

1. Einleitung
Vor allem in den letzten Jahrzehnten gab es immer mehr Kritik am Behinderungsbegriff. So gilt „Behinderung“ z.B. als eine zu allgemeine Kategorie, als Ressourcenkategorie oder entwickelt sich immer mehr zu einem festgeschriebenen Personenmerkmal, was wiederum zu einer Stigmatisierung der einzelnen Person führt (Moser/Sasse 2008, 35). In der folgenden Arbeit soll eine recht neue Sichtweise auf den Begriff der Behinderung dargestellt und analysiert werden. Hierbei soll kurz auf die Theorien des Konstruktivismus und deren Ansichten zur Wirklichkeitskonstruktion von verschiedenen Menschen eingegangen werden. Aufbauend auf diesem Wissen soll der Behinderungsbegriff als eine Kategorie des Beobachters, d.h. also als eine subjektive Kategorie näher beleuchtet werden, um letztendlich zu erklären, wie sich der Behinderungsbegriff in verschiedenen Kontexten, Situationen und durch verschiedene Einstellungen von Mensch zu Mensch unterscheidet.
2. Konstruktivistische Sichtweisen
Der Konstruktivismus, eingebettet in die Systemtheorie, entwickelte sich in den 1960er bis 1980er Jahren und gehört im Bereich der Sonderpädagogik zu den noch jungen Theoriemodellen. Immer noch vorherrschend ist hier die Theorie des Realismus, welche besagt, dass alles zu Beobachtende immer auch objektiv betrachtet und beschrieben werden kann. Der Realismus beschreibt Sprache als etwas informatives, d.h. Sprache als Werkzeug, Beobachtetes zu beschreiben. (Palmowski 1997, 149)
Im Gegensatz dazu gelangen konstruktivistische Sichtweisen zu der Erkenntnis, dass Sprache nicht darstellt, sondern konstruiert. Der Sprache wird hierbei ein formativer Charakter zugeschrieben. Begründet wird diese These damit, dass alle Erkenntnisse, bei denen es sich immer um Konstruktionen von Wirklichkeiten handelt, beobachterabhängig und subjektiv sind. Erkenntnisse beruhen damit auf den individuellen Erfahrungen des Beobachters und bilden keine Wirklichkeit ab, sondern beschreiben lediglich die Wirklichkeit, über die die einzelne Person verfügt. (Moser & Sasse 2008, 89ff.)
Dies lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen: „Ich zeige jemandem ein Bild und frage ihn,
ob es obszön sei. Er sagt
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einzelne Mensch seine individuellen „räumlich und zeitlich begrenzten Wirklichkeiten“ (Palmowski 1997, 149) schafft. Beobachterunabhängige Aussagen und demnach auch wahre und eindeutige Aussagen über Wirklichkeit sind nicht möglich. Somit ist auch unser aller Verständnis von verschiedenen Begriffen immer relativ, was am Beispiel des Behinderungsbegriffes im folgenden Punkt genauer betrachtet werden soll.
3. Behinderung als eine Kategorie des Beobachters
Die konstruktivistischen Sichtweisen relativieren den Begriff der Behinderung. Behinderung wird damit nicht mehr als objektive Realität gesehen, sondern als eine vom Beobachter geschaffene soziale Kategorie betrachtet. Kurz: „Die Behinderung liegt im Auge des Betrachters.“ (Lindemann/Vossler 1999 in: Moser/Sasse 2008, 92). Auch der Soziologe Günther Cloerkes spricht von einer Relativität von Behinderung. Behinderung sei erst als soziale Kategorie begreifbar und nichts Absolutes (Cloerkes 2007, 9). Er unterscheidet dabei u.a. verschiedene Dimensionen und Zusammenhänge, in denen Behinderung als relativ erscheint. Zum einen können Menschen zeitlich begrenzt als „behindert“ gelten. Beispielsweise gilt ein Schüler mit Lernbeeinträchtigungen nur während seiner Schulzeit als „behindert“ bzw. „lernbehindert“, wobei die Dauer der Stigmatisierungskonsequenzen für diesen Menschen noch wesentlich länger anhalten kann. Zum anderen spielt die eigene Wahrnehmung, d.h. die subjektive Auseinandersetzung mit der „eigenen Behinderung“ eine wichtige Rolle. So könnte z.B. das Fehlen eines Fingers für einen leidenschaftlichen Pianisten weitaus schlimmer wahrgenommen werden als für beispielweise einen talentierten Fußballspieler. Somit wird Behinderung auch in verschiedenen Lebensbereichen bzw. -situationen relativ, d.h. verschieden wahrgenommen. Die wohl aber wichtigste von Cloerkes dargestellte Dimension ist die, dass Behinderung immer auch von der sozialen Reaktion der Gesellschaft abhängt, da diese bestimmt, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht. (Cloerkes 2007, 9f.)
Behinderung wird somit zu einer sozialen Kategorie und durch andere Personen bestimmt. Sie wird zu einer sprachlichen Konvention und ist nie eindeutig fassbar. Wichtig dabei ist allerdings, dass diese Einstellungen in den meisten Fällen gar nicht der Auffassung der betroffenen Person entsprechen, was sich an zahlreichen Beispielen, bei denen Personen, die für „behindert“ gehalten werden, befragt wurden, zeigt (vgl. dazu Palmowski 2002, Sorge 2010). So befragt z.B. Nancy Sorge 30 Menschen, die für „geistig behindert“ gehalten werden, ob sie sich selbst als „geistig behindert“ bezeichnen würden. Von den 30 Befragten
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verneinten 21 diese Frage (Sorge 2010, 57). Behinderung ist also nichts, was man einer Person zuschreiben kann: sie ist ein Produkt von Wirklichkeitskonstruktionen von Menschen, die von Außen (z.B. durch Beobachtung eines auffälligen Verhaltens) festzulegen versuchen, dass sich die betroffene Person auch selbst so wahrnimmt. Der Beobachter schafft demnach eine eigene Wirklichkeit, die allerdings mit der Wirklichkeit der beobachteten Person nicht im Zusammenhang steht und diese keinesfalls objektiv darstellen kann. Vielleicht trifft diese Konstruktion in gewissen zeitlichen Abschnitten teilweise zu: so könnte sich die für „behindert“ gehaltene Person in Situationen, in denen sie für einen Beobachter gewisse Auffälligkeiten zeigt, tatsächlich als „behindert“ wahrnehmen. Dementsprechend dann aber darauf zu schließen, dass diese Person „behindert ist“ (die Behinderung als eine dauerhafte und eindeutige Eigenschaft der Person aufzufassen) ist im pädagogischen Kontext nicht vertretbar. Besser wäre es zu sagen, dass sich die Person in bestimmten Kontexten auf eine solche Art und Weise zeigt, „dass Beobachter daraus rückschließt, [er] müsste „geistig behindert“ sein“ (Sorge 2010, 96). Es gibt demnach immer einen Kontext, indem verschiedene Eindrücke beschrieben werden können. So ist die Behinderung immer auch eine kontextabhängige Frage, sei es in verschiedenen alltäglichen Situationen als auch im Kontext der Gesellschaft bzw. der beobachtenden Personen, welche eine Person immer subjektiv einschätzt und demnach nie die objektive Wirklichkeit eines Menschen beschreiben kann. (Sorge 2010)
Allerdings werden wir von der binären Logik gezwungen in Kategorien, sog. „Entweder- Oder-Kategorien“, zudenken (Simon 1997 in: Sorge 2010, 94). Dies bedeutet demnach, dass etwas entweder „ist“ oder „nicht ist“, aber nie beides sein kann. Wir unterscheiden beispielsweise weiße und farbige, große und kleine, dumme und schlaue sowie behinderte und nicht-behinderte Menschen. Dass sich Menschen als „behindert“ aber auch als „normal“ empfinden können zeigt eindrucksvoll Palmowski/Heuwinkel (2002) sowie Sorge (2010) abermals in Gesprächen mit Menschen, die für „behindert“ gehalten werden. So spricht z.B. die Schülerin Bianca in Palmowski/Heuwinkel (2002): „Hm. Ich bin behindert. Ich kann nicht vieles. Ich kann nicht vieles. Aber ich sag mal, damit muß ich klarkommen. Und … ich bin auch normal.“ (Palmowski/Heuwinkel 2002, 281). Die beobachtenden Menschen erzeugen demnach die Behinderung, indem sie sprachlich unterscheiden: „Menschen können über „geistige Behinderung“ sprechen, da sie die „geistige Behinderung“, über die sie sprechen, eben dadurch erzeugen, dass sie über sie sprechen“ (Sorge 2010, 94). Somit wird der Behinderungsbegriff zu einer Kategorie des Beobachters. Der Beobachter unterscheidet; was für ihn bedeutet, er verschafft sich Informationen und Handlungsfähigkeit. Dies birgt aber ein
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Arbeit zitieren:
Monique Wicklein, 2011, Der Behinderungsbegriff aus konstruktivistischer Sicht: Behinderung als eine Kategorie des Beobachters, München, GRIN Verlag GmbH
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