Autoren der Studie:
Dipl.-Wirt.-Inf. Benjamin G¨ unther Dipl.-Wirtsch.Math. Torsten Karau Dipl.-Kffr. Eva-Maria Kastner Dr. Walter Warmuth
Impressum:
Versicherungsforen Leipzig GmbH Querstraße 16, 04103 Leipzig Tel.: +49 (0) 341 / 1 24 55-0 Fax: +49 (0) 341 / 1 24 55-99 www.versicherungsforen.net
Gesch¨ aftsf¨ uhrer: Dipl.-Kfm. Markus Rosenbaum, Dipl.-Wirt.-Inf. Jens Ringel Amtsgericht Leipzig HRB 25803
Die Verantwortung f¨ ur den Inhalt liegt allein bei der Versicherungsforen Leipzig GmbH.
Zusammenfassung
Insbesondere aufgrund des nuklearen Unfalls im Kernkraftwerk Fukushima/Japan im M¨ arz 2011 und der Diskussion um die Laufzeitverl¨ angerung der Kernkraftwerke in Deutschland, ist die Diskussion um die ” Restrisiken“, die mit dieser Form der Energiegewinnung einhergehen, neu entfacht. Damit einhergehend stellen sich auch Fragen zur ausreichenden finanziellen Absicherung der Inhaber gegen einen nuklearen Katastrophenfall. Bislang halten die Inhaber 1 entsprechend der gesetzlichen Vorschriften 2,5 Mrd. Euro f¨ ur m¨ ogliche Entsch¨ adigungsleistungen, die sich aus Schadenersatzanspr¨ uchen aus St¨ or- und Unf¨ allen eines Kernkraftwerkes ergeben, vor. Zus¨ atzlich stehen ihnen bis 300 Millionen Euro an ¨ offentlichen Mittel der EU zu Verf¨ ugung.
Mit der vorliegenden Studie wird die (fiktive) Pr¨ amie einer Haftpflichtversicherung f¨ ur den Schadenfall, der aus einem nuklearen Katastrophenfall auf der Grundlage eines Kernkraftwerk-St¨ or- oder Unfalls resultiert, ermittelt. Grundlage stellen bereits ver¨ offentlichte Studien zur Eintrittswahrscheinlichkeit und zur m¨ oglichen Schadenh¨ ohe dar. Die Autoren beziehen dar¨ uber hinaus eigene getroffene Annahmen und daraus resultierende Bewertungen hinsichtlich dieser beiden Faktoren zur Bestimmung eines Risikos in die Berechnungen ein.
Es ergibt sich eine mittlere gesamt zu zahlende Versicherungssumme (Deckungssumme) in H¨ ohe von rund 6.090 Milliarden Euro f¨ ur einen nuklearen Katastrophenfall. Je nach zugrundgelegter Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Schadenfalls variiert die H¨ ohe der j¨ ahrlich zu zahlende Pr¨ amie zwischen 0,01 Euro und 305,83 Euro. Da eine Bereitstellung der Versicherungssumme nach bspw. 1.000 Jahren aber nicht realistisch w¨ are, wurden verschiedene Bereitstellungszeitr¨ aume angenommen. So w¨ are bspw. den Berechnungen der Studie zufolge, bei einer Bereitstellung der gesamten Versicherungssumme nach 100 Jahren eine j¨ ahrliche Versicherungspr¨ amie ¨ uber den gesamten Zeitraum hinweg in H¨ ohe von 19,5 Mrd. Euro f¨ ur jedes KKW zu zahlen. Ein solcher Zeitraum ist angesichts der verbleibenden Restlaufzeiten deutscher KKW und normaler Laufzeiten von 25 bis 40 Jahren jedoch nicht als realistisch anzusehen. K¨ urzere Zeitr¨ aume f¨ uhren allerdings zu einem exponentiellen Anstieg der j¨ ahrlich zu zahlenden Pr¨ amien.
W¨ aren die durch ein solches Schadenereignis verursachten Kosten der Schadenbeseitigung durch die Verbraucher des durch Kernkraft erzeugten Stroms zu zahlen (Internalisierung externer Effekte), erg¨ abe sich bei Umlage der Kosten bzw. der darauf basierenden Versicherungspr¨ amie f¨ ur den Bereitstellungszeitraum von 100 Jahren eine Erh¨ ohung der Energiepreise f¨ ur Atomstrom (netto) f¨ ur die Dauer von 100 Jahren in einer Spanne von 0,139 Euro je kWh bis zu 2,36 Euro je kWh. F¨ ur den Zeitraum einer Bereitstellung innerhalb von zehn Jahren betr¨ agt diese Spanne 3,96 Euro je kWh bis zu 67,3 Euro je kWh.
1 Gesetzlich haftet der Genehmigungsinhaber f¨ ur Sch¨ aden durch nukleare Ereignisse. Daher wird in dieser Studie der Terminus Inhaber und nicht Betreiber verwendet.
Die derzeit zur Verf¨ ugung stehenden finanziellen Mittel zur Absicherung der Risiken eines Kernkraftwerkes reichen, den auf Grundlage vieler Annahmen dargestellten Berechnungen und Szenarien zufolge, in jedem Fall nur f¨ ur einen kleinen Teil der zu erbringenden Entsch¨ adigungszahlungen bei Auftreten eines nuklearen Katastrophenfalls aus. Die dar¨ uber hinausgehenden Kosten w¨ aren durch den Staat bzw. die Allgemeinheit zu tragen.
¨ Uber die Versicherungsforen Leipzig GmbH
Die Versicherungsforen Leipzig sind eine Ausgr¨ undung aus der Universit¨ at Leipzig. Seit inzwischen elf Jahren verstehen sich die Versicherungsforen Leipzig als Br¨ ucke zwischen Versicherungswissenschaft und Versicherungspraxis, mit dem Ziel, den fachlichen Wissenstransfer insbesondere innerhalb der Versicherungswirtschaft zu f¨ ordern und nachhaltig zu unterst¨ utzen.
Dabei sind die Versicherungsforen Leipzig der Wissenschaftlichkeit genauso verpflichtet wie dem Anliegen der Praxis, das Wissen anwendungsorientiert zu entwickeln und bereitzustellen. Der Fokus gilt damit Fachthemen,
• die eine hohe Praxisrelevanz f¨ ur die Assekuranz aufweisen,
• die zukunftsweisend sind und
• die eine hohe Marktbedeutung haben.
Die Mitarbeiter der Versicherungsforen haben eine versicherungswissenschaftliche Ausbildung mit den fachlichen Schwerpunkten Betriebswirtschaft, Recht, Informatik und Mathematik. Sie besch¨ aftigen sich permanent und intensiv mit aktuellen Themen der Branche. Diese wissenschaftliche Interdisziplinarit¨ at und der hohe Praxisbezug bilden den Grundstein f¨ ur die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Versicherungspraxis. Dies zeigt insbesondere auch das Partnernetzwerk der Versicherungsforen Leipzig mit rund 160 Unternehmen aus der Versicherungsbranche.
Durch die kontinuierliche Forschungs- und Projektarbeit konnten die Versicherungsforen Leipzig besondere Kompetenzen ¨ uber beinahe alle Wertsch¨ opfungsstufen, z.B. Produktgestaltung und Produktmanagement, Risikomanagement, Vertrieb und Kundenbeziehungsmanagement, Vertrags-und Bestandsmanagement sowie Schaden-/Leistungsmanagement von Versicherungsunternehmen b¨ undeln. Dar¨ uber hinaus sind die Versicherungsforen Leipzig spezialisiert auf finanz- und versicherungsmathematische Modelle und deren anwendungsspezifische Realisierung bzw. Simulati-
on. Eine interne Strukturierung in Kompetenzteams ” zesse, IT und Organisation“ und ”
team¨ ubergreifende Zusammenarbeit innerhalb bestimmter Themenkomplexe erlauben uns, spezialisiertes Fachwissen und L¨ osungsans¨ atze in jedem Themenfeld zu entwickeln.
Zudem arbeiten nicht nur die Kompetenzteams der Versicherungsforen Leipzig intensiv zusammen. Auch mit den Schwesterunternehmen der Versicherungsforen Leipzig, beispielsweise den Energie-foren und den Gesundheitsforen Leipzig, besteht eine themenspezifische intensive Zusammenarbeit, um L¨ osungen f¨ ur ¨ ubergreifende Fragestellungen zu finden. Insbesondere das Team ” Analyse
und Mathematik“ der Gesundheitsforen Leipzig unter der Leitung von Dr. Walter Warmuth unterst¨ utzt durch umfangreiche analytische Verfahren in den Bereichen der Statistik, ¨ Okonometrie,
Wahrscheinlichkeitstheorie, Versicherungsmathematik und der stochastischen und pr¨ adiktiven Mo- dellierung die unternehmens¨ ubergreifenden Projekte.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
Gegenstand der Studie 3
1 Begriffsbestimmungen 5
2 Betrieb eines Kernkraftwerkes und sich daraus ergebende Haftungsstrecken 9
3 Dimensionen des Versicherungsschutzes f ur einen nuklearen Katastrophenfall 17
3.1 Versicherungswissenschaftliche Begriffsbestimmungen des Versicherungsschutzes 18
3.1.1 Versicherung und versichertes Risiko 18
3.1.2 Versicherte Gefahren und versicherter Schaden 20
3.1.3 Versicherungspr amie 21
3.1.4 Kriterien und Grenzen der Versicherbarkeit 23
3.2 Anwendung des konzeptionellen Versicherungsschutzes auf einen nuklearen Kata-
strophenfall 26
3.2.1 Katastrophenfall: Versicherung und versicherte Risiken 26
3.2.2 Versicherte Gefahren und versicherter Schaden eines nuklearen Katastro-
phenfalls 29
3.2.3 Relevante Annahmen f ur die Berechnung der Versicherungspr amie 33
3.2.4 Abw agung der Kriterien und Grenzen der Versicherbarkeit in Bezug auf einen
nuklearen Katastrophenfall 36
3.2.5 Zwischenfazit 38
4 Existierende Quantifizierungsmethoden f ur die Absch atzung der Schadenh ohe 39
4.1 Grundlagen der vorhandenen Ans atze 39
4.1.1 Grundlagen der Dosis-Wirkungs-Beziehungen radioaktiver Strahlung 39
I
4.1.2 Der Risikokoeffizient zur Beschreibung des Strahlenkrebsrisikos . . . . . . . 43
4.2 Die fr¨ uhen Studien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
4.2.1 Olav Hohmeyer 1989 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
4.2.2 Richard Ottinger et. al., Pace-University, New York City, 1990 . . . . . . . 45
4.2.3 Ewers/Rennings zu den monet¨ aren Sch¨ aden eines nuklearen Katastrophenfalls in Biblis, 1991 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
4.2.4 Ewers/Rennings zur Absch¨ atzung der Sch¨ aden durch einen nuklearen Katastrophenfall, 1992 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
4.3 Aktuelle Quantifizierungsans¨ atze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
4.3.1 Externalities of Energy (ExternE) - A Research Project of the European Commission, 1995 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
4.3.2 Eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zum Thema ”
4.3.3 Das ¨ Oko-Institut Darmstadt mit einer Analyse des Bedrohungspotenzials gezielter Flugzeugabsturz“ am Beispiel der Anlage Biblis A, 2007 . . . . . 52
”
4.3.4 The Other Report on Chernobyl (TORCH), 2006 . . . . . . . . . . . . . . . 53
4.3.5 Die Methodenkonvention des Umweltbundesamtes zur ¨ okonomi-schen Bewertung von Umweltsch¨ aden, 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
4.3.6 Abgeleitete eigene Ans¨ atze zur Quantifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . 55 4.4 Eine ¨ Ubersicht der verwendeten Quantifizierungsans¨ atze . . . . . . . . . . . . . . . 57
4.5 Weitere Schadenarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
5 Eintrittswahrscheinlichkeit: Bisherige Quantifizierungsmethoden und Einfluss von Szenarien auf einen nuklearen Katastrophenfall 62
5.1 Bisherige Quantifizierungsmethoden der Eintrittswahrscheinlichkeit eines nuklearen Katastrophenfalls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
5.2 Einbeziehen weiterer Szenarien mit direktem Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit eines nuklearen Katastrophenfalls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
5.2.1 Szenario Alterung der KKW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
5.2.2 Szenario eines Terroraktes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
5.2.3 Szenario eines Computervirus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
5.2.4 Szenario menschlichen Versagens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
5.2.5 Szenario eines Erdbebens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
5.3 Zusammenfassung der Sch¨ atzungen zu Eintrittswahrscheinlichkeiten . . . . . . . . 78
6 Berechnung der Pr¨ amie einer Haftpflichtversicherung f¨ ur das Risiko ” nuklearer Katastrophenfall“
6.1 Verwendete Methodik / Beschreibung des Modells . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
6.1.1 Aufgabenstellung und Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
6.1.2 Einf¨ uhrung in die Extremwerttheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
6.1.3 Wahl der Verteilungsfunktion f¨ ur das Auftreten von Schadenh¨ ohen . . . . . 83
6.1.4 Ermittlung des Maximalschadens und seiner Erwartung . . . . . . . . . . . 86
6.1.5 Mathematische Grundlagen f¨ ur die Kalkulation einer Versicherungspr¨ amie . 89
6.2 Anwendung der Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
6.2.1 Sch¨ atzung der Verteilung der Schadenh¨ ohen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
6.2.2 Sch¨ atzung des erwarteten Maximalschadens und seiner Streuung . . . . . . 94
6.2.3 Pr¨ amienszenarien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
7 Interpretation der Ergebnisse und Fazit 101
A Zus¨ atzliche Abbildungen Kapitel 1 i
B Zus¨ atzliche Abbildungen Kapitel 4 iv
C Gesichtete Literatur x
Literaturverzeichnis xvii
Abk¨ urzungsverzeichnis xxix
Symbolverzeichnis xxxii
Glossar xxxiii
Abbildungsverzeichnis
1.1 INES-Skala . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
2.1 Anteil der Energietr¨ ager an der Bruttostromerzeugung Deutschlands . . . . . . . . 10 2.2 ¨ Ubersicht ¨ uber die in Betrieb stehenden KKW in Deutschland . . . . . . . . . . . . 11
3.1 Pr¨ amien-/Kosten-Modell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
3.2 Schadenverteilung eines nuklearen Katastrophenfalls . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
3.3 Schadenarten eines nuklearen Katastrophenfalls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
3.4 Wahrscheinlichkeitsverteilung zur Veranschaulichung des Sicherheitszuschlags . . . 35
4.1 Eingreifrichtwerte f¨ ur Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
4.2 M¨ ogliche Gr¨ oßen von Umsiedlungsfl¨ achen in Folge eines nuklearen Katastrophenfalls 51
4.3 M¨ ogliche Schadenh¨ ohen durch Umsiedlungsmaßnahmen in Folge eines nuklearen Katastrophenfalls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
4.4 Sachsch¨ aden unter Ber¨ ucksichtigung von Windrichtungsszenarien f¨ ur die zw¨ olf KKW-Standorte in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
4.5 F¨ ur die Berechnung der Versicherungspr¨ amie verwendete Bewertungsgrundlagen . 58
4.6 H¨ ohen genetischer Sch¨ aden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
4.7 Schadenh¨ ohen nicht-t¨ odlicher Krebserkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
4.8 Schadenh¨ ohen t¨ odlicher Krebserkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
5.1 In Betrieb stehende KKW in Deutschland und ungef¨ ahre Anzahl meldepflichtiger Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
5.2 Entwicklung der Anzahl an Bauteileffekten in den KKW Deutschlands . . . . . . . 66
5.3 Erdbeben in Deutschland in den Jahren 800 - 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 5.4 ¨ Ubersicht ¨ uber alle in Kapitel 5 erhobenen Eintrittswahrscheinlichkeiten . . . . . . 79
IV
6.1 Wahrscheinlichkeiten f¨ ur Schadenh¨ ohen, wenn ein nuklearer Katastrophenfall eingetreten ist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
6.2 Graph der Dichte einer allgemeinen Betaverteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
6.3 verschiedene n−te Potenzen der allgemeinen Betaverteilung . . . . . . . . . . . . . 88
6.4 Darstellung der Schadenssummen, des Erwartungswertes und der Streuung . . . . 92
6.5 Kandidaten f¨ ur den erwarteten Maximalschaden und seine Streuung . . . . . . . . 95
6.6 Darstellung der je KKW und Jahr zu zahlenden Pr¨ amienh¨ ohen bei Bereitstellung der Deckungssumme am Ende des Kalkulationszeitraums . . . . . . . . . . . . . . 96
6.7 Jahrespr¨ amien in Abh¨ angigkeit der verschiedenen Zeitr¨ aume f¨ ur die Bereitstellung der gesamten Deckungssumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
6.8 Darstellung der Netto-Aufschl¨ age auf den Strompreis f¨ ur Atomstrom unter Ber¨ ucksichtigung verschiedener Szenarien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
A.1 Beschreibung der INES-Stufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ii
A.2 Regelwerkspyramide: Hierarchie der nationalen Quellen, die Beh¨ orde oder Institution, die sie erl¨ asst, sowie ihre Verbindlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iii
B.1 Windh¨ aufigkeit je Hauptwindrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . v
B.2 Schadenh¨ ohen durch Umsiedlungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . vi
B.3 Gesamte Schadenh¨ ohen je KKW Teil 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . viii
B.4 Gesamte Schadenh¨ ohen je KKW Teil 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ix
Einleitung
Am 11. M¨ arz 2011 bebte die Erde mit einer Magnitude von 9,0 vor der Pazifik-K¨ uste von Japan. Es war damit das gr¨ oßte je gemessene Erdbeben in Japan. Das Epizentrum lag etwa 370 km nord¨ ostlich von Tokio und 130 km ¨ ostlich von Sendai. Dieses Beben l¨ oste an den K¨ usten vor Sendai und Sanriku einen Tsunami mit bis zu zehn Meter hohen Wellen aus. Am Kernkraftwerk Fukushima war die Flutwelle zwar nur sieben Meter hoch, jedoch waren die dortigen Schutzw¨ alle nur f¨ ur eine maximale Wellenh¨ ohe von 5,70 m ausgelegt. Die Reaktorbl¨ ocke 1 bis 3 wurden unmittelbar nach dem Beben durch das Reaktorschutzsystem schnellabgeschaltet, wegen Wartungsarbeiten waren die Bl¨ ocke 4 bis 6 bereits heruntergefahren. Die Stromversorgung wurde auf dieselbetriebene Notstromaggregate umgeschaltet, deren unmittelbar am Meer stehenden Treibstofftanks jedoch vom Tsunami zerst¨ ort wurden. Auch die Stromversorgung mittels Batterien fiel durch die Beeintr¨ achtigung der gesamten elektrischen Anlage nach kurzer Zeit aus. Durch die fehlende K¨ uhlung kam es zu einem starken Temperaturanstieg der Reaktorkerne und s¨ amtlicher Abklingbecken sowie zur Besch¨ adigung von Brennelementen. Bei der Aufspaltung des erhitzten K¨ uhlwassers in einer Reaktion mit dem Zirkonium der Brennstabh¨ ullen entstand Wasserstoff, das Ausl¨ oser mehrerer Explosionen und Br¨ ande war. Dadurch wurden die Reaktorgeb¨ aude 1 bis 4 erheblich besch¨ adigt. Radioaktive Partikel und Strahlung wurden freigesetzt.
Es zeichnet sich bereits jetzt [Stand: 01.04.2011] ab, dass f¨ ur einen Großteil der verursachten Sch¨ aden infolge der Freisetzung von Radioaktivit¨ at der japanische Staat bzw. der japanische Steuerzahler eintreten muss. 2 Die Kosten sich realisierender Risiken, die sich aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie ergeben und die nach dem Grundsatz der bestm¨ oglichen Gefahrenabwehr und Risi-kovorsorge als praktisch ausgeschlossen und daher als hypothetisch galten, werden somit in großen Teilen sozialisiert.
In Deutschland gilt die Verkettung solcher Umst¨ ande, wie sie sich in Japan ereigneten, als ausgeschlossen. Dennoch gab es seit dem Bau der ersten Kernkraftwerke auch in Deutschland eine Vielzahl neuer Erkenntnisse ¨ uber bestehende und neue Risiken, die nicht oder nur unzureichend
in eine gesellschaftliche Debatte zum Umgang mit diesen Entwicklungen m¨ undeten. Vor allem die Anschl¨ age auf das World Trade Center am 11. September 2001 verdeutlichen das bislang f¨ ur unrea-
2 [ObikoPearson/Bandel 2011].
1
listisch betrachtete Terrorrisiko, gegen das etliche der in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke nicht oder nur unzureichend gesichert sind.
Mit Beginn der Studienerstellung im Januar 2011 war nicht abzusehen, dass die Diskussion um die Nutzung der Kernenergie durch die Ereignisse des 11. M¨ arz 2011 in Japan eine v¨ ollig neue Dimension erreichen w¨ urde. Noch am 28. Oktober 2010 verabschiedete der Bundestag eine Laufzeitverl¨ angerung deutscher Kernkraftwerke in der Form, dass die Betriebszeiten der vor 1980 in Betrieb gegangenen sieben Anlagen um acht Jahre und die der zehn ¨ ubrigen Kernkraftwerke um
14 Jahre verl¨ angert wurden. Dies wurde mit der Funktion der Kernenergie als Br¨ uckentechnologie zum Aufbau einer nachhaltigen Stromversorgung begr¨ undet.
In der Vergangenheit gab es bereits etliche Untersuchungen zu m¨ oglichen Schadenh¨ ohen, die aus einer Freisetzung großer Mengen von Radioaktivit¨ at in Folge eines nuklearen Katastrophenfalls resultieren k¨ onnen. Eine Versicherbarkeit dieser Schadensummen, die nach einer Sch¨ atzung 3 aus dem Jahr 1991 mit bis zu 10 Billionen DM angegeben wurden, durch die private Versicherungswirtschaft wurde immer ausgeschlossen.
Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, auf der Grundlage einer Analyse bereits bestehender Arbeiten zur Quantifizierung von H¨ ochstsch¨ aden eine Spannbreite m¨ oglicher Schadenh¨ ohen zu erstellen und daraus eine Versicherungspr¨ amie zu berechnen, die pro Kernkraftwerk f¨ ur die Deckung m¨ oglicher Haftpflichtrisiken eines nuklearen Katastrophenfalls zu zahlen w¨ are. Vor allem die ¨ Offentlichkeit soll somit ¨ uber die Gr¨ oßenordnung einer fiktiven Versicherungspr¨ amie f¨ ur die Nutzung von Kernenergie informiert werden, da Informationen ¨ uber von der Gesellschaft zu tragende
Kosten, die sich nicht in den Preisen f¨ ur die Nutzung eines Energietr¨ agers widerspiegeln, eine wichtige Grundlage zur Bewertung alternativer Energiequellen darstellen. Nur wenn eine hinreichende Transparenz ¨ uber m¨ ogliche so genannte externe Kosten besteht, kann eine Entscheidung im Sinne der Nachhaltigkeit getroffen werden.
3 Vgl. [Ewers/Rennings 1992 b].
Gegenstand der Studie
Die vorliegende Studie wurde im Auftrag des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) eigenst¨ andig durch die Versicherungsforen Leipzig GmbH erstellt. Die in der Studie enthaltenen Informationen beruhen auf ¨ offentlich zug¨ anglichen Quellen, die von den Versicherungsforen Leipzig als zuverl¨ assig erachtet wurden. Insbesondere ¨ ubernehmen die Versicherungsforen Leipzig keine
Garantie f¨ ur die Richtigkeit oder Vollst¨ andigkeit der in den Studien enthaltenen Informationen. Die Auswahl der Quellen erfolgte allein durch die Versicherungsforen Leipzig. Die von den Autoren der verwendeten Studien ge¨ außerten Meinungen sind nicht notwendigerweise identisch mit der Meinung der Versicherungsforen Leipzig. Die Versicherungsforen Leipzig sehen sich insbesondere der Wissenschaft verpflichtet; und sind unabh¨ angig von politischen Parteien oder Interessengruppen.
Ziel der Untersuchung ist es, auf der Grundlage vorhandener Absch¨ atzungen zu Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenausmaßen nuklearer Katastrophenf¨ alle mit großer Freisetzung, eine ad¨ aquate Versicherungspr¨ amie zur Deckung der sich f¨ ur diesen Fall ergebenden Sch¨ aden zu berechnen. Die Einheit der H¨ aufigkeiten ist dabei die Anzahl der Ereignisse pro Zeiteinheit und die Einheit der Sch¨ aden der Geldwert der zu zahlenden Versicherungssummen. Da nicht alle Schadenarten wie zum Beispiel Gesundheitssch¨ aden eindeutig quantifiziert werden k¨ onnen, werden eine Reihe von Risikokenngr¨ oßen herangezogen, die weniger versicherungsorientiert sind. In der Diskussion um die Kernenergie hat in den zur¨ uckliegenden Jahren der Begriff der ” externen Kosten“ eine wichtige Rolle als Risikokenngr¨ oße gespielt.
Ausgehend von Ausf¨ uhrungen zu generellen Aspekten der Versicherungswissenschaft werden in Kapitel 3 die Anwendbarkeit des Versicherungsgedankens sowie die Kriterien und Grenzen der Versicherbarkeit zun¨ achst allgemein erkl¨ art und dann am Beispiel eines nuklearen Katastrophenfalls er¨ ortert. Anschließend werden in Kapitel 4 nach der Darlegung von Grundlagen vorhandene Quellen zu Quantifizierungsans¨ atzen untersucht sowie deren Limitierungen erl¨ autert. In Erg¨ anzung zu den vorhandenen Ans¨ atzen wurden eigene Absch¨ atzungen vorgenommen, die im Anschluss kurz vorgestellt werden.
In Kapitel 5 wird zu Beginn die Bandbreite von in der Literatur genannten Eintrittswahrscheinlichkeiten dargestellt. Nachfolgend werden Szenarien beschrieben, die nach Auffassung der Verfasser signifikanten Einfluss auf die urspr¨ unglich angenommenen H¨ aufigkeiten katastrophaler Ereignisse
3
haben. Daraus werden Modifikationen dieser Eintrittswahrscheinlichkeiten abgeleitet. Kapitel 6 besteht zum Einen aus einer formalen Beschreibung des im Folgenden zur Berechnung der Versicherungspr¨ amie verwendeten Modells und zum Anderen aus der Berechnung selbst, wobei die erhobenen Werte aus Kapitel 3 und 5 in diese Berechnungen einfließen.
Eine abschließende Interpretation der errechneten Werte erfolgt in Kapitel 7.
Kapitel 1
Begriffsbestimmungen
In diesem Kapitel werden relevante Begriffe, die im Rahmen der Studie von Bedeutung sind, einf¨ uhrend definiert bzw. erkl¨ art. Dabei handelt es sich um:
• nukleare Ereignisse,
• International Nuclear Event Scale (Kurz: INES),
• St¨ orfall und Unfall,
• GAU und nuklearer Katastrophenfall.
Der Betrieb eines Kernkraftwerkes (KKW) kann durch verschiedene Ereignisse beeintr¨ achtigt werden. Zur Absicherung anzunehmender Ereignisabl¨ aufe m¨ ussen die Betreiber eines KKW gem¨ aß gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben, wie bspw. der Strahlenschutzverordnung, Sicher-heitsvorkehrungen treffen und Notfallschutzmaßnahmen planen. 4
Die Ereignisse k¨ onnen einerseits aus dem allgemeinen Betrieb eines Kraftwerkes und andererseits aus der Verwendung der Kernenergie resultieren. Die aufgrund der Verwendung von Kernenergie auftretenden Ereignisse werden als nukleare Ereignisse bezeichnet. Ein nukleares Ereignis wird definiert als ” jedes einen nuklearen Schaden verursachendes Geschehnis oder jede Reihe solcher aufeinanderfolgender Geschehnisse desselben Ursprungs“ 5 . Nukleare Sch¨ aden umfassen solche an Menschen, der Umwelt und Verm¨ ogenswerten. 6
Um speziell eingetretene nukleare Ereignisse bewerten zu k¨ onnen, entwickelten Experten der International Atomic Energy Agency (IAEA) und Nuclear Energy Agency of the Organization for Economic Cooperation and Development (OECD/NEA) 1989 eine Skala - die ” International Nuclear
4 Siehe hierzu [BMU 2008 b].
5 Siehe hierzu [Europ¨ aische Komission 2003] S. 0032 - 0040.
6 Siehe hierzu Kapitel 3.1.2.
5
Event Scale“, kurz INES. Die INES besteht aus sieben Stufen. Laut INES k¨ onnen nukleare Ereignisse in ” St¨ orf¨ alle“ und ” Unf¨ alle“ eingeteilt werden. Die untersten drei Stufen sind Schweregrade f¨ ur Ereignisse, die dem Sachverhalt ” St¨ orung bzw. St¨ orfall“ zugeordnet werden, w¨ ahrend die dar¨ uber hinausgehenden Ereignisabl¨ aufe in den Stufen vier bis sieben den Sachverhalt ” Unfall“ bezeichnen.
Ereignisse, die keine oder nur geringe sicherheitstechnische Bedeutung haben, werden in keiner Stufe erfasst bzw. der Stufe Null zugeordnet. 7 Im Leitfaden der INES werden die Bewertungskriterien zur Zuordnung der Ereignisabl¨ aufe dargestellt. Dabei dient ein Kriterienkatalog, der radiologische Auswirkungen innerhalb und außerhalb der Anlage des KKW und Beeintr¨ achtigungen der Sicher-heitsvorkehrungen abfragt, der Einordnung der Ereignisse. 8
Die folgende Abbildung veranschaulicht diese INES-Einteilung der Ereignisse in St¨ orf¨ alle und Unf¨ alle.
Abbildung 1.1: INES-Skala (Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an [IAEA b] S. 1)
Der Strahlenschutzverordnung gem¨ aß ist ein St¨ orfall legaldefiniert als ein ” Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage oder die T¨ atigkeit aus sicherheitstechnischen Gr¨ unden nicht fortgef¨ uhrt werden kann und f¨ ur den die Anlage auszulegen ist [bez¨ uglich einzurichtender Sicher-
7 Auchdie Gesellschaft f¨ ur Reaktorsicherheit greift diese Einteilung der Ereignisse in St¨ orf¨ alle und Unf¨ alle auf. Siehe hierzu: [GRS].
8 Abbildung A.1 in Anhang A veranschaulicht die gesamte Bewertung.
heitssysteme] oder f¨ ur den bei der T¨ atigkeit vorsorglich Schutzvorkehrungen vorzusehen sind.“ 9 Als Unfall wird dann ein St¨ orfall bezeichnet, bei dem es zu einer Freisetzung radioaktiver Strahlung von mehr als 50 Millisievert 10 kommt (effektive Dosis). 11
Das KKW muss gegen den gr¨ oßten anzunehmenden Unfall (GAU) sicherheitstechnisch ausgelegt sein, um seine Betriebsgenehmigung zu erhalten. 12 Der Betreiber muss demnach daf¨ ur Sorge tragen, geeignete und funktionst¨ uchtige Sicherheitssysteme und -maßnahmen vorzuhalten, die einem GAU standhalten und nukleare Sch¨ aden verhindern. Daher wird dies oft auch als Auslegungsst¨ orfall bzw. -unfall bezeichnet. Der aktuelle Stand der Wissenschaft und Technik, verankert in den Sicherheitskriterien und Leitlinien f¨ ur Kernkraftwerke 13 , gibt dabei Hinweis darauf, welche Unf¨ alle beherrscht werden m¨ ussen. 14
Ein nukleares Ereignis, das einen nuklearen Katastrophenfall ausl¨ ost, ist ein nuklearer Unfall, der das Maß ¨ uberschreitet, das ein Kernkraftwerk sicherheitstechnisch und mit geeigneten Notfallmaßnahmen gerade noch beherrschen kann. Ein nuklearer Katastrophenfall ist daher ein auslegungs¨ uberschreitender Unfall und damit gleichsam eine Realisation des verbleibenden Restrisikos. Mit Restrisiko wird das Risiko bezeichnet, das die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen ¨ ubersteigt
bzw. das bei deren Aufstellung nicht mit ber¨ ucksichtigt und bewusst oder unbewusst eingegangen wurde. 15 In der Presse wird der nukleare Katastrophenfall oft mit dem Begriff Super-GAU bezeichnet; der Zusatz ” Super“ deutet an, dass dieser Unfall ¨ uber einen GAU hinausgehende Auswirkungen
nach sich zieht. Im Rahmen der hier vorliegenden Studie wird jedoch der Begriff nuklearer Kata-
strophenfall f¨ ur ein solches Ereignis gew¨ ahlt, der sich an den vorher erl¨ auterten Begriffen ” Ereignis“ und der Beschreibung der INES-Stufe 7 ” wendet auch die Bundesregierung diese Begrifflichkeit.
16
Oft wird der nukleare Katastrophenfall auch mit dem Begriff Kernschmelzunfall gleichgesetzt, was damit begr¨ undet wird, dass gr¨ oßere Mengen radioaktiver Stoffe erst freigesetzt werden k¨ onnen,
9 § 3 Abs. 2 Nr. 28 StrlSchV.
10
Sievert (Sv) ist die spezielle Einheit der ¨
Aquivalentdosis und der effektiven Dosis. Diese ergibt sich aus
Joule/Kg
= 1 Sievert. Ein Sievert entspricht 1.000 Millisievert (mSv). Dabei ist die ¨ gr¨ oße f¨ ur die biologische Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen. Die effektive Dosis ber¨ ucksichtigt die verschiedenen Empfindlichkeiten der Organe und Gewebe bez¨ uglich stochastischer Strahlenwirkungen durch die Multiplikation spezifizierten Organdosen mit einem Gewebe-Wichtungsfaktor.
11 Siehe hierzu: § 3 Abs. 2 Nr. 35 StrlSchV ” Unfall: Ereignisablauf, der f¨ ur eine oder mehrere Personen eine
effektive Dosis von mehr als 50 Millisievert zur Folge haben kann“. Im Vergleich hierzu § 5 Satz 2: ” Die Grenzwerte
der effektiven Dosis im Kalenderjahr betragen nach § 46 Abs. 1 f¨ ur den Schutz von Einzelpersonen der Bev¨ olkerung 1 Millisievert und nach § 55 Abs. 1 Satz 1 f¨ ur den Schutz beruflich strahlenexponierter Personen bei deren Berufsaus¨ ubung 20 Millisievert.“
12 Vgl. hierzu § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StrlSchV.
13 Siehe hierzu Abbildung A.2 in Anhang A.
14 Vgl. [Ewers/Rennings 1992 a].
15 Vgl. [Ewers/Rennings 1992 a].
16 Vgl. [Bundesregierung 2010 a] S.1.
wenn der Reaktorkern schmilzt. 17 Dennoch bedingt ein Kernschmelzunfall nicht unbedingt einen nuklearen Katastrophenfall, da es nicht zwangsl¨ aufig zu einer mengenm¨ aßig großen Freisetzung an radioaktivem Material kommen muss. Dies l¨ asst sich beispielweise mit dem Unfall im Kernkraftwerk Three Mile Island, Harrisburg, im Jahre 1979 verdeutlichen. 18
Ein nuklearer Katastrophenfall erfordert ” Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Bev¨ olkerung
und somit Maßnahmen des Katastrophenschutzes zur Verh¨ utung oder Reduzierung der Strahlenexposition“ 19 .
Ein weiterer Grund, warum sich die vorliegende Studie nicht an der Bezeichnung Kernschmelzunfall orientiert, ist der, dass man damit bereits einen Unfall ab INES-Stufe 5 als nuklearen Katastrophenfall klassifizieren m¨ usste, da es bereits auf dieser Stufe zur Kernschmelze kommt. Weil in diesem Fall aber, wie bereits beschrieben, noch M¨ oglichkeiten bestehen, diesen Unfall durch Notfallmaßnahmen zu beherrschen bzw. die Auswirkungen gegen¨ uber der Umwelt einzugrenzen, wird in der Wissenschaft generell erst ab Stufe 7 von einem nuklearen Katastrophenfall gesprochen. Bei einem Unfall, der dieser Stufe zugeordnet wird, kommt es zu einem katastrophalen Unfall, d.h. in weiten Gebieten zu schweren Sch¨ aden der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch eine große Freisetzung radioaktiven Materials, die nicht durch die vorhandenen Notfallmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen h¨ atten verhindert werden k¨ onnen. 20
Verdeutlicht werden kann diese Abgrenzung durch die Ereignisse in den KKW Three Mile Island (Harrisburg) und Tschernobyl. Der Unfall in den USA wurde der Stufe 5 zugeordnet und z¨ ahlt somit nicht als nuklearer Katastrophenfall, w¨ ahrend der in Tschernobyl in Stufe 7 eingeordnet wird. 21
Die folgenden Kapitel zur Ermittlung der Haftpflichtversicherungspr¨ amie beziehen sich ausschließlich auf das Haftungsrisiko des KKW-Inhabers im Fall eines nuklearen Katastrophenfalls, der einen H¨ ochstschaden ausl¨ ost. Dessen Ausmaß bestimmt die H¨ ohe des Schadenersatzes; hinzu kommt eine Sch¨ atzung der Eintrittswahrscheinlichkeit des H¨ ochstschadens. Diese Faktoren fließen in die Bestimmung der H¨ ohe der resultierenden Versicherungspr¨ amie f¨ ur das Haftpflichtrisiko ein.
17 Vgl. [Ewers/Rennings 1992 a] und Definition und Ausf¨ uhrungen von Kernschmelzunf¨ allen in [GRS 1989].
18 Bei diesem Bei diesem Ereignis schmolz ca. ein Drittel des Reaktorkerns, dennoch konnten die Mitarbeiter durch richtiges Interagieren schlimmere Auswirkungen verhindern. Es kam zur Freisetzung radioaktiver Gase und K¨ uhlfl¨ ussigkeit in die Umwelt. Vgl. [Spiegel-Online 2009]. Der Fall im KKW Three Mile Island wurde aber nicht als nuklearer Katastrophenfall eingestuft. Siehe hierzu: [Spiegelberg Planer 2010], S. 16 ff.
19 [Bundesregierung 2010 a], S. 1.
20 Vgl. [Weil 2003], S. 35. Auch die Bundesregierung ordnet einen nuklearen Katastrophenfall der INES-Stufe 7 zu. Siehe hierzu [Bundesregierung 2010 b], S. 1.
21 Vgl. [Spiegelberg Planer 2010], S. 16 ff.
Kapitel 2
Betrieb eines Kernkraftwerkes und
sich daraus ergebende
Haftungsstrecken
Ein Kernkraftwerk ist ein W¨ armekraftwerk, das der Erzeugung elektrischen Stroms mittels Kernenergie dient. Vereinfacht beschrieben wird dabei das heiße Wasser oder der Dampf, der f¨ ur den Antrieb der Turbinen zur Energieerzeugung in der Anlage ben¨ otigt wird, durch kontrollierte Spaltung der Atomkerne von angereichertem Uran oder Thorium erzeugt. Dieser Vorgang findet in einem Reaktor statt. Dabei treten im Reaktorkern sowohl eine hohe Energiedichte als auch radioaktive Strahlung auf.
Bedeutung der Stromerzeugung durch KKW in Deutschland
In Deutschland existieren derzeit 17 Kernkraftwerke mit einer Gesamtbruttoleistung von 21.517 MW e (Potenzial) und einer Stromerzeugung i.H.v. rund 140,6 Mrd. kWh (im Jahr 2010, brutto). 22
Der durch Kernenergie erzeugte Strom macht in Deutschland einen nicht unerheblichen Teil der gesamten in Deutschland verbrauchten Menge an Prim¨ arenergie aus. Im Jahr 2010 hatte die Kernenergie einen Anteil am gesamten Energieverbrauch von ca. 22,6 Prozent. 23 In Abbildung 2.1 wird jeweils der Anteil der Energietr¨ ager am Prim¨ arenergieverbrauch dargestellt.
Einteilung der KKW-Typen hinsichtlich der Art der Reaktork¨ uhlung und der Stromerzeugung
22 Siehe hierzu Abbildung 2.2. MWe bedeutet MegaWatt electrical und gibt die Leistung des Kernkraftwerks in Bezug auf dessen Erzeugung elektrischer Energie wieder.
23 Siehe hierzu [AGEB 2011 a], S. 23.
9
Abbildung 2.1: Anteil der Energietr¨ ager an der Bruttostromerzeugung Deutschlands (Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an [AGEB 2011 a] S.24)
Hinsichtlich der eingesetzten K¨ uhlungstechnik handelt es sich bei allen in Deutschland betriebenen Kernkraftwerken um Leichtwasserreaktoren, bei denen die Brennst¨ abe in den Reaktoren durch Wasser gek¨ uhlt werden. Hinsichtlich der Technik der Stromerzeugung sind elf der KKW dem Typ der Druckwasserreaktoren (DWR) 24 zuzuordnen, w¨ ahrend die restlichen KKW Siedewasserreaktoren (SWR) 25 sind. 26
Diese Reaktortypen unterscheiden sich dadurch, dass bei den Siedewasserreaktoren durch Verdunsten des K¨ uhlwassers entstehender Wasserdampf direkt zum Antrieb der Turbinen genutzt wird, w¨ ahrend bei den Druckwasserreaktoren das Wasser durch den vorherrschenden Druck nicht verdampft, sondern das im fl¨ ussigen Aggregatzustand bleibende Wasser einen weiteren Wasserkreislauf anheizt und der dabei entstehende Dampf die Turbinen antreibt. 27
Zur Zuordnung der Kernkraftwerke siehe Abbildung 2.2. Diese stellt alle in Deutschland betriebe-
24 Hierzuz¨ ahlen die Kernkraftwerke Biblis A und B, Brokdorf, Emsland, Grafenrheinfeld, Grohnde, Isar 2, Neckarwestheim 1 und 2, Philippsburg 2 und Unterweser.
25 Hierzu z¨ ahlen die Kernkraftwerke Gundremmingen B und C, Isar 1, Philippsburg 1, Kr¨ ummel und Brunsb¨ uttel.
26 Vgl. [Deutsches Atomforum e.V.].
27 Vgl. [Informationskreis KernEnergie]. Zur n¨ aheren Beschreibung der Funktionsweise eines Druckwasserreaktors siehe [GRS 1989], S. 109 ff. Weitere Ausf¨ uhrungen zur Funktionsweise verschiedener Typen von Kernkraftwerken in [Konstantin 2007], S. 242 ff.
nen KKW dar. 28
Abbildung 2.2: ¨ Ubersicht ¨ uber die in Betrieb stehenden KKW in Deutschland (Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an [BMU 2010] und [Paulitz 2010])
Wertsch¨ opfungsbereiche eines KKW
Das Betreiben eines KKW inklusive Zwischen- und Endlagerung der Brennst¨ abe kann in folgende verschiedene Wertsch¨ opfungsbereiche unterteilt werden.
• Bau der KKW,
• Erschließung und Abbau des Urans/Thoriums,
• Herstellung von Brennelementen,
• Aufnahme und Einlagerung von Brennelementen und Anlagenteilen,
• Betrieb der KKW,
• Zwischenlagerung/Endlagerung zerlegter Brennelemente und endzulagernder Anlagenteile im KKW,
28 Diese Gesamtzahl bezieht sich auch auf die sieben ¨ altesten KKW (vor 1980 in Betrieb genommen), ungeachtet des zur Zeit der Studienerstellung im M¨ arz 2011 bestehenden Moratoriums, aufgrund dessen diese KKW ihren Betrieb zun¨ achst tempor¨ ar einstellen mussten.
• Transport von Brennelementen und endzulagernder Anlagenteile,
• Zwischenlagerung/Endlagerung zerlegter Brennelemente und endzulagernder Anlagenteile außerhalb des KKW,
• R¨ uckbau der KKW.
In jedem dieser einzelnen Wertsch¨ opfungsbereiche besteht das Risiko nuklearer Ereignisse, die bei Eintritt Sch¨ aden nicht nur am KKW selber, sondern insbesondere auch an der das KKW umgebenden Umwelt (im Sinne von Menschen, Infrastruktur, Flora und Fauna) verursachen k¨ onnen. F¨ ur den finanziellen Schadenersatz sollte eine verantwortliche (juristische) Person identifiziert und haftbar gemacht werden.
Die aktuelle Haftungssituation und Deckungsvorsorge der KKW-Inhaber in Deutschland
nuklearen Sch¨ aden“ 29 im Rahmen des KKW-Betriebs, d.h. in denen es zur Besch¨ adigung F¨ ur alle ”
der Umsysteme kommt, haftet allein der Inhaber des KKW. 30 Anlagenbauer oder Zulieferer sind von der Haftung nicht betroffen. 31 Die Haftungspflicht entspricht generell einer strikten Gef¨ ahrdungshaftung, d.h. es kommt bei einem Schaden nicht auf dessen Widerrechtlichkeit oder Verschulden des Inhabers an. 32 Der Inhaber eines KKW haftet unbegrenzt und unabh¨ angig vom Verschulden gegen¨ uber Schadenersatzforderungen Dritter 33 , d.h. er muss Dritten gegen¨ uber Schadenersatz leisten. Darin eingeschlossen sind auch bspw. Kosten f¨ ur die kurzfristige Evakuierung und die Umsiedlung der Bev¨ olkerung im Umkreis betroffener KKW. 34 Von den Schadenersatzverpflichtungen ausgenommen sind Sch¨ aden an der Kernanlage an sich, an anderen Kernanlagen, die sich auf dem gleichen Gel¨ ande befinden sowie an den Verm¨ ogenswerten, die sich auch auf dem Gel¨ ande befinden und im Zusammenhang mit dem KKW verwendet werden (sollen). 35 Die Inhaber der KKW sind von der Haftung generell ausgeschlossen, wenn der Schaden direkt durch einen bewaffneten Konflikt, Krieg und andere Feindseligkeiten oder einen Aufstand verursacht wird. 36
Die in der Realit¨ at faktische Haftungsleistung der Inhaber wird aber aufgrund der Vorschriften des Atomgesetzes begrenzt. Diesen zufolge muss der Inhaber eines KKW zur Erf¨ ullung seiner gesetzlichen Schadensersatzverpflichtungen eine Deckungsvorsorge in H¨ ohe von 2.500 Mio. Euro pro
29 Der Begriff ” nuklearer Schaden“ wird in Art. 1 Abs. a Ziffer (vii) des Protokolls der ¨ Anderungen des Pariser ¨ Ubereinkommens (2004) definiert. Siehe hierzu auch die Ausf¨ uhrungen in Kapitel 3.2.2.
30 Vgl. § 31 Abs. 3 AtG.
31 Vgl. § 31 Abs. 3 AtG und [Diekmann/Horn 2007], S. 49.
32 Vgl. § 25 AtG.
33 Vgl. § 31 AtG.
34 Vgl. [Bundesregierung 2010 a], S. 7.
35 Vgl. Art. 3 Abs. a des Protokolls der ¨ Ubereinkommens (2004) und § 31 AtG. F¨ ur die Ver-Anderungen des Pariser ¨
sicherung dieser Sch¨ aden ist der Betreiber der kerntechnischen Anlage verantwortlich. Vgl. [Bundesregierung 2010 c], S. 6.
36 Vgl. Art. 9 des Protokolls der ¨ Anderungen des Pariser ¨ Ubereinkommens (2004).
KKW vorhalten. 37 F¨ ur ¨ uber die Deckungsvorsorge hinausgehende Schadenersatzleistungen haftet zwar der Inhaber, aber durch die in § 34 AtG verankerte Freistellungsverpflichtung ¨ ubernimmt der
Staat dar¨ uber hinausgehende Schadenersatzleistungen, wenn der Inhaber diese nicht ¨ ubernehmen
kann. 38 Die Bereitstellung dieser gesetzlichen Schadenersatzleistungen und damit in Verbindung stehende Maßnahmen sind in der atomrechtlichen Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) festgelegt. Dort ist beispielsweise geregelt, dass die 2.500 Mio. Euro Deckungsvorsorge durch ” eine Haftpflichtversicherung oder eine sonstige finanzielle Sicherheit erbracht werden“ 39 kann. Es k¨ onnen auch verschiedene oder gleiche Formen der Vorsorgemaßnahmen miteinander verbunden werden. 40
Derzeit setzt sich die Absicherung der 2.500 Mio. Euro Deckungsvorsorge aus zwei Komponenten zusammen: Zum Einen sichern die Inhaber der KKW in Deutschland derzeit jeden Kernkraftwerksblock mit einer Haftpflichtversicherungsdeckung, bereitgestellt durch den Nuklearversicherungspool Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft GbR, bis zu einer H¨ ohe von 255,65 Mio. Euro 41 ab. 42 Zum Anderen besteht ein erg¨ anzender Solidarvertrag der Obergesellschaften der Inhaber der KKW, durch den sich diese gemeinsam gegenseitig zu einer Zahlung bis zu einer H¨ ohe von 2.356,57 Mio. Euro 43 im Schadenfall verpflichten. 44 Grundlage dieses Solidarvertrages stellen testierte finanzielle Sicherheiten der Gesellschaften dar, die innerhalb eines Jahres liquidierbar sind. 45
Zus¨ atzlich zur Deckungsvorsorge seitens der Inhaber stehen Mittel aus dem Br¨ usseler Zusatz¨ ubereinkommen zur Verf¨ ugung. Dabei werden bis zu 300 Mio. Euro aus ¨ offentlichen Mitteln durch die EU bereitgestellt. Diese Summe reicht nach Auffassung des Bundesministeriums f¨ ur Wirtschaft und Technologie aus, um den H¨ ochstschaden eines nuklearen Ereignisses mit Kernschmelze zu decken. 46
Damit summieren sich die Mittel, die im Haftungsfall dem Inhaber eines Kernkraftwerksblockes
37 Vgl. § 13 Abs. 3 AtG. Diese Begrenzung der Deckungsvorsorge auf 2,5 Mrd. wird als realistische H¨ ohe zur Deckung der Schadenersatzanspr¨ uche aufgrund eines nuklearen Ereignisses gesehen.
38 Vgl. § 34 Abs. 1 AtG und dazu die Ausf¨ uhrungen in [Haubner 2009], S. 41.
39 § 1 AtDeckV.
40 Vgl. § 1 AtDeckV.
41 Dies entsprach bis April 2002 - bis zur Novellierung des Atomgesetztes - der gesetzlichen Deckungsvorsorgepflicht.
42 Die beiden Reaktorbl¨ ocke in Grundremmingen werden beide zusammen bis 255,65 Mio. Euro abgesichert. Vgl. [Irrek 2008], S. 1.
43 Dieser Betrag ergibt sich aus seiner Haftpflicht-Deckungsvorsorge i.H.v. 2.244,355 Mio. Euro zuz¨ uglich gesch¨ atzter Schadensabwicklungskosten (5%) i.H.v. 112,218 Mio. Euro.
44 [Wuppertal Institut 2007], S. 12.
45 Vgl. [Bundesregierung 2010 c], S. 1
46 Vgl. [Bundesministerium f¨ ur Wirtschaft und Technologie 2010], S. 2
zur Verf¨ ugung stehen, wie folgt:
255, 65 Mio. Euro aus der Haftpflichtversicherung + 2 .356, 57 Mio. Euro aus dem Solidarvertrag der Obergesellschaften + 300, 00 Mio. Euro aus dem Br¨ usseler Zusatz¨ ubereinkommen = 2 .912, 22 Mio. Euro
Damit sind zun¨ achst die gesetzlichen Anforderungen an die Deckungsvorsorge zur Begleichung von Haftpflichtanspr¨ uchen erf¨ ullt.
Hintergr¨ unde der gesetzlichen und EU-rechtlichen Regelung des Haftungsrechts von KKW-Inhabern
Die Haftung bei nuklearen Ereignissen wird sowohl international bzw. auf EU-Ebene als auch auf Grundlage deutscher Haftungsvorschriften geregelt.
47
Grundlegend gilt seit 1960 nach den Regeln Ubereinkommens
48
und des Gemeinsamen Protokolls
49
, erg¨ anzt durch das Atomgedes Pariser ¨
setz, die sog. ” Haftungsrechts n¨ aher beleuchtet. Die internationalen Vereinbarungen - Pariser ¨ Ubereinkommen, Br¨ usseler Zusatz¨ ubereinkommen sowie Wiener ¨ Ubereinkommen - wurden getroffen, um die industrielle Nutzung der Kernenergie trotz bestehender Risiken erm¨ oglichen zu k¨ onnen. Insbesondere das im Jahr 1960 abgeschlossene Pariser ¨ Ubereinkommen besch¨ aftigt sich mit dem Haftungsrecht bei Schadenersatzforderungen aufgrund nuklearer Ereignisse und verankerte die strikte Gef¨ ahrdungshaftung im Rahmen der Nutzung von Atomenergie.
Trotz ¨ uber die Jahrzehnte offenbar gewordener L¨ ucken im internationalen System des Atomhaftungsrechts und gewandelter Vorstellungen von Nutzen und Risiken der friedlichen Nutzung von Kernenergie blieben die grundlegenden Prinzipien der einschl¨ agigen ¨ Ubereinkommen zur Atomhaftung weitestgehend unver¨ andert. In einem mehrj¨ ahrigen Prozess wurde das Pariser ¨ Ubereinkommen
mit dem Protokoll 2004 einer grundlegenden Reform unterzogen. Die Bundesregierung stimmte dem Protokoll 2004 zu, bislang ist es aber noch nicht in Kraft getreten. 51 Die Pariser Konvention von 1960 fordert, dass jeder Betreiber von KKW zwischen 6 und 18 Mio. Euro f¨ ur die Kompensation von Sch¨ aden zur Verf¨ ugung h¨ alt. Die ¨ uberholten Protokolle von 2004 fordern mindestens eine Haf-
tung des Betreibers in H¨ ohe von 700 Mio. Euro (Pariser Protokoll) bzw. 1.500 Mio. Euro (Protokoll
47 F¨ ur eine ¨ Ubersicht ¨ uber das internationale Atomrecht siehe [BfS b]. Direkt zur Ver¨ offentlichung der Umsetzung in Deutschland siehe BGBl II, Nr. 24, 29. August 2008, S. 902.
48 Pariser ¨ Ubereinkommen meint das ¨ Ubereinkommen vom 29. Juli 1960 ¨ uber die Haftung gegen¨ uber Dritten auf
dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 1976 (BGBl. II S. 310, 311) und des Protokolls vom 16. November 1982 (BGBl. 1985 II S. 690).
49
Gemeinsames Protokoll meint das Gemeinsame Protokoll vom 21. September 1988 ¨
Wiener ¨ Ubereinkommens und des Pariser ¨ Ubereinkommens (BGBl. 2001 II S. 202, 203), siehe [IAEA 1992].
50 Vgl. § 25 Abs. 1 Satz 1 AtG
51 F¨ ur weiterf¨ uhrende Analyse des Pariser ¨ Ubereinkommens siehe [Blobel 2005].
des Br¨ usseler Zusatz¨ ubereinkommens). 52
Bezogen auf das EU-Haftungsrecht gibt es folgende Tendenzen: Auf europ¨ aischer Ebene wird seit Ende der 1980er Jahre eine Einigung ¨ uber gemeinschaftliche Maßnahmen in der Umwelthaftung
angestrebt. 1993 legte die EU-Kommission ein Gr¨ unbuch, 2000 ein Weißbuch zur Umwelthaftung und daraufhin Anfang 2002 einen Richtlinienvorschlag vor. In dem EU-Richtlinienvorschlag zum Umwelthaftungsrecht wurde u.a. von Umweltverb¨ anden gefordert, die Haftung auch auf Kernkraftwerke auszudehnen. In der am 21. April 2004 verabschiedeten Fassung der EU-Richtlinie ¨ uber
Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltsch¨ aden 53 werden nukleare Sch¨ aden mit Verweis auf die Regelungen in den internationalen ¨ Ubereinkommen vom Umwelthaftungsrecht
ausgeschlossen - geregelt in Art. 4 Abs. 4 Richtlinie 2004/35/EG:
Diese Richtlinie gilt nicht f¨ ur nukleare Risiken oder Umweltsch¨ aden oder die unmittelbare Gefahr
”
solcher Sch¨ aden, die durch die Aus¨ ubung von T¨ atigkeiten verursacht werden k¨ onnen, die unter den Vertrag zur Gr¨ undung der Europ¨ aischen Atomgemeinschaft fallen, oder durch einen Vorfall oder eine T¨ atigkeit verursacht werden, f¨ ur die die Haftung oder Entsch¨ adigung in den Anwendungsbereich einer der in Anhang V aufgef¨ uhrten internationalen ¨
Ubereink¨ unfte, f¨ allt.“ 54 k¨ unftiger ¨ Anderungen dieser ¨
In Anhang V der Richtlinie 2004/35/EG sind folgende Internationale ¨ Ubereinkommen aufgef¨ uhrt:
• Pariser ¨ Ubereinkommen vom 29. Juli 1960 ¨ uber die Haftung gegen¨ uber Dritten auf dem
Gebiet der Kernenergie und Br¨ usseler Zusatz¨ ubereinkommen vom 31. Januar 1963;
• Wiener ¨ Ubereinkommen vom 21. Mai 1963 ¨ uber die zivilrechtliche Haftung f¨ ur nukleare Sch¨ aden;
• ¨ Ubereinkommen vom 12. September 1997 ¨ uber zus¨ atzliche Entsch¨ adigungsleistungen f¨ ur nuklearen Schaden;
• Gemeinsames Protokoll vom 21. September 1988 ¨ uber die Anwendung des Wiener ¨ Ubereinkommens und des Pariser ¨ Ubereinkommens;
• Br¨ usseler ¨ Ubereinkommen vom 17. Dezember 1971 ¨ uber die zivilrechtliche Haftung bei der Bef¨ orderung von Kernmaterial auf See.
Das deutsche Atomgesetz erg¨ anzt und konkretisiert die Haftungsregelungen der internationalen uber die Mindesthaftung des Pariser ¨ Vereinbarungen. Dabei geht die Haftung weit ¨ Ubereinkommens
hinaus, denn nach § 31 Abs. 3 AtG haftet der Inhaber eines Kernkraftwerkes der H¨ ohe nach unbegrenzt. Neben Deutschland findet eine solche unbegrenzte Haftung nur noch in der Schweiz und in
52 [Schneider et al. 2009], S. 72.
53 Richtlinie 2004/35/EG des Europ¨ aischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 ¨ uber Umwelthaftung
zur Vermeidung und Sanierung von Umweltsch¨ aden, EU ABl L 143/56.
54 Art. 4 Abs. 4 Richtlinie 2004/35/EG.
Japan Anwendung. Auch im deutschen Recht entspricht die Haftung einer strikten Gef¨ ahrdungshaftung. 55
Seit der Novellierung des Atomgesetzes im Jahr 2002 ist die Deckungsvorsorge der Inhaber der KKW zur Erf¨ ullung ihrer Schadensersatzverpflichtungen auf 2.500 Mio. Euro pro KKW aufgestockt worden. 56 Details zur derzeitigen Haftungssituation von KKW-Inhabern und die Zusammensetzung dieser Deckungsvorsorge wurden im vorangegangenen Abschnitt beschrieben.
Zwischenfazit aus den vorangegangenen Abs¨ atzen
Obwohl die aktuell von den KKW-Inhabern vorgehaltene Deckungsvorsorge den gesetzlichen An-forderungen entspricht, wirft selbst diese - gegen¨ uber den Regelungen vor der Novellierung des Atomgesetzes im Jahr 2002 - bereits erh¨ ohte Deckungsvorsorge Zweifel auf, ob sie ausreichend ist, im Schadenfall den Schadenersatzverpflichtungen gegen¨ uber Dritten nachkommen zu k¨ onnen.
Sollte ein nuklearer Katastrophenfall eintreten, dessen Schaden h¨ oher ist als die gesetzliche De-ckungsvorsorge, haftet prinzipiell der Inhaber des KKW unbegrenzt f¨ ur die Schadenteile, die die 2.500 Mio. Euro zzgl. 300 Mio. Euro aus dem EU-Zusatz¨ ubereinkommen ¨ ubersteigen. Sollte der
KKW-Inhaber nicht leisten k¨ onnen, l¨ age es in letzter Konsequenz beim Staat, im Schadenfall f¨ ur einen wesentlichen Anteil der Schadensersatzleistungen aufkommen zu m¨ ussen. Dies entspr¨ ache letztlich einer erheblichen Belastung der Allgemeinheit.
Die vorliegende Studie soll folgende zentrale Frage beantworten: Wie hoch m¨ usste die Pr¨ amie f¨ ur eine Haftpflichtversicherung sein, mit der innerhalb eines definierten Zeitraums Vorsorge f¨ ur einen Maximalschaden aus einem nuklearen Katastrophenfall getroffen werden kann? Die Antwort auf diese Frage wird in den Kapiteln 4 bis 6 mittels diversen bestehenden Expertensch¨ atzungen hinsichtlich zu erwartender Schadenh¨ ohen und angenommener Schadeneintrittswahrscheinlichkeiten sowie Methoden der Extremwerttheorie hergeleitet.
55 Vgl. § 25 AtG.
56 Vgl. § 13 Abs. 3 AtG. Diese Begrenzung der Deckungsvorsorge auf 2,5 Mrd. wird als realistische H¨ ohe zur Deckung der Schadenersatzanspr¨ uche aufgrund eines nuklearen Ereignisses gesehen.
Kapitel 3
Dimensionen des
Versicherungsschutzes f ¨ ur einen
nuklearen Katastrophenfall
Die Dimensionen des Versicherungsschutzes f¨ ur ein definiertes Risiko ergeben sich aus dem im Versicherungsvertrag festgehaltenen Versicherungsfall (versicherte Gefahren) und den daraus resultierenden Sch¨ aden an den versicherten Risiken bzw. den damit zusammenh¨ angenden, im Versicherungsvertrag festgelegten Leistungen des Versicherers. 57
Im folgenden Kapitel 3.1 werden wichtige versicherungswissenschaftliche Begrifflichkeiten definiert und die Dimensionen des Versicherungsschutzes im Einzelnen n¨ aher erl¨ autert. Im darauf folgenden Kapitel 3.2 wird die versicherungswissenschaftliche Sichtweise auf den Sachverhalt eines nuklearen Katastrophenfalls angewandt.
Grunds¨ atzlich beziehen sich diese Kapitel auf die Haftpflichtversicherung 58 als Versicherungszweig der Schadenversicherung 59 zur Absicherung der Sch¨ aden, die durch einen nuklearen Katastrophenfall verursacht werden bzw. der daraus resultierenden Schadenersatzanspr¨ uche Dritter. In den einzelnen Kapiteln wird daher auch die Haftpflichtversicherung n¨ aher beleuchtet.
57 Vgl. [Farny 2006], S. 382ff.
58 Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, durch die berechtigte Schadenersatzanspr¨ uche eines gesch¨ adigten Dritten aufgrund eines von einer nat¨ urlichen oder juristischen Person verursachten oder verschuldeten Schadens abgesichert werden. Vgl. hierzu [F¨ urstenwerth/Weiß 2001], S. 306 f.
59 Eine Schadenversicherung ist eine Versicherung, ” deren Versicherungsleistung [direkt] auf einen
tats¨ achlich entstanden und konkret nachweisbaren Schaden am Verm¨ ogen der Versicherten begrenzt ist.“ [F¨ urstenwerth/Weiß 2001], S. 567.
17
3.1 Versicherungswissenschaftliche Begriffsbestimmungen des
Versicherungsschutzes
3.1.1 Versicherung und versichertes Risiko
F¨ ur den Begriff Risiko existieren eine Vielzahl verschiedener Definitionen sowohl in der allgemeinen wirtschaftswissenschaftlichen als auch in der speziellen versicherungswissenschaftlichen Literatur. ¨ Ubereinstimmend definieren alle Quellen ” Risiko“ als den Sachverhalt, dass die Entscheidungen und
das damit verkn¨ upfte (wirtschaftliche) Verhalten und Handeln eines Wirtschaftssubjektes nicht zu einem bestimmten genau festlegbaren Ergebnis f¨ uhren, sondern dass Abweichungen vom erwarteten Ergebnis aufgrund von (Umwelt-)Einfl¨ ussen auftreten k¨ onnen. 60 Diese Ergebnism¨ oglichkeiten treten jeweils mit unterschiedlichen - sowohl bekannten als auch unbekannten - Wahrscheinlichkeiten auf, weshalb sich ein Risiko auch durch eine Wahrscheinlichkeitsverteilung m¨ oglicher Ergebnisse einer Handlung ausdr¨ uckt.
Insgesamt ist ein Risiko also durch eine Wahrscheinlichkeitsverteilung mit einem Erwartungswert der mit den Wahrscheinlichkeiten gewichtete Durchschnitt aller Ergebnism¨ oglichkeiten“ 61 - und - ”
einer gewissen Streuung, die die Abweichungen vom erwarteten Ergebnis angibt, beschrieben. 62 Dabei k¨ onnen die Abweichungen des tats¨ achlichen Ergebnisses vom Erwartungswert g¨ unstiger Art (wie bspw. mehr Gewinn innerhalb einer Periode als erwartet) oder ung¨ unstiger Art (bspw. weniger Gewinn innerhalb einer Periode als erwartet) sein.
Bezogen auf die Versicherungswirtschaft werden nur die ung¨ unstigen Abweichungen vom Erwartungswert einer Wahrscheinlichkeitsverteilung, gemessen an wirtschaftlichen Gr¨ oßen, in die Betrachtung einbezogen. Diese Abweichungen werden als Sch¨ aden bezeichnet. Daher wird die Wahrscheinlichkeitsverteilung (der m¨ oglichen negativen Ergebnisse einer Handlung) auch als Schadenverteilung bezeichnet. 63 Wenn die Wirtschaftssubjekte diese ung¨ unstigen Abweichungen bzw. Risiken nicht selbst tragen k¨ onnen oder wollen, besteht - soweit die Grenzen der Versicherbarkeit (s.u.) nicht ¨ uberschritten sind - die M¨ oglichkeit, diese auf Versicherungsunternehmen zu ¨ uberw¨ alzen. Dabei ¨ ubertragen die Wirtschaftssubjekte die gesch¨ atzte Schadenverteilung an den Versicherer; als Gegenleistung zahlen die Wirtschaftssubjekte dem Versicherer eine Versicherungspr¨ amie. Der
60 Ursachen f¨ ur diese Ergebnism¨ oglichkeiten resp. Abweichungen des tats¨ achlichen Ergebnisses vom erwarteten Ergebnis sind Einfl¨ usse der nat¨ urlichen Umwelt (wie St¨ urme, Erdbeben, etc.), technische Einfl¨ usse (wie Versagen technischer Systeme), die wirtschaftliche Umwelt (wie Maßnahmen des Konzerns oder der Konkurrenten) oder Einfl¨ usse der Gesellschaft (bspw. Gesetzgebung oder Handeln von dritten Personen). Weitere Unsicherheiten ¨ uber die
tats¨ achliche Ergebnisauspr¨ agung ergeben sich dadurch, dass keine vollst¨ andige Information ¨ uber den Zusammenhang
einer Handlung mit einem Ergebnis vorhanden ist. Es herrscht bis zu einem gewissen Grad Ungewissheit, weshalb eine Handlung immer unter Unsicherheit in Bezug auf die m¨ oglichen Ergebnisauspr¨ agungen stattfindet. Vgl. [Farny 2006], S. 27.
61 Vgl. [Farny 2006], S. 27.
62 Vgl. [Farny 2006], S. 27.
63 Vgl. [Farny 2006], S. 30 f.
Versicherer verpflichtet sich, im vereinbarten und definierten Schadenfall eine Entsch¨ adigung zu leisten. 64 Dieser Sachverhalt wird als Versicherung i.e.S. bzw. Risikogesch¨ aft 65 bezeichnet.
Ein versichertes Risiko ist dann aus Sicht des Versicherers eine Wahrscheinlichkeitsverteilung von Versicherungsleistungen (die er im Schadenfall gegen¨ uber dem Versicherungsnehmer zu erf¨ ullen hat) und aus Sicht des Versicherungsnehmers eine Wahrscheinlichkeitsverteilung von Sch¨ aden (die ubertr¨ agt). 66 67 er an den Versicherer ¨
Der Versicherer ¨ ubernimmt im Normalfall eine Vielzahl an Risiken und deren Schadenverteilungen in seinen Bestand (welches als Kollektiv bezeichnet wird) und erh¨ alt im Gegenzug Pr¨ amienzahlungen von allen versicherten Risiken innerhalb dieses Bestandes. Ist der Bestand versicherter Risiken groß genug, wirkt das ” Gesetz der großen Zahl“. Dieses besagt vereinfacht, dass innerhalb einer Periode (z.B. ein Jahr) zwar f¨ ur alle versicherten Risiken eine Pr¨ amie gezahlt wird, jedoch nicht bei allen dieser Risiken innerhalb der Periode Sch¨ aden auftreten. Damit ist es dem Versicherer m¨ oglich, die innerhalb einer Periode entstehenden Sch¨ aden an wenigen versicherten Risiken innerhalb des Bestandes durch Pr¨ amienzahlung aller Risiken dieses Bestandes zu ” finanzieren“. Dieser f¨ ur die
Versicherungstechnik wesentliche Prozess wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet. Sollten ¨ innerhalb einer Periode mehr Sch¨ aden eintreten als erwartet, wird von ” Ubersch¨ aden“ gesprochen; sind es weniger Sch¨ aden als erwartet, von ” Untersch¨ aden“.
Das versicherungstechnische Kalk¨ ul beruht weiterhin darauf, dass sich ¨ uber mehrere Perioden hinweg die Untersch¨ aden einzelner Perioden die ¨ Ubersch¨ aden anderer Perioden langfristig ausgleichen. Dieses Prinzip wird als Risikoausgleich in der Zeit bezeichnet. Der Ausgleich ¨ uber mehrere Perioden hinweg ist m¨ oglich, da die meisten Versicherungsvertr¨ age innerhalb des Kollektivs Laufzeiten von mehr als einem Jahr aufweisen. 68
Durch den Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit ist es dem Versicherer m¨ oglich, Risiken in seinen Bestand zu ¨ ubernehmen und aufgrund der diesen Risiken gegen¨ uberstehenden Pr¨ amien im Schadenfall leisten zu k¨ onnen. Der Versicherer legt sein Verm¨ ogen, das sich auch aus den Pr¨ amienzahlungen ergibt, verzinslich in Kapitalanlagen an, um Rendite zu erzielen. F¨ ur die Verpflichtungen, die er gegen¨ uber dem Versicherungsnehmer - durch bspw. aufgrund im Voraus gezahlter Pr¨ amien und in Zukunft zu gew¨ ahrendem Versicherungsschutz oder noch nicht regulierter Scha-
64 Vgl.[Farny 2006], S. 35.
65 Der Versicherungsschutz einer Haftpflichtversicherung besteht dabei aus seinem Kerngesch¨ aft, dem Risikogesch¨ aft, und dem Dienstleistungsgesch¨ aft. Zum Dienstleistungsgesch¨ aft geh¨ oren Beratungs- und Abwicklungsleistungen. Siehe hierzu: Vgl. [Farny 2006], S. 55 ff.
66 Vgl. [Farny 2006], S. 31.
67 In diesem Zusammenhang ist der Begriff Wagnis vom Risikobegriff abzugrenzen. Als Wagnis wird der vom Versicherungsunternehmen ¨ ubernommene Teil des bestehenden gesamten Risikos mit all seinen Gefahren und m¨ oglichen
Sch¨ aden bezeichnet. Da Versicherer in den Vertr¨ agen meist gewisse Gefahren und Sch¨ aden, wie u.a. Sch¨ aden aufgrund von Krieg, Atomunfall oder Computerviren ausschließen, sind Wagnis und Risiko oft nicht deckungsgleich.
68 Siehe hierzu die Ausf¨ uhrungen in [Farny 2006], S. 44 ff.
denf¨ alle - hat, bildet der Versicherer versicherungstechnische R¨ uckstellungen. Diese R¨ uckstellungen spiegeln den Teil des gebundenen Verm¨ ogens der Kapitalanlagen (Sicherungsverm¨ ogen) wider.
Grundlegend werden zwei Leistungsformen des Versicherers unterschieden: die Summen- und die Schadenversicherung. Bei einer Summenversicherung wird unabh¨ angig von der tats¨ achlichen Schadenh¨ ohe nur ein vorab festgelegter begrenzter Betrag gezahlt. Dies ist beispielsweise der Fall in der Risikolebensversicherung, wo unabh¨ angig vom ” Wert“ des Lebens der versicherten Person eine
bestimmte Deckungssumme angenommen wird. Hingegen orientiert sich die Schadenversicherung an der H¨ ohe des tats¨ achlich eingetretenen Schadens. Sie wird wiederum unterteilt in die unbegrenzte Interessenversicherung, die keinerlei Begrenzung der Versicherungssumme vorsieht und die Erstrisikoversicherung, bei der eine obere Leistungsgrenze f¨ ur den Schadenersatz festgelegt wird. 69 Ein Beispiel f¨ ur die Schadenversicherung ist die Kfz-Kasko-Versicherung.
Zivilrechtlich bzw. schuldrechtlich besteht in Deutschland die Pflicht, dass Privatpersonen und Wirtschaftssubjekte f¨ ur selbst verursachte materielle/finanzielle Sch¨ aden an anderen Personen, Wirtschaftssubjekten oder deren Eigentum und/oder der Umwelt haften und zum Schadenersatz verpflichtet sind. F¨ ur die Finanzierbarkeit dieser Haftung k¨ onnen i.d.R. Haftpflichtversicherungen erworben werden. 70 Diese sind teilweise freiwillig (private Haftpflichtversicherung) oder Pflichtversicherungen (z.B. Kfz-Haftpflichtversicherung, Pflicht-Haftpflichtversicherungen z.B. f¨ ur Personensch¨ aden aus Arzneimitteln durch den Arzneimittelhersteller oder Jagdhaftpflichtversicherung f¨ ur J¨ ager). 71
Da sich die Haftpflichtversicherung an der konkreten H¨ ohe eines tats¨ achlich m¨ oglichen bzw. eingetretenen Schadens orientiert, ist sie den Schadenversicherungen zuzuordnen. Die Haftpflichtversicherung, die die KKW-Inhaber derzeit vom bestehenden Nuklearversicherungspool Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft GbR erworben haben, stellt eine Erstrisikoversicherung dar, da die H¨ ohe der Versicherungsleistung auf 255,65 Mio. Euro begrenzt ist. Die im Rahmen der hier vorliegenden Studie berechnete fiktive Versicherungspr¨ amie einer Haftpflichtversicherung unterstellt dagegen keine Limitierung der Versicherungssumme. Daher entspricht diese einer unbegrenzten Interessenversicherung.
3.1.2 Versicherte Gefahren und versicherter Schaden
Der Versicherungsschutz muss durch den Versicherer im Versicherungsvertrag definiert bzw. beschrieben werden. Dazu wird das zu versichernde Risiko intensiv analysiert. Dabei werden
• sowohl die Ursachen, die das Risiko ausl¨ osen kann (Gefahren),
• als auch die m¨ oglichen Auswirkungen (Sch¨ aden),
69 Vgl. [F¨ urstenwerth/Weiß 2001], S. 212 und 654.
70 Siehe hierzu die Ausf¨ uhrungen in [F¨ urstenwerth/Weiß 2001], S. 306 f.
71 Vgl. [Farny 2006], S. 149.
die durch Eintritt des Ereignisses im Sinne des versicherten Risikos entstehen k¨ onnen, erfasst. 72 In diesem Zusammenhang obliegt es dem Versicherer, alle m¨ oglichen Gefahren und Sch¨ aden in den Vertrag einzuschließen oder einen Teil explizit auszuschließen. Generell kann eine Gefahr, n¨ amlich die Risikoursache, als das Unheil bzw. Zustand, der durch nicht oder kaum beeinflussbare Gewalten entsteht, beschrieben werden. Gefahren existieren und l¨ osen bei Eintreten einen oder mehrere reale Sch¨ aden aus. 73
Alle in den Vertrag einbezogenen Ursachen/Gefahren werden als versicherte Gefahren bezeichnet und l¨ osen im Schadenfall eine Leistungspflicht des Versicherers aus. 74 Analog werden alle vertraglich einbezogenen Auswirkungen/Sch¨ aden als versicherte Sch¨ aden bezeichnet.
Die Beschreibung und Gestaltung der versicherten Gefahren und Sch¨ aden f¨ ur ein versichertes Risiko ist meist sehr diffizil und feingliedrig. 75
3.1.3 Versicherungspr¨ amie
Grunds¨ atzlich stellt die Versicherungspr¨ amie den Preis f¨ ur das Wirtschaftsgut ” Versicherungsschutz“ dar. Mit der Einnahme der Versicherungspr¨ amie finanziert der Versicherer die zu erwartenden Auszahlungen f¨ ur Entsch¨ adigungsleistungen im Schadenfall.
Im Rahmen seiner Pr¨ amienpolitik kalkuliert der Versicherer die Preise f¨ ur den angebotenen Versicherungsschutz mit dem Ziel, durch die Pr¨ amienertr¨ age aus dem Kollektiv die f¨ ur Schadenzahlungen dieses Kollektivs entstehenden gesch¨ atzten Aufwendungen decken zu k¨ onnen. In die Kalkulation fließen Erfahrungswerte hinsichtlich tats¨ achlicher Aufwendungen f¨ ur in der Vergangenheit bereits eingetretene vergleichbare Schadenf¨ alle und gesch¨ atzte Aufwendungen f¨ ur k¨ unftige Schadenf¨ alle 76 ein.
Weitere Bestandteile der Versicherungspr¨ amie sind neben der reinen Risikopr¨ amie der Sicherheitszuschlag, der Betriebskostenzuschlag, Deckungsbeitrag f¨ ur die Versicherungs- und ggf. der Feuerschutzsteuer sowie der Gewinnzuschlag.
Die reine Risikopr¨ amie entspricht dem Deckungsbeitrag f¨ ur die erwarteten Schadenkosten des Risikos (erwarteter Leistungsbarwert 77 ). 78 F¨ ur die Berechnung der Risikopr¨ amie wird daher der Schadenerwartungswert zugrunde gelegt.
72 Vgl. [Farny 2006], S. 32.
73 Vgl. [Farny 2006], S. 33 f.
74 Vgl. § 19 Abs. 1 VVG.
75 Vgl. [Farny 2006], S. 383 ff.
76 Aufwendungen entstehen sowohl f¨ ur Schadenzahlungen als auch f¨ ur Verwaltungskosten des Versicherers.
77 Weitere Ausf¨ uhrungen in Kapitel 6.1
78 Vgl. [Farny 2006], S. 60.
Abbildung 3.1: Pr¨ amien-/Kosten-Modell (Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an [Rosenbaum/Wagner 2006] S. 138)
Ein weiterer Bestandteil der Versicherungspr¨ amie ist der Sicherheitszuschlag, der als Deckungsbeitrag f¨ ur m¨ ogliche ¨ Ubersch¨ aden - aufgrund der Streuung der erwarteten Sch¨ aden in der Wahrscheinlichkeitsverteilung - dient. Ist die Streuung hoch (großer Unterschied der Auspr¨ agungen der Schadenh¨ ohen), muss ein entsprechend h¨ oherer Sicherheitszuschlag in die Versicherungspr¨ amie eingerechnet werden. Der Sicherheitszuschlag dient daher der Absicherung der Schwankungen der tats¨ achlichen Schadenzahlungen um den Erwartungswert und stellt einen zus¨ atzlichen Deckungsbeitrag zu Absicherung des Risikos dar. 79
Die reine Risikopr¨ amie und der Sicherheitszuschlag stehen in einem sehr engen Zusammenhang und werden daher auch oft zusammengefasst als Risikopr¨ amie bezeichnet.
Der Betriebskostenzuschlag dient der Abdeckung der Betriebskosten, die das Dienstleistungsgesch¨ aft (z.B. f¨ ur Vertragsverwaltung) umfasst. 80 Der Deckungsbeitrag f¨ ur die Versicherungssteuer dient der Abdeckung der dadurch entstehenden Kosten.
Die gesamte Pr¨ amie spiegelt daher die hier genannten Kosten wider, d.h. die Pr¨ amie wird in einzelne Teile zerlegt, die dann als Deckungsbeitr¨ age bestimmter Kostenteile interpretiert werden k¨ onnen.
79 Vgl. [Farny 2006], S. 60 und [Nguyen 2009], S. 10.
80 Vgl. [Farny 2006], S. 60 f.
Die Abbildung 3.1 zeigt zur Verdeutlichung des Sachverhaltes ein solches Pr¨ amien-/Kostenmodell.
In der Pr¨ amienkalkulation wird versucht, f¨ ur jedes versicherte Risiko bzw. jeden individuellen Schadenerwartungswert die reine Risikopr¨ amie zu ermitteln. Dieser Sachverhalt wird als individuelles versicherungstechnisches ¨ Aquivalenzprinzip bezeichnet. Auf das gesamte Kollektiv bezogen, folgt auch dies dann dem sogenannten kollektiven ¨ Aquivalenzprinzip, d.h. die Summe aller individuellen Risikopr¨ amien steht dem gesamten Erwartungswert an Schadenkosten aller versicherter Risiken gegen¨ uber.
Durch das individuelle versicherungstechnische ¨ Aquivalenzprinzip ergibt sich zwangsl¨ aufig eine
Pr¨ amiendifferenzierung hinsichtlich der individuellen Schadenerwartungswerte. 81 Dieser Aspekt kann ggf. relevant werden unter Ber¨ ucksichtigung unterschiedlicher Schadeneintrittswahrscheinlichkeiten und -h¨ ohen, z.B. in Abh¨ angigkeit des Standes der verwendeten Technik und der vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen. Hintergrund ist, dass f¨ ur versicherte Risiken mit weniger Schadenpotenzial auch eine diesem geringeren Risiko entsprechende, niedrigere Pr¨ amie zu zahlen sein soll, so dass Anreize zur Schadenverh¨ utung gesetzt werden.
Treten innerhalb eines bestehenden Versicherungsvertragsverh¨ altnisses Sch¨ aden eher und/oder h¨ aufiger und/oder in gr¨ oßerer H¨ ohe als erwartet ein, ist der Versicherer auch dann zur vereinbarten Leistung verpflichtet, wenn er noch keine Gelegenheit hatte, diese Schadenzahlung(en) komplett durch Pr¨ amieneinnahmen zu unterlegen. Um dies gew¨ ahrleisten zu k¨ onnen, stehen dem Versicherer, neben dem Risikoausgleich im Kollektiv/in der Zeit und der Kalkulation der Pr¨ amie, weitere wichtige Bestandteile der Versicherungstechnik zur Verf¨ ugung. Dazu geh¨ oren u.a. der Verzinsungsaspekt sowie die oben unter 3.1.1 Versicherung und versichertes Risiko bereits angesprochene R¨ uckstellungsbildung. 82 Der Verzinsungseffekt entsteht durch die verzinsliche Anlage nicht (akut f¨ ur Schadenzahlungen) ben¨ otigter Pr¨ amienbestandteile in verschiedene Arten von Kapitalanlagen.
Es existieren weitere Maßnahmen im Rahmen der versicherungstechnischen Risikopolitik von Versicherern (u.a. die versicherungstechnische Bestandspolitik oder Risikoteilungspolitik). Diese spielen im Rahmen der weiteren Untersuchungen jedoch eine untergeordnete Bedeutung und werden daher hier nicht weiter erl¨ autert.
3.1.4 Kriterien und Grenzen der Versicherbarkeit
Viele Risiken mit ihren Gefahren und Sch¨ aden gelten als versicherbar; f¨ ur andere Risiken - so auch f¨ ur das Haftungsrisiko aus nuklearen Katastrophenf¨ allen - ist die Frage nach ihrer ” Versicherbarkeit“ nach weit ¨ uberwiegender Auffassung jedoch zu verneinen.
81 Vgl. [Rosenbaum/Wagner 2006], S. 137 ff.
82 Eine weitere M¨ oglichkeit ist die Weitergabe eines Teils der Risiken an sogenannte R¨ uckversicherungsunternehmen.
Es existiert keine fest definierte Grenze, ob und in welcher Form ein Risiko als versicherbar gilt. Dies kann letztendlich nur im Einzelfall entschieden werden. Entscheidend ist jeweils die Nutzenabw¨ agung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen unter Ber¨ ucksichtigung der zu zahlenden Versicherungspr¨ amie. Demnach beruht die Versicherbarkeit eines Risikos stets auf subjektiven und individuellen Einsch¨ atzungen. 83
Eine M¨ oglichkeit, die Versicherbarkeit von Risiken ansatzweise zu objektivieren bzw. abzuleiten, bieten die in der Literatur der Versicherungsbetriebslehre beschriebenen folgenden f¨ unf Kriterien der Versicherbarkeit: Sch¨ atzbarkeit, Zuf¨ alligkeit, Unabh¨ angigkeit und Eindeutigkeit eines Risikos sowie die damit verbundene Schadengr¨ oße. 84
Das Kriterium der Zuf¨ alligkeit bezieht sich auf die Realisation des Schadens und bedeutet, dass die Entstehung des Schadenereignisses, der Zeitpunkt des Schadeneintritts und das Ausmaß des Schadens unsicher sein m¨ ussen. Kommt es zu einem Vertragsabschluss, m¨ ussen diese Attribute sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer unbekannt sein. 85 Des Weiteren sollte der Schadeneintritt idealtypisch auch unabh¨ angig vom Willen oder Verhalten des Versicherungsnehmers sein, also ohne dessen Beeinflussung entstehen. 86 Dieses Kriterium wird in den meisten Versicherungszweigen nicht vollst¨ andig erf¨ ullt, da der Versicherer auch bei fahrl¨ assigem bzw. grob fahrl¨ assigem Handeln 87 eines Versicherungsnehmers zahlt. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht in diesem Fall eine quotale K¨ urzung der Versicherungsleistungen vor. F¨ uhrt allerdings ein vors¨ atzliches Handeln eines Versicherungsnehmers zu einem Schadenfall, leistet der Versicherer in der Regel nicht. 88
Ein weiterer Aspekt der Versicherbarkeit stellt die Sch¨ atzbarkeit der zu versichernden Schadenverteilung dar, d.h. die M¨ oglichkeit, die Auspr¨ agung eines Schadenereignisses hinsichtlich dessen Eintrittswahrscheinlichkeit und dessen Ausmaß im Vorfeld mittels Risikoanalysen o.¨ a. einzusch¨ atzen. 89 Dieser Aspekt der Versicherbarkeit impliziert, dass Erfahrungswerte und Datenhistorien hinsichtlich des Schadeneintritts bestehen, oder aber das Risiko intuitiv und/oder analytisch beschrieben werden kann.
Als weitere Voraussetzung f¨ ur die Versicherbarkeit eines Risikos kann dessen Unabh¨ angigkeit von anderen versicherten Risiken - im Sinne einer Unkorreliertheit - verstanden werden. Das heißt, es soll keinen Zusammenhang dahingehend geben, dass bei einem ausl¨ osenden Ereignis mehrere versicherte Einheiten/Objekte betroffen sind. Allerdings wird dieses Kriterium vielfach nicht vollst¨ andig
83 Vgl. [Farny 2006], S. 35 ff. und [Goßner 2002], S. 5 f.
84 Vgl. [Farny 2006], S. 37 f. und [Nguyen 2009], S. 6 ff.
85 Vgl. [Farny 2006], S. 38 und [Nguyen 2009], S. 6 f.
86 Vgl. [Farny 2006], S. 38.
87 Ein klassisches grob fahrl¨ assiges Handeln ist bspw. das kurzfristige Verlassen der Wohnung bei brennenden Kerzen.
88 Vgl. § 81 VVG
89 Vgl. [Farny 2006], S. 38.
erf¨ ullt. Zum Beispiel trifft ein Hagelschaden als Schadenereignis gleichzeitig eine Vielzahl an versicherten Kraftfahrzeugen eines Versicherers. Die H¨ ohe der Korrelation sollte nur nicht zu hoch sein. 90
Zudem muss ein Risiko eindeutig sein, das heißt die Merkmale des Versicherungsfalls - bestehend aus versicherten Gefahren und den entstehenden Sch¨ aden - m¨ ussen genau bestimmbar und zuordenbar sein. 91
Die Eindeutigkeit h¨ angt auch eng mit der letzten Voraussetzung der Versicherbarkeit zusammen - der Gr¨ oße des Schadens bzw. des Schadenausmaßes. Dieses Kriterium besagt, dass die maximal zu zahlende Versicherungsleistung aus einem Schadenereignis - dieser Wert wird als PML oder Probable/Possible Maximum Loss bezeichnet - die Risikotragf¨ ahigkeit eines Versicherers nicht ubersteigen darf. ¨
Zus¨ atzlich zu den f¨ unf beschriebenen Voraussetzungen f¨ ur die Versicherbarkeit von Risiken spielt die Risikodynamik eine wesentliche Rolle. Darunter f¨ allt, dass sich die Risiken im Zeitablauf, u.a. durch den technischen Fortschritt bedingt, ver¨ andern k¨ onnen, weswegen sich Versicherer immer wieder erneut die Frage der Versicherbarkeit ver¨ anderter Risiken stellen m¨ ussen. Beispielsweise wurden Terrorrisiken bei bestimmten Versicherungsprodukten in der Vergangenheit h¨ aufig mit eingeschlossen, nach den Ereignissen des 11. September 2001 sind diese nun aber in fast allen Versicherungsprodukten ausgeschlossen. 92
Die Kriterien der Versicherbarkeit sind dem Versicherer dienlich, um ein Risiko einordnen zu k¨ onnen. Dar¨ uber hinaus kann eine Versicherung aber auch gesetzlich durch die Verankerung von Pflichtversicherungen im Gesetz bestimmt werden. In diesem Zusammenhang tr¨ agt die Versicherbarkeit unter Umst¨ anden auch einem politischen Willen Rechnung. Im Hinblick auf bestehende Pflichtversicherungen, wie beispielweise der Haftpflichtversicherung f¨ ur Personensch¨ aden aus Arzneimitteln durch den Arzneimittelhersteller, ist die Abw¨ agung der Kriterien der Versicherbarkeit nicht mehr ausschlaggebend.
90 Vgl. [Nguyen 2009], S. 8. F¨ ur die angesprochenen Kumulereignisse bietet die R¨ uckversicherungswirtschaft allerdings seit vielen Jahrzehnten entsprechende (R¨ uck-)Versicherungsl¨ osungen, z.B. im Rahmen der Kumulschadenexzedentenr¨ uckversicherung.
91 Vgl. [Farny 2006], S. 38.
92 Vgl. [Goßner 2002], S. 5.
3.2 Anwendung des konzeptionellen Versicherungsschutzes
auf einen nuklearen Katastrophenfall
3.2.1 Katastrophenfall: Versicherung und versicherte Risiken
F¨ ur jedes in Deutschland betriebene KKW besteht das Risiko, dass es aufgrund von Gefahren (im KKW selbst sowie in der direkten und indirekten Umwelt) zu Abweichungen vom normalen Betrieb kommt, d.h. St¨ orf¨ alle sowie Unf¨ alle auftreten, und dass es durch austretende Radioaktivit¨ at zu Sch¨ aden an umliegenden Systemen (Infrastruktur, Gesundheit, Lebensr¨ aumen, etc.) kommt.
Die Risikolage eines KKW wird beschrieben durch einen Mix an Einflussfaktoren aus Umwelt, Wirtschaft, Technik, Gesetzeslage/Politik sowie individuellen Eigenschaften des KKW wie bspw.:
• KKW(-Typ): Reaktortyp und zusammenh¨ angende Funktionalit¨ at, eingesetzte Brennstoffe, Alter des Kraftwerks, etc.
• Auspr¨ agung regionaler und zeitlicher Faktoren: geographische Lage (einschl. Fl¨ usse in der Umgebung), vorherrschende Wetterlagen und Windrichtungen, Bev¨ olkerungsdichte in der Umgebung, etc.
F¨ ur alle m¨ oglichen Einflussfaktoren sowie m¨ ogliche Kombinationen daraus existieren unterschiedliche Auspr¨ agungsm¨ oglichkeiten und Eintrittswahrscheinlichkeiten. Ein Teil der Einflussfaktoren wird den Betrieb des KKW nicht oder sogar in positiver Weise beeinflussen (bspw. Fortentwicklung des Wirkungsgrades und/oder der Sicherheit aufgrund umgesetzten technischen Fortschritts). Andere Auspr¨ agungen sind den Gefahren zuzuordnen. Sie sind in der Lage, den Betrieb eines KKW negativ, d.h. im Sinne einer Erh¨ ohung der Schadeneintrittswahrscheinlichkeit, zu beeinflussen. Dieser Sachverhalt der Unsicherheit des Eintretens von Ereignissen wurde im Kapitel 3.1.1 Versicherung und versichertes Risiko“ beschrieben.
”
Jeder m¨ ogliche Schadenfall aufgrund des Eintretens einer Gefahr oder mehrerer kombinierter Gefahren kann mit einer individuellen Schadeneintrittswahrscheinlichkeit und einer individuellen Schadenh¨ ohe beschrieben werden.
Aufgrund der individuellen Auspr¨ agungen der Einflussfaktoren kann f¨ ur jedes KKW ein individueller H¨ ochstschaden mit einer individuellen Schadeneintrittswahrscheinlichkeit entstehen. Das bedeutet, dass das potenzielle Risiko einer nuklearen Katastrophe bei einem KKW in Form einer Wahrscheinlichkeitsverteilung von Sch¨ aden mit individueller Schadeneintrittswahrscheinlichkeit und Schadenh¨ ohe beschrieben werden kann. Basierend auf der Wahrscheinlichkeitsverteilung kann einem nuklearen Katastrophenfall ein Schadenerwartungswert (μ) zugeordnet werden. Dieser entspricht dem ” mit den Wahrscheinlichkeiten gewichtete[n] Durchschnitt aller Ergebnism¨ oglich-
keiten“ 93 . Der Schadenerwartungswert selbst wird in der Realit¨ at niemals exakt getroffen, d.h. mit einer f¨ unfzigprozentigen Wahrscheinlichkeit wird die reale Schadenh¨ ohe unter und mit einer f¨ unfzigprozentigen Wahrscheinlichkeit ¨ uber dem Schadenerwartungswert liegen. Entsprechend wird hier von Unter- bzw. ¨ Ubersch¨ aden gesprochen. Die Schwankung um den Schadenerwartungswert
wird als Streuung (σ) bezeichnet. Die Abbildung 3.2 zeigt eine m¨ ogliche Schadenverteilung eines nuklearen Katastrophenfalls und verdeutlicht den beschriebenen Zusammenhang zwischen Erwartungswert (EW) sowie ¨ Uber- und Untersch¨ aden.
Abbildung 3.2: Schadenverteilung eines nuklearen Katastrophenfalls (Quelle: Eigene Darstellung)
Das Risiko einer nuklearen Katastrophe ist generell gekennzeichnet durch eine extrem niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit, fehlende Regelm¨ aßigkeit (Kriterium Sch¨ atzbarkeit, s. Kapitel 3.1.4 Kriterien und Grenzen der Versicherbarkeit) und ein extrem hohes Schadenpotenzial. Damit ist das Risiko eines nuklearen Katastrophenfalls als Großschaden- bzw. Katastrophenrisiko 94 zu bezeichnen.
Das Risiko eines nuklearen Katastrophenfalls stellt im versicherungstechnischen Zusammenhang kein ” normales“ bzw. ¨ ubliches Risiko dar, da es sich aufgrund genannter Eigenschaften nicht verl¨ ass-
lich mittels versicherungsmathematischer Verfahren sch¨ atzen l¨ asst. Vielmehr stellt es eine Art ” wicklungsrisiko“ dar. Damit ist gemeint, dass sich die Sch¨ atzung ¨ uber die Eintrittswahrscheinlichkeit und den potenziellen H¨ ochstschaden stets mit dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie
93 [Farny 2006], S. 27 f.
94 Vgl. [Nguyen 2007], S. 6f.
der sonstigen Umsysteme (Entwicklung politischer Risiken, Werteakkumulationen in einer Volkswirtschaft, etc.) weiterentwickeln muss.
Ein nuklearer Katastrophenfall in einem KKW verursacht unter anderem Sch¨ aden am Leben und der Gesundheit von Menschen, an der Infrastruktur sowie hinsichtlich der wirtschaftlichen Handlungsf¨ ahigkeit der Volkswirtschaft. Wie in Kapitel 2 beschrieben, haftet der Inhaber eines KKW f¨ ur alle Sch¨ aden, die durch ein nukleares Ereignis verursacht werden. Er haftet demnach auch im Falle eines H¨ ochstschadens durch einen nuklearen Katastrophenfall. Dieses zu tragende Risiko k¨ onnte er mit einer Haftpflichtversicherung auf einen Versicherer transferieren - sofern ein Versicherer (oder ein Konsortium an Versicherern) bereit ist, das damit verbundene Risiko zu tragen.
Die in der vorliegenden Studie beschriebene fiktive Haftpflichtversicherung 95 w¨ urde damit dem Inhaber eines KKW zur Begleichung aller Sch¨ aden an Dritten, die durch einen nuklearen Katastrophenfall entstehen, (Sch¨ aden an Menschen, Verm¨ ogenswerten, Realg¨ utern, etc.) dienen. Dies stellt insgesamt das versicherte Risiko dar. 96
Da sich die Haftpflichtversicherung an einem konkret zu berechnenden Schaden orientiert, aus dem sich die H¨ ohe der Versicherungsleistung (begrenzt durch die H¨ ohe der vereinbarten Deckungssumme) bemisst, ist sie den Schadenversicherungen zuzuordnen. Die Haftpflichtversicherung, welche die KKW-Inhaber derzeit vom bestehenden Nuklearversicherungspool Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft GbR erworben haben, stellt eine Erstrisikoversicherung dar, da die Versicherungsleistung auf den H¨ ochstbetrag von 255,65 Mio. Euro begrenzt ist. Die im Rahmen der hier vorliegenden Studie berechnete fiktive Versicherungspr¨ amie einer Haftpflichtversicherung unterstellt keine Limitierung der Versicherungssumme. Daher entspricht die hier angenommene Form der Haftpflichtversicherung einer unbegrenzten Interessenversicherung. 97
Der Versicherer bildet aus den (j¨ ahrlich) eingehenden Pr¨ amien eine Risikoreserve, aus der er im Schadenfall die ben¨ otigte Versicherungsleistung sch¨ opft.
Unter der Annahme, dass ein Versicherer oder auch ein Versicherungspool alle 17 Risiken eines nuklearen Katastrophenfalls (17 KKW in Deutschland, Stand M¨ arz 2011) in seinen Bestand aufnimmt bzw. ein Kollektiv bildet, w¨ are ein Risikoausgleich im (relativ kleinen) Kollektiv 98 m¨ oglich,
95 Als ” fiktiv“ deswegen bezeichnet, weil eine Versicherbarkeit des Haftpflichtrisikos aus einem nuklearen Katastrophenfall in der Realit¨ at nicht gegeben ist.
96 Im Rahmen der vorliegenden Studie werden keine Ausschl¨ usse hinsichtlich entstehender Sch¨ aden durch einen nuklearen Katastrophenfall gemacht, d.h. der Versicherer ¨ ubernimmt (theoretisch) alle Risiken im Rahmen einer
Haftpflichtversicherung, ohne bestimmte Gefahren oder entstehende Sch¨ aden von Vornherein auszuschließen. Deshalb sind im vorliegenden Fall das reale bestehende Risiko und das Wagnis (im Sinne des versicherten Risikos) gleichzusetzen.
97 In der Versicherungspraxis wird in diesem Zusammenhang auch von ” Illimit´ e-Deckung“ gesprochen.
98 Zur Beschreibung des Risikoausgleichs im Kollektiv siehe Kapitel 3.1.1 Weitere Ausf¨ uhrungen zum Risikoaus- gleich im Kollektiv in [Farny 2006], S. 46 ff.
da mehrere dieser gleichartigen und voneinander unabh¨ angigen Risiken im Bestand w¨ aren bzw. das Kollektiv bilden.
W¨ urde ein Versicherer allerdings nur eines dieser Risiken in seinen Bestand aufnehmen, so k¨ onnte kein Risikoausgleich im Kollektiv stattfinden.
Beide dieser Annahmen wurden in der vorliegenden Studie - separat - ber¨ ucksichtigt.
3.2.2 Versicherte Gefahren und versicherter Schaden eines nuklearen Katastrophenfalls
Angelehnt an die oben beschriebenen Zusammenh¨ ange Risiko - Gefahr - Schaden sowie den erl¨ auterten Kriterien der Versicherbarkeit werden im Folgenden nur Gefahren betrachtet, die zum Eintreten des versicherten Schadens durch einen nuklearen Katastrophenfall an einem KKW (als versichertes Risiko) f¨ uhren k¨ onnen. Die im Rahmen der INES-Skala als kleinerer St¨ orfall oder Unfall charakterisierten Sch¨ aden (Stufen 1 bis 6 der Skala) werden hier nicht betrachtet.
Die Gefahren des KKW-Betriebs, die Schadenf¨ alle bis zum (H¨ ochst-)Schadenfall (nuklearer Katastrophenfall) ausl¨ osen k¨ onnen, sind sehr komplex und lassen sich nach ihren qualitativen Merkmalen grob einteilen in:
• unbewusste Ausl¨ oser
- technisches Versagen (bspw. fehlerhafte Technik, veraltete Bausubstanz, etc.)
- menschliches Versagen (bspw. falsche Einsch¨ atzung einer Situation, Bedienungsfehler, M¨ udigkeit, etc.)
- (Natur-)Katastrophen (bspw. Erdbeben, ¨ Uberschwemmung, ungewollter Flugzeugabsturz) M¨ udigkeit, etc.)
• bewusste Ausl¨ oser
- gezielte Sabotage (intern durch eigene Mitarbeiter oder extern durch Dritte)
- Terrorakte (bspw. durch einen Flugzeugabsturz, Angriff anhand von Lenkwaffen)
In die Ermittlung der Versicherungspr¨ amie f¨ ur das Haftungsrisiko, das f¨ ur KKW-Inhaber aus dem KKW-Betrieb resultiert, werden alle m¨ oglichen Arten von Gefahren und alle m¨ oglichen Arten von Sch¨ aden einbezogen, weshalb von dem Versuch einer abschließenden Aufz¨ ahlung beider Aspekte abgesehen wird.
Die Gefahren beeinflussen, wie sp¨ ater im Kapitel 5 anhand beispielhafter Szenarien dargestellt, insbesondere die Schadeneintrittswahrscheinlichkeit. In diesem Kapitel werden Gefahren, wie u.a. technisches Versagen aufgrund von Alterung, menschliches Versagen, Erdbeben oder gezielter Flugzeugabsturz, beschrieben und Annahmen ¨ uber deren Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit
getroffen.
Hinsichtlich der quantitativen, r¨ aumlichen und zeitlichen Merkmale von Gefahren, die einen nuklearen Katastrophenfall ausl¨ osen k¨ onnen, und hinsichtlich Sch¨ aden, die entstehen, werden ebenfalls prinzipiell keine Einschr¨ ankungen vorgenommen.
Jeder nukleare Katastrophenfall wird eine Vielzahl von Sch¨ aden in technischen, sozialen und ¨ okologischen Umsystemen verursachen. Im Protokoll zur ¨ Anderung des Pariser ¨ Ubereinkommens
wurden diese m¨ oglichen Sch¨ aden im Artikel 1 Abs. a Ziffer (vii) wie folgt definiert:
Nr.1 ” T¨ otung oder Verletzung eines Menschen,
Nr.2 Verlust von oder Schaden an Verm¨ ogenswerten,
sowie folgender Schaden in dem durch das Recht des zust¨ andigen Gerichts festgelegten Ausmaß:
Nr.3 wirtschaftlicher Verlust auf Grund des unter Nummer 1 oder 2 aufgef¨ uhrten Verlusts oder Schadens, soweit er unter diesen Nummern nicht erfasst ist, wenn davon jemand betroffen ist, der hinsichtlich eines solchen Verlusts oder Schadens anspruchsberechtigt ist;
Nr.4 die Kosten von Maßnahmen zur Wiederherstellung gesch¨ adigter Umwelt, sofern diese Sch¨ adigung nicht unbetr¨ achtlich ist, wenn solche Maßnahmen tats¨ achlich ergriffen werden oder ergriffen werden sollen, und soweit diese Kosten nicht durch Nummer 2 erfasst werden;
Nr.5 Einkommensverlust aus einem unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse an der Nutzung oder dem Genuss der Umwelt, der infolge einer betr¨ achtlichen Umweltsch¨ adigung eingetreten ist, soweit dieser Einkommensverlust nicht durch Nummer 2 erfasst wird;
Nr.6 die Kosten von Vorsorgemaßnahmen und anderer Verlust oder Schaden infolge solcher Maßnahmen.“ 99
Bedingung f¨ ur die Anerkennung als Sch¨ aden in diesem Sinne ist, dass sie durch ionisierende Strahlung verursacht werden, die von einer Strahlenquelle, Kernbrennstoffen oder radioaktiven Erzeugnissen innerhalb der Anlage eines KKW oder durch eine Kernanlage und deren Betrieb verursacht werden. 100
Um die Komplexit¨ at des Schadens besser erfassbar zu machen, wurde durch Hahn/Sailer (1987) eine Unterteilung der m¨ oglichen Sch¨ aden in sechs Kategorien von Schadenarten, die jeweils wieder einzelne Unterschadenarten besitzen, vorgenommen. Die Abbildung 3.3 zeigt diese Einteilung m¨ oglicher Schadenarten.
31
Abbildung 3.3: Schadenarten eines nuklearen Katastrophenfalls (Quelle: Eigene Darstellung, in
Anlehnung an Hahn/Sailer 1987 )
Die quantitative Ermittlung, d.h. monet¨ are Bewertung der einzelnen Sch¨ aden dient u.a. zur Berechnung des gesamten Schadens, der sich aus einem nuklearen Katastrophenfall ergeben kann. Die daraus ermittelte Summe bezieht der Versicherer in die Kalkulation der notwendigen Haftpflichtversicherungspr¨ amie ein. 101 In der vorliegenden Studie wird die Versicherungspr¨ amie auf Grundlage nur eines nuklearen Katastrophenfalls bzw. eines H¨ ochstschadens in einem KKW in Deutschland ermittelt, d.h. es wird das Eintreten eines Schadenkumuls 102 ausgeschlossen.
Das Ausmaß des Schadens h¨ angt von der freigesetzten Menge radioaktiven Materials ab. In diesem Zusammenhang haben das zugrunde liegende versicherte Objekt (KKW) und dessen Eigenschaften einen wesentlichen Einfluss auf das Schadenausmaß. So birgt beispielsweise ein Kernkraftwerk der ¨ alteren Generation andere Gefahren (bspw. hinsichtlich Ursache, Zeitpunkt und Ausmaß m¨ oglicher Sch¨ aden) als ein Kernkraftwerk, welches nach einem neueren Stand der (Sicherheits-)Technik gebaut wurde.
Generell gestaltet sich die Quantifizierung der Schadenarten, die aus einem nuklearen Katastrophenfall resultieren, als sehr schwierig, da f¨ ur viele Schadenarten keine Quantifizierungsans¨ atze ¨ existieren. Dies ist bspw. f¨ ur die Schadenarten ” Anderung des Sozialverhaltens“ oder ” Auswirkungen auf die Intaktheit der Biosph¨ are“ der Fall. So bestehen etwa in Bezug auf die Schadenart Aussterben einer Tierart“ zum Einen Unsicherheit dar¨ uber, wie man diesen Schaden monet¨ ar be-”
werten sollte, zum anderen sind die langfristigen Folgesch¨ aden ungewiss, z.B. im Hinblick auf die Frage, ob das zuk¨ unftige Aussterben von Tierarten als direkte oder indirekte Folge eines nuklearen Katastrophenfalls gewertet werden kann. 103
Das Schadenausmaß wird durch eine Vielzahl weiterer Parameter beeinflusst. Hierzu z¨ ahlen insbesondere witterungsbedingte Parameter zur Ausbreitungsberechnung und Parameter zu den Eigenschaften des betroffenen Gebietes, wie bspw.
• Windrichtung und -geschwindigkeit,
• Niederschlag zum Zeitpunkt des Unfalls bzw. w¨ ahrend der Freisetzung von Radioaktivit¨ at,
• Freisetzungsh¨ ohe,
• Thermik,
101 Zur Ermittlung der jeweiligen Teilsch¨ aden siehe Kapitel 4.
102 Schadenkumul bedeutet, dass aufgrund der Realisation einer Gefahr (z.B. eines Erdbebens) Sch¨ aden an mehreren voneinander unabh¨ angigen versicherten Risiken im Bestand eines Versicherungsunternehmens (z.B. zwei oder mehr KKW, die bei einem Versicherer versichert sind) entstehen.
103 Um die Weitl¨ aufigkeit und Unm¨ oglichkeit der Auswirkungen zu verdeutlichen sei das Beispiel des Magenbr¨ uter-Frosches Rheobatrachus Silusm kurz erl¨ autert. Der Frosch starb 2008 aus und erst nach seinem Aussterben wurde bekannt, dass dessen Kaulquappen mittels einer speziellen Substanz eine Schutzfunktion gegen¨ uber der Magens¨ aure des Muttertiers entwickelten. M¨ oglicherweise h¨ atte diese Substanz bei fr¨ uhzeitigerer Erforschung ein Mittel gegen Magengeschw¨ ure sein k¨ onnen. Der ¨ okonomische Wert des ausgestorbenen Frosches - unbenommen von seinem Wert als Lebewesen und unwiederbringliche Art - ist daher unbestimmbar. Vgl. [Fokken 2008].
• Diffusion des freigesetzten radioaktiven Materials betreffende Parameter (z.B. Temperatur und Strahlungsbilanz),
• Oberfl¨ ache des betroffenen Gebietes und
• Nutzung des kontaminierten Gebietes (z.B. Agrarwirtschaft, Forstwirtschaft, l¨ andliches und st¨ adtisches Siedlungsgebiet, Industriegebiet). 104
Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden nach einer umfassenden Literaturrecherche undsichtung 105 die verschiedenen Quantifizierungsans¨ atze bzw. konkret genannten angenommenen Schadenh¨ ohen bereits existierender Expertenstudien f¨ ur die Quantifizierung der Schadenarten verwendet. Auch die genannten (witterungsbedingten) Parameter wurden bei der Sch¨ atzung und Ermittlung der Versicherungspr¨ amie im Rahmen der hier vorliegenden Studie ber¨ ucksichtigt. Beispielsweise wurden, soweit statistisch vorhersagbar, die Windrichtung und -geschwindigkeit, der Niederschlag sowie die freigesetzte Menge des radioaktiven Materials in die Berechnungen einbezogen. Details hinsichtlich der ber¨ ucksichtigen Faktoren sind in Kapitel 4 systematisiert.
Grunds¨ atzlich wurden in dieser Studie f¨ ur die Ermittlung der Schadenh¨ ohe und deren Eintrittswahrscheinlichkeit vorsichtige Annahmen getroffen, da die aus den vorliegenden Studien einbezogenen Werte wie beispielsweise der Risikokoeffizient zur Absch¨ atzung der Anzahl der durch radioaktive Strahlung Gesch¨ adigten selbst Mittelwerte aus Ergebnissen epidemiologischer Studien darstellen.
3.2.3 Relevante Annahmen f¨ ur die Berechnung der Versicherungspr¨ amie
Der Versicherer finanziert durch die Einnahme der Haftpflichtversicherungspr¨ amien von einem oder mehreren versicherten Risiken innerhalb des Bestandes die erwarteten Auszahlungen f¨ ur Entsch¨ adigungsleistungen eines individuellen nuklearen Katastrophenschadenfalls. Der zu versichernde Schaden eines einzelnen KKW-Unfalls im Sinne des nuklearen Katastrophenfalls ergibt sich aus der Summe der auftretenden Teilsch¨ aden in den Umsystemen eines KKW. Zur Ermittlung der zu erwarteten Schadenkosten wurden die Ergebnisse bereits erstellter Untersuchungen ¨ uber
Schadenh¨ ohen 106 und Schadeneintrittswahrscheinlichkeiten 107 sowie Annahmen ¨ uber die Eintrittswahrscheinlichkeit beeinflussende Szenarien 108 verwendet.
Risikopr¨ amie
104 Weitere Ausf¨ uhrungen zu den meteorologischen Parametern in [Strahlenschutzkommission 2003], S. 19 ff.
105 Eine Liste der Literatur, die ¨ uber die des Literaturverzeichnisses hinaus geht und bei den Betrachtungen mit ber¨ ucksichtigt wurde, findet sich in Anhang C.
106 Siehe hierzu Kapitel 4.
107 Siehe hierzu Kapitel 5.1.
108 Siehe hierzu Kapitel 5.2.
Die reine Risikopr¨ amie entspricht nach dem versicherungstechnischen ¨ Aquivalenzprinzip dem ¨ Aquivalent des Schadenerwartungswerts eines nuklearen Katastrophenfalls f¨ ur ein KKW. 109 Es werden sowohl die Schadenh¨ ohe als auch verschiedene Eintrittswahrscheinlichkeiten anhand dargestellter Szenarien 110 bestimmt.
F¨ ur die Berechnung der reinen Risikopr¨ amie wird daher der Erwartungswert der Verteilung des Gesamtrisikos eines nuklearen Katastrophenfalls f¨ ur ein individuelles KKW zugrunde gelegt. Da allerdings pro KKW nur f¨ ur wenige einbezogene Teilsch¨ aden spezifische Werte vorliegen, unterscheiden sich die Werte im Vergleich der 17 verschiedenen betrachteten KKW nur marginal. Auf Grundlage der Wahrscheinlichkeitsverteilung der Schadenh¨ ohen der 17 KKW wurde in Kapitel 6.2 eine H¨ ochstschadenerwartung (Maximalschaden) eines in Deutschland befindlichen KKW simuliert. Dazu wurden Methoden der Extremwertstatistik angewandt. Die ermittelte Schadenh¨ ohe wird mit allen Schadeneintrittswahrscheinlichkeiten - auf Grundlage der Ergebnisse verschiedener Studien (Kapitel 5.1) und Szenarien (Kapitel 5.2) - kombiniert. Erst zum Ende des Kalkulationszeitraumes ist die vollst¨ andige Schadensumme erreicht.
Bei einer symmetrischen Schadenverteilung deckt die reine Risikopr¨ amie als ¨ Aquivalent des Schadenerwartungswerts nur 50 Prozent der Sch¨ aden ab; daher wird in die zu zahlende Pr¨ amie vom Versicherer ein Sicherheitszuschlag einkalkuliert.
Sicherheitszuschlag auf die Risikopr¨ amie
Dieser Sicherheitszuschlag wird auch direkt in § 5 Deckungsr¨ uckstellungsverordnung (DeckRV) im Rahmen der Kalkulation einer Versicherungspr¨ amie gefordert: ” Bei der nach versicherungsmathematischen Methoden vorzunehmenden Ableitung von Rechnungsgrundlagen sind s¨ amtliche Umst¨ ande, die ¨ Anderungen und Schwankungen der aus den zugrunde liegenden Statistiken gewonnenen Daten bewirken k¨ onnen, zu ber¨ ucksichtigen und nach versicherungsmathematischen Grunds¨ atzen geeignet zu gewichten. Die Ableitung von Rechnungsgrundlagen auf der Basis eines besten Sch¨ atzwertes gen¨ ugt nicht. Die Absch¨ atzung k¨ unftiger Verh¨ altnisse muss eine nachteilige Abweichung der relevanten Faktoren von den getroffenen, aus den Statistiken abgeleiteten Annahmen beinhalten. Dies gilt sowohl f¨ ur die grunds¨ atzlich auf ein einzelnes Risiko abzustellende Bewertung als auch sinngem¨ aß f¨ ur die Bewertung bei nicht individualisierbaren Risiken, f¨ ur die keine ausreichenden Statistiken verf¨ ugbar sind.“ 111
Bei einer symmetrischen Schadenverteilung im Sinne einer Normalverteilung entspricht bspw. ein Sicherheitszuschlag in H¨ ohe der Streuung σ auf die Risikopr¨ amie einer Abdeckung von 68,3 Prozent der Sch¨ aden unterhalb dieser Schaden(Normal)verteilung. Ein Sicherheitszuschlag i.H.v. 2σ
109 Vgl. [Farny 2006], S. 60.
110 Siehe hierzu Kapitel 5.
111 § 5 DeckRV.
bewirkt eine Abdeckung von 95,4 Prozent und i.H.v. 3σ eine Abdeckung von 99,7 Prozent. Dieser zuletzt genannte Sicherheitszuschlag ist in der Sachversicherung ¨ ublich.
Das Risiko eines nuklearen Katastrophenfalls kann aber nicht durch eine Normalverteilung beschrieben werden. Daher entspricht bei Verwendung einer anderen, f¨ ur das Risiko des nuklearen Katastrophenfalls passenderen Verteilungsform (z.B. hinsichtlich ihrer Schiefe) der Sicherheitszuschlag i.H.v. 3σ nicht einer Abdeckung von 99,7 Prozent. Um aber mindestens eine Abdeckung i.H.v. 99,5 Prozent zu erreichen, wie es die Solvabilit¨ atsvorschriften f¨ ur Versicherer fordern, muss daher ein h¨ oherer Sicherheitszuschlag i.H.v. 6σ verwendet werden. Dieser Sicherheitszuschlag wird (in der Kreditwirtschaft) f¨ ur die Kalkulation von Versicherungspr¨ amien f¨ ur Risiken mit extrem hohen Schadenerwartungswerten und sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten verwendet. Da dies dem Charakter des Risikos eines nuklearen Katastrophenfalls entspricht, eignet ist dieser Sicherheitszuschlag von 6σ f¨ ur die in der Studie durchgef¨ uhrte Berechnung der Versicherungspr¨ amie. Abbildung 3.4 zeigt eine Wahrscheinlichkeitsverteilung um den beschriebenen Sachverhalt einer reinen Risikopr¨ amie und des Sicherheitszuschlags zu veranschaulichen. 112
Abbildung 3.4: Wahrscheinlichkeitsverteilung zur Veranschaulichung des Sicherheitszuschlags (Quelle: Eigene Darstellung)
Pr¨ amienbestandteile wie Versicherungsteuer, Gewinn- oder Betriebskostenzuschlag wurden im Rahmen der vorliegenden Studie nicht ber¨ ucksichtigt, da sie im Vergleich mit der Risikopr¨ amie und dem Sicherheitszuschlag verschwindend gering sind und zu keiner grunds¨ atzlichen ¨ Anderung der
112 Dies ist eine beliebige Skizze einer Verteilung und entspricht nicht der Verteilung des H¨ ochstschadens eines nuklearen Katastrophenfalls.
Methode oder des Ergebnisses gef¨ uhrt h¨ atten.
Die Versicherungspr¨ amie wurde weiterhin unter der Annahme kalkuliert, dass keine Pr¨ amienfreistellung erfolgt, d.h. dass die Pr¨ amie auch nach dem Wegfall des Risikos - nach Eintritt des Schaden im Sinne eines nuklearen Katastrophenfalls - weiter bezahlt werden muss, da eine Entsch¨ adigungsleistung nicht vor dem vollst¨ andigen Aufbau der Deckungssumme erfolgen kann.
Auch ein ¨ Anderungsrisiko - im Sinne eines sich w¨ ahrend des Zeitraums der Vertragslaufzeit ¨ andernden Risikos - wurde im Rahmen der Berechnungen in der vorliegenden Studie nicht ber¨ ucksichtigt.
Es wurde davon ausgegangen, dass der Versicherer durch die j¨ ahrlich eingehenden Pr¨ amien f¨ ur den Fall des Eintretens eines nuklearen Katastrophenfalls eine Risikoreserve bildet, das darin enthaltene Verm¨ ogen in Kapitalanlagen investiert und die mit diesem bestimmten Schadenfall einhergehenden finanziellen Verpflichtungen in eine (steuerfreie) R¨ uckstellung einstellt.
In der hier vorliegenden Studie wurde der Verzinsungsaspekt eingezahlter Pr¨ amien ber¨ ucksichtigt und von einem Zinssatz i.H.v. 2 Prozent ausgegangen. 113
3.2.4 Abw¨ agung der Kriterien und Grenzen der Versicherbarkeit in Bezug auf einen nuklearen Katastrophenfall
Die Versicherbarkeit eines Risikos untersteht immer einem Nutzenabw¨ agungskalk¨ ul. Das heißt, der Versicherer und der Versicherungsnehmer w¨ agen ihr Nutzen-Missnutzen-Verh¨ altnis ab. Der Nutzen f¨ ur den Versicherungsnehmer resultiert aus dem Transfer der Schadenverteilung und der damit bestehenden Zusage des Versicherers, f¨ ur die finanziellen Folgen eines Schadens aufzukommen. Der Missnutzen f¨ ur den Versicherungsnehmer resultiert aus der zu tragenden Versicherungspr¨ amie. F¨ ur den Versicherer stellt sich die Nutzen-Mißnutzen- ¨ Uberlegung genau invers dar. Der Nutzen
wird insbesondere aus der vereinnahmten Pr¨ amie bestimmt. Diese wird, wie dargestellt, auf Basis der Schadeneintrittswahrscheinlichkeit, des Schadenerwartungswerts und der Streuung um den Erwartungswert berechnet. Der Missnutzen resultiert aus der Zahlung der vereinbarten Leistung im Schadenfall, von dem der Versicherer nicht mit endg¨ ultiger Sicherheit beurteilen kann, ob und wann und in welcher H¨ ohe er eintritt. 114
Stellt die Versicherung f¨ ur beide Seiten einen Nutzen dar, der den Missnutzen ¨ ubersteigt, kommt
es zum Vertragsabschluss. Bei dieser Abw¨ agung bezieht sich der Versicherer auch auf die Kriterien der Versicherbarkeit, also Zuf¨ alligkeit, Sch¨ atzbarkeit, Eindeutigkeit, Unabh¨ angigkeit und Bestimmung der Gr¨ oße des Schadens (siehe Kapitel 3.1.4 Kriterien und Grenzen der Versicherbarkeit).
113 Vgl. hierzu Kapitel 6.2.
114 Vgl. [Farny 2006], S. 35 ff.
Bezogen auf den nuklearen Katastrophenfall und den damit verbundenen H¨ ochstschaden, ist die Zuf¨ alligkeit eingeschr¨ ankt, weil gezielte Sabotage oder Terrorakte auch zu den zu versichernden Gefahren z¨ ahlen 115 . Diese sind von den Terroristen genau mit dem Ziel geplant, den gr¨ oßtm¨ oglichen Schaden zu erzielen. 116 Allerdings bezieht sich das Kriterium insbesondere darauf, dass Zuf¨ alligkeit uber Entstehung, Zeitpunkt und/oder Gr¨ oße des Schadens aus Sicht des Versicherers und des Ver¨
sicherungsnehmers besteht. D.h. es muss eine Unabh¨ angigkeit vom Willen oder Verhalten des Versicherungsnehmers (Fahrl¨ assigkeit), in diesem Fall des Inhabers des KKW, gew¨ ahrleistet sein. 117 Dieses Kriterium kann als hinreichend erf¨ ullt angesehen werden.
Die Schwierigkeit der Sch¨ atzung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schadenh¨ ohe eines nuklearen Katastrophenfalls besteht darin, dass einerseits kaum Schadenstatistiken vorliegen, deren Vergleich eine hinreichend sichere Sch¨ atzung erm¨ oglichen k¨ onnte. Ausschließlich ann¨ ahernd vergleichbare Ereignisse, wie in Tschernobyl oder Harrisburg sowie empirische Studien, wie u.a. zur Beschaffenheit der KKW-Anlagen, sind der Sch¨ atzung dienlich. Andererseits sind die Risikoursachen f¨ ur einen nuklearen Katastrophenfall und deren Auswirkungen sehr vielschichtig, so dass eine Sch¨ atzung nur mit großer Unsicherheit erfolgen kann. 118 Mit dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik verbessern sich die Simulationsmethoden und -modelle f¨ ur Katastrophenrisiken, was zum besseren Verst¨ andnis des Risikos (im Sinne von Ursache-Wirkungs-Analysen) und damit zur m¨ oglichen Ausweitung der Versicherbarkeit f¨ uhren k¨ onnte. 119
Die Gefahren, die zu einem nuklearen Katastrophenfall f¨ uhren k¨ onnen und die m¨ oglichen resultierenden Sch¨ aden bilden, wie bereits in den vorangegangen Kapiteln angedeutet, ein sehr komplexes System. Daher ist es unm¨ oglich, bereits im Voraus (z.B. zum Zweck der Pr¨ amienkalkulation) alle m¨ oglichen Gefahren und Sch¨ aden in ihrer Gesamtheit exakt zu bestimmen. Ebenso ist es nicht immer m¨ oglich, einen einzelnen Krebs- oder Missbildungsfall eindeutig dem nuklearen Katastrophenfall zuzuordnen, gerade wenn es sich um Sp¨ atfolgen und Erbsch¨ aden handelt. Damit ist das Kriterium der Eindeutigkeit der Zuordnung eines Schadens als Folge eines Ereignisses nicht erf¨ ullt.
Eine weitere Voraussetzung f¨ ur die Versicherbarkeit eines Risikos ist dessen Unabh¨ angigkeit von anderen versicherten Risiken im gleichen Bestand - im Sinne einer Unkorreliertheit. Das Kriterium der Unabh¨ angigkeit ist dann erf¨ ullt, wenn eine sich realisierende Gefahr (z.B. Erdbeben) nicht zu einem nuklearen Katastrophenfall in mehreren bei einem Versicherer versicherten KKW f¨ uhrt.
Bezogen auf das Kriterium der Gr¨ oße des Schadens, nimmt das potenzielle Schadenausmaß bei
115 Siehe Kapitel 3.2.2 Versicherte Gefahren und versicherter Schaden eines nuklearen Katastrophenfalls, dort wurde dargelegt, dass im Rahmen der vorliegenden Studie kein Gefahrenausschluss vorgenommen wird.
116 Ausf¨ uhrungen zur Zuf¨ alligkeit von Terrorismusrisiken in [Nguyen 2009], S. 7 und [Benzin 2005], S. 723.
117 Vgl. [Farny 2006], S. 38.
118 Vgl. [Nguyen 2009], S. 7.
119 Vgl. [Nguyen 2009], S. 8.
Katastrophenrisiken - so auch einem nuklearen Katastrophenfall - extreme H¨ ohen an und kann mitunter aufgrund verschiedener Szenarien bis ins ” Unendliche“ erwachsen. Dies ist der Grund,
warum in der bisherigen Praxis der KKW-Versicherung Haftungsgrenzen mittels Deckungssummen (im Sinne von Erstrisikoversicherungen) vereinbart werden. 120
3.2.5 Zwischenfazit
Der nukleare Katastrophenfall als zu versicherndes Risiko stellt sich als ein dynamisches Risiko dar. 121 Aufgrund dieser gegebenen Dynamik muss das Risiko eines nuklearen Katastrophenfalls auch hinsichtlich seiner Eigenschaften und Versicherbarkeit stets neu ¨ uberpr¨ uft werden.
Der Versicherer muss jedoch den H¨ ochstschaden eines nuklearen Katastrophenfalls genau bestimmen k¨ onnen, um eine Pr¨ amie zur Deckung der Auszahlungen im Schadenfall ableiten zu k¨ onnen. 122
Die Ausf¨ uhrungen in diesem Kapitel machen deutlich, dass das Risiko eines nuklearen Katastrophenfalls die Voraussetzungen der Versicherbarkeit nur in einem sehr eingeschr¨ ankten Maße erf¨ ullt bzw. sich deren Anwendung aufgrund der Komplexit¨ at der zu versichernden Gefahren und des Schadens im Falle eines nuklearen Katastrophenfalls sehr schwierig gestaltet.
Aufgrund der nur eingeschr¨ ankten Erf¨ ullung der Kriterien der Versicherbarkeit stellt die in der vorliegenden Studie berechnete Versicherungspr¨ amie eine fiktive Pr¨ amie dar. In die Berechnung dieser fiktiven Pr¨ amie sind die Ergebnisse und Annahmen einer Vielzahl bestehender empirischer Studien zu den Gefahren und den Auswirkungen nuklearer Strahlung auf Umsysteme einbezogen worden. Insbesondere wird eine Vielzahl von Annahmen getroffen und ¨ uber die Schwierigkeiten der Versicherbarkeit eines nuklearen Katastrophenfalls ” hinweg“ gesehen.
120 Vgl. [Nguyen 2009], S. 9.
121 Siehe hierzu die Ausf¨ uhrungen zum nuklearen Katastrophenfall als Entwicklungsrisiko in Kapitel 3.2.1
122 Vgl. [Farny 2006], S. 39 f. und [Nguyen 2009], S. 9.
Kapitel 4
Existierende
Quantifizierungsmethoden f ¨ ur die
Absch ¨ atzung der Schadenh ¨ ohe
4.1 Grundlagen der vorhandenen Ans¨ atze
4.1.1 Grundlagen der Dosis-Wirkungs-Beziehungen radioaktiver Strahlung
Von allen Sch¨ aden, die durch freigesetzte radioaktive Strahlung entstehen, machen die Sch¨ aden an der Gesundheit der betroffenen Personen den gr¨ oßten Anteil aus. Daher ist es essentieller Bestandteil aller untersuchten Studien zur Quantifizierung von Schadenausmaßen nach einem Reaktorunfall, die Anzahl der betroffenen Personen und die Art der Auswirkungen abzusch¨ atzen. Das Ausmaß der zu erwartenden strahleninduzierten Sch¨ aden h¨ angt dabei von der konkreten Strahlensituation, insbesondere von der H¨ ohe und Dauer der Exposition, ab. 123 Bereits eine sehr geringe Energiedosis 124 - definiert als die Energiemenge einer ionisierenden Strahlung, die ein durchstrahlter K¨ orper bezogen auf seine Masse aufnimmt - kann bereits erhebliche Strahlensch¨ aden verursachen, ” denn
die Energieabgabe der Strahlung geht in extrem kleinen Bereichen vor sich, wodurch lebenswichtige Molek¨ ule zerst¨ ort werden k¨ onnen“ 125 .
Allerdings h¨ angt die Art der Sch¨ aden von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere von der Art der ionisierenden Strahlung. Um die unterschiedliche Wirksamkeit auf den menschlichen Organismus zu ber¨ ucksichtigen, wird die Energiedosis mit einem Strahlungswichtungsfaktor multipliziert, der
123 Vgl. [GRS 2000], S. 8.
124 Energiedosis = absorbierte Strahlungsenergie/Masse, Einheit: Gy (Gray) = 1 Joule/kg.
125 [Umweltlexikon Online a].
39
die relative biologische Wirksamkeit ber¨ ucksichtigen soll. So wird beispielsweise Alphastrahlung als zwanzigmal so gef¨ ahrlich wie die gleiche Menge Gammastrahlung bewertet. Als Ergebnis ergibt Aquivalentdosis f¨ ur den Menschen, welche durch die Einheit Sv (Sievert) 126 ausgedr¨ uckt sich die ¨ wird. ¨ Altere Studien verwenden h¨ aufig noch die Einheit rem (f¨ ur engl. roentgen equivalent in man), wobei 1 rem 0,01 Sv entspricht. Anzumerken ist, dass der Strahlungswichtungsfaktor, der von der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 1990 in der ICRP 60 127 definiert wurde, grunds¨ atzlich auf der wissenschaftlich ermittelten relativen biologischen Wirksamkeit basiert, jedoch auch Prozessen der politischen Willensbildung unterworfen ist.
Aus der ¨ Aquivalentdosis l¨ asst sich durch Ber¨ ucksichtigung der unterschiedlichen Strahlenempfindlichkeit der einzelnen Organe und Gewebe in Bezug
• auf das Krebsrisiko und
• auf genetische Ver¨ anderungen aufgrund der Strahlung
die effektive Dosis berechnen, die das Risiko f¨ ur das Auftreten stochastischer Wirkungen bei Exposition einzelner Organe und Gewebe oder des ganzen K¨ orpers bewertet. Stochastische Strahlenwirkungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Dosis lediglich die Wahrscheinlichkeit des Auftretens bestimmt, nicht jedoch den Schweregrad. Wichtigste stochastische Strahlenwirkungen sind solide Krebserkrankungen, Leuk¨ amien und Erbkrankheiten. Zur Berechnung wird die ¨ Aquivalentdosis
mit Wichtungsfaktoren f¨ ur die einzelnen Organe multipliziert, die wiederum von der Internationalen Strahlenschutzkommission vorgeschlagen werden. ” Eine gleichm¨ aßige Bestrahlung des ganzen
K¨ orpers oder eine Bestrahlung einzelner Organe und Gewebe ergibt dasselbe Strahlenrisiko, wenn die effektive Dosis gleich ist.“ 128 Die Einheit ist der effektiven Dosis ist ebenfalls das Sievert (Sv).
Bei Unfallsituationen wird die Dosis durch sogenannte Eingreifrichtwerte begrenzt. Diese dienen einerseits der Planung von Maßnahmen des Katastrophenschutzes und stellen anderseits die Obergrenzen dar, die die Durchf¨ uhrung dieser Maßnahmen in einer Unfallsituation zwingend im Sinne des Katastrophenschutzes begr¨ unden. 129 In den betrachteten Studien spielen diese Eingreifrichtwerte eine große Rolle, da sich aus ihnen beispielsweise die zu evakuierenden und langfristig umzusiedelnden Gebiete ableiten lassen.
Schwierigkeiten in der Zuordnung von Strahlenwirkungen zu bestimmten Ereignissen (wie beispielsweise Reaktorunf¨ allen) ergeben sich aus dem Umstand, dass die Wirkungen mit einer Latenzzeit von Jahren bis Jahrzehnten auftreten und von spontan auftretenden Krebserkrankungen, die mit einem Anteil von 20 bis 25 Prozent eine der Haupttodesursachen in der westlichen Welt darstellen,
126 Da 1 Sv eine relativ große ¨ Aquivalentdosis darstellt, werden praktisch vorkommende Werte meist mit Hilfe
eines SI-Pr¨ afixes in Millisievert (1mSv = 0, 001Sv = 10 −3 Sv) oder Mikrosievert (1μSv = 0, 000001Sv = 10 −6 Sv) angegeben.
127 [ICRP 1991].
128 [GRS 2000], S. 8.
129 Vgl. [BfS c], S. 10.
Abbildung 4.1: Eingreifrichtwerte f¨ ur Maßnahmen (Quelle: [BMU 2008 a])
nicht unterschieden werden k¨ onnen.
Um Risikowerte bei den im Strahlenschutz wichtigen, wesentlich kleineren Dosen von einigen mSv und darunter zu erhalten, ist man auf Extrapolationen vom h¨ oheren in den niedrigeren Dosisbereich angewiesen. Allgemein geht man dabei von einer linearen Dosis-Wirkungs-Beziehung ohne Schwellendosis aus. Letzteres bedeutet die Annahme, dass es keine Dosis gibt, unterhalb der ein Risiko auszuschließen ist. Als ” linear“ wird eine Dosis-Wirkungs-Beziehung bezeichnet, wenn die
Wirkung im gleichen Verh¨ altnis zu- oder abnimmt wie die applizierte Dosis. Es wird also davon ausgegangen, dass auch kleinste Strahlendosen, z.B. in der Gr¨ oßenordnung der nat¨ urlichen Strahlenexposition, ein gewisses, wenn auch sehr kleines Risiko mit sich bringen, Krebserkrankungen und Leuk¨ amie auszul¨ osen. Dies ist eine theoretische Annahme; eine direkte epidemiologische Ermittlung des Risikokoeffizienten ist in diesem Dosisbereich infolge der zuf¨ alligen Schwankungen der spontanen Erkrankungsrate prinzipiell nicht m¨ oglich. Die ¨ Ubertragung der bei h¨ oheren Dosen
beobachteten Risikowerte in den f¨ ur epidemiologische Beobachtungen unzug¨ anglichen niedrigen Dosisbereich mit Hilfe einer linearen Dosis-Wirkungs-Beziehung ohne Schwellendosis wird durch molekularbiologische, zellbiologische und tierexperimentelle Untersuchungen gest¨ utzt. 130
Unter Wissenschaftlern werden vielf¨ altige Diskussionen im Zusammenhang mit der Annahme einer linearen Dosis-Wirkungs-Beziehung ohne Schwellenwert - englisch: Linear-no-Treshold (LNT) - gef¨ uhrt. Selbst die ICRP f¨ uhrt in ihrer Empfehlung 103 aus, dass sich im Zuge aktueller wissenschaftlichen Diskussionen und Pr¨ ufungen mittlerweile ein internationaler Maßstab durchgesetzt hat, ” wonach es f¨ ur Situationen mit sehr kleinen Dosen die viele Personen betreffen sinnvoll ist, eine Grenze f¨ ur die Individualdosis zu definieren, unterhalb derer die Angabe einer Kollektivdosis als
130 Vgl. [Strahlenschutzkommission 1994], S. 5.
Maß f¨ ur das Kollektivrisiko nicht mehr aufrechterhalten werden kann (’Unerheblichkeitsschwelle’). Diese Schwelle wurde f¨ ur den Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr f¨ ur Einzelpersonen der Bev¨ olkerung festgelegt. Die ICRP 103 empfiehlt wegen der bestehenden Unkenntnis des Krebsrisikos bei niedrigen Dosen und Dosisleistungen 131 , Todesfallberechnungen im Bereich kleiner Dosen grunds¨ atzlich zu unterlassen.“ 132
Die deutsche Strahlenschutzkommission hingegen bewertet die Evidenz f¨ ur m¨ oglicherweise geringere Krebsrisikokoeffizienten bei niedrigen Dosen/Dosisleistungen im Vergleich zu akuten Strahlenexpositionen mit hohen Dosen als gering. Sie h¨ alt es deshalb nicht f¨ ur angebracht, f¨ ur Strahlenschutzbetrachtungen in diesen Expositionsbereichen von niedrigeren Koeffizienten auszugehen. 133
Das strahleninduzierte Krebsrisiko ist zudem altersabh¨ angig, sein Wert ¨ andert sich also mit dem Alter der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Exposition. Die Risikokoeffizienten f¨ ur die Krebsinduktion untersch¨ atzen die Auswirkungen in der Jugend und ¨ ubersch¨ atzen sie im Alter.
Neben den bisher ber¨ ucksichtigten stochastischen Strahlenwirkungen sind dar¨ uber hinaus weitere stochastische Effekte bekannt geworden, wie bspw. der strahlenbedingte Katarakt ohne Dosisschwelle und der stochastische IQ-Verlust bei der Exposition von F¨ oten im dritten und vierten Schwangerschaftsmonat. Beide Effekte werden zurzeit nicht bei der Berechnung der Effektiven Dosis ber¨ ucksichtigt. 134
Den Annahmen eines linearen Zusammenhangs folgend, nach denen es gleichbedeutend ist, ob eine kleine Zahl von Personen eine hohe Dosis erh¨ alt oder eine große Zahl eine sehr kleine, l¨ asst sich aus der Summe der Individualdosen die Kollektivdosis einer Bev¨ olkerungsgruppe berechnen, indem das Produkt aus dem Mittelwert der effektiven ¨ Aquivalentdosis in dieser Bev¨ olkerungsgruppe und
der Anzahl der Personen dieser Gruppe gebildet wird. Die Kollektivdosis in einer Bev¨ olkerung ist die Summe der Kollektivdosen der einzelnen Bev¨ olkerungsgruppen und wird in Personen-Sievert angegeben. Allerdings f¨ uhrt die Aggregation von extrem geringen individuellen Dosen f¨ ur eine große Population zu einer signifikanten Kollektivdosis, wodurch der geringe Grad des individuellen Risikos verschleiert wird. 135
Diese Dosis wird in den meisten im Rahmen dieser Arbeit betrachteten Studien als Grundlage f¨ ur die Absch¨ atzung der zu erwartenden zus¨ atzlichen Krebserkrankungen und genetischen Sch¨ aden genutzt, da nach einem Reaktorunfall große Bev¨ olkerungsgruppen ¨ uber lange Zeitr¨ aume relativ
geringen individuellen Strahlendosen ausgesetzt sind. In der Zusammenfassung wird deutlich, dass
131 Dosisleistung ist die Dosis pro Zeiteinheit (Sekunde, Minute).
132 [DSF 2009], S. 3.
133 Krebsrisiko durch mehrj¨ ahrige Expositionen mit Dosen im Bereich des Grenzwertes f¨ ur die Berufslebensdosis nach § 56 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) - Empfehlung der Strahlenschutzkommission.
134 Vgl. [Krieger 2009], S. 305.
135 Vgl. [OECD 2003], S. 42.
das Konzept der Kollektivdosis, welches von den meisten ¨ ubergreifenden Studien zur Absch¨ atzung
der ¨ okonomischen Folgen eines schweren Reaktorunfalls genutzt wird, einer Vielzahl von Annahmen unterliegt und etliche Sachverhalte nur stark vereinfacht wiedergibt. Eine genaue Berechnung der einzelnen effektiven Dosen ist auf Grund der Vielzahl an zu treffenden Annahmen f¨ ur einen Reaktorunfall (z.B. Art und Umfang der freigesetzten Nuklide und der Expositionspfade) als ebenso vereinfachend anzusehen. Da solche neuen und genaueren Studien zur Unfallfolgenabsch¨ atzung in Kernkraftwerken in Deutschland nicht vorliegen, werden im Folgenden die einzelnen bisher ver¨ offentlichten Ans¨ atze 136 zur Quantifizierung analysiert. Die Untersuchungsergebnisse dieser Ans¨ atze bilden auch die Basis f¨ ur die Ableitung einer mathematischen Verteilung aus der Bandbreite der darin vorgestellten Schadenh¨ ohen.
4.1.2 Der Risikokoeffizient zur Beschreibung des Strahlenkrebsrisikos
Als Strahlenrisiko bezeichnet man die Wahrscheinlichkeit f¨ ur das Eintreten einer durch eine Strah-”
lenexposition bewirkten nachteiligen Wirkung bei einem Individuum in einem bestimmten Zeitraum.“ 137
Wird eine lineare Abh¨ angigkeit zwischen Dosis und Mortalit¨ at angenommen, ergibt sich je eine Gerade f¨ ur Leuk¨ amie und Krebs. Die Steigung der Geraden in der Dosis-Wirkungs-Beziehung entspricht dem Risikokoeffizienten, das Risiko (mit der Einheit Tote pro Jahr) ist also Koeffizient mal Dosis.
Die Absch¨ atzung des Risikokoeffizienten f¨ ur alle Altersstufen der exponierten Personen beruht haupts¨ achlich auf epidemiologischen Studien an den ¨ Uberlebenden der Atombombenexplosionen in Hiroshima und Nagasaki.
Die Internationale Strahlenschutzkommission gibt f¨ ur den Risikokoeffizienten Sch¨ atzungen ab, die jeweils auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse beruhen. In ihrer Empfehlung von 1990 sch¨ atzt die ICRP beispielsweise das zus¨ atzliche individuelle Lebenszeit-Krebsmortalit¨ atsrisiko durch ionisierende Strahlung bei Ganzk¨ orperexposition mit niedriger Einzeldosis auf insgesamt 5 Prozent pro Sievert. Ein Beispiel zur Verdeutlichung dieses Risikos l¨ asst sich mit der Aussage geben, dass bei einer Exposition von 100 Personen mit einer Dosis von einem Sievert f¨ unf dieser Personen im Laufe ihres Lebens wahrscheinlich an Krebs erkranken. Ein Großteil der betrachteten Studien verwendet diesen Risikokoeffizienten, um aus der Kollektivdosis die stochastisch zu erwartende Anzahl von Todesf¨ allen auf Grund von Krebserkrankungen abzuleiten.
Da Erfahrungen mit großfl¨ achigen und langfristigen Expositionen nur aus dem Reaktorungl¨ uck
136 Einen ¨ uber existierende Studien in dieser Thematik bietet das Literaturverzeichnis im Anhang C. Uberblick ¨
Darin sind sowohl direkt zitierte Ver¨ offentlichungen enthalten als auch solche, die lediglich einer Lekt¨ ure unterzogen wurden und den fachlichen Grundbau der hier vorliegenden Studie st¨ utzen.
137 [Krieger 2009], S. 305.
in Tschernobyl gewonnen werden konnten, wird in der Studie von Hohmeyer 138 , die sich mit den theoretischen Auswirkungen eines Kernschmelzunfalls in Deutschland besch¨ aftigt, ein weiterer Fak-tor eingef¨ uhrt, welcher der h¨ oheren Bev¨ olkerungsdichte in Deutschland Rechnung tragen soll. Als Argument wird angef¨ uhrt, dass in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland bei einem Kernschmelzunfall wesentlich mehr Personen der freigesetzten Strahlung ausgesetzt w¨ aren, als dies im betroffenen Raum um Tschernobyl der Fall war. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass im Ungl¨ ucksfall eine sofortige Evakuierung von Millionen von Menschen zu bew¨ altigen w¨ are, scheint der Ansatz eines solchen Faktors angemessen. Er orientiert sich an dem Verh¨ altnis der Bev¨ olkerungsdichte der vom Tschernobyl-Unfall betroffenen Regionen und der durchschnittlichen Dichte der Bundesrepublik Deutschland.
Im folgenden Kapitel wird ein ¨ Uberblick ¨ uber die verschiedenen Quantifizierungsans¨ atze gegeben, deren Ergebnisse ganz oder teilweise in die Berechnung einer Versicherungspr¨ amie in Kapitel 6 eingeflossen sind.
4.2 Die fr¨ uhen Studien
4.2.1 Olav Hohmeyer 1989
Die erste betrachtete Studie, die sich mit der Quantifizierung der Folgen eines Reaktorunfalls in der Bundesrepublik Deutschland besch¨ aftigte, stammt von Olav Hohmeyer aus dem Jahr 1989. 139 Sie nimmt einen hypothetischen nuklearen Katastrophenfall in Biblis zur Grundlage, um die H¨ ohe des volkswirtschaftlichen Schadens in Form von Produktionsausf¨ allen infolge von Krebserkrankungen zu ermitteln. Weitere Schadenarten werden nicht ber¨ ucksichtigt.
Die Berechnungen beruhen auf der Annahme, dass die Bev¨ olkerung durch den Unfall einer Strahlendosis von 2,4 Millionen Personen-Sievert ausgesetzt wurde. Diese Annahme sowie der vermutete Freisetzungsanteil von vier Prozent des radioaktiven Inventars beruht auf sowjetischen Ver¨ offentlichungen, die zum Zeitpunkt der Studienerstellung zur Verf¨ ugung standen. Der Risikokoeffizient f¨ ur die Beschreibung des zus¨ atzlichen Risikos, an Strahlenkrebs zu erkranken, schwankte nach damaligen Sch¨ atzungen zwischen zwei und 74 Prozent pro Sievert. 140 Hohmeyer legte den damaligen Wert der Internationalen Strahlenschutzkommission von 10 Prozent pro Sievert f¨ ur seine weiterf¨ uhrenden Berechnungen zu Grunde.
Das Konzept der Kollektivdosis beruht zum großen Teil auf den Erfahrungen aus der Tschernobyl-Katastrophe. Zur Ber¨ ucksichtigung der signifikanten Unterschiede in der Bev¨ olkerungsdichte zwischen einer relativ d¨ unn besiedelten Region wie um Tschernobyl (ca. 100.000 Personen) und einem
138 Siehe hierzu [Hohmeyer 1989].
139 Siehe [Hohmeyer 1989].
140 Vgl. [Ewers/Rennings 1992 b], S. 386.
Ballungsgebiet wie rund um Biblis, in dessen direkter Umgebung mehr als drei Millionen Menschen wohnen, f¨ uhrt Hohmeyer einen Faktor von zehn ein. Damit soll - wie oben bereits angesprochendem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Anzahl von Personen, die in Folge eines Unfalls sehr wahrscheinlich radioaktiver Strahlung ausgesetzt sind, wesentlich h¨ oher ist.
Durch Multiplikation der freigesetzten Radioaktivit¨ at mit dem Risikokoeffizienten und dem Faktor zur Ber¨ ucksichtigung der Bev¨ olkerungsdichte ergeben sich rein rechnerisch 2,4 Millionen zu erwartender zus¨ atzlicher Krebserkrankungen. Diese werden von Hohmeyer im weiteren Verlauf der Studie mittels der Humankapitalmethode bewertet. Dabei setzt er Produktionsverluste f¨ ur die Volkswirtschaft f¨ ur einen Krebstoten in H¨ ohe von 20 Erwerbsjahren zu je 50.000 DM, also insgesamt eine Million DM je Krebstoten, und f¨ ur eine nicht t¨ odlich verlaufende Krebserkrankung zehn ausgefallene Erwerbsjahre, also insgesamt eine 500.000 DM an. Bei einer angenommenen Sterblichkeitsrate von 50 Prozent ergibt sich hieraus ein Durchschnittswert von 750.000 DM, mit dem ein Krebsfall bewertet wird.
In Summe errechnet Hohmeyer volkswirtschaftliche Gesamtsch¨ aden in Folge von Produktionsausf¨ allen von Personen mit Krebserkrankungen in H¨ ohe von 1,8 Billionen DM (rund 1,37 Billionen Euro 2011 ) 141 .
Kurz nach der Ver¨ offentlichung dieser Studie konnte Hohmeyer auf die Ergebnisse der Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke, Phase B, zur¨ uckgreifen. Dort wurden, im Vergleich zu der gemeldeten Freisetzungsrate von Tschernobyl in H¨ ohe von vier Prozent, um bis zu f¨ unfmal h¨ ohere m¨ ogliche Freisetzungsraten genannt. Unter Annahme einer Freisetzung von 12 Millionen Personen-Sievert (2, 4 × 5), ergeben die Berechnungen 12 Millionen Krebserkrankungen und ein Gesamtschaden von 9 Billionen DM. Dazu muss angemerkt werden, dass die genaue Freisetzungsrate der Katastrophe von Tschernobyl bis heute nicht genau bekannt ist.
4.2.2 Richard Ottinger et. al., Pace-University, New York City, 1990
Eine weitere Analyse wurde 1990 an der Pace-University, New York City, unter Leitung von Richard Ottinger durchgef¨ uhrt. 142 Das Vorgehen zur Berechnung der Folgen eines Reaktorunfalles in den Vereinigten Staaten von Amerika ist ¨ ahnlich zu der von Hohmeyer. Zus¨ atzlich zur Bewertung von Gesundheitssch¨ aden werden Verm¨ ogensverluste aus landwirtschaftlichen Produktionsausf¨ allen ber¨ ucksichtigt.
Ausgangspunkt ist auch hier der Wert der Kollektivdosis von 2,4 Millionen Personen-Sievert, der im Bericht der UdSSR von 1986 aufgef¨ uhrt ist. Als Risikofaktor setzt Ottinger einen Wert von 7,7
141 F¨ ur diese und alle folgenden Umrechnungen in Euro-Betr¨ age des Jahres 2011 wurde der Ursprungsbetrag in Euro umgerechnet mit einer Inflationsrate von 2 Prozent pro Jahr multipliziert.
142 Siehe [Ottinger et al. 1990].
Prozent pro Sievert ein, womit er sich an damaligen Sch¨ atzungen der US-amerikanischen Akademie der Wissenschaften orientiert. Es werden keine weiteren Faktoren f¨ ur die Bev¨ olkerungsdichte ber¨ ucksichtigt, was aber wegen der im Vergleich zu Deutschland (2010: 229 EW/km 2 ) siebenfach geringeren Dichte in den USA (2010: 32 EW/km 2 ) nachvollziehbar ist.
Die sich aus diesen Zahlen ergebenden F¨ alle zus¨ atzlicher Krebserkrankungen belaufen sich bei einer angenommenen ungef¨ ahren Mortalit¨ atsrate von 75 Prozent auf 140.000 t¨ odliche F¨ alle und 45.000 nicht-t¨ odliche F¨ alle. Eine Bewertung erfolgt auf der Grundlage einer Auswertung von acht empirischen Studien nach dem ” Verfahren der hedonistischen Preisanalyse“. Diese ergibt
f¨ ur einen t¨ odlichen Krebsfall einen Wert von vier Millionen US-Dollar und f¨ ur nicht-t¨ odliche Krebsf¨ alle einen Wert von 400.000 US-Dollar. Zahlen aus einem Report des US-amerikanischen Energie-Ministeriums bez¨ uglich zu erwartender geistiger Behinderungen (700 F¨ alle) und genetischer Sch¨ aden bei Neugeborenen (1.900 F¨ alle) werden ebenfalls ber¨ ucksichtigt, wobei diese F¨ alle wie nicht-t¨ odliche Krebserkrankungen bewertet werden. Somit ergeben sich gesamte Gesundheitssch¨ aden in H¨ ohe von 579 Milliarden US-Dollar (rund 629 Milliarden Euro 2011 ).
F¨ ur die Berechnung der landwirtschaftlichen Produktionsausf¨ alle werden Annahmen von Agrarexperten herangezogen, die von einem 10-prozentigen Verlust der Getreideernte pro Jahr in der UdSSR als Folge des Unfalls in Tschernobyl ausgehen. Ottinger berechnet hier Gesamtwerte von 34 bis 73 Milliarden US-Dollar, wobei die Unterschiede aus der Verwendung unterschiedlicher Diskontraten resultieren.
4.2.3 Ewers/Rennings zu den monet¨ aren Sch¨ aden eines nuklearen Katastrophenfalls in Biblis, 1991
Die Studie von Ewers/Rennings aus dem Jahr 1991 143 berechnet den Umweltschaden infolge eines nuklearen Katastrophenfalles in Biblis anhand der Gesundheitssch¨ aden sowie der Produktions-und Verm¨ ogensverluste, die sich durch den Ausfall von Arbeitskr¨ aften, Produktionsstandorten und Wohnraum ergeben.
Auch hier wird der Ansatz von Hohmeyer als Grundlage der Berechnung der Gesundheitssch¨ aden genutzt. Modifikationen werden lediglich hinsichtlich der radioaktiven Freisetzung vorgenommen, die als doppelt so hoch wie der aus dem Tschernobyl-Bericht bekannte Wert angenommen wird (4,8 Millionen Personen-Sievert). Begr¨ undet wird dies mit einem Vergleich der Freisetzungsraten der biologisch gef¨ ahrlichsten radioaktiven Substanzen der Tschernobyl-Katastrophe mit den erwarteten Raten bei einer ¨ ahnlichen Katastrophe in Biblis. Der Risikofaktor von 10 Prozent pro Sievert und der Faktor zur Ber¨ ucksichtigung der Bev¨ olkerungsdichte von zehn werden ebenfalls aus der Hohmeyer-Studie ¨ ubernommen. Die gesamten Gesundheitssch¨ aden belaufen sich somit auf 3,6 Billionen DM (rund 2,74 Billionen Euro 2011 ).
143 Siehe [Ewers/Rennings 1991].
In dieser Studie werden dar¨ uber hinaus Sch¨ aden ber¨ ucksichtigt, die sich aus der Sperrung von Gebieten, der Umsiedlung von Bev¨ olkerung sowie dem Verlust an Agrarproduktion auch ¨ uber diese
Gebiete hinaus ergeben. Hierf¨ ur wurden Berechnungen des ¨ Oko-Instituts Darmstadt zur Ausbreitung der radioaktiven Belastung verwendet. Zu evakuieren w¨ aren nach diesen Berechnungen etwa 4,3 Millionen Menschen, von Umsiedlungsmaßnahmen k¨ onnten bis zu zehn Millionen Menschen betroffen sein. F¨ ur das Sperrgebiet wurde die Annahme getroffen, dass das Gebiet mindestens f¨ unf Jahre f¨ ur jegliche Nutzung gesperrt bleibt, was mittels des Ausfalls des gesamten Netto-Inlandsproduktes f¨ ur diese Zeit in die Berechnungen einfließt. Aus der Statistik des Landes Hessen aus dem Jahr 1987 wird f¨ ur diesen Ausfall eine H¨ ohe von 420 Milliarden DM berechnet. F¨ ur die angenommenen Umsiedlungsgebiete ergeben sich weitere Kosten von 670 Milliarden DM, die sich aus der Hochrechnung der Bev¨ olkerungszahl von 7,2 Millionen und dem Wert des Nettoinlandsproduktes ergeben. Damit belaufen sich die Sachsch¨ aden durch Evakuierung und Umsiedlung auf insgesamt 1,09 Billionen DM (rund 828 Milliarden Euro 2011 ).
F¨ ur den Verlust an Agrarproduktion wird die Sch¨ atzung von Ottinger ¨ ubernommen, der von 34 bis
73 Milliarden US-Dollar ausgegangen war. Mit dem damaligen Umrechnungskurs von US-Dollar zu DM von 1,5 ergeben sich Sch¨ aden in der Spannbreite von 51 bis 109 Milliarden DM, die von den Autoren konservativ auf 50 Milliarden DM (rund 38 Milliarden Euro 2011 ) angesetzt werden.
Die Autoren kommen nach Addition aller Einzelwerte zu einem Gesamtschaden in H¨ ohe von 4,74 Billionen DM (rund 3,67 Billionen Euro 2011 ).
4.2.4 Ewers/Rennings zur Absch¨ atzung der Sch¨ aden durch einen nuklearen Katastrophenfall, 1992
In einer Nachfolgestudie im Rahmen der PROGNOS-Schriftenreihe ” Identifizierung und Interna-
lisierung externer Kosten der Energieversorgung“ untersuchten die Autoren ausgehend von einer Betrachtung von ¨ ahnlichen Studien zu diesem Thema die ¨ Ubertragbarkeit der Annahmen auf die
Situation eines nuklearen Katastrophenfalls in der Bundesrepublik Deutschland. 144
Im Kern der Berechnungen von Personensch¨ aden st¨ utzen sie sich ebenfalls auf die Methode von Hohmeyer. Die Freisetzung wird aus der vorangegangenen Biblis-Studie mit dem doppelten des angenommenen Tschernobyl-Wertes (also den bereits angegebenen insgesamt 4,8 Millionen Personen-Sievert) beziffert. Als weitere Modifikation wird der Risikokoeffizient der ICRP verwendet, welcher nach der damals verf¨ ugbaren Sch¨ atzung 145 5 Prozent pro Sievert f¨ ur t¨ odliche Krebserkrankungen, 1 Prozent pro Sievert f¨ ur nicht-t¨ odliche Krebserkrankungen und 1,3 Prozent pro Sievert f¨ ur schwere Erbsch¨ aden tr¨ agt.
144 Siehe hierzu [Ewers/Rennings 1992 b].
145 Siehe hierzu [Ewers/Rennings 1992 b].
Eine weitere Modifikation nehmen die Autoren an dem Faktor zur Ber¨ ucksichtigung der Bev¨ olkerungsdichte vor. Den Wert von zehn, den Hohmeyer f¨ ur die Umgebung des Kraftwerkes Biblis angesetzt hatte, wird von den Autoren als nicht repr¨ asentativ f¨ ur das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angesehen. Stattdessen verwenden sie einen Faktor von sieben, was mit der ¨ Ubereinstimmung des Verh¨ altnisses der Bev¨ olkerungsdichte mit den von Tschernobyl am schwersten betroffenen Regionen in Weißrussland mit der Bev¨ olkerungsdichte von Gesamtdeutschland begr¨ undet wird. Weiterhin wird festgestellt, dass die Bev¨ olkerungsdichte in einem 50-km-Radius um die deutschen Kernkraftwerke herum dem Durchschnitt der Bev¨ olkerungsdichte der alten Bundesl¨ ander Deutschlands entspricht, was diesen Faktor ebenfalls ad¨ aquat erscheinen l¨ asst.
Insgesamt ergeben sich f¨ ur die zus¨ atzlichen Krebserkrankungen Zahlen von 1,68 Millionen F¨ allen t¨ odlicher Krebserkrankungen, 336.000 F¨ alle nicht-t¨ odlicher Krebserkrankungen und 436.800 F¨ alle schwerer Erbsch¨ aden.
Bei der Bewertung der t¨ odlichen F¨ alle greifen die Autoren auf das ” Verfahrender hedonistischen
Preisanalyse“ zur¨ uck, den bereits Ottinger in seiner Studie verwendete. Die dort angesetzten vier Millionen US-Dollar entsprachen zum Zeitpunkt der Studienerstellung umgerechnet sechs Millionen DM, so dass sich als Gesamtschaden der t¨ odlichen Krebserkrankungen ein Wert von 10,08 Billionen DM ergibt. F¨ ur Morbidit¨ atsrisiken wird auf Grund fehlender empirischer Studien zur Ermittlung besser geeigneter Bewertungsmethoden die bisher verwendete Humankapitalmethode verwendet, die f¨ ur nicht t¨ odlich verlaufende Unfallsch¨ aden einen Wert von 500.000 DM vorsieht. Dieser Wert beruhte auf der Annahme, dass ein Einkommensausfall von 50.000 DM pro Jahr f¨ ur die Dauer von zehn Jahren erfolgt. F¨ ur die nicht-t¨ odlichen Krebserkrankungen, zu denen auch die F¨ alle schwerer Erbsch¨ aden gerechnet werden, ergeben sich damit Gesamtkosten von 386,4 Milliarden DM.
Die Sachsch¨ aden werden in Relation zu den berechneten Werten f¨ ur die Sperrzone aus der Biblis-Studie gesetzt, da f¨ ur eine genauere Berechnung Szenarien f¨ ur alle anderen Standorte berechnet werden m¨ ussten. Der Sachschaden in der Region um Biblis wird auf Grund der hohen Bev¨ olkerungsdichte als Spitzenwert angenommen, so dass die Autoren eine Reduktion um 45 Prozent vornehmen, um einen repr¨ asentativen Wert f¨ ur das gesamte Bundesgebiet zu erhalten. Dadurch kommen sie auf eine Summe der zu erwartenden Sachsch¨ aden von 231 Milliarden DM.
In Summe ermittelt diese Studie einen Gesamtschaden in H¨ ohe von 10,679 Billionen DM (rund 8,28 Billionen Euro 2011 ).
4.3 Aktuelle Quantifizierungsans¨ atze
4.3.1 Externalities of Energy (ExternE) - A Research Project of the European Commission, 1995
Bereits seit 1991 f¨ ordert die Europ¨ aische Kommission ein Forschungsnetzwerk, um die externen Kosten von Energietr¨ agern mittels akzeptierter Methoden und Vorgehensweisen zu quantifizieren. Als externe Kosten werden in diesem Zusammenhang Kosten verstanden, welche durch die (potenzielle) Sch¨ adigung der Umwelt und der Gesundheit durch die Nutzung einer Technologie entstehen, die aber keinen Eingang in die regul¨ aren Preise f¨ ur diese Technologien finden. So werden beispielsweise die Kosten f¨ ur Gesundheitssch¨ aden aufgrund von Schadstoffen, die durch den normalen Autoverkehr in Deutschland verursacht werden, nicht in die Preise f¨ ur Kraftfahrzeuge oder Treibstoffe eingerechnet. Um vor allem staatlichen Institutionen eine Entscheidungsgrundlage zu liefern, welche Technologien tats¨ achlich nachhaltig sind, wurden im Rahmen des Projektes Anstrengungen unternommen, diese Sch¨ aden abzusch¨ atzen und in Geldeinheiten zu bewerten. Dazu wurde der Wirkungspfadansatz entwickelt, welcher ausgehend von den Emissionen von Schadstoffen zun¨ achst deren Ausbreitung sowie die chemische Umwandlung und ggf. die Umwandlung durch Strahlung in Luft, Boden und Wasser berechnet. Ausgehend von Stoffkonzentrationen werden dann mit Hilfe von Expositions-Wirkungs-Beziehungen Sch¨ aden an menschlicher Gesundheit, ¨ Okosystemen, Nutzpflanzen, und Materialien berechnet, die abschließend in Geldeinheiten bewertet werden. 146 Die Absch¨ atzung der Effekte ist ¨ außerst komplex und beinhaltet h¨ aufig große bis unl¨ osbare Unsicherheiten, nicht berechenbare Teilaspekte und eine große Bandbreite an unterschiedlichen Annahmen (auf der Grundlage von Meinungen). 147
Relevant f¨ ur die hier vorgenommene Betrachtung ist Band 5 der Forschungsergebnisse 148 , welcher die externen Kosten des nuklearen Brennstoffkreislaufes analysiert. 149 Im Rahmen der Ergebnisse werden die methodischen Ans¨ atze sowie Anwendungsf¨ alle am Beispiel des Brennstoffkreislaufes in Frankreich dargestellt. In Kapitel 9 des angegebenen Bands erfolgt die Analyse von Unfallszenarien, die aus einer Kernschmelze in einem Kernkraftwerk resultieren.
Sch¨ atzungen werden bez¨ uglich
• der Dosis, der die Bev¨ olkerung ausgesetzt ist,
• des Risikos von Auswirkungen auf die Gesundheit,
• der Kosten von Gegenmaßnahmen und
• dem Verlust an Land und landwirtschaftlichen Produkten
146 Vgl. [Friedrich 2009].
147 Vgl. [Roos 2010].
148 Siehe [Europ¨ aische Komission 1995].
149 Vgl. [Europ¨ aische Komission 1995].
vorgenommen. Die Autoren betonen an dieser Stelle, dass eine vollst¨ andige Untersuchung m¨ oglicher Unfallszenarien umfassende probabilistische Sicherheitsanalysen (PSA) voraussetzen w¨ urde, die jedoch nicht in den Rahmen des Projektes fallen. 150 Spezifische Daten zu potenziellen Quelltermen 151 und Unfallwahrscheinlichkeiten f¨ ur franz¨ osische Kraftwerke lagen dem Projekt ebenfalls nicht vor, so dass auf vier hypothetische Szenarien zur¨ uckgegriffen wurde. Diese hatten vor allem das Ziel, die Methoden zur Risikobewertung in der Anwendung zu demonstrieren und erste beispielhafte Ergebnisse zu liefern. Aspekte wie die Ber¨ ucksichtigung eines Faktors, welcher die Risikoaversion ber¨ ucksichtigt, wurden auf Grund fehlender wissenschaftlich fundierter Methoden nicht einbezogen.
Die Berechnungsmethode f¨ ur die Gesundheitssch¨ aden entspricht denen, die auch in den hier vorgestellten fr¨ uheren Studien genutzt wurden. Dar¨ uber hinaus werden - ausgehend von einer Kollektivdosis in H¨ ohe von 291.200 Personen-Sievert, die sich an Sch¨ atzungen der UNSCEAR von 1988 152 in Folge der Tschernobyl-Katastrophe orientiert - die Risikofaktoren der ICRP von 1991 von 5 Prozent pro Sievert f¨ ur t¨ odliche Krebserkrankungen, 12 Prozent pro Sievert f¨ ur nicht-t¨ odliche Krebserkrankungen und 1 Prozent Pro Sievert f¨ ur genetische Sch¨ aden angewendet. Allerdings werden hierbei die globalen Auswirkungen der Kontamination nicht ber¨ ucksichtigt. Als Bewertungsmethode f¨ ur t¨ odliche Krebserkrankungen wird ein Value of a statistical Life (VSL) 153 von 2,6 Millionen European Currency Unit (ECU) verwendet, der auf einem Willingness-to-Pay-Ansatz (WTP) 154 beruht, welcher in Band 2 der ExternE-Studie zu den verwendeten Methoden n¨ aher erl¨ autert wird. F¨ ur nicht t¨ odliche Krebserkrankungen wurde auf eine US-amerikanische Studie des Oak Ridge National Laboratory, Tennessee, USA aus dem Jahr 1993 155 zur¨ uckgegriffen, welche die durchschnittlichen Krebsbehandlungskosten f¨ ur einzelne Krebsarten auff¨ uhrt. Der Durchschnittswert dieser Kosten pro Krebsfall, welcher 298.000 US-Dollar betr¨ agt, wurde in ECU umgerechnet, gerundet und mit 250.000 ECU f¨ ur die Bewertung nicht-t¨ odlicher Krebserkrankungen verwendet. Damit ergeben sich in Summe Gesundheitskosten von 54,1 Milliarden ECU (rund 74,3 Milliarden Euro 2011 ). 156
Als Sachkosten werden vor allem Kosten f¨ ur Nahrungsmittelverbote und f¨ ur die Evakuierung und Umsiedlung berechnet. In einer Tabelle innerhalb der ExternE-Studie sind die grunds¨ atzlichen Be-wertungsfaktoren aufgelistet, jedoch fehlen die Werte, auf die sie angewendet wurden. So finden sich keine Angaben zu den betroffenen Mengen der jeweiligen Nahrungsmittel und zu der Anzahl evakuierter und umgesiedelter Personen. Auch ¨ uber die Dauer der Maßnahmen finden sich
keine Angaben. Die Berechnungen wurden mittels eines von der European Community Radiation Protection Programme 157 entwickelten Computermodells namens COSYMA durchgef¨ uhrt, zu
150 Vgl. [Europ¨ aische Komission 1995], S. 195.
151 Menge und Art der freigesetzten Radionuklide
152 Siehe [UNSC 1988].
153 Der Wert eines statistischen verhinderten Todesfalles.
154 Beim WTP-Ansatz wird danach gefragt, wie viel die B¨ urger zu zahlen bereit w¨ aren, um eine Verbesserung der Umweltsituation zu erreichen.
155 Vgl. [ORNL 1993].
156 Vgl. [Europ¨ aische Komission 1995], S. 205.
157 Siehe hierzu [Europ¨ aische Komission 1991].
dem genauere Angaben fehlen. Die Gesamtkosten f¨ ur Nahrungsmittelverbote belaufen sich auf 27,6 Milliarden ECU (rund 37,9 Milliarden Euro 2011 ) und die f¨ ur Evakuierung und Umsiedlung auf 1,5 Milliarden ECU (rund 2,1 Milliarden Euro 2011 ). 158
In Summe ergibt sich ein Gesamtschaden f¨ ur das Szenario mit der gr¨ oßten Freisetzung in H¨ ohe von 83,252 Milliarden ECU (rund 114,29 Milliarden Euro 2011 ).
4.3.2 Eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zum Thema ” Nuklearer Katastrophenfall“, 2010
Abbildung 4.2: M¨ ogliche Gr¨ oßen von Umsiedlungsfl¨ achen in Folge eines nuklearen Katastrophenfalls (Quelle: [Bundesregierung 2010 a])
Einen Ansatz zur Quantifizierung der Kosten, die sich aus der Umsiedlung von Bev¨ olkerung ergeben k¨ onnen, liefert eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zum Thema ” Nuklearer
Katastrophenfall - Katastrophenschutz und Evakuierung“. 159 Dort werden als Antwort auf die eine Frage mit dem Wortlaut
158 Da f¨ ur diese Werte keine genauen Angaben zur Berechnung gemacht werden und keine lineare Abh¨ angigkeit von der Gesamtschadenh¨ ohe vermutet wird, fließen diese als fixe Werte in die Berechnung der Versicherungspr¨ amie ein.
159 Vgl. [Bundesregierung 2010 a].
F¨ ur welche maximale Fl¨ ache (Angabe in Quadratkilometern) k¨ onnte im Falle eines nuklearen
”
Ereignisses unter Zugrundelegung unterschiedlicher meteorologischer Ausbreitungsverh¨ altnisse eine Evakuierung erforderlich sein, wenn zur Beurteilung der Notwendigkeit einer langfristigen Umsiedlung das Kriterium der Dosis von 100 mSv durch ¨ außere Exposition innerhalb eines Jahres herangezogen wird?“ 160
m¨ ogliche Gr¨ oßen von Evakuierungs- und Umsiedlungszonen tabellarisch dargestellt. Es wird eine Freisetzung in der Gr¨ oßenordnung von Tschernobyl angenommen und mittels des den Kernkraftwerksbetreibern f¨ ur solche F¨ alle zur Verf¨ ugung stehenden Entscheidungshilfesystems ” Real-time
On-line Decision Support system for off-site emergency management“ (RODOS) f¨ ur unterschiedliche Wettersituationen die theoretisch betroffenen Fl¨ achen berechnet, die in Abbildung 4.2 dargestellt sind. Die Wahrscheinlichkeit der einzelnen Wettersituationen wurde nicht angegeben.
4.3.3 Das ¨ Oko-Institut Darmstadt mit einer Analyse des Bedrohungspotenzials ” gezielter Flugzeugabsturz“ am Beispiel der Anlage Biblis A, 2007
Oko-Institutes Darmstadt 161 werden die Sicherheit und die Auslegung von In dieser Studie des ¨
Kernreaktoren gegen¨ uber einem Flugzeugabsturz untersucht. Die Einzelheiten dieser Untersuchung werden innerhalb der Szenarien in Kapitel 5.2 dieser Arbeit n¨ aher erl¨ autert. F¨ ur eine Quantifizierung von Unfallfolgen relevant ist die Darstellung m¨ oglicher Auswirkungen, die von den Autoren in Kapitel 4 der Studie des ¨ Oko-Institutes sehr ausf¨ uhrlich vorgenommen wird. Dazu z¨ ahlen die
realistische Absch¨ atzung eines Quellterms und die Durchf¨ uhrung generischer Ausbreitungsrechnungen zur Untersuchung der wahrscheinlich zu ergreifenden Maßnahmen unter Ber¨ ucksichtigung der Eingreifrichtwerte des Katastrophenschutzes.
Die Eingreifrichtwerte der ” Radiologischen Grundlagen f¨ ur Entscheidungen ¨ uber Maßnahmen zum
Schutz der Bev¨ olkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden“ sehen eine Evakuierung bei einer ¨ außeren Exposition und einer effektiven Folgedosis durch inhalierte Radionuklide von 100 mSv in sieben Tagen vor. Eine langfristige Umsiedlung ist vorgesehen, wenn eine ¨ außere Exposition von 100 mSv innerhalb eines Jahres zu erwarten ist. 162
Die in der Studie durchgef¨ uhrten Berechnungen st¨ utzen sich auf die Modelle des Leitfadens der Strahlenschutzkommission und beschreiben die Ausbreitung mittels des Gauß-Fahnenmodells 163 mit konstanter Ausbreitungsrichtung. Dabei werden unterschiedliche Diffusionskategorien, Wind-
160 [Bundesregierung2010 a], S. 6.
161 Vgl. hierzu [K¨ uppers/Pistner 2007].
162 Vgl. [BMU 2008 a], S. 28 f.
163 Hierbei handelt es sich um ein Modell zur Prognose von Immissionen im Rahmen einer atmosph¨ arischen Ausbreitungsrechnung.
richtungen und Niederschlagsszenarien ber¨ ucksichtigt.
Das Berechnungsszenario ” Langfristig umzusiedelndes Gebiet bei neutraler bis leicht stabiler Luftturbulenz und Wind aus S¨ udwest (große Freisetzung)“ weist eine Umsiedlungsfl¨ ache in Form einer Ellipse von ca. 350 km L¨ ange und ca. 60 km Breite aus. Ber¨ ucksichtigt man den Radius von 25 km im Umkreis des Kraftwerks ebenfalls als Sperrzone, was angesichts der 30 km-Sperrzone um Tschernobyl realistisch erscheint, ergibt sich eine Gesamtfl¨ ache von ca. 18.000 km 2 , die von einer langfristigen Umsiedlung betroffen w¨ are. Dies liegt innerhalb der Bandbreite der Ergebnisse der Beispielrechnungen, die mittels des Entscheidungshilfesystems RODOS durchgef¨ uhrt wurden.
4.3.4 The Other Report on Chernobyl (TORCH), 2006
The Other Report on Chernobyl, kurz TORCH, ist ein im Jahr 2006 von zwei britischen Wissenuber die gesundheitlichen Folgen der Katastrophe von Tschernobyl. 164 schaftlern erstellter Bericht ¨
Der Bericht stellt eine unabh¨ angige wissenschaftliche Untersuchung verf¨ ugbarer Daten ¨ uber die
Freisetzung von Radioaktivit¨ at in der Umwelt und damit verbundene Gesundheitsrisiken in Folge des Ungl¨ ucks von Tschernobyl dar. Nach Darstellung des Reports untersch¨ atzen die bisherigen Berichte der IAEA, UNSCEAR und des Tschernobyl-Forums die tats¨ achlichen Gesundheitssch¨ aden in erheblichem Maß. So w¨ urden in den offiziellen Berichten die Kontaminationen außerhalb der am schwersten betroffenen Gebiete nicht ausreichend ber¨ ucksichtigt, obwohl diese einen großen Teil der Kollektivdosis ausmachen. Als weitere Faktoren der Unsicherheit existierender Studien benennen die Autoren die Auswirkungen sehr geringer Dosen und die damit verbundene Diskussion um einen Schwellenwert sowie die Absch¨ atzung interner Dosen, also von eingeatmeten oder mit der Nahrung aufgenommenen Nukliden.
Bei ausreichender Ber¨ ucksichtigung aller Kontamination geben die Autoren die verursachte Kollektivdosis mit 600.000 Personensievert an. Davon entfallen 36 Prozent auf die Bev¨ olkerung von Weißrussland, Ukraine und Russland, 53 Prozent auf die Bev¨ olkerung im ¨ ubrigen Europa und 11 Prozent auf die ¨ ubrige Weltbev¨ olkerung. Bei der Anwendung von Risikofaktoren in einer Spanne von 5 Prozent bis 10 Prozent pro Sievert berechnen die beiden Autoren insgesamt weltweit 30.000 bis 60.000 zus¨ atzliche Todesf¨ alle durch Krebs in Folge der Tschernobyl-Katastrophe in einer Zeitspanne von bis zu 70 Jahren nach der Katastrophe.
4.3.5 Die Methodenkonvention des Umweltbundesamtes zur ¨ okonomischen Bewertung von Umweltsch¨ aden, 2007
In einem im Jahr 2007 ver¨ offentlichten Dokument des Umweltbundesamtes 165 werden Methodenkonventionen zur Sch¨ atzung externer Umweltkosten dargelegt, die auf der Grundlage umfangrei-
164 Siehe[Fairlie/Sumner 2006].
165 Siehe [UBA 2007].
cher Diskussionen im Umweltbundesamt, mit politischen Entscheidungstr¨ agern und Wissenschaftlern entworfen wurden. Ziel dieser Konventionen ist es, ” einheitliche Maßst¨ abe f¨ ur die fachliche
Bewertung umweltrelevanter Kosten zu entwickeln und die Transparenz der Sch¨ atzungen zu verbessern“ 166 . Sehr detailliert wird der Stand der Forschung auf dem Gebiet der ¨ okonomischen Bewertung externer Kosten dargelegt und ein standardisiertes Vorgehen zur Erhebung dieser Kosten beschrieben. Die Empfehlungen zur Bewertung von Gesundheitsrisiken werden daher f¨ ur den Rahmen dieser Arbeit als besonders relevant angesehen.
Gesundheitsrisiken bestehen demnach aus drei Komponenten:
1. Die erste Komponente, Ressourcenkosten, beinhaltet ” medizinische Kosten, die durch das Ge-sundheitswesen oder Versicherungen gedeckt werden, und weitere pers¨ onliche Ausgaben des Individuums oder der Familie“ 167 . Bezogen auf den Untersuchungsgegenstand dieser Studie w¨ aren dies die Kosten der Behandlung von nicht-t¨ odlichen Krebserkrankungen sowie genetischen Defekten, wobei auch bei t¨ odlichen Krebserkrankungen immer eine Behandlungsdauer unterstellt wird.
2. Opportunit¨ atskosten, die die zweite Komponente darstellen, enthalten die Produktivit¨ ats-und Einkommensverluste durch Arbeitsunf¨ ahigkeit oder reduzierte Leistung. Die Humankapitalmethode, die Hohmeyer noch in Ermangelung von Alternativen in der Studie aus dem Jahr 1989 nutzt, stellt vor allem auf diese Komponente ab, wobei sichtbar wird, dass sie nur einen m¨ oglicherweise geringen Ausschnitt der tats¨ achlichen Kosten aufzeigt, da die Ressourcenkosten meist den gr¨ oßten Kostenanteil ausmachen.
3. Als dritte Komponente wird der individuelle Nutzenverlust genannt, der sich beispielsweise in der Beschr¨ ankung oder dem verminderten Genuss von Freizeitaktivit¨ aten oder Schmerz und Leiden ausdr¨ uckt.
Die Bewertung t¨ odlicher Gesundheitsrisiken erfolgt h¨ aufig in Form des Wertes eines statistisch verhinderten Todesfalls, welcher in der Literatur oft als Value of a Statistical Life (VSL) bezeichnet wird. Im Rahmen der Untersuchungen des Umweltbundesamtes wurden verschiedene Studien zur Ermittlung dieses Wertes betrachtet. Es wird jedoch keine direkte Empfehlung f¨ ur die Verwendung eines spezifischen VSL f¨ ur t¨ odliche Risiken ausgesprochen, da sich die Methodenkonvention ” in der
jetzigen Fassung auf die umweltrelevanten nicht-t¨ odlichen Gesundheitsrisiken“ 168 konzentriert. Allerdings wird ein Hinweis auf sinnvolle Bandbreiten f¨ ur Sensitivit¨ atsrechnungen gegeben, die sich in der Spanne von 1 Mio. Euro bis 3 Mio. Euro pro Todesfall bewegen.
Zusammenfassend ist anzumerken, dass sich aufgrund des umfassenden Ansatzes und der Aktualit¨ at die Untersuchungen des Umweltbundesamtes f¨ ur eine aktuelle hypothetische Studie zu
166 [UBA 2007], S. 14.
167 [UBA 2007], S. 70.
168 [UBA 2007], S. 75.
den Absch¨ atzungen der Unfallfolgen eines nuklearen Katastrophenfalls in Deutschland besonders gut eignen.
4.3.6 Abgeleitete eigene Ans¨ atze zur Quantifizierung
Ans¨ atze von einigen der untersuchten Studien werden im Rahmen dieser Arbeit genutzt, um weitere Quantifizierungen von Schadenkosten vorzunehmen. Diese sollen hier kurz dargestellt werden, da sie als zus¨ atzliche Bewertungen in die Berechnungen der Versicherungspr¨ amie (siehe Kapitel 6) eingehen.
Abbildung 4.3: M¨ ogliche Schadenh¨ ohen durch Umsiedlungsmaßnahmen in Folge eines nuklearen Katastrophenfalls (Quelle: [Bundesregierung 2010 a], eigene Berechnungen)
Ein erster weiterf¨ uhrender Ansatz ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, die in Kapitel 4.3.2 betrachtet wird. Die durch das Entscheidungshilfesystem RODOS berechneten m¨ oglichen Umsiedlungszonen werden als Grundlage f¨ ur die Berechnung von Schadenkosten genutzt, die sich aus dem Wegfall des gesamten volkswirtschaftlichen Einkommens dieser Zonen ergeben. F¨ ur die einzelnen Fl¨ achen wird mittels der Bev¨ olkerungsdichte und Angaben zum
durchschnittlichen Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik Deutschland das Bruttoinlandsprodukt f¨ ur die betroffenen Zonen berechnet. Dieses wird anschließend mit dem Faktor f¨ unf multipliziert, um der recht konservativen Annahme Rechnung zu tragen, dass diese Zonen f¨ unf Jahre vollst¨ andig f¨ ur die Produktion ausfallen. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass die umgesiedelte Bev¨ olkerung im Rahmen dieser Frist an anderer Stelle in Deutschland zum Brutto-inlandsprodukt beitragen wird, so dass diese Annahme gerechtfertigt erscheint.
Bei einer durchschnittlichen Einwohnerdichte der Bundesrepublik Deutschland von 229 EW/km 2169 und einem durchschnittlichen Bruttoinlandsprodukt von 40.873,27 US-Dollar 2011 pro Kopf 170 ergeben sich somit bei einem angenommen 5-j¨ ahrigen vollst¨ andigen Ausfall der Produktion in diesem Gebiet auf Grund der Sperrung die in Abbildung 4.3 dargestellten Kosten.
Einen weiterer Ansatz ergibt sich aus der Arbeit den ¨ Oko-Institutes Darmstadt mit dem Titel
Analyse des Bedrohungspotenzials ,gezielter Flugzeugabsturz’ am Beispiel der Anlage Biblis-A“.
”
Ausgehend von den durch das ¨ Oko-Institut angestellten Berechnungen wird im Rahmen der vor-
liegenden Arbeit versucht, die Wahrscheinlichkeit zu ber¨ ucksichtigen, mit der Ballungsgebiete von einer langfristigen Umsiedlung betroffen w¨ aren, da dies die volkswirtschaftlichen Kosten eines nuklearen Katastrophenfalls signifikant beeinflussen w¨ urde. Allerdings werden lediglich Sachkosten in Form eines Ausfalls des Bruttoinlandsproduktes f¨ ur eine angenommene Sperrung dieser Gebiete f¨ ur f¨ unf Jahre angenommen, da die Berechnung der Personensch¨ aden nach dem zur Verf¨ ugung stehenden Prinzip der Kollektivdosis unabh¨ angig von betroffenen Gebieten erfolgt.
F¨ ur die Berechnungen werden Windrosen des Deutschen Wetterdienstes von Standorten nahe den in Deutschland betriebenen KKW genutzt. F¨ ur acht Windrichtungen (N, NO, O, SO, S, SW, W, NW), wobei auch immer das jeweilige H¨ ochstschadenszenario Beachtung findet, wird die nahezu ellipsenf¨ ormige Ausbreitungsfahne des oben genannten Szenarios um die jeweiligen Standorte gedreht. Zur Absch¨ atzung der betroffenen Bev¨ olkerung wurde die durchschnittliche Einwohnerdichte der Bundesrepublik Deutschland von 229 EW/km 2 zu Grunde gelegt. Zu diesem Wert werden die Einwohnerzahlen von St¨ adten mit mehr als 100.000 Einwohnern addiert, so dass besonders bev¨ olkerungsreiche Gebiete wie bspw. das Ruhrgebiet ausreichend ber¨ ucksichtigt werden. Gebiete mit geringerer Bev¨ olkerungsdichte und Ausbreitungen beispielsweise ¨ uber die Nordsee werden
durch entsprechende Abschl¨ age ber¨ ucksichtigt. Die sich aus der Multiplikation der betroffenen Zahl der umzusiedelnden Einwohner und des Pro-Kopf-Wertes des Bruttoinlandsproduktes von Deutschland ergebenden Schadenh¨ ohen werden f¨ ur den Zeitraum von f¨ unf Jahren berechnet und anschließend mit der jeweiligen Windh¨ aufigkeit f¨ ur diese Windrichtung multipliziert (siehe Anhang B). Somit ergeben sich f¨ ur die insgesamt untersuchten zw¨ olf KKW-Standorte die in Abbildung 4.4 dargestellten zu erwartende H¨ ohen der Sachschadenkosten.
169 [S ¨ ABL 2011].
170 [SBD 2010].
Abbildung 4.4: Sachsch¨ aden unter Ber¨ ucksichtigung von Windrichtungsszenarien f¨ ur die zw¨ olf KKW-Standorte in Deutschland (Quelle: Eigene Darstellung)
Durch die Ber¨ ucksichtigung der Windh¨ aufigkeiten ergeben sich insgesamt Werte, die keine große Streuung aufweisen. Dies liegt zum einen daran, dass den meisten Szenarien die durchschnittliche Bev¨ olkerungsdichte zu Grunde gelegt wurde. Zum anderen werden Maximalschadenereignisse wie beispielsweise die Umsiedlung fast des gesamten Ruhrgebietes durch die Seltenheit der jeweiligen Windrichtungen nivelliert.
4.4 Eine ¨ Ubersicht der verwendeten Quantifizierungsans¨ atze
Die in Abbildung 4.5 auf Seite 58 dargestellten Ans¨ atze werden f¨ ur die Berechnungen von Schadenverteilungen, die die Grundlage f¨ ur die Berechnung einer Versicherungspr¨ amie bilden, genutzt.
Diese Werte sind nun derart zu ber¨ ucksichtigen, dass sie pro Schadenart jeweils miteinander multipliziert werden, so dass eine Berechnung aller m¨ oglichen Kombinationen erfolgt. So ergibt sich beispielsweise im Fall der t¨ odlichen Krebserkrankungen durch Multiplikation des niedrigsten Wertes f¨ ur freigesetzte Radioaktivit¨ at mit dem Risikokoeffizienten, dem Faktor f¨ ur die Ber¨ ucksichtigung der Bev¨ olkerungsdichte und dem niedrigsten Bewertungsansatz ein Wert von rund 80,5 Mrd. Euro.
58
Abbildung 4.5: F ur die Berechnung der Versicherungspr amie verwendete Bewertungsgrundlagen
(Quelle: Eigene Darstellung)
Beispiel:
291.200 Personen-Sievert
×
× × ≈
80, 5 Mrd. Euro Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Kombinationen aller f¨ ur die Berechnung der Schadenh¨ ohe der Versicherungspr¨ amie verwendeten Bewertungsgrundlagen f¨ ur Personensch¨ aden in Euro. Dabei sind die Personensch¨ aden unterteilt in genetische Sch¨ aden, t¨ odliche Krebserkrankungen und nichtt¨ odliche Krebserkrankungen.
Abbildung 4.7: Schadenh¨ ohen nicht-t¨ odlicher Krebserkrankungen (Eigene Berechnungen)
Abbildung 4.8: Schadenh¨ ohen t¨ odlicher Krebserkrankungen (Eigene Berechnungen)
Diese Ergebnisse werden gemeinsam mit den berechneten volkswirtschaftlichen Kosten aus Abbildung 4.3 und Abbildung 4.4 sowie den Kosten f¨ ur Konsumverbote von Nahrungsmitteln in H¨ ohe von rund 38 Mrd. Euro und Evakuierung und Umsiedlung in H¨ ohe von rund 2,1 Mrd. Euro verwendet, um in Kapitel 6.2 eine Sch¨ atzung des erwarteten Maximalschadens vorzunehmen. Eine vollst¨ andige Auff¨ uhrung aller Ergebnisse je KKW befindet sich im Anhang B.
4.5 Weitere Schadenarten
Die hier untersuchten Studien betrachten immer nur eine begrenzte Auswahl m¨ oglicher Sch¨ aden, die auf Grund eines nuklearen Katastrophenfalles auftreten k¨ onnen. So werden fast ausschließlich Personen- und Sachsch¨ aden bewertet. In der ExternE-Studie werden dar¨ uber hinaus noch Kosten in Folge von Konsumverboten von Nahrungsmitteln sowie von Evakuierungs- und Umsiedlungsmaßnahmen berechnet.
Dar¨ uber k¨ onnte eine Vielzahl weiterer Sch¨ aden in eine Untersuchung einbezogen werden. Dabei sind beispielsweise Kosten f¨ ur Dekontamination und Endlagerung verseuchten Materials oder der Verlust von bedrohten Arten und von Biotopen zu nennen. Der Grund f¨ ur das Fehlen dieser Schadenarten in den meisten Berechnungen ist der, dass oft keine ausreichenden Quantifizierungsans¨ atze f¨ ur diese Sch¨ aden existieren. Das Umweltbundesamt merkt beispielsweise zur Bewertung irreversibler Sch¨ aden an: ” Kennt man die Folgewirkungen eines Schadens nicht oder sind die Kenntnisse
sehr unsicher (z.B. Verlust einer Art), dann sollte man die Bandbreiten der m¨ oglichen Sch¨ aden auf- zeigen und monet¨ ar bewerten (Szenarienanalysen). Sofern keine Analysen zu m¨ oglichen Sch¨ aden
vorliegen, kann man die m¨ oglichen Folgewirkungen nur qualitativ beschreiben.“ 171 Die Zahlen der hier untersuchten Studien untersch¨ atzen also den tats¨ achlich m¨ oglichen Gesamtschaden eher, wobei anzumerken ist, dass die Gesundheitskosten durch Strahlenexposition den vermutlich gr¨ oßten Anteil der Gesamtkosten darstellen.
171 [UBA 2007], S. 78.
Kapitel 5
Eintrittswahrscheinlichkeit:
Bisherige
Quantifizierungsmethoden und
Einfluss von Szenarien auf einen
nuklearen Katastrophenfall
5.1 Bisherige Quantifizierungsmethoden der Eintrittswahr-
scheinlichkeit eines nuklearen Katastrophenfalls
Eine der f¨ ur Deutschland aussagekr¨ aftigsten Aussagen zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von die sicherheitstechnischen Auslegungsgrenzen ¨ uberschreitenden Unf¨ allen stammt aus der Studie ” Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke Phase B“ (DRS Phase B) der Gesellschaft f¨ ur Reaktorsicherheit (GRS), welche im Juni 1989 ver¨ offentlicht wurde. 172 In dieser Arbeit wurden umfangreiche Untersuchungen zum St¨ orfallverhalten von Kernkraftwerken am Beispiel der Referenzanlage Biblis B vorgenommen. Dabei wurden St¨ orf¨ alle in ihrem zeitlichen Verlauf, die mit ihnen verbundenen Belastungen und das Eingreifen der zur St¨ orfallbeherrschung vorgesehenen Sicherheitssysteme eingehend analysiert. Es wurden ebenfalls anlageninterne Notfallmaßnahmen (Accident-Management-Maßnahmen) ber¨ ucksichtigt, welche auch dann noch f¨ ur Sicherheitsreserven sorgen sollen, wenn Sicherheitssysteme nicht wie vorgesehen eingreifen.
Nach der DRS Phase B wird f¨ ur einen Reaktor des Typs Biblis B f¨ ur ein Szenario der Katego-
172 Siehe[GRS 1989].
62
rie AF-SBV (großfl¨ achiges Sicherheitsbeh¨ alterversagen), bei dem nahezu das gesamte radioaktive Inventar eines Kernreaktors in die Umwelt freigesetzt wird, eine Eintrittswahrscheinlichkeit ohne Accident-Management-Maßnahmen von 3 × 10 −5 pro Jahr angegeben. Dies entspricht einem Ereignis dieser Gr¨ oßenordnung alle etwa 33.300 Jahre pro Reaktorbetriebsjahr. Unter Ber¨ ucksichtigung von Accident-Management-Maßnahmen, denen allerdings eine vollst¨ andige Wirksamkeit unterstellt wird, betr¨ agt die eine Wahrscheinlichkeit f¨ ur einen Unfall mit Kernschmelze f¨ ur den Druckwasser-reaktor Biblis B 3, 6×10 −6 pro Jahr. Das entspricht in etwa einem Unfall alle 280.000 Betriebsjahre.
Im Jahr 2001 wurde durch die GRS eine Bewertung des Unfallrisikos fortschrittlicher Druckwas-serreaktoren in Deutschland vorgenommen. 173 Referenzanlage war das KKW Neckarwestheim 2 (GKN 2). Weitere Kraftwerke dieser Ausf¨ uhrungen sind die so genannten Konvoi-Anlagen Isar Block 2 und Emsland. Die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadensereignisses der Kate-gorie AF-SBV wird bei diesen Reaktoren mit 10 −8 pro Jahr angenommen, was einem Ereignis aller 100 Millionen Jahre entspricht.
In ExternE 174 wird f¨ ur die Berechnung von monet¨ aren Unfallfolgen eine Kernschmelzh¨ aufigkeit von 5 × 10 −5 pro Reaktorbetriebsjahr zugrunde gelegt. Weiterhin wird angenommen, dass es nur in 19 Prozent dieser F¨ alle zu einer Freisetzung von Radioaktivit¨ at kommt und in den restlichen 81 Prozent das Containment h¨ alt. Somit ergibt sich eine Eintrittswahrscheinlichkeit von einem Ereignis aller 105.000 Betriebsjahre.
Die Methodenkonvention des Umweltbundesamtes nennt unter Verweis auf eine Quelle aus dem Jahr 1997 eine gesch¨ atzte Eintrittswahrscheinlichkeit eines Kernschmelzunfalls in Deutschland von 1:10.000.000 Betriebsjahren. 175
Bei all diesen Werten handelt es sich um Eintrittswahrscheinlichkeiten, die vors¨ atzlich herbeigef¨ uhrte Unf¨ alle in Folge von Krieg, B¨ urgerkrieg, Luftangriffen, Terrorismus oder Sabotage nicht ber¨ ucksichtigen. Solche Ereignisse k¨ onnen sich allerdings im Lauf der Zeit zu dominierenden Risi-kofaktoren entwickeln. Als Beispiel sei hier eine Beteiligung der Bundeswehr an Auslandseins¨ atzen genannt, die m¨ oglicherweise zu einer Erh¨ ohung des Terrorrisikos f¨ uhren kann, da Terroristen hier eine politische Hebelwirkung vermuten k¨ onnten. Eine Darstellung von Szenarien, welche die Eintrittswahrscheinlichkeit erh¨ ohen k¨ onnten, erfolgt im folgenden Kapitel.
173 Siehe [GRS 2001].
174 [Europ¨ aische Komission 1995].
175 [UBA 2007], S. 29.
5.2 Einbeziehen weiterer Szenarien mit direktem Einfluss
auf die Eintrittswahrscheinlichkeit eines nuklearen Ka-tastrophenfalls
In diesem Kapitel werden Szenarien vorgestellt, die Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit eines nuklearen Katastrophenfalls haben bzw. diese deutlich erh¨ ohen k¨ onnen. Diese Szenarien erg¨ anzen die im vorangegangenen Kapitel 5.1 beschriebenen verf¨ ugbaren Zahlen zur Eintrittswahrscheinlichkeit eines nuklearen Katastrophenfalls. Die Szenarien sollen insbesondere dazu dienen, das Bedrohungspotenzial hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeiten und die Ursachen f¨ ur ¨ Anderungen
der Eintrittswahrscheinlichkeit besser zu verstehen.
Die hier getroffenen theoretischen Bewertungspr¨ amissen sind lediglich Stressannahmen, die auf tats¨ achlich eingetretenen St¨ or- und Unf¨ allen beruhen. Sie wurden nicht im Rahmen eines Modells entwickelt oder validiert.
Mit Ausnahme des Terrorrisikos, f¨ ur welches ein direkter Wert gesch¨ atzt wird, haben alle Szenarien Einfluss auf die in Kapitel 5.1 erhobenen Eintrittswahrscheinlichkeiten, die durch Quellen belegt sind. Dieser Einfluss wird durch die Verwendung von Modifikationsfaktoren dargestellt. So verdoppelt ein Faktor von zwei die urspr¨ unglich angenommenen Eintrittswahrscheinlichkeiten. Alle Wahrscheinlichkeiten werden im Anschluss an die Betrachtung der Szenarien in Kapitel 5.3 tabellarisch zusammengefasst.
5.2.1 Szenario Alterung der KKW
Die in Deutschland betriebenen 17 Druck- und Siedewasserreaktoren 176 wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten errichtet und werden daher verschiedenen Generationen bzw. Baulinien zugeordnet. 177 Sie unterscheiden sich dadurch, dass jeweils beim Bau der einzelnen Reaktoren verschiedene Bauweisen, Techniken bzw. sicherheitstechnische Grundkonzepte zugrunde lagen. 178
Keines der KKW entspricht, gemessen am derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik, vollst¨ andig den heutigen gesetzlichen Vorgaben und w¨ urde eine (erstmalige) Betriebsgenehmigung erhalten. Das bedeutet, dass nicht einmal die neueste in Deutschland existierende Generation von KKW dem aktuellen technischen Stand entspricht, da auch diese mittlerweile mehr als 20 Jahre alt sind. 179
176 Siehe hierzu Abbildung 2.2.
177 Siehe hierzu Abbildung 5.1.
178 Vgl. [Becker 2009], S. 2.
179 Vgl. [B¨ uro f¨ ur Atomsicherheit 2010], S. 1 sowie [Becker 2009], S. 2. Aus diesem Grund m¨ ussen die Kernkraftwerke bis 2012 entsprechend ihres jetziger Sicherheitsstandards nachr¨ usten. Aber auch die M¨ oglichkeiten einer Nachr¨ ustung werden aufgrund zugrundliegender konzeptioneller Sicherheitsnachteile als begrenzt angesehen. Siehe hierzu: [B¨ uro f¨ ur Atomsicherheit 2010], S. 22 ff.
Die Ergebnisse verschiedener Analysen deuten darauf hin, dass in den ¨ alteren KKW der sogenannten Generation 2 bzw. in Baulinie 69 deutlich mehr meldepflichtige Ereignisse seit deren Inbetriebnahme auftraten als in den ” neueren“ Reaktoren. Dar¨ uber hinaus nimmt mit zunehmender
Laufzeit der KKW unabh¨ angig von der Generation/Baulinie auch die H¨ aufigkeit von Ereignissen zu, die zur St¨ orung des Betriebs des KKW f¨ uhren. 180
Es lassen sich zwei Effekte der Alterung von KKW feststellen, aus denen St¨ orf¨ alle bzw. Unf¨ alle resultieren: St¨ or- bzw. Unf¨ alle erfolgen einerseits aus dem Veralten der angewandten Technologien im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik und andererseits durch die Betriebszeit der KKW und damit einhergehender Abnutzung. Eine Laufzeitverl¨ angerung der KKW in Deutschland inklusive der ¨ Ubertragung von Reststrommengen auf alte Reaktoren w¨ urde also das Risiko von St¨ or-uberproportional erh¨ ohen. 181 und Unf¨ allen ¨
Diese Zusammenh¨ ange werden durch die in der Abbildung 5.1 dargestellten Ergebnisse der Untersuchung der KKW in Deutschland im Jahr 2010 in Bezug auf deren St¨ or- und Unf¨ alle verdeutlicht.
Abbildung 5.1: In Betrieb stehende KKW in Deutschland und ungef¨ ahre Anzahl meldepflichtiger Ereignisse (Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an [Paulitz 2010], S. 7.)
Auch die Abbildung 5.2 veranschaulicht die teilweise ¨ uberproportionale Zunahme der Ereignisse
180 Vgl. [B¨ uro f¨ ur Atomsicherheit 2010], S. 11 und [Kotting-Uhl 2010].
181 Vgl. [B¨ uro f¨ ur Atomsicherheit 2010], S. 6 und [Paulitz 2010], S. 1.
durch Bauteildefekte mit zunehmendem Alter und Laufzeit der KKW in Deutschland. 182
Abbildung 5.2: Entwicklung der Anzahl an Bauteileffekten in den KKW Deutschlands (Quelle: [Kotting-Uhl 2010])
Die Alterung tritt in verschiedenen Bereichen auf:
• Materialalterung,
• Nachweisalterung,
• Alterung des Personals,
• Konzeptionelle Alterung (alte zugrundeliegende Sicherheitskonzepte). 183
Die folgenden Erl¨ auterungen beziehen sich auf die konzeptionelle Alterung. Beispielsweise zeichnet sich ein Siedewasserreaktor der Baulinie 69 gegen¨ uber der Baulinie 72 besonders durch die Anf¨ alligkeit f¨ ur ein rasches Versagen des Sicherheitsbeh¨ alters beim Durchschmelzen, durch eine verh¨ altnism¨ aßig geringe Wandst¨ arke des Reaktorgeb¨ audes und durch eine geringere Kapazit¨ at der Kernnotk¨ uhlung aus. Auch bei dem Vergleich zweier Generationen an Druckwasserreaktoren (Generation 2 gegen¨ uber neueren Generationen) werden konzeptionelle Nachteile und damit risikoerh¨ ohende Faktoren sichtbar. So weist die 2. DWR-Generation bspw. eine geringere Wandst¨ arke
182 Dabei ergibt sich der Wert je Generation bzw. Baulinie aus dem Quotient der absoluten Anzahl der Ereignisse und der Reaktoren-Anzahl der jeweiligen Baulinie (bspw. SWR ‘69 = Brunsb¨ uttel, Isar 1, Philippsburg 1, Kr¨ ummel). Vgl. [Kotting-Uhl 2010].
183 Vgl. [B¨ uro f¨ ur Atomsicherheit 2010], S. 8 ff.
auf, hinzu kommen eine geringere Druck- und Temperaturfestigkeit des Sicherheitsbeh¨ alters sowie fehlende durchg¨ angige Automatik beim Abfahren der Sekund¨ arseite zur Kernnotk¨ uhlung. 184
Aus diesen Defiziten hinsichtlich der den ¨ alteren KKW zugrunde liegenden Sicherheitstechniken ergibt sich eine h¨ ohere Wahrscheinlichkeit f¨ ur das Auftreten von St¨ or- und Unf¨ allen. Dem gegen¨ uber steht eine geringere Wahrscheinlichkeit, solche Ereignisse beherrschen zu k¨ onnen, da weniger bauliche und technische Sicherheitsreserven bestehen. Die Auswirkungen eines gleichen Ereignisses k¨ onnen daher bei einem ¨ alteren KKW gravierender sein. 185
So verf¨ ugt das KKW Biblis beispielsweise ¨ uber keine r¨ aumliche Trennung der Stromversorgungs-
und Steuerungskabel. Ein Szenario, wie es sich am 22. M¨ arz 1975 in dem US-amerikanischen Kernkraftwerk Browns Ferry tats¨ achlich ereignete, w¨ are daher auch in Biblis m¨ oglich: Bei der Suche nach einem Luftleck verwendete der Kontrolleur eine brennende Kerze. Die Kabel waren mit Schaumstoff umgeben, der sich an der Kerzenflamme entz¨ undete. Dies wurde erst erkannt als der Schaum schon brannte und bereits erhebliche Sch¨ aden am Stromversorgungs- und Steuerungskabel aufgetreten waren. Dadurch fiel der Strom aus und in beiden Bl¨ ocken der Anlage waren fast alle Notk¨ uhlsysteme des Reaktors nicht mehr funktionst¨ uchtig. Nur noch in Block 2 war noch ein einziges Notk¨ uhlsystem verf¨ ugbar. Ohne ausreichende K¨ uhlung kann es zu einer Kernschmelze kommen, da die radioaktiven Zerf¨ alle in den Reaktoren auch nach der Abschaltung noch eine solch große Hitze erzeugen, dass Reaktorbeh¨ alter nicht standhalten k¨ onnten. Im Falle Browns Ferry wurde eine Kernschmelze verhindert, weil zwei vorhandene, aber eigentlich f¨ ur das normale Betriebssystem vorgesehene Kondensatpumpen zugeschaltet wurden.
Aufgrund dieses Ereignisses in den USA wurde das Prinzip der r¨ aumlichen Trennung generell zum Grundsicherheitsprinzip neuer KKW. In Biblis selbst wurden zwar Brand hemmende Beschichtungen an den Kabeln und auch Teiltrennungen der Kabelstr¨ ange vorgenommen, dennoch kann eine vollst¨ andige Trennung der Stromversorgung und Steuerung aufgrund des zugrundeliegenden baulichen Konzepts in Form von Nachr¨ ustungen nicht mehr erfolgen, so dass ein erh¨ ohtes Risiko gegen¨ uber den neueren Generationen bzw. Baulinien bestehen bleibt. 186
In sogenannten Probabilistischen Sicherheitsanalysen (Stufe 1) wird die Wahrscheinlichkeit f¨ ur den Eintritt schwerer Unf¨ alle in KKW ermittelt. Dabei spielen das relativ niedrige Sicherheitsniveau ¨ alterer KKW sowie Unzul¨ anglichkeiten durchgef¨ uhrter Nachr¨ ustungen eine Rolle. F¨ ur ¨ altere KKW ergab sich f¨ ur Siedewasserreaktoren der Baulinie 69 eine zwei- bis sechsmal h¨ ohere Eintrittswahrscheinlichkeit f¨ ur schwere Unf¨ alle je KKW im Vergleich zur den neueren Siedewasserreaktoren. Bei Druckwasserreaktoren ist der Unterschied zwischen Reaktoren der 2. Generation und den neueren Reaktoren durch eine zehn- bis 18-mal h¨ ohere Wahrscheinlichkeit je KKW gepr¨ agt. 187 Diese Werte
184 Vgl. [Becker 2009], S. 3 ff.
185 Vgl. [Becker 2009], S. 5.
186 Vgl. [B¨ uro f¨ ur Atomsicherheit 2010], S. 16 f.
187 Vgl. [Becker 2009], S. 17.
wurden als Modifikationsfaktoren der Eintrittswahrscheinlichkeiten ber¨ ucksichtigt.
Diese Ver¨ anderungen der Eintrittswahrscheinlichkeit f¨ ur schwere Unf¨ alle durch die Alterung eines KKW wurden in die Berechnung der Haftpflichtversicherungspr¨ amie in Kapitel 6.2 einbezogen.
5.2.2 Szenario eines Terroraktes
Seit den Anschl¨ agen auf das World Trade Center ver¨ anderte sich der Blick der Welt auf das Risiko terroristische Anschl¨ age“. Definieren lassen sich Terrorakte als ” jegliche Handlungen von Perso-
”
nen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religi¨ oser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bev¨ olkerung oder Teilen davon zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.“ 188 Terrorangriffe k¨ onnen mittels verschiedener Wege ver¨ ubt werden - zum Beispiel aus der Luft, vom Boden oder vom Wasser aus.
Es ist anzunehmen, dass Terroristen bei einem Anschlagsversuch den gr¨ oßtm¨ oglichen (Personen)Schaden erzielen wollen, um ihre Ziele zu erreichen. Daher w¨ aren auch KKW ein denkbares Ziel terroristischer Anschl¨ age, denn die Auswirkungen eines erfolgreichen Anschlages w¨ aren bei Freisetzung radioaktiven Materials weitreichend und langfristig katastrophal. 189
Die Gefahr eines terroristischen Anschlags auf ein KKW besteht durchaus. Beweise liefern Berichte von Versuchen, in KKW einzudringen, sie anzugreifen oder zu bedrohen, die aus Argentinien, Russland, Litauen, S¨ udafrika, S¨ udkorea, den USA und Frankreich vorliegen und die verdeutlichen, dass KKW schon h¨ aufiger im Fokus von Terroristen bzw. Kriminellen standen. 190
Unter der theoretischen Annahme, dass eine terroristische Gruppe einen H¨ ochstschaden durch ihren Angriff erzielen will, m¨ usste ein Angriff im Rahmen der Laufzeit der KKW erfolgen. Da eine Abschaltung ¨ alterer, besonders anf¨ alliger, KKW auch entsprechend fr¨ uher erfolgt, ist das Risiko, dass speziell diese KKW zu Terrorzielen werden, als besonders hoch einzusch¨ atzen.
Hinsichtlich der Gefahr ” Terroranschlag“ besteht eine Vielzahl m¨ oglicher Szenarien. In den folgenden Kapiteln werden die Szenarien eines Angriffs aus der Luft, eines Angriffs vom Boden aus sowie eines Sabotageakts durch Innent¨ ater dargestellt.
Terror-Risiken sind eine besondere Art von Katastrophenrisiken, da sie nicht zuf¨ allig auftreten, sondern durch bewusstes menschliches Handeln verursacht werden. Damit kann die Eintrittswahrscheinlichkeit durch Terrorrisiken verursachter Sch¨ aden und deren Gefahren nicht durch Daten und
188 [Haubner 2009], S. 41.
189 Vgl. [Bundesregierung 2006], S. 4 und 6.
190 Vgl. [Kelle/Schaper 2001], S. 35.
Verfahren modelliert werden. 191 Dennoch wird davon ausgegangen, dass die Wahrscheinlichkeit f¨ ur einen Angriff einer terroristischen Gruppe sehr hoch ist, wenn sich diese einmal zu einem Angriff entschlossen hat. 192
Insgesamt wird im Rahmen der vorliegenden Studie das Terrorrisiko nicht mit einem Modifika-tionsfaktor ber¨ ucksichtigt, sondern ¨ ubergreifend mit 1:1.000 pro Reaktorbetriebsjahr gesch¨ atzt.
5.2.2.1 Szenario eines gezielten Flugzeugabsturzes
Es existieren mehrere Analysen zur Bewertung der Widerstandsf¨ ahigkeit deutscher KKW im Falle eines Angriffs aus der Luft. 193 Ergebnis dieser Analysen ist, dass die KKW in Deutschland, auch nach der Einf¨ uhrung zus¨ atzlicher Sicherheitsmaßnahmen (aufgrund der Ereignisse im September 2001), einem gezielten Absturz eines Verkehrsflugzeugs aufgrund zu d¨ unner W¨ ande der Reak-torgeb¨ aude nicht standhalten k¨ onnen und die Gefahr eines nuklearen Katastrophenfalls besteht. Insbesondere die ¨ alteren KKW sind f¨ ur Terrorangriffe anf¨ allig, da die W¨ ande ihrer Reaktorgeb¨ aude im Vergleich zu denen j¨ ungerer Bauart d¨ unner sind. 194 So sind die KKW Biblis und Brunsb¨ uttel besonders gef¨ ahrdet und bereits der Absturz eines vergleichsweise kleinen Flugzeugs, wie bspw. eines Airbus A320, k¨ onnte zu einem nuklearen Katastrophenfall f¨ uhren. 195 Diese beiden KKW sowie die KKW Isar 1 und Philippsburg 1 sind explizit nicht durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen gegen einen Flugzeugabsturz ausgelegt. 196
In dem Bericht des Untersuchungsausschusses des US- Kongresses in Bezug auf die Ereignisse im September 2001 wird deutlich, dass die Attent¨ ater bzw. deren Gruppe auch den Absturz eines Uberlegungen einbezogen. 197 Seit den Ereignissen im Flugzeugs auf ein KKW in den USA in ihrer ¨
September 2001 gab es mindestens 20 weitere Flugzeugentf¨ uhrungen. Daher ist generell ein gezielter Flugzeugabsturz aufgrund einer Entf¨ uhrung des Flugzeugs denkbar. Aber auch ein gezielter Absturz speziell auf ein KKW in Deutschland
198
stellt nach Einsch¨ atzung deutscher Beh¨ orden und Gerichte f¨ ur Deutschland eine tats¨ achliche Bedrohung dar.
199
Die in Deutschland bestehende hohe Flugdichte erschwert die ¨
Uberwachung des Luftraumes. T¨ aglich gibt es hier durchschnittlich mehr als 8.600 Starts und Landungen sowie 3.000 ¨ darstellen: 191 Vgl. [Haubner 2009], S. 41 und [Becker 2010 a], S. 2.
192 Vgl. [Becker 2010 a], S. 2.
193 Siehe hierzu u. a. [Dietzel 2002], [Hirsch et al. 2004] und [Becker 2010 a].
194 Vgl. [Becker 2010 a], S. 1. Die W¨ ande des Reaktorgeb¨ audes des KKW Biblis-A aus Stahlbeton haben lediglich eine St¨ arke von 60 Zentimetern. Vgl. [Becker/Hirsch 2005], S. 14.
195 Vgl. [Hirsch 2001], S. 7 ff. [Hirsch et al. 2004], S. 3.
196 Vgl. [K¨ uppers/Pistner 2007], S. 9 f.
197 Vgl. [9-11 Commission 2004].
198 Vgl. [Dietzel 2002].
199 Vgl. [Becker 2010 a] Einleitung (Seite 2 des Dokuments).
200 Vgl. [Becker 2010 a], S. 3 f.
Ein Terrorist schafft es, sich trotz gepanzerter und mit einem Code gesicherter Cockpitt¨ ur, Zugang zum Cockpit des Verkehrsflugzeugs zu verschaffen, da er den Moment der Versorgung der Piloten mit Getr¨ anken durch die Crew gewaltsam ausnutzt. 201 Zus¨ atzlich ist die Kabinencrew nicht ausreichend f¨ ur den Fall einer Flugzeugentf¨ uhrung geschult und wird von zwei weiteren Terrorisuberw¨ altigt. Die Terroristen zwingen die Piloten, auf ein KKW zuzufliegen. 202 Dabei trifft das ten ¨
Flugzeug auf das Reaktorgeb¨ aude. 203 Die Reaktorgeb¨ audewand wird besch¨ adigt und ein Großteil des aus dem Flugzeug ausdringenden Treibstoffes gelangt in das Innere des Geb¨ audes, wodurch ein Brand entfacht wird. 204 Durch den Aufprall des Flugzeuges kommt es zudem zu Sch¨ aden im Inneren der Anlage, bspw. zu Br¨ uchen in den K¨ uhlleitungen aufgrund starker Schwingungen. 205 Mehrere sicherheitstechnisch relevante Redundanzen sind davon betroffen und es kommt aufgrund des Kerosinbrandes und der ausfallenden Primark¨ uhlung zu nicht mehr beherrschbaren Abl¨ aufen, die bei Ausfall geeigneter Notfallmaßnahmen (Notk¨ uhlung) zu einer Kernschmelze f¨ uhren. 206
5.2.2.2 Szenario eines Angriffs mit Panzerabwehrlenkwaffen
Der Angriff auf ein KKW unter Verwendung eines Raketenwerfers ist nicht unrealistisch. Bspw. wurde 1982 das noch nicht fertig gestellte KKW Creys-Malville in Frankreich mit mehreren Raketen eines tragbaren Raketenwerfers vom Typ RPG-7 beschossen. Das KKW wurde damals nur leicht besch¨ adigt. Ein anderes Beispiel ist die Bedrohung des KKW Krsko in Slowenien Anfang der 90er Jahre durch Kriegshandlungen. 207
Die angesprochene Waffengattung entwickelte sich in den vergangenen 20 Jahren stetig weiter. 208 Grund daf¨ ur ist, dass sich milit¨ arische Auseinandersetzungen auf dem Gefechtsfeld h¨ aufig zwischen Panzern und panzerbrechenden Waffen entscheiden und es deshalb zu einem ” Wettr¨ usten“ beider
Technologien kam. 209 Beispielsweise r¨ ustet sich die libanesische Organisation Hisbollah seit 1993 mit Panzerabwehrlenkwaffen aus und setzte diese bereits bei ihren Angriffen gegen Israel ein. 210
In den letzten Jahrzehnten wurden die Panzerabwehrlenkwaffen hinsichtlich ihrer Durchschlagsleistung, Trefferwahrscheinlichkeit, Reichweiten, Sekund¨ arwirkungen sowie ihre Einsatzspektrums
201 Vgl. [Becker 2010 a], S. 6.
202 Es k¨ onnte aber auch davon ausgegangen werden, dass die Terroristen selbst Kenntnisse besitzen, ein Flugzeug gezielt fliegen zu k¨ onnen. Siehe hierzu: [Becker 2010 a], S. 26.
203 Selbst bei einer Vernebelung der KKW-Anlage durch ein eingerichtetes Vernebelungssystem, die bei einer Entfernung von 15 bis 20 km des Flugzeugs zum KKW verursacht wird, um die Trefferwahrscheinlichkeit f¨ ur einen genauen Aufschlagpunkt zu verringern, kann insbesondere bei ¨ alteren KKW das Reaktorgeb¨ aude getroffen werden. Diese Vernebelungstechnik wurde gerade in Bezug auf die markanten Geb¨ aude der KKW-Anlage, wie das Reaktorgeb¨ aude, als unzureichend bewertet. Vgl. [Becker 2010 a], S. 17.
204 Vgl. [K¨ uppers/Pistner 2007], S. 13 ff.
205 Vgl. [K¨ uppers/Pistner 2007], S. 6.
206 Vgl. [K¨ uppers/Pistner 2007], S. 13 ff. und [Kelle/Schaper 2001], S. 35.
207 Vgl. [Stritar et al. 1993], S. 70.
208 Vgl. [Becker 2010 b], S. 2.
209 Vgl. [Becker 2010 b], S. 1.
210 Siehe hierzu: [Global Security 2006], S. 1 und [Marcus 2006].
deutlich weiterentwickelt. 211 Panzerabwehrlenkflugk¨ orpersysteme verf¨ ugen heutzutage auch bei großen Entfernungen ¨ uber eine so hohe Trefferwahrscheinlichkeit, dass das gleiche Ziel zu 80 Prozent mehrmals hintereinander getroffen werden kann. 212 Mit diesen Waffen k¨ onnen neben Hohlladungsgefechtsk¨ opfen auch thermobarische Gefechtsk¨ opfe abgefeuert werden. Diese besitzen aufgrund der brennbaren Substanzen im Gefechtskopf einen st¨ arkeren zerst¨ orerischen Effekt. 213
Die Panzerabwehrlenkwaffen und deren Gefechtsk¨ opfe wurden entwickelt, um Panzer zu zerst¨ oren. Schl¨ agt bspw. ein Hohlladungsgefechtskopf, bestehend aus einem ” hohlen mit Sprengstoff ummantelten Metallkegel“ 214 , auf eine Panzerung auf, wird der Sprengstoff gez¨ undet. Durch die hohe Geschwindigkeit des aufprallenden Hohlladungsstachels wird die Panzerung zerst¨ ort und ein Teil der Explosionsenergie in den Panzer gebracht. Der Hohlladungsstachel sowie die Partikel der zerst¨ orten Panzerung verursachen verheerende Sch¨ aden im Innenraum des Fahrzeugs. Dieses Szenario w¨ are auch bei Angriff eines Reaktorgeb¨ audes denkbar. 215
Die W¨ ande der Reaktorgeb¨ aude der KKW bestehen aus Stahlbeton. Ergebnisse von Versuchen mit Panzerabwehrlenkwaffen gegen Stahlbetonw¨ ande mit einer Wandst¨ arke von 1,2 bis 2m, die den Wandst¨ arken deutscher KKW entsprechen 216 , sind nicht bekannt. Allerdings existieren Erkenntnisse ¨ uber die Durchschlagskraft anderer Panzerabwehrwaffen, die ein Ziel aus Beton mit einer Wandst¨ arke von zwei Metern aus 1,3 km Entfernung durchschlagen k¨ onnen, wenn kein Zaun vorgeschaltet wurde. 217 Bei Bestehen eines Zaunes als vorgelagerter Schutz k¨ onnte es nur bei mehrmaligem Beschuss zu einer Zerst¨ orung des Reaktorgeb¨ audes kommen. 218
Die von Frankreich und Deutschland gemeinsam entwickelte Panzerabwehrwaffe Milan 3 (Missile d’Infanterie l´ eger antichar 3) kann sogar 3m dicke W¨ ande aus verst¨ arktem Beton durchschlagen. 219 Der russischen Panzerabwehrwaffe des Typs Kornet wird dar¨ uber hinaus eine noch h¨ ohere Durchschlagkraft nachgesagt.
Hinsichtlich der Durchschlagskraft von Panzerabwehrlenkwaffen macht es keinen erheblichen Unterschied, ob es sich dabei um einen einfachen oder einen Doppelhohlladungssprengkopf handelt. Vielmehr ist das Gewicht des Sprengkopfes entscheidend.
Unter der Annahme, dass bei einem Beschuss mit derartigen Waffen die Prim¨ ar- und Notk¨ uhlung w¨ ahrend des Betriebs des KKW ausf¨ allt, w¨ are auch f¨ ur dieses Szenario ein nuklearer Katastro- 211 Vgl.[Becker 2010 b], S. 1 f.
212 Vgl. [Bundesministerium der Verteidigung 2010], S. 1.
213 Vgl. [Becker 2010 b], S. 1.
214 [Becker 2010 b], S. 2.
215 Vgl. [Becker 2010 b], S. 2.
216 Die Wandst¨ arken der Reaktorgeb¨ aude der ¨ altesten KKW sind sogar noch geringer. Beispielsweise liegen die bei einigen KKW bei nur 60 Zentimetern. Siehe hierzu [Becker/Hirsch 2005], S. 14.
217 Vgl. [Bundesministerium der Verteidigung 2010], S. 2.
218 Vgl. [Bundesministerium der Verteidigung 2010], S. 1.
219 Vgl. [army-technology].
phenfall denkbar.
5.2.2.3 Szenario der Sabotage durch Innent¨ ater
Auch sogenannte Innent¨ ater stellen, Experten der US-Umweltschutzbeh¨ orde zufolge, eine Bedrohung f¨ ur KKW dar. Innent¨ ater sind einerseits die im KKW angestellten Mitarbeiter, die neben Informationen aus ¨ offentlich zug¨ anglichen Quellen auch ¨ uber ein breites Wissen in Bezug auf die
Sicherungsmaßnahmen und die Funktionsweisen aller sicherheitsrelevanten Komponenten im ” eigenen“ KKW verf¨ ugen und dies durch gezielte Sabotage besch¨ adigen k¨ onnen. Andererseits k¨ onnen es auch KKW-fremde Personen sein, die sich Zugang zur KKW-Anlage verschaffen. 220
In den vergangenen Jahren stiegen die Terrorgefahr und damit die Bedrohung einer Sabotage durch Innent¨ ater. Die zunehmend steigenden Wartungs- und Pr¨ ufungsarbeiten, v.a. diejenigen, die w¨ ahrend des Leistungsbetriebs des KKW stattfinden, sowie der daf¨ ur notwendige Einsatz von Fremdfirmen, erh¨ oht die M¨ oglichkeiten f¨ ur Terroristen, sich zu Zugang zu verschaffen. 221
Zudem erh¨ oht sich das Risiko einer ernsthaften Besch¨ adigung des KKW und dessen Funktionsweise, wenn man die M¨ oglichkeit eines Selbstmordattentats des Innent¨ aters einbezieht, weil damit meist gr¨ oßere Detonationen einher gehen. Allerdings f¨ uhren Faktoren, wie bspw. die zunehmenden Sicherheits¨ uberpr¨ ufungen anzustellender Personen oder Fremdfirmenmitarbeiter, zu einer Verringerung des Risikos einer ernsthaften Besch¨ adigung. 222 Bestehende Sicherheitsl¨ ucken sind insbesondere f¨ ur die ¨ alteren KKW bedeutsam, da sie aufgrund generell geringerer Sicherheitsstandards in Bezug auf den heutigen Stand an Wissenschaft und Praxis (Auslegungsreserven) einen Unfall eher nicht beherrschen k¨ onnten. Die Bedrohung h¨ angt aber auch von der Sicherheitskultur im KKW selbst ab. 223
Im M¨ arz 2006 wurde im KKW Philippsburg 1 einem Kontrollen durchf¨ uhrenden Mitarbeiter ein Schl¨ usselbund ausgeh¨ andigt, um Arbeiten an einem Notstromaggregat durchf¨ uhren zu k¨ onnen. Wenige Stunden sp¨ ater fehlen zw¨ olf dieser Schl¨ ussel, von denen drei einen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen erm¨ oglichten. Mit dem Austausch der Schl¨ osser wurde erst in den folgenden uber einhundert Schl¨ osser auszutauschen. 224 Am 15. Februar 2007 in-Tagen begonnen. Es waren ¨
formierte eine Fremdfirma die f¨ ur das KKW zust¨ andige Atomaufsicht, dass keine ausreichende Kontrolle des eigenen Werkzeuges und anderer Ger¨ ate bei der Einfahrt in das KKW vorgenommen wurde. Dieser Vorwurf wurde best¨ atigt. Es stellte sich heraus, dass Unklarheiten hinsichtlich der Intensit¨ at vorzunehmender Kontrollen bestanden haben. Diese wurden durch eine entsprechende Erg¨ anzung der Dienstanweisung des Objektsicherungsdienstes beseitigt. 225
220 Vgl. [Honnellio/Rydell 2005].
221 Vgl. [Becker 2009], S. 37.
222 Siehe hierzu [Honnellio/Rydell 2005].
223 Vgl. [Becker 2009], S. 37 f.
224 Vgl. [Stuttgarter Zeitung 2006].
225 Vgl. [LTBW 2009], S. 5.
Ein weiterer Vorfall durch Sabotage ereignete sich in dem KKW Koeberg bei Kapstadt. In einem Generatorkern wurde ein acht Zentimeter langer Bolzen entdeckt, der normalerweise außerhalb angebracht ist. Der Reaktor fiel aus, aufgrund dessen lief der zweite Reaktor l¨ anger, als das Wartungsintervall es vorsah. 226
Ein mutmaßliches Mitglied der Terrorgruppe al-Qaida arbeitete von 2002 bis 2008 in einem KKW in New Jersey, USA, da ihn die US-amerikanischen Beh¨ orden nicht als ” Risikoperson“ einstuften.
Er soll auch in weiteren KKW t¨ atig gewesen sein. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums im Jemen soll die Person in mehrere Terroranschl¨ age verwickelt gewesen sein. 227
Auf die M¨ oglichkeit, einen Sabotageakt ver¨ uben zu k¨ onnen, machte auch eine Aktion einer großen Gruppe von Greenpeace-Aktivisten am 22.06.2009 aufmerksam. Mit der Zielsetzung, auf die Gefahren der Atomenergie hinzuweisen, gelang es ihnen, in das Gel¨ ande des KKW Unterweser einzudringen und die Kuppel des Reaktors zu besetzen. 228
Anhand der aufgef¨ uhrten Beispiele soll verdeutlicht werden, dass die Bedrohung eines KKW durch Sabotage durch Innent¨ ater besteht.
5.2.3 Szenario eines Computervirus
Im Jahr 2010 befiel der Computervirus Stuxnet u.a. das iranische KKW Buschehr. Das KKW war erst wenige Zeit vorher ans Netz gegangen. Der Virus richtete Sch¨ aden an mehreren Computern im KKW an. Mit der Beeinflussung der Steuerung industrieller Großanlagen war es Ziel des Virenangriffs, das iranische Nuklearprogramm zu verz¨ ogern. 229 Zudem wird als Ursache f¨ ur die Zerst¨ orung von mehr als 1.000 Zentrifugen der Urananreicherungsanlage Natans im Iran der gleiche Virus vermutet. 230 Ein Computerexperte decodierte den Virus und bezeichnete ihn als die gr¨ oßte Schadsoftwareoperation in der Geschichte. Er soll von Experten programmiert worden sein, die ¨ uber Insiderwissen der Anlage sowie Informationen des Geheimdienstes verf¨ ugen. Vermutet wurde daher ein Angriff durch staatliche Organisationen. 231
Bez¨ uglich der Bedrohung von KKW durch Cyber-Attacken sind die Meinungen sehr verschieden. Einige Organisation sehen in ihnen die derzeit gr¨ oßte Bedrohung, w¨ ahrend andere Institutionen ernstzunehmende Gefahren f¨ ur KKW fast ausschließen. Die Bundesregierung h¨ alt es ebenfalls f¨ ur ausgeschlossen, dass Computersysteme von außen derart beeinflusst werden k¨ onnen, dass es zu einer ernsthaften Besch¨ adigung mit weitreichenden Folgen f¨ ur die Anlage und deren Umgebung
226 Vgl. [DPA 2006].
227 Vgl. [Welt Online 2010].
228 Vgl. [Becker 2009], S. 37.
229 Vgl. [Pick 2010].
230 Vgl. [Albright/Brannan/Walrond 2010], S. 1 ff.
231 Vgl. [Ladurner/Pham 2010].
kommt. 232
Nach Meinung von IT-Sicherheitsexperten kann ein Computerwurm wie Stuxnet einen großen Schaden an einem KKW anrichten, dieses aber nicht außer Gefecht setzen. Bspw. k¨ onnten Kernkraftwerke indirekt betroffen sein, wenn ein Virenangriff zum Ausfall der Klimatechnik f¨ uhrt, was zun¨ achst relativ unkritisch ist. Problematischer ist aber der Gesichtspunkt zu sehen, dass bereits Wissen vorhanden und im Umlauf ist, wie in die Steuerungssoftware von Industrieanlagen eingegriffen, speicherprogrammierbare Steuerungen infiziert und effektiv gest¨ ort werden k¨ onnen. M¨ oglicherweise k¨ onne sich dies noch zu einem Szenario katastrophaler Auswirkungen entwickeln. 233
Auch wenn die Gefahr eines Cyber-Angriffs aktuell als nicht wahrscheinlich eingestuft wird, k¨ onnte die Wahrscheinlichkeit eines derartigen Angriffs in Zukunft aufgrund der Weiterentwicklung dieser Programme steigen und zu einer Bedrohung f¨ ur KKW aufgrund ausfallender Computer- und Steuerungssysteme werden. Unter dieser Annahme wird im Rahmen der vorliegenden Studie eine Erh¨ ohung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines nuklearen Katastrophenfalls um 10 bis 50 Prozent gesch¨ atzt, was sich in Modifikationsfaktoren von 1,1 und 1,5 niederschl¨ agt.
5.2.4 Szenario menschlichen Versagens
Das Szenario eines nuklearen Katastrophenfalls, der durch menschliches Versagen im Sinne von Fahrl¨ assigkeit (mit) verursacht wurde, kann am Beispiel des Kernkraftwerkes Tschernobyl belegt werden. Am 25. April 1986 wurde getestet, ob bei einem Stromausfall die Energie der Turbinenrotation des Reaktors IV ¨ ubergangsweise zur Stromerzeugung genutzt werden kann, bis die Notstromdieselaggregate angelaufen sind. Das Anlaufen dieser Aggregate dauert 40 bis 50 Sekunden. Der Test wurde von der Betriebsmannschaft ohne die Erlaubnis zust¨ andiger Beh¨ orden vollzogen. Der Test wurde allerdings nicht zum ersten Mal durchgef¨ uhrt; im Reaktor III wurde dies ein Jahr zuvor getestet, allerdings nicht w¨ ahrend des Betriebs des Reaktors. Der Test am Reaktor IV im Jahr 1986 wurde - bei Verstoß gegen die Betriebsvorschriften - w¨ ahrend des Betriebs bei 50 Prozent Leistung des Reaktors durchgef¨ uhrt. Zus¨ atzlich wurde, wie in der Versuchsanordnung vorgesehen, das Notk¨ uhlsystem isoliert, um bei Notk¨ uhlsignalen w¨ ahrend des Testversuchs eine Einspeisung von Wasser zur K¨ uhlung zu vermeiden. Durch eine ung¨ unstige Verkettung physikalischer Eigenschaften des Reaktors und sicherheitstechnischer Eigenschaften sowie durch Bedienungsfehler geriet der Test außer Kontrolle. Am Morgen des folgenden Tages explodierte der Reaktor und die Halle sowie das Turbinengeb¨ aude wurden zerst¨ ort. Es kam zur Kernschmelze und eine große Menge radioaktiven Materials wurde freigesetzt. 234
Auch das Ereignis am 28. M¨ arz 1979 in Harrisburg am KKW Three Mile Island, bei dem es
232 Vgl. [Bundesregierung 2006], S. 11.
233 Vgl. [DPA 2010].
234 Vgl. [Czakainski et al. 1996], S. 4 ff. F¨ ur detaillierte Beschreibungen der Ursachen und des Ablaufs des Unfalls in Tschernobyl siehe [Czakainski et al. 1996].
ebenfalls zu einer Freisetzung radioaktiven Materials kam, wurde u.a. durch menschliches Versagen verursacht. Es kam zun¨ achst zu einer St¨ orung der Unit 2. Kleinere technische Defekte wurden nicht erkannt und anstatt das Ventil zu schließen, das den Abfluss des K¨ uhlwassers verursachte, f¨ uhrte eine Reihe von Maßnahmen der Betriebsmannschaft zu einer Verschlimmerung des Zustandes und letztendlich zur Kernschmelze sowie zur Freisetzung radioaktiven Materials. 235
Beide erl¨ auterten Unf¨ alle belegen, dass das Risiko nuklearer Ereignisse die durch menschliches Versagen verursacht werden, unbedingt besteht. Grund f¨ ur menschliches Versagen k¨ onnen bspw. auch die langen Arbeitszeiten der ¨ Uberwachungspersonen sein. Diese arbeiten teilweise 72 Stunden innerhalb von sechs Arbeitstagen. Diese Problematik war den Beh¨ orden und der ¨ Offentlichkeit
bereits bekannt. Erneut auf die Situation aufmerksam machte im Jahr 2007 ein anonymer Brief an die US-amerikanische Atomaufsichtsbeh¨ orde, in dem ein Mitarbeiter des KKW Peach Bottom in Pennsylvania sich dar¨ uber beschwerte, dass Sicherheitspersonal im Dienst schlafen w¨ urde. 236
Im Zusammenhang mit dem Risiko des menschlichen Versagens wird der stetige Verlust an Knowhow aufgrund des Ausscheidens von erfahrenen Mitarbeitern des KKW, der Gutachterfirmen sowie den (Aufsichts-)Beh¨ orden diskutiert. Erschwerend hinzu kommt, dass es f¨ ur KKW zunehmend schwieriger wird, ad¨ aquat qualifiziertes Personal zu finden, begr¨ undet durch das stetig abnehmende Interesse f¨ ur naturwissenschaftliche F¨ acher, insbesondere in Bezug auf die Kerntechnik. 237 Auch dadurch kann sich das Risiko m¨ oglicherweise erh¨ ohen.
Das menschliche Versagen ist aber eine der Gefahren, der der meiste Aufwand gewidmet wird. Daher wird der Einfluss auf die Ver¨ anderung der Eintrittswahrscheinlichkeit im Rahmen der vorliegenden Studie durch die Autoren als eher gering eingesch¨ atzt. Sie wird mit einer Erh¨ ohung der Eintrittswahrscheinlichkeiten aus Kapitel 5.1 von 10 Prozent ber¨ ucksichtigt.
5.2.5 Szenario eines Erdbebens
Gerade die aktuellen Ereignisse im japanischen Fukushima machen darauf aufmerksam, dass sich ein ” Restrisiko“, das als extrem unwahrscheinlich gilt, realisieren kann.
Am 11. M¨ arz 2011 wurde ein Erdbeben der Magnitude (St¨ arke) 9 238 erstmalig vor der Nordostk¨ uste Japans gemessen. Das Beben verursachte einen Tsunami. Die Einfl¨ usse dieser Naturereignisse f¨ uhrten u.a. zum Versagen des K¨ uhlsystems und der externen Stromversorgung des KKW Daiichi in Fukushima, das sechs Siedewasserreaktoren umfasst. Aufgrund des Tsunami konnten die f¨ ur die Notfallstromversorgung vorgesehenen Dieselgeneratoren nicht lang genug in Betrieb genom-
235 Vgl.[USNRC 2009], S. 1.f.
236 Vgl. [Harwood 2007].
237 Vgl. [B¨ uro f¨ ur Atomsicherheit 2010], S. 15 f.
238 Vgl. [Schweizerischer Erdbebendienst 2011], S. 14 ff. Eine Magnitude beschreibt die St¨ arke eines Erdbebens.
men werden. In mindestens einem dieser Bl¨ ocke kam es vermutlich 239 zu einer Kernschmelze und aufgrund eines Brandes im Abklingbecken f¨ ur die Brennst¨ abe kam es zu Freisetzung erheblicher Mengen radioaktiven Materials. Der Unfall wurde zum Zeitpunkt der Studienerstellung im M¨ arz 2011 bereits der INES-Stufe 6 (ernster Unfall) zugeordnet. 240
Ein identisches Szenario ” Erdbeben und Tsunami“ ist aufgrund der geografischen Lage Deutsch-
lands nicht m¨ oglich. Dennoch befinden sich einige KKW in Gebieten, in denen regelm¨ aßig Erdbeben geringer Intensit¨ at auftreten. Zu nennen sind im Zusammenhang mit KKW-Standorten vor allem die Region rund um den Oberrheingraben und die alpennahen Regionen. Auch Erdbeben der St¨ arken sechs bis acht hat es bereits in diesen Gebieten gegeben. 241 Die Abbildung 5.3 zeigt Erdbeben der St¨ arken sechs bis acht in Deutschland anhand von Erdbebenereignissen in den Jahren 800 bis 2010.
Bis Ende der 1990er Jahre wurde von einem m¨ oglichen Erdbeben in Deutschland mit maximaler Intensit¨ at von 7,75 ausgegangen. Diese damals vorliegenden Annahmen lagen auch bei dem Bau der KKW in Deutschland und dem Einrichten der Sicherheitsvorkehrungen zugrunde. 242 Das KKW Biblis B ist beispielsweise gegen Erdbeben der St¨ arke acht ausgelegt, d.h. die Bauweise, die Bausubstanz und die Sicherheitsvorkehrungen sollen einem Erdbeben bis zu dieser St¨ arke standhalten. 243 Nach neuestem Stand der Erkenntnisse wird ein h¨ oherer Maximalwert eines Erdbebens in Deutschland angenommen. 244 Laut Geowissenschaftler Eckhard Grimmel, Institut Geographie der Universit¨ at Hamburg, wird die Erdbebenaktivit¨ at in Deutschland weitgehend untersch¨ atzt. 245 Der Hessischen Atomaufsicht liegt ein Erdbeben-Gutachten vor, dem zufolge in Deutschland mit Erdbeben bis zur St¨ arke zehn gerechnet werden muss. 246
Ein starkes Erdbeben kann f¨ ur Deutschland demnach nicht ausgeschlossen werden. Auch wird ein Erdbeben als eine einen nuklearen Katastrophenfall ausl¨ osende Gefahr angesehen. Daher wird das Szenario eines f¨ ur ein KKW bedrohliches Erdbeben im Rahmen der hier vorliegenden Analyse einbezogen. 247
Ein zus¨ atzliches Risiko besteht, wenn die Auslegung gegen Erdbeben zwar konzipiert wurde, die bauliche Ausf¨ uhrung der KKW aber nicht ordnungsgem¨ aß durchgef¨ uhrt wird. So kam es im Jahr
239 Zum Zeitpunkt der Erstellung der hier vorliegenden Studie im M¨ arz 2011 existierten noch keine finalen Erkenntnisse zum genauen Hergang und zu den Folgen.
240 Vgl. [Focus Online 2011].
241 Vgl. die Abbildung des [Bundesanstalt f¨ ur Geowissenschaft und Rohstoffe 2011].
242 Vgl. [Becker 2005], S. 14 f.
243 Vgl. [Paulitz 2008], S. 2
244 Vgl. [Becker 2005], S. 14 f.
245 Vgl. [Steeb 2011].
246 Vgl. [Paulitz 2008], S. 2
247 Der Einfluss eines Erdbebens wurde bereits in den vorangegangen Studien - dargestellt in Kapitel 5.1 ber¨ ucksichtigt. Allein aufgrund aktueller Ereignisse wird es hier erl¨ autert. Es fließt jedoch nicht in die nachfolgenden Berechnungen ein, da keine ¨ Anderung des Erdbebenrisikos erfolgte.
77
Abbildung 5.3: Erdbeben in Deutschland in den Jahren 800 - 2010 (Quelle:
Bundesanstalt f ur Geowissenschaft und Rohstoffe 2011 )
2006 zu einer außerplanm¨ aßigen Abschaltung des Kraftwerksblocks Biblis B, nachdem bei einer General¨ uberholung des Blocks A bei Stichproben mehrere falsch montierte D¨ ubel aufgefallen waren. Der Betreiber teilte daraufhin mit, dass in beiden Kraftwerksbl¨ ocken zwischen 3500 und 4000 Speuberpr¨ uft werden m¨ ussen, mit denen Rohrleitungen erdbebensicher aufgeh¨ angt sind. 248 ziald¨ ubel ¨
Allerdings haben die aktuellen Ereignisse in Japan keinerlei Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios. Lediglich die ver¨ anderte Sicht der ¨ Offentlichkeit auf diese Gefahr
r¨ uckte diese in den vergangenen Wochen in den Vordergrund. Daher hat die Gefahr eines Erdbebens keinen Einfluss auf die angenommene Eintrittswahrscheinlichkeit eines nuklearen Katastrophenfalls.
5.3 Zusammenfassung der Sch¨ atzungen zu Eintrittswahr-
scheinlichkeiten
In der nachfolgenden Tabelle sind alle Eintrittswahrscheinlichkeiten, die in Kapitel 5.1 betrachtet wurden sowie die jeweiligen durch die Szenarien modifizierten Eintrittswahrscheinlichkeiten dargestellt.
248 Vgl. [Spiegel-Online 2006].
Abbildung 5.4: ¨ Ubersicht ¨ uber alle in Kapitel 5 erhobenen Eintrittswahrscheinlichkeiten (Quelle: Eigene Darstellung)
Kapitel 6
Berechnung der Pr ¨ amie einer
Haftpflichtversicherung f ¨ ur das
Risiko ” nuklearer
Katastrophenfall“
6.1 Verwendete Methodik / Beschreibung des Modells
6.1.1 Aufgabenstellung und Ziele
Mit dem folgenden Modell soll der anfallende erwartete Leistungsbarwert berechnet werden, der n¨ otig ist, um Sch¨ aden und Schadenbeseitigungskosten gegen¨ uber Dritten privat abzusichern, welche durch das Schadenereignis eines nuklearen Katastrophenfalls in einem KKW entstehen. Dazu werden die Auswirkungen eines nuklearen Katastrophenfalls in einem KKW simuliert und das dabei zu-grunde liegende Risiko quantifiziert. Es existieren bereits verschiedene Studien zur Einsch¨ atzungen der Schadenh¨ ohen und Eintrittswahrscheinlichkeiten, diese wurden in Kapitel 4 und 5 vorgestellt und werden als Grundlage f¨ ur die Berechnung genutzt.
Die Schadenereignisse eines nuklearen Katastrophenfalls in einem KKW zeichnen sich insbesondere durch extreme Schadenh¨ ohen und sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeiten aus. Die Eintrittswahrscheinlichkeit f¨ ur eine einzelne Schadenh¨ ohe der gesamten Wahrscheinlichkeitsfunktion befindet sich in der Gr¨ oßenordnung von 500 Femto (10 −15 ). Deshalb erfolgt die Berechnung des Leistungsbarwerts unter Verwendung von Modellen der Extremwertstatistik. Dazu wird auf Ba-
80
sis der vorliegenden Studien je Schadenart X die Verteilungsfunktion 249 F f¨ ur das Auftreten von Schadenh¨ ohen gesch¨ atzt, wie diese Sch¨ atzung erfolgt, wird in Kapitel 6.1.3 erl¨ autert. Aus dieser Verteilungsfunktion kann die Verteilung der Ordnungsstatistiken 250 ermittelt werden. F¨ ur große n standardisierten“ 251 Ordnungsstatistiken gegen eine Extremwertverteilung. konvergieren die ”
Im folgenden Abschnitt werden zum besseren Verst¨ andnis des Sachverhalts die Grundz¨ uge der Extremwerttheorie erkl¨ art. Im Anschluss wird erl¨ autert, welche Verteilungsfunktion f¨ ur das Auftreten von Schadenh¨ ohen zugrunde gelegt wird, wie der H¨ ochstschaden und die Schadenerwartung ermittelt werden.
6.1.2 Einf¨ uhrung in die Extremwerttheorie
Die Extremwerttheorie 252 besch¨ aftigt sich mit den maximalen bzw. minimalen Werten von Stichproben. Es stellt sich die Frage, ob f¨ ur die Extremwerte f¨ ur unabh¨ angig identisch verteilte Zufallsgr¨ oßen X 1 , X 2 , . . . , X n mit Verteilungsfunktion F eine Grenzverteilung existiert und wie letztere eindeutig bestimmt werden kann.
Dabei gen¨ ugt es, wenn nur die Verteilung der Maximalwerte betrachtet wird, welche wegen der Unabh¨ angigkeit der Zufallsgr¨ oßen gegeben ist durch
P(max(X 1 , X 2 , . . . , X n ) ≤ x) = P(X 1 ≤ x, X 2 ≤ x, . . . , X n ≤ x) = F n (x) .
Diese Gleichung bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit daf¨ ur, dass der gr¨ oßte Wert der Zufallsgr¨ oßen kleiner ist als x, gleich der Wahrscheinlichkeit ist, dass alle Zufallsgr¨ oßen kleiner sind als x.
F¨ ur die Quantifizierung des Risikos eines nuklearen Katastrophenfalls ist einzig das Verhalten der maximalen Schadenausmaße 253 relevant. Es sei jedoch zur Vollst¨ andigkeit der Extremwerttheorie angemerkt, dass auch entsprechende Aussagen ¨ uber die Verteilung der Minimalwerte m¨ oglich sind.
Die Bestimmung der Grenzverteilung f¨ ur die minimalen Werte erfolgt dann analog, denn aufgrund der Eigenschaft
min(X 1 , X 2 , . . . , X n ) = − max(−X 1 , −X 2 , . . . , −X n )
249 Eine Verteilungsfunktion F beschreibt die Wahrscheinlichkeitsverteilung einer Zufallsgr¨ oße X. Der Wert F (x) der Verteilungsfunktion F an der Stelle x gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Zufallsgr¨ oße Werte annimmt, die kleiner oder gleich x sind, d.h. F(x) gibt an, wie wahrscheinlich das Ereignis X ≤ x ist.
250 Eine Stichprobe X 1 , . . . , Xn von Zufallsgr¨ oßen wird als Statistik bezeichnet. Die zugeh¨ orige Ordnungsstatistik ordnet die Zufallsgr¨ oßen der Gr¨ oße nach.
251 Eine Zufallsgr¨ oße heißt standardisiert, wenn ihr Erwartungswert gleich 0 ist und ihre Varianz gleich 1. Sei X eine Zufallsgr¨ oße, dann ist die Standardisierung der Zufallsgr¨ oße X gegeben durch:
252 Siehe hierzu [Leadbetter et al. 1983] oder auch [Reiss/Thomas 2007]
253 Die maximalen Schadenausmaße im Bezug auf den nuklearen Katastrophenfall sind die simulierten H¨ ochstsch¨ aden.
und mit ¯ F (x) = 1 − F (x)
folgt
P(min(X 1 , X 2 , . . . , X n ) > x) = (1 − F (x)) n = ¯ F n (x) .
Somit gilt f¨ ur die Verteilungsfunktion der minimalen Werte
P(min(X 1 , X 2 , . . . , X n ) ≤ x) = 1 − ¯ F n (x)
und unter Verwendung der Extremwertverteilung f¨ ur Maximalwerte kann die Extremwertverteilung der Minimalwerte gefolgert werden.
Die folgenden Hauptaussagen stellen die zentralen Resultate der Extremwerttheorie dar. Das erste Resultat besagt, dass sich die Verteilung der Maximalwerte einer Stichprobe unter geeigneter Standardisierung“ 254 einer Grenzverteilung G ann¨ ahert:
”
Theorem 6.1.1 Es seien X 1 , X 2 , . . . , X n unabh¨ angig identisch verteilte Zufallsgr¨ oßen. Dann existieren zwei Zahlenfolgen (a n ) n∈N und (b n ) n∈N mit a n , b n ∈ R und a n > 0, so dass gilt:
G ist eine nicht degenerierte Grenzverteilung.
Das zweite Hauptresultat der Extremwerttheorie besagt, dass die Grenzverteilung G der Maxima einer Stichprobe eine von drei Verteilungsfunktionstypen annimmt:
Theorem 6.1.2 Es seien X 1 , X 2 , . . . , X n unabh¨ angig identisch verteilte Zufallsgr¨ oßen. Die Grenzverteilung der ” standardisierten“ Maxima ist definiert durch eine der drei folgenden Verteilungsfunktionstypen:
G 0 (x) = exp(−e −x ) − ∞ < x < ∞; Typ 1 (Gumbel-Typ):
⎧
Typ 2 (Fr´ echet-Typ):
Typ 3 (Weibull-Typ):
254 Es ist keine Standardisierung der Zufallsgr¨ oße im eigentlichen Sinn, da an und bn nicht notwendigerweise die Streuung und den Erwartungswert wie in Fußnote 251 beschrieben darstellen.
6.1.3 Wahl der Verteilungsfunktion f¨ ur das Auftreten von Schadenh¨ ohen
Es soll das Risiko der finanziellen Verpflichtung aus der Haftung eines KKW-Inhabers nach einem nuklearen Katastrophenfall abgesichert werden, d.h. der Versicherer ist nur verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, wenn ein nuklearer Katastrophenfall eingetreten ist. Andere Sch¨ aden und Unf¨ alle als die des nuklearen Katastrophenfalls im Zusammenhang mit dem KKW-Betrieb, wie beispielsweise vereinzelte Erkrankungen des Personals durch ¨ uberh¨ ohte Strahlenbelastung im KKW, werden
durch diese Versicherung nicht abgedeckt. Deshalb sind die Wahrscheinlichkeiten von bestimmten Extremschadenh¨ ohen der Schadenart X unter der Annahme, dass ein nuklearer Katastrophenfall erfolgte, von Interesse. Diese Verteilungsfunktion wird mit F bezeichnet.
Da ein nuklearer Katastrophenfall immer mit sehr hohen Schadenaufw¨ anden verbunden ist und ein bestimmtes Schadenausmaß nicht unterschreitet, handelt es sich bei der Verteilungsfunktion F offenbar um eine linksschiefe Verteilung. Weiterhin wird angenommen, dass das Schadenausmaß eines einzelnen nuklearen Katastrophenfalls nach oben begrenzt ist. Deshalb ist die Verteilungsfunktion der Schadenh¨ ohen nach oben beschr¨ ankt. Unter der Bedingung, dass ein nuklearer Katastrophenfall eingetreten ist, nimmt die Relation zwischen der Schadenh¨ ohe und der zugeh¨ origen Wahrscheinlichkeit f¨ ur diese Schadenh¨ ohe die Form aus Abbildung 6.1 an.
Abbildung 6.1: Wahrscheinlichkeiten f¨ ur Schadenh¨ ohen, wenn ein nuklearer Katastrophenfall eingetreten ist (Quelle: Eigene Darstellung)
Die zweiparametrige Betaverteilung mit den Parametern α > 0 und β > 0 erf¨ ullt diese Eigenschaft unter entsprechender Wahl der Parameter 255 . Deshalb wird die Annahme zugrunde gelegt, dass die Schadenh¨ ohen bei Eintritt eines nuklearen Katastrophenfalls betaverteilt sind. Zun¨ achst soll
255 Durch die Parameter α und β wird die Form der Betaverteilung beschrieben, außerdem legen sie den Erwar- tungswert und die Varianz fest.
das mathematische Konzept, auf dem dieses Kapitel beruht, veranschaulicht werden. Im Anschluss daran wird die Betaverteilung beschrieben. Da die traditionelle Betaverteilung jedoch auf das Intervall [0, 1] beschr¨ ankt ist, wird sie anschließend auf ein beliebiges Intervall [a, b] verallgemeinert. Abschließend erfolgt die Erl¨ auterung, wie die Parameter α und β gew¨ ahlt werden m¨ ussen, damit der Schaden eines nuklearen Katastrophenfalls beschrieben werden kann.
Das angewandte mathematische Konzept beruht darauf, dass die Betaverteilung eindeutig durch ihre Momente 256 beschrieben wird. Unter Ber¨ ucksichtigung dieser Tatsache kann die Verteilungsfunktion aus den Momenten abgeleitet werden. Unter Verwendung der betrachteten Studien werden der Erwartungswert und die Varianz, d.h. das erste Moment und das zweite zentrale Moment 257 , f¨ ur einen nuklearen Katastrophenschaden als bekannt angenommen. Da die Momente der Betaverteilung nur von den Parametern α und β abh¨ angen, k¨ onnen diese unter der Annahme, dass die Sch¨ aden betaverteilt sind und dass die Erwartung und die Varianz der Sch¨ aden bekannt sind, berechnet werden.
Die Betaverteilung besitzt auf dem Intervall [0, 1] die Dichte 258
f Beta (x) =
wobei
die Betafunktion bezeichnet.
Durch Bilden der ersten Ableitung ist nachzurechnen, dass die Dichte der Betaverteilung sein Extremum 259 an der Stelle
annimmt. Unter Verwendung der Betafunktion lassen sich auch entsprechend die Charakteristika einer mit den Parametern α und β betaverteilten Zufallsgr¨ oße X nachweisen. Es gilt f¨ ur den
256 Das k-te Moment m k einer Zufallsgr¨ oße X ist gegeben durch den Erwartungswert der k-ten Potenz von X, d.h. X k m k = E .
Das erste Moment einer Zufallsgr¨ oße ist somit ihr Erwartungswert.
257 Die zentralen Momente einer Zufallsgr¨ oße betrachten die Verteilung der Wahrscheinlichkeitsmassen um den Erwartungswert, d.h.
(X − EX) k μ k = E .
Das zweite zentrale Moment ist die Varianz.
258 Die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion, kurz Dichte genannt, l¨ asst H¨ aufigkeitsaussagen ¨ uber das Eintreten von
Ereignissen zu. Das Maximum einer Dichtefunktion beschreibt den wahrscheinlichsten Wert einer Verteilungsfunktion. Wenn die Dichte existiert, beschreibt sie die zugeh¨ orige Verteilungsfunktion eindeutig.
259 Wenn es sich um ein Maximum handelt, so ist es der wahrscheinlichste Wert der Verteilung, wenn es sich um ein Minimum handelt, dann ist es der unwahrscheinlichste Wert.
Erwartungswert
Die Varianz ist gegeben durch
Dementsprechend ergibt sich der Variationskoeffizient
√
Durch Ermittlung des dritten zentralen Momentes kann die Schiefe 260 durch √
angegeben werden.
Wenn die Parameter der Betaverteilung die Eigenschaft
β < α
erf¨ ullen, so handelt es sich um eine linksschiefe Verteilung.
Die Schadenh¨ ohe eines nuklearen Katastrophenfalls ist nicht auf das Intervall [0, 1] beschr¨ ankt. Deshalb wird die allgemeine Betaverteilung f¨ ur das beliebige Intervall [a, b] betrachtet. Die Dichte dieser Verteilungsfunktion ist gegeben durch
f Beta,[a,b] (x) =
wobei die allgemeine Betafunktion durch
dargestellt wird. Zur Veranschaulichung zeigt Abbildung 6.2 die Dichte einer allgemeinen Betaverteilung auf dem Intervall [0 ; 5 · 10 12 ].
Der wahrscheinlichste Wert der allgemeinen Betaverteilung wird an der Stelle
angenommen. Der Erwartungswert einer auf dem Intervall [a, b] betaverteilten Zufallsgr¨ oße X mit den Parametern α > 0 und β > 0 ist gegeben durch
260 Die Schiefe gibt an, wie stark eine Verteilung nach recht (ν(X) > 0) oder nach links (ν(X) < 0) geneigt ist. In Abbildung 6.1 ist dementsprechend ν(X) < 0.
Abbildung 6.2: Graph der Dichte einer allgemeinen Betaverteilung (Quelle: Eigene Darstellung)
Durch Berechnung des zweiten Momentes kann die Varianz durch
angegeben werden. Damit gilt f¨ ur den Variationskoeffizienten
√
Wie bereits erw¨ ahnt kann die Betaverteilung eindeutig durch ihre Momente beschrieben werden. Deshalb kann unter der Kenntnis des Erwartungswertes und der Varianz die zugeh¨ orige allgemeine Betaverteilung ermittelt werden. Unter Verwendung der Gleichungen (6.1) und (6.2) lassen sich die Parameter der Betaverteilung, welche das Schadenausmaß eines nuklearen Katastrophenschadens beschreibt, bestimmen. Indem (6.1) nach β umgestellt und in (6.2) eingesetzt wird, ergeben sich die Gleichungen
6.1.4 Ermittlung des Maximalschadens und seiner Erwartung
Nachdem die Verteilungsfunktion F ermittelt wurde, soll im weiteren die Verteilungsfunktion des gr¨ oßten eingetretenen Extremschadens betrachtet werden. Dazu wird eine Stichprobe von Zufallsgr¨ oßen X 1 , X 2 , . . . , X n erzeugt, welche unabh¨ angig identisch nach F verteilte Extremsch¨ aden darstellen. Diese Extremsch¨ aden werden anschließend der Gr¨ oße nach geordnet. Somit ergeben sich die Ordnungsstatistiken X (1) , X (2) , . . . , X (n) , d.h. X (i) , i = 1, 2, . . . , n, entspricht dem i-kleinsten
Wert der Stichprobe X 1 , X 2 , . . . , X n . Also gilt
X (1) = min(X 1 , X 2 , . . . , X n )
und
X (n) = max(X 1 , X 2 , . . . , X n ). (6.5)
F¨ ur die Verteilungsfunktionen F X (i) , i = 1, 2, . . . , n, der Ordnungsstatistiken gilt bekanntlich 261 :
Der Erwartungswert ergibt sich somit als
Wie bereits erw¨ ahnt, gilt (6.5) und aufgrund der Unabh¨ angigkeit der Zufallsgr¨ oßen folgt wie in Kapitel 6.1.2 beschrieben
F X (n) = P(X (n) ≤ x) = P(X 1 ≤ x, X 2 ≤ x, . . . , X n ≤ x) = F n (x).
Mit wachsendem n wird der Erwartungswert des Maximalschadens nicht kleiner und die Varianz nicht gr¨ oßer. Zur Veranschaulichung zeigt Abbildung 6.3 verschiedene n−te Potenzen am Beispiel einer allgemeinen Betaverteilung.
Wenn davon ausgegangen wird, dass F (x) < 1 f¨ ur alle x < ∞ ist, dann gilt
x < ∞. F n (x) = 0 f¨ ur alle lim
n→∞
Im Folgenden findet die Extremwerttheorie aus Kapitel 6.1.2 Anwendung, insbesondere der Satz X (n) −νn
von Fisher-Tippett: ” Die ,standardisierte’ Zufallsgr¨ oße der Ordnungsstatistik X (n) kon-
ςn
vergiert f¨ ur große n gegen eine Extremwertverteilung.“ Die Gr¨ oßen ν n sind Kandidaten 262 f¨ ur den Extremschadenerwartungswert und bei den Gr¨ oßen ς n handelt es sich um Kandidaten f¨ ur die Standardabweichung bzw. Streuung des Extremschadens.
Die Modellierung folgt der Tatsache, dass H¨ ochstsch¨ aden bei einem nuklearen Katastrophenfall von KKW grunds¨ atzlich mit sehr großen Werten und sehr kleinen Wahrscheinlichkeiten verbunden sind (Bewertung des Extremfalls im Lichte seines seltenen Auftretens).
Gem¨ aß der Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines nuklearen Katastrophenfalls wird f¨ ur die Deckungssumme ν n + 3ς n (¨ ubliche Ber¨ ucksichtigung von Zufallsschwankungen in Sachversicherungen) bzw. ν n +6ς n (Ber¨ ucksichtigung von Extremsch¨ aden) eine Risikopr¨ amie bestimmt. 263 Aufgrund der
261 Siehe hierzu [B¨ uning/Trenkler 1994]
262 Hierbei handelt es sich um N¨ aherungen an die jeweiligen Gr¨ oßen, sogenannte Sch¨ atzer.
263 Siehe hierzu Kapitel 3.1.3.
Abbildung 6.3: verschiedene n−te Potenzen der allgemeinen Betaverteilung (Quelle: Eigene Darstellung)
Extremschadennatur wird ν n + 6ς n gew¨ ahlt. Dabei kann aus ν n die reine Risikopr¨ amie und aus 6ς n der Sicherheitszuschlag ermittelt werden. Außerdem werden verschiedene Szenarien ber¨ ucksichtigt, in denen bereits zu einem fr¨ uheren Zeitpunkt 99,5 Prozent der Deckungssumme zur Verf¨ ugung stehen m¨ ussen und nicht erst am Ende der Laufzeit.
Es kann unter der Kenntnis der Extremwertverteilung, welche durch Kapitel 6.1.2 festgelegt ist und der Kenntnis der Maximalschadenh¨ ohe, also der Ordnungsstatistik X (n) , die Extremschadenerwartung ermittelt werden.
Doch bevor die Extremschadenerwartung bestimmt werden kann, muss der Maximalschaden eines nuklearen Katastrophenfalls simuliert werden. Bekanntlich werden die Stichprobe der unabh¨ angig identisch nach F verteilten Extremschadenh¨ ohen X 1 , . . . , X n und die zugeh¨ origen Ordnungsstatistiken betrachtet. Diese Ordnungsstatistiken sollen nun so in einer Matrix angeordnet werden, dass sie sowohl zeilenweise als auch spaltenweise monoton wachsen. F¨ ur gen¨ ugend große n konvergiert der Maximalschaden somit gegen den Eintrag in der n-ten Zeile und der n-ten Spalte.
Dazu werden n verschiedene Stichproben der L¨ ange n simuliert, d.h. es ergibt sich eine n × n- Matrixvon Zufallsgr¨ oßen f¨ ur das Schadenausmaß: ⎛ ⎞
⎜
⎜
⎜
⎜
⎝
F¨ ur i = 1, 2, . . . , n werden folgende Zufallsvektoren ⎞ ⎛
eingef¨ uhrt, d.h. der Vektor der Zeilenmaxima bis zur i-ten Spalte. Die zugeh¨ origen ” standardisier-
ten“ Ordnungsstatistiken dieser Vektoren ergeben somit folgende Matrix ⎛ ⎞
⎜
⎜
⎜
⎜
⎜
⎜
⎝
Die Ordnungsstatistiken
X
(j)
, i
= 1,
. . . , n
und
j
= 1,
. . . , n,
sind sowohl zeilenweise als auch spaltenweise monoton wachsend, d.h. der Maximalschaden wird durch
X
ν n,n und ς n,n sind somit Kandidaten f¨ ur die Extremschadenerwartung und f¨ ur die Streuung des Extremschadens.
6.1.5 Mathematische Grundlagen f¨ ur die Kalkulation einer Versicherungspr¨ amie
Im vorangegangenen Kapitel wurde erl¨ autert wie die Extremschadenerwartung ν n,n und die Streuung des Extremschadens ς n,n ermittelt wird. Gem¨ aß der bereits erw¨ ahnten Ber¨ ucksichtigung von Extremsch¨ aden ergibt sich die Deckungssumme als ν n,n + 6ς n,n . Dies ist der erwartete Leistungsbarwert einer Haftpflichtversicherung f¨ ur den nuklearen Katastrophenfall eines KKW. Somit ist das zugrundeliegende Risiko entsprechend quantifiziert.
Die zur Risiko¨ ubernahme erforderlichen Mittel m¨ ussen im wesentlichen durch die Gesamtheit der Entgelte aufgebracht werden, d.h. sie m¨ ussen durch die Versicherungspr¨ amie abgedeckt werden. 264
Mittels des versicherungsmathematischen ¨
Aquivalenzprinzips wird die (Netto-)Risikopr¨ amie 266 berechnet. Dabei wird sichtigt. Auf Basis des ¨
ein Rechnungszins in H¨ ohe von 2 Prozent zugrunde gelegt. Der Rechnungszins wurde in dieser H¨ ohe gew¨ ahlt, weil aktuell der H¨ ochstrechnungszins in der Lebensversicherung bei 2,25 Prozent liegt und ab dem Jahr 2012 auf 1,75 Prozent gesenkt wird.
264 Wie in Kapitel 3.1.1 erkl¨ art.
265 Im Folgenden kurz als ¨ Aquivalenzprinzip bezeichnet
266 Diese wurde in Kapitel 3.1.3 definiert und wird im Folgenden kurz mit Risikopr¨ amie bezeichnet.
Gem¨ aß dem ¨ Aquivalenzprinzip entspricht der erwartete Leistungsbarwert dem erwarteten Pr¨ amienbarwert, 267 d.h.
erwarteter Leistungsbarwert = erwarteter Pr¨ amienbarwert.
Der Zeitraum, in der die Pr¨ amie geleistet werden soll, beeinflusst die Auspr¨ agungen der j¨ ahrlichen Risikopr¨ amie. Wenn beispielsweise die Risikopr¨ amie, welche ¨ uber einen Zeitraum von 1.000 Jah-
ren geleistet werden soll, mit einer Risikopr¨ amie verglichen wird, die gew¨ ahrleistet, dass bereits 99,5 Prozent der Deckungssumme innerhalb der n¨ achsten 30 Jahre angespart wird, dann ist auf-grund des Zinseszinseffektes die erste Risikopr¨ amie geringer 268 . Dies w¨ urde jedoch auch bedeuten, dass der Schaden erst nach Ablauf der 1.000 Jahre beglichen werden kann, auch wenn ein nuklearer Katastrophenfall bereits in 20 Jahren stattfindet. Außerdem ist der KKW-Inhaber und auch die fortlaufenden Generationen des KKW-Inhabers verpflichtet die Risikopr¨ amie weiterhin bis zum Ende der Laufzeit zu bezahlen, auch wenn das KKW nicht ¨ uber die gesamte Laufzeit in Betrieb ist.
Deshalb werden verschiedene Szenarien ber¨ ucksichtigt, die sich mit der Systematik der Laufzeit und der Verf¨ ugbarkeit der Deckungssumme befassen.
6.2 Anwendung der Methodik
6.2.1 Sch¨ atzung der Verteilung der Schadenh¨ ohen
F¨ ur die Quantifizierung des Risikos ” nuklearer Katastrophenfall“ wurde auf verschiedene Studien
f¨ ur die Einsch¨ atzung der Schadenh¨ ohen zur¨ uckgegriffen, die in Kapitel 4 n¨ aher betrachtet und in einer ¨ Ubersicht der verwendeten Werte dargestellt wurden. Eine genaue Aufstellung der angenommenen einzelnen Schadenh¨ ohen befindet sich im Anhang B.
Wo keine standortspezifischen Daten vorliegen, die eine individuelle Berechnung aller Schadenarten f¨ ur jedes einzelne KKW in Deutschland erm¨ oglichen, werden f¨ ur alle Kraftwerke die gleichen Werte unterstellt. Liegen f¨ ur einzelne Standorte detaillierte Werte vor, welche mittels einer bestimmten Methodik ermittelt wurden, so wird diese Methodik genutzt, um sie auf die anderen Standorte zu ¨ ubertragen. So erlauben es beispielsweise die selbst erstellten Absch¨ atzungen f¨ ur Windrichtungsszenarien, die Auswirkungen auf die Anzahl der von Umsiedlungsmaßnahmen betroffenen Bev¨ olkerung haben, eine nach Standort differenzierte Schadenh¨ ohe anzugeben.
In der Regel handelt sich bei allen Daten, die die Schadenh¨ ohen betreffen, um Sch¨ atzungen des mittleren Ausmaßes. Seltene Ereignisse von besonders hohem Ausmaß gehen schon mit ihrer kleinen Wahrscheinlichkeit in diesen Erwartungswert ein. Aus diesen Werten ist noch keine seri¨ ose
267 Siehe hierzu [Adelmeyer/Warmuth 2003] S. 27 ff.
268 Auch ohne Zinsen w¨ are die erste Risikopr¨ amie geringer, da die Deckungssumme konstant bleibt und im zweiten Fall auf einen geringeren Zeitraum aufgeteilt werden kann.
Orientierung auf einen Maximalschaden m¨ oglich, es wird also auch an dieser Stelle konservativ, und nicht ¨ ubersch¨ atzend vorgegangen.
Die Modellierung von unterschiedlichen Verteilungsfunktionen aus jeweils einem Wert, der zudem von KKW zu KKW nicht sehr unterschiedlich ausf¨ allt, h¨ atte ¨ uber die dann notwendigen Annahmen
uber die Streuung bei jedem KKW zu einer generellen Vergr¨ oßerung der Streuung der weiteren zu ¨
sch¨ atzenden Gr¨ oßen gef¨ uhrt. Der Erwartungswert der Verteilung des Maximums w¨ are davon nicht betroffen. Auf die Wahl eines Kandidaten f¨ ur den Erwartungswert des Extremschadens nach 6.1.4 w¨ urde sich diese Vorgehensweise jedoch erh¨ ohend auswirken.
Mit der Modellierung einer f¨ ur alle KKW einheitlichen Verteilungsfunktion f¨ ur die Sch¨ aden wird eine konservative Herangehensweise gew¨ ahlt, welche nicht ” unn¨ otig“ zur Erh¨ ohung des Erwartungswertes als auch der Streuung (damit dann auch des Sicherheitszuschlages) beitr¨ agt.
Im ersten Schritt werden die berechneten Ergebnisse aus Kapitel 4 genutzt, gewichtete Schadensummen f¨ ur jedes KKW abzuleiten. Hierf¨ ur werden die durch Auswertung aller Ergebnisse der untersuchten Studien f¨ ur alle KKW gewonnenen Werte 269 je Schadenart addiert. Bei allen Schadenarten außer den Kosten f¨ ur Umsiedlung wird den jeweils h¨ ochsten Werten die H¨ alfte des Gesamtgewichtes zugemessen, die anderen Werte bekommen innerhalb der verbleibenden 50 Prozent das jeweils gleiche Gewicht. Diese Gewichtungen wurden vorgenommen, um dem Charakter einer Pr¨ amie f¨ ur ein Maximalschadenereignis gerecht zu werden.
F¨ ur die Schadenart t¨ odliche Krebserkrankungen liegen beispielsweise 20 Schadenh¨ ohen vor. Der h¨ ochste Wert geht mit 50 Prozent in die Schadensummenermittlung ein. Die verbleibenden 50 Prozent werden gleichm¨ aßig unter den restlichen 19 Werten aufgeteilt. Die Berechnung erfolgt somit nach folgender Vorgehensweise:
Bei den Umsiedlungskosten werden die Werte der eigenen Berechnungen verschiedener Windrichtungsszenarien mit 50 Prozent und alle anderen Werte gleich gewichtet, um den Einfluss großer Ausbreitungen von Radioaktivit¨ at st¨ arker zu ber¨ ucksichtigen. Kosten f¨ ur Konsumverbote von Nahrungsmitteln und f¨ ur Evakuierung und Umsiedlung wurden jeweils voll ber¨ ucksichtig. Die gewichteten Schadensummen je KKW sind in Abbildung 6.4 dargestellt. Der angenommene erwartete Schaden als Erwartungswert der Ergebnisse f¨ ur alle 17 Kernkraftwerke betr¨ agt 5,756 Billionen Euro. Die Streuung als Wert daf¨ ur, wie weit die Ergebnisse der Zufallsvariable durchschnittlich vom Erwartungswert entfernt sind, betr¨ agt aufgrund der ¨ uberwiegend standortunspezifischen Daten
der ausgewerteten Studien lediglich 60,7 Milliarden Euro. Die Darstellung der Schadensummen 270
269 Siehe Abbildungen B.3 und B.4 im Anhang B
270 Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die auf den Euro genau ausgewiesenen Betr¨ age eine Genauigkeit suggerieren, die seri¨ oserweise so nicht haltbar ist. Tats¨ achlich werden hier die Ergebnisse so ausgewiesen, wie sie unter Ber¨ ucksichtigung aller Annahmen rechnerisch zustande kommen.
erfolgt in Abbildung 6.4.
Abbildung 6.4: Darstellung der Schadenssummen, des Erwartungswertes und der Streuung (Quelle: Eigene Darstellung)
Im Folgenden wird die Verteilungsfunktion der Schadenh¨ ohen gem¨ aß dem Modell aus Kapitel 6.1.3 ermittelt. Die Verteilungsfunktion ist durch vier Parameter bestimmt, den Lageparameter, den Formparameter, die minimale Schadenh¨ ohe und die maximale Schadenh¨ ohe.
Da ein nuklearer Katastrophenfall stets mit hohen Kosten verbunden ist, kann als Untergrenze f¨ ur die Schadenh¨ ohe nicht Null angenommen werden. F¨ ur die untere Intervallgrenze wird daher eine Berechnung der kleinsten Schadensumme vorgenommen, die sich aus den minimalsten Annahmen f¨ ur das Schadenausmaß ableitet und wie folgt berechnet wird:
T¨ odliche Krebserkrankungen
× × = 8 0 , 6 Mrd. Euro
Nicht-t¨ odliche Krebserkrankungen
291.200 Personen-Sievert
×
12 Prozent pro Sievert f¨ ur t¨ odliche Krebserkrankungen
×
× = 7 4 , 6 Mrd. Euro
Genetische Sch¨ aden
× × = 1 , 09 Mrd. Euro
Ausf¨ alle des BIP durch Umsiedlung
Geringster Wert bei 80 km 2 Umsiedlungs߬ ache = 2, 68 Mrd. Euro
Konsumverbote von Nahrungsmittel
Wert der ExternE-Studie aus dem Jahr 1995 = 37, 9 Mrd. Euro
Kosten f¨ ur Evakuierung und Umsiedlung
Wert der ExternE-Studie aus dem Jahr 1995 = 2, 1 Mrd. Euro
Insgesamt ergeben sich als kleinste Schadensumme 198,97 Mrd. Euro. Da dieser Wert bereits einen Erwartungswert darstellt, k¨ onnen in diesem Fall auch Abweichungen nach unten entstehen. Da in den zugrunde liegenden Studien keine Aussagen bez¨ uglich der Streuungen dieser Werte getroffen wurden, ist eine Abrundung dieses Wertes aus konservativen Gesichtspunkten auf 150 Mrd. Euro angemessen, um einen tats¨ achlichen Wert eines Mindestschadens als Untergrenze des Intervalls zu erhalten.
Als Obergrenze wird die Summe aus dem Erwartungswert in H¨ ohe von 5,756 Billionen Euro und dem Zehnfachen der Streuung der Werte, welche mit rund 60,7 Mrd. angegeben ist, verwendet. Dieser Zuschlag auf den Erwartungswert soll die Obergrenze m¨ oglicher Schwankungen des Maximalschadens abbilden; die H¨ ohe betr¨ agt 6.363 Mrd. Euro.
Zur Bestimmung des Lageparameters und des Formparameters werden der Erwartungswert der
Sch¨ aden und die Streuung 271 in die Gleichungen (6.3) und (6.4) eingesetzt. Es ergibt sich
Somit ergibt sich eine Verteilung mit folgender Dichte:
wobei 150 Mrd. ≤ x ≤ 6.363 Mrd. gilt und B Schaden gegeben ist durch
Weder die Modellierung als allgemeine Beta-Verteilung noch die Wahl der Unter- und Obergrenze haben einen Einfluss auf den Erwartungswert des Maximalschadens und auf seine Varianz gem¨ aß Kapitel 6.2.2.
6.2.2 Sch¨ atzung des erwarteten Maximalschadens und seiner Streuung
Die einheitliche allgemeine Betaverteilung aus 6.2.1 wird f¨ ur alle 17 KKW angesetzt. Unter konservativer Vorgehensweise werden die Sch¨ aden der 17 KKW als unabh¨ angig angesehen. Gem¨ aß der in (6.6) hergeleiteten Verteilung werden die Sch¨ aden f¨ ur die 17 KKW als Zufallszahlen erzeugt und
der Gr¨ oße nach geordnet. Diese geordneten Zufallszahlen werden ” tel 6.1.4 auf Seite 89 beschrieben. Diese ” standardisierten“ Zufallsgr¨ oßen konvergieren gegen eine
Extremwertverteilung, wie in Kapitel 6.1.2 beschrieben. Ausgehend von dieser Grenzverteilung wird ein Maximalschaden simuliert. Durch betragsm¨ aßige Minimierung des Erwartungswertes der standardisierten Zufallszahlen werden sogenannte Kandidaten, also N¨ aherungen an die jeweiligen Gr¨ oßen, f¨ ur den erwarteten Maximalschaden ν n,n und seine Streuung ς n,n ermittelt. Der Maximalschaden bleibt bei wachsendem n entweder gleich oder w¨ achst, er sinkt jedoch nie und je mehr Werte hinzu kommen, desto geringer wird die Streuung des Maximalschadens. Damit wird der Erwartungswert des Maximalschadens mit wachsender Anzahl der einbezogenen KKW nicht kleiner. Die Kandidatenbestimmung erfolgt immer im Paar. Bei der Wahl der Kandidaten wird darauf geachtet, dass der Kandidat f¨ ur den Erwartungswert des Maximalschadens m¨ oglichst klein bleibt. Dass der Kandidat f¨ ur die Varianz des Maximalschadens dennoch recht klein bleibt, liegt an der recht schmalen Verteilungsform der einheitlichen Schadenh¨ ohenverteilung.
Die Werte daf¨ ur sind der Abbildung 6.5 zu entnehmen. Das Risiko eines nuklearen Katastrophenfalls ist somit durch einen Erwartungswert in der H¨ ohe (Nettorisiko) quantifiziert und es kann ¨ uber die Varianz auch ein Sicherheitszuschlag erfolgen. Die Deckungssumme (Bruttorisi-ko=Nettorisiko+Sicherheitszuschlag), die f¨ ur einen nuklearen Katastrophenfall bereitgestellt werden muss, betr¨ agt demnach 6,09 Billionen Euro.
271 Varianz Var(X) = Streuung 2
Abbildung 6.5: Kandidaten f¨ ur den erwarteten Maximalschaden und seine Streuung (Quelle: Eigene Darstellung)
6.2.3 Pr¨ amienszenarien
Diese Deckungssumme wurde unter der Annahme verschiedener Bereitstellungsszenarien mittels Aquivalenzprinzips 272 in eine Jahrespr¨ amie f¨ ur jedes KKW umgerechdes versicherungstechnischen ¨
net. Dabei wurde ein Rechnungszins von zwei Prozent zugrunde gelegt, wobei die Anrechnung der Zinsen jeweils nachsch¨ ussig (am Ende eines Jahres) erfolgt. Aufgrund der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eines nuklearen Katastrophenfalls wird von einer langen Laufzeit der Haftpflichtversicherung ausgegangen.
Je nach erwartetem Eintritt eines nuklearen Katastrophenfalls ergeben sich somit unterschiedliche Pr¨ amienh¨ ohen. F¨ ur das Szenario eines Terroraktes, f¨ ur das eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 1:1.000 gesch¨ atzt wurde, muss unter der Voraussetzung, dass die Deckungssumme erst am Ende des Kalkulationszeitraumes von 1000 Jahren zur Verf¨ ugung gestellt werden muss, eine Jahrespr¨ amie von 305,83 Euro pro KKW und Jahr gezahlt werden, um das Risiko abzudecken. F¨ ur Ereignisse, die seltener als ungef¨ ahr einmal in 1.500 Jahren auftreten, betr¨ agt die Jahrespr¨ amie pro KKW aufgrund des Zinseszinseffektes nur noch einen Cent und weniger. Die folgende Tabelle zeigt die Pr¨ amienh¨ ohe pro Jahr und KKW unter Angabe der zugrunde liegenden Eintrittswahrscheinlichkeiten bei Bereitstellung der Deckungssumme am Ende des Kalkulationszeitraums.
Dies ist jedoch keine risikoad¨ aquate Bewertung des nuklearen Katastrophenfalls. Wird die Risikopr¨ amie nach diesem Verfahren ermittelt, so k¨ onnten die Sch¨ aden eines nuklearen Katastrophenfalls auch erst am Ende des Kalkulationszeitraumes beglichen werden. Basierend auf den in Kapitel 5.1 betrachteten Werten sind auch Laufzeiten von bis zu 10 Millionen Jahren denkbar. Da das Ereignis beliebig innerhalb dieser Zeitspanne auftreten kann, ist ein Eintreten am ersten Tag genauso wahrscheinlich wie ein Eintritt am Ende dieser 1.000 oder auch 10 Millionen Jahre. Bei einer Ansparphase, die sich ¨ uber solch große Zeitr¨ aume erstreckt, k¨ onnten Sch¨ aden aufgrund eines nuklearen Katastrophenfalls, die zu Beginn dieser Periode auftreten, nicht beglichen werden. Es muss ebenfalls klargestellt werden, dass bei einer Pr¨ amienverteilung auf den gesamten Kalkulationszeitraum die Pr¨ amienzahlung auch ¨ uber eben diesen Zeitraum gew¨ ahrleistet sein muss, auch wenn die Laufzeiten der heutigen Kernkraftwerke meist 60 Jahre nicht ¨ uberschreiten.
272 Siehe hierzu Kapitel 6.1.5
96
Abbildung 6.6: Darstellung der je KKW und Jahr zu zahlenden Pr amienh ohen bei Bereitstellung
der Deckungssumme am Ende des Kalkulationszeitraums (Quelle: Eigene Darstellung)
Deshalb sind Szenarien zu betrachten, bei denen die Deckungssumme bereits vor dem Ende des Kalkulationszeitraums bereitgestellt werden muss. Diese Szenarien sind somit in der Ansparphase unabh¨ angig von der Eintrittswahrscheinlichkeit eines nuklearen Katastrophenfalls, da die Bereitstellung der ben¨ otigten Mittel wesentlich eher erfolgen muss. Da nun sehr viel k¨ urzere Anlagezeitr¨ aume ( ” Bereitstellungszeitr¨ aume“) zum Aufbau der Deckungssumme angenommen werden,
wirkt sich dies auch entsprechend auf die H¨ ohe der Risikopr¨ amie aus. So muss bspw. f¨ ur jedes betriebene KKW eine j¨ ahrliche Pr¨ amie von 19,5 Milliarden Euro ¨ uber den gesamten Zeitraum hinweg
bezahlt werden, wenn die Deckungssumme bereits nach 100 Jahren zur Verf¨ ugung stehen soll.
Abbildung 6.7: Jahrespr¨ amien in Abh¨ angigkeit der verschiedenen Zeitr¨ aume f¨ ur die Bereitstellung der gesamten Deckungssumme (Quelle: Eigene Darstellung)
Die bisher getroffenen Annahmen gehen davon aus, dass jedes in Deutschland betriebene KKW durch eine separate Versicherungsgesellschaft versichert wird, so dass kein Ausgleich im Kollektiv erfolgt. Wird eine tats¨ achliche Versicherung von Haftpflichtrisiken, die aus dem Betrieb von KKW resultieren, angenommen, so w¨ urde dies eher ¨ uber einen Versicherungs-Pool erfolgen, welcher mehrere oder alle in Deutschland ans¨ assigen KKW 273 versichert. Da die Zeitr¨ aume zur Bereitstellung der Deckungssumme im Vergleich zur gesamten Spanne der m¨ oglichen Eintrittswahrscheinlichkeiten sehr kurz sind, kann unter Annahme vollst¨ andiger Unabh¨ angigkeit der Schadenereignisse davon ausgegangen werden, dass die Wahrscheinlichkeit f¨ ur den Eintritt von zwei oder mehr nuklearen Katastrophenereignissen in diesem Zeitraum ¨ außerst gering ist. Mit steigender Anzahl der KKW im Versicherungs-Pool steigt jedoch aufgrund der Unabh¨ angigkeit der Schadenereignisse auch die Eintrittswahrscheinlichkeit eines nuklearen Katastrophenfalls. Folgendes Beispiel soll diesen Sachverhalt verdeutlichen. In der vorliegenden Studie wird f¨ ur das Szenario eines Terroraktes von einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 1:1.000 pro Reaktorbetriebsjahre ausgegangen. Angenommen ein
273
Prinzipiell ist denkbar, dass ein spezialisierter Versicherer noch weitere als die in Deutschland ans¨ assigen KKW versichert. Dies kann insbesondere auch unter Zuhilfenahme des Prinzips der ”
Risiken ¨ uber R¨ uckversicherungsl¨ osungen oder ¨ uber Kapitalmarktinstrumente geschehen.
Spezialversicherer versichert alle 17 KKW in Deutschland in einem Portfolio. Dann erh¨ oht sich bei Versicherung von 17 Reaktoren die Eintrittswahrscheinlichkeit auf 17:1.000, d.h. alle 58,824 Jahre ist mit einem Eintreten dieses Falles f¨ ur das Kollektiv zu rechnen. In der Folge sind Bereitstellungszeitr¨ aume von 59 Jahren und l¨ anger f¨ ur diesen Fall nicht mehr risikoad¨ aquat. Der Bereitstellungszeitraum muss also immer k¨ urzer gew¨ ahlt werden als die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls im Kollektiv. Unter Ber¨ ucksichtigung dieser Beschr¨ ankung w¨ urde eine Versicherung von zwei oder mehr KKW daher nicht zu einer Vervielfachung der gesamten zu zahlenden Jahrespr¨ amie f¨ uhren. Im g¨ unstigsten Fall w¨ are f¨ ur alle im Pool versicherten KKW nur die einfache j¨ ahrliche Pr¨ amie zu zahlen. Ausnahmen gelten lediglich, wenn angenommen wird, dass f¨ ur Standorte mit mehreren Reaktoren ein erh¨ ohtes Risiko f¨ ur Schadenereignisse an allen Reaktoren gleichzeitig besteht. Dies k¨ onnte f¨ ur den Fall eines Erdbebens, von ¨ Uberschwemmungen oder par-
allel durchgef¨ uhrten Terroranschl¨ agen m¨ oglich sein. Bei separater Versicherung der Reaktoren bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften w¨ urde sich keine ¨ Anderung ergeben, da in diesem
Fall f¨ ur jeden Reaktor eine eigene Deckungssumme aufgebaut wird. Erst bei der Bildung eines Pools, in dem ein oder mehrere Standorte mit zwei Reaktoren versichert w¨ aren, m¨ usste dieses Kumulrisiko ber¨ ucksichtigt werden. Innerhalb des Pools w¨ aren dann f¨ ur Standorte mit zwei Reaktoren Pr¨ amien zu zahlen, die zwischen dem einfachen und dem doppelten der Pr¨ amie je Reaktor liegen w¨ urde. Ein linearer Verlauf von Pr¨ amienh¨ ohe und Anzahl der Reaktoren an einem Standort muss auf Grund der Tatsache, dass im Schadenfall gleiche Wetterbedingungen f¨ ur beide Reaktoren eines Standortes vorherrschen, nicht angenommen werden. Diese Szenarien werden aber im Folgenden nicht explizit ber¨ ucksichtigt, da einerseits voraussichtlich die Anzahl der Standorte mit zwei betriebenen Reaktoren im Anschluss an das Atom-Moratorium der Bundesregierung reduziert wird und andererseits diese Annahmen von der Spannbreite der Pr¨ amien f¨ ur separate Versicherung und vollst¨ andiger Poolbildung abgedeckt werden. F¨ ur die folgenden Berechnungen werden daher diese unterschiedlichen Szenarien betrachtet.
Szenario 1a
Alle 17 vor dem Atom-Moratorium vom M¨ arz 2011 betriebenen KKW werden bei jeweils separaten Versicherungsgesellschaften versichert. Somit wird die volle Deckungssumme f¨ ur jedes einzelne KKW angespart, was einer Gesamtsumme von 103,53 Billionen Euro entspricht.
Szenario 1b
Es werden nur noch die neun zum Stand 31. M¨ arz 2011 laufenden KKW weiterbetrieben und bei jeweils separaten Versicherungsgesellschaften versichert.
Szenario 2
Es gibt in Deutschland vier Energieunternehmen, die KKW betreiben. Jedes Unternehmen ver- sichert seine KKW bei einem Pool, so dass insgesamt vier Pools die Versicherung der KKW
ubernehmen. F¨ ur diesen Fall wird angenommen, dass die Anzahl der KKW in den einzelnen Pools ¨
irrelevant ist, da die Pr¨ amienzahlung je Pool erfolgt.
Szenario 3
Alle in Deutschland betriebenen KKW werden von einem Pool versichert. Die genaue Anzahl ist hier ebenso wie in Szenario 2 irrelevant.
Unter der Annahme, dass eine Umlage der durch die Inhaber zu zahlenden Risikopr¨ amien f¨ ur eine unbegrenzte Deckung der Haftpflichtrisiken auf den Strompreis erfolgt, ergeben sich auf Grundlage der gesamten im Jahr 2010 durch inl¨ andische KKW erzeugten Strommenge von 140,5 Mrd. kWh 274 f¨ ur den Bereitstellungszeitraum von 100 Jahren folgende Preise je kWh in Euro:
19, 5 Mrd. Euro × 17 KKW = 331, 5 Mrd. Euro Szenario 1a:
331, 5 Mrd. Euro /140, 5 Mrd. kWh = 2, 36 Euro/kWh
19, 5 Mrd. Euro × 9 KKW = 175, 5 Mrd. Euro Szenario 1b:
175, 5 Mrd. Euro /140, 5 Mrd. kWh = 1, 25 Euro/kWh
19, 5 Mrd. Euro × 4 Energieunternehmen = 78 Mrd. Euro Szenario 2:
78 Mrd. Euro /140, 5 Mrd. kWh = 0, 56 Euro/kWh
Szenario 3: 19, 5 Mrd. Euro /140, 5 Mrd. kWh = 0, 14 Euro/kWh
Die Preise f¨ ur alle Bereitstellungszeitr¨ aume sind in Abbildung 6.8 auf Seite 100 dargestellt.
Aus der ¨ Ubersicht der Kosten pro kWh f¨ ur die einzelnen Szenarien wird deutlich, dass im Hinblick auf die Situation in Deutschland keine M¨ oglichkeit besteht, eine vollumf¨ angliche Deckung des Risikos, welches aus dem Betrieb von KKW resultiert, zu gew¨ ahrleisten. Erst ab einer Ansparphase von 100 Jahren ist der Aufschlag auf den Strompreis bei vollst¨ andiger Poolbildung aller KKW-Risiken in einer Gr¨ oßenordnung angelangt, der auf den ersten Blick bezahlbar scheint. Allerdings m¨ ussten angesichts der verbleibenden Restlaufzeiten deutscher KKW und normaler Laufzeiten von 25 bis 40 Jahren wesentlich k¨ urzere Laufzeiten der Ansparphase realisiert werden, um eine Bereitstellung der Mittel noch vor dem vollst¨ andigen Wagniswegfall in Form eines Ausstiegs aus der Kernenergie zu gew¨ ahrleisten. F¨ ur dieses Szenario ist eine tats¨ achliche Finanzierbarkeit allerdings nicht gegeben. Hier wird die Problematik eines mit Inbetriebnahme sofort vorhandenen Risikos bei gleichzeitigem Fehlen einer gen¨ ugend großen Deckungssumme, um Entsch¨ adigungen f¨ ur Sch¨ aden leisten zu k¨ onnen, die sich aus einer Realisierung dieses Risikos ergeben k¨ onnen, besonders deutlich. Werden die unterschiedlichen Szenarien der Kollektivbildung betrachtet, ergibt sich eine Haftpflichtversicherungspr¨ amie, welche die kWh in einer Spanne von rd. 0,14 Euro bis
274 Siehe [BDEW 2011].
Abbildung 6.8: Darstellung der Netto-Aufschl¨ age auf den Strompreis f¨ ur Atomstrom unter Ber¨ ucksichtigung verschiedener Szenarien (Quelle: Eigene Darstellung)
67,3 Euro verteuern w¨ urde. Dieser Aufschlag auf den regul¨ aren Strompreis m¨ usste ¨ uber den gesamten Zeitraum des Aufbaus der Deckungssumme gezahlt werden. Die anschließend zu zahlende reine Risikopr¨ amie w¨ are haupts¨ achlich von der angenommenen Eintrittswahrscheinlichkeit, der verbleibenden Restlaufzeit sowie der Anzahl der im Pool befindlichen versicherten Risiken abh¨ angig. Unter Ber¨ ucksichtigung des Zinseffektes w¨ aren theoretisch erhebliche j¨ ahrliche Mittelr¨ uckfl¨ usse zu erwarten.
Kapitel 7
Interpretation der Ergebnisse und
Fazit
Die im Rahmen dieser Studie berechnete Versicherungspr¨ amie stellt lediglich eine fiktive Versicherungspr¨ amie - gleichsam als Maßzahl f¨ ur das gesamte Risiko eines nuklearen Katastrophenfalls - dar. Die insgesamt ermittelte risikoad¨ aquate Haftpflichtversicherungspr¨ amie entspricht der Deckungssumme aller einbezogenen (Teil-)Sch¨ aden im Falle eines nuklearen Katastrophenfalls. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass sowohl die erforderliche Deckungssumme i.H.v. 6,09 Billionen Euro, die aus einer Sch¨ atzung des erwarteten mittleren Maximalschadens und seiner Streuung resultiert, als auch die daraus erforderliche Versicherungspr¨ amie f¨ ur verschiedene angenommene Einzahlungszeitr¨ aume wesentlich h¨ oher sind, als die bisher gesetzlich geforderten finanziellen Mittel der KKW-Inhaber.
Die durchgef¨ uhrten Berechnungen zeigen, dass die H¨ ohe der Pr¨ amie insbesondere von der Bereitstellungsdauer, also der L¨ ange des Zeitraumes, in dem die Deckungssumme bereitgestellt wird, sowie von der Art der Kollektivbildung durch m¨ ogliche Pools bestimmt wird. Die Notwendigkeit einer relativ zeitnahen Bereitstellung ergibt sich aus dem Umstand, dass keine Institution im Schadenfall in der Lage w¨ are, eine Summe dieser Gr¨ oßenordnung als Entsch¨ adigung bereitzustellen. Eine Aufteilung der Versicherungspr¨ amie ¨ uber die gesamte Zeitspanne der vermuteten
Eintrittswahrscheinlichkeiten wird auf Grund der bereits in Kapitel 6 diskutierten Aspekte der Praktikabilit¨ at verworfen. Die Pr¨ amienh¨ ohe f¨ ur verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Bereitstellungsdauern wird vor allem durch Zinseszinseffekte dominiert. Je weiter der Zeitpunkt der Bereitstellung der vollst¨ andigen Deckungssumme in der Zukunft liegt, desto geringer wird die zu zahlende j¨ ahrliche Pr¨ amie. Durch die exponentielle Verteilung steigen demgegen¨ uber die Pr¨ amien sehr stark an, je k¨ urzer dieser Zeitraum gew¨ ahlt wird. Bei einem angenommenen Schaden innerhalb des Bereitstellungszeitraumes kann auch keine vorzeitige Entnahme der bis dahin angesammelten Deckungssumme erfolgen, da die volle H¨ ohe dieser Summe auf Grund der Barwertberechnung nur erreicht wird, wenn diese bis zum Ende der berechneten Bereitstellungszeit bei laufender
101
Pr¨ amienzahlung verf¨ ugbar ist. Die Wahl eines zu langen Zeitraums f¨ ur die Bereitstellung konterkariert somit die Absicht, m¨ oglichst schnell eine Absicherung m¨ oglicher Sch¨ aden zu gew¨ ahrleisten. Daher werden Bereitstellungszeitr¨ aume, welche die verbleibenden Laufzeiten bestehender deutscher KKW ¨ ubersteigen, als nicht zielf¨ uhrend angesehen.
Die Ergebnisse m¨ ussen dahingehend relativiert werden, dass aufgrund fehlender Ans¨ atze quantitativer Sch¨ atzungen von Sch¨ aden manche Schadenarten nicht in die Berechnungen einbezogen werden konnten. Außerdem wurde f¨ ur die Erstellung der vorliegenden Studie keine Neubewertung der einzelnen Schadenh¨ ohen vorgenommen. Vielmehr wurde f¨ ur die Einsch¨ atzung des erwarteten Schadenausmaßes gr¨ oßtenteils auf bereits bestehende Studien zur¨ uckgegriffen. Da allerdings nur ver¨ offentlichte Arbeiten einbezogen wurden, k¨ onnten irrt¨ umlicherweise wissenschaftliche Ergebnisse zu diesem Thema ¨ ubereinstimmender erscheinen als sie tats¨ achlich sind. Im Extremfall k¨ onnten nicht existierende Unterschiede oder beobachtete Zusammenh¨ ange nur durch Zufall beobachtet worden sein, w¨ ahrend Untersuchungen, in denen nichts dergleichen beobachtet werden konnte, niemals ver¨ offentlicht wurden. Gerade beim Thema Kernenergie ist auch in der Wissenschaft eine starke Polarisierung festzustellen. So ist erkl¨ arbar, dass die getroffenen Annahmen bzgl. der Schadenh¨ ohen und der Eintrittswahrscheinlichkeiten in den untersuchten Studien große Abweichungen (Abweichungen auf der Makroebene 275 ) enthalten. Da keine Wertung der vorliegenden Studien stattfand, wurde die gesamte Bandbreite der in den Studien getroffenen Annahmen ber¨ ucksichtigt. Außerdem sei angemerkt, dass unabh¨ angig von den getroffenen Annahmen bzgl. der Erwartungswerte auch Abweichungen auf der Mikroebene 276 auftreten k¨ onnen. So ist es m¨ oglich, dass in der Realit¨ at vereinzelt Schadenf¨ alle auftreten, welche weit ¨ uber dem angenommenen Erwartungswert
liegen. Als Beispiel sei an dieser Stelle das Aussterben von Tierarten genannt.
Das Risiko eines nuklearen Katastrophenfalls ist ein Entwicklungsrisiko, d.h. es ¨ andert sich im Zeitablauf. Fortschreitende Erkenntnisse von Wissenschaft und Technik oder Beobachtung der Hintergr¨ unde von tats¨ achlich eingetretenen Ereignissen (11. September 2001 in New York oder Erdbeben und Tsunami in Japan) und der damit einhergehenden Neubewertung der Risikosituation sind dabei als haupts¨ achliche Faktoren anzusehen. Diese Faktoren sollten zum Anlass genommen werden, regelm¨ aßige politische und gesellschaftliche Debatten ¨ uber den Umgang mit der ge¨ anderten
Risikosituation zu f¨ uhren. Die Verf¨ ugbarkeit von transparenten und realistischen Informationen zu diesen Risiken sowie ¨ uber getroffene Entscheidungen ¨ uber Maßnahmen der Risikosteuerung und -
tragung ist dabei die Grundvoraussetzung. Im Bereich der Kernenergie erscheint zur Bereitstellung dieser Informationen dringend eine umfangreiche Untersuchung der Unfallwahrscheinlichkeiten und der m¨ oglichen Auswirkungen großer Unf¨ alle f¨ ur jedes einzelne Kraftwerk erforderlich zu sein, um zu tragf¨ ahigen Angaben zum Gesamtrisiko zu kommen. Dahingehend sollte eine Untersuchung der Zahlungsbereitschaft der deutschen Bev¨ olkerung f¨ ur die Vermeidung der mit der Kernenergie ver- 275 Unterder Makroebene sind in diesem Fall Annahmen zu verstehen, welche sich direkt auf den Erwartungswert auswirken.
276 Unter der Mikroebene sind in diesem Fall Abweichungen auf Einzelfallebene zu verstehen, welche sich stark vom Erwartungswert unterscheiden, aber durch ihre Unwahrscheinlichkeit keinen direkten Einfluss auf ihn haben.
bundenen Großrisiken durchgef¨ uhrt werden.
Die in der vorliegenden Studie angesetzten Schadenh¨ ohen bzw. Kosten einer Haftpflichtversicherung ¨ ubersteigen die bislang durch die Inhaber der KKW vorzuhaltenden finanziellen Mittel um mehrere Gr¨ oßenordnungen. Bei Eintritt eines nuklearen Katastrophenfalls w¨ urden externe Effekte durch die Zerst¨ orung der Umsysteme auftreten, die letztendlich die Allgemeinheit aufgrund der Umlage von Kosten zu tragen h¨ atte. Dann w¨ are der durch Kernenergie erzeugte Strom, anders als bislang vielfach behauptet, nicht mehr als preisg¨ unstig im Vergleich zu anderen Energiequellen anzusehen. Den hier vorliegenden Berechnungen zufolge w¨ urde - je nach Szenario hinsichtlich der Bereitstellungszeitr¨ aume von zehn bis 100 Jahren und der Anzahl versicherter KKW einzeln oder innerhalb eines Pools - der Preis f¨ ur Strom aus Kernenergie netto um 0,139 Euro je kWh bis zu 67,3 Euro je kWh ¨ uber den gesamten Zeitraum der Ansparphase steigen.
Praktisch sind nukleare Katastrophenf¨ alle nicht versicherbar, was insbesondere in der Kombination aus
• fehlender Gr¨ oße des (erforderlichen) Risikokollektivs,
• extremer H¨ ohe des erwarteten Maximalschadens und
• schwer absch¨ atzbarer Schadeneintrittswahrscheinlichkeit (aufgrund der angenommenen Seltenheit des Schadenereignisses)
begr¨ undet liegt. Gleichwohl k¨ onnten die hier vorgelegten Studienergebnisse als Ankn¨ upfungspunkte f¨ ur weiterf¨ uhrende ¨ Uberlegungen gelten.
Als Versicherungsgeber k¨ ame beispielsweise eine staatliche Versicherungsgesellschaft in Form einer Anstalt oder K¨ orperschaft des ¨ offentlichen Rechts in Frage, die auch tats¨ achlich nach den hier vorgestellten Versicherungsprinzipien arbeiten m¨ usste, um die bisherige letztendliche Kostentragung durch den Staat abzul¨ osen.
Eine - im Rahmen dieser theoretischen ¨ Uberlegungen - praktikablere L¨ osung w¨ are die Gr¨ undung
eines privatwirtschaftlich organisierten Versicherers, etwa im Konstrukt einer sog. ” Captive Company“. Hierbei w¨ urden die KKW-Inhaber ein firmeneigenes Versicherungsunternehmen gr¨ unden, das zur Absicherung der Haftpflichtrisiken aus dem Betrieb von KKW dienen w¨ urde. F¨ ur die KKW-Inhaber h¨ atte dies den Vorteil, dass im Falle einer Nicht-Inanspruchnahme der aufzubauenden Deckungssumme das eingezahlte Kapital nach Entfall aller Risiken an die Eigent¨ umer zur¨ uckfließen k¨ onnte. Die oben angesprochenen Problemstellungen der Nicht-Versicherbarkeit w¨ aren aber dadurch nicht gel¨ ost; insbesondere ist der kurzfristige Aufbau einer Deckungssumme in dieser Gr¨ oßen-ordnung als unrealistisch anzusehen.
Eine weitere (hypothetische) M¨ oglichkeit stellt die Nutzung der internationalen Kapitalm¨ arkte
als Risikotr¨ ager dar. Hierbei wird durch die Ausgabe von Risikoanteilscheinen das ben¨ otigte Kapital von den Kapitalm¨ arkten ” eingesammelt“ und bei Nicht-Eintreten ad¨ aquat verzinst. Es erscheint
allerdings ausgeschlossen, dass das Kapital in der ben¨ otigten Gr¨ oßenordnung eingesammelt werden kann. Selbst wenn dies gel¨ ange, w¨ urde die von den Kaptalgebern geforderte, angemessene Verzinsung zu nicht finanzierbaren Kapitalverpflichtungen f¨ uhren.
Grunds¨ atzlich ist der Versicherungsgedanke getragen durch den sog. Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit, d.h. eine Minderung des Zufallsrisikos bei wachsendem Bestand und die Betrachtung mehrerer einperiodischer Risikoausgleiche. Die ¨ Uberlegungen, die im Rahmen dieser Studie
angestellt wurden, bezogen sich auf den Kernenergiemarkt Deutschland, d.h. in die Modellbetrachtungen wurde das Risikokollektiv auf maximal 17 versicherungstechnische Einheiten festgesetzt. Ein gr¨ oßeres Kollektiv h¨ atte den Vorteil, dass die Streuung der Gesamtschadenverteilung auf lange Sicht geringer w¨ urde und sich zudem mehr Unternehmen an der Bereitstellung der Deckungssumme beteiligen k¨ onnten. Denkbar w¨ are eine L¨ osung, welche L¨ ander mit Kernenergienutzung in der EU oder Gesamteuropa oder gar weltweit einbezieht. Die unterschiedlichen Interessenlagen der einzelnen Nationen g¨ alte es bei einem solchen Vorgehen zu ber¨ ucksichtigen.
Die - auf Grundlage der Absch¨ atzung der Kosten eines nuklearen Katastrophenfalls - berechnete Versicherungspr¨ amie soll vielmehr einen Beitrag zur aktuellen Debatte ¨ uber das ” Restrisiko“
eines nuklearen Katastrophenfalls liefern und eine Absch¨ atzung f¨ ur die H¨ ohe und Bereitstellung finanzieller Mittel f¨ ur diesen Schadenfall geben. Damit versteht sich diese Pr¨ amie als Maßzahl, die in die Berechnung der gesamten externen Kosten des nuklearen Brennstoffkreislaufs unter dem Gesichtspunkt der Ber¨ ucksichtigung unfallbedingter Kosten eingehen m¨ usste. An verschiedenen Stellen der Studie wurde auf die in der Realit¨ at fehlende Versicherbarkeit bzw. Finanzierbarkeit hingewiesen. Damit stellt sich die Nutzung der Kernenergie und die damit verbundenen Risiken weniger als ¨ okonomische Fragestellung denn als Frage der Bereitschaft von Gesellschaft und Volkswirtschaft dar, die im Rahmen der Studie quantifizierten Risiken zu tragen. Dies kann nur durch eine gesellschaftliche Diskussion beantwortet werden.
Anhang A
Zus ¨ atzliche Abbildungen Kapitel 1
Abbildung A.1 beschreibt die einzelnen INES-Stufen n¨ aher. In der Gesetzespyramide, welche durch Abbildung A.2 dargestellt wird, sind die regulatorischen Vorgaben f¨ ur KKW aufgezeigt. Dabei ordnen sich diese nach ihrer Verbindlichkeit, beginnend mit den Gesetzen wie Grundgesetz und Atomgesetz mit allgemeiner Verbindlichkeit bis hin zu Betriebshandb¨ uchern und technischen Spezifikationen, die durch die Industrie vorgegeben werden.
i
Abbildung A.2: Regelwerkspyramide: Hierarchie der nationalen Quellen, die Beh¨ orde oder Institution, die sie erl¨ asst, sowie ihre Verbindlichkeit (Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an [BMU 2009])
Anhang B
Zus ¨ atzliche Abbildungen Kapitel 4
Die folgende Abbildung zeigt die Windh¨ aufigkeit je Hauptwindrichtung f¨ ur die verschiedenen gew¨ ahlten Standorte in Deutschland.
iv
Abbildung B.1: Windh¨ aufigkeit je Hauptwindrichtung (Eigene Berechnungen unter Verwendung der Windrosen des Deutschen Wetterdienstes)
In der Abbildung B.2 ist die Ermittlung der in Kapitel 4.3.6 aufgezeigten Schadenh¨ ohen durch Umsiedlungsmaßnahmen in Folge eines nuklearen Katastrophenfalls dargestellt.
Abbildung B.2: Schadenh¨ ohen durch Umsiedlungsmaßnahmen (Eigene Berechnungen)
Die folgenden Abbildungen B.3 und B.4 stellen alle in die Berechnungen der vorliegenden Studie einbezogenen Schadenh¨ ohen (in Mrd. Euro) f¨ ur die verschiedenen KKW in Deutschland dar. Die meisten Schadenh¨ ohen, die auf Basis von Ergebnissen bisheriger Studien erhoben wurden, unterscheiden nicht zwischen den einzelnen KKW. Allein die Schadenh¨ ohen, auf Grundlage der in Kapitel 4.3.6 abgeleiteten eigenen Quantifizierungsans¨ atze zur Ermittlung des BIP-Verlusts in der Umsiedlungszone, variieren je KKW-Standort.
Anhang C
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Abk ¨ urzungsverzeichnis
a Jahr Abb. Abbildung Abs. Absatz AFB Allgemeine Bedingungen f¨ ur die Feuerversicherung KKW Kernkraftwerk Art. Artikel AtDeckV Verordnung ¨ uber die Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz (kurz: Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung) AtG Gesetz ¨ uber die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (kurz: Atomgesetz) BGBl. Bundesgesetzblatt BIP Bruttoinlandsprodukt bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise ca. circa d.h. das heißt DeckRV Verordnung ¨ uber Rechnungsgrundlagen f¨ ur die Deckungsr¨ uckstellungen (kurz: Deckungsr¨ uckstellungsverordnung) DM Deutsche Mark DWR Druckwasserreaktor e.V. eingetragener Verein ECU European Currency Unit et al. et alia (und andere) etc. et cetera EU Europ¨ aische Union EW Einwohner ExternE Externalities of Energy f. und folgende Seite ff. und folgende Seiten GAU gr¨ oßter anzunehmender Unfall
xxix
GbR Gesellschaft b¨ urgerlichen Rechts ggf. gegebenenfalls GKN Kernkraftwerk Neckarwestheim Gy Gray Hrsg. Herausgeber i.H.v. in H¨ ohe von IAEA International Atomic Energy Agency ICRP International Commission on Radiological Protection (Internationale Strahlenschutzkommission) INES International Nuclear Event Scale IQ Intelligenzquotient IT Informationstechnologie Kfz Kraftfahrzeug kg Kilogramm km Kilometer kWh Kilowattstunde LNT Linear-no-Treshold Mio. Millionen Mrd. Milliarden mSV Millisievert MWe MegaWatt electrical Nr. Nummer o.¨ a. oder ¨ ahnliches
OECD/NEA Nuclear Energy Agency of the Organization for Economic Cooperation and Development PJ PetaJoule PSA Probabilistische Sicherheitsanalysen rem roentgen equivalent in man resp. respektive RODOS Real-time On-line DecisiOn Support system for off-site emergency management RPG rutschnoi protiwotankowij granatomjot, (etwa: Hand-Granatwerfer zur Panzerabwehr) S. Seite StrlSchV Verordnung ¨ uber den Schutz vor Sch¨ aden durch ionisierende Strahlen (kurz: Strahlenschutzverordnung) Sv Sievert SWR Siedewasserreaktor TORCH The Other Report on Chernobyl u.a. unter anderem
UdSSR Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
UNSCEAR United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation URL Uniform Resource Locator USA United States of America US-Dollar US-amerikanische Dollar vgl. vergleiche vs. versus VSL Value of a statistical Life VVG Gesetz ¨ uber den Versicherungsvertrag (kurz: Versicherungsvertragsgesetz) z.B. zum Beispiel
Symbolverzeichnis
e Euro μSv Mikrosievert P Wahrscheinlichkeitsmaß X Schadenart (ist als Zufallsgr¨ oße zu verstehen) X i , Y Zufallsgr¨ oßen, wobei i = 1, . . . , n X (i) Ordnungsstatistik bzgl. der Zufallsgr¨ oße X i n nat¨ urliche Zahl
min(X 1 , . . . , X n ) minimalster Wert von X 1 bis X n max(X 1 , . . . , X n ) maximalster Wert von X 1 bis X n P(X) Wahrscheinlichkeit von X F Verteilungsfunktion f Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion von F m n n-tes Moment μ n n-tes zentrales Moment EX Erwartungswert der Zufallsgr¨ oße X σ(X) Standardabweichung der Zufallsgr¨ oße X, auch Streuung genannt Varianz der Zufallsgr¨ oße X, entspricht σ 2 V ar(X) V arK(X) Variationskoeffizient der Zufallsgr¨ oße X ν(X) Schiefe der Zufallsgr¨ oße X
f
Beta
B(α, β) f
Beta,[a,b]
B(a, b, α, β)
Γ(α) Gammafunktion von
α ν
n
Extremschadenerwartung
ς
n
Standardabweichung des Extremschadens
xxxii
Glossar
Aktivit¨ at / Radioaktivit¨ at
Aktivit¨ at ist die Anzahl der pro Zeiteinheit in einem radioaktiven Stoff auftretenden Kernumwandlungen. Die Maßeinheit der Aktivit¨ at ist das Becquerel (Kurzzeichen: Bq), mit der die Anzahl der radioaktiven Kernumwandlungen pro Sekunde angegeben wird. Da die Radionuklide in Stoffmengen unterschiedlicher Konfiguration enthalten sein k¨ onnen, wird die Aktivit¨ atsangabe auch h¨ aufig auf diese bezogen, z.B. Becquerel pro Gramm (Bq/g) in Feststoffen, Becquerel pro Liter (Bq/l) in Fl¨ ussigkeiten oder Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) in Luft. Die alleinige Angabe der Aktivit¨ at ohne Kenntnis des Radionuklids l¨ asst keine Aussage ¨ uber die Strahlenexposition zu.
Alpha-, Beta- und Gammastrahlen
Manche Atomkerne von chemischen Elementen sind instabil und zerfallen deshalb. Sie werden als radioaktiv bezeichnet. Die Zerfallsprozesse k¨ onnen unterschiedlicher Natur sein. Die Strahlung, die zerfallende Elemente aussenden, wird in drei Arten unterschieden: W¨ ahrend Alpha- und Betastrahlung aus Partikeln bestehen, handelt es sich bei Gammastrahlung um elektromagnetische Wellen, ¨ ahnlich der R¨ ontgenstrahlung. Allerdings ist ihre Wellenl¨ ange viel kleiner und die Strahlen sind somit extrem energiereich. Alphastrahlung besteht aus positiv geladenen Helium-Kernen, die aus zwei Protonen und zwei Neutronen aufgebaut sind. Betastrahlen bestehen aus Elektronen. Sie entstehen, wenn sich ein Neutron in ein Proton und ein Elektron umwandelt, das vom Atomkern abgestrahlt wird.
¨ Aquivalentdosis ¨ Aquivalentdosis die Messgr¨ oße f¨ ur die biologische Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen. Gemessen wird die ¨ Aquivalentdosis in Joule/Kg bzw. Sievert.
Atompool
Die deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG) ist eine Versicherungsgemeinschaft, welche in Form eines Pools Haftpflicht- und Sachversicherungsschutz gegen die mit der Errichtung und dem Betrieb von Kernreaktoren und ¨ ahnlichen Anlagen verbundenen Gefahren bietet.
xxxiii
Auslegungsst¨ orfall
Auslegungsst¨ orf¨ alle eines KKW sind Unf¨ alle, f¨ ur deren Beherrschung die Sicherheitssysteme noch ausgelegt sein m¨ ussen. Außerhalb der Anlage d¨ urfen bei ihrem Eintritt die nach der Strahlen-schutzverordnung geltenden St¨ orfallgrenzwerte der Strahlenbelastung nicht ¨ uberschritten werden.
Becquerel
Einheit der Aktivit¨ at: Eine Substanz ist dann radioaktiv, wenn sie zerf¨ allt und dabei Strahlung aussendet. Um anzugeben, wie stark eine radioaktive Substanz strahlt, benutzt man den Begriff der Aktivit¨ at (A). Sie wird in Becquerel (Bq) gemessen und gibt die Strahlung an, die eine Substanz innerhalb einer bestimmten Zeit durch Zerfall erzeugt. Per Definition entspricht ein Becquerel einem Zerfall pro Sekunde. Je schneller eine Probe zerf¨ allt, desto intensiver strahlt sie also.
Bereitstellungszeitraum
Ist der angenommene Zeitraum, nach dem die Auswirkungen des Schadenereignisses durch die Versicherung abgedeckt werden k¨ onnen.
Betaverteilung
Die Betaverteilung ist eine kontinuierliche Wahrscheinlichkeitsverteilung ¨ uber dem Intervall [0, 1].
Die allgemeine Betaverteilung ist eine kontinuierliche Wahrscheinlichkeitsverteilung ¨ liebigen Intervall [a, b].
Brennelement
Anordnung, in der eine Vielzahl von Brennst¨ aben zu einer Baueinheit zusammengefasst sind und mit der der Kernbrennstoff in den Kernreaktor eingesetzt wird.
Brennstab
Geometrische Form, in der Kernbrennstoff, ummantelt mit H¨ ullmaterial, in einem Reaktor eingesetzt wird. Meistens werden mehrere Brennst¨ abe zu einem Brennelement (BE) zusammengefasst. Beim Kernkraftwerk Kr¨ ummel mit einem Siedewasserreaktor bilden 72 Brennst¨ abe ein Brennelement, beim Druckwasserreaktor des Kernkraftwerks Emsland sind 300 Brennst¨ abe zu einem Brennelement zusammengefasst.
Deckungssumme
Wird auch als Versicherungssumme bezeichnet. Es handelt sich hierbei um den nach versicherungsmathematischen Grunds¨ atzen ermittelten Kapitalwert der bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung von Versicherungsleistungen und R¨ uckgew¨ ahrbetr¨ agen in der Lebens-, Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Druckwasserreaktor (DWR)
Bei Druckwasserreaktoren wird das Wasser durch den vorherrschenden Druck nicht verdampft, sondern das im ߬ ussigen Aggregatzustand bleibende Wasser heizt einen weiteren Wasserkreislauf an und der dabei entstehende Dampf treibt die Turbinen an.
effektive Dosis
Diese Dosis ber¨ ucksichtigt die verschiedenen Empfindlichkeiten der Organe und Gewebe bez¨ uglich stochastischer Strahlenwirkungen durch die Multiplikation spezifizierten Organdosen mit einem Gewebe-Wichtungsfaktor. ” Die effektive Dosis erh¨ alt man durch Summation der gewichteten Or-gandosen aller spezifizierten Organe und Gewebe, wobei die Summe der Gewebe-Wichtungsfaktoren 1 ergibt. Die Gewebe-Wichtungsfaktoren bestimmen sich aus den relativen Beitr¨ agen der einzelnen Organe und Gewebe zum gesamten stochastischen Strahlenschaden (Detriment) des Menschen bei homogener Ganzk¨ orperbestrahlung. Die Einheit der effektiven Dosis ist J/kg mit dem speziellen Namen Sievert (Sv).“
Eingreifrichtwert
Bei Unfallsituationen wird die Dosis durch sogenannte Eingreifrichtwerte begrenzt. Diese dienen einerseits der Planung von Maßnahmen des Katastrophenschutzes und stellen anderseits die Obergrenzen dar, die die Durchf¨ uhrung dieser Maßnahmen in einer Unfallsituation zwingend im Sinne des Katastrophenschutzes begr¨ unden.
Energiedosis
Diese Dosis gibt die absorbierte Strahlungsenergie pro Masse an. Sie wird angegeben in Joule pro Kg bzw. Gy (Gray).
Erstversicherung
Ist ein Versicherungsgesch¨ aft zwischen Unternehmen und nat¨ urlichen Personen einerseits und Versicherern andererseits, es wird auch selbst abgeschlossenes oder ” direktes Gesch¨ aft“ genannt.
erwarteter Leistungsbarwert
Ist der Deckungsbeitrag f¨ ur die erwarteten Schadenkosten des Risikos, d.h. die erwartete H¨ ohe der Versicherungsverpflichtungen.
Erwartungswert / Schadenerwartungswert
Der mit den Wahrscheinlichkeiten gewichtete Durchschnitt aller Ergebnism¨ oglichkeiten. Der Schadenerwartungswert ist der Erwartungswert aller m¨ oglichen Sch¨ aden.
Extremwerttheorie / Extremwertstatistik
Die Extremwerttheorie besch¨ aftigt sich mit den maximalen bzw. minimalen Werten von Stichpro- ben.
GAU
Abk¨ urzung f¨ ur gr¨ oßter anzunehmender Unfall. Umgangssprachlich wird insbesondere in Bezug auf die Folgen von Auslegungsst¨ orf¨ allen bzw. auslegungs¨ uberschreitenden St¨ orf¨ allen h¨ aufig vom GAU gesprochen.
Gray
Einheit der Energiedosis: Weiß man, wie stark eine radioaktive Substanz strahlt, sagt das noch nichts dar¨ uber aus, wie sich die Strahlung auf den K¨ orper auswirkt. Daf¨ ur ist es wichtig zu bestimmen, wie viel Energie von einer bestimmten Masseneinheit des K¨ orpers absorbiert wird. Angegeben wird die absorbierte Energiedosis (D) in der Einheit Gray (Gy), wobei ein Gray der Energiemenge von einem Joule pro Kilogramm entspricht.
Fahrl¨ assigkeit
Nach § 276 Abs. 2 BGB ist Fahrl¨ assigkeit das Außer-Acht-Lassen ” der im Verkehr erforderlichen
Sorgfalt“. Die Fahrl¨ assigkeit grenzt sich vom Vorsatz dadurch ab, dass die Folge der Handlung nicht willensm¨ aßig herbeigef¨ uhrt worden ist. Damit Fahrl¨ assigkeit ¨ uberhaupt vorliegen kann, bedarf es
der Vermeidbarkeit, der Voraussehbarkeit des rechts- beziehungsweise pflichtwidrigen Handelns und der sich daraus ergebenden Folge. Dar¨ uber hinaus muss ein alternatives Verhalten in der jeweiligen Situation zumutbar sein. Der Fahrl¨ assigkeitsmaßstab ist die objektive erforderliche Sorgfalt, nicht die ¨ ubliche Sorgfalt.
Das Zivilrecht unterscheidet zwei Arten der Fahrl¨ assigkeit. Grobe Fahrl¨ assigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Die einfache Fahrl¨ assigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde.
Haftung und Gef¨ ahrdungshaftung
Unter Haftung versteht man im engeren Sinne das Unterworfensein eines Rechtssubjekts unter den Vollstreckungszugriff des Staates (staatliche Gewalt). In einem weiteren Sinn bezeichnet Haftung die ¨ Ubernahme eines Schadens durch einen anderen als
den unmittelbar Betroffenen, also die Verpflichtung zum Schadensersatz (Haftpflicht). Gef¨ ahrdungshaftung ist die Haftung f¨ ur Sch¨ aden, welche sich aus einer erlaubten Gefahr (z. B. Betrieb einer gef¨ ahrlichen Einrichtung, Halten eines Haustieres) ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gef¨ ahrdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Sch¨ adigers nicht an.
Haftungsgrenze
Wer einen Unfall verschuldet, haftet unbegrenzt. In der Gef¨ ahrdungshaftung, wenn also kein Ver- schulden vorliegt, gelten bestimmte Haftungsgrenzen.
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Verm¨ ogensnachteilen infolge der gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzanspr¨ uche verpflichtet. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, wenn der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat (deliktische Haftung) bzw. sich gefahrerh¨ ohend verhalten hat (Gef¨ ahrdungshaftung) und dadurch einem Dritten Schaden zugef¨ ugt hat. Eine Haftpflichtversicherung kann in Form einer unbegrenzten Interessenversicherung, die keinerlei Begrenzung der Versicherungssumme vorsieht oder in Form einer Erstrisikoversicherung, bei der eine obere Leistungsgrenze f¨ ur den Schadenersatz festgelegt wird, auftreten. Vorgeschrieben ist auch eine Haftpflichtversicherung f¨ ur Atomanlagen, Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe, eine Haftpflichtversicherung f¨ ur Flugzeuge und f¨ ur bestimmte Berufe (Wirtschaftspr¨ ufer, Steuerberater, Notare, Schausteller, J¨ ager). ¨ Arzte, Zahn¨ arzte, Tier¨ arzte, Apotheker u. a. k¨ onnen sich der Mitgliedschaft in berufsst¨ andischen Versorgungseinrichtungen nicht entziehen.
INES
Die Internationale Bewertungsskala f¨ ur nukleare Ereignisse (Abk¨ urzung INES von engl. International Nuclear Event Scale) ist eine Festlegung f¨ ur sicherheitsrelevante Ereignisse, im speziellen St¨ orf¨ alle und Atomunf¨ alle in kerntechnischen Anlagen, insbesondere f¨ ur solche, die die Sicherheit von Kernkraftwerken betreffen. Diese Bewertungsskala wird in 8 INES-Stufen (Stufe 0 bis Stufe 7) gegliedert.
Kalkulationszeitraum
Ist der angenommene Zeitraum, in dem das Schadenereignis theoretisch einmal eintritt.
Kandidaten
Hierbei handelt es sich um N¨ aherungen f¨ ur einen bestimmten Wert, sogenannte Sch¨ atzer.
Kapitalanlagen
Die Versicherer, insbesondere die Lebensversicherungsunternehmen, haben das zur Erf¨ ullung ihrer Verpflichtungen angesammelte Verm¨ ogen nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sicher, rentabel und liquide anzulegen. Sie sind dabei zu einer angemessenen Mischung und Streuung der Anlagen verpflichtet.
Katastrophe
Eine Katastrophe im versicherungstechnischen Sinn ist eine l¨ anger andauernde und meist großr¨ aumige Schadenlage, die mit der normalerweise vorgehaltenen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) nicht angemessen bew¨ altigt werden kann und die nur mit ¨ uberregionaler (oder
internationaler) Hilfe und zus¨ atzlichen Ressourcen (Milit¨ ar sowie nicht-organisierte Bev¨ olkerungs- teile) unter Kontrolle gebracht werden kann.
Kernspaltung
Spaltung schwerer Atomkerne durch Beschuss mit Neutronen, wobei große Energiemengen freigesetzt werden. Bei der Kernspaltung entstehen jeweils zwei mittelgroße Kerne, die radioaktiven Spaltprodukte. Außerdem werden neue Neutronen frei, die weitere Kernspaltungen ausl¨ osen k¨ onnen. Kernspaltung kann auch spontan, d.h. ohne Anregung von außen auftreten. Die in KKW auftretende Kernspaltung ist hingegen kontrolliert.
Kernkraftwerk
Wird abgek¨ urzt mit KKW, auch als Atomkraftwerk bezeichnet. Ist ein W¨ armekraftwerk, ¨ uberwiegend zur Stromversorgung, bei dem die bei der Kernspaltung in einem Reaktor freigesetzte Kernbindungsenergie in W¨ arme und ¨ uber einen Wasser-Dampf-Kreislauf mittels Turbine und Ge-nerator in elektrische Energie umgewandelt wird.
Kollektivdosis
Die Kollektivdosis wird verwandt, um die Gesamtstrahlenbelastung von Bev¨ olkerungsgruppen (Kollektiv) anzugeben. Den Annahmen eines linearen Zusammenhangs folgend, nach denen es gleichbedeutend ist, ob eine kleine Zahl von Personen eine hohe Dosis erh¨ alt oder eine große Zahl eine sehr kleine, l¨ asst sich aus der Summe der Individualdosen die Kollektivdosis einer Bev¨ olkerungsgruppe berechnen, indem das Produkt aus dem Mittelwert der effektiven ¨ Aquivalentdosis in dieser Bev¨ olkerungsgruppe und der Anzahl der Personen dieser Gruppe gebildet wird. Die Kollektivdosis in einer Bev¨ olkerung ist die Summe der Kollektivdosen der einzelnen Bev¨ olkerungsgruppen und wird in Personen-Sievert angegeben. Die Kollektivdosis in einer Bev¨ olkerung ist die Summe der Kollektivdosen der einzelnen Bev¨ olkerungsgruppen.
Kompositversicherer
Versicherungsunternehmen, das verschiedene Zweige der Schadenversicherung (einschließlich Unfallversicherung) betreibt. Im Gegensatz dazu Unternehmen der Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz und Kreditversicherung.
Kreditversicherung
Diese sch¨ utzt den Versicherungsnehmer vor dem Ausfall versicherter Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen aufgrund der Zahlungsunf¨ ahigkeit seiner Abnehmer. Zum weiteren Umfeld der Kreditversicherung z¨ ahlen ferner die Kautionsversicherung sowie die Vertrauensschadenversicherung.
Kumulschaden
Als Kumul bezeichnete man mehrere beim selben Versicherungsunternehmen versicherte oder r¨ uckversicherte Risiken, die von einem Schadenereignis gemeinsam betroffen werden k¨ onnen. Beispiel: 1. Feuerversicherung: Auf benachbarte Geb¨ aude ¨ ubergreifende Br¨ ande oder die gemeinsame
Betroffenheit von Feuerversicherung und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung. 2. Sturmversicherung und sonstige Elementarschadenversicherungen: R¨ aumliche Kumule k¨ onnen innerhalb der Zugrichtung eines Sturms, innerhalb eines Erdbebengebietes oder entlang eines Flusses eintreten.
nukleares Ereignis
Jedes einen Schaden verursachende Geschehnis, sofern es oder dessen Schaden von radioaktiven Eigenschaften oder einer Verbindung radioaktiver Eigenschaften mit giftigen, explosiven oder sonstigen gef¨ ahrlichen Eigenschaften von Kernbrennstoffen bzw. radioaktiven Erzeugnissen oder Abf¨ allen oder von den von einer anderen Strahlenquelle innerhalb der Kernanlage ausgehenden ionisierenden Strahlungen herr¨ uhrt.
nuklearer Katastrophenfall
Ein nuklearer Katastrophenfall ist ein auslegungs¨ uberschreitender Unfall und damit gleichsam eine Realisation des verbleibenden Restrisikos. Mit Restrisiko wird das Risiko bezeichnet, das die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen ¨ ubersteigt bzw. das bei deren Aufstellung nicht mit ber¨ ucksichtigt
und bewusst oder unbewusst eingegangen wurde. In der Presse wird der nukleare Katastrophenfall oft mit dem Begriff Super-GAU bezeichnet; der Zusatz ” Super“ deutet an, dass dieser Unfall ¨ uber
einen GAU hinausgehende Auswirkungen nach sich zieht.
Personen-Sievert
Einheit f¨ ur die Kollektivdosis in einer Bev¨ olkerung.
Pflichtversicherung
Pflicht zum Abschluss einer Versicherung aufgrund eines Gesetzes oder einer Satzung. So muss jeder Kraftfahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung abschließen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz f¨ ur Kfz-Halter).
Rechnungszins
F¨ ur die Bilanz der Versicherungsunternehmen werden j¨ ahrlich die anteiligen Leistungsverpflichtungen ermittelt. Bei dieser Berechnung wird ein kalkulatorischer Zins, der Rechnungszins angesetzt, der bei Vertragsabschluss entsprechend der Deckungsr¨ uckstellungsverordnung festgelegt wird. Der gesetzlich vorgeschriebene H¨ ochstrechnungszins liegt derzeit bei 2,25 Prozent und wird ab 2012 auf 1,75 Prozent gesenkt.
reine Risikopr¨ amie
Die reine Risikopr¨ amie entspricht dem Deckungsbeitrag f¨ ur die erwarteten Schadenkosten des Ri- sikos.
Rem
Ist die ehemalige Einheit f¨ ur Sievert. Dabei entspricht 1 Rem = 0,01 Sievert.
Risiko
Qualitative und/oder quantitative Charakterisierung eines Schadens hinsichtlich der M¨ oglichkeit seines Eintreffens (Eintrittswahrscheinlichkeit) und der Tragweite der Schadenswirkung (Schadensausmaß).
Sicherheitszuschlag
Der Sicherheitszuschlag dient als Deckungsbeitrag f¨ ur m¨ ogliche ¨ Ubersch¨ aden - aufgrund der Streuung der erwarteten Sch¨ aden.
R¨ uckversicherung
Entlastet den Erstversicherer; Teile des vom Kunden ¨ ubernommenen Risikos werden auf einen
R¨ uckversicherer gegen Zahlung eines R¨ uckversicherungsbeitrags abgew¨ alzt, vereinfacht ” Versicherung der Versicherer“.
Schaden
Schaden ist ein Nachteil durch Minderung oder Verlust an G¨ utern und damit das Gegenteil von Nutzen oder auch negativer Nutzen. Schaden kann materiell oder immateriell sowie tats¨ achlich oder erwartet sein.
Schadenversicherung
Bei der Schadenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den durch den Versicherungsfall eingetretenen Verm¨ ogensschaden nach Maßgabe des Versicherungsvertrages zu ersetzen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F.). Entscheidend f¨ ur die H¨ ohe der Versicherungsleistung ist der konkret zu berechnende Schaden, welcher durch die Versicherungssumme begrenzt ist.
Siedewasserreaktor (SWR)
Bei Siedewasserreaktoren wird der durch Verdunsten des K¨ uhlwassers entstehende Wasserdampf direkt zum Antrieb der Turbinen genutzt.
Sievert
Ist die Einheit der ¨ Aquivalentdosis f¨ ur den Menschen. Da 1 Sievert eine relativ große ¨ Aquivalentdosis
darstellt, werden praktisch vorkommende Werte meist mit Hilfe eines SI-Pr¨ afixes in Millisievert oder Mikrosievert angegeben. 1 Sievert (Sv) sind 1000 Millisievert (mSv). 1 Millisievert sind 1000 Mikrosievert (μSv).
Sievert pro Zeit
Einheit der Strahlenbelastung: Um die Auswirkungen von radioaktiver Strahlung auf den K¨ orper genauer einsch¨ atzen zu k¨ onnen, ist es wichtig zu wissen, wie lange eine bestimmte Dosis auf den K¨ orper einwirkt. Daher wird die Strahlenbelastung meist in Sievert pro Zeiteinheit gemessen. Also etwa Millisievert pro Jahr oder Mikrosievert pro Stunde. Die durchschnittliche nat¨ urliche Strahlenbelastung liegt in Deutschland bei 2,1 Millisievert pro Jahr, also 0,24 Mikrosievert pro Stunde. Im Schnitt kommen zwei Millisievert pro Jahr durch k¨ unstliche Quellen von Radioaktivit¨ at hinzu. Den L¨ owenanteil dazu steuert die Medizin bei.
St¨ orfall
Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage oder die T¨ atigkeit aus sicherheitstechnischen Gr¨ unden nicht fortgef¨ uhrt werden kann und f¨ ur den die Anlage auszulegen ist oder f¨ ur den bei der T¨ atigkeit vorsorglich Schutzvorkehrungen vorzusehen sind.
Streuung
Auch als Standardabweichung bezeichnet. Sie beschreibt die Streubreite einer Wahrscheinlichkeitsverteilung um einen Lageparameter.
Stromerzeugung
Unter Stromerzeugung versteht man umgangssprachlich die Erzeugung elektrischer Energie. Physikalisch gesehen ist dies immer eine Umwandlung von Energie aus verschiedenen Energiequellen in elektrische Energie. Die elektrische Energie wird dann zumeist ¨ uber ein Stromnetz zu den angeschlossenen Ger¨ aten geleitet, um deren Strombedarf zu decken. Der Großteil der Stromerzeugung geschieht im industriellen Maßstab in Kraftwerken. Der Begriff ” Nettostromerzeugung“ bezeichnet dabei genauer die Differenz zwischen der insgesamt erzeugten Energiemenge (Bruttostromerzeugung) und dem Eigenbedarf der verschiedenen Kraftwerke. Beispielsweise liegt der Eigenbedarf von Kohlekraftwerken bei etwa 10 Prozent und der von Kernkraftwerken um die 5 Prozent der von ihnen selbst erzeugten Energie.
Summenversicherung
Ist das Gegenst¨ uck zur Schadensversicherung. Der Versicherungsgeber verpflichtet sich bei Summenversicherungen im Versicherungsfall exakt die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Unfall
Ereignisablauf, der f¨ ur eine oder mehrere Personen eine effektive Dosis von mehr als 50 mSv zur Folge haben kann.
versicherte Gefahr
Art der Gefahr (z.B. Elementargefahren, Brand, Explosion, Diebstahl), die durch den Versicherungsschutz gedeckt ist. Versicherte Gefahren sind die in den jeweiligen Versicherungsvertrag einbezogenen und bedingungsgem¨ aß gedeckten Gefahren. Konkret ist eine Versicherte Gefahr das Ereignis, dessen Eintritt den Versicherungsfall ausl¨ ost. Versicherte Gefahren werden im Versicherungsvertrag beschrieben.
versichertes Risiko
Das versicherte Risiko ist die Bezeichnung des versicherten Gegenstandes in der jeweiligen Versicherung, in der Lebensversicherung also die versicherte Person.
Versicherung
Leistungsversprechen f¨ ur den Schadenfall, bspw. in der Lebensversicherung f¨ ur den Todes- und Erlebensfall. Die Unternehmen der Versicherungswirtschaft nehmen ihren privaten und gewerblichen Kunden Risiken ab und erm¨ oglichen planvolles Wirtschaften. Im Gegenzug zahlen die Versicherungsnehmer eine entsprechende Versicherungspr¨ amie.
versicherungsmathematisches ¨ Aquivalenzprinzip Gem¨ aß dem versicherungsmathematischen ¨ Aquivalenzprinzip bemisst sich die Versicherungspr¨ amie nach der Art und Gr¨ oße des Risikos oder der entsprechenden Risikogruppe.
Versicherungsnehmer
Person, die mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und den Versicherungsbeitrag schuldet. Muß nicht mit dem Versicherten oder Bezugsberechtigten identisch sein.
Versicherungspool
Ein Versicherungspool wird von Versicherern als eine Art R¨ uckversicherung zur Deckung großer oder schwer kalkulierbarer Risiken, z. B. f¨ ur Atom- oder Terrorismus-Katastrophen gebildet. Die Versicherer verpflichten sich, alle im Poolvertrag bezeichneten Risiken nach einem vorher festgelegten Beteiligungsschl¨ ussel zu zeichnen. ¨ Ublicherweise werden Pools zur Deckung großer oder schwer
kalkulierbarer Risiken gegr¨ undet. Die Einzelrisiken stehen bei der Gr¨ undung des Pools noch nicht fest. Jeweils ein Versicherer versichert einen Versicherungsnehmer und zediert das Risiko an den Pool. Jedes Poolmitglied ist an jedem Risiko des Pools beteiligt.
Versicherungspr¨ amie
Die Versicherungspr¨ amie, welcher h¨ aufig auch als ” Pr¨ amie“ bezeichnet wird, ist der Preis f¨ ur den
Versicherungsschutz. Sie ist meist j¨ ahrlich zu zahlen. Bestandteile der Versicherungspr¨ amie sind neben der reinen Risikopr¨ amie der Sicherheitszuschlag, der Betriebskostenzuschlag, der Deckungs- beitrag f¨ ur die Versicherungssteuer sowie der Gewinnzuschlag.
Wagnis
Als Wagnis wird der vom Versicherungsunternehmen ¨ ubernommene Teil des bestehenden gesamten Risikos mit all seinen Gefahren und m¨ oglichen Sch¨ aden bezeichnet. Da Versicherer in den Vertr¨ agen meist gewisse Gefahren und Sch¨ aden, wie u.a. Sch¨ aden aufgrund von Krieg, Atomunfall oder Computerviren ausschließen, sind Wagnis und Risiko oft nicht deckungsgleich.
Wahrscheinlichkeitsverteilung
In der Wahrscheinlichkeitstheorie gibt die Wahrscheinlichkeitsverteilung an, wie sich die Wahrscheinlichkeiten auf die m¨ oglichen Zufallsergebnisse, insbesondere die m¨ oglichen Werte einer Zu- fallsvariablen, verteilen.
Arbeit zitieren:
Benjamin Günther, Torsten Karau, Dr. Walter Warmuth, Eva-Maria Kastner, 2011, Berechnung einer risikoadäquaten Versicherungsprämie zur Deckung der Haftpflichtrisiken, die aus dem Betrieb von Kernkraftwerken resultieren, München, GRIN Verlag GmbH
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