Abschlussarbeit von Claudia Liebeswar LK Sozialstaatstheorien, SS11
(2001-1) in einer offiziellen Presseaussendung im Zuge der Kampagne, solidarisch erfolgen, indem jeder entsprechend seiner finanziellen und sozialen Lage unterschiedliche Beträge beizusteuern hätte.
Es stellt sich nun die Frage, wie sich jene, selbstredend stark zusammengefassten Ziele, mit den unterschiedlichen Ansätzen der seit den 1950ern entstandenen und systematisierten Sozialstaatstheorien vereinbaren und argumentieren lassen. Ohne Zweifel lässt sich die Bedeutung, die dem Begehren von Initiatoren- und Unterstützerseite beigemessen wurde, durch den interessen- und konfliktzentrierten Ansatz der sozialen Bewegungen nachvollziehen. Jener betont demokratische Prozesse als grundlegend für die Entstehung und Ausgestaltung eines Sozialstaats. Durch jene nämlich können Gruppeninteressen ökonomisch benachteiligter und marginalisierter Schichten artikuliert und schließlich durchgesetzt werden. Dies ist umso bedeutsamer, als ein kapitalistisches System aufgrund der Profitorientierung der Akteure und der Veränderung des Arbeitskräftebedarfs zwangsläufig „Wandel, Fluktuation und Arbeitslosigkeit“ (Piven/Cloward, 1971/77: S.76) beinhaltet, was, in Verbindung mit spezifischen Ereignissen und Krisen, periodisch verheerende Ausmaße annehmen kann. Dies ist, um Revolten zu vermeiden, durch staatliche Unterstützung zu bekämpfen. (Vgl. ed.: S.78-80) Arbeitslosenhilfe ist nun aber auch für die Initiatoren des betreffenden Volksbegehrens ein äußerst wesentlicher Bestandteil der sozialstaatlichen Aufgaben. (Vgl. Schulmeister, 2001-2) Es scheint aufgrund all dessen nicht verwunderlich, dass die Wiederbelebung des Volksbegehrens ausgerechnet im Jahre 2008, als die Konsequenzen der von den Vereinigten Staaten ausgehende Finanz- und Wirtschaftskrise ersichtlich waren, angedacht wurde. (Vgl. Zielina, 2008)
Die Initiatoren und Unterstützer glaubten offensichtlich an die vom Volk ausgehende Macht und die Notwendigkeit sozialstaatlichen Eingreifens, was deutlich mit dem Ansatz sozialer Bewegungen korrespondiert. Jedoch muss einschränkend auch gesagt werden, dass jene staatliche Fürsorge durchaus auch den Effekt haben kann, dass Arbeitnehmer unter Druck gesetzt werden, sind wohlfahrtsstaatliche Unterstützungen doch zwangsweise an bestimmte Bedingungen gekettet, welche in der Vergangenheit zwar national und temporal unterschiedlich, stets aber vorhanden waren. (Vgl. Piven/Cloward, 1971/77: 97-102) Insofern scheint die durch die Initiatoren des Volksbegehrens erfolgte Dichotomisierung zwischen sozialstaatlichen und neoliberalen Elementen (Vgl. Schulmeister, 2001-2) deutlich zu radikal und nicht komplett mit dem Ansatz der sozialen Bewegungen vereinbar. Zweitens scheint es mir problematisch zu sein, von welchen Akteuren ausgegangen wird. Der konfliktzentrierte
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Ansatz sozialer Bewegungen, wie oben genannte Autoren Piven und Cloward ihn vertreten, stellt marginalisierte, lohnarbeitende, ärmere Schichten, deren politisches Gewicht durch die Gefahr eines Aufruhrs dargestellt wird, in den Vordergrund, während die Initiatoren des Volksbegehrens eindeutig aus akademischen Kreisen kamen, daher vermutlich einen spezifischen ökonomischen Hintergrund haben und mit oben genannter Volksschicht nur wenig gemein haben. Auch die Beteiligung von parteilichen Institutionen passt nicht in das Bild, das beispielsweise Piven und Cloward schufen.
Die Propagierung eines gesellschaftlichen - weil: direktdemokratischen - Engagements im Zuge des Volksbegehrens auf der einen Seite und die Kritik an rein gesellschaftszentrierten Ansätzen, welche durch Vertreter des institutionenzentrierten Ansatzes der endogenen Faktoren artikuliert wurde, auf der anderen Seite, lässt eine Verknüpfung der beiden unwahrscheinlich erscheinen. Und doch zeigt die Tatsache, dass im Falle des Volksbegehrens von 2002 für die Kritikäußerung ein demokratisches, politisches Instrument gewählt wurde, mit dem, anstelle des Aufruhres, welchen Piven und Cloward beschreiben, eine friedliche Demonstration der Forderungen und eine Beeinflussung des Nationalrates zugunsten einer sozialstaatlichen Gesetzgebung bewirkt werden sollte, dass staatliche Strukturen geachtet und genutzt wurden. Innerhalb des spezifischen Institutionengefüges wird eine Umverteilung und eine veränderte Prioritätensetzung angestrebt. Insofern wird also die herausragende Machtposition des aktiven Staates anerkannt, während dessen Vormachtstellung aber nicht als ausschließlich angesehen wird. Das Anschauungsmodell wird, durch das Moment der Einbeziehung der breiten Bevölkerung durch die Notwendigkeit des Sammelns von Unterstützungserklärungen, zu einem multidimensionalen. Dies liegt völlig im Sinne des Ansatzes der endogenen Faktoren. (Vgl. Weir/Skocpol, 1985: S.107-109) Das Volksbegehren steht also fest in der Tradition jener beiden Sozialstaatstheorien, deren Konzepte zu Genese und Erfolg von sozialstaatlichen Modellen in den Forderungen und Beweggründen der Initiatoren fusioniert scheinen. Eine dritte Parallele gestaltet sich etwas anders, erklärt sie doch sowohl den Ursprung, als auch den Misserfolg des Begehrens zumindest teilweise.
Die Initiatoren führten die fehlende Identifikation des österreichischen Staates mit sozialstaatlichen Elementen bereits in ihren Presseaussendungen der Jahre 2001 und 2002 auf die neoliberale Orientierung der gesamten Europäischen Union zurück. Jene nämlich schwäche durch kapitalorientierte Sparpakete den Sozialstaat und verhindere die Absicherung benachteiligter Gruppen. (Vgl. Schulmeister, 2001-2) Jene, immer wieder deutlich gemachte, Verknüpfung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union mit einer Vernachlässigung
Arbeit zitieren:
Claudia Liebeswar, 2011, "Sozialstaat Österreich", München, GRIN Verlag GmbH
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