I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis. III
Tabellenverzeichnis IV
Dankesworte. V
1. Einführung 1
1.1 Problemstellung 2
1.2 Kapitelübersicht 3
2. Die neuen Basler Eigenkapitalvereinbarungen 4
2.1 Die Geschichte von Basel II. 4
2.2 Die drei Säulen der Neuen Eigenkapitalvereinbarungen. 8
2.2.1 Mindestkapitalanforderungen 9
2.2.2 Überprüfungsverfahren durch die Bankenaufsicht 10
2.2.3 Marktdisziplin 13
2.3 Rating unter Basel II. 14
2.3.1 Der Standardansatz. 15
2.3.2 Der IRB-Ansatz 17
3. Leasing in Österreich 18
3.1 Definition von Leasing. 18
3.1.1 Anwendung von Leasing 20
3.1.2 Geschichtlicher Hintergrund 20
3.1.3 Einordnung von Leasing in die betriebliche Finanzierung. 21
3.1.4 Leasing in Österreich 23
3.2 Formen des Leasing. 24
3.2.1 Operating-Leasing 28
3.2.2 Finanzierungs-Leasing 29
3.3 Betriebswirtschaftliche Aspekte des Leasings 30
3.3.1 Pro Leasing 30
3.3.1.1 Finanzierungsargumente. 30
3.3.1.2 Steuerliche Argumente 32
3.3.1.3 Qualitative Argumente. 32
3.3.2 Contra Leasing 33
4. Leasinggesellschaften unter der Betrachtung von Basel II 34
4.1 Definition von Leasinggesellschaften. 38
4.2 Bedeutung von Leasinggesellschaften. 39
4.2.1 Leasing unter Basel I 39
4.2.2 Leasing unter Basel II. 40
4.3 Bevorzugung von Leasinggesellschaften. 40
5. Kalkulation von Leasinggesellschaften 42
5.1 Mindestmargenkalkulation. 43
5.2. Kostenzurechnungen in der Leasingkalkulation 45
5.2.1 Refinanzierung 45
5.2.2 Risikokosten 46
II
5.2.2.1 Arten von Risiken 47
5.2.2.2 Berechnung der Risikokosten. 48
5.2.3 Verwaltungs - und Betriebskosten. 48
5.2.4 Overheadkosten. 50
5.2.5 Eigenkapitalkosten. 50
5.2.6 Gewinnmarge 51
5.3 Abschließende Betrachtung 52
5.4 Kurzbeispiel einer Kalkulation. 53
5.5 Zinsszenario nach Basel II. 56
6. Risikobetrachtung von Leasinggesellschaften. 58
6.1 Bonitätsrisiken 61
6.2 Objektrisiken. 64
6.3 Marktrisiken 66
6.4 Sonstige Risiken. 67
6.4.1 Zinsänderungsrisiken. 67
6.4.2 Währungsrisiken 68
6.4.3 Risiken rechtlicher Natur. 68
6.5 Schlussbemerkungen. 68
7. Verteilung des Risikos bei Leasinggesellschaften 69
7.1 Definition des Diversifikationseffekts 69
7.2 Wirksamkeit des Diversifikationseffekts 71
7.3. Übertragbarkeit des Diversifikationseffekts auf
Leasinggesellschaften. 74
8. Vorteile von Leasinggesellschaften nach Basel II 76
8.1 Eigenkapitalunterlegung von Leasinggesellschaften. 76
8.2 Ausnützen des Diversifikationseffekts. 77
8.3 Weitere Argumente für Leasing. 77
9. Fazit und Zukunftsaussichten 78
Literaturverzeichnis A
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Chronologie der Basler Eigenmittelvorschriften.
Abbildung 2: Die drei Säulen des neuen Basler Akkords
Abbildung 3: Bemessungsverfahren der Risiken unter Basel II
Abbildung 4: Systematisierung der Finanzierung
Abbildung 5: Geschäftstätigkeit von Leasinggesellschaften.
Abbildung 6: Darstellung des neuen Anwendungsbereichs der
Eigenkapitelvereinbarung
Abbildung 7: Kalkulationsschema zur Mindestmargenberechnung.
Abbildung 8: Typische operative Risiken im Leasinggeschäft
Abbildung 9: Systematik des Instrumentariums der Risikofinanzierung.
Abbildung 10: Darstellung eines einfachen Aktienportfolios.
Abbildung 11: Skizze zweier individueller Wertpapiere und aller möglichen
Kombinationen.
Abbildung 12: Zusammenhang zwischen der Anzahl der Wertpapiere im
Portfolio und der Varianz seiner Rendite
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Eigenkapitalunterlegung unter Basel I...........................................7
Tabelle 2: Differenzierung der Bonität anhand externer Ratings ...................16
Tabelle 3: Leasingneugeschäft 1997 - 2002 ................................................23
Tabelle 4: Leasing-Bestand 2001 - 2002.....................................................24
Tabelle 5: Vereinfachte Darstellung einer Bilanz ..........................................53
Tabelle 6: Vereinfachte Darstellung einer GuV .............................................53
Tabelle 7: Beispielhafte Ermittlung eines Zinssatzes ....................................55
Tabelle 8: Kalkulation einer freien Leasinggesellschaft mit guter Bonität.......56
Tabelle 9: Kalkulation einer freien Leasinggesellschaft mit mittelmäßiger
Bonität ................................................................................................57
Tabelle 10: Kalkulation einer freien Leasinggesellschaft mit schlechter Bonität
...........................................................................................................57
Dankesworte
Ich möchte an dieser Stelle einigen Personen danken, die mehr oder weniger dazu beigetragen haben, dass diese Diplomarbeit Gestalt angenommen hat.
Herrn Mag. Ludwig Hillinger, der durch seinen Status als Diplombetreuer und seine Ideen wesentlichen Anteil am Gelingen dieser Arbeit hat.
Herrn Mag. (FH) Alexander Steinacher, der mir durch sein Beispiel und seine Ratschläge ebenfalls eine große Unterstützung war.
Ich danke auch den Kollegen des Jahrganges IWM-B 1999, die ich nicht namentlich erwähne.
Zu großen Dank bin ich auch meiner Frau Sonja und meinen Kindern verpflichtet, die mich immer unterstützten und einige Wochen in der intensiven Phase der Diplomarbeit mitleiden mussten. Ohne sie wäre das Fertigstellen der Arbeit erheblich erschwert worden.
Leasing nach Basel II 1
1. Einführung
Kleine Veränderungen bewirken oft Großes.
Dies trifft nicht nur auf Abstraktes zu, sondern auch auf tatsächliche, tagtägliche Vorgänge, wie sie zum Beispiel in der Finanzwelt ablaufen. Zunehmender Wettbewerb in der Bankenbranche bringen Entwicklungen mit eklatanter Intensität mit sich, die vor zehn Jahren noch undenkbar waren. Die Mischung aus einer Globalisierung, die Ländergrenzen fast unsichtbar werden lassen, unterstützt von einer rasenden Entwicklung in den Informations- und Kommunikationstechnologien und verstärktem Wettbewerb, ermöglichen völlig neue Perspektiven der Unternehmensfinanzierung. Banken konkurrieren zunehmend mit Fondsgesellschaften, Pensionskassen und Versicherungen. Zunehmend holen sich Unternehmen direkt am Kapitalmarkt Geld, ohne ein Geldinstitut als Zwischenstation einzuschalten. Die Bedeutung dieses Marktes lässt Anpassungen in den Finanzierungsstrukturen zu, die Unternehmen erlauben, mehrere Alternativen in Anspruch zu nehmen. Die - unter dem landläufigen Begriff verstandene - „Hausbank“ gerät zunehmend unter Druck, allen Bedürfnissen der Unternehmerkunden gerecht zu werden.
Insolvenzen von Banken haben aber schweren, negativen Einfluss auf jede Volkswirtschaft, sodass ein Konsortium der finanzstärksten Länder der Welt sich zu einer Interessensgemeinschaft zusammengeschlossen hat. Der Baseler Ausschuss hat bereits im Jahre 1988 weitreichende Kriterien für die Eigenkapitalunterlegung von Finanzierungen der Banken und Kreditinstitute beschlossen. Eine Neuregelung dieser Bestimmungen findet nun Beachtung im zweiten Konsultationspapier dieses Ausschusses, auch kurz Basel II genannt.
Im Zuge reger Diskussionen zur Finanzierung nach der Einführung von Basel II wird häufig Leasing als Alternative genannt. In der Tat kann Leasing zur Verbesserung der Außendarstellung eines Unternehmens herangezogen werden, wenngleich Rating-Agenturen Leasingverpflichtungen sehr wohl in die Bewertungen einfließen lassen. Zudem ist Leasing bereits lange bei vielen Unternehmen fixer Bestandteil der Finanzierung. Leasing ist bereits seit
Leasing nach Basel II 2
Jahrzehnten in Österreich zu finden. Besonders die hohe Flexibilität und die bilanzentlastende Wirkung haben dem Leasing zu einem starken Aufschwung verholfen.
1.1 Problemstellung
Mit der vorliegenden Arbeit soll nun untersucht werden, wie Basel II Einfluss auf Leasinggesellschaften und in weiterer Folge auf Leasingverträge nimmt. Die weiteren Kapitel sollen Aufschluss darüber geben, welche Stellung Leasing in den neuen Baseler Eigenkapitelvereinbarungen hat bzw. haben wird.
Es wird geklärt, ob Leasinggesellschaften den Kreditinstituten zugerechnet werden und somit die Eigenkapitelunterlegungen von Basel II herangezogen werden müssen. Zudem soll bewiesen werden, dass Leasing eine echte Finanzierungsalternative gegenüber der herkömmlichen Kreditfinanzierung ist und darüber hinaus Leasinggesellschaften die internen Zinsen günstiger kalkulieren können als Kreditinstitute. Um dem wissenschaftlichen Anspruch zu entsprechen soll hierbei folgende Hypothese, die aus zwei Teilen besteht, aufgestellt werden:
- Leasinggesellschaften zählen nicht zu den Kreditinstituten, deshalb greifen die Eigenkapitalvorschriften von Basel II nicht. Aufgrund der geringeren Eigenmittel können Leasinggesellschaften günstiger kalkulieren als Kreditinstitute.
- Des Weiteren reduziert sich der Risikofaktor, der bei Leasinggesellschaften aufgrund des Massengeschäftes sehr verteilt ist, sodass weniger Risikokosten in die Zinsberechnung einfließen.
Somit wird die Behauptung aufgestellt, dass Leasinggesellschaften nach der Einführung von Basel II Leasing billiger anbieten können als Kreditinstitute die Kreditfinanzierungen.
Leasing nach Basel II 3
1.2 Kapitelübersicht
Aufgrund der vorangegangenen Ausführungen in Kapitel 1 werden nun darauf aufbauend, in Kapitel 2 die Grundlagen dieser Thematik näher gebracht. Zu Beginn steht ein Überblick der neuen Eigenkapitalvereinbarungen des Baseler Ausschusses im Vordergrund.
Danach wird in Kapitel 3 Leasing als solches definiert und ein Einblick in die Welt der Leasingfinanzierung gegeben. In Kapitel 4 werden dann Leasinggesellschaften im besonderen Blickwinkel von Basel II beleuchtet und deren Stellung hervorgehoben. Wichtig ist in Kapitel 5 danach, wie Leasinggesellschaften im Detail kalkulieren.
In Kapitel 6 steht das Risiko im Vordergrund. Wie betrachten Leasinggesellschaften das Risiko und wie betrachten Refinanzierungsinstitute die Leasinggesellschaften. Noch tiefer in die Materie wird in Kapitel 7 gegangen. Wie wichtig das Thema Risiko bei Leasinggesellschaften erscheint, wird anhand des so genannten Diversifikationseffekts dargebracht. Kapitel 8 soll noch einmal die wichtigsten Argumente zusammenfassen und zur Klärung und Beweis der Hypothese beitragen. Schlussendlich wird in Kapitel 9 ein Fazit gezogen und ein kleiner Ausblick in die Zukunft gewagt.
Leasing nach Basel II 4
2. Die neuen Basler Eigenkapitalvereinbarungen
Kreditausfälle gefährden das Bestehen der Banken. 1 Diese Tatsache ließen die großen Wirtschaftsmächte Vorsorge treffen, die die Einlagen und die Kunden der Banken besser schützen sollen. Die Schaffung einer
Eigenkapitalunterlegung des Kreditvolumens war bereits der erste Schritt. Dieses starre System war aber nur in der Anfangsphase wirksam. Schon bald wurden Reformen angedacht, die sich später zu einer dynamischen Anpassung der Eigenkapitalunterlegung entwickelten.
Zum derzeitigen Stand befindet sich der neue Basler Akkord in einer Strukturierungsphase. Letzte Zweifel sollen ausgeräumt und alle Randpunkte erläutert und festgelegt werden.
2.1 Die Geschichte von Basel II
Im Jahre 1974 wurde von den Zentralbanken der G10-Staaten eine Vereinigung in Kraft gesetzt der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. 2 Dieser Ausschuss trifft sich regelmäßig viermal im Jahr unter dem Vorsitz des Präsidenten der Federal Reserve Bank of New York, William J. McDonough. Aus diesem Ausschuss haben sich etwa 30 verschiedene Arbeitsgruppierungen und Task Forces gebildet, die ebenfalls mehrmals im Jahr tagen. Der Ausschuss besteht aus folgenden Mitgliedsstaaten:
1 Vgl. Munsch/Weiß, 2000, S. 33.
2 Vgl. Bruckner/Hammerschmied, 2003, S. 36f.
Leasing nach Basel II 5
- Belgien - Luxemburg
- Niederlande - Kanada
- Spanien - Frankreich
- Schweden - Deutschland
- Schweiz - Italien
- Großbritannien - Japan
- Vereinige Staaten 3
Österreich ist als Nationalbank in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, kurz BIZ, vertreten, aber nicht im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. 4
In erster Linie wird eine einheitliche und international anwendbare Bankenaufsicht verfolgt, die bestimmten Regulationen unterliegen. Zusätzlich wird die Umsetzung dieser Regeln durch den Ausschuss gefördert, wobei deren Beschlüsse keine gesetzgebende Wirkung haben. Die Ergebnisse dieses Ausschusses sind jedoch Aufsichtsstandards, Richtlinien und Empfehlungen, die in den nationalen Gesetzgebungen Niederschlag finden sollen. Letztlich entscheiden die betroffenen Staaten eigenverantwortlich und in Abstimmung mit den individuellen Gegebenheiten, ob und inwiefern die Empfehlungen umgesetzt werden.
Die Beschlüsse des Basler Ausschusses decken einen großen Bereich an finanziellen Problemstellungen im Bankenbereich ab. 5 Wobei hier vorrangig ein Ziel verfolgt wird, nämlich eine lückenlose, internationale Bankenaufsicht zu etablieren. Erreicht werden soll dies durch zwei Hauptprinzipen: keine fremde Bankenvereinigung soll der Supervision entgehen und diese Supervision muss auf die jeweiligen Gegebenheiten angepasst und angebracht sein. Seit 1975 wurde dahingehend eine große Anzahl an Publikationen verfasst.
1988 wurde eine Maßnahme zur internationalen Harmonisierung der Eigenkapitalunterlegungen von Banken ergriffen. Begründet wurde dies durch
3 Vgl. o.V., URL: http://www.bis.org/bcbs/aboutbcbs.htm [19.03.2003].
4 Vgl. Bruckner/Hammerschmied, 2003, S. 37.
5 Vgl. Keiner, 2001, S. 31.
Leasing nach Basel II 6
die Besorgnis der G10-Staaten, dass das Eigenkapital der wichtigsten Banken weltweit durch Verdrängungswettbewerb auf einen gefährlichen Tiefstand gefallen war. Auch Banken müssen sich den grundlegenden,
betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen beugen, was bedeutet, dass Verluste mit Eigenkapital abgefedert werden müssen. 6
Der Basler Akkord von 1988, auch als Basel I bekannt, sah vor, dass international tätige Banken in den G10-Staaten zu einem Korb von Aktiva, die aufgrund unterschiedlicher Risiken gemessen werden, zumindest 8% Eigenkapital halten. 7
Die zwei Hauptziele von Basel I waren eben die Sicherung der Eigenkapitalausstattung auf der einen Seite, als auch die Schaffung harmonisierter Wettbewerbsbedingungen insofern, dass Banken ohne die geforderten Eigenkapitalunterlegungen nicht expandieren konnten. Die Empfehlungen des Basler Ausschusses wurden in den neunziger Jahren weltweit anerkannt und fanden in weit über 100 Ländern Anwendung als akzeptierter Standard im Bankwesen.
Doch schon bald kamen unerfreuliche Aspekte von Basel I zu Tage. Banken entwickelten raffinierte Methoden zur Messung des ökonomischen Kapitals. Die standardisierten Risikogewichte konnten das tatsächliche Ausfallsrisiko nicht abbilden und f ührten daher zu Fehlsteuerungen im Kapitalverkehr. 8 Werthaltige Aktiva wurden aus der Bilanz entfernt und so die Qualität der Bankkreditportfolios gesenkt. Zudem werden im Basler Akkord von 1988 Sicherheiten und Garantien zur Minderung des Kreditrisikos nicht ausreichend berücksichtigt. Nach einer Novelle im Jahre 1996 wurden die Marktpreisrisiken berücksichtigt und in Basel I aufgenommen. Trotzdem schien eine grundlegende Revision der Eigenkapitalvereinbarungen unausweichlich. 9
6 Vgl. o.V., URL: http://www.bundesbank.de/bank/download/pdf/explanatory_g.pdf
[19.03.2003].
7 Vgl. Bruckner/Hammerschmied, 2003. S. 38.
8 Vgl. Wambach/Rödl, 2001, S. 23f.
9 Vgl. Bruckner/Hammerschmied, 2003, S. 48f.
Leasing nach Basel II 7
Daraufhin beschloss der Basler Ausschuss im Juni 1999 10 , in einem ersten Konsultationspapier, drei grundsätzliche Neuerungen. Der Hauptgedanke hierbei war eine Verbesserung und Intensivierung des Risikomanagements der Banken. Vor allem die standardisierten Risikogewichte sollen durch verbesserte Methoden der Risikobestimmung ersetzt werden und dadurch wird das tatsächliche Risiko zuverlässiger ermittelt. 11
Durch große Resonanz auf diese erste Vorlage, vor allem durch deutsche Interventionen, legte der Basler Ausschuss im Januar 2001 das zweite Konsultationspapier vor, das einige Verbesserungen enthielt. Dieser Entwurf erhielt die bekannte Bezeichnung Basel II. Die ursprünglich vorgesehene Einführung der neuen Regeln im Jahre 2004 wurde bald darauf auf das Jahr 2005 anberaumt. Jedoch wird von der Annahme ausgegangen, dass aufgrund heftiger Diskussionen im Mittelstandsbereich, die Implementierung nicht vor 2006 stattfinden wird. Die Basler Empfehlungen sollen sodann in Europa mittels EU-Richtlinien in den nationalen Gesetzen umgesetzt werden.
10 Vgl. o.V., URL: http://basel2.oenb.co.at/basisinfo/entstehungsgeschichte.htm
[20.03.2003].
11 Vgl. Bruckner/Hammerschmied, 2003, S. 51.
12 Quelle: Partsch/Wlaschitz, 2003, S. 7.
Abbildung 1: Chronologie der Basler Eigenmittelvorschriften 13
2.2 Die drei Säulen der Neuen Eigenkapitalvereinbarungen
Doch mit Mindestkapitalanforderungen allein können die Ziele von Basel II nicht verwirklicht werden. Des Weiteren müssen zur Sicherheit und Solidität der Banken zusätzliche Regulationen erbracht werden, die aus drei sich stärkenden Säulen bestehen. 14
13 Quelle: o.V., URL: http://basel2.oenb.co.at/basisinfo/weiterentwicklung.htm
[20.03.2003].
14 Vgl. Wambach/Rödl, 2001, S. 26.
2.2.1 Mindestkapitalanforderungen
Die wohl umfassendste und wichtigste Säule bezieht sich auf die Mindeststandards der Banken was die Eigenkapitalausstattung betrifft. Hierbei steht der Basler Ausschuss dazu, dass grundsätzlich an den Vorgaben von Basel I festgehalten wird. 16
Der Ansatz wird nunmehr um eine differenzierte Betrachtung der Bonität des einzelnen Kreditbewerbers erweitert. Mittels Zuordnung in eine Ratingklasse wird entschieden, welche Kapitalunterlegung das Kreditinstitut vorzunehmen hat. 17 Durch diese Dynamik wird bei Kreditnehmern mit sehr guter Bonität Eigenkapital unter 8% unterlegt, jedoch bei schlechter Bonität wird der Anteil, und somit auch die Kreditkosten, über 8% ansteigen.
Hierbei wird großer Augenmerk auf die Messverfahren zur Risikobetrachtung gelegt. Bereits in Basel I werden jeweils das Marktrisiko, das Kreditrisiko und
15 Quelle: o.V., URL: http://basel2.oenb.co.at/basisinfo/grundlagen.htm [25.03.2003].
16 Vgl. Wambach/Rödl, 2001, S. 26f.
17 Vgl. Keiner, 2001, S. 33.
Leasing nach Basel II 10
das operationelle Risiko herangezogen. Diese Faktoren verbleiben ebenso in Basel II, jedoch mit Neuerungen im Kredit- und operationellen Risiko. Kreditinstitute müssen hierzu verpflichtend ein Ratingverfahren wählen, die Standardmethode oder ein auf einem internen Rating basierender Ansatz (IRB-Ansatz). 18
Die Wahl und Verwendung eines externen oder internen Ratings ist bei international tätigen Banken längst nichts Neues. Hingegen kleinere Banken und Kreditinstitute wird diese Neuerung vor große Probleme stellen, da Rating auch mit hohen Kosten verbunden ist. 19 Externes Rating ist je nach Ruf der Rating-Agentur sehr kostspielig.
2.2.2 Überprüfungsverfahren durch die Bankenaufsicht
Die eigentliche Revolution in den neuen Eigenkapitelvereinbarungen stellt die zweite Säule dar. Die aufsichtlichen Überprüfungsverfahren oder „Supervisory Review Process“ enthalten Prüfmechanismen, die die in der ersten Säule geforderten Mindeststandards auch tatsächlich sichern sollen. Diese wesentliche Ergänzung zu Basel I von 1988 soll sicherstellen, dass jede Bank geeignete Systeme implementiert, um die Risiken gründlich zu bewerten. 20 Es wird an dieser Stelle erwähnt, dass die Aufsicht nicht die Höhe der Eigenmittel feststellt, denn das ist Aufgabe der Banken selbst, sondern lediglich die Angemessenheit der Verfahren soll verifiziert werden. 21
Weiters sieht die zweite Säule zusätzliche Kapitalunterlegungen vor. Um der möglichen Absenkung des erforderlichen Eigenkapitals aufgrund der neuen Regelungen im Kreditrisikobereich, und der damit verbundenen Verringerung des Risikopuffers, vorzubeugen, werden explizite Eigenkapitalunterlegungen gefordert. Konkret handelt es sich um besondere Zinsänderungsrisiken, die
18 Vgl. Wambach/Rödl, 2001, S. 29.
19 Vgl. Bruckner/Hammerschmied, 2003, S. 53.
20 Vgl. o.V., URL:
http://www.bundesbank.de/bank/download/pdf/overview_translation.pdf
[19.03.2003].
21 Vgl. Bruckner/Hammerschmied, 2003, S. 54.
Leasing nach Basel II 11
über das durchschnittliche Risiko hinausgehen. Bisher wurde unter Basel I das Zinsänderungsrisiko nur implizit betrachtet. 22
Zudem verlangt der Basler Ausschuss auch eine eigene Kapitalunterlegung der operationellen Risiken. Im Speziellen sind hier Risiken, zum Beispiel aus der Organisation der Bank, der Qualität der Daten, des Personals und der Risikosteuerung selbst gemeint. Ziel ist es nicht, die Verantwortung auf die Aufsichtsinstanzen zu übertragen, sondern im Gegenteil s oll vielmehr das Management angehalten werden, sich konkreter mit Kontroll- und Risikosteuerungsverfahren zu beschäftigen.
Eigenkapital sollte nicht als Ersatz für diese Verfahren angesehen werden. 23 Künftig sieht das neue Basler Konsultationspapier vor, dass die Banken regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden, sodass sichergestellt wird, dass die verwendeten Verfahren dem Qualitätsanspruch gerecht werden. Es ist das Ziel, dass die geforderten Mindestkapitalausstattungen erst gar nicht unterschritten werden sollen, sondern dass Defizite in den Eigenmitteln frühzeitig erkannt werden sollen und dementsprechende Maßnahmen ergriffen werden. 24
Hierzu wurden vier Grundsätze der Möglichkeiten und Pflichten der Bankenaufsichten entwickelt:
„Grundsatz 1: Banken s ollten ein Verfahren zur Beurteilung ihrer angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zu ihrem Risikoprofil sowie eine Strategie für den Erhalt ihres Eigenkapitalniveaus aufweisen.
Grundsatz 2: Die Aufsichtsinstanzen sollten die bankinternen Beurteilungen und Strategien zur angemessenen
Eigenkapitalausstattung überprüfen und bewerten; Gleiches gilt für die
22 Vgl. Keiner, 2001, S. 45f.
23 Vgl. o.V., URL:
http://www.bundesbank.de/bank/download/pdf/overview_translation.pdf,
[19.03.2003].
24 Vgl. Keiner, 2001, S.46.
Leasing nach Basel II 12
Fähigkeit der Banken, ihre aufsichtsrechtlichen
Eigenkapitalanforderungen zu überwachen und deren Einhaltung sicherzustellen. Die Aufsichtsinstanzen sollten angemessene
aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen, wenn sie mit dem Ergebnis dieses Verfahrens nicht zufrieden sind.
Grundsatz 3: Die Aufsichtsinstanzen sollten von den Banken erwarten, dass sie eine höhere Eigenkapitalausstattung als das aufsichtsrechtlich geforderte Mindestkapital vorhalten, und die Aufsichtsinstanzen sollten die Möglichkeit haben, von den Banken eine höhere als die Mindesteigenkapitalausstattung zu fordern.
Grundsatz 4: Die Aufsichtsinstanzen sollten frühzeitig eingreifen, um zu verhindern, dass das Eigenkapital unter die geforderte
Mindestausstattung fällt, die aufgrund des Risikoprofils einer bestimmten Bank notwendig ist. Sie sollten schnelle Abhilfe fordern, wenn das Eigenkapital nicht erhalten oder nicht wieder ersetzt wird.“ 25
Zusammengefasst kann die zweite Säule wie folgt werden: 26
Die Banken sollen ermutigt werden, ihre Instrumente der Risikosteuerung ständig zu verbessern. Besonders gilt dies für die Risikomanagementsysteme, die einer laufenden Anpassung und Weiterentwicklung an geänderten Parametern bedürfen. Ebenso sollen externe Einflussfaktoren, wie zum Beispiel Konjunkturentwicklungen durch die bankenaufsichtlichen Überprüfungsverfahren abgedeckt werden. Es soll die Kommunikation zwischen Banken und Aufsicht gefördert werden, da diese immerhin die Leistung der Banken beurteilen. Die Bankenaufsicht soll ermächtigt werden, geeignete Maßnahmen zu treffen, die frühzeitig Engpässe in den Kapitalanforderungen unterbinden.
25 o.V., URL: http://www.bundesbank.de/bank/download/pdf/overview_translation.pdf
[19.03.2003], S. 115ff.
26 Vgl. Wambach/Rödl, 2001, S. 36.
Leasing nach Basel II 13
2.2.3 Marktdisziplin
Transparenz und Offenlegung sind geeignete Mittel zur Förderung der Stabilität der Finanzsysteme und zur Stärkung der Marktdisziplin. 27 Demnach sieht die dritte Säule des neuen Basler Akkords, die Marktdisziplin, eine große Anzahl von Vorschriften und Leitlinien vor, die die O ffenlegung der Eigenkapital- und Risikolage des Kreditinstituts vorsehen.
Diese Empfehlungen wurden wie folgt dargelegt:
− Im Rahmen der Eigenkapitalregelungen müssen ausführliche Angaben gemacht werden, welche Gesellschaften im Rahmen einer konsolidierten Basis zur Unternehmensgruppe gehören. Zudem soll berücksichtigt werden, wie die Beteiligungen bei den Risikoaktiva und den Eigenmitteln aussehen.
− Die Eigenkapitalstruktur an sich wird dargestellt, das heißt wie sich das Kernkapital, das Ergänzungskapital und die Drittrangmittel zusammensetzen. 28
− Die Offenlegung der Risikopositionen und des Risikomanagements einer Bank soll auch eine Einschätzung des Marktes bewirken. Diese Risikopositionen enthalten die vier wesentlichen Bankrisiken, nämlich Kredit-, Markt-, Zinsänderungs- und das operationelle Risiko.
− In der letzten Gruppe wird noch ein Schritt tiefer gegangen und die Eigenkapitalquoten und die Eigenkapitalunterlegungen der verschiedenen Risikobereiche verlangt.
Der Basler Ausschuss ist so der Meinung, dass durch diese Offenlegungsvorschriften die Marktteilnehmer wichtige Informationen über die Banken erhalten. Die Adressaten dieser Informationen sind im Wesentlichen die Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter, öffentliche Einrichtungen und Vertreter der
27 Vgl. Keiner, 2001, S. 47f.
28 Vgl. Wambach/Rödl, 2001, S. 37.
Arbeit zitieren:
Herbert Vallon, 2003, Leasing nach Basel II - Eine Untersuchung der Eigenkapitalunterlegungen von Leasinggesellschaften und ein Vergleich Leasing gegen Kredit, München, GRIN Verlag GmbH
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