A Inhalt 1 Einleitung Seite 3
2 Begriffsbestimmung Alter und Armut Seite 4
3 Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Seite 5 3.1 Rahmenbedingungen Seite 5 3.2 Berechnung der Rente Seite 6
4 Risikofaktoren und Ursachen der Altersarmut Seite 7 5 Statistische Daten Seite 9 5.1 Armutsentwicklung Seite 9 5.2 Altersarmut im Vergleich Seite 10
5.2.1 Ost-West-Vergleich der Armutsverteilung in Deutschland Seite 10 5.2.2 Altersarmut im europäischen Vergleich Seite 12 6 Grundsicherung im Alter Seite 14
7 Auswirkung der Altersarmut am Individuum Seite 15
8 Demografischer Wandel als Chance Seite 17
9 Zusammenfassung und Zukunftsaussichten Seite 18 B Literatur Seite 21
1 Einleitung
„Heute haben rund 98% der Rentnerinnen und Rentner ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen ihr Auskommen“ (BT- Drs. 16/10155 vom 21.08.2008). Bei diesen Zahlen stellt sich natürlich die Frage, wieso man eine Hausarbeit zum Thema „Altersarmut“ verfasst. Im Jahr 2008 waren nur 2% der Rentner auf Grundsicherung im Alter angewiesen und somit de facto arm. Gründe, sich dennoch mit diesem Thema zu befassen, gibt es viele: Mit der im Jahre 2001 stattgefundenen Rentenreform wurde beschlossen, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 abgesenkt werden soll. Einfach ausgedrückt bedeutet dies, die Menschen bekommen weniger Rente. Doch das ist nur ein Fakt, der sich auf die tatsächliche Höhe der Rente auswirkt. Hinzu kommen Langzeitarbeitslosigkeit, niedrige Löhne und Mini-Jobs. All diese Faktoren beeinflussen die finanzielle Absicherung im Alter, wobei sich letztgenannte allesamt negativ auswirken und somit die Risiken, an einer Altersarmut zu „erkranken“, steigern.
Hinzu kommt, dass selbst die von Politikern hochgelobte und geförderte Riester-Rente scheinbar nicht vor einer Unterversorgung im Alter schützt. Der im Jahre 2009 veröffentlichte Vorsorgeatlas für Deutschland macht darauf aufmerksam, dass vier von zehn Deutschen eine Unterversorgung im Alter droht (vgl. www.spiegel.de). Jedoch ist eine Unterversorgung nicht gleichbedeutend mit Armut, dennoch erhöht sich somit die Gefahr, an Armut im Alter zu leiden.
Anhand dieser Zahlen stellt sich aktuell die Frage nach Armut im Alter zwar nur bedingt, bzw. trifft nur auf einen geringen Teil der Rentner in Deutschland zu. Zieht man jedoch Prognosen des oben genannten Vorsorgeatlas zu Rate, stellt sich die Frage nach der Legitimation sich mit dem Thema „Altersarmut“ zu beschäftigen auch nicht mehr. Daher wollen wir mit dieser Hausarbeit das Thema „Armut im Alter“ näher beleuchten. Was bedeuten die Begriffe „arm“ und „alt“? Welche Bedeutung spielt das Rentensystem im Alter und wie wird die Rente berechnet? Wie wirkt sich Armut auf den Betroffenen selbst aus? Und kann der demographische Wandel als Chance betrachtet werden?
2 Begriffsbestimmung „Alter“ und „Armut“
Zunächst kann man die Lebensphase Alter mit dem Übergang in die Rente definieren. Aufgrund der Rentenreform im Jahre 1957 wurde die Einkommenssicherung im Alter für den Großteil der Gesellschaft eingeführt. Erst durch diese staatliche Sozialpolitik wurde das Konstrukt Alter mit dem Eintritt in den Ruhestand verbunden. Dies gestaltet sich jedoch zunehmend schwieriger. „Der Eintritt des Ruhestands, der früher und noch bis in die 1970er Jahre klar als Schritt ins Alter gewertet wurde, hat einen Teil seiner determinierenden Wirkung verloren: Vorruhestand, gleitender Übergang in den Ruhestand, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit älterer Arbeitsnehmer haben (…) den Zeitpunkt des faktischen Austritts aus dem Erwerbsleben auf durchschnittlich unter 60 Jahre gedrückt“ (Backes/ Clemens 2003, Seite 23). Eine klare Abgrenzung erscheint somit schwierig, denn die Möglichkeiten in den Ruhestand einzutreten sind differenzierter geworden.
Umgekehrt erscheint es bei der Definition von Armut. Errechnet wird die Armutsgefährdungsquote anhand des Medianeinkommens. Als „arm“ gelten demnach Personen, die unter 60% des Medianeinkommens zur Verfügung haben. Dies wird auch als „nahe oder relative Armut“ bezeichnet und „macht auf den Zusammenhang von Armut und sozialer Ungleichheit aufmerksam, da die Grenze zwischen Armut und Nicht- Armut fließend ist“ (Opielka 2008, Seite 77). Daneben gibt es noch drei weitere Armutsgrenzen: die „extreme Armut“ (unter 30%), die „strenge Armut“ (unter 40%) und die „moderate Armut“ (unter 50%). Dies ist jedoch eine eher abstrakt formulierte Definition von Armut und scheint mehr der datenmäßigen Erfassung von Armut zu dienen. In einem Essay zum deutschen Armutsdiskurs macht Hradil (2010) darauf aufmerksam, dass die Kritik an dieser Definition lauter wird, da „jede Grenze im Grunde willkürlich ist und sie zudem soziale Ungleichheit und nicht Armut misst. Die Grenze sagt nämlich nichts über Mindestbedarfe und Exklusion aus, sondern nur über einen bestimmten Abstand zur Mitte“ (Hradil 2010: Der deutsche Armutsdiskurs, in: APuZ 51-52/2010, Seite 4).
3 Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Die gesetzliche Rentenversicherung geht auf das im Jahre 1889 gegründete „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Alterssicherung“ zurück. Ursprünglich sollte diese einen Zuschuss zum Lebensunterhalt leisten und Armut vermeiden. Mit der Rentenreform im Jahre 1957 ist der Rente die Aufgabe zuerkannt worden, „im Anschluss an das Arbeitsleben den erreichten Lebensstandard zu sichern“ (Bäcker u.a. 2010, Seite 404). Diese Zielsetzung wurde im Rahmen von weiterführenden Reformen jedoch abgeändert, sodass die gesetzliche Rente in Zukunft zwar noch einen wesentlichen Teil, aber nicht mehr den kompletten Beitrag zur Lebensstandardsicherung beitragen soll. Eine weitere Versorgung soll über die private und betriebliche Altersvorsorge gelingen. Mit dem erreichten Lebensstandard ist jedoch nicht der Standard unmittelbar vor Eintritt in Rente gemeint, sondern die durch Erwerbsarbeit lebensdurchschnittlich erreichte Einkommensposition. 3.1 Rahmenbedingungen
In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten, aus dem Erwerbsleben auszuscheiden und danach durch die Zahlung einer Rente versorgt zu werden. 1 Grundsätzlich lassen sich folgende Formen unterscheiden (vgl. Bäcker u.a. 2010, Seite 365-366):
Zu diesen Formen ist noch hinzuzufügen, dass das Ausscheiden aus dem Berufsleben, bedingt durch die Minderung der Erwerbsfähigkeit, nicht zwangsläufig an ein Lebensalter gebunden ist.
1 Siehe auch §33 SGB VI
Betrachtet man das Thema Berufsaustritt und Renteneintritt genauer, wird einem schnell bewusst, dass diese Schritte nicht immer miteinander verbunden sind. Im Jahr 2004 wechselten nur 17% der Versicherten aus einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den Bezug der Altersrente. Besonders betroffen von Arbeitslosigkeit vor dem Renteneintritt waren die Menschen in den neuen Bundesländern (46,6%). In den alten Ländern waren es immerhin noch 16,9% (vgl. ebd., Seite 367).
Opielka fragt sich auch aufgrund dieser Fakten, ob „ein solches erwerbszentriertes Modell (überhaupt noch, Anm. d. Verf.) zukunftsfähig ist“. Aufgrund dieser unsicheren Zukunft verweist Opielka auf die Idee einer Grundrente, „die jeder Bürgerin und jedem Bürger im Alter weitgehend unabhängig von vorherigen Leistungen eine menschenwürdige Existenz garantier(t)“ (Opielka 2008, Seite 147). Für die Grundrente sprechen vielerlei Dinge: Sie verknüpft politische und soziale Rechte und verhindert Altersarmut und sozialen Ausschluss. Desweiteren ist sie langfristig sicher, da sie von der gesamten Bevölkerung finanziert wird, etwa in Form einer Grundeinkommensversicherung 2 . 3.2 Berechnung der Rente
Die Berechnung des individuellen Rentenanspruchs erfolgt durch die Rentenformel. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = monatlicher Rentenbetrag.
Die persönlichen Entgeltpunkte werden anhand des Jahreseinkommens berechnet. Das Jahreseinkommen wird durch das Durchschnittsjahreseinkommen aller Versicherten geteilt und ergibt somit den persönlichen Entgeltpunkt für ein bestimmtes Jahr. Der Rentenartfaktor ist abhängig vom Zugangsfaktor. Der Wert ergibt sich durch den § 57 SGB VI und beträgt bspw. bei Rente wegen Alters 1,0. Der aktuelle Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli neu berechnet und „ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind“ (§ 68 SGB VI). Seit dem 1. Juli 2010 bis einschließlich heute
2 Ausführlich zur Grundeinkommensversicherung: Opielka (2008): Sozialpolitik. Grundlagen und vergleichende
Perspektiven. 2. Auflage, Reinbek bei Hamburg. Kapitel 8: Sozialpolitische Reformen.
Arbeit zitieren:
Jan Sakris, Thomas Körner, 2011, Alter und Armut, München, GRIN Verlag GmbH
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