Das Erscheinungsbild des deutschen Bundesstaats beschäftigt seit mehreren Jahren intensiv Wissenschaft und Politik. Viele Reformkonzepte wurden seitens der politischen Akteure in Bund und Ländern, der Verbände, politischen und anderen Stiftungen sowie der Wissenschaft vorgelegt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Globalisierung bzw. Europäisierung wirkt die deutsche Absonderlichkeit oft nachteilig (Göpfert 2005). Deutschland wird in Brüssel häufig überstimmt, weil die Bundesregierung ständig Rücksprache mit den Bundesländern halten muss und ihr damit die notwendige Flexibilität in den Verhandlungen fehlt. Als Folge der komplizierten Entscheidungsstrukturen enthält sich Deutschland häufig bei Abstimmungen in Brüssel 1 . Eine Reformierung der föderalen deutschen Gesellschaftsordnung ist folglich für eine erfolgreiche EU-Politik unumgänglich. In diesem Kontext werde ich mich in meiner Arbeit den Defiziten der deutschen föderalen Ordnung auf der EU-Ebene widmen. Dazu werde ich zu Beginn erst einmal die funktionalen Strukturelemente des deutschen föderativen Gesellschaftsmodells erörtern. Darauf aufbauend werde ich den Defiziten dieses Modells vor dem Hintergrund der Integration in die EU nachgehen; um dann abschließend Kriterien zusammenzustellen unter denen das deutsche Föderalismusmodell den Anforderungen im Globalisierungszeitalter gerecht werden kann.
Der Bundesstaat steht begrifflich zwischen den Polen Staatenbund und Einheitsstaat (Andersen/Woyke 2003). Das Spannungsverhältnis von Vielfalt und Einheit versucht er dadurch produktiv zu bewältigen, dass die staatlichen Funktionen territorial aufgegliedert werden. Föderalismus bezieht sich also auf die Zweiteilung staatlicher Souveränität auf selbstständige politische Träger, die Gliedsstaaten und den Zentralstaat (in Deutschland Bund und Länder). Die territorialen Einheiten verfügen sowohl institutionell (Legislative, Exekutive, Judikative) als auch funktional
(Letztentscheidungsrecht) über alle wesentlichen Strukturmerkmale des Staates. Die Gliedstaaten eines Bundesstaates sind im Prinzip nicht in den staatlichen Instanzenzug eingebaut (Andersen/Woyke 2003). Die Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben ist so zwischen Gesamtstaat und regionalen Teilstaaten aufgeteilt, dass jede staatliche Ebene in einer Reihe von Aufgabenbereichen autonom bzw. souverän agieren kann; zugleich aber auch jede staatliche Ebene direkten Bezug zum Bürger hat, wodurch sie
1 Dies geschieht so häufig, dass man in Brüssel schon gar nicht mehr von einer Enthaltung, sondern nur
noch vom „German vote“ spricht (Göpfert 2005).
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eigenständig politisch legitimiert ist. Aus dem Prinzip der vertikalen Gewaltenteilung bzw. der teilstaatlichen Souveränität folgt ein weiteres Definitionsmerkmal: prinzipielle Gleichheit der Teilstaaten untereinander sowie in ihrer Beziehung zum Bund. Die Legitimation der Gliedstaaten bzw. Länder eines föderativen Bundesstaates beruht auf dem Erhalt der soziokulturellen Differenz. Daraus ergibt sich der entscheidende und ursprünglich einzige Zweck bzw. die Primärlegitimation des Föderalismus: die Erhaltung soziokultureller Vielfalt (Zweck) in gesamtstaatlicher Einheit durch das Mittel der Integration heterogener, räumlich stark segmentierter Gesellschaften (Abromeit 1992). Die Länder-Autonomie gründet sich auf dem in der Bevölkerung mehr oder weniger vorhandenen Bewusstsein der jeweiligen regionalen Vielfalt- der Länder- Identität. Die alte Formel von Einheit und Vielfalt beinhaltet jedoch ein generelles Problem nahezu aller Föderationen, das mit der Schwächung der Primärlegitimation einhergeht. Mit zunehmendem Alter von föderalistischen Ordnungen ist mit dem Abnehmen der soziokulturellen Differenzen zu rechnen und somit zugleich mit der Reduktion der „Vielfalt“ der Länder 2 . Aufgrund dieses dynamischen Prozesses wird der moderne Föderalismus vorzugsweise von seinen Funktionen her legitimiert, die er für den Gesamtstaat erbringt 3 (Abromeit 1992). Sinn und Nutzen föderalistischer Ordnungen werden von Gesamtstaatsinteresse und damit üblicherweise von den Funktionsbedingungen des parlamentarischen
Regierungssystems her definiert. An erster Stelle steht zumeist die Funktion der vertikalen Gewaltenteilung als Ergänzung zur horizontalen Gewaltenteilung des parlamentarischen Systems. Eine föderalstaatliche Ordnung beinhaltet als zweites Funktionsmerkmal den gesellschaftlichen Minderheitenschutz, vor allem in der Form parteipolitischen Spannungsausgleichs. Als dritte Funktion ist die doppelte Partizipationsmöglichkeit der Bevölkerung (in Ländern und Bund) zu nennen. Diese Funktion impliziert verbesserte Durchsetzungschancen regional differenzierter Interessen und damit die Erhöhung demokratischer Lebensqualität (Andersen/Woyke 2003). Als viertes Merkmal der föderalen Ordnung wird in der modernen
2 Diese anscheinend im föderalen System immanente Entwicklungstendenz veranlasste Föderalismus-
Theoretiker zu der These vom „Föderalismus als Übergangsstadium“.
3 Daraus ergibt für den Föderalismus ein Perspektivenwechsel: Während in der traditionellen
Föderalismus-Theorie der Teilstaat die vorgegeben Einheit darstellte (Blickrichtung von unten nach
oben), ist es im Kontext der modernen Föderalismus-Theorie der Gesamtstaat (Blickrichtung von oben
nach unten).
3
Föderalismusdiskussion die Entlastungsfunktion genannt; die mittels Verlagerung von Aufgaben und Konflikten auf regionale Einheiten den Bundesstaat in seiner Gesamtheit entlasten soll. Eine fünfte Funktion des Föderalismus wird der Status-quo-Sicherung zugeschrieben; durch den im Föderalismus institutionalisierten Zwang zur Kompromissbildung und der damit verbundenen Ausstattung bestimmter föderative Organe mit Vetomacht (Andersen/Woyke 2003). Als letzte Funktion ist die der Ermöglichung eines „sicheren“ Weges zu nennen. Diese Funktion zielt auf die „Lernfähigkeit“ der föderalen Organe ab. Im Wettbewerb der Teilstaaten können verschiedene Reformen so zusagen gleichzeitig getestet werden, die, wenn sie Praktikabilität bewiesen haben, ggf. vom Bund übernommen werden können. (Abromeit 1992).
Über die genannten Föderalismus-Funktionen lässt sich bezüglich der Vollständigkeit sicherlich im Einzelnen diskutieren. Es geht mir jedoch nicht darum die Charakteristiken des Föderalismus in seinem gesamten Erscheinungsumfang aufzuzählen, sondern vielmehr darum eine Basis zu schaffen deren konkrete Ausgestaltung bzw. Modifikation von den Reformzielen der aktuellen Debatte abhängt. Denn abgesehen von dem Problem der Umsetzbarkeit der Föderalismus-Funktionen lassen sich in der Realität verschieden Defizite sowohl auf nationaler 4 als auch auf EU-Ebene erkennen (EU- Tauglichkeit). Im Folgenden Abschnitt werde ich Schwachstellen des deutschen Bundesstaates, die speziell bei den Integrationsanforderungen im europäischen Raum zum Tragen kommen aufzeigen; und diese jeweils im Kontext der aktuellen Lösungsstrategien (soweit vorhanden) der Föderalismuskommission vorstellen; und abschießend ein paar generelle Anforderungen an die Reform des föderativen Gesellschaftsmodells anmerken.
Ausschlaggebend für die Reformbereitschaft des Deutschen Föderalismusmodells ist neben den Problemstellungen auf nationaler Ebene insbesondere die Entwicklungstendenz auf supranationaler Ebene bzw. auf der Ebene der EU. Das Thema der Harmonisierung des deutschen Föderalismus mit den EU-Richtlinien leitet sich aus der Schwerfälligkeit ab, mit der diese Richtlinien wegen des komplizierten innerstaatlichen Rechts umgesetzt werden. Ziel innerhalb der Föderalismuskommission ist es eine bessere Koordinierung der Länder gegenüber der EU zu erreichen. Damit
4 Defizite die sich nicht nachhaltig auf die europäische Integration auswirken, werden in dieser Arbeit
nicht berücksichtigt.
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Arbeit zitieren:
Vanessa Evers, 2006, Das föderale System Deutschlands, München, GRIN Verlag GmbH
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