1. Einleitung
Die Regelung der Groß- und Kleinschreibung im Deutschen nimmt eine Sonderstellung unter den Alphabetschriften ein. Trotz dieser für viele Menschen (besonders Schriftsteller und Journalisten) identifikationsfördernden Besonderheit gab und gibt es bis heute zahlreiche Verfechter einer gemäßigten Kleinschreibung, die das deutsche System der Groß- und Kleinschreibung als grundsätzlich verfehlt und für nicht reformierbar halten (vgl. Munske 1997, S. 397).
Doch wie kam es zu dieser „Sonderstellung“ der deutschen Groß- und Kleinschreibung und warum wurde sie, trotz heftiger Kritik und zahlreicher Reformvorschläge der letzten Jahre, nicht „aufgegeben“?
Um diese Fragen zu beantworten, möchte ich im Verlauf dieser Seminararbeit die geschichtliche Entwicklung der Groß- und Kleinschreibung im Deutschen darstellen. Nur mit Hilfe der Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung lässt sich die Groß- und Kleinschreibung in ihrer heutigen Form verstehen. Dazu werde ich zunächst auf die Epoche des Frühmittelalters und des Hochmittelalters eingehen, da in ihr der Grundstein der Groß-und Kleinschreibung durch die Entwicklung der karolingischen Minuskel im 9. Jahrhundert gelegt wurde. Ausgehend von dieser Entwicklung, soll die Rolle des Buchdrucks und des Reformators Martin Luther im ausgehenden Mittelalter skizziert werden. Außerdem möchte ich kurz auf die Ausbildung der neuhochdeutschen Schriftsprache eingehen. Eine allgemeingültige Orthographie konnte sich schließlich nur mittels einer in ganz Deutschland verbindlichen und einheitlichen Schriftsprache durchsetzen.
Anschließend möchte ich die Rolle Gottscheds und Adelungs bei der Normierung der Groß-und Kleinschreibung im 17. Jahrhundert erläutern. Ein Fokus soll auf den Entwicklungen im 19. und frühen 20. Jahrhunderts liegen, da sich hieraus viele Unregelmäßigkeiten in den Regelungen der Groß- und Kleinschreibung erklären lassen, die schließlich in der Rechtschreibreform von 1996 vereinfacht wurden.
Das Wissen um die Entwicklung der deutschen Groß- und Kleinschreibung und ihrer teilweise komplizierten Regeln ist für meine spätere Arbeit als Deutschlehrerin sehr wichtig. In der Bundesrepublik werden jährlich mehrere millionen Unterrichtsstunden für die Erlernung der deutschen Rechtschreibung und vor allem der Regeln der Groß- und Kleinschreibung aufgewendet (vgl. Bramann 1987, S. 19). Nur durch ein fundiertes Wissen um den Ursprung dieser Regeln kann ich meinen späteren Schülerinnen und Schülern vermitteln, warum manche Regeln schwer zu erlernen sind. Darüber hinaus ist es gerade für
Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund wichtig zu erfahren, warum das Deutsche keine gemäßigte Kleinschreibung wie ihre Erstsprache (z. B. Italienisch, Französisch, Spanisch oder auch Englisch) aufweist.
2.Die Entwicklung vom 8. bis 14. Jahrhundert
Die Funktion der Großschreibung ist nach Mentrup „kennzeichnen und für den Lesenden hervorheben“ (s. Mentrup 1997, S. 166). Die Hervorhebung des Anfangs einer Schrift durch einen Großbuchstaben lässt sich bis in die Schriftpraxis des Althochdeutschen zurückverfolgen (vgl. Mentrup 1997, S. 166 f.).
2.1 Das Althochdeutsche
Die ersten Formen des Deutschen sind nicht schriftlich fixiert, Aufzeichnungen gibt es erst seit der Mitte des 8. Jahrhunderts. Diese Entwicklung wurde vor allem durch die Herausbildung eines frühfeudalen Staates mit einem entstehenden Verwaltungssystem und die zunehmende Christianisierung durch irische und angelsächsische Mönche begünstigt (vgl. Nerius 1989, S. 222).
Geschrieben wurde im Frühmittelalter vor allem in den Klöstern. Das Geschriebene wurde mit kunstvollen Verzierungen ausgeschmückt (vgl. Abbildung 1), es entstand die sog. „Karolingische Minuskel“ (die die Grundlage der heutigen Schreib- und Druckschrift bildet). Charakteristisch für diese Schriftart ist, dass bestimmte Buchstaben unterschiedliche Längen (Ober-und Unterlängen) aufweisen. Buchstaben mit Oberlängen sind beispielsweise , und (s. Dürscheid 2006, S.167). Davon zu unterscheiden ist die Majuskel (vgl. Abbildung 1), die durch die gleiche Höhe aller Buchstaben gekennzeichnet ist (beispielsweise , ,
Die Mönche begannen, lateinische Texte in ihre jeweilige Regionalsprache zu übersetzen. Anfänglich wurden lediglich einzelne althochdeutsche Erläuterungen neben/über den lateinischen Text geschrieben (sog. Glossen), später folgten dann eigene Texte und
Dichtungen (wie beispielsweise die Evangelienharmonie des Otfried von Weißenburg). Den Mönchen stand im Wesentlichen nur das lateinische Alphabet zur Verfügung, da die eigene germanische Schreibtradition nicht überliefert worden war und angesichts christlicher Texte als heidnische Schreibung indiskutabel gewesen wäre (vgl. Scheuringer 1996, S. 14). Daraus ergaben sich allerdings Probleme für die Herausbildung eines deutschen Grapheminventars, da der Phonembestand des Althochdeutschen mit dem des Lateinischen nicht identisch war (vgl. Nerius 1989, S. 222 f.). Die Schreiber waren z. B. gezwungen, für die graphische Kennzeichnung der Vokallänge eigene Markierungen zu wählen, da diese Kennzeichnung der Quantitätsmerkmale der Vokalphoneme im Lateinischen unbekannt war. Diese Diskrepanz zwischen Lautung und Schreibung, die durch das Fehlen einer einheitlichen Regelung und die Übernahme des lateinischen Graphemsystems bedingt wurde, wurde noch durch regionale Unterschiede der einzelnen klösterlichen Schreibstätten verstärkt (vgl. Nerius 1989, S. 223). Allerdings bemühte man sich zumindest in den einzelnen Klöstern um eine einheitliche Schreibung. Dies ist nach Scheuringer bemerkenswert, da noch im 19. Jahrhundert für österreichische und preußische Schulen die Anordnung galt, zumindest innerhalb einer Schule eine einheitliche Orthographie anzuwenden (vgl. Scheuringer 1996, S. 15). Der Gebrauch, Majuskeln mehr oder weniger häufig am Anfang von Sätzen, Versen und Strophen zu verwenden, versfestigte sich in der weiteren Entwicklung des Hochmittelalters (vgl. Ewald 1997, S. 421).
2.2 Das Mittelhochdeutsche
Bedeutend für die Entwicklung der deutschen Schriftsprache im Hochmittelalter ist die sich entwickelnde Sachprosa. Nach Scheuringer entstanden Urkunden-, Geschäfts- und Kanzleisprachen (so erscheinen bis zum Jahr 1300 neben 500 000 Urkunden in lateinischer Sprache auch 2500 in deutscher Sprache). Großbuchstaben stehen im Mittelhochdeutschen am Beginn von Versen, Absätzen oder Strophen, teilweise auch schon am Satzanfang (vgl. Scheuringer 1997, S. 16). Die Majuskeln kennzeichneten darüber hinaus primär einen Bezug zur gesprochenen Sprache (vgl. Nerius 1989, S. 225).
Zum Ausgang des Mittelalters wird eine überlandschaftliche Schriftsprache auf dem Gebiet des späteren Deutschen Reichs immer notwendiger. Auf der Basis der weiter bestehenden Territorialdialekte entstanden auf dem als deutsch verstandenen Sprachgebiet vier größere, überregionale Schriftsprachen: die mittelniederländische Schriftsprache (bildete die
Grundlage des heutigen Niederländischen), die mittelniederdeutsche Schriftsprache, das Meißnische (entstammte dem ostmitteldeutsch-obersächsischen Raum um das Kulturzentrum Meißen) und das „Gemeyne Deutsch“ (das im Südosten des deutschen Sprachgebiets im bairischen Dialektraum Bayerns und Österreichs verwendet wurde (vgl. Scheuringer 1996, S. 16 f.). Vor allem das Meißnische und das „Gemeyne Deutsch“ des südöstlichen deutschen Sprachgebiets (die Schriftsprache der kaiserlichen Kanzlei in Wien) spielten bei der Herausbildung einer überregional geltenden Schriftsprach eine herausragende Rolle (vgl. dazu Punkt 3.1 dieser Seminararbeit).
Historisch gesehen hat sich die Substantivgroßschreibung des Deutschen somit aus einer Art gemäßigter Kleinschreibung heraus entwickelt. Diese heute nur im Deutschen existierende Regelung ist das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses, der sich vor allem zwischen 1500 und 1700 in der Schreibung vollzog (vgl. Ewald 1997, S.420). Verfestigte sich die Majuskelschreibung im Mittelhochdeutschen immer mehr, ist nun um 1500 hinsichtlich der Groß-und Kleinschreibung ein Schreibgebrauch zu konstantieren, der als eine Art gemäßigte Kleinschreibung bezeichnet werden kann (vgl. Abbildung 3).
Die Großschreibung am Satzanfang wurde bereits im ausgehenden Mittelalter verwendet. Die Großschreibung im Satzinneren hingegen tauchte erstmals im 13. Jahrhundert in Urkunden auf und wurde bis ins 17. Jahrhundert ohne feste Regeln angewendet. Die Großschreibung der Eigennamen wurde mit ästhetischen Gesichtspunkten begründet und die Großschreibung im Wortinneren (z. B. vAtter vNser) endgültig verworfen (vgl. Scheuringer 1996, S. 30). Der große Anfangsbuchstabe bei Eigennamen, wurde erst im Verlauf des 16. Jahrhunderts durch Regelungen gefestigt (vgl. Scheuringer 1996, S. 29).
3. Die Entwicklung vom 15. Jahrhundert bis zum 17. Jahrhundert
Eine Seminararbeit zur Entwicklung der deutschen Groß-und Kleinschreibung als Teil des Normierungsprozesses der Orthographie muss den Entwicklungsprozess des Frühneuhochdeutschen hin zur neuhochdeutschen Schriftsprache thematisieren. Zunächst möchte ich die Positionen zur Entwicklung der neuhochdeutschen Schriftsprache von Müllenhoff, Burdach und Frings kurz referieren und anschließend die Position in der neueren Sprachforschung darstellen. Martin Luthers Einfluss auf die Entwicklung der Groß- und Kleinschreibung soll, im Zusammenhang mit der Erfindung des Buchdrucks, in Punkt 3.2 dieser Seminararbeit behandelt werden.
3.1 Zur Entstehung der neuhochdeutschen Schriftsprache
Nach Besch liegt eine Reihe von Erklärungsprozessen zur Entstehung der neuhochdeutschen Schriftsprache vor. Karl Müllenhoff vertritt die Theorie, dass sich die Schriftsprache kontinuierlich seit dem frühen Mittelalter kontinuierlich entwickelte. Diese Entwicklung sei nach Müllenhoff, stark an die kaiserlichen Machtzentren gebunden gewesen und erfolgte in fünf Etappen. Am Ende dieser Etappen steht nach Müllenhoff die Annäherung der Schriftsprache an die habsburgische und sächsische Kanzlei, was eine günstige Ausgangsbasis für Luther darstellte.
Konrad Burdach lehnt Müllenhoffs These vollständig ab. Nach Burdachs Ansicht ist die neuhochdeutsche Schriftsprache eine neue Schöpfung, die sich durch besondere kulturelle Umstände entwickeln konnte (vgl. Besch 2009, S. 61). Dieser kulturelle Nährboden fand sich nach Burdach im Prag des 14. Jahrhunderts unter Kaiser Karl IV. Die Einflüsse des Frühhumanismus und der kaiserlichen Kanzlei führten zu Ausgleichstendenzen in der Schreibung sowie dem Ausbau der Syntax. Laut Burdach liegt der neuhochdeutschen Schriftsparche keine Mundart zugrunde, da diese sich nicht als Grundlage einer Kultursprache eigne. Diese Kultursprache der Prager Kanzlei nahm erheblichen Einfluss auf die kursächsische Kanzlei.
Das dritte Erklärungsmodell stammt von Theodor Frings. Frings sah den Ursprung der neuhochdeutschen Schriftsprache, im Gegensatz zu Burdach, gerade in dem Gebrauch der Mundarten begründet. Siedler aus dem Norden, Westen und Süden Deutschlands, kolonialisierten im 11. Bis 13. Jahrhundert das Gebiet Obersachsens und Schlesiens. Durch Verständigungszwänge erfolgte die Bildung einer kolonialen Ausgleichssprache (vgl. Besch 2009, S. 62). Diese gesprochene koloniale Ausgangssprache entwickelte sich nach Frings zur Sprache der Schreiber und wurde schließlich durch Luthers Bibelübersetzungen in ganz Deutschland verbreitet.
Diese Thesen können nach heutigem Forschungsstand als widerlegt bezeichnet werden. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass sich eine Schriftsprache kontinuierlich über mehrere Jahrhunderte hinweg entwickelt, wie dies von Müllenhoff vertreten wird. Burdach erkannte mit seiner Prag-These zwar einen wichtigen Ansatz schriftsprachlichen Ausgleichs im 14. Jahrhundert, überschätzte dabei jedoch die Einheitlichkeit und die Rolle des Frühhumanismus. Frings These klingt plausibel. Zu bezweifeln ist allerdings, dass ein sprachlicher Ausgleich bereits zu einem so frühen Zeitpunkt erfolgen konnte (vgl. Besch 2009, S. 63).
Eine Nachzeichnung der Entwicklung der neuhochdeutschen Schriftsprache gestaltet sich extrem schwierig. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Spanien oder England ist der Weg zur Spracheinheit in Deutschland nur schwer überschaubar. Deutschland war bis 1871 in einzelne Territorien zerstückelt und besaß lange kein politischwirtschaftlich- kulturelles Zentrum, das auch bezüglich der Sprech- und Schreibsprache Vorbildcharakter besaß (vgl. Besch 2009, S. 63 f.). Deutschland ging im Vergleich zu anderen europäischen Ländern einen schwerer erkennbaren Sonderweg. Die Entwicklung der neuhochdeutschen Schriftsprache wurde nicht durch ein dominierendes Kulturzentrum oder Herrscher bestimmt, sondern letztlich durch die Bibelübersetzung Luthers (vgl. Besch 2009, S. 72).
Die Grundlage bildete der ostmitteldeutsche Sprachraum, der stark mit dem ostfränkischen und ostoberdeutschen Sprachraum verbunden war. Dieser Sprachraum zeichnete sich besonders durch seine Offenheit für Sprachkontakt und Sprachausgleich aus (vgl. die Besiedelungsthese Frings). Des Weiteren ist ein Sprachausgleich zwischen Obersächsisch und Ostoberdeutsch nachgewiesen. Im ostmitteldeutschen Sprachraum herrschte eine Schreiballiaz zwischen Nord und Süd, das bedeutet, dass ein Ausgleich zwischen den Schriftsprachen der Meißnischen Kanzlei Kurfürst Friedrich des Weisen (vgl. Punkt 2.2) und der Kaiserlichen Kanzlei Maximilians in Wien hergestellt wurde. Luther steht demnach mitten in der Entwicklung einer Überregionalität und greift diese auf. Ein weiterer Faktor für die Entwicklung der neuhochdeutschen Schriftsprache ist, dass Luther das Deutsche in den Status einer bibelwürdigen Sprache erhob. Des Weiteren zeichnete er sich durch eine enorme Sprachmächtigkeit aus, die aus lebenslanger Spracharbeit resultierte (vgl. Besch 2009, S. 69). Luther war also keinesfalls der Schöpfer der neuhochdeutschen Schriftsprache, da diese aus keinem Schöpfungsakt eines einzelnen Menschen hervorging (vgl. Ernst 2005, S. 163). Im Deutschen Siedelungsgebiet gab es vielmehr verschiedene Sprachlandschaften, die in unterschiedlichen Zusammenhängen standen. Die neuhochdeutsche Schriftsprache basiert auf keiner einzelnen Sprachlandschaft, sondern weist Zusammenhänge zwischen dem Ostmitteldeutschen und Ostoberdeutschen auf (vgl. Ernst 2005, S. 173). Luther berücksichtigte diese Sprachlandschaften, um seine Botschaft für so viele Menschen wie möglich verständlich zu machen. Es ist somit unbestritten, dass Luther einen großen Einfluss auf die Entwicklung der neuhochdeutschen Schriftsprache ausübte. Der Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Großschreibung und Luther sowie des Buchdrucks wird nachfolgend erläutert.
3.2 Die Entwicklung der Groß- und Kleinschreibung im 15. und 16. Jahrhundert
Die Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern aus Metall durch Gutenberg um 1450 stellte eine zusätzliche entscheidende Voraussetzung für die „Verschriftlichung“ des sprachlichen Lebens dar. Erstmals erhielten große Teile der Bevölkerung durch rascher und vor allem günstiger herzustellende Bücher und Schriften Zugang zum geschriebenen Wort. Des Weiteren beginnt mit der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern aus Metall die Steigerung des Einflusses der Buchdrucker auf die Schreibung (vgl. Scheuringer 1996, S. 17). Mit Beginn des Buchdrucks tauchten auch die ersten Regelwerke zu orthographischen Teilbereichen auf (in erster Linie zur Interpunktion) (vgl. Scheuringer 1996, S. 24). Die Notwendigkeit, die neuhochdeutsche Schriftsprache zu beherrschen um somit die Bibel lesen zu können, förderte gleichzeitig die Auseinandersetzung mit der deutschen Orthographie. Die Substantivgroßschreibung wurde seit dem 16. Jahrhundert von den Druckern verwendet und damit weder von Grammatikern noch von Schulmeistern eingeführt und durchgesetzt. Diese Durchsetzung lässt sich an zwei Beispielen anschaulich verdeutlichen. Die Gutenbergbibel von 1455 stand noch am Anfang der Entwicklung der Substantivgroßschreibung (es wurden Eigennamen und der Name Gottes kleingeschrieben). Der „Teuerdank“ dagegen, ein Prachtband aus dem Jahr 1517, weist einen ständisch verteilten Versaliengebrauch auf. Personen ohne ständischen Rang, wurden in dieser Schrift kleingeschrieben, obwohl sie zu den Hauptcharakteren zugeordnet werden können (vgl. hierzu die Schreibweise Künig, Held und Ritter im Gegensatz zu knecht, pawr und schreiber). Die Großschreibung ist in diesem Prachtband ein Mittel zur thematischen und affektiven Auszeichnung von Begriffen (so wurden die Substantive Jagd und Jäger ebenfalls großgeschrieben, da der Kaiser eine persönliche Bindung zu diesen Substantiven hatte) (vgl. Scheuringer 1996, S. 31 f.).
Die Verwendung der Substantivgroßschreibung durch die Drucker erfolgte zwar ohne vorformulierte Regel, jedoch bewusst: Der Versaliengebrauch erfordert beim Setzen einen gezielten Griff in den Versalienkasten und kann demnach nicht wahllos erfolgen. Die Drucker handelten also nach einer tendenziellen Regel, die bei wichtigen und folgereichen Drucken angewendet wurde (vgl. Scheuringer 1996, S. 31). Sattler, ein Grammatiker des 16. Jahrhunderts, befragte die Schriftsetzer nach der Funktion der Substantivgroßschreibung. Die Antwort lautete, dass auch der Einfältige durch die Verwendung von Großbuchstaben besser verstehen könne (vgl. Scheuringer 1996, S. 30).
Arbeit zitieren:
Dorothee Schaible, 2011, Geschichte der deutschen Orthographie am Beispiel der Klein- und Großschreibung, München, GRIN Verlag GmbH
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