1 Allgemeine Angaben
Referendar: Mirko Friedrich
Jahrgang: 02/ 1
Lerngebiet 6: Rechtsvorschriften für den Verkauf
Unterrichtseinheit: Allgemeingültige Rechtsvorschriften
Ausbildungsschule: Kivinan - das berufliche Bildungszentrum
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Angaben
2. Analyse des Bedingungsfeldes 3
2.1 Spezifische Bedingungen der Lernenden 3
2.2 Spezifische Bedingungen des Lehrenden 4
2.3 Curriculare Vorgaben 5
3. Struktur der Unterrichtseinheit 6
4. Didaktische und methodische Entscheidungen zur Unterrichtsstunde 7
4.1 Analyse des Themas in Verbindung mit Auswahl- und
Reduktionsentscheidungen 7
4.2 Zielentscheidungen 11
4.2.1 Groblernziel 11
4.2.2 Feinlernziele 11
4.3 Methoden- und Medienentscheidungen 11
5. Geplanter Unterrichtsverlauf 14
6. Literaturverzeichnis 15
7. Anhang 16
2
2 Analyse des Bedingungsfeldes
2.1 Lehr- und Lernbedingungen
Bei der Klasse WKE 1a handelt es sich um eine Berufsschulklasse in der Grundstufe der Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/ zur Kauffrau im Einzelhandel. Die Schüler und die Schülerinnen 1 werden in kleinen und mittelgroßen regionalen Unternehmen in unterschiedlichen Branchen ausgebildet. 2 Die Schüler haben mehrheitlich zum 01.08.2002 ihre Ausbildung begonnen. Der Berufsschulunterricht findet an zwei Wochentagen (mittwochs und freitags) statt.
Die Lerngruppe setzt sich aus zehn Schülerinnen und fünf Schülern zusammen. X ist mit 23 Jahren die älteste Schülerin, die übrigen Schüler sind im Alter von 17 bis 20 Jahren. Hinsichtlich ihrer schulischen Vorbildung ist die Klasse heterogen zusammengesetzt. Eine Schülerin hat die Allgemeine Hochschulreife, ein Schüler besitzt den erweiterten Sekundarabschluss I, sechs Schüler haben den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erworben und weitere sechs Schüler sind im Besitz des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss. Die unterschiedlichen Bildungsabschlüsse spiegeln sich unter anderem im unterschied-lichen
Abstraktionsvermögen wider. So fällt einigen Schülern der Klasse der Zugang zu abstrakt gestellten Inhalten noch schwer. Das hat sowohl Konsequenzen auf die Auswahl- und Reduktionsentscheidungen, die Methoden- und Medienwahl und die Wahl der Lernziele.
Das Leistungsvermögen und die Leistungsbereitschaft der Klasse kann insgesamt als durchschnittlich bezeichnet werden. Eine besondere Rolle hinsichtlich der Qualität und Quantität der Wortmeldungen und Diskussionsbeiträge nehmen X, X, X und X ein, mit Einschränkungen auch X und X. X hat als Polin noch einige Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache, die sich in der Form bemerkbar machen, dass sie hin und wieder Begriffe im Wörterbuch nachschlagen muss. Die anderen Schüler der Klasse sind interessiert, aber in der mündlichen Mitarbeit nicht so aktiv wie ihre zuvor genannten Mitschüler. Insbesondere X äußert sich nur nach direkter Ansprache, wobei die Qualität seiner Beiträge überwiegend gut ist.
1 Im Folgenden wird statt „Schülerinnen und Schüler“ vereinfachend die Bezeichnung „Schüler“ verwendet. Die weibliche Form ist hierbei mit eingeschlossen.
2 Zu den Ausbildungsunternehmen der Schülerinnen und Schüler vgl. Anhang 8
3
Bezüglich der Fachkompetenz der Schüler ist festzustellen, dass Unternehmen an der Zevener Couponaktion teilgenommen haben, in denen sich auch Schüler der Klasse befinden. Daher könnten insbesondere X, X, X, X und X 3 Erfahrungen mit Coupons in der betrieblichen Praxis gesammelt haben. 4
Die meisten Schüler sind zur Reproduktion von Inhalten fähig, haben allerdings größtenteils Schwierigkeiten bei der Abstraktion und dem Transferdenken. Daher ist es wichtig, in dieser Lerngruppe die Unterrichtsinhalte anschaulich darzustellen und auf konkrete Beispiele zu beziehen 5 .
Hinsichtlich der Methodenkompetenz kann festgestellt werden, dass die Schüler mit der Sozialform der Gruppenarbeit vertraut sind. Sie hat sich in besonderem Maße bewährt, da die Schüler konstruktiv zusammenarbeiten 6 . Erfahrungen bestehen in der Lerngruppe auch im Präsentieren von Ergebnissen mithilfe von Karten, Folien und Plakaten 7 . Bei Kurzreferaten über eine Ware aus dem eigenen Ausbildungsbetrieb fiel auf, dass es einigen unangenehm ist, vor der Klasse zu stehen und frei zu referieren. Daher orientierten sie sich noch stark an ihren schriftlichen Ausfertigungen. Für das Gestalten von Plakaten und das Beschriften von Karten haben die Schüler Hinweise erhalten, die sie mehrheitlich umsetzen.
Die Sozialkompetenz der Klasse lässt sich als positiv bezeichnen. In Diskussionen werden die Meinungen anderer Schüler akzeptiert. Die Zusammenarbeit in Gruppen gestaltet sich problemlos. Die Schüler arbeiten konzentriert und sorgfältig zusammen.
2.2 Situation des Referendars
Seit Beginn des Schuljahres 2002/03 hospitiere und unterrichte ich in der Klasse WKE 1a. Innerhalb des Lerngebietes 6 „Rechtsvorschriften für den Verkauf“ 8 wurden Unterrichtseinheiten selbstständig von mir geplant, durchgeführt und gemeinsam mit meinem Ausbildungslehrer reflektiert.
3 Vgl. Anhang 8
4 Vgl. Kapitel 4.1 und 4.3
5 Vgl. Kapitel 4.1
6 Vgl. Kapitel 4.3
7 Vgl. ebd.
8 Vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 1996 (Hrsg.): Richtlinien
4
Das Themengebiet Rechtsvorschriften für den Verkauf habe ich bisher noch nicht unterrichtet. Eigene praktische Erfahrungen in diesem Bereich konnte ich bisher nur über meine Rolle als Kunde sammeln.
Die Arbeitsatmosphäre innerhalb der Klasse empfinde ich als angenehm. Das Verhältnis zwischen den Schülern und mir ist offen und freundlich. Ich unterrichte gern in der Klasse und fühle mich von den Schülern auf der fachlichen wie auf der persönlichen Ebene akzeptiert.
2.3 Curriculare Vorgaben
Für die WKE 1a sind die „Richtlinien für die berufsspezifischen Unterrichtsfächer im Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel“ 9 maßgebend. In den Richtlinien ist das Thema der Unterrichtsstunde Bestandteil des Lerngebietes 6 „Rechtsvorschriften für den Verkauf“ und ist mit einem Zeitrichtwert von 20 Unterrichtsstunden für die Grundstufe vorgesehen 10 . Der schulinterne Lehrplan entspricht den Richtlinien des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Als übergeordnetes Lernziel für die „Rechtsvorschriften für den Verkauf“ wird in den Richtlinien formuliert: „Die Schülerinnen und Schüler sollen Rechtsvorschriften konkreten Situationen aus dem Verkauf zuordnen können 11 .“ Als Lerninhalte sind diesem Lernziel die Zugabenverordnung und das Rabattgesetz zugeordnet, die im Juli 2001 abgeschafft wurden. Die rechtliche Beurteilung von Coupons ist noch uneinheitlich. Normalerweise sind Preisnachlässe in jeglicher Form gestattet. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt jedoch Grenzen. Es ist die wichtigste Rechtsgrundlage für einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen und gegenüber den Verbrauchern. Dieser Anspruch ist in der Generalklausel (§1) festgeschrieben: „Wer im geschäftlichen Verkehre zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden 12 “.
9 Ebd.
10 Vgl. ebd., S.5
11 Vgl. ebd., S.24
12 Cersovsky, H.; Hunold, F.; Squarra, D.: Blickpunkt Kunde Lehrbuch S. 261 (eingeführtes Lehrbuch)
5
Arbeit zitieren:
Mirko Friedrich, 2003, Das 'Couponing' als Thema in einer Berufsschulklasse, München, GRIN Verlag GmbH
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