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Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort Seite 3
2. Die Vorgeschichte der deutschen Verfassungstradition Seite 4
3. Die Entstehung des Grundgesetzes
3.1 Die politische Situation Deutschlands nach Kriegsende Seite 6
3.2 Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee Seite 7
3.3 Der Parlamentarische Rat Seite 8
3.4 Das Grundgesetz Seite 9
4. Fazit Seite 12
5. Literaturangaben Seite 13
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1. Vorwort
Letztes Jahr, im Jahre 2009, wurde das sechzigjährige Bestehen der Bundesrepublik Deutschland von allen Seiten der Politik, weniger aber auf Seiten der Bevölkerung gefeiert. So brachte die ARD mit Unterstützung des Rundfunk Berlin-Brandenburg, der Tagesschau und der Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) 1 eine sechzigteilige Infotainment-Jubiläumssendung mit dem Titel „60xDeutschland“ heraus, in welcher die wichtigsten politischen und gesellschaftlichen Ereignisse in der Bundesrepublik Deutschland noch einmal dokumentiert wurden. Dazu wurde auf Filmarchivmaterial der letzen sechzig Jahre zurückgegriffen und dieses zum Teil mit Hilfe von Zeitzeugen analysiert. Im ersten Jahr 1949 stand vor allem die Gründung der Bundesrepublik Deutschlands mit der Verkündigung des Grundgesetzes, dem Resultat der Arbeit parlamentarischen Rates im Vordergrund, wo auch der Schwerpunkt dieser Hausarbeit liegen wird. Die weiteren Ereignisse, welche in der Sendung beleuchtet werden, wie der Kalte Krieg, das Wirtschaftswunder, die 1968er, der RAF-Terrorismus oder die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten, bleiben bei dieser Hausarbeit weitgehend unbeachtet. Jedoch darf in erster Linie der internationale politische Hintergrund, der sich anbahnende Kalte Krieg am Ende der vierziger Jahre, nicht vergessen werden.
Aber auch ohne einen kurzen geschichtlichen Hintergrund der deutschen Verfassungstradition bis in frühe 19. Jahrhundert wird diese Hausarbeit wohl nicht auskommen. Darüber hinaus wird im Schwerpunkt Grundgesetz zum Teil vergleichend auf die erste demokratische Verfassung der Deutschen, die der Weimarer Republik eingegangen. Zum anderen werden in diesem Kapitel die Kontroversen der Politiker während der Beratungen im Parlamentarischen Rat aufgegriffen.
1 Ogiermann, Jan Martin/Depner, Hanno/Ruwoldt Stefan (Autoren): 60xDeutschland,
htpp://www.60xdeutschland.de (23.07.2010).
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2. Die Vorgeschichte der deutschen Verfassungstradition
Die deutsche Verfassungstradition reicht bis ins frühe 19. Jahrhundert zurück, wobei die Freiheit, der eigentlich wichtigste Teil einer Verfassung ist, damals eher „Nebensache“ war (Möllers, Christoph (2009): Das Grundgesetz. Geschichte und Inhalt, München, S.13). So beginnt die Geschichte der demokratischen Verfassung bereits früh mit der Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika 1776, deren Verfassung bereits die Wahrung des persönlichen Rechts vorsah.
In Europa gab es die ersten Verfassungen erst ab der Französischen Revolution 1789, wobei Napoleon die darauffolgende politische „Unruhe“ in Frankreich für sich nutzte, um selbst ein Imperium zu erschaffen. Seine Herrschafts- und Expansionssucht wurden dabei von den anderen europäischen Staaten nicht tatenlos mit angesehen, denn 1813 wurden die Truppen Napoleons vernichtend geschlagen und seine Herrschaft damit beendet.
Jedoch „werden Verfassungen im Gefolge der napoleonischen Herrschaft zu einem Kennzeichen der Modernisierung“ (vgl. Möllers, Christoph (2009), S.13). Diese Verfassungen sind aber eher eine Art „Vertrag“ zwischen Volk und Monarch, wobei der Monarch nach wie vor die Souveränität inne hat. Das ist laut Christoph Möllers der „Grundwiderspruch der konstitutionellen Monarchie“ zu jener Zeit, sowie das Recht des Monarchen bei Nichtgefallen die Verfassung zu seinen Gunsten auszuhebeln. Diese Problematik dominiert die deutsche Verfassungsgeschichte bis zum Ersten Weltkrieg. Die Verfassungen des 19. Jahrhunderts beinhalten im Gegensatz zum heutigen Grundgesetz oder zur damaligen, im Übrigen bis heute gültigen amerikanischen Verfassung keine Verfassungsgerichtsbarkeit, sowie keine Grundrechtsgarantien. Damit war weder die Verfassung durch richterliche Kontrolle geschützt, noch die Grundrechte eines jedes Einzelnen gewahrt, weshalb man von einem „Vorrang der Verfassung“ nicht sprechen kann.
Die erste deutsche Verfassung, die wohl als Vorbild für das Grundgesetz gesehen werden kann, war die der Paulskirchenversammlung von 1848/49, die erste auf demokratischer Basis ausgearbeitete Verfassung Deutschlands. Laut Möllers ist der Text der Verfassung bei seiner Lektüre „überraschend modern“, denn sie orientiert sich einerseits an den konstitutionellen Monarchien Englands und Belgiens, aber allen voran
Arbeit zitieren:
Tobias Molsberger, 2010, Die deutsche Verfassungstradition, München, GRIN Verlag GmbH
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