Gliederung I
1. Einführung 1
2. Theoretischer Rahmen. 3
2.1 Definition und Abgrenzung des Begriffs Einkaufskooperation 3
2.2 Erscheinungsformen und Bedeutung von Einkaufskooperationen. 5
2.3 Wettbewerbstheoretischer Hintergrund 9
3. Die ökonomische Wirkung von Einkaufskooperationen. 13
3.1 Auswirkungen auf den Austauschprozess 14
3.1.1 Auswirkungen in Käufermärkten 14
3.1.1.1 Wirkung von Verhandlungs- und Bestellgemeinschaften. 14
3.1.1.2 Wirkung von Marktinformationsgemeinschaften. 18
3.1.2 Auswirkungen in Verkäufermärkten 19
3.1.3 Auswirkung auf die Wettbewerbsfunktionen im Austauschprozess 22
3.1.4 Fazit der Wirkung auf den Austauschprozess 24
3.2 Auswirkungen auf den Wettbewerbsprozess 27
3.2.1 Auswirkungen auf den Nachfragewettbewerb. 27
3.2.2 Auswirkungen auf den Angebotswettbewerb 28
3.2.3 Auswirkungen auf die Wettbewerbsfunktionen im Wettbewerbsprozess 31
3.2.4 Fazit der Auswirkung auf den Wettbewerbsprozess 35
3.3 Auswirkungen auf den Verbraucher. 36
3.4 Fazit der ökonomischen Wirkung von Einkaufskooperationen. 38
4. Einkaufskooperationen und Kartellrecht 40
4.1 Einkaufskooperationen im deutschen Kartellrecht 40
4.1.1 Die Anwendung des § 1 als Tatbestandsmerkmal. 40
4.1.2 Vereinbarungen und Beschlüsse zum gemeinsamen Einkauf von Waren
als Tatbestandsmerkmal. 42
4.1.3 Gewerbliche Leistungen als Tatbestandsmerkmal 42
4.1.4 Der Bezugszwang als Tatbestandsmerkmal 43
4.1.5 Die Wettbewerbsbeschränkung als Tatbestandsmerkmal 44
4.1.6 Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit als Tatbestandsmerkmal 44
4.1.7 Kleine und mittelständische Unternehmen als Tatbestandsmerkmal. 45
4.1.8 Freistellung und Kontrolle durch andere Normen. 45
4.2 Einkaufskooperationen im Europäischen Kartellrecht 46
4.2.1 Die Anwendung von Art. 81. 47
4.2.2 Die Anwendung von Leitlinien 48
4.3 Aktuelle Gesetzesvorhaben 50
4.4 Abschließende Bemerkungen 51
Gliederung II
5. Die ökonomische Würdigung der kartellrechtlichen Normen 52
5.1 Die Grundsatzdiskussion über die Freistellung von Einkaufskooperationen. 52
5.2 Die Beurteilung des Regelwerks auf den Austauschprozess 53
5.3 Die Beurteilung des Regelwerks auf den Wettbewerbsprozess 57
5.4 Die Beurteilung des Regelwerks auf den Konsumenten 59
6. Fazit. 62
Literatur - und Quellenverzeichnis 64
Abkürzungsverzeichnis
Allgemein
Abl. Amtsblatt der Europäischen Union a.F. alte Fassung Abs. Absatz Art. Artikel BGBl. Bundesgesetzblatt BGH Bundesgerichtshof Ebd. ebenda EuGh Europäischer Gerichtshof EU Europäische Union EG-V Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft f. folgende FIW Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung i.S.d. im Sinne des Rn. Randnotiz S. Seite Tz. Textziffer u.a. und andere vgl. vergleiche
Quellen
BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit K&R Kommunikation & Recht NJW Neue Juristische Wochenzeitschrift WRP Wettbewerb in Recht und Praxis WuW Wirtschaft und Wettbewerb
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Typisierung von Einkaufskooperationen (Quelle: Eigene Darstellung)
Abbildung 2: Untersuchungsgegenstand der Arbeit (Quelle: Eigene Darstellung)
Abbildung 3: Verhaltensspielraums von Einkaufskooperationen
(Quelle: Eigene Darstellung)
1. Einführung
Kooperation und Wettbewerb scheinen zunächst zwei Begriffe zu sein, die nicht miteinander harmonieren. Kooperation als koordiniertes Verhalten von Marktteilnehmern in einem Wettbewerb, den der Gesetzgeber als das unabhängige Streben selbständiger Unternehmen nach Geschäftsabschluss mit Dritten versteht, sind aber nur auf den ersten Blick ein konträres Begriffspaar.
Ihre ökonomische Wirkung ist ambivalent. Einerseits sichern, fördern oder ermöglichen sie den Wettbewerb überhaupt und führen zu marktwirtschaftlich wünschenswerten Effekten, andererseits können sie auch weitreichende wettbewerbsbeschränkende Wirkungen entfalten.
Vor Hintergrund der Situation im Handel stellte der Gesetzgeber mit der 5. GWB-Novelle eine besondere Form der Kooperation - die Einkaufskooperation - vom Kartellverbot frei. Er erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Kooperation von Unternehmen zur gemeinsamen Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen, um den Erhalt kleiner und mittelständischer Unternehmen im Markt zu sichern. Die Folge war eine kontrovers geführte Diskussion über den Charakter und die Wirkung dieser Freistellung. Die auf wettbewerbstheoretischer, allgemein wirtschafts-, wettbewerbs-, und rechtspolitischer Ebene geführte Debatte brachte bis heute noch kein eindeutiges und allgemeingültiges Ergebnis hervor, ob die Sonderstellung von Einkaufskooperationen im Wettbewerb positiv oder negativ zu beurteilen ist. Ebenso wenig beantwortet ist die Frage, ob dem Gesetzgeber die Umsetzung der Freistellung in ein konkretes Regelwerk, dem § 4(2) GWB, gelungen ist. Neuen Anstoß bekommt die Diskussion mit der 7. GWB-Novelle, die im Mai 2004 in Kraft treten soll. Im Rahmen dieser sollen die kasuistischen Ausnahmetatbestände, somit auch die Freistellung der Einkaufskooperation, durch eine dem europäischen Recht ähnliche,
Generalausnahmeklausel ersetzt werden.
Diese Arbeit überprüft die gesetzgeberischen Bemühungen zur Regelung von Einkaufskooperationen im deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus ökonomischer Sicht. Sie beantwortet die Frage, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, die positiven Wirkungen von Einkaufskooperationen zu fördern und gleichzeitig die negativen Effekte zu unterbinden. Auf rechtspolitische Fragen geht sie dabei nur im Ansatz ein.
Das zweite Kapitel der Arbeit stellt zu diesem Zweck zunächst dar, was eine Einkaufskooperation is t, welche Typen es gibt, welche Bedeutung sie haben und auf welche m theoretischen Hintergrund diese zu beurteilen sind. Insbesondere entwickelt dieses Kapitel einen Katalog von Beurteilungskriterien, anhand derer die Wirkung von Einkaufskooperationen und auch die rechtlichen Normen zu beurteilen sind. Das dritte Kapitel erörtert differenziert die ökonomische Wirkung von Einkaufskooperationen jenseits der rechtlichen Normen des GWB und arbeitet die positiven und negativen Folgen auf den Wettbewerb, aber auc h Auswirkungen allgemein volkswirtschaftlicher Art heraus. Das vierte Kapitel erläutert das Regelwerk, dem der Gesetzgeber Einkaufskooperationen unterworfen hat. Der Schwerpunkt liegt auf dem § 4(2) GWB, der die Freistellung von Einkaufskooperationen im deutschen Recht regelt. Da auch das europäische Recht auf inländische Einkaufskooperationen anwendbar ist, geht die Arbeit ebenso auf das europäische Recht der Einkaufskooperationen ein. Das fünfte Kapitel arbeitet heraus, wie die Regelungen des GWB aus ökonomischer Sicht zu beurteilen sind : Sind diese in der Lage die ökonomisch positive Wirkung von Einkaufskooperationen herauszustellen und gleichzeitig die n egativen Effekte auszuschließen? Besonders die Auswirkungen auf die in Kapitel zwei aufgestellten Beur teilungskriterien werden überprüft.
Das sechste Kapitel fasst die Ergebnisse der Arbeit thesenartig zusammen.
2. Theoretischer Rahmen
Dieser Teil erläutert den grundlegenden t heoretischen Rahmen der Arbeit. Dazu definiert er den Begriff Einkaufskooperation, erläutert verschiedene Typen von Einkaufskooperationen und deren Bedeutung in der Wirtschaft und erörtert den wettbewerbstheoretischen Hintergrund der ökonomischen Analyse.
2.1 Definition und Abgrenzung des Begriffs Einkaufskooperation
Der Begriff der Einkaufskooperation 1 ist kein eigenständiger Rechtsbegriff im deutschen Kartellrecht. Deshalb definiert es diesen auch nicht. 2 Jedoch benötigt diese Arbeit eine klare Definition.
Die Literatur definiert Einkaufskooperationen überwiegend einheitlich und nur mit geringen Unterschieden: Eine Einkaufskooperation ist eine Zusammenarbeit von zwei oder mehr, auf der gleichen Stufe einer Wertschöpfungskette tätigen Unternehmen, die bewusst und freiwillig vollkommen oder partiell auf die selbständige Ausübung ihrer Einkaufstätigkeit verzichten. Diese wird in einer gemeinschaftlich getragenen Gesellschaft durchgeführt. Gemeinsamer Zweck dieser Kooperation ist die Steigerung der Effizienz in der Güterbeschaffung. 3
Zur Abgrenzung gegenüber anderen, den Einkaufskooperationen sehr ähnlichen Kooperationsformen ist eine Erläuterung einzelner Merkmale sinnvoll: (1) Gleiche Stufe einer Wertschöpfungskette, gemeinsamer Zweck Unternehmen können Kooperationen in horizontale oder vertikale Richtung eingehen. Einkaufskooperationen umfassen nur eine horizontale Zusammenarbeit, die auf der gleichen Stufe der Wertschöpfungskette stattfindet. Im Gegensatz dazu stellen vertikale Kooperationen die Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Nachfragen auf verschiedenen Stufen einer Wertschöpfungskette d ar. Diese bezeichnet die Literatur als Abnehmer-Zulieferer-Kooperationen oder strategische
1 Die Verwendung des Begriffs ist im Sprachgebrauch uneinheitlich. In dieser Arbeit soll er, mit der
verwandten Definition, als Sammelbegriff für die unter den folgenden Bezeichnungen bekannte
Kooperationsform verwendet werden: Einkaufsgemeinschaft, Einkaufszusammenschluss,
Einkaufsgenossenschaft, Einkaufsverband, Einkaufsgesellschaft, Bezugsgemeinschaft,
Beschaffungsallianz, Nachfragerzusammenschluss.
2 Ostler, 1992, S. 7.
3 Eßig, 2001, S. 32; Arnold, 1998, S. 8; Voegele, 1998, S. 30 f.; Dauner, 1988, S. 43; Ostler, 1992, S. 7.
Netzwerke. 4 Dieser Form der Kooperation fehlt das gemeinsame Ziel. Sie begrenzen sich nicht nur auf das für Einkaufskooperationen definierte Ziel, der Effizienzsteigerung im Einkauf. Das Ziel des Zulieferer-Unternehmens ist vielmehr die Sicherung oder Steigerung seines Absatzes. Nach diesem Merkmal grenzen sich in der Praxis freiwillige Ketten von Einkaufskooperationen ab. Dabei handelt es sich um eine Anbieter-Nachfr ager-Beziehung, der es an einem gemeinsamen Ziel fehlt. 5 (2) Unternehmerqualitäten
Die Kooperationspartner einer Einkaufskooperation müssen gemäß dieser Definition Unternehmen sein. Schließen sich Endverbraucher zur gemeinsamen Beschaffung von Gütern zusammen, entsteht keine Einkaufskooperationen im Sinne dieser Definition, da ihnen die unternehmerischen Qualitäten fehlen. 6 (3) Bewusst und freiwillig
Die in einer Einkaufskooperation organisierten Unternehmen müssen die Zusammenarbeit bewusst und freiwillig ausüben. Sie treffen ihre Entscheidungen trotz der Arbeitsteilung autonom und sind wirtschaftlich und rechtlich unabhängig. 7 Fusionierte Unternehmen bilden keine Einkaufskooperation. Diese verlieren durch die Fusion ihren rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Charakter. 8 Auch die gemeinschaftlich durchgeführte Beschaffung mehrer Geschäftseinheiten eines Unternehmens stellt keine Einkaufskooperation dar. (4) Gemeinschaftlich getragene Gesellschaft Die gemeinschaftlich getragene Gesellschaft muss nicht durch einen Gesellschaftsvertrag oder durch die Festlegung einer Satzung gegründet werden. Diese kann, neben dieser schriftlichen Form, auch durch mündliche Abreden oder durch konkludentes Handeln entstehen. Einkaufskooperationen sind nicht an eine explizite rechtliche Gestaltungsform gebunden. 9 Nach diesem Merkmal grenzt sich die bloße Verhaltenskoordination zweier Unternehmen ab. Dabei handelt es sich nicht um eine Einkaufskooperation im Sinne dieser Definition, da lediglich eine Anpassung des Verhaltens und keine
4 Arnold, 1998, S. 4 ff.
5 Dauner, 1988, S. 44.
6 Ebd. S. 44.
7 Arnold, 1998, S. 3.
8 Dauner, S. 45.
9 Ebd., S. 30 f.
Verabredung erfolgt. Es mangelt an der gemeinschaftlichen Ausführung der Einkaufstätigkeit. 10
(5) Steigerung der Effizienz in der Güterbeschaffung Das Ziel von Einkaufsgemeinschaften ist die Optimierung der Beschaffung durch eine Nutzensteigerung oder Kostensenkung in den Einkaufsfunktionen: 11 die Einkaufsvorbereitung durch Marktinformation oder Musterung, die
Einkaufsdurchführung mit Verhandlungsführung und Bestellung als wesentliche Elemente und der Einkaufsnachvollzug in Form des Transports, der Zahlungsabwicklung und der Kontrolle der Produkte. 12 Viele ursprünglich als Einkaufskooperationen gegründete Kooperationen bieten ihren Mitgliedern zusätzliche Dienstleistungen an, die über die Zusammenarbeit bei der Güterbeschaffung hinausgehen. 13 Eine allgemeingültige Abgrenzung, wann es sich nicht mehr um eine Einkaufskooperation aufgrund des von der Kooperation verfolgten Zieles handelt, ist nicht möglich. Die Grenze kann nur im Einzellfall bestimmt werden. 14
2.2 Erscheinungsformen und Bedeutung von Einkaufskooperationen
In der Praxis kommen Einkaufskooperationen in den unterschiedlichsten Ausprägungen vor, so dass eine einheitliche und präzise Systematisierung nicht möglich ist. 15 Es existieren eine Vielzahl von Unterscheidungsmerkmalen. Die wichtigsten seien an dieser Stelle kurz erörtert.
Je nach ihrer räumlichen Ausbreitung lassen sich Einkaufskooperationen in lokal, regional, national oder international tätige Einkaufskooperationen unterteilen 16 . Differenziert nach der Anzahl der Kooperationsebenen existieren einstufige u nd mehrstufige Kooperationen. Bei einer mehrstufigen Organisationsform haben lokale oder regionale Kooperationen Zentralen auf nationaler oder internationaler Ebene
10 Dauner, 1988, S. 45.
11 Ebd., S. 43.
12 Ebd., S. 53 ff.
13 Liebmann/Zentes, 2001, S. 283 ff.
14 Dauner, 1988, S. 31 ff.
15 Arnold, 1998, S. 63.; Gahrens, 1990, S. 146; Zur Typisierung vgl. auch: Derselbe S. 67 ff.
16 Vo egele, 1998, S. 39.
gegründet. Die lokalen oder regionalen Organisationen sind diesen hierarchisch untergeordne t 17 .
Nach der grundlegenden rechtlichen Beziehung unterschieden, können Einkaufskooperationen formlos oder auf Basis eines schriftlich fixierten Vertrages mit oder ohne Kapitalbeteiligung zusammenarbeiten. 18
Ein weiteres Differenzierungsmerkmal ist die Intensität der Verflechtung der kooperierenden Unternehmen. Diese ist je nach zeitlicher Dauer, Ablauf- und Aufbauorganisation, Konfliktbehandlung, Ressourcen- und Ergebnisverteilung sehr unterschiedlich und wird vor allem durch den Umfang der wahrgenommenen Tätigkeiten bestimmt. 19
Abbildung 1: Typisierung von Einkaufskooperationen (Quelle: Eigene Darstellung)
Je nach Umfang der durch die Einkaufskooperation abgedeckten Einkaufsfunktionen unterscheiden sich drei wesentliche Typen von Einkaufskooperationen: die Marktinformations-, die Verhandlungs- und die Bestellgemeinschaft. 20 Die Marktinformationsgemeinschaft umfasst nur die erste der drei Einkaufsfunktionen: die Marktinformation. Bei dieser Form der Kooperation ist der Grad der horizontalen Koordination am geringsten. Die Unternehmen tauschen Marktinformationen aus oder beschaffen diese gemeinsam. Die Art der Zusammenarbeit ist meist sehr informell.
17 Arnold, 1998, S. 65 f.
18 Eßig, 2001, S. 34.
19 Voegele, 1998, S. 40.
20 Fritzsche, 1993, S. 94, Zu weiteren Erscheinungsformen, vgl.: Derselbe, S. 94 ff.
Einkaufsdurchführung und der Einkaufsnachvollzug werden weiterhin getrennt und individuell durchgeführt. 21
Eine Verhandlungsgemeinschaft vereint die Marktinformation und die Verhandlungsführung mehrerer Unternehmen in einer Gesellschaft. Die Kooperationsteilnehmer treten gemeinsam gegenüber Anbietern auf und versuchen dadurch gezielt Einfluss auf die Einkaufskonditionen zu nehmen. Bestellvorgang und Einkaufsnachvollzug verbleiben im Aufgabenbereich der einzelnen Kooperationspartner. 22
Eine Bestellgemeinschaft schließt im Vergleich zur Verhandlungsgemeinschaft zusätzlich den Bestellvorgang mit ein. 23 Diese Bestellgemeinschaften entwickelten sich häufig zu hochentwickelten Einkaufsgemeinschaften, deren Aufgabenumfang vom zentralen Einkauf mit dezentraler Abnahme über Zentralregulierung 24 und Delkrederegeschäft 25 bis hin zum Einkauf von Produkten unter eigenem Markennamen umfasst.
Über Einkaufskooperation in der Industrie 26 gibt es weder ausreichend empirisches Material, noch sind sie genügend wissenschaftlich erforscht. 27 In der Industrie ist ein breites Spektrum an Typen von Einkaufskooperationen zu finden. Dieses reicht von der formlosen projektbezogenen Kooperation bis hin zur hoch entwickelten Einkaufskooperation mit weitreichenden ablauf- und aufbauorganisatorischen Verflechtungen in Joint Ventures. 28
Die Bedeutung von Einkaufskooperationen für „die Industrie“ lässt sich aufgrund des mangelnden empirischen Materials schwer verallgemeinern. Nach einer der wenigen Studien kooperierten 1999 nur 7,8 % der befragten Unternehmen der Investitionsgüterindustrie im Einkauf. 29 Diese Zahl ist verglichen mit Kooperationen im Handwerk oder dem Handel sehr gering.
21 Dauner, 1988, S. 54.
22 Fritzsche, J., 1993, S. 95.
23 Dauner, 1988, S. 55.
24 Bei der Zentralregulierung übernimmt die Einkaufskooperation den Ausgleich sämtlicher
Verbindlichkeiten ihrer Mitglieder gegenüber den Lieferanten; vgl. Ostler, 1992, S. 61.
25 Beim Delkrederegeschäft steht die Einkaufskooperation für die Verbindlichkeiten ihre r Mitglieder ein;
vgl.: Dauner, 1988, S. 62.
26 Der Begriff Industrie umfasst die Summe aller Industriebetriebe. Ein Industriebetrieb ist „ein Betrieb,
der gewerblich, unter maßgeblichen Einfluss von Maschinen, nach dem Prinzip der Arbeitsteilung
Sachgüter erzeugt und auf großen Märkten absetzt.“, in: Hadeler, 2000, S. 1510.
27 Arnold, 1998, S. 15 ; Eßig, 2001, S. 33.
28 Liebmann/Zentes, 2001, S. 285.
29 Kinkel/Lay, 2000, S. 3, veröffentliche im Internet, Stand: 27.06.2003.
Eine höhere Bedeutung haben Einkaufskooperationen im Handwerk 30 . Bereits 1849 gründete Hermann Schulze-Delitzsch die erste Einkaufskooperation des Handwerks. Zusammen mit Friedrich Wilhelm Raiffeisen entwickelte er den genossenschaftlichen Gedanken, dessen Bedeutung, manifestiert in der Rechtsform der Genossenschaft, kontinuierlich zugenommen hat. 31 Die 389 tätigen Handwerksgenossenschaften erzielten 1995 einen Umsatz von fast 11 Mrd. Euro. 32
Die weitaus größte Bedeutung, insbesondere unter wettbewerbspolitischen Aspekten, haben Einkaufskooperationen im Handel 33 : In Deutschland existieren über 300 Handelskooperationen, in denen über 80.000 Unternehmen organisiert sind. So arbeiten die ca. 10.000 Unternehmen des Möbelhandels in ca. 30 Kooperationen zusammen und bedienen fast 50 % der gesamten Nachfrage des Möbeleinzelhandels. 34 Im Lebensmitteleinzelhandel hielten 1992 die fünf wichtigsten Einkaufsgruppen 79% des Gesamtmarktes. 35
Die Entwicklungstendenzen von Einkaufskooperationen in Handel und Handwerk sind eindeutig. Wurden sie in ihren Anfängen als Selbsthilfeorganisationen zur gemeinsamen Beschaffung von Gütern gegründet, ist diese Aufgabe heute nur eine unter vielen. Die ursprünglichen Einkaufskooperationen entwickelten sich zu Full-Service-, oder Marketing- und Dienstleistungsorganisationen. Neben dem gemeinsamen Einkauf bieten sie organisierte Unterstützung bei der Finanzierung, Investition, Aus- und Weiterbildung, Inkasso, Marketing, Vertrieb, Werbung und in vielen weiteren Bereichen. 36 Im Handel findet zunehmend auch eine Vertikalisierung der Kooperationen statt. Verstärkt werden Zulieferer in die Beschaffungsprozesse eingebunden, so dass die Kooperationen zunehmend die Rolle eines Mittlers zwischen
30 Der Begriff Handwerk umfasst die Summer aller Handwerksbetriebe. Ein Handewerksbetrieb ist ein
„Gewerbebetrieb, der handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der
Anlage A zur Handerwerksordnunge (HwO) aufgeführt ist oder Tätigkeit ausübt, die für dieses Gewerbe
wesentlich sind.“, in: Hadeler, 2000, S. 1405.
31 Arnold, 1998, S. 91.
32 Ebd. S. 99.
33 Der Begriff Handel „umfasst alle Institutionen, die ausschließlich oder überwiegend Handel im
funktionellen Sinn betreiben, d. h. die hauptamtlich Waren, an denen mit Ausnahme geringfügiger
Veredelungs- und Pflegeleistungen keine grundsätzlichen produtionstechnischen Veränderungen
vorgenommen wurden, kollektieren und distribuieren.“, in: Treis, 2000, S. 1382.
34 Arnold, 1998, S. 61.
35 Vogel, 1998, S. 1166.
36 Olesch, 1980, S. 26 f.; Zur Entwicklung von Einkaufskooperationen vgl. auch: Gahrens, 1990, S. 60 ff.
Zulieferern und Handel übernehmen, die immer mehr der Aufgabe und Funktion von Großhändlern ähneln. 37 Aufgrund der stetigen Internationalisierung der Märkte organisieren sich viele nationale Kooperationen zunehmend in Euro-Kontoren, die die Güterbeschaffung auf internationalen Märkten übernehmen. 38
Angesichts der angespannten Haushaltslage der Kommunen, Länder und des Bundes bildeten sich i n den letzten Jahren immer mehr Einkaufsgemeinschaften der öffentlichen Hand. 39 Da sich ihr Handeln im Wettbewerb und somit auch ihre ökonomische Wirkung, von Einkaufskooperationen der privaten Wirtschaft wesentlich unterscheidet 40 und bei deren rechtlicher Betrachtung noch weitere Rechtsgebiete, die im Rahmen dieser Arbeit nicht erörtert werden können, betroffen sind, werden diese von der weiteren Betrachtung aus geschlossen. 41
2.3 Wettbewerbstheoretischer Hintergrund
Vor der Analyse und Beurteilung der ökonomischen Folgen von Einkaufskooperationen beschreibt dieses Kapitel den wettbewerbstheoretischen Rahmen, in dem diese Analyse stattfindet. Im Wesentlichen definiert es, welche Theorien geeignet sind die ökonomischen Folgen von Einkaufskooperationen zu erklären, welche Definition von Wettbewerb daraus folgt und anhand welcher Kriterien diese Arbeit Einkaufskooperationen beurteilt.
Die Wettbewerbstheorie liefert als Analyseinstrument zwei grundlegende Ansätze: (1) Die Preistheorie untersucht das Zustandekommen von Gleichgewichtszuständen unter verschiedenen Marktstrukturen und den sich daraus ergebenden Preisen und Mengen. 42 Sie ist aufgrund der ihr zugrunde liegenden Prämissen 43 und Definition des Wettbewerbsprozesses nicht zur Analyse realer Marktprobleme geeignet. 44 Auch ist sie, in ihrem Ursprung zur Analyse von Letztverbrauchermärkten geschaffen, nur bedingt
37 Vogel, 1998, S. 72; Zum Wandel der und zur Übersicht der deutschen und europäischen
Einkaufskooperationen im Handel vgl.: Liebmann/Zentes, 2001, S. 283 ff.
38 Monopolkommission, 1994, Tz. 173.
39 Bunte, 1998, S. 1037.
40 Kommunen, Länder und Bund befinden sich beispielsweise nicht in einem Absatzwettbewerb und
verfolgen nicht das Ziel der Gewinnmaximierung.
41 Zu Einkaufskooperationen der öffentlichen Hand vgl.: Bunte, 1998, S. 1037-1049.
42 Woll, 2000, S.291 f.
43 Zu den Prämissen vgl. Schmidt, 2001, S. 5.
44 Bontrup, 1983, S. 17 ff.
auf Beschaffungsmärkte anwendbar. 45 Sie kann allerdings zur Erklärung statischer Phänomene und als heuristisches Instrument dienen.
(2) Ein geeigneter Rahmen zur ökonomischen Analyse ist die Theorie des dynamischen Wettbewerbs. Diese Theorie definiert Wettbewerb, im Gegensatz zur Preistheorie, als einen dynamischen, offenen und evolutionären Prozess, dessen Ergebnis nicht bereits im Voraus feststeht. Motor des Prozesses ist die Erlangung einer zeitlich begrenzten Marktmachtstellung, die von den Unternehmen zur Abschöpfung von Vorsprungsgewinnen genutzt wird. Diese temporäre Marktmachtstellung ist Folge von Produkt- oder Verfahrensinnovationen, die sich aus einem Ungleichgewicht des Wissens der Marktteilnehmer ergeben. Die anderen Marktteilnehmer werden durch die damit verbundenen Marktanteilsverluste zur Imitation oder ebenfalls Innovation gezwungen, um die Machtstellung des Vorreiters zu kompensieren. 46
Das Ziel des dritten Teils dieser Arbeit ist die Beurteilung der positiven und negativen Folgen von Einkaufskooperationen (1) für den Wettbewerb in dem sich die an einer Einkaufskooperation beteiligten Unternehmen befinden 47 , (2) für die vorgelagerten Märkte 48 und (3) für den Konsumenten. 49 Der zu dieser Beurteilung notwendige Bewertungsmaßstab definiert sich in Anlehnung an das GWB und dessen Bezugsrahmen, da im vierten Teil die Einbettung von Einkaufskooperationen in das GWB beurteilt werden soll.
Trotz der Vielzahl existierender wettbewerbspolitischer Leitbilder 50 , die als Bewertungsmaßstäbe in Frage kommen, ist das GWB in der heutigen Form nicht ausdrücklich an eines dieser Leitbilder gebunden. Es verzichtet auf die positive Definition, einem explizit definierten optimalen oder idealtypischen Bild von Wettbewerb. Zwar hat der Gesetzgeber in seiner Gesetzesbegründung eine Vorstellung von Wettbewerb zum Ausdruck gebracht 51 , dieser ist aber nach der herrschenden Meinung kein allgemeingültig definierbarer Rechtsbegriff. 52
45 Kerber, 1989, S. 24 f.
46 Schmidt, 2001, S. 60 f.; Kerber, 1991, S. 843-848.
47 In der Literatur häufig auch als Parallel- oder Wettbewerbersprozess bezeichnet.
48 In der Literatur häufig auch als Austausch- oder Marktprozess bezeichnet.
49 Vgl. Abbildung 2.
50 Ein wettbewerbstheoretisches Leitbild ist ein geschlossener und in sich widerspruchsfreier
Zusammenhang von wettbewerbspolitischen Zielen, zielkonformen Instrumenten und Trägern.
51 Wettbewerb ist als „das Streben […], durch eigene Leistung, die nach Qualität oder Preis besser ist als
die Leistung anderer Unternehmen, den Verbraucher zum Abschluß eines Vertrages zu veranlassen“,
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Bert Morhenne, 2003, Die ökonomische Wirkung von Einkaufskooperationen und ihre Kontrolle im deutschen Recht, München, GRIN Verlag GmbH
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