

überprüfen. Und weil jeder von der Richtigkeit seines eigenen Verfahrens überzeugt ist, könnten sie sich nicht einigen, nach welchen Maßstäben der Streit gelöst werden soll. Auch würden sie sich gegen die das Verfahren des anderen wehren, da sie dessen Zuverlässigkeit und Fairness nicht kennen.
Man könnte zwei Fälle unterscheiden: Im ersten wäre eine Personen stärker als die andere. Diese Stärke kann sowohl physisch, als auch intellektuell oder rhetorisch sein und hilft dem der sie besitzt dabei, den anderen zu zwingen, dass das von ihm vertretene Verfahren angewendet wird. Gegebenfalls muss eine Entschädigung 2 geleistet werden. Es könnte aber sein, dass der Starke diese nicht leisten kann oder sie falsch (aus Sicht der unterlegenen Person) bestimmt hat. Wenn nun die Person, deren Verfahren verboten wurde, versuchen würde den Stärkeren dafür zu bestrafen, dass er ein (wiederum aus Sicht der unterlegenen Person) unsicheres Verfahren angewendet und keine ausreichende Entschädigung geleistet hat, dann könnte er aufgrund seiner Stärke die Strafe abwehren. Aber da jeder das Recht hat, andere von der Verletzung von Rechten abzuhalten, könnte andere sich zusammenschließen, somit stärker wären als die vorher stärkere Person, und ihr die Strafe auferlegen. So dass niemand sein Recht ungestraft durchsetzten könnte. 3 Im nächsten Fall wären beide Personen in etwa gleich stark. Beide würden sich über die Frage streiten, aber keiner könnte sich durchsetzen. Entweder müssten sich die Konfliktparteien auf einen Kompromiss einigen, was aber nicht immer möglich ist, oder sie müssten einfach aufgeben, ihr Recht in dieser Frage weiter zu verfolgen (die Folge wäre, dass die Rechte beider nicht durchgesetzt wurden), wenn die Kosten der Fortsetzung des Konflikt den Gewinn seiner Lösung übersteigen würde. Sollte aber die Lösung der Streitfrage für wenigstens eine der Personen sehr wichtig sein, könnte sie nach Verbündeten suchen, um stärker als die jeweils andere zu werden. An dieser Stelle befänden sich die Personen wieder beim ersten Fall. Wir sehen, dass man auch in einem Naturzustand nicht davor geschützt ist, dass Starke (oder Mächtige) entscheiden können was erlaubt und was nicht erlaubt ist. In Nozicks Schutzvereinigungssystem wird dieses Problem nur um eine Ebene nach oben verschoben: Die vorherrschenden Schutzorganisation hat die größte Macht und kann deswegen festlegen, welche Handlungen erlaubt und welche verboten werden
2 Nach Nozick gilt, dass eine Benachteiligung, die das Verbot einer risikobehafteten Tätigkeit mit sich bringt,
ausgeglichen werden muss (Nozick, R., 2006, 120-121).
3 Das setzt voraus, dass sich genug Personen finden würden, die bereit sind der schwächeren zu helfen.
Arbeit zitieren:
Jan Hoppe, 2007, Hat man durch Macht das Recht auf Durchsetzung von Verboten?, München, GRIN Verlag GmbH
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