Die Erstellung einer Diplomarbeit, ist eine der intensivsten Phasen im Laufe der Studienzeit und zugleich, neben den Diplomprüfungen, das Resultat der bisher geschaffenen Studienentwicklungen.
Hinzukommend ist sie Ausdruck dafür, dass sich das Studium dem Ende neigt und wieder ein neuer Lebensabschnitt beginnen wird.
Diese Seite möchten wir daher zum Anlass nehmen um uns ausdrücklich und herzlichst bei folgenden Personen zu bedanken:
Untersuchung durchzuführen.
Insbesondere bedanken wir uns bei unseren Familien und Freunden, die uns in der Zeit moralisch unterstützt haben und auf die man sich stets verlassen kann.
III
Nomen est omen. Der Name ist Programm.
Sowohl früher wusste als auch heute weiß man, dass der Name nicht nur Schall und Rauch ist, sondern durchaus zur Individualität eines Menschen beiträgt. Aufmerksam geworden auf die Thematik, sind wir durch ein Abonnement der Zeitschrift Psychologie Heute. Der bisher nur rar ergründete Bereich der Vornamensforschung war daher für uns die Anregung zur Verfassung einer Diplomarbeit über Gerechtigkeit und Vornamen.
Angefertigt wurde die Diplomarbeit im Studiengang Pädagogik mit dem Langfach der Pädagogischen Psychologie unter Leitung von Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Maes an der Universität der Bundeswehr München.
Die vorliegende Arbeit ist eine selbstentwickelte Studie, welche die tatsächlichen Einflussfaktoren eines individuellen Gerechtigkeitsempfindens aufgrund des gegebenen Vornamens darstellen soll. Ein Zusammenhang zwischen den Ursachenzuschreibungen des eigenen Vornamens und der damit verbundenen Veränderung der subjektiven existentiellen Gerechtigkeit wird somit aufgedeckt.
Darüber hinaus soll diese Niederschrift als Grundlagenmaterial für später anschließende Forschungen in diesem Bereich dienen.
IV
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung 1
1.1 Der Vorname als Forschungsgegenstand 2
1.1.1 Onomastik. 3
1.1.2 Geschichte des Vornamens 6
1.1.3 Namensrechte 9
1.1.3.1 Formelles Vornamensrecht 10
1.1.3.2 Materielles Vornamensrecht 11
1.1.3.3 Rechtslagen zur Namensänderung 13
1.1.4 Kevin und Chantal - Von Klischees und Vorurteilen 16
1.2 „Status Quo“ der Namensforschung 17
1.2.1 Soziale Wahrnehmung von Vornamen 20
1.2.2 „Kevin ist kein Name, sondern eine Diagnose “ 24
1.3 Der Vorname als gesellschaftliches Gut 26
1.3.1 Schichtspezifische Faktoren der Vornamensgebung 28
1.3.2 Geschlechtsspezifische Faktoren 30
1.4 Vorname und Identität 31
2 Was ist schon gerecht? 34
2.1 Theorie des Gerechte- Welt- Glaubens 36
2.1.1 Ungerechtigkeitsempfinden/ Ungerechtigkeitssensibilität 38
2.1.2 Umgang mit Ungerechtigkeit 41
2.2 Verteilungsprinzipien 44
2.2.1 Das Leistungsprinzip 44
2.2.2 Das Gleichheitsprinzip 45
2.2.3 Das Bedürftigkeitsprinzip 46
2.2.4 Das übersinnliche Verteilungsprinzip. 47
V
2.3 Grundmodelle der Gerechtigkeitsforschung 48
2.3.1 Modell der relativen Deprivation 48
2.3.2 Modell der fraternalen Deprivation 51
2.3.3 Modell der relativen Privilegierung 52
2.4 Vornamen und Gerechtigkeit 53
3 Operationalisierung 57
3.1 Der Fragebogen 57
3.1.1 Ziel, Methode und Aufbau des Fragebogens 57
3.1.2 Online- Basierte Untersuchungen 61
3.2 Operationalisierung der verschiedenen Variablengruppen 62
3.2.1 Soziodemographische Variablen 62
3.2.2 Erfassungen subjektiver Einstellungen gegenüber dem Vornamen 63
3.2.3 Messung der gerechtigkeitspsychologischen Emotionen und Kogni
tionen bezüglich des Vornamens 66
3.2.4 Messung der subjektiv erlebten Bevorzugung oder Benachteiligung
aufgrund des Vornamens 69
3.2.5 Gerechtigkeitsspezifische Faktoren zum eigenen Vornamen 70
3.2.6 Variablen zu allgemeinen Persönlichkeitsmerkmalen 71
3.2.7 Messung zu allgemeiner Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit 72
3.2.7.1 Gerechte- Welt- Inventar(GWI) 73
3.2.7.2 Ungerechtigkeitssensibilität 74
3.2.8 Individuelles Selbstempfinden 75
3.2.9 Narzissmus und Selbstliebe 75
4 Stichprobe 82
4.1 Rekrutierungen und Rücklaufquote 83
4.2 Deskriptive Statistiken zur Stichprobe. 84
VI
5 Item- und Skalenanalyse 92
5.1 Motive der Namensgebung 95
5.2 Eigen- und Fremdeinschätzung des Vornamens 98
5.3 Erlebnisse und Zuschreibungen mit dem eigenen Vornamen 108
5.4 Vornamensbezogener Umgang mit Emotionen und Kognitionen 115
5.5 Umgang mit Bevorzugung und Benachteiligung des Vornamens 128
5.6 Selbstwert und Wohlbefinden 136
5.7 Gerechtigkeitsempfinden 144
5.8 Selbsteinschätzungen im Vergleich zu Altersgenossen 151
5.9 Narzissmus und Selbstliebe 154
6 Ergebnisse 174
6.1 Anzeichen für ein gerechtigkeitsspezifisches Empfinden aufgrund des
Vornamens 174
6.1.1 Bevorzugungen und Benachteiligungen als Ursachen empfundener
Ungerechtigkeit. 177
6.1.2 Persönlicher Umgang mit gerechtigkeitbezogenen Emotionen und
Kognitionen 180
6.1.3 Subjektive Einstellung zu existentieller Ungerechtigkeit und dem
eigenen Vornamen 185
6.2 Zusammenhänge von Ungerechtigkeitsempfinden und Persönlichkeitsmerk
malen 190
6.2.1 Im Namen de rGerechtigkeit - Männer versus Frauen 191
6.2.2 Weitere Faktoren für geschlechtsbezogene Unterschiede 201
6.2.3 Ursachen für Ungerechtigkeitsempfindungen 206
6.3 Pfadanalytisches Modell über Voraussetzungen mit dem eigenen Vornamen und
Auswirkungen im Umgang mit dem eigenen Vornamen 210
6.3.1 Pfaddiagramm 210
VII
6.3.2 Pfadanalytisches Modell 215
6.4 Exkurs: Übrigens 219
7 Diskussion 224
Abkürzungsverzeichnis 228
Literaturverzeichnis 230
Fragebogen 241
Anhang 275
VIII
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersicht Stichprobe aus Unipark
Abbildung 2: Alter
Abbildung 3: Geschlecht
Abbildung 4: Geburts- Bundesland
Abbildung 5: Momentanes Bundesland
Abbildung 6: Berufstätigkeit
Abbildung 7: Wichtigkeit Religion.
Abbildung 8: Screeplot Finden VN
Abbildung 9: Screeplot Coping
Abbildung 10: Screeplot Vor Nach VN
Abbildung 11: Screeplot andNach
Abbildung 12: Screeplot exUng einsch
Abbildung 13: Screeplot Selbstliebe
Abbildung 14: Pfaddiagramm- theoretisch fundierte Hypothesenmodell
Abbildung 15: Pfadanalytisches Modell
IX
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Themenblock 1 des Fragebogens 59
Tabelle 2: Themenblock 2 des Fragebogens 60
Tabelle 3: Themenblock 3 des Fragebogens 60
Tabelle 4: Themenblock 4 des Fragebogens 60
Tabelle 5: Übersicht der Variablen 78
Tabelle 6: Bildungsabschluss 87
Tabelle 8: Häufigkeit Konfession 89
Tabelle 9: Häufigkeit Geschwister 91
Tabelle 10: Rotierte Komponentenmatrix Motiv VN 95
Tabelle 11: Cronbachs Alpha Subskala Motiv VN Vorbilder. 96
Tabelle 12: Item-Skala Statistiken Subskala Motiv VN Vorbilder 97
Tabelle 13: Rotierte Komponentenmatrix Finden VN 99
Tabelle 14: Cronbachs Alpha Subskala Finden AttribSchönAufVN 100
Tabelle 15: Item-Skala-Statistiken Subskala Finden AttribSchönAufVN 100
Tabelle 16: Cronbachs Alpha Subskala Finden AttribAußergewöhnlEigenschaftenAufVN
101
Tabelle 17: Item-Skala-Statistiken Subskala Finden AttribAußergewöhnlEigenschaften
AufVN 101
Tabelle 18: Cronbachs Alpha Subskala Finden AttribNegEigenschaftenAufVN 102
Tabelle 19: Item-Skala-Statistiken Subskala Finden AttribNegEigenschaftenAufVN 102
Tabelle 20: Rotierte Komponentenmatrix andFind VN 103
Tabelle 21: Cronbachs Alpha Subskala andFind AttribAußergewöhnlEigenschaften
AufVN 104
Tabelle 22: Item-Skala-Statistiken Subskala andFind AttribAußergewöhnlEigenschaften
AufVN 105
Tabelle 23: Cronbachs Alpha Subskala andFind AttribNegEigenschaftenAufVN 105
Tabelle 24: Item-Skala-Statistiken Subskala andFind AttribNegEigenschaftenAufVN 106
Tabelle 25: Cronbachs Alpha Subskala andFind AttribSchönAufVN 106
Tabelle 26: Item-Skala-Statistiken Subskala andFind VN AttribSchönAufVN 107
Tabelle 27: Rotierte Komponentenmatrix Erfahr VN. 108
X
Tabelle 28: Cronbachs Alpha Subskala Erfahr VN pos 109
Tabelle 29: Item-Skala-Statistiken Subskala Erfahr VN pos 109
Tabelle 30: Cronbachs Alpha Subskala Erfahr VN neg 110
Tabelle 31: Item-Skala-Statistiken Erfahr VN neg 111
Tabelle 32: Rotierte Komponentenmatrix Zuschreib VN 112
Tabelle 33: Cronbachs Alpha Subskala Zubschreib VN pos 113
Tabelle 34: Item-Skala-Statistken Zuschreib VN pos 113
Tabelle 35: Cronbachs Alpha Subskala Zuschreib VN neg 114
Tabelle 36: Item-Skala-Statistiken Subskala Zuschreib VN neg 114
Tabelle 37: Rotierte Komponentenmatrix Coping 116
Tabelle 38: Cronbachs Alpha Subskala Cop verstecken 117
Tabelle 39: Item-Skala-Statistiken Subskala Cop verstecken 117
Tabelle 40: Cronbachs Alpha Subskala Cop betonen. 118
Tabelle 41: Item-Skala-Statistiken Subskala Cop betonen 118
Tabelle 42: Rotierte Komponentenmatrix Emotionen 119
Tabelle 43: Cronbachs Alpha Subskala Emo pos 121
Tabelle 44: Item-Skala-Statistiken Subskala Emo pos 121
Tabelle 45: Cronbachs Alpha Subskala Emo neg 122
Tabelle 46: Item-Skala-Statistiken Subskala Emo neg 122
Tabelle 47: Komponentenmatrix Kognitionen 124
Tabelle 48: Cronbachs Alpha Subskala Kogni negBewertung eigenerVN 125
Tabelle 49: Item-Skala-Statistiken Subskala Kogni negBewertung eigenerVN 125
Tabelle 50: Cronbachs Alpha Subskala Kogni GlaubeAnBevorzugung MenschenMit Schö
nenVN. 126
Tabelle 51: Item-Skala-Statistiken Subskala Kogni GlaubeAnBevorzugung MenschenMit
SchönenVN 126
Tabelle 52: Komponentenmatrix Vor Nach VN. 128
Tabelle 53: Cronbachs Alpha Skala Vor Nach VN empfBenach. 129
Tabelle 54: Item-Skala-Statistiken Skala Vor Nach VN empfBenach 130
Tabelle 55: Komponentenmatrix Umgang Vor Nach 131
Tabelle 56: Cronbachs Alpha Skala Umgang Vor Nach 131
XI
Tabelle 57: Item-Skala-Statistiken Skala Umgang Vor Nach 131
Tabelle 58: Komponentenmatrix andVor 132
Tabelle 59: Cronbachs Alpha Skala andVor Bevorzugung 133
Tabelle 60: Item-Skala-Statistiken andVor Bevorzugung 133
Tabelle 61: Komponentenmatrix andNach 134
Tabelle 62: Cronbachs Alpha Skala andNach Benachteiligung 134
Tabelle 63: Item-Skala-Statistiken andNach Benachteiligung 135
Tabelle 64: Rotierte Komponentenmatrix Rosenberg 136
Tabelle 65: Cronbachs Alpha Subskala Rosb pos 137
Tabelle 66: Item-Skala-Statistiken Subskala Rosb pos 137
Tabelle 67: Cronbachs Alpha Subskala Rosb neg 138
Tabelle 68: Item-Skala-Statistiken Subskala Rosb neg 139
Tabelle 69: Komponentenmatrix Habituelle Wohlbefinden 140
Tabelle 70: Cronbachs Alpha Skala Habituelles Wohlbefinden 142
Tabelle 71: Item-Skala-Statistiken Skala Habituelles Wohlbefinden 142
Tabelle 72: Rotierte Komponentenmatrix exUng und exUng insg. 146
Tabelle 73: Cronbachs Alpha Subskala existentielle Bevorzugung 147
Tabelle 74: Item-Skala-Statistiken Subskala existentielle Bevorzugung 147
Tabelle 75: Cronbachs Alpha Subskala existentielle Benachteiligung 148
Tabelle 76: Item-Skala-Statistiken Subskala existentielle Benachteiligung 148
Tabelle 77: Cronbachs Alpha Skala exUng einsch 149
Tabelle 78: Item-Skala-Statistiken Skala exUng einsch 149
Tabelle 79: Rotierte Komponentenmatrix Attr Ich 151
Tabelle 80: Cronbachs Alpha Subskala Attr Ich gut 152
Tabelle 81: Item-Skala-Statistiken Subskala Attr Ich gut 152
Tabelle 82: Cronbachs Alpha Subskala Attr Ich schlecht 153
Tabelle 83: Item-Skala-Statisiken Attr Ich schlecht. 153
Tabelle 84: Rotierte Komponentenmatrix Narzissmus 154
Tabelle 85: Cronbachs Alpha Subskala narz gla 156
Tabelle 86: Item-Skala-Statistiken Subskala narz gla 156
Tabelle 87: Cronbachs Alpha Subskala narz ansp 158
XII
Tabelle 88: Item-Skala-Statistiken Subskala narz gla 158
Tabelle 89: Cronbachs Alpha Subskala Körper Attraktivität 161
Tabelle 90: Item-Skala-Statistiken Körper Attraktivität 161
Tabelle 91: Cronbachs Alpha Subskala Kohä Zerrissenheit 162
Tabelle 92: Item-Skala-Statistiken Kohä Zerrissenheit. 162
Tabelle 93: Cronbachs Alpha Subskala Kohä erlebterSinn 164
Tabelle 94: Item-Skala-Statistiken Subskala Kohä erlebterSinn 164
Tabelle 95: Cronbachs Alpha Subskala Authentizität. 165
Tabelle 96: Item-Skala-Statistiken Subskala Authentizität 165
Tabelle 97: Cronbachs Alpha Subskala Leistung. 167
Tabelle 98: Item-Skala-Statistiken Subskala Leistung 167
Tabelle 99: Cronbachs Alpha Subskala Glaube an sich selbst 168
Tabelle 100: Item-Skala-Statistiken Subskala Glaube an sich selbst 169
Tabelle 101: Cronbachs Alpha Subskala Körper Stimme 170
Tabelle 102: Item-Skala-Statistiken Subskala Körper Stimme 170
Tabelle 103: Cronbachs Alpha Subskala Selbstakzeptanz 171
Tabelle 104: Item-Skala-Statistiken Subskala Selbstakzeptanz 171
Tabelle 105: Cronbachs Alpha Subskala Körper Geruch 172
Tabelle 106: Item-Skala-Statistiken Subskala Körper Geruch 172
Tabelle 107: Deskriptive Statistiken Vorwürfe 175
Tabelle 108: Deskriptive Statistiken Eigene Bevorzugung/ Benachteiligung 177
Tabelle 109: Deskriptive Statistiken Bevorzugung anderer 178
Tabelle 110: Deskriptive Statistiken Benachteiligung anderer 179
Tabelle 111: Deskriptive Statistiken Emotionen 181
Tabelle 112: Deskriptive Statistiken Kognitionen. 183
Tabelle 113: Deskriptive Statistiken Existentielle Ungerechtigkeit im Leben 185
Tabelle 114: Deskriptive Statistiken Einschätzung existentielle Ungerechtigkeit 187
Tabelle 115: Deskriptive Statistiken Existentielle Ungerechtigkeit insgesamt. 188
Tabelle 116: Häufigkeiten Geschlecht 191
Tabelle 117: Gruppenstatistiken GWI 192
Tabelle 118: Test bei unabhängigen Stichproben GWI 193
XIII
Tabelle 119: Gruppenstatistiken UGS 194
Tabelle 120: Test bei unabhängigen Stichproben UGS 195
Tabelle 121: Gruppenstatistiken exUng 196
Tabelle 122: Test bei unabhängigen Stichproben exUng 197
Tabelle 123: Gruppenstatistiken Selbstliebe 198
Tabelle 124: Test bei unabhängigen Stichproben Selbstliebe 199
Tabelle 125: Gruppenstatistiken Narzissmus. 200
Tabelle 126: Test bei unabhängigen Stichproben Narzissmus 201
Tabelle 127: Gruppenstatistiken HabWohl und Rosenberg 202
Tabelle 128: Test bei unabhängigen Stichproben HabWohl und Rosenberg 202
Tabelle 129: Stärke der Korrelation 203
Tabelle 130: Korrelationen HabWohl und Rosenberg 204
Tabelle 131: Korrelationen HabWohl und Kognitionen 204
Tabelle 132: Korrelationen HabWohl und GWI. 205
Tabelle 133: Deskriptive Statistiken Varianzanalyse mit Moegen VN. 207
Tabelle 134: Test der Zwischensubjekteffekte mit Moegen VN 208
Tabelle 135: Deskriptive Statistiken mit Namensgebung 208
Tabelle 136: Tabelle der Zwischensubjekteffekte mit Namensgebung 209
XIV
Im Namen der Gerechtigkeit - Einführung
1 EINFÜHRUNG
Es gibt viele verschiedene Arten von Namen, die uns überall und jeden Tag begleiten und mehr oder weniger bewusst beschäftigen: Personennamen, Tiernamen, Gewässer und Gebirge, Orte und Städte aber auch Schulen, Institutionen und Organisationen, oder Ge- schäfte und Produkte. Alles und jeden den wir kennen, bezeichnen wir mit einem Namen, eine ganz individuelle Rolle spielen dabei immer noch Personennamen, denn diese betref- fen jeden von uns persönlich.
Anna Bolika, Onno Onnen, Andreas Kreuz, Meinolf Offelnotto, Jürgen Jürgens, Gerd Nehr und Erwin Endlich-Frey (vgl. http://www.unmoralische.de/namen/kombis.htm, 20.09.2010 und http://www.echtenamen.de/, 20.09.2010) sind nur einige der Namen aus Telefonbüchern und Auskünften, bei denen der Leser das Schmunzeln beginnt. Doch was
sagen uns diese Namen über die Persönlichkeiten, die dahinter stecken aus und lässt sich die Person darauf beschränken?! Ist es nur ein zufälliges Konstrukt von Vor- und Nach- name oder Substitut für eine Person? Auch beim Durchblättern der aktuellen Geburtsan- zeigen, kann man bei näherem Hinschauen immer häufiger Vornamenskonstruktionen wie Emilia Rosemie Lena Paloma, Tetje Lars Hennessy Justin oder Vivien Celin Mandy Josefine und Jérôme Frederik Josua (vgl.http://www.stern.de/kultur/buecher/mein-leben- als-mensch-teil-9-volkskrankheit-kevinismus-594318.html?eid=594648, 20.10.2010), erken- nen. Ist das der krampfhafte Versuch der Generationen sich mehr Individualität und da- mit Chancenreichtum in der Gesellschaft zu sichern oder werden Menschen mit solchen Namen in eine Schublade gesteckt, die mit dem Aufdruck „Vorurteile“ beschriftet ist?! Wie wirken sich die Namen auf ihre Träger aus und fühlen sich die Personen dadurch in ihrem Alltag und Leben ungerecht behandelt, gegenüber Personen mit anderen Namen? Diese und andere Fragen der Gerechtigkeitsempfindung durch den eigenen Vornamen sollen in einer eigens entwickelten Studie Auskunft über den Zusammenhang von Vor- namen und Gerechtigkeit geben und in dieser Arbeit dargestellt werden.
Vor diesem Hintergrund möchten wir anfangs einen Einblick über die Vornamens- und Gerechtigkeitsforschung schaffen und anschließend die getätigte empirische Fragebogen-
1
Im Namen der Gerechtigkeit - Einführung
studie mit Hilfe des dritten und vierten Kapitels der Operationalisierung und Stichprobe näher bringen. Daran anknüpfen wollen wir mit einer detaillierten Beschreibung der Item- und Skalenanalyse. Abgerundet werden soll dies anhand der resultierenden Ergebnisse und der anschließenden Diskussion darüber.
1.1 Der Vorname als Forschungsgegenstand
Jeder Mensch hat ihn, jeder kennt seinen eigenen und jeder muss sich ein Leben lang mit ihm auseinander setzen: der eigene Vorname. Er ist Teil der Person und Persönlichkeit, Thomas Mann sagte sogar, „Der Name ist ein Stück des Seins und der Seele“ 1 . Doch das ist nur ein Blickwinkel auf das Phänomen des Vornamens. Die Wichtigkeit des Vornamens muss jeder Mensch für sich individuell entscheiden, während er für die einen nur „Schall und Rauch“ 2 bedeutet, sehen andere den Namen als Substitut für die ganze Person, mit einer weitaus größeren Bedeutung und Verheißung, getreu dem Sprichwort „nomen est omen“. Sicher ist, dass der Name (Vornamen und Familienname) einen ganz besonderen Stellenwert hat, er drückt die Zugehörigkeit einer Person zu einer Familie aus und zusätzlich durch den Vornamen, ist die Identifikation innerhalb einer solchen gegeben. Er begleitet und prägt einen Menschen vom Tag der Geburt an und dringt noch tiefer
in das Bewusstsein ein, als der Familien- oder Nachname. Zudem stellt er die tägliche, persönliche Anrede für das Individuum dar, was ein Grundbedürfnis der zwischen- menschlichen Kommunikation zu sein scheint und wird in der Regel nicht so leicht oder schnell geändert, wie der Nachname. Speziell hinter einem Vornamen verbirgt sich aber noch eine andere Funktion, als die bloße Identifikation einer Person, er birgt zusätzlich ein großes Individualisierungspotential in der Gesellschaft. Das Individuum hat die Mög- lichkeit sich von anderen, durch den Vornamen zu differenzieren und abzugrenzen. Als Forschungsgegenstand ist der Vorname bis heute in der Psychologie eher vernachläs- sigt worden, obwohl dieser als Datenmaterial eine solide, statistische Berechtigung hätte (vgl. Rudolph 2001) und laut Wolffsohn ein empirisches, umfrageähnliches Datenmaterial liefert (vgl. Wolffsohn 2001, S. 9). Bisweilen hat vermehrt der angloamerikanische Raum
1 Thomas Mann, 1875-1955, deutscher Schriftsteller, 1929 Nobelpreisträger für Literatur 2 Johann Wolfgang von Goethe, Faust erster Teil, „Marthens Garten“, Leipzig 1790
2
Im Namen der Gerechtigkeit - Einführung
Untersuchungen und Studien zu Vornamensphänomenen, wie Namensvergabe, Namensvorkommen oder Wirkung und Wahrnehmung von Namen, insbesondere Vornamen, durchgeführt und evaluiert. Erst Mitte der 1950er Jahre wurden auch Deutsche Studien veröffentlicht. Besonders das Interesse an sozialer Wahrnehmung von Vornamen rückte in nicht allzu ferner Vergangenheit in den Fokus der Untersuchungen (Rudolph 1999 und 2007, sowie Kube 2009) und erweckten nicht nur in den wissenschaftlichen Bereichen großes Aufsehen und Diskussionspotential.
1.1.1 Onomastik
Seit vielen Jahrhunderten beschäftigt sich die Menschheit mit dem Phänomen des Namens, die Untersuchungen reichen zurück bis in die Antike, wo man bereits in Platons (vgl. Platons Dialog ,,Kratylos") Schriften Hinweise auf diese Forschungsrichtung, soweit man diese damals schon als Forschungsakt bezeichnen konnte, bekommt. Zunächst stützte sich der Fokus aller Erfassungen auf die (Neu-) Konstruktion und Bedeutung von Namen, erst wesentlich später bekam auch die Namensherkunft eine größere Bedeutung im Gesamtbild der Forschung. Vor allem die Semantik von Namen und deren Ableitungen, um so neue Namen zu generieren, standen in der Historie im Mittelpunkt der Betrachtungen.
Trotz der zeitlich weit zurückgreifbaren Informationen über Namenforschungen, sieht man die eigentliche Namenkunde, oder auch Onomastik, eher als eine jüngere wissenschaftliche Disziplin an. Der Begriff lässt sich aus dem Griechischen ableiten und bedeutet im Einzelnen „onoma“, gleich „Name“. Die Konstruktion und Eigenschaften von Eigennamen (vgl. dazu auch Walz 1998 und Kalverkämper 2006), wie Vornamen, Familiennamen und Ortsnamen, sind Hauptbestandteil und werden bis ins kleinste Detail thematisiert. Im Kern wird erläutert, wie und warum es zur Namensgebung, die wiederum ein Teilgebiet der Onomastik repräsentiert, gekommen ist, wann diese begann und wie sich die einzelnen Bedeutungen und verschiedenen Schreibweisen von Namen generell entwickelt haben (vgl. Gerhards 2003, S.38). Der Ansprechpartner für die Domäne der Namenkunde ist das internationale Koordinierungsorgan „International Council of Onomastic
3
Im Namen der Gerechtigkeit - Einführung
Sciences“ (ICOS), mit dem Hauptsitz in Uppsala, Schweden (vgl. www.icosweb.net, 03.08.2010).
Obwohl der linguistische Bezug der Namenkunde nicht zu leugnen ist und überwiegt, zählt die Onomastik in der modernen Wissenschaftslandschaft nicht mehr nur als rein sprachwissenschaftliche Teildisziplin oder gar als „Hilfsmaßnahme“ der Germanistik, sondern gilt nach Bauer (1995), vielmehr als „Grundlagenwissenschaft“, auf diese es aufzubauen gilt. Sie ist eingebettet in ein Wissenschaftsgeflecht aus Sprach- und Sozialwissenschaften, hier unter anderem in die Psychologie und Soziologie, ebenso in den Wirtschaftswissenschaften, wenn es beispielsweise um Waren- und Produktnamen geht, oder in den Geschichtswissenschaften im Bereich der Kulturraumforschung und Archäologie. Gleicherweise findet man die Onomastik bei den Rechts- und Geowissenschaften, oder in Teilgebieten dieser, wieder (vgl. Bauer 1995). Im Vergleich zu Bauers vielfältigerer Interdisziplinarität von Onomastik, beschränkt sich Sonderegger (2004) auf lediglich drei verschiedene Typologien. Er unterscheidet zwischen den sprachwissenschaftlichen, geographisch- naturwissenschaftlichen und historisch-geisteswissenschaftlichen Bezügen zur Namenforschung.
Im Allgemeinen wird in der Onomastik zwischen Eigennamen, den „nomen proprium“, mit dem Zweck der Identifizierung wie auch der Benennung und den „nomen appelavitum“, unter denen die Allgemeinen- oder Gattungsnamen beschrieben werden, unterschieden (vgl. Haefs 2004, S.15).
Neben der übergeordneten Zuteilung zu Wissenschafts- und Untersuchungsfeldern, wird diese umfassende Disziplin darüber hinaus auch innerhalb ihrer Wissenschaft in eigene Teilbereiche untergliedert, wie die Etymologie, die Genealogie, die Toponomastik, und die Anthroponymie (vgl. Gerhards 2010 und www.Onomastik.info, 03.08.2010). Die Wissenschaft der Etymologie, abgeleitet vom altgriechischen Wort „étymos“, was „wahrhaftig“ oder „wirklich“ bedeutet, impliziert die Grundbedeutungen und historischen Entwicklungspfade der Wortherkunft und ist somit Grundstein für die wahrhaftige oder ganzheitliche Erforschung von Namen. Zusätzlich wird untersucht, wie die verschiedenen Worte und Namen generiert wurden und sich im zeitlichen Wandel, in Form und Bedeutung verändert haben (www.Onomastik.de, 04.08.2009).
4
Im Namen der Gerechtigkeit - Einführung
In der Genealogie, stehen Abstammungs- und Ahnenforschung im Fokus der Betrachtung. Sie wird deutlich von der Namenforschung abgegrenzt, da nicht nach der eigentlichen Wortherkunft und Bedeutung geforscht wird, sondern nach den Personen an sich. Dennoch gibt es diesbezüglich viele Überschneidungen in den Denk- und Forschungsansätzen beider Wissenschaften, wie zum Beispiel den Wunsch der Zurückverfolgung von Personen aus einem Familienkreis, wozu es unabdingbar ist, auch den Familiennamen zu untersuchen und einzubeziehen.
Zu einer weitaus eindeutigeren Teildisziplin der Onomastik, gehört die Toponomastik, oder auch Klasse der Toponymika. Abgeleitet vom griechischen Wort „tópos“, der „Ort“ und „onoma“, der „Name“, beinhaltet diese Klassifizierung alle Namen, die sich auf Örtlichkeiten im weitesten Sinne beziehen, wie Siedlungs- und Ortsnamen, Städtenamen, Gewässer- oder Gebirgsnamen (Gerhards 2003, S.38 f und Sonderegger 2004). Die wohl wichtigste Kategorie der Onomastik in Bezug auf diese Arbeit und Studie, ist die Wissenschaft der Anthroponymie oder Klasse der Anthroponymika. Die Bedeutung des Wortes, lässt wie bei den vorhergehenden Klassifizierungen, auf den Inhalt schließen, da „anthropos“ im Griechischen den „Menschen“ bezeichnet. Alle Vornamen, Familiennamen, Eigennamen oder Berufsnamen fallen in diese Kategorie. Zur Abgrenzung von der Etymologie, spezialisiert sich die Anthroponymie zusätzlich auf die Funktion und geographische Verteilung von Namen (vgl. Gerhards 2003, S.38 f & Haefs 2004, S.15 f.). Im Bereich der soziologisch orientierten Namenforschung, Sozioonomastik genannt, wo Fragestellungen zu sozialen Aspekten der Onomastik aufgegriffen werden, liegen bisweilen hauptsächlich die Anthroponymika als wissenschaftliche Grundlage vor. Debus (1968, S. 16 f.) vermutet in der soziologischen Betrachtung der „nomina propria“, dass es in der moderneren Namengebung vielmehr Motivation durch subjektiv- individuelle Motive gibt, die sich mit dem Einfluss von Modenamen auf die gegebenen Rufnamen auswirkt und es so zu einer unbekannten Vielfalt von Namen führt.
Neben der interdisziplinären Einbindung von Onomastik bekommt diese Wissenschaftsdisziplin auch im Alltag einen hohen Grad an Betrachtung und Anwendung. Eine Vielzahl von verschiedenen Namensgebungen umgibt die Lebenssituation des Menschen. Egal ob es sich um die eigene Geburt oder Eheschließung handelt, oder ob es darum geht dem neugewonnenen Haustier einen Namen zu geben. Auch in anderen Alltagssituatio-
5
Im Namen der Gerechtigkeit - Einführung
nen sind Namen ein auch oft unbewusster Bestandteil der Gesellschaft. Im Wirtschaftswesen findet man häufig die erfolgreiche Nutzung der Namenseinprägung, wenn es um die Etablierung eines Produktes geht, wie „o.b.“ oder „Coca Cola“. Einfach alles in der Umwelt des Menschen, hat einen Namen oder eine Bezeichnung, wodurch die Zugehörigkeit und Identifikation gegeben ist. Bemüht man sich dennoch, etwas mehr über den eigen Namen, wie den Familiennamen zu erfahren, gibt es die Möglichkeit durch die Namenberatungsstelle der Universität Leipzig (vgl. http://www.unileipzig.de/namenforschung/namenberatung/namenberatungindex.htm, 22.09.2010), Informationen zu bekommen oder den Studiengang Onomastik an der Leipziger Universität zu besuchen.
1.1.2 Geschichte des Vornamens
Der Personenname, gebildet aus Vorname(n) und Familienname, so wie wir ihn heute kennen hat es nicht immer schon gegeben, sondern hat sich im Wandel der Zeit entwickelt. Auch das Führen eines erblichen Beinamens (Familienname) und die Art und Weise, wie dieser gebildet worden ist, war nicht überall gleich auf der Welt, sondern zeigt sich als ein kulturspezifisches Merkmal. Somit ist auch der Vorname an sich ein kulturspezifisches Phänomen, denn ihn gibt es erst, seit es auch die Konstruktion von Familiennamen gibt. Zugehörigkeitsidentifikation durch die Einführung und Generationenweitergabe von Familiennamen hatte allerdings nicht nur einen genealogischen Zweck, um die Zuordnung zur Verwandtschaft zu demonstrieren, auch die Bedeutung und der Sinn von „Familie“ und „Gemeinschaft“ wurden geprägt. Der Vorname als Teil des polynomen oder mehrteiligen Personennamens wird nicht zwingend erblich weitergegeben, sondern neu konstruiert und seither durch die Eltern eines Kindes vergeben (vgl. Seibicke 1999, S. 59 f.).
Die ältesten überlieferten Rufnamen der großen indoeuropäischen Sprachenfamilie waren dithematisch und bestanden aus zwei Namengliedern, die meist nominalen Charakter hatten. Ebenso findet man bei altdeutschen Rufnamen, germanischer Herkunft die Zweigliedrigkeit der Namen. Warum und wie diese zwei Namensstämme zusammen gekommen sind, also ihre syntaktischer und semantischer Zusammenhang, ist heute nicht mehr
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nachvollziehbar, dafür aber die appellavistische Bedeutung. Diese sind oft Metaphern für bestimmte Fähigkeiten und stammen aus den Bereichen der Kriegs- und Kampftugenden, Ruhm, Herrschaft, Macht, Verwandtschaft, Abstammung, Kultur oder Mythologie. Besonders die häufig auftretenden Tierbezeichnungen, wie Adler, Bär oder Wolf, bei frühen germanisch- deutschen Namensstämmen, sind auf letzteres zurückzuführen. Sämtliche Namensteile sollten damals in ihrer vollen, wörtlichen Bedeutung (siehe auch Etymologie) verstanden werden und spiegelten Ausschnitte aus den Lebensumständen ihrer Träger wieder. Schon während der germanischen Zeit (100 v. Chr. - 500 n. Chr.) lassen sich innerfamiliäre Nachbenennungen nachweisen, wo die Namensstämme der Eltern oder Großeltern im Ganzen oder teilweise an die nächste Generation weitergegeben wurden (vgl. Seibicke 1999, S.61), allerdings handelt es sich hierbei immer noch um Rufnamen. Ab der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts lässt sich eine tiefgreifende Änderung in der Namensvergabe feststellen, der Namenspool wird mehr und mehr durch biblische und andere fremdsprachige Namen angereichert und von diesen buchstäblich überschwemmt. Einerseits geprägt durch die historische Situation der Kreuzzüge, andererseits als Ausdruck von Frömmigkeit und Nachbenennung von Heiligen, zum symbolischen Schutz der Namensträger, wurden diese Rufnamen zuerst von der oberen und Adelschicht vergeben und später auf alle Bevölkerungsschichten ausgebreitet. Innerhalb der christlichbiblischen Namen ließen sich zu dem Zeitpunkt bereits „Trends“ der Namensvergabe von mehr oder weniger beliebten Heiligen, oder wie Seibicke sie nennt „modische Heilige“ (vgl. Seibicke 1999, S. 63) feststellen und dies als ersten Schritt Richtung individuell motivierter Namensvergabe kennzeichnen. Bis zum 16. Jahrhundert haben die neuen ausländischen Rufnamen den Namenspool flächendeckend so gut wie ersetzt, besonders begehrte Namen waren Johannes, Michael, Margarethe, Anna und Maria. Zeitgleich revolutionierte sich ebenso das gesamte Personennamenssystem, indem sich Familiennamen konstruierten, die genealogisch weitergegeben wurden. Somit wurden die Rufnamen im alten Sinne ersetzt durch die modernen Vornamen, mit der jetzigen Option, seinem Kind mehrere Vornamen zu geben. Diese Option war nicht nur sinnvoll, da es nur einen kleinen Namenspool zur Auswahl gab und so besser unterschieden werden konnte, folglich entstanden hinzukommend neue Namenskonstruktionen aus vormals zwei eigenständigen Namen, wie Annemarie (Anna und Maria) oder Lieselotte (Elisabeth und Charlotte).
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Als Rufname im neuen Sinn, versteht man den Vornamen, bei mehreren, mit dem man letztlich „gerufen“ wird, wobei die Bezeichnung namenrechtlich so nicht mehr existiert. Geprägt durch den Humanismus erweiterte sich der deutsche Namenspool um klassisch altertümliche Namen wie, Achilles, Claudius und Sabrina. Im 18. und 19. Jahrhundert kommen französische und englische Vornamen hinzu. Insbesondere französische Namen, Emil, Jean, Louise und Henriette wurden gern benutzt, da sich diese immer ein wenig edel anhörten und so war es beliebt, den schon vorhandenen deutschen Namen ins Französische zu übertragen, wie beim preußischen Prinzen Louis (ehemals Ludwig Ferdinand). Englischen Einfluss brachten Edith, Molly, Alfred, Edgar, Oskar und Willy und nachfolgend zum Ende des 19. Jahrhunderts auch slawische Namen wie Olga, Wanda und Ludmilla, sowie nordische Namen: Knut, Helga, Ingrid und Gustav (vgl. Seibicke 1999, S. 67 f.). Bald darauf forderte man zurück zu kehren zu den altdeutschen, germanischen Rufnamen und konnte sich auf Werke von Ernst W. Förstemann (1856) und später auf Adolf Bach (1952) zur Sammlung von Personennamen stützen. Zentrale Punkte in der deutschen Vornamensvergabe bilden darüber hinaus die Zeit nach dem zweiten Weltkrieg und der Mauerfall. Ebenso wie die Entwicklung und Verbreitung von Massenmedien, wie Film und Fernsehen und Ausbreitung der Musikszene. Nur so war es möglich, dass Namen aus verschiedenen Kulturkreisen aggregiert werden konnten und Einfluss auf die Namensvergabe nehmen. Dieser Austauschprozess von traditionellen Namensgruppen hin zu neuen, ausländischen, oder auch kreativen Namen ist ein markantes Merkmal für die individuelle und freie Vornamensvergabe der modernen Gesellschaft (vgl. Seibicke 1999).
Modenamen
Seibicke (1996, 1999 & 2001) führt auf, dass sich die Vornamensgebung in der Geschichte von einer gebundenen zu einer freien Form entwickelt hat. Wurden damals die Namen noch strikt traditionell in der Familie weitergegeben, so haben der Einfluss von ausländischen Namen und der Wandel der Lebens- und Denkweisen der Menschen, die freie und individuell motivierte Namensgebung vorangetrieben. Bis zur heutigen Erscheinungsform der „Modenamen“. Seibicke definiert eine Mode wie folgt: „einen zeitlich begrenzten, statistisch signifikanten Anstieg einer gesellschaftlichen Phänomens“ (Seibicke 1999,
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S. 67). Modenamen werden oftmals den unteren Gesellschaftsschichten zugeschrieben, ob dies wirklich so der Fall ist, werden spätere Erläuterungen aufgreifen.
1.1.3 Namensrechte
Nachdem zuvor die Grundlagen der Onomastik und die Funktion von Vornamen in der Wissenschaft erläutert wurden, sollen in diesem Abschnitt die rechtlichen Grundlagen der Namensgebung, besonders die, der Vornamensgebung dargelegt werden. In Deutschland ist die Rechtsprechung für Vornamen im Namensgesetz festgehalten, viele heutige Regelungen und Anwendungspraktiken sind allerdings aus den bisherigen und vergangenen einzelnen Rechtsprechungen in Zweifelsfällen entstanden. Dennoch gibt es ebenso eindeutig festgelegte Gesetze im Umgang mit Namen, wie im allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (Buch 1), Abschnitt 1 (Personen), das in § 12 des Bundesgesetzbuches besagt:
Somit hat jeder deutsche Bürger ein Recht auf einen eigenen, individuellen Namen und kann diesen auch vor dem Gericht verteidigen oder bei Verletzung durch andere, unberechtigte Nutzer einklagen. Neben dem Recht auf einen Namen, sind auch die Zuständigkeit für die Erteilung eines Vornamens und Grenzen der Zulässigkeit bei der Vornamenswahl, wie auch die Grundrechte von Eltern und Kind im BGB festgehalten. Des Weiteren ist im Personenstandsgesetz (PStG) von 2007 das Verfahren der Vornamenserteilung, welches Auftrag der Standesämter ist, reglementiert. Das PStG gibt unter anderem Auskunft über die Reglements im Bereich der Eheschließung (Kapitel 3), Geburt (Kapitel 5) und Führung eines Personenregisters (Kapitel 2) (vgl. Walz 1998, S. 34 ff.). International gesehen, zählt das Namensrecht in Deutschland zu den sogenannten „normativen Modell“, da es Reglementierungen und Beschränkungen in der Vornamensvergabe gibt. Dieses Modell verfolgen ebenso Staaten wie Frankreich, Österreich und Ita-
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lien oder die Schweiz. Im Gegensatz dazu steht das „liberalistische Modell“, welches in den USA und Großbritannien Anwendung findet und sich durch die absolute Freiheit in der Vornamensvergabe auszeichnet (vgl. Coester 1986).
1.1.3.1 Formelles Vornamensrecht
Auf dem Formblatt „Verbindliche Erklärung zur Namensgebung“ ist festgehalten „Jeder sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, seinem Kind Vornamen und ge- gebenenfalls auch einen Familiennamen zu erteilen“ (vgl. auch § 45 PStG), somit liegt die Erteilungszuständigkeit eines Vornamens generell bei den Eltern. Die schriftliche oder mündliche Angabe des Namens muss, neben der einwöchigen Meldefrist nach der Geburt eines Kindes, binnen eines Monats dem Standesamt gemeldet werden (vgl. § 22 PStG), wird diese Frist nicht eingehalten, liegt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 68 PStG vor. Wurde bereits ein Name erteilt und in das Geburtenbuch eingetragen, besteht bei plötzli- cher Umentscheidung der Elternteile oder eines Elternteils, da dieser beispielsweise von Anfang an einen anderen Namen geben wollte, noch die Möglichkeit des Widerrufes (vgl. §671 Abs. 1 BGB). Kommt es zu keiner Einigung zwischen den sorgeberechtigten Elternteilen, wird zunächst ein ernsthafter Einigungsversuch unternommen und in der Endhandlung zum Wohl des Kindes nach § 1628 BGB, einem Elternteil die Entscheidung übertragen. Die „ultima ratio“ Lösung, wenn das Vormundschaftsgericht die Namensge- bung der Elternteile als Gefahr für das Kindeswohl sieht, wäre in diesem Fall, die Ertei- lungsgewalt einem Pfleger zu übertragen, niemals aber kann das Vormundschaftsgericht selbst einen Namen wählen (vgl. § 1909 BGB). Ebenfalls ist es in der vornamensrechtli- chen Geschichte vorgekommen, dass Geburtsnamen falsch eingetragen wurden und so- mit fehlerhaft in Schreibweise, Wortlaut oder Vollständigkeit waren. Auch hier besteht nach heutigem Sachstand die Möglichkeit einer Änderung des Vornamens vorzunehmen (vgl. §§ 45 ff. PStG). Über die Ablehnung der Eintragung eines Vornamens entscheidet nach PStG der Standesbeamte, er unterliegt hierbei keiner Weisung seiner Aufsichtsbe- hörde, sondern entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen seinerseits. Er ist verpflichtet, den Namen auf Zulässigkeit zu prüfen und im Zweifelsfall abzulehnen. Weichen die El- tern dennoch nicht von ihrer Namensvorstellung ab, kann ein Antrag dem Amtsgericht
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vorgelegt werden. Der Standesbeamte kann zwar nach Unzulässigkeit einen Namen ablehnen, aber es nicht generell den Eltern verbieten (vgl. Walz 1998, S. 65 f.)
1.1.3.2 Materielles Vornamensrecht
Nicht nur die Erteilung, sondern auch die materiellen Grundlagen des Namens eines Kindes sind, wie oben im PStG (§ 45) beschrieben, gesetzlich geregelt und setzen ebenfalls der elterlichen Vornamensauswahl Grenzen. Obwohl generell die Zulässigkeit eines Vornamens nicht gesetzlich festgelegt ist und es den Eltern eines Kindes freigestellt wird einen ausländischen oder Fantasienamen zu vergeben, gibt es dennoch Richtlinien die sich aus jahrzehntelanger Entwicklung der Grundsätze in der Rechtsprechung etabliert haben, wie das Richterrecht oder Gewohnheitsrecht.
Ein Rechtsfall vom 3. April 1998 (http://www.bundesverfassungsgericht.de /entscheidungen/rk20040128_1bvr099498.html) beim Oberlandesgericht Düsseldorf verdeutlicht die Thematik der Einschränkung im Vornamensuniversum. Eine Mutter hatte gegen einen Standesbeamten geklagt, der den zwölfteiligen Vornamensvorschlag „Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro“ (Focus Online vom 05.08.2010,
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7660/namensrecht_aid_135751.html; BVerfG, Az. BvR 994/98) für ihren Sohn ablehnte. Das Bundesverfassungsgericht stellte keinen Verfassungsbruch fest, sondern entschied: „Die Entscheidung, welchen Namen es tragen soll, haben die Eltern in Ausübung der Verantwortung für das Kind zu treffen. Dies betrifft auch die Wahl eines Vornamens, der ausschließlich der Individualität einer Person Ausdruck verleiht, den Einzelnen bezeichnet und diesen von anderen unterscheidet“ (BVerfG, Az. BvR 994/98). Dennoch hieß es in dem Beschluss, dass der Staat in der Funktion des Wächteramtes die Pflicht besitzt, ein Kind „vor verantwortungsloser Namenswahl durch die Eltern zu schützen“ (BVerfG, Az. BvR 994/98). Die Schutzmaßname traf in diesem Fall ein, denn „zwölf Vornamen [haben] einen erheblich belästigenden Charakter für das Kind“ (BVerfG, Az. BvR 994/98) und so wurden der Mutter fünf der zwölf Namen zugesagt. Das hier aufgezeigte Beispiel verdeutlicht zum einen die gegebenen Freiheiten der Eltern im namensrechtlichen Raum, da die Mutter immerhin fünf ihrer doch recht außergewöhnlichen Namen verwenden durfte. Zum anderen wird die Gradwanderung
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des Gesetz und des Staates zwischen der elterlichen Freiheit in der Namensgebung und dem Schutz zum Wohle des Kindes vor eventuellen Schäden bewahrt, die dieses durch den gegebenen Namen erleiden könnte.
Grundlegend haben die Eltern durch Artikel 6, Absatz 2 im Grundgesetz das Recht und die Pflicht ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind nachzukommen (siehe auch § 1626 BGB). Das Gesetz besagt: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ (Art. 6, Abs. 2 GG). Dementsprechend wird die Auslegungsfreiheit für die Pflege- und Erziehungsmaßnamen der Eltern durch Satz 2, dem Staat als „Wächter“, eingeschränkt. Der Staat schreitet in Bezug auf die Namensgebung immer dann ein, wenn einerseits eine Gefährdung des Kindeswohls durch den elterlichen Missbrauch der freien Vornamenswahl oder Verletzung der Pflicht zur Namensgebung vorliegt oder andererseits der Vorname gegen das öffentliche Interesse verstößt. Trifft eines der beiden Kriterien zu, gilt ein Vorname als unzulässig (vgl. Walz 1998, S.77 ff.). So werden beispielweise keine lächerlichen, anstößigen oder belastenden Namen oder welche mit negativem historischem oder biblischem Hintergrund, wie Kain und Judas anerkannt. Ebenso dürfen mehrere Geschwister nicht genau denselben Namen tragen, um die Individualität der Person zu gewährleisten (vgl. Diedrichsen 1996). Auch Orts-, Marken-, Adelstitel-oder Familiennamen dürfen nicht verwendet werden, obwohl auch hier Ausnahmen bei etablierten Namen möglich sind, wie die einstige VIVA- Moderatorin „Milka“ mit Vornamen, beweist (vgl. http://www.babycenter.de/pregnancy/namen/namensrecht/, 01.08.2010).
Für beide Kriterien spielt die mehrheitliche Einschätzung der Bevölkerung als Bewertungsfaktor eine zentrale Rolle. Insofern figurieren auch die gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen der Bevölkerung, sowie der historische Kontext eine maßgebliche Rolle im Bewertungsprozess und somit auch in der Namensgebung. Auf diese Thematik wird zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal eingegangen.
Ein weiterer Grundsatz in der Rechtsprechung besagt, dass durch einen Namen das Geschlecht des Namenträgers eindeutig erkennbar sein muss. Wie kommt es nun trotzdem dazu, dass es Männernamen wie beim bekannten Komödianten Markus Maria Profitlich gibt? Die Rechtsprechung hat dafür folgende Erklärung: Die Zulässigkeit des weiblichen
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Namens ist für einen Träger männlichen Geschlechts nur mit Zusatznamen, aus dem eindeutig das männliche Geschlecht hervorgeht, erlaubt. Trotzdem gibt es enorme Einschränkungen in der Wahl der außergeschlechtlichen Vornamen, denn „Maria“ kommt in katholisch geprägten Gemeinden öfter als Zusatzname vor und ist Ausdruck tiefer Religiosität. Nichtsdestotrotz handelt es sich hier um eine Ausnahme und Namen wie „Jesus“ oder „Joseph“ sind als Zusatznamen für Mädchen nicht gestattet (vgl. Walz 1998, S. 114 ff. & http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7660/namensrecht_aid_135750.html, 05.08.2010).
Nebenher gesagt, sind Namen die mit einem Bindestrich verbunden sind, vor dem Gesetz als ein Vorname gekennzeichnet. Jedoch ist nicht mehr als ein Bindestrich in einem zusammengesetzten Vornamen erlaubt. Die Namensträger dürfen folglich nicht im Nachhinein die Namen trennen, wie etwa bei einer rechtskräftigen Unterschrift (vgl. Walz 1998, S. 95).
Ein mittelgroßes Rechtsproblem stellen ausländische Namen dar, die in der Gesellschaft immer mehr an Beliebtheit gewinnen. Grundsätzlich müssen auch ausländische Namen mit den deutschen Vorgaben konform sein, um eine Zulässigkeit zu erhalten, auch bereits integrierte ausländische Namen, wie der amerikanische Name „Tiffany“ oder der japanisch abstammende Name „Mariko“, sind kein Hindernis (vgl. Walz 1998, S. 161 f.). Schwierigkeiten kommen erst dann auf, wenn ein ausländischer Name im deutschen geschlechtsneutral ist und als Einzelname verwendet werden soll. Im Fall des Mädchens „Mienaatchi“, haben die aus Sri Lanka stammenden Eltern, vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, im Oktober 2002 Beschwerde eingereicht. Da das Mädchen in Deutschland geboren wurde und der Name geschlechtsneutral sei, wurde dieser abgelehnt. Die Forderung des Beschlusses bestand darin, einen eindeutigen Zusatznamen zu wählen. Dies wiederum lehnten die Eltern aus religiösen Gründen generell ab. Das Gericht besteht weiterhin auf die Zugabe eines zweiten Namens und das Beschwerdeverfahren wurde fortgesetzt (vgl. http://www.migration-online.de/beitrag.html?id=1628, 05.08.2010).
1.1.3.3 Rechtslagen zur Namensänderung
Der letzte rechtliche Aspekt im Namensgesetz befasst sich mit der Änderung des vorhandenen Namens, hierbei wird kontextbezogen wiederum speziell auf den Vornamen ein-
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gegangen. Neben den Änderungsmöglichkeiten im Personenstandsgesetz §§ 45 ff., bestehen weitere Möglichkeiten der Änderung, wie im Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG oder NÄG) von 1938 und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (NamÄndVwV). Generell besteht nach §§ 11,3 NÄG die Möglichkeit einen
Vornamen unter bestimmter Voraussetzung zu ändern. Die Art der Änderung kann sich in Hinzufügen, Wegstreichen oder Ersetzen eines Vornamens widerspiegeln, auch gering- fügige Änderungen, wie die „Verdeutschung“ eines ausländischen Namens oder die Auf- lösung bzw. Zunahme eines Bindestrichs, wie bei: Karl Heinz = Karl-Heinz (vgl. Walz 1998, S. 255). Die Gründe, sich für eine Vornamensänderung zu entscheiden, sind unter- schiedlicher Natur, aber die Voraussetzung für die Änderung im NÄG, wird mit dem Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ legitimiert. Hierbei werden die Interessen des An- tragstellers mit dem, der öffentlichen Belange abgewogen, wobei durchweg ein öffentli- ches Interesse an der Beibehaltung von Vornamen besteht. Bei Kindern bis 16 Jahren wer- den nur in schwerwiegenden Gründen Vornamensänderungen durchgeführt (BVerwG). Es gibt unterschiedliche „wichtige Gründe“, grundsätzlich trifft dieser nach dem NÄG dann zu, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers wesentlicher ist, als die Belange der Allgemeinheit. Eine Namensänderung dient somit dem alleinigen Zweck die erhebliche Unzuträglichkeit, die durch den bestehenden Namen gegeben ist, zu beseiti- gen.
Im Fall eines nach Deutschland immigrierten und eingebürgerten Ausländers, dessen Vorname durch seine Schreibweise oder Aussprache im neuen Heimatland erhebliche Schwierigkeiten während des Integrationsprozesses verursacht, zählt als wichtiger Grund (vgl. Simander & Diepold 1989, S. C/ 305). Ein aktuelles Beispiel bietet der „Laufsteg-Coach“ der vergangenen „Germanys next Topmodel Staffel 2010“ mit dem spanischen Namen „Jorge“, der wie „Hoche“ ausgesprochen wird. Dies ist in Deutschland nicht unbedingt eindeutig und kann leicht mit „Schorsch“ oder „Chorche“ verwechselt werden. Würde Jorge sich in seinem Fall, als in einem Integrationsprozess steckender Ausländer, diskriminiert fühlen, bestünde die Möglichkeit einer Änderung in die deutschen Formen, Georg oder Jörg. Aufgrund des medialen Erfolges der Serie und den Akteuren, lässt sich allerdings eher eine Erwünschtheit oder Beliebtheit dieses in Deutschland außergewöhnlichen Vornamens, aufgrund des Wiedererkennungswertes, schließen.
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Weitere Gründe können, familiärer, persönlicher oder religiöser Art sein. Beispiele hierfür bietet im persönlichen Bereich oft eine extrem negative Erfahrung, die mit dem Namen assoziiert wird und deshalb der bestehende Name aufgrund des psychischen Wohles nicht weiterhin tragbar ist, gleichsam einer Vergewaltigung oder Misshandlung. Im Fall der Konvertierung zu einer anderen Religion, die so wie der Islam einen religiösen Namen wünscht, sind ferner Anpassungsmöglichkeiten gegeben (vgl. Loos 1996, S. 172- 174 und 177 ff. und Website des Standesamtes München zur Namensänderung: http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/standesamt/name/51743/oeffen.html#Allgemeines, 06.08.2010). Eine kleine Besonderheit birgt der Grund der Namensänderung anlässlich der Forderung durch einen Transvestiten. Da wie bereits konstatiert wurde, dass ein Vorname geschlechtsspezifisch sein muss, spricht dies zum einen für einen Grund der Ablehnung einer Namensänderung, andererseits fühlen sich Transvestiten, als Angehöriger eines anderen Geschlechts und erleiden durch die persönliche psychische Disposition eventuell erhebliche Unzuträglichkeiten. Bei Travestie- Fällen wird individuell, auch unter Berücksichtigung einer Geschlechtsumwandlung, entschieden (vgl. Loos 1996). Travestie ist allerdings eindeutig von Transsexualität zu unterscheiden, denn hier gilt das Transsexuellengesetz (TSG) vom 10.09.1980 und nicht das NÄG.
Kein wichtiger Grund hingegen bietet das Massenvorkommen von Vornamen, wie Modenamen, die einfach nur häufig auftreten, aber keine Beeinträchtigung bilden. Ebenso werden Kurz- oder Koseformen eines Vornamens, die als alleinige Namen eingetragen werden sollen, da dieser „sowieso“ nur genutzt wird, in der Regel abgelehnt. Überdies bietet das BGB in § 1757 anlässlich einer Adoption, die Möglichkeit den Vornamen des angenommenen Kindes zu ändern, ohne Berücksichtigung der vorher angesprochenen Altersgrenze von 16 Jahren zum Schutze des Kindeswohls. So wurde durch die Lockerung des Adoptionsänderungsgesetz vom 04.12.1992, der „schwerwiegende Grund“ außer Kraft gesetzt (§ 1757 Abs. 4 S.1 Ziff. 1 BGB).
Die letzte Möglichkeit eine Namensänderung gesetzlich zu erläutern ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in § 94 niedergeschrieben. Ist ein Spätaussiedler oder Vertriebener im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG Deutscher, kann er, sowie deren Ehegatte und Kinder den bisherigen ausländischen Namen in eine deutsche Namensform ändern. „Gibt es eine
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solche Form des Vornamens nicht, so können sie neue Vornamen annehmen“ (§ 94 Abs.1 Ziff. 3 BVFG).
Bei einer Namensänderung wird zunächst überprüft, ob das PStG in Betracht kommt, ist dies nicht der Fall, werden im weiteren Verlauf BGB, TSG und BVFG geprüft. Das NÄG tritt als „letzte Instanz“ in Kraft (vgl. Simander & Diephold 1989, S. C/ 293 f.). In allen Paragraphen erfolgt die Einleitung des Verfahrens zur Namensänderung auf Antragsstellung des oder der Namensträger/in selbst, bei Minderjährigkeit, durch den Erziehungsberechtigten. Zuständig für den Antrag ist die jeweilige Verwaltungsbehörde am Wohnort des Antragstellers (vgl. Loos 1996, S. 211).
Die Kosten für eine Vornamensänderung belaufen sich auf 2,50 bis 255 Euro, bei der Änderung eines Familiennamens sogar bis 1.022 Euro. Festgelegt sind die Gebühren im Verwaltungskostengesetz (VwKostG), wobei nach § 3 VwKostG der Gebührensatz so berechnet wird, „dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht“.
1.1.4 Kevin und Chantal - Von Klischees und Vorurteilen
Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden fundierte und optionale Definitionen von Namenkunde, sowie reglementierte Anweisungen im Namensrecht erläutert, die verbindlichen Niederschriften in Lexika und Gesetzestexten sind so ansatzweise abgedeckt. Doch was empfindet der Mensch oder assoziiert die Gesellschaft beim Hören oder Lesen eines Vornamens? Wie ist die allgemeine Haltung und gibt es Erwartungen in Bezug auf Merkmale, welche die Person und Persönlichkeit eines Namensträgers ausmachen? Man muss gar nicht unbedingt Forschungsergebnisse oder -studien vergleichen, um herauszufinden, dass jeder Mensch automatisch eine Erwartungshaltung gegenüber einem unbekannten Namensträger einnimmt. Wir können uns selbst dabei beobachten, wie wir das Aussehen oder Charaktermerkmale der anonymen Person generieren und konstruieren, nur aufgrund der Namensinformation. Die mentale Konstruktion der anonymen Person, wie jemand sein muss oder aussehen könnte, wird zum einen durch das Subjekt selbst beeinflusst. Zu vermuten ist es, dass Informationen aus vergangenen Erfahrungen mit jeman-
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dem, der vielleicht den gleichen oder einen ähnlichen Namen hat und der uns bekannt ist, gewonnen und in die Konstruktion integriert werden. Eine andere Möglichkeit an Informationen oder Material für die „Vorlage“ oder den „Auswahlkatalog“ an Eigenschaften, Kompetenzen und physischen Merkmalen zu gelangen, der im Gehirn vorhanden ist, sind äußere Einflüsse, die auf uns wirken. Damit gemeint ist die soziale Wahrnehmung einer Person, welche maßgeblich durch Gesellschaftsbilder, Rollentypen aber auch durch den Einfluss von Massenmedien in der Entertainment- Gesellschaft geformt werden. Wenn also ein Stefan Raab in seiner abendlichen PRO 7-Sendung den Namen „Lisa Loch“ verspottet und eine junge, schlanke, blonde Frau mit stark geschminktem Gesicht und künstlich wirkenden Haaren, breit in die Kamera grinst, wird ein relativ neutraler Namen wie „Lisa“ direkt mit diesen Eigenschaften „befleckt“. Genauso werden die positiven Eigenschaften jung, frech, dynamisch und sympathisch, der kürzlich gefeierten Grand- Prix-Gewinnerin Lena Meyer-Landrut, kurz in dem Slogan „unsere Lena“, auf den doch sehr beliebten Vornamen „Lena“ übertragen.
Eine Bezeichnung, die man bei Recherchearbeiten im Zusammenhang mit Namensstereotypen öfters zu hören oder zu lesen bekommt ist der sogenannte „Kevinismus“ oder im weiblichen Sinne „Chantalismus“. Jan Weiler, ein Autor des „stern- Magazins“ beschreibt „Kevinismus“ als Volkskrankheit der Bevölkerung, die darin besteht, unfähig zu sein, dem Nachwuchs einen ordentlichen, aussprechbaren Vornamen zu geben. Anstatt dessen, seien die Menschen vom Originalitätszwang geleitet, sich immer ominösere Namen einfallen zu lassen wie Tetje Lars Hennessy Justin oder Vivien Celin Mandy Josefine (vgl. http://www.stern.de/kultur/buecher/mein-leben-als-mensch-teil-9-volkskrankheitkevinismus-594318.html?eid=594648, 09.08.2010). Eine ähnliche inhaltliche „Unfähigkeit der Menschen“ wird auch durch das Webportal „Beliebte Vornamen“ ausgedrückt (vgl. http://www.beliebte-vornamen.de/187-kevinismus.html, 09.08.2010).
1.2 „Status Quo“ der Namensforschung
Dass der Vorname als Forschungsgegenstand bis heute eher weniger in den Wissenschaften vorzufinden war, wurde bereits erläutert. Dabei birgt dieser ein nicht unerheblich wichtiges Forschungsmaterial für das Untersuchungsfeld der Psychologie und besonders
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für sozialpsychologische Studien. Ging man bisweilen davon aus, durch einen Namen das Geschlecht der Stimulusperson festzulegen, um damit relativ neutrale Grundvoraussetzung für eine Untersuchung zu schaffen, muss spätestens nach Kasof (1993) der Neutralitätsgedanke überdacht werden. Zuvor allerdings hatte Goldberg (1969) in einem klassischen Experiment zu Geschlechterrollenstereotypen einen vermuteten Zusammenhang von sexueller Diskriminierung durch Vornamen hergestellt. Hier wurden Versuchspersonen aufgefordert die Qualität eines Aufsatzes zu bewerten, wobei dieser einmal von einem fiktiven männlichen Autor namens John und ein anderes Mal von einer fiktiven weiblichen Autorin namens Joan verfasst wurde. Das Ergebnis dieser Untersuchung brachte hervor, dass die Probanden vorrangig den Aufsatz des männlichen Autors favorisierten und man so eine sexuelle Diskriminierung zu Ungunsten weiblicher Autorinnen annahm (vgl. Rudolph 2001, S. 70 f. und Rudolph & Spörrle 1999, S. 115). Gleichermaßen haben auch Dipboye, Fromkin und Wiback (1975), Befunde zur Diskriminierung von weiblichen Vornamen eröffnet. In dieser Studie wurden den Probanden identische, tabellarische Lebensläufe mit unterschiedlichen Geschlechternamen vorgelegt und wiederum bevorzugte man die männlichen fiktiven Personen. Darüber hinaus fand man ähnliche Effekte in anderen Bereichen der Sozialpsychologie, wie bei interpersonalen Anziehungen (Jamieson, Lydon & Zanna 1987) oder Personwahrnehmung (Rook 1987). Diese sogenannten Namenseffekte prägen sich am stärksten aus, wenn die Probanden möglichst wenige Informationen über die zu bewertende Person haben, folglich desto anonymer die Person hinter dem Vornamen ist. Je mehr der Bewertungsträger über die Person weiß oder diese sogar persönlich kennt, „verschwindet der Einfluss des Vornamens auf die interpersonale Wahrnehmung“ (Rudolph 2001, S.71).
Erst Kasof (1993) zeigte, dass neben der Geschlechterrolle auch noch andere Faktoren und Merkmale der fiktiven Person Einfluss auf die Beurteilung nehmen, wie das Alter, Intelligenz, ethische Zugehörigkeit und die soziale Klasse. So wurde der Name John bei einer Studie im angelsächsischen Raum kompetenter wahrgenommen, als Träger des Namens Joan. Es gab nach Kasof (1993) somit innerhalb der weiblichen oder männlichen Vornamen breite Streuungen, was die Bevorzugung eines Vornamens angeht. Unweigerlich dessen, mussten die Probanden den hier als „schöner“ wirkenden männlichen Namen favorisieren. Gleicht man die Attraktivität der verschiedengeschlechtlichen Vornamen
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aus, verschwindet die Benachteiligung und ein Vergleich von Geschlechternamen ist möglich.
Erklärungsversuche für die Benachteiligung von weiblichen Namen in so zahlreichen vergangenen Studien, hat Kasof (1993) durch den sozialpsychologischen „Rosenthal-Effekt“ begründet. Unter diesem auch „Versuchsleiter- Erwartungs- Effekt“ genannten Phänomen versteht man, die bewusste oder unbewusste Beeinflussung der Probanden durch den Versuchsleiter. Da dieser eine bestimmte Erwartungshaltung gegenüber den Ergebnissen hat und so die Probanden durch Mimik, Gestik oder Körperhaltung lenkt, um seine Haltung zu bestätigen (vgl. Wagner, Hinz, Rausch & Becker 2009, S.221). Ein anschauliches Beispiel für diesen Effekt bietet das berühmte Pferd „Der kluge Hans“ aus den 30er Jahren. Er konnte scheinbar Rechenaufgaben, auch sehr komplizierte, mühelos ausrechen und zeigte die Lösung, durch die Anzahl von Hufschlägen seinem Besitzer an. Jedoch war Hans kein richtiges Rechengenie, sondern nur ein guter Beobachter, denn sein Besitzer zeigte gänzlich unbewusst durch seine dementsprechende Erwartungshaltung die Ergebnisse, durch optische Hinweisreize an (vgl. Rudolph 2001, S. 73). Da die meisten hier aufgeführten Studien im angelsächsischen Raum stattfanden und generell die Forschung im Bereich der Onomastik eher im englischsprachigen Raum ausgeprägt untersucht wurde, kamen Brown und Khosrohahi (1989) zu folgender Annahme: Im Englischen wird fast immer der Name des Mannes vor dem Namen der Frau genannt, wie „Mr. and Mrs.“ oder „Dear Sir or Madam“, so könnten auch die englischsprachigen Forscher zuerst den männlichen Namen festgelegt haben, um dann einen passenden weiblichen Namen zu suchen. So hätten die Forscher vermutlich den männlichen Namen relativ schnell durch die leichtere Zugänglichkeit oder den Bekanntheitsgrad ersucht oder erdacht und leiten dann daraus einen passenden weiblichen Namen ab. Die Selektionsmechanismen für männliche Namen differenzieren sich so von denen der weiblichen und es wird nur noch ein phonologisch ähnlicher Name gesucht, wie bei „Robert“ und „Roberta“ oder „John“ und „Joan“, der dann meist weniger attraktiv oder verbreitet ist (vgl. Rudolph 2001, S. 74). Folglich erscheint es schwierig, aufgrund von reiner Intuition oder Überlegung äquivalente verschiedengeschlechtliche Vornamenpaare zu finden. Ebenso ist deutlich geworden, dass die Wahl eines Namens beim Betrachten oder Konstruieren einer Studie, deren Fokus nicht auf dem Namen an sich liegt, ein weitaus wich-
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tigerer Entscheidungsfaktor ist, als bisher angenommen. Somit ist es sinnvoll, den Vornamen selbst als Forschungsgegenstand zu betrachten.
Wie bereits erläutert, fanden Untersuchungen von Vornamen bisher hauptsächlich nur im angelsächsischen Raum statt, erst seit den 1980er Jahren wurden auch im Deutschland und Österreich, Forscher auf dieses Gebiet aufmerksam. Ein renommierter Professor der Technischen Universität Chemnitz, Udo Rudolph, beschäftigt sich in einigen seiner Veröffentlichungen mit der Thematik von Vornamen. So hat er 1999 eine Normierungsstudie namens „Die Wahrnehmung von Altersstereotypen, Attraktivität und Intelligenz von Vornamen im Deutschen“, für den deutschsprachigen Raum vorgestellt, um damit Wortnormen für Vornamen in Zukunft festzulegen und zugänglich zu machen. Die Studie fand in leicht abgewandelter, aktualisierter Form, im Jahr 2007 erneut statt und wird im nächsten Kapitel genauer vorgestellt.
Aus einem etwas anderen Blickwinkel betrachtet die Oldenburger Erziehungswissenschaftlerin Frau Prof. Dr. Astrid Kaiser, in einem Teil ihrer Forschungsarbeiten und Publikationen die Vornamensforschung. Ihr Schwerpunkt liegt hierbei allerdings auf dem Zusammenhang von Vornamen und Bildungschancen. Sie betreute im Jahr 2008/ 2009, die in den Medien stark diskutierte Studie über „Ungleichheiten von Bildungschancen aufgrund des Vornamens“, als Grundlage für die Masterarbeit der Absolventin Julia Kube. Diese Studie wird ebenfalls im Folgenden näher erläutert.
1.2.1 Soziale Wahrnehmung von Vornamen
Die Studie, “Ein Vorname sagt mehr als 1000 Worte - Zur sozialen Wahrnehmung von Vornamen.“ (2007), von der Technischen Universität Chemnitz von Udo Rudolph, Robert Böhm und Michaela Lummer, ermittelt die Einstellung von Wortnormen für 30 männliche und 30 weibliche deutsche Vornamen. 3 Hierbei handelt es sich um die Aktualisierung der Befunde aus dem Jahr 1999 (Rudolph & Spörrle), da eine zeitlich bedingte Veränderung angenommen wird. Aufgrund des fortwährenden Wandels der Wahrnehmung von Vor- 3 DieseStudie ist eine Neuauflage zum Vergleich zu der 1999 aufgestellten Untersuchung von Rudolph & Spörrle „Alter, Attraktivität und Intelligenz von Vornamen: Wortnormen für Vornamen im Deutschen.“
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namen sei es laut Rudolph (2007) angebracht, die Forschungsergebnisse auf den neuesten Stand zu bringen.
Die 60 Namen der aktuellen Studie werden hinsichtlich dreier Merkmale untersucht, zum einen werden Wortnormen erstellt in denen festgehalten wird, nach welchen Merkmalen Namen durchschnittlich wahrgenommen werden. Zum anderen wird die Entstehung und Wirkung von Vornamen-Stereotypen bezüglich Gesetzmäßigkeiten überprüft. Daraus sollen mögliche Definitionen, anhand von besonderen Merkmalen für die Kategorie der „zeitlosen Vornamen“ entwickelt werden. Im dritten Forschungsgegenstand wird versucht Faktoren zu finden, die mit entscheidend dafür sind, wie Eltern ihren Kindern Namen geben und warum sie genau diese Namen wählen.
Rudolph (1999 und 2007) geht davon aus, dass man bei Vornamen die man liest oder hört, automatisch Assoziationen zum Alter, Geschlecht oder Intelligenz, sowie ethische Zugehörigkeit und sozialen Klasse der Person hat (vgl. Kasof 1993; Rudolph & Spörrle 1999). Insbesondere ist die Alterskategorie als erste soziale Wahrnehmung entscheidend über die Beurteilung eines Menschen. Die Voraussetzung dafür liegt allerdings in der Anonymität der Person, dessen Name beurteilt wird, denn je weniger Informationen über den Träger bekannt sind, desto deutlicher ist der Namenseffekt. Hinzukommend verändern sich diese Namensassoziationen im Wandel der Zeit und Historie. So wirken heute Namen wie Lea und Felix wesentlich jünger, attraktiver und intelligenter als Elfriede und Helmut (vgl. Rudolph, Böhm & Lummer 2007). Rudolph hat die zu bewertenden Namen in die Kategorien, „altmodisch“, „zeitlos“ und „modern“ eingeteilt. Als „altmodisch“ gelten die unter den 20 beliebtesten Vornamen im Jahr 1965 gewählten Namen, die allerdings 2004 gar nicht oder selten vergeben wurden. „Zeitlos“ ist ein Name nach Rudolph zunächst, wenn er im Abstand eines Jahrzehnts zwischen 1960 und 2004 mindestens zweimal zu den beliebtesten Vornamen zählte. Die unter den 20 beliebtesten Namen des Jahres 2004 ernannten Vornamen, welche 1965 selten gewählt wurden, gelten als „modern“. Die Forscher wählten je zwölf weibliche und männliche moderne und altmodische Namen, sowie jeweils sechs weibliche und männliche zeitlose Vornamen, basierend auf dem Datenmaterial von Kleinteich (1992) und Müller (2001). Zusätzlich wurde auf die Ähnlichkeit der Namen im Ost- WestDeutschen geachtet.
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Insgesamt haben 83 weibliche und 63 männliche Personen mit dem Durchschnittsalter von 32,68 Jahren, den 71-seitigen, auf DIN-A5 gedruckten Fragebogen beantwortet. Es wurden zwei Altersgruppen gebildet, 104 „jüngere“ unter 30 Jahre alte und 42 „ältere“, über 50 Jahre alte Personen. Die meisten Probanden (122 von 146 Personen) stammten aus den neuen Bundesländern. Der Fragebogen an sich war in drei Befragungsteile gegliedert: Im ersten Teil wurde nach der Attraktivität der 60 Namen gefragt, in Bezug darauf, den eigenen Kindern den Namen zu geben. Der zweite Hauptteil erfasste vier Fragen zu Alter, Intelligenz, physische Attraktivität und Religiosität der Person, die hinter dem jeweiligen Namen steckt, für jeden einzelnen der 60 Vornamen. Dabei wurde die Reihenfolge durch Randomisierung variiert. Im letzten Teil sollten die Probanden zwei Vornamen aus der Liste aussuchen, die sie ihren Kindern am ehesten heute noch geben würden. Die Antwortskalen bestanden aus elfstufigen, sowie sechsstufigen bipolaren Skalen. Die Ergebnisse basieren auf varianzanalytischen und häufigkeitsbezogenen statistischen Auswertungen und sind hier auszugsweise zusammengefasst.
Aufgefallen ist, dass die Variablen Namensattraktivität und Personenattraktivität sehr stark miteinander korrelieren (r = .94) und das hohe Attraktivität von Personen vorwiegend mit modernen Vornamen assoziiert wird. Außerdem werden moderne und zeitlose Namen mit höher intelligenten Trägern gleichgesetzt. Hinzukommend erachteten die Probanden moderne und zeitlose Namensträger als religiöser als Träger altmodischer Vornamen. Ältere Versuchspersonen schätzen Namensträger generell älter ein und finden altmodische Namen religiöser wirkend als jüngere Probanden. Auch finden ältere Versuchspersonen altmodische Namen attraktiver und intelligenter als moderne Namen. Umgekehrt ist es bei den jüngeren Probanden, sie schätzen eher Personen mit modernen Namen als attraktiver und intelligenter ein. Zeitlose Namen schneiden in Bezug auf Personenattraktivität und Intelligenz generell bei den älteren Probanden besser ab, als bei Jüngeren. Es wurde weitergehend ein positive Korrelation von Personenattraktivität und Intelligenz (r = .78) festgestellt, sowie negative Korrelationen im Zusammenhang von Alterswahrnehmung und Personenattraktivität (r = -.79), sowie Alterswahrnehmung und Intelligenz (r = -.36). Alle Korrelationen sind außerdem signifikant (p stets < .001). Personen die also als attraktiv eingestuft werden, werden automatisch intelligenter eingeschätzt als weniger attraktive Personen. Je jünger eine Person wahrgenommen wird, desto
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attraktiver und intelligenter wirkt sie auf die Probanden. Uwe gilt beispielweise bei allen Befragten als altmodisch und viel weniger attraktiv als Tim oder Felix, die als modern, und auch attraktiver und somit intelligenter wirken. Bei den weiblichen Namen waren Petra und Birgit, die als altmodisch gelten, unattraktiver als Sophie und Hannah. Für zeitlos werden Maria, Anna, Alexander und Matthias gehalten.
Losgelöst davon, hat sich der aufgetretene Haupteffekt, dass sich das Versuchspersonenalter auf die Alterseinschätzung auswirkt, wie es auch in der Studie von 1999 der Fall war, wiederholt und bestätigt. Die Alterseinschätzung ist somit subjektiv von der Altersgruppe der einschätzenden Personen abhängig, da diese von Vornamen aus der eigenen Altersklasse ausgehend bewerten.
Ebenfalls konnten zwei Definitionen für „zeitlose Namen“ bestimmt werden. Zum einen wird ein Name als zeitlos erster Ordnung erachtet, wenn die Einschätzung des Alters der Namensträger sehr heterogen sind, da die statische Verteilung über alle Urteile hinweg verzerrt ist und somit der Name über einen längeren Zeitraum oft vergeben wurde. Zum anderen gilt ein Name als zeitlos (zweiter Ordnung), wenn der Namensträger von jüngeren Personen als jung eingeschätzt wird und von älteren als alt. Die statistische Verteilung ist über alle Urteile hinweg gleich verteilt, da der Name zu einem Zeitpunkt beliebt war, dies abflachte und zu einem späteren Zeitpunkt erneut beliebt und häufig vergeben wurde.
Bei den Trends in der Vornamensvergabe für die eigenen Kinder, ist generell ein Entfernen von traditionellen Gründen der Namensvergabe, wie die Vererbung von Familiennamen, zu beobachten. Die neue Motivation stellt vielmehr „subjektive“ Gründe, wie Modernität und Klang, in den Vordergrund (siehe auch Kapitel 1.3). Durch die in der Studie erworbenen Wortnormen für verschiedene Namen, liegt der praktische Nutzen nicht nur im psychologisch-wissenschaftlichen Bereichen, sondern auch die Werbepsychologie kann durch, Sensibilisierung für einige Namen, ihr Stimulusmaterial hinsichtlich wahrgenommener Attraktivität, Intelligenz und Alter ausbalancieren und kontrollierter oder manipulativer, hinsichtlich der Zielgruppen, einsetzen.
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1.2.2 „Kevin ist kein Name, sondern eine Diagnose!“
Bei der Frage nach Gleichheit von Bildungschancen wurden der Bildungsgrad der Eltern und die soziale Herkunft von Kindern zu genüge untersucht und spätestens nach PISA haben sich Zusammenhänge von Bildungsgrad und sozialer Herkunft bestätigt. Doch nun wurde ein eventuell neuer Faktor für Bildungs- und Karrierechancen in den Köpfen der Diskutierenden erweckt. Julia Kube, eine Lehramts-Studentin und Mitarbeitern von der “Arbeitsstelle für Kinderforschung” an der Oldenburger Carl von Ossietzky Universität, hat im Jahr 2009 mit Begleitung durch die Oldenburger Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Astrid Kaiser, für ihre Masterarbeit, eine Umfrage unter Grundschullehrern durchgeführt in der Studie „Ungleiche Bildungschancen schon durch Vornamen? - Studie zu Vorurteilen und Vorannahmen von Lehrern“ wurde ein Online-Fragebogen zu “Assoziationen in Bezug zur Wahrnehmung von Vornamen” erstellt und bearbeitet. Insgesamt 2000 Grundschullehrer/-innen haben diesen anonym ausgefüllt und beantwortet, 500 der
Fragebögen wurden detailliert ausgewertet und in die Studie mit einbezogen (vgl. http://blog.beliebte-vornamen.de/2009/09/diagnose-kevin/, 05.08.2010 und Kube 2009). Die Grundschullehrer/innen wurden unter anderem zu ihren Namensvorlieben befragt: "Welche Vornamen würden Sie Ihrem Kind auf keinen Fall geben?", außerdem sollten sie „verhaltensauffällige/ verhaltensunauffällige“, „eher leistungsstarke/ eher leistungs- schwache“ und „ eher freundliche/ eher freche“ Eigenschaften den Namen der Kindern zuordnen und bewerten. Die Ergebnisse der Studie waren sehr eindeutig und erschre- ckend zugleich, da durchaus von Voreingenommenheit bei Grundschullehrern gegenüber bestimmter Vornamen ausgegangen werden kann.
Beispielsweise gelten als besonders leistungsschwach Schüler mit den Namen: Kevin, Mandy, Chantal und Justin und auch in der Kategorie „Verhaltensauffälligkeit“ sind diese Namen, sowie Dennis, Marvin und Jaqueline ganz weit oben auf der prozentualen Rangliste der negativ empfundenen Namensträger. Besonders der Name Kevin schnitt in allen Befragungspunkten sehr schlecht ab und steht als stereotyper Vorname für einen verhaltensauffälligen Schüler. Dabei konnte der Name ab 1992 einen kometenhaften Anstieg in Beliebtheit und Vergabe verzeichnen, was wahrscheinlich nicht zuletzt auf den damaligen Kultfilm „Kevin allein zu Haus“ zurückzuführen ist (vgl. Müller 2001, Tabelle S. 55 f.). Eine Pädagogin schrieb in ihrem Fragebogen sogar, „Kevin ist kein Name, son-
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dern eine Diagnose!“. 84,4% der Lehrer halten einen Schüler mit dem Namen Kevin für „eher leistungsschwach“ und 81,8% für „eher verhaltensauffällig“, außerdem wurde der Name von 83,8% der Probanden als „eher frech“ eingestuft. Auch bei den Namen, welche die Lehrer/-innen ihrem Kind auf keinen Fall geben würden, war Kevin mit 64% auf Platz eins, gefolgt von Jaqueline (37,2%) und Chantal (33,2%).
Als leistungsstark und zugleich verhaltensunauffällig hingegen, gelten die Namen Sophie, Maximilian, Marie, Hannah und Jakob. Besonders Hannah mit 82,2% und Jakob mit 75,8% wurden als besonders leistungsstark eingestuft. Jakob schneidet als Name mit positiv versehenen Eigenschaften insgesamt sehr gut ab, denn neben der Leistungsstärke, bewerteten 71,8% der Lehrer den Namen als „eher verhaltensunauffällig“ und „eher freundlich“ (71%). Bei der Auswahl der Namen, waren den Grundschullehrern keine Vorgaben gemacht worden, sie konnten also frei die Namen wählen, die sie in den jeweiligen Kategorien beurteilen wollten (vgl. http://www.vorname.com/news_Vornamen-Studie.html, 02.08.2010, http://derstandard.at/1252771535929/Vorurteile-Kevinismus-und-Chantalismus---das-sagt-alles, 02.08.2010; http://www.focus.de/schule/schule/vorurteilevornamen-beeinflussen-schulerfolg_aid_436634.html, 05.08.2010 und
http://www.n24.de/news/newsitem_5434056.html, 05.08.2010). Insgesamt hält nur ein sehr geringer Anteil der Befragten eine kritische Distanz zu Vorurteilen in Verbindung mit Vornamen, die meisten Probanden stellten ihre Eindrücke deutlich dar. In einem Spiegelinterview vom 19.09.2009 berichtet Frau Prof. Dr. Astrid Kaiser über die Ergebnisse der Studie und verrät, dass sie selbst überrascht war, wie deutlich und mit welcher Schärfe die befragten Lehrer über einige Namen urteilten, „Das ist kein Vorurteil, das ist eigene Erfahrung, das ist die Wahrheit.“. Ebenso erachtet sie es für besonders wichtig, Pädagogen und angehende Lehrer frühzeitig für die Gefahr der Vorurteile zu schulen und sensibilisieren. Präventives Handeln der Eltern betont sie ebenfalls als grundlegende Maßnahme, man sollte sich vor der Namensgebung Gedanken machen und mögliche Konsequenzen für die Zukunft des Kindes abwägen (vgl.
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,649736,00.html, 08.08.2010).
Beide hier vorgestellte Studien haben den Gegenstandsbereich der „Wahrnehmung von Vornamen“ aufgegriffen und untersucht, wenn auch auf unterschiedliche Art und Weise
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und mit differenzierten Blickwinkeln, sowie Probanden. Dennoch ist aus den Ergebnissen einiges für den „Status quo“ der Vornamensforschung und auch für die gesellschaftliche Sicht auf diverse Vornamen hervorgegangen. Es scheint nämlich in der Gesellschaft Stereotypen für gewisse Vornamen zu geben, wie das Beispiel „Kevin“ gezeigt hat. Gleichzeitig unterliegen diese Stereotypen einem zeitlichen und gesellschaftlichen Wandel, da es vor 30 Jahren das Phänomen „Kevin“ aufgrund der unzureichenden Namensvergabe noch gar nicht gab, heutzutage aber schon. Außerdem sieht es so aus, als ob diese Stereotypen eine größere Bedeutung für sich beanspruchen, als zuvor angenommen. Doch was könnten die Gründe dafür sein, dass Uwe als unattraktiv und Kevin als verhaltensauffällig gilt? Ist die Gesellschaft vielleicht selbst schuld daran oder sogar Ursache für die Erweckung von Vornamensstereotypen und deren Auswirkungen? Auf diese Fragen soll im nächsten Kapitel näher eingegangen werden.
1.3 Der Vorname als gesellschaftliches Gut
In der Soziologie wird grundlegend davon ausgegangen, dass menschliches Handeln in hohem Maße von den gegebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, in die eine Person eingebettet ist und durch die sie geprägt wird, abhängt (vgl. Emilie Durkheim). Es wurden in vergangenen Kapiteln bereits die Existenz, Wirkung und der Einfluss von Namensstereotypen festgestellt und erläutert. Was dies nun genau für die Gesellschaft und die Kultur bedeutet und wie die einzelnen Entwicklungsprozesse mit der Namensgebung einhergehen, setzt voraus, dass die Vergabe von Vornamen von den oben erwähnten Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Ob dies tatsächlich der Fall ist und inwiefern die Auswirkung der Namensvergabe von der kulturellen Situation abhängt, soll im Folgenden erläutert werden.
Zwar ist die Vornamenswahl für ein Kind eine weitestgehend freie Entscheidung der Eltern und außer an gesetzliche Regeln (siehe Kapitel 1.1.2) an kaum etwas gebunden und trotzdem scheint nach der Betrachtung der vorgestellten Studien, die Namensvergabe mit sozialen Strukturen im gesellschaftlichen Kontext zusammen zu hängen. Wilfried Seibicke, einer der besten Kenner der Entwicklung von Vornamen in Deutschland sagt sogar, „Vornamensgeschichte ist Kulturgeschichte!“ (Seibicke 1999, S. 59). Denn die Vergabe und
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Arbeit zitieren:
Lydia Knaak, Laura Dodot, 2011, Im Namen der Gerechtigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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