Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die Bremer Senatsverwaltung vor der Revolution 4
3. Von der Militärrevolte vom 6. November bis zum Ende der Doppelherrschaft am 14.
November 1918 5
4. Von der Bildung des Zwölferausschusses bis zur Proklamierung der Räterepublik 9
5. Zusammenfassung 14
Anh änge 17
Quellen - und Literaturverzeichnis 19
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bremer Senatsverfassung 17
Abbildung 2: Die Doppelherrschaft 17
Abbildung 3: Das Arrangement mit den alten Gewalten 17
Abbildung 4: Die Räteregierung 18
2
1. Einleitung
Das Rätesystem stellt einen besonderen Staatstyp des 20. Jahrhunderts dar. Hierbei handelt es sich um eine Staatsform, die von sozialistischen Strömungen entwickelt und erstmalig in Russland 1905 institutionalisiert wurde. Der Grundgedanke dieses Systems besteht darin, dass die Gesellschaft aus Teilgruppen besteht, welche sich durch innere Homogenität und eine einheitliche Meinungsbildung auszeichnen. Der Gesamtwille des Gesellschaftsteils wird schließlich in einem Rat zum Ausdruck gebracht. Hierbei sind die einzelnen Vertreter jedoch durch ein imperatives Mandat an den Willen der Basis gebunden. 1 Im Gegensatz zur konstitutionellen Monarchie und zur parlamentarischen Demokratie blieb das Rätesystem jedoch nur eine Randerscheinung, welche sich nicht dauerhaft in Europa etablieren konnte. Dennoch gab es auch im Deutschen Reich Versuche, diese Regierungsform zu institutionalisieren. Diese Versuche erfolgten in den Jahren 1918 und 1919, als die Niederlage im Ersten Weltkrieg tiefe Verzweiflung und Enttäuschung in der deutschen Bevölkerung auslöste und somit kommunistischen Strömungen mehr Auftrieb sowie Rückhalt verschaffte. Die derzeitige Geschichtswissenschaft vernachlässigt dieses Thema jedoch zunehmend, sodass sich nur eine aktuelle, wenn auch kurze, Zusammenfassung zur Revolution in den Jahren 1918 und 1919 finden lässt. Diese Zusammenfassung wurde von Volker Ullrich geschrieben und liefert einen knappen sowie übersichtlichen Überblick über die revolutionären Geschehnisse dieser Zeit. Dabei konzentriert sich der Autor vorwiegend auf die Geschehnisse im Zentrum des Deutschen Reiches. Die Etablierung von Räterepubliken in der Peripherie wird hingegen nur kurz erwähnt, jedoch nicht ausführlich rekonstruiert. So werden beispielsweise die Ereignisse in Bremen nicht weiter analysiert. Mit dieser Arbeit soll nun diese Lücke mit etwas mehr Inhalt gefüllt werden. Dabei geht es explizit um die Fragestellungen, wie die Bremer Räterepublik in der Praxis aussah und wie sie institutionalisiert sowie etabliert werden konnte. Zum Fallbeispiel Bremen forschte bisher fast ausschließlich Peter Kuckuk. Die drei von ihm publizierten Werke - „Bremen in der Deutschen Revolution 1918/1919“, „Revolution und Räterepublik in Bremen“ sowie „Die Revolution 1918/1919 in Bremen“ - fassen die Ereignisse in der Hansestadt nicht nur zusammen, sie rekonstruieren sogar sehr ausführlich die Geschehnisse im Stadtstaat. Die für diese Arbeit genutzten Protokolle, Zeitungsartikel und Dokumente wurden von Peter Kuckuk bereits aufgearbeitet und in seinen Werken veröffentlicht. Deshalb kann von einer
1 Vgl. Martina, Klein/Klaus, Schubert, Das Politiklexikon. 4., aktualisierte Auflage, Bonn 2006. Online verfügbar auf: http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=6ECFVY
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Authentizität der verwendeten Quellen ausgegangen werden. Auf Grundlage dieser Publikationen soll nun in den folgenden Kapiteln versucht werden, die oben aufgeführten Fragestellungen zu beantworten. Bevor jedoch genauer auf die Institutionalisierung und den Aufbau der Bremer Räterepublik eingegangen wird, soll im hieran anschließenden Kapitel Zwei kurz die Bremer Senatsverfassung vor dem Ausbruch der Revolution erläutert werden. Im Anschluss daran wird chronologisch die Institutionalisierung der Räte untersucht. Dabei rückt zunächst im dritten Kapitel die so genannte Doppelherrschaft in den Fokus der Untersuchung. Daran anschließend beschäftigt sich das vierte Kapitel mit der Ausschaltung des Bremer Senats sowie der Übernahme der alleinigen Regierungsgeschäfte durch die Räte. Das abschließende Kapitel Fünf wird die Ergebnisse dieser Arbeit zusammenfassen und die eingangs gestellten Fragestellungen beantworten.
2. Die Bremer Senatsverwaltung vor der Revolution
Bis zum Ausbruch der Militärrevolte am 6. November 1918 und der damit verbundenen Revolution existierte in Bremen eine Senatsregierung ohne Räteorgane. Der Senat der Stadt Bremen war hierbei gleichzeitig die Regierung und ging aus der Bürgerschaft hervor. Die Bürgerschaft wurde von den Bremer Bürgern unter Anwendung eines Achtklassenwahlrechts gewählt. Sowohl die Bürgerschaft, als auch der Senat der Stadt stellten Mitglieder der so genannten Deputationen, welche eine verfassungsrechtliche Besonderheit in der Bremer Senatsverfassung darstellten (Abb. 1). Hierbei handelt es sich um Verwaltungsausschüsse, die die Behörden der Stadt kontrollieren sollten. Im Unterschied zu gängigen Parlamentsausschüssen, gehörten diesen Deputationen nicht ausschließlich Vertreter der Bürgerschaft an. Hinzu kamen sowohl Senatsmitglieder, als auch Bürger Bremens, welche keine weiteren politischen Ämter besaßen. Diese Form der Regierungs- und Verwaltungsorganisation wurde 1947 erneut eingeführt - abgesehen vom Wahlrecht, da heute freie, gleiche, geheime sowie allgemeine Wahlen abgehalten werden - und hat sich bis heute durchgesetzt. 2
2 Vgl. Reinhold, Roth, Land (Freie Hansestadt) Bremen, in: http://www.bpb.de/wissen/00612623698173819269079552339315.html
4
3. Von der Militärrevolte vom 6. November bis zum Ende der Doppelherrschaft am 14. November 1918
Am 6. November 1918 erfolgte der für die Revolution entscheidende Impuls in Bremen, als Soldaten und Matrosen die Bremer Garnison besetzten. An dieser Aktion waren jedoch auch einige Arbeiter beteiligt, sodass von einer Parallelaktion von Soldaten und Arbeitern gesprochen werden kann. Am Abend des 6. November wurde ebenfalls noch der Soldatenrat gegründet, welcher sich zum „neuen Herren“ der Stadt erklärte. Währenddessen verhandelte die Bremer Bürgerschaft über eine Umgestaltung des Achtklassenwahlrechts hin zu einem demokratischen Wahlrecht. Parallel zu diesen Verhandlungen demonstrierten Matrosen, Soldaten und einige Bremer Unabhängige auf dem Marktplatz für ein allgemeines sowie gleiches Wahlrecht. Hierbei kündigte der Unabhängige Frasunkiewicz, der zur führenden Persönlichkeit innerhalb der revolutionären Bewegung wurde, die Bildung eines Arbeiter- und Soldatenrates an. 3 Unter der Leitung Frasunkiewicz‘ versammelten sich noch am selben Abend Angehörige des Soldatenrates sowie Repräsentanten der drei sozialistischen Parteien. Diese Versammlung kann als vorbereitende Sitzung zur Gründung eines Arbeiter- und Soldatenrates angesehen werden. Die vertretenen und leitenden Führer der radikalen Parteien können hierbei als konstituierender Ausschuss des Arbeiterrates angesehen werden. Der sich nun herausbildende Arbeiterrat wurde am darauf folgenden Tag durch Wahlen in den Betrieben erweitert, sodass bereits am Morgen des 7. November beispielsweise zehn Vertreter des Großbetriebes A.G. Weser in den lokalen Arbeiterrat gewählt werden konnten. Insgesamt umfasste der Arbeiterrat rund 180 Mitglieder. Hinzu kamen 30 Mitglieder des Soldatenrates, sodass in der Summe in beiden Räten - Arbeiter- und Soldatenrat - 210 Mitglieder vertreten waren.
In der ersten Sitzung des Arbeiterrates wurde ein Aktionsausschuss gewählt, in welchem nur Unabhängige und Linksradikale im Verhältnis 2:1 vertreten waren. 4
3 Vgl. Peter Kuckuk, Revolution und Räterepublik in Bremen. Herausgegeben von Peter Kuckuk, Frankfurt am Main 1969, S. 9.
4 Ebd., S. 10.
5
Dem Aktionsausschuss sollten nun noch sechs Unterausschüsse für verschiedene fachliche Arbeitsbereiche angegliedert werden. Bei der Besetzung dieser Unterausschüsse wurde den Unabhängigen und Linksradikalen jedoch bewusst, dass ihnen das Fachpersonal fehlte, sodass eine Mitwirkung der Gewerkschaften unumgänglich wurde.
Da die Gewerkschaftsmitglieder jedoch hauptsächlich Mitglieder der MSPD waren, diese bei der Besetzung des Aktionsausschusses allerdings bewusst nicht berücksichtigt wurde, bedeutete die Einbeziehung der Gewerkschaftsmitglieder eine Revidierung der anfänglichen Nichtbeachtung und Ausschaltung der MSPD. Schließlich wurden sechs Mehrheitssozialisten nachträglich in den Aktionsausschuss delegiert, woraufhin die Besetzung der Unterausschüsse - Finanzwesen, Fabrikwesen, öffentliche Sicherheit, Verkehrswesen, Ernährungswesen und
5 Protokoll der 1. Sitzung des Arbeiterrates am 7. November 1918, in: Peter Kuckuk, Revolution und Räterepublik in Bremen. Herausgegeben von Peter Kuckuk, Frankfurt am Main 1969, S. 69 f.
6 Protokoll der 2. Sitzung des Aktionsausschusses am 8. November 1918, in: Kuckuk, Revolution und Räterepublik in Bremen, S. 70.
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Arbeit zitieren:
Mathias Kunz, 2011, Die Institutionalisierung der Räterepublik in Bremen, München, GRIN Verlag GmbH
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