mindestlohn ist, entlassen werden. 31 Ein bindender Mindestlohn führt nach der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie immer zu einer Störung des Marktmechanismuses, zu einem Beschäftigungsrückgang (E* auf E m ) sowie zu größerer Lohnungleichheit. 32 Die unfreiwillige Arbeitslosigkeit fällt umso größer aus, je geringer die Arbeitsproduktivität ist, je einfacher die Beschäftigten substituiert werden können und je elastischer die Arbeitsnachfrage ist. 33
Die Differenz aus dem lohnzuwachsbedingten Nutzengewinn der Arbeitskräfte, die ihre Arbeitsstelle nicht verlieren und dem Nutzenverlust der Arbeitskräfte, die ihre Arbeitsstelle verloren haben bzw. erfolglos bei der Arbeitsplatzsuche sind, ergibt den Nettonutzen der Einführung des Mindestlohns. 34 Die realitätsfernen Annahmen sind die meisterwähnten Kritikpunkte in der Literatur. 35 Meist ist Arbeit in der Realität nicht homogen. 36 Tatsächlich verfügen die Arbeitsmarktakteure lediglich über unvollständige, asymmetrische Informationen. Eine Mobilitätsfähigkeit bzw. -bereitschaft der Wirtschaftssubjekte, vor allem in sektoraler, regionaler und qualifikationsmäßiger Hinsicht liegt meist nicht vor. 37 Ein Mindestlohn wird, entgegen der neoklassischen
28 Vgl. Brown (1999), S. 2103, 2104; Ragacs (2002), S. 5, 6.
29 Vgl. Stigler (1946), S. 358.
30 Vgl. Brown (1999), S. 2103, 2104; Ragacs (2002), S. 5, 6.
31 Vgl. Stigler (1946), S. 358, 359.
32 Vgl. Ragacs (2002), S. 5, 6.
33 Vgl. Stigler (1946), S. 358, 359.
34 Vgl. Bienen (2002), S. 4.
35 Vgl. Keller (1997), S. 308; Ragacs (2002), S. 6.
36 Vgl. Ragacs (2002), S. 6, 7.
37 Vgl. Keller (1997), S. 308.
8
Arbeitsmarkttheorie, in der Realität oft nicht flächendeckend eingeführt. 38 Zudem unterscheidet sich der Arbeitsmarkt in der Realität von anderen Märkten. Der Gleichgewichtsmechanismus über den Preis gilt nur für Marktarten, auf denen die gegebenen Güter verkauft werden und je nach Preishöhe in den Bestand eines anderen Besitzers wechseln. Der Arbeitsmarkt gehört nicht in diese Marktkategorie. 39 Im neoklas-sischen Arbeitsmarktmodell wird davon ausgegangen, dass vor der Einführung des Mindestlohns keine Arbeitslosigkeit vorhanden war. Auch wird nicht beachtet, dass eine zu hohe Entlohnung für die Unternehmen mit Verlusten verbunden ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist die rein partialanalytische Betrachtungsweise. Die Einführung eines Mindestlohns kann auch indirekte Auswirkungen auf andere Märkte als den Arbeitsmarkt ausüben. Des Weiteren werden im neoklassischen Modell durch seine rein komparativstatische Betrachtungsweise die Anpassungsprozesse, sowie die Dynamik bei den Situationsübergängen nicht berücksichtigt. Werden aus dem mikroökonomisch und partialanalytisch begründeten neoklas-sischen Arbeitsmarktmodell generelle oder makroökonomische Schlussfolger-ungen abgeleitet so kann dies sein. 40 In der neoklassischen problematisch
Arbeitsmarkttheorie wird nicht beachtet, dass sich Unternehmen in der Realität manchmal in einer marktbeherrschenden Stellung befinden. Daher wird nachfolgend eine Theorie betrachtet, in der Marktmacht eines Unternehmens angenommen wird.
2.2 Monopson
Ein Monopsonist ist ein Unternehmen, das der einzige Nachfrager nach Arbeit ist. Das Arbeitsangebot ergibt sich unter den herkömmlichen Annahmen der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie. 41 Ein Monopson kann entstehen, wenn für den Arbeitgeber keine Konkurrenz auf dem lokalen Arbeitsmarkt existiert und die Arbeitskräfte in geographischer Hinsicht nur wenig bzw. überhaupt nicht mobil sind. Auch kleinere Unternehmen können auf Teilarbeitsmärkten über eine große Marktmacht verfügen, wenn die Arbeitsmärkte stark segmentiert oder differenziert sind oder keine ausreichende Transparenz vorhanden ist. 42 Das Unternehmen agiert auf dem Arbeitsmarkt als Preissetzer, anstatt wie in der neoklassischen Theorie als Preisnehmer. 43 Somit kann der Monopsonist einseitig den Lohn und die Beschäftigung festlegen. 44 Der Lohn w lässt sich als
38 Vgl. Brown (1999), S. 2104.
39 Vgl. Sesselmeier/Blauermel (1997), S. 58.
40 Vgl. Ragacs (2002), S. 6, 7.
41 Vgl. Ragacs (2002), S. 12.
42 Vgl. OECD (1998), S. 44; SVR (2006), S. 405, 406.
43 Vgl. Dolado et al. (1996), S. 329.
44 Vgl. OECD (1998), S. 43, 44.
9
Funktion der eingesetzten Arbeit, d.h. w=w(L) schreiben. 45 Je höher der Lohn, umso größer fällt das Angebot an Arbeitskräften aus. 46 Im Monopsonmodell ist die Arbeitsangebotskurve ansteigend. Es wird angenommen, dass allen gleich qualifizierten und die gleiche Tätigkeit ausführenden Beschäftigten der gleiche Lohn gezahlt werden muss. Die Durchschnittskosten entsprechen demnach der Arbeitsangebotskurve. Die Grenzkosten für eine weitere Arbeitsstunde MCL sind aufgrund der ansteigenden Arbeitsangebotskurve höher als die
Durchschnittskosten. 47 Der Monopsonist maximiert seinen Gewinn , der sich aus der Differenz zwischen dem Erlös R(L) und den Arbeitskosten w(L)L ergibt:
( ) ( )L π R − = L w L (1)
Die Bedingung erster Ordnung führt zu:
( ) ( ) ( ) 0 ′ = − L w L w L R (2)
Die Grenzproduktivität der Arbeit ist w(1+1/), wobei für die Elastizität des Arbeitsangebots steht. 48 Für eine optimale Entscheidung muss das Wertgrenzprodukt den Grenzausgaben für eine weitere Arbeitseinheit entsprechen. Somit muss das Wertgrenzprodukt nicht, wie im neoklassischen Modell, dem Nominallohn entsprechen. 49 Der Monopsonist wird eine Lohn-Beschäftigungskombination wählen, die auf der Arbeitsnachfragekurve liegt. Wie in Abb. 2 dargestellt, werden aufgrund der steigenden Arbeitsangebotskurve in der gewinnmaximierenden Situation die durch das Unternehmen gewählte Beschäftigung E 0 und der Lohn w 0 geringer sein als der Gleichgewichtslohn w´ und die Gleichgewichtsbeschäftigung E´. Das Unternehmen wird in diesem Modell Löhne festsetzen, die unterhalb der Grenzproduktivität der Beschäftigten liegen. Aufgrund dieser Abweichung können durch die Einführung eines Mindestlohns die Löhne steigen, ohne dass es zu einem vollständigen Verlust der Rentabilität der Arbeitskräfte für ihre Arbeitgeber kommt. 50
45 Vgl. Ragacs (2002), S. 13.
46 Vgl. Dolado et al. (1996), S. 329.
47 Vgl. Ragacs (2002), S. 13.
48 Vgl. Brown (1999), S. 2108.
49 Vgl. Ragacs (2002), S. 13.
50 Vgl Brown (1999), S. 2108; Dolado et al. (1996), S. 329; OECD (1998), S. 44.
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Die Einführung eines Mindestlohns, der über dem bisherigen Lohn w 0 und unter dem Gleichgewichtslohn w´ liegt, führt zu einer Verschiebung des Gleichgewichtspunkts nach rechts entlang der Arbeitsangebotskurve L S , womit die Beschäftigung steigt. 51 Die Beschäftigung ist am größten (E´), wenn der Mindestlohn dem Gleichgewichtslohn w´ entspricht, d.h. wenn die Arbeitsangebotskurve L S das Grenzprodukt der Arbeit schneidet. 52 Übersteigt der Mindestlohn w G jedoch den Gleichgewichtslohn w´, sind die Löhne auf der Arbeitsangebotskurve höher als die Grenzproduktivität der Arbeit. Durch die höheren Löhne sinkt der Gewinn des Monopsonisten. Das Unternehmen versucht daher, durch Reduktion der Beschäftigung, seinen Gewinn weiterhin trotz der höheren Löhne zu maximieren. Nun ist nicht mehr die ansteigende Arbeitsangebotskurve L S , sondern die abwärts geneigte Arbeitsnachfragekurve L D für die Beschäftigung entscheidend. Die Einführung eines Mindestlohns im Monopson führt zu einem Anstieg der Beschäftigung, sollte der Mindestlohn zwischen dem bisherigen Lohn und dem Gleichgewichtslohn liegen. Zu einer Reduktion der Beschäftigung kommt es, falls der Mindestlohn höher als der Gleichgewichtslohn ist. 53
Bis zu welcher Höhe der Mindestlohn keine negativen Effekte auf die Beschäftigung ausübt, hängt auch von der Elastizität des Arbeitsangebots ab. 54 Je größer die Elastizität des Arbeitsangebots und bzw. oder je geringer die Elastizität der Arbeitsnachfrage ist, umso größer ist die Bandbreite, in der ein Mindestlohn festgelegt werden kann, ohne dass es zu einer Reduktion der Beschäftigung kommt. 55
Dabei ist zu beachten, dass die durchschnittliche Elastizität des Arbeitsangebots in der Realität eher gering ist. Zudem sind Unternehmen in der Realität nur selten Monopsonisten. In vielen europäischen Ländern ist der Mindestlohn höher als der Gleichgewichtslohn. Daher hat der Mindestlohn dort
51 Vgl. Brown (1999), S. 2108; Ragacs (2002), S. 13, 14.
52 Vgl. Dolado et al. (1996), S. 329.
53 Vgl. Cahuc/Zylberberg (2004), S. 720, 721; Brown (1999), S. 2108.
54 Vgl. Brown (1999), S. 2108.
55 Vgl. OECD (1998), S. 44.
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keine positiven Beschäftigungseffekte. 56
2.3 Zweisektorenmodell
In vielen Ländern gelten Mindestlöhne nicht für alle Beschäftigte, oder es existieren unterschiedliche Mindestlohnregelungen in den Wirtschaftszweigen und Regionen. Daher wird nachfolgend das Zweisektorenmodell aufgezeigt, in dem ein Sektor, in dem ein Mindestlohn existiert, mit einem Sektor, in dem kein Mindestlohn vorhanden ist, verglichen wird. 57
Bei Zweisektorenmodellen kann zwischen dem auf Existenz homogener Arbeit basierenden Ansatz und dem auf Existenz heterogener Arbeit basierenden Ansatz differenziert werden. 58
Im Zweisektorenmodell, das auf der Existenz homogener Arbeit beruht, wird in jedem der beiden Sektoren ein anderes Konsumgut durch jeweils unterschiedliche Produktionstechnologien produziert. Die zwei Profitmaximierungsprobleme sind:
Wobei z=1, 2 die Variablen entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu den beiden Sektoren indexiert. Der Gewinn wird mit z bezeichnet, die Erlöse sind p z Y z (L z ) und die Gesamtkosten des Unternehmens sind w z L z . Durch Lösung der beiden Profitmaximierungsprobleme ergeben sich zwei verschiedene Arbeitsnachfragefunktionen in den beiden Sektoren. Die
Arbeitsnachfrageelastizitäten unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Produktionstechnologien. Die Haushalte sind zwischen den beiden Sektoren mobil und offerieren ihre Arbeitskraft in beiden Sektoren. Wie Abb. 3 zeigt, bildet sich in beiden Sektoren in Abwesenheit eines Mindestlohns durch den Marktmechanismus der identische Gleichgewichtslohn w*. Bei Einführung eines Mindestlohns w m in Sektor 1, der den Gleichgewichtslohn w* übersteigt, reduziert D in diesem Sektor. Dadurch verringert sich die sich die Arbeitsnachfrage L 1
dortige Beschäftigung von E 1 * auf E m . Es kommt zur Abwanderung der arbeitslos gewordenen Arbeitskräfte in den Sektor 2, in dem kein Mindestlohn existiert. Durch die Zunahme des Arbeitsangebots im Sektor 2 verschiebt sich die S S´ . Der in Sektor 2 nach rechts auf L 2 Arbeitsangebotskurve L 2
Gleichgewichtslohn im Sektor 2 sinkt auf w´, die Beschäftigung steigt von E 2 auf E 2´ .
56 Vgl. Cahuc/Zylberberg (2004), S. 720, 721.
57 Vgl. Brown (1999), S. 2104.
58 Vgl. Ragacs (2002), S. 10.
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Arbeit zitieren:
Ingrid Kummer, 2008, Zur Diskussion um den Mindestlohn in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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