Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Nachkriegszeit in Osteuropa / Vorgeschichte des RGW
2.1. Machtteilung und Machtsicherung der UdSSR nach dem Zweiten Weltkrieg
2.2. Die ökonomische Ausbeutung und die politische Anbindung
3. Gründung des RGW - die Entwicklungsphasen
3.1. Der transferable Rubel als kollektive Währung des RGW
4. Wirtschaftliche Beziehungen zwischen realem Sozialismus und Kapitalismus in der ersten
H älfte der 1970er Jahre
4.1. Die Entwicklung des Ost-West-Handels und seine Bedeutung für die UdSSR und die anderen
RGW -Mitgliedsländer - die unterschiedlichen Motive für den Ost-West-Handel
4.2. Der Außenhandel der RGW-Länder 1973 und 1974
5. Die Beziehungen zwischen der EG und dem RWG
5.1. Zwei Phasen der Beziehungen in den 70-er Jahren
5.2. Vorschlag des EG-RGW-Rahmenabkommens
6. Schlussfassung
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1. Einleitung
Die vorliegende Seminararbeit wird sich mit den Beziehungen zwischen den zwei Großmächten (EG u. RGW) während des Kalten Kriegs (Schwerpunkt 70-er Jahre) beschäftigen, in der auch eine politische Analyse, basierend auf dem realen Sozialismus, vorgenommen wird. Die Recherche hat gezeigt, dass die politischen Implikationen eine bedeutende Rolle in der Erklärung der ökonomischen Strukturen und Interessenlagen zwischen der EG und dem RGW gespielt haben.
Zentrale Fragestellungen / Hypothesen:
• Welche Antworten hatte die UdSSR auf die wirtschaftliche Lage in Osteuropa nach dem Zweiten
Weltkrieg? Stellte die Gründung des RWG eine Antwort auf den in Westeuropa implementierten Marschall-Plan sowie eine Hegemonialmachtsicherung in Ost- sowie Südosteuropa dar?
• Wie sahen die Beziehungen zwischen der EG und dem RGW in den 70-er Jahren aus? Von wem gingen die ersten Annäherungsversuche in der wirtschaftlichen Kooperation aus und welche Reaktionen gab es darauf?
Der RGW-Vorschlag für ein Rahmenabkommen über Handel und Zusammenarbeit mit der EG (1976) stellt einen wichtigen Punkt dieser Arbeit dar. Im Besonderen wurde die Reaktion der EG bzw. die Ablehnung des sowjetischen Wunsches untersucht.
Die Gründung des RWG hatte keinen ökonomischen Hintergrund. Die wichtigsten •
Auswirkungen der Gründung des RWG waren sowohl die Bindung der osteuropäischen Länder an die UdSSR als auch die Festigung der sowjetischen Macht.
• Eine unterentwickelte Wirtschaft (RWG-Raum) wird bei der Liberalisierung des Handels bzw. des ökonomischen Austauschs benachteiligt und das System staatlicher Wirtschaftsplanung (RWG) kann auch aus politischen Gründen eine Eingliederung in den kapitalistischen Markt verhindern.
Diese Recherche hat ergeben, dass es in den Beziehungen hauptsächlich um die Lösung von Interessenkonflikten und die gleichberechtigte Stellung für beide Institutionen ging. Aus diesem Grund war der Beziehungsaufbau kompliziert und Fortschritte innerhalb der Beziehungen konnten nur schwer erzielt werden.
Die vorliegende SE-Arbeit teilt sich in zwei Unterthemen auf. Das erste Thema geht auf die Intensivierung des Ost-West-Handels ein, die eine wichtige Rolle bei der Annäherung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EG und dem RGW spielte.
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Das zweite Unterthema beschäftigt sich mit dem Aufbau der Beziehungen untereinander und den ersten Schritten im EG-RGW-Bereich.
2. Nachkriegszeit in Osteuropa / Vorgeschichte des RGW
2.1. Machtteilung und Machtsicherung der UdSSR nach dem Zweiten Weltkrieg Die Geschichte der RGW-Gründung bzw. die Gründung der osteuropäischen
Wirtschaftsgemeinschaft ist nicht hauptsächlich eine Folge des Zweiten Weltkrieges. Damals gab es keine Anzeichen, dass in Osteuropa die wirtschaftliche Integration nach dem Zweiten Weltkrieg im Vordergrund stand.
Weder vor noch unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg fand kein entwickelter Handel und schon gar keine industrielle Kooperation statt. Die Wirtschaftsstrukturen der Ostländer waren eher konkurrierend als komplementär, weil sie hauptsächlich das Gleiche, Nahrungsmittel und Rohstoffe exportierten wie auch importierten (industrielle Fertigwaren und Rohstoffe). Das Entwicklungsniveau der osteuropäischen Wirtschaft war niedrig und noch niedriger deren Beteiligung am Welthandel. Allerdings hatten sich die Länder unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg sehr rasch auf den Warenaustausch vor allem mit der Sowjetunion umgestellt, da die Auswahl von Handelspartnern äußerst beschränkt war und es mit der UDSSR keine Zollbarrieren abzubauen gab. Für eine engere Wirtschaftskooperation fehlten trotz des rasch vor sich gehenden Wiederaufbaus die Voraussetzungen. Obwohl die sowjetische Wirtschaft und jene Osteuropas dem Ruin nahe waren, war Stalin nicht dazu bereit westliche Wirtschaftshilfe zu akzeptieren. Der Grund hierfür dürfte darin gelegen haben, dass Stalin durch die abgelehnte Hilfe einen möglichen Einfluss der Helfer auf die Sowjetunion unterbinden wollte. Einige Politiker des Westens, wie z.B. White (Verfasser der Bretton Woods Projekte), waren bereit, Osteuropa eine großangelegte Wirtschaftshilfe in Höhe von 5 Mrd. US$, zukommen zu lassen, die ihnen die Verwirklichung der Grundprinzipien des Internationalen Währungsfonds ermöglichen sollte. 1 Aber Stalins Wille, die von ihm geprägte real sozialistische Gesellschaftsordnung den Ländern Osteuropa aufzuzwingen, war nicht zu brechen. Die Länder Ost-und Südosteuropas sahen sich gezwungen, den Wiederaufbau der zerstörten Industriebetriebe mit eigenen Kräften herbeizuführen und einige von ihnen mussten zusätzlich erhebliche Entschädigungssummen an die Sowjetunion entrichten. Es gab auch keinen großen Unterschied zwischen der Höhe der Hilfsleistungen des Marshallplans und dem geleisteten Entschädigungsbeitrag der osteuropäischen Länder: im Rahmen des Marshallplans wurde zwischen dem 4.April 1948 und dem 30.Juni 1952 an 16 Länder Europas eine Wirtschaftshilfe im Gesamtwert von 16,400 Mio. US$ geleistet, die Entschädigungen Ostdeutschlands und anderer osteuropäischer Staaten beliefen sich nach
1 Zwass (1989), S. 13
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Angaben des amerikanischen Experten J. Wszelaki auf rund 20 Mrd. US$. Den größten Beitrag leistete die DDR, nämlich US$ 15 Mrd. Rumänien und Polen je 2 Mrd. US$, Ungarn 1 Mrd. US$.2 An diese Stelle ist es auch wichtig zu betonen, dass die Sowjetunion bereit war, sich an allen wirtschaftsregelnden Institutionen zu beteiligen, die während des Krieges vorbereitet wurden und unmittelbar nach dem Krieg ihre Tätigkeit beginnen sollten. Die Absicht sich der Einflusssphäre des Westens zu entziehen reifte jedoch erst nach der gelungenen Umformung der Gesellschaftsordnung in Osteuropa und der Gründung des RGW. Die Projekte von Keyne und White der Neuordnung der Währungsbeziehungen akzeptierte die Sowjetunion. Dem sowjetischen Vorschlag ist es zu verdanken, dass jenen Mitgliedsländer, die im Krieg große Schäden erlitten hatten, eine Ermäßigung der Goldquote um 75% zuerkannt wurde und somit ein Kompromiss formell erzielt werden konnte. 3 Die Folgen der Abschirmung von internationalen Währungsinstitutionen zeigten sich nicht nur am Fernbleiben von Krediten, die für osteuropäische Länder von größter Bedeutung waren, sondern vor allem auch darin, dass die Ostländer gezwungen waren ein differenzierendes Verrechnungs- und Außenhandelsmodell im Intra-Blockhandel und im Handel mit Drittländern anzuwenden. Der Wirtschaftsegoismus in Ost- und Südeuropa war ziemlich stark ausgeprägt. Kein Land war geeignet, auch nur auf den geringsten Teil des schwer erwirtschafteten Nationalproduktes zugunsten eines anderen Landes zu verzichten. Den Grund waren die Erfahrungen der ersten Nachkriegsjahre, die für alle eher negativ verliefen. Die Planwirtschaften waren durch das Staatseigentum und die autonomen ökonomischen Mechanismen stark introvertiert. 4
Für die Sowjetunion stand in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg ein Hauptziel fest: die „Sowjetisierung“ in Ost- und Südosteuropa. Die Stärkung der Macht der Sowjetunion sollte vorangetrieben werden. Daraufhin schloss die UdSSR Freundschafts- und Bündnisverträge mit den Ländern, die nicht auf deutscher Seite gekämpft hatten. (Polen und Jugoslawien 1945; Tschechoslowakei bereits 1943). Mit Rumänien, Bulgarien und Ungarn, die auf deutscher Seite gestanden hatten, kam es bis zu den Friedensverträgen 1947 „lediglich“ zum Abschluss von Wirtschaftsabkommen. Die wichtigsten Merkmale der damaligen sowjetischen Volksdemokratie im Bezug auf die Wirtschaft in Ost- und Südosteuropa bis 1947 waren: 5
• die Beibehaltung des Privateigentums bei gleichzeitiger Nationalisierung der Großbetriebe, keine Kollektivierung der Landwirtschaft, •
• keine Planwirtschaft, sondern lediglich eine Wirtschaftsplanung (1948 stand dann die Planwirtschaft sowjetischen Typs auf der Tagesordnung).
2 Zwass (1989), S.14
3 Zwass (1989), S. 15
4
Damus (1979), S. 20
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Damus (1979), S. 25
5
Das gesellschaftliche Gebilde befand sich damals zwischen dem Kapitalismus und dem Sozialismus - ein realer „Staatssozialismus stalinistischer Prägung“, ohne damit die real sozialistische Natur zu propagieren.
2.2. Die ökonomische Ausbeutung und die politische Anbindung
Die wichtigsten Instrumente der ökonomischen Ausbeutung und der politischen Anbindung seitens der UdSSR in der Nachkriegszeit waren die Reparationen (Bulgarien, SBZ, Rumänien, Ungarn, z.B. Demontagen, Warenlieferungen, Zwangsarbeit von Kriegsgefangenen), die gemischt-nationalen Gesellschaften und die Benachteiligungen im Handel bzw. Beeinträchtigungen der nationalen Planung (die UdSSR beherrschte mit den gemischt-nationalen Gesellschaften große Teile der Wirtschaft des betroffenen Landes in Industrie und Handel) sowie das Preissystem, basierend auf der Unterbewertung der Waren aus allen osteuropäischen Staaten zugunsten der UdSSR.6 Das sowjetische Grundmodell der Industrialisierung wurde von allen Staaten in Ost- sowie auch Südosteuropa übernommen. Damit verstärkte sich die ökonomische Abhängigkeit von der UdSSR, z.B. von ihren Rohstofflieferungen. Das sowjetische Grundmodell der Industrialisierung hatte als Ziel alle wichtigen Industriezweige mit dem Schwerpunkt der Herstellung von Produktionsmitteln aufzubauen, die Konsumgüterindustrie sowie die Landwirtschaft wurden weitgehend vernachlässigt und aus der Landwirtschaft wurden die Mittel für die Industrialisierung herausgepresst. Die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft führte in Verbindung mit dem sowjetischen Grundmodell der Industrialisierung zum Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion. Die Verhinderung einer Beteiligung am Marshallplan (damit endeten die traditionellen Handelsbeziehungen) führte zur Errichtung eines Außenhandelsmonopols und dadurch zur Gründung des RGW.
Diese Art der Ausbeutung war zugleich bis 1953 auch das wichtigste Instrument der Einbeziehung des wirtschaftlichen Potentials der Volksdemokratien in die sowjetische Wirtschaft. Dementsprechend hatten die Länder Ost- und Südosteuropas von der Sowjetunion in der Nachkriegszeit nicht nur die Wirtschaftsordnung übernommen sondern auch das Entwicklungskonzept der Industrialisierung mit Hauptaugenmerk auf die Schwerindustrie. Das einheitliche Außenhandels- und Währungsmonopol prägte das einheitliche Außenhandelsmodel, in dem die Einfuhren als Versorgungskomponente den Vorrang hatten und den Ausfuhren nur eine unterordnete Rolle als Finanzierungsquelle zugewiesen wurde.
Von der Errichtung des staatlichen Außenhandelsmonopols in den osteuropäischen Staaten (1948), verbunden mit einem weitgehenden Abbruch der traditionellen ökonomischen Beziehungen zu kapitalistischen Ländern, profitierte politisch wie ökonomisch die UdSSR, da die osteuropäischen Länder nur die Wahl hatten sich der Sowjetunion zu unterwerfen.
6
Damus (1979), S. 61
6
Dem Marshallplan standen die osteuropäischen Staaten keineswegs einhellig und ablehnend gegenüber. Wie z.B. die Tschechoslowakei, welche ihre Teilnahme an der Konferenz beschlossen hatte. Das Interesse am Marschall-Plan bestand in osteuropäischen Ländern auch deshalb, weil der Lebensstandard, bedingt durch Kriegslasten und ökonomische Ausbeutung durch die UdSSR, sank und Kredite dringend benötigt wurden. Die Sowjetunion musste zwecks politischer Absicherung und ökonomische Ausbeutung ihres Machtbereichs, die Beteiligung osteuropäischer Länder am Marschall-Plan verhindern. Man sollte hierbei berücksichtigen, dass vor dem Krieg 80 bis 90 % der Exporte der kleineren osteuropäischen Länder in den Westen gingen. Sie exportierten agrarische Produkte und Güter der Leichtindustrie und importierten Maschinen und Rohstoffe. 7 Als Antwort auf die Verkündung die Truman-Doktrin und die ökonomische Abstützung durch den Marschall-Plan reagierte die UdSSR mit der Sicherung ihres Einflussbereiches durch die Gründung des Kominform und die Unterdrückung des Balkanföderationswillen in Jugoslawien (1947 zwischen Jugoslawien und Bulgarien). Die Stärkung der Position der Sowjetunion kam durch die Installierung von Volksdemokratien unter der Herrschaft der überall gebildeten Einheitsparteien (von Sozialdemokraten und Kommunisten), durch die Errichtung des Außenhandelsmonopols in den osteuropäischen Staaten, mit dem Beschluss des Kominform über die Kollektivierung der Landwirtschaft und dem „Molotow Plan“ (= Gründung des RGW) zustande. Im Gegensatz zur UdSSR bedienten sich die USA ihrem Gesellschaftssystem entsprechenden primär-ökonomischen Mittel zur Sicherung ihres Einflusses, so z.B. des Weltwährungssystems von Bretton-Woods. Die UdSSR sicherte 1948 ihren Einflussbereich durch die Beseitigung der Koalitionsregierungen, die Einführung des Außenhandelsmonopols und den Abschluss von Freundschaftsverträgen und Handelsabkommen mit den osteuropäischen Ländern. Die sowjetischen Politiker führten zu Recht an, dass das Außenhandelsmonopol nunmehr ein Mittel sei, um die Sowjetwirtschaft mit den Wirtschaften der Volksdemokratien zu verbinden (somit ein Mittel um das sowjetische Imperium zusammenzuschweißen). 3. Gründung des RGW - die Entwicklungsphasen.
Über die Gründungsmotive gibt es in der Literatur in Ost und West keine einheitliche Meinung. Das Ziel des am 8. Januar 1949 gegründeten Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) stellte offensichtlich keine Wirtschaftsintegration in Aussicht. Das Ziel damaliger Gründerstaaten (Albanien, Bulgarien, Polen, der CSSR, Rumänien, Ungarn und die UdSSR) lautete: „...Verwirklichung einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den volksdemokratischen Ländern und der Sowjetunion; der Rat sollte sich aus Vertretern der an den Beratungen beteiligten Länder auf gleichberechtigter Basis zusammensetzen, mit der Auflage, die Wirtschaftserfahrungen auszutauschen und eine gegenseitige technische Hilfe sowie eine Hilfe in Rohstoffen, Nahrungsmitteln, Maschinen
7
Hoffmann (1961), S. 11
7
und Ausrüstungen zu gewährleisten“. 8 Die politischen Motive der Neugründung waren deutlich formuliert; sie sollten nämlich zur „Ausweitung der gegenseitigen Zusammenarbeit beitragen, um sich von den Diskriminierungstendenzen seitens der kapitalistischen Länder unabhängig zu machen.“ 9 Aus dem Gründungskommuniqué geht hervor, dass sowohl ökonomische als auch politische Überlegungen zur Ratsgründung geführt haben: „ …die Konferenz hat weiter festgestellt, dass die Regierungen der Vereinigten Staaten und Großbritanniens sowie die Regierungen verschiedener anderer westeuropäischer Staaten dem Sachverhalt nach einen wirtschaftlichen Boykott gegen die Volksdemokratischen Länder und gegen die UdSSR verhängt haben, weil es diese Länder nicht für möglich erachten, sich dem Diktat des Marshallplans zu unterwerfen, da dieser Plan die Souveränitätsrechte der Länder sowie die Interessen ihrer nationalen Wirtschaft verletzt. …“.10 Die erste Phase der Minimalintegration in der RGW-Zusammenarbeit bis 1954 beschränkte sich
auf die Förderung des Außenhandels, eine grobe Produktionsspezialisierung und den Austausch von technisch-ökonomischen Know-how. Die Umsetzung erfolgte durch bilaterale Abkommen ganz im Sinne des strikt bilateralen Integrationsmodells der auslaufenden Stalin-Ära. Aufgabe der neuen Organisation sollte es sein, der bestehenden Kapitalknappheit durch eine weitgehende gegenseitige Hilfe in allen Bereichen des Wirtschaftens abzuhelfen. Ab August 1949 wurden die westlichen Währungen im Inra-RGW-Handel durch den Clearingrubel abgelöst, der nun eine bilaterale Verrechnung der Warenströme ohne länger anhaltende Saldenbildung zuließ. 11 Die in der Sowjetunion eingeschlagene Entwicklungsstrategie eines stark ungleichgewichtigen Wachstums mit den Prioritäten Schwerindustrie und Maschinenbau führte zu Folgeproblemen. Zu nennen wären bspw. die Kollektivierung der Landwirtschaft und gleichzeitige Vernachlässigung der Agrarinvestitionen, die zu Versorgungskrisen in allen osteuropäischen Ländern führten, die daraufhin auf hohe Nahrungsmittelimporte aus der Sowjetunion (meist über 10% der nationalen Importwerte) angewiesen waren, während noch in der Zwischenkriegszeit Polen, Ungarn, Rumänien und Bulgarien Agrarüberschüsse erwirtschafteten. 12 Die Reformphase (1954 - 1963)
Die Periode von 1954 bis Mitte 1956 war vor allem durch die Bemühungen gekennzeichnet das in der Stalin-Ära nach sowjetischem Wunsch entwickelte Streben nach wirtschaftliche Abhängigkeit der Ost- und Südosteuropäischen Mitgliedstaaten abzubauen. Das nationale Autarkiestreben wurde durch
8 Zwass (1989), S. 13.
9 Ciamaga (1974), S. 7. 10
Zwass (1989), S. 13. 11
Informationen zur politischen Bildung (02.1977), S. 3. 12
Maier (1981), S. 7
8
ein Autarkiestreben innerhalb des RGW ersetzt. Parallel dazu traten verstärkt Bemühungen auf eine zentral gelenkte Großraumwirtschaftsplanung zu schaffen, die von übernationalen Organen durchgeführt werden sollte.
In den sechziger Jahren wollte man die Rolle der währungs- und finanzpolitischen Instrumente (die internationalen Waren-Geld-Beziehungen) wesentlich stärken. In diesem Zusammenhang wurde 1962 die Ständige Kommission für Währungs- und Finanzfragen gegründet. Sie hatte die Aufgabe, Entwürfe für ein mehrseitiges Verrechnungssystem und für ein gemeinsames Bankinstitut auszuarbeiten. Im Oktober 1963 wurde die „Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit“ (IBWZ) ins Leben gerufen und der Transferrubel (Trbl) als gemeinsame Währungseinheit dieser Bank eingeführt, um den Bilateralismus ihrer Handels- und Währungsbeziehungen zu überwinden. Die zweiseitige Verrechnung des Warenaustauschs wirkte sich ausgesprochen hemmend auf die Entwicklung der Außenhandelsbeziehungen aus, denn sie beschränkte den gegenseitigen Warenaustausch auf die Leistungsfähigkeit des jeweils schwächeren Partners. Die Aufgaben der Bank waren einerseits die Durchführung der mehrseitigen Verrechnung der Außenwirtschaftsaktivitäten - (insbesondere des Außenhandels der RGW-Länder) und andererseits die Kreditierung von kurz- und mittelfristigen Zahlungsbilanzungleichgewichten zwischen den Mitgliedsländern. 13 Die ausgeprägten Meinungsunterschiede zwischen den Mitgliedsländern über die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit verhinderten jedoch, dass die IBWZ die ihr zugedachte Rolle als multilaterale Verrechnungsstelle tatsächlich spielen konnte. Die Stagnationsphase (1963 - 1969)
Zu den Reformmaßnahmen dieser Phase zählten ein weiterer Versuch zur Multilateralisierung des Verrechnungssystems sowie die Schaffung von Industrieorganisationen des RGW. Die RGW-interne Kooperation bewegte sich überwiegend auf den bereits eingefahrenen Gleisen mit reduziertem Tempo, was nur zu wenigen Neuerungen führte. In dieser Zeit kam es zu verlustreichen Störungen im Produktionsprozess der Partnerstaaten. Daneben machte sich in zunehmendem Maße ein Streben einzelner Mitgliedstaaten nach größerer Unabhängigkeit vom RGW bemerkbar (z.B. Rumänien, Polen, Tschechoslowakei), verbunden mit einer Ausdehnung des Anteils des Westhandels am gesamten Außenhandel.
3.1. Der transferable Rubel als kollektive Währung des RGW.
Während der internationale Warenaustausch mit Nicht-Mitgliedsländern entweder durch Zahlung in Devisen oder durch Zahlungsformen, die eine Umgehung der Devisenzahlung ermöglichten (entweder über Verrechnungsabkommen oder durch sogenannte Sondergeschäfte wie Kompensationen), abgewickelt wurde, fand der gesamte Intra-Block-Handel auf Clearing-Basis statt. Hier wurde die mehrseitige Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten im (nationalen) Zahlungsverkehr
13
Bethkenhagen/Machowski (1976), S. 12.
9
abgewickelt. Bei der Abrechnung im Termingeschäft trat die Clearingstelle als Vertragspartner zwischen Käufer und Verkäufer auf.
Die mangelnde Konvertibilität der Währungen (Berechtigung, jederzeit inländische in ausländische Währung und umgekehrt zum Zweck einmaliger oder laufender Transaktionen umzutauschen sowie Guthaben in beliebiger ausländischer Währung zu halten) führte im RGW allerdings zu streng bilateralen Außenhandelsbeziehungen. Um trotzdem multilaterale Verrechnungs- und Handelsbeziehungen im Intra-Blockhandel zu ermöglichen, hatten die RGW-Länder 1963 eine kollektive blockinterne Verrechnungswährung geschaffen: den so genannten Rubel bzw. Transferrubel. Der Transferrubel sollte den „Clearing-Rubel“ ersetzen, der bis 1963 zu rein bilateralen Verrechnungszwecken diente und nicht übertragbar bzw. transferierbar war. 14 Der Transferrubel war eine Rechnungswährung zur Verrechnung von Verbindlichkeiten sowie zur internationalen Warenwertbestimmung und wurde als Einheit in bilateralen Handelsverträgen zwischen den staatlichen Planungsbehörden und Regierungen verwendet. Ein Abkommen über die Einführung des Transferrubels als Verrechnungseinheit führte auch zur Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) in Moskau als Clearingstelle. Seitdem wurden Im-und Exporte innerhalb des Wirtschaftsraumes der Mitgliedstaaten des RGW ausschließlich in Transferrubel bemessen.
Alle RGW-Länder hatten für ihre Währungen einen Goldwert festgesetzt, wobei als Grundlage die amtlichen Goldparitäten dienten. Die ermittelten Außenwerte der RGW-Länder waren jedoch ökonomisch bedeutungslos. Mit Ausnahme des Rubels (im privaten Reiseverkehr) wurden zu diesen Kursen keine Devisen gewechselt. Die amtlichen Paritäten dienten lediglich dem statistischen Ausweis der Außenhandelstätigkeit. 15 Diese wurde zu Weltmarktpreisen bewertet und dann anhand der Goldparitäten in Transfer-Rubel umgerechnet. 16
Aufgrund des Binnencharakters der Währungen bestand zwischen den Volkswirtschaften im RGW auch kein internationaler Preiszusammenhang. Es gab keinen Mechanismus der bei festen Wechselkursen die Inlandspreise der internationalen Preisentwicklung anpasste. Aufgrund der Trennung zwischen Inlands- und Weltmarktpreisen war es nicht möglich, anhand einer einfachen Gegenüberstellung die Rentabilität eines Außenhandelsgeschäftes genau zu ermitteln. 17 Anders als in westlichen Industrieländern sollte die Steuerung des Wirtschaftsablaufes nicht über den Markt sondern zentral erfolgen. Somit konnte die Konvertibilität kein systemadäquates Ziel sein 14 Steffens (1974), S. 78 15
Dies galt nicht für die DDR, die ihren Außenhandel seit 1964 in Valutamark (VM) auswiesen. Eine VM entsprach vor der
ersten Aufwertung im Jahre 1961 einer DM; 1973 betrug das Verhältnis 1 DM = 1,29 VM. Die Relation VM zu
Transfer-Rubel blieb dagegen konstant und betrug 1 VM= 0, 214 Transfer-Rubel. 16
Bethkenhagen/Machowski (1976), S. 55 17
Eben dort
10
sondern sie war Mittel zur außenwirtschaftlichen Absicherung der planmäßig zentral gelenkten Volkswirtschaft. Dadurch lässt sich feststellen, dass das Recht, Währungen jederzeit und in beliebiger Höhe gegeneinander austauschen zu können, real gesehen nichts anders bedeutete, als ungeplante Ansprüche an das ausländische und - das ist das Entscheidende - an das eigene Sozialprodukt zuzulassen. Um derartige Unsicherheiten zu vermeiden wurde der Warenaustausch zwischen den RGW-Ländern in zweiseitigen Handelsabkommen jeweils vor Beginn einer Planperiode festgesetzt und konnte damit bei der Aufstellung der laufenden Pläne bereits berücksichtigt werden. 18 Der transferable Rubel war auch kein Zahlungsmittel, denn die endgültige Zahlung wurde im Intra-RGW-Handel nicht im funktionsbeschränkten Clearingsgeld vollzogen, sondern in Waren deren Lieferungen ausgeglichen werden sollten, aber aus irgendeinem Grund nicht ausgeglichen werden konnten.
4. Wirtschaftliche Beziehungen zwischen realem Sozialismus und Kapitalismus in die erste Hälfte der 1970er Jahre.
Die Handelsbeziehungen zwischen den kapitalistischen und sozialistischen Ländern bzw. zwischen den Teilen West- und Osteuropa, nebenbei zwischen der EG und RGW kann man in zwei Zeiträume aufteilen. Zu Beginn intensivierten sich die Handelsbeziehungen der ost- und westeuropäischen Länder, die als bilaterale Verträge zwischen einzelnen Ländern abgeschlossen wurden. Ab dem Jahr 1963 konnte man, aufgrund der Anerkennung der EG durch den RGW, über die ersten Annäherungen in den Beziehungen beider Organisationen, bzw. Wirtschaftskräfte berichten.
4.1. Die Entwicklung des Ost-West-Handels und seine Bedeutung für die UdSSR und die anderen RGW-Mitgliedsländer - die unterschiedliche Motive für den Ost-West-Handel.
Der Barrieren des Ost-West-Handels haben sich aufgrund der Entspannungspolitik (zweite Hälfte der 70-er Jahre) gelockert. In dieser Zeit angesichts des bevorstehenden Waffenstillstands in Korea, der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der UdSSR und dem Auslaufen des Marshallplans (USA konnte kein Druck mehr auf die westeuropäische Länder ausüben) wurde die Embargopolitik auf Drängen Großbritanniens und Frankreichs gelockert. Der „Ostmarkt“ lockte, obwohl die begrenzten Möglichkeiten der UdSSR und der osteuropäischen Länder am Handel mit den neutralen Ländern erkannt wurden.
In der 50-er Jahren wurde der Außenhandel vom Lückenbüßer (Importsubstitution) zum Wachstumsfaktor (internationale Arbeitsteilung) gewandelt. Dies traf vor allem für die kleineren osteuropäischen Länder zu.
In der 60-er Jahren trat die starke Betonung des Außenhandels als Wachstumsfaktor auf, begleitet von einem Anstieg des Ost-West-Handels. Mitte der 60-er Jahre nahm der Austausch zwischen den hochentwickelten und kapitalistischen Ländern und den real-sozialistischen Ländern merklich zu,
18
Porschen (1979), S. 267
11
erlebte zwischen 1971-1974 einen „Boom“ und stieß dann auf erste Grenzen (ab dem Jahr 1975 trat die EG als einheitliche Wirtschaftsmacht auf der internationale Ebene auf). Die Entspannungspolitik in der ersten Hälfte der 70-er Jahre wurde durch die ökonomischen Probleme der kapitalistischen Weltwirtschaft, die Ost-West-Zusammenarbeit und die Bezugnahme oppositionelle Kräfte im realen Sozialismus auf die Schlussakte von Helsinki gedämpft. Die Stagnation des Ost-West-Handels bzw. der Ost-West-Kooperation war ein Ergebnis der sogenannten Ölkrise und deren Auswirkung auf die Weltmarktpreise. Damit kam es zu Veränderungen in den „terms of trade“ des RGW und zwar zugunsten der UdSSR. Die Stagnation war im weiteren ein Ergebnis der kapitalistischen Weltrezession seit 1974/1975. In dieser Periode wurde die Illusion vom „Ostmarkt“ als einem stabilen Absatzmarkt auch in Krisenzeiten deutlich. Die osteuropäischen Länder konnten nicht beliebig importieren, wenn sie ihre Waren nicht auf dem kapitalistischen Markt abgesetzt hatten. Die ohnehin bestehenden Schwierigkeiten beim Absatz von real-sozialistischen Produkten potenzieren sich in die kapitalistischen Kreise.19
Die politische Vorteile von intensivem Ost-West-Handel für den realen Sozialismus ergaben sich aus : 20
der Steigerung der Arbeitsproduktivität, - derAneignung von Know-how, - demKennenlernen von Managementmethoden, - derbesseren Qualität der Produkte, - derSenkung des Rohstoffverbrauchs. - ImAußenhandel könnte man folgende Vorteile als Ergebnis der Kooperation in der Produktionssphäre nennen: zusätzlicher Export, - günstigereExportstruktur bzw. Hebung des Exportangebots, - Lieferungenauch nach geleisteter Schuldentilgung (bei Lieferungen aus importierten - Anlagen), Aufteilung von Märkten, - Vertriebdurch den kapitalistischen Partner, kein Erfordernis eines eigenen Absatznetzes - (Ostexportewerden so zu „Westkäufen“), Nutzung des Service-Netzes des kapitalistischen Partners, - Importvon westlichen Konsumgütern (aus Mittel der Exporterlöse) als Mittel zur - Geldabschöpfungbzw. Erhöhung der Staatseinnahmen und als Leistungsanreiz bzw. Befriedigungspolitik,
19 Damus (1979), S. 195
20
Damus (1979), S. 200
12
Stärkung der Stellung im Inner-RGW-Handel durch Kooperation mit kapitalistischen - Unternehmen.
Stark ausgeprägt war das Drängen auf wirtschaftliche Zusammenarbeit. Aufgrund des Nachtlassens der Weltkonjunktur wurden auch verhältnismäßig geringfügige Steigerungen des Austausches wichtig, insbesondere für die betroffenen Industriezweige. Internationale ökonomische Kontakte fanden zunehmend bereits in der Produktionssphäre statt, um in großem Umfang und/oder spezialisiert zu produzieren, Konkurrenz auszuschalten und Märkte aufzuteilen.
Politisch spielte das Motiv der Infiltration, d.h. der Förderung von Erosionserscheinungen im „Ostblock“ eine wichtige Rolle. Unter diesem Aspekt boten die USA Polen 1956 einen Kredit an, in der Hoffnung, dass sich die polnische Revolution zumindest negativ auf die Hegemonialmacht UdSSR auswirkt. Unter demselben Gesichtspunkt wurde Rumänien bevorzugt behandelt. Dabei ging es um die Förderung des rumänischen Unabhängigkeitsstrebens gegenüber der UdSSR. In den 70-er Jahren hatte die Diskussion um die Menschenrechte die Ost-Kontakte beeinflusst. Mit der Entspannungseuphorie und dem steigenden Ost-West-Handel war die Hoffnung einiger RGW-Länder auf größere Unabhängigkeit von der UdSSR einhergegangen. So verpflichtete sich Polen beim Eintritt in das GATT 1967, die Importe aus kapitalistischen Ländern jährlich um 7% zu steigern. Rumänien verpflichtete sich 1971 seine Importe aus GATT-Ländern proportional zum Gesamtimport zu steigern und Ungarn 1973 die GATT-Länder stärker bei der Importplanung zu berücksichtigen. Die beiden letzteren Verpflichtungen zeigten den Willen der Länder ihren Ost-West-Handel zu verstärken. 21
Der Ost-West-Handel spielte im internationalen Maßstab eine geringe Rolle: sein Anteil am Welthandel betrugt nur rund 25%. Das ist darauf zurückzuführen, dass der gesamte Außenhandel der RGW-Länder relativ klein war und davon ein großer Teil auf den Intra-RGW-Handel entfiel. Der Ost-West-Handel hatte aber dabei für die RGW-Länder eine viel größere Bedeutung als für die entwickelten Marktwirtschaften. 22 4.2. Der Außenhandel der RGW-Länder 1973 und 1974
Nach einem kräftigen Aufschwung im Jahre 1972 wuchs der Außenhandel der RGW-Länder 1973 noch stärker. Die Außenhandelsumsätze nahmen 1973 um 18,5% zu gegenüber 11% im Jahr davor. Die Entwicklung des Außenhandels im Jahre 1973 wurde durch mehrere Faktoren begünstigt. In allen RGW-Ländern wuchs die Industrieproduktion, besonders in den exportorientierten Branchen, rascher als bisher. Die zunehmende Bedeutung der Modernisierungsinvestitionen bewirkte eine Steigerung der Import-Nachfrage nach hochwertigen Maschinen und Ausrüstungen vor allem aus den westlichen
21 Damus (1979), S. 236
22
Zwass (1989), S. 30
13
Industrieländern. Auch der weitere Ausbau der industriellen Kooperation innerhalb des RGW und mit dem Westen bewirkte eine Ausweitung des Außenhandels. 23
Der Anteil des Ost-West-Handel betrug am gesamten Außenhandel der RGW-Länder 1973 rund 28%, am gesamten Außenhandel der OECD-Staaten durchschnittlich knapp 35%. Für die meisten westlichen Länder hatte der Osthandel nur marginale Bedeutung (er lag meist unter 6%) Die gesamten Außenhandelsumsätze des RGW-Raumes mit den westlichen Industrieländern betrugen 1973 rund 30 Mrd. US-S. Am Ost-West-Handel waren am stärksten die UdSSR (1 12 Mrd. US-S), Polen (57 Mrd. US-S) und die DDR (43 Mrd.US-S) beteiligt. Auf diese drei Länder entfielen 1973 70% des gesamten Westhandels des RGW-Raumes. 24
Der Ost-West-Handel war nach wie vor komplementär Natur, es wurde nicht innerhalb einzelner sondern zwischen Warengruppen getauscht. Die Länder Osteuropa bezogen vornehmlich die hochwertige Investitionsgüter und lieferten dafür die Rohstoffe und Energie sowie landwirtschaftliche Produkte.
Trotzdem gab es auch viele Faktoren, die eine Ausweitung des Ost-West-Handel behinderten, sowohl auf Seiten der sozialistischen als auch der kapitalistischen Länder. Faktoren, die einer nennenswerten Ausweitung des Ost-West-Handels entgegenstanden; Hindernisse auf Seiten der osteuropäischen Staaten: 25
- komplementäreWarenstruktur,
- zugeringe Exportgüterpalette,
- mangelndesWeltniveau,
Begrenztheit der Rohstoffe aufgrund mangelnder Erschließung (die UdSSR bezog aus dem - Iranund Afghanistan mehr Erdgas als sie selbst exportierte), 26
- Handelsverflechtunginnerhalb des RGW (um 60 %) und deren komplementäre Struktur,
- unterentwickelterService und Betrieb, mangelnde Marktkenntnisse,
-die Konsumgüter wurden weitgehend aus den „Bruderländen“ bezogen, Außenhandelspolitik und Außenhandelsmonopol beschnitten die Exportmöglichkeiten der kapitalistischen Länder,
- Devisenmangelund damit geringe Importmöglichkeiten,
Krisenanfälligkeit der osteuropäischen Länder aufgrund einer stärkeren Ost-West-Verzahnung. - Hindernisseauf Seiten der kapitalistischen Länder: 27
23
Forschungsbericht des Wiener Institutes für internationale Wirtschaftsvergleiche (11/1974), S. 528 24
Eben dort 25
Damus (1979), S. 222
26
Leptin (1974), S. 94 27
Damus (1979), S. 222
14
Agrarprotektionismus der EG (in seinen Auswirkungen für einzelne osteuropäische Länder - nochverstärkt durch den Anschluss ehemaliger EFTA-Länder wie Großbritannien), die Schutzpolitik der EG-Länder für arbeitsintensive Wirtschaftszweige bzw. weiche Waren - durchdie Kontingentierung (wertmäßig ist die Hälfte der Waren kontingentiert, amtliche Statistiken der kapitalistischen Länder bezogen sich auf die Positionen, um die sogenannte Liberalisierung des Handels zu beweisen),
- Vorschriften über technische Normen und Standards, die sogenannten nicht-tarifären Handelshemmnisse,
die zeitliche Einteilung der bewilligten Kontingente (Waren konnten dann verstärkt geliefert - werden,wenn vergleichbare EG-Waren in geringerem Mengen auf den Markt gelangten. Das führte dazu, dass die zugelassenen Quoten von den osteuropäischen Ländern manchmal nicht ausgeschöpft werden konnten),
die Weltwährungssituation und die damit verbundenen Spekulationen und der Zerfall des - Dollars,
die Inflation, das Steigen der Weltmarktpreise und damit die Verteuerung der kapitalistischen - Industrieprodukte,
die Energiekrise, die veränderten „terms of trade“ und die damit verbundene Verteuerung der - Rohstoffeund die Industriegüter.
5. Die Beziehungen zwischen der EG und dem RWG
5.1. Zwei Phasen der Beziehungen in den 70-er Jahren
Erste Phase - der strikte Ablehnung der EG durch die UdSSR bis 1971. In der Phase der strikten Ablehnung bis 1971 sah die UdSSR die EWG als wirtschaftspolitische Fortsetzung einer antisozialistische Politik gegen die UdSSR und den Ostblock, als Umbau eines imperialistischen Machtkomplexes im Interesse des westeuropäischen Monopolkapitals und als Ergänzung der NATO. Wirtschaftliche Wachstumserfolge, Integration und Aufbau eine EG-Entwicklungspolitik wurden damals als Bedrohung des europäischen und internationalen Einflusses der UdSSR und als Bedrohung des Kommunismus schlechthin verstanden.
Als Folge dieser Einschätzung lehnte die UdSSR - und damit der RGW - jede Art von offizieller Anerkennung der EWG als Völkerrechtssubjekt ab. Diese Stellung wurde besonders der Erklärung der Regierung der UdSSR zum gemeinsamen Markt und Euratom vom 29. April 1957 deutlich: „…aus den Plänen der Gründung der EURATOM und des gemeinsamen Marktes, lässt sich ableiten, dass nur die Interessen der Gemeinschaft und der westlichen Länder in der Vordergrund gestellt werden, die die deutschen Revanchisten mit Atomwaffen ausstatten (würden), um die Beziehungen zwischen den europäischen Ländern zu verschärfen und neue Hindernisse für Frieden und Sicherheit in Europa zu schaffen…“, „…die Tätigkeit des gemeinsamen Marktes und der Atomgemeinschaft werde in erster Linie den Zielen einer aggressiven NATO-Politik untergeordnet.“, „…die Verträge zur Gründung der
15
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft werden eine befruchtende Wirkung auf alle Mitgliedstaaten haben und der freien wirtschaftlichen Entfaltung, der Mehrung des Wohlstandes und der Festigung des Vertrauens und des Friedens im Interesse aller Völker dienen.“ 28 Im gleichen Dokument steht ein erster Vorschlag für die europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Atomenergie für friedliche Zwecken, was als ungeachtet im Westen angenommen wurde. Chruschtschow sprach 1962 von der Zusammenarbeit zwischen den beiden Vereinigungen (RGW/EWG), das ist allerdings sehr stark im Zusammenhang mit seinen Bemühungen um internationale Arbeitsteilung im RGW zu sehen. Eine ähnliche Entwicklung gab es 1971. Die EG wurde vom RGW in dem Augenblick anerkannt, als es im RGW um die verstärkte „Integration“ im Rahmen des Komplexprogramms ging. Seit 1972 wurde die EG einerseits nicht mehr als „imperialistisch“ bezeichnet und anderseits abezogen auf den RGW von „Integration“ gesprochen.
Zweite Phase - die unterschiedliche Zielsetzungen 1972-1984.
In der zweiten Phase (1972-1984) änderte sich die Einstellung der UdSSR. Im Zusammenhang mit der allgemeinen Entwicklung der Entspannungspolitik seit 1969 und aufgrund des starken Interesses der RGW-Länder an der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Westen, lud der RGW im November 1974 die EG-Vertreter zu einem Gespräch nach Moskau ein. Dies muss auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass zum 31.12.1974 die bilateralen Handelsabkommen von EG u. RGW abliefen. Die Phase 1974-1984 war auf der einen Seite durch zahlreiche Spitzen- und Expertentreffen und auf der anderen Seite durch unterschiedliche Zielsetzungen gekennzeichnet. Die Ursachen, die bislang dem entspannungspolitisch gewünschten Ausbau der EG-RGW-Wirtschaftsbeziehungen entgegengewirkt hatten, waren die strukturelle Schwäche der RGW-Wirtschaften, die verschlechterten Weltmarktbedingungen und die Handels-, Kredit- und Technologiepolitik des Westens. Die Leistungsschwäche der zentral-planwirtschaftlichen Wirtschaftssysteme liegen in den allgemeinen Mängeln solcher Wirtschaftsordnungen, die insbesondere beim Übergang von extensiven zum intensiven Wachstum auftreten. Hinzu kam die steigende Verschuldung in den siebziger Jahren, die einzelne RGW-Länder zwang, den Import z.B. von notwendigen westlichen Investitionsgütern oder Ersatzteilen drastisch zu reduzieren. Rohstoffpreiserhöhungen und insbesondere die Ölpreisentwicklung trafen, wenn auch unterschiedlich, die Länder des RGW empfindlich.
Es waren aber nicht allein diese Entwicklungen des Weltmarktes, die sich für Länder wie Ungarn, CSSR und DDR besonders negativ auswirkten, sondern auch die Rezession in den OECD-Ländern, die Turbulenzen auf den Finanzmärkten und der nur schleppend einsetzende Aufschwung, die die
28
Gemeinsame Antwort auf die Erklärung der Regierung der UdSSR zum Gemeinsamen Markt und Euratom (29. April
1957), S. 4
16
Position der RGW-Länder gegenüber der EG verschlechterten. Schließlich trafen handelspolitische Erschwernisse protektionistischer Natur, wie sie die EG mit Kontingentierungen und Einfuhrzöllen aufwies, die RGW-Länder mit Ausnahme der DDR. Die stärkere Berücksichtigung ökonomischer Faktoren bei der Vergabe von Krediten an RGW-Länder sowie deren allgemeine Verschuldungsprobleme und nicht zuletzt die Weigerung der UdSSR, sich bei der Entschuldung ihrer osteuropäischen Bündnispartner zu beteiligen, hatten den Zugang zu Westkrediten erschwert und damit den Investitionsspielraum eingeengt.
Die EG verfolgte in dieser Zeit den „parallelen“ Ansatz. Sie bot seit 1974 allen Staatshandelsländern und insbesondere osteuropäischen RGW-Ländern bilaterale Handelsverträge mit der EG an und schlug 1976 erstmals vor, zwischen EG und RGW ein Abkommen über die Arbeitsbeziehungen abzuschließen.
5.2. Vorschlag des EG-RGW-Rahmenabkommens
Der RGW schlug dagegen 1976 vor, in einem EG-RGW-Rahmenabkommen alle handels- und wirtschaftspolitischen sowie anderen Fragen zu regeln. Mit dieser Entwicklung ging die Anerkennung der EG durch den RGW mit der sogenannte Entspannungspolitik einher, wie es auf der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) deutlich wurde.
Die „Zeit“ (1976) beschrieb dieser Schritt folgendermaßen, „... einen neuen Beitrag der RGW- Länderfür eine weitere Verbesserung der Beziehungen zwischen europäischen Staaten, die unterschiedlichen Gesellschaftssystemen angehören“. 29 Auf dieser Konferenz wurde der Vorschlag für ein Rahmenabkommen über Handel und Zusammenarbeit dem osteuropäischen Rat (RGW) und der EG überreicht. Der Entwurf enthielt in eine Mischung bilateraler und multilateraler Vereinbarungen, bei denen sich Verträge zwischen dem RGW und der EG sowie zwischen deren jeweiligen Mitgliedstaaten überlappen würden. Es ist hier wichtig zu betonen, dass der Unterschied der wirtschaftlichen Systeme zwischen den beiden Partner zu unterschiedlichen Schwerpunkten führte. Zum Teil handelte es sich um reine Rahmenbestimmungen, die durch entsprechende Abkommen später ausgefüllt werden müssten, zum Teil um Vorschriften, die unmittelbar angewendet werden sollten. Vor allem diese Teile des Entwurfes ließen seinen Inhalt in den Augen der EG-Experten unausgewogen erscheinen. So sollten sich EG- und RGW-Länder im Bereich des Handels gegenseitig die Anwendung der Meistbegünstigungsklausel, das Verbot jeder Diskriminierung im Vergleich zu Drittstaaten, den Verzicht auf autonome Maßnahmen im Fall von Marktstörungen und die Beseitigung einseitiger Beschränkungen im Agrarhandel zusichern. Planwirtschaftliche Ordnungen waren zunächst binnengerichtet, auf die „Arbeitsteilung der Produktion“, daß was in Westeuropa Industriepolitik genannt wurde. Der EG fehlte aber die Industriepolitik, bei der im Mittelpunkt eine gemeinsame Handelspolitik stand.
29 Bremer (1976), S. 1
17
Die EG-Organisation und der RGW waren von Grund auf verschieden gewesen. Die EG war der Anfang an eine gemeinsame Ausübung von Souveränität durch europäische Staaten, der RGW hatte aber ganz andere Vorstellungen innerhalb seiner Struktur. Wichtig ist es hier zu betonen, dass der RGW, der auch außereuropäische Mitglieder (Kuba, Mongolei) hatte, keine rechtsverbindliche Entscheidungen treffen sondern nur Empfehlungen an Regierungen geben konnte. Aus vielen anderen rechtswidrigen Regelungen spielte die RGW für die EG keine Rolle als eine rechtliche Institution, zusätzlich gab es manche Hürden beim Abschluss des Abkommens. Die EG sollte darüber hinaus den RGW-Ländern, je nach deren Entwicklungsstand, eine den allgemeinen Zollpräferenzen für Entwicklungsländer entsprechende Vorzugsregelung gewähren. Diesem Angebot standen im Bereich der Kooperation die Vorschläge für Vereinbarungen über Standardisierung, Umweltschutz, Statistik sowie Wirtschaftsprognosen über Produktion und Verbrauch bestimmter Erzeugnisse gegenüber. 30 In diesen Verhandlungsvorschlägen konnten die EG-Experten kaum Attraktives entdeckt. Die Meistbegünstigungsklausel war bereits während der „Genfer Ausschuss“-Verhandlungen über den sogenannten „Korb zwei" der KSZE (Handel und Zusammenarbeit) eine der wesentlichen Streitfragen gewesen. Die EG-Länder hatten sich bei ihrem Nein zu dieser Forderung davon leiten lassen, dass die osteuropäische Staatshandelsländer mit ihren Außenhandelsmonopolen der Gewährung dieser Zollklausel nichts gleichwertiges entgegenzusetzen hatten.
Ebenso unmöglich erschien es den EG-Experten den RGW-Vorschlag der Nichtdiskriminierung der osteuropäischen Staaten aufzugreifen. Dies hätte bedeutet, dass die EG den osteuropäischen Ländern den gleichen freien Zugang zum gemeinsamen Markt einräumen hätte müssen, wie er den 46 afrikanischen, karibischen und pazifischen Entwicklungsländern im „Abkommen von Lome“ eröffnet wurde. Durch die Hintertür kämen die RGW-Länder, die bis auf die CSSR, Ungarn und Rumänien dem GATT nicht angehörten, in den Genuss der vom GATT aufgestellten Konsolidierungslisten für nicht liberalisierte Waren. 31
Vollends unrealistisch erschien den Bürokraten die Forderung des Ostens, den Agraraußenhandel mit den RGW-Ländern auf einer „stabilen und angemessenen Grundlage" und unter Verzicht auf einseitige Maßnahmen zu entwickeln. Das hätte bedeutet die geheiligten Prinzipien des Agrarmarktes anzurühren und das hatte Brüssel noch nicht einmal den USA konzediert. Bei der Analyse des östlichen Angebots hatten die EG-Experten nicht nur der Verdacht, dass der RGW zum Nulltarif in den „Korb zwei" der KSZE greifen wollte. Sie entdeckten auch Gefahren für den gemeinschaftlichen Besitzstand. Zusätzlich wurde ein vom RGW inizierter Dialog über unbeantwortete Handelsvertragsvorschläge aus dem Jahr 1974 seitens der EG-Experten nicht weiter verfolgt.
30
Dahrendorf (1975), S. 2 31
Bremer (1976), S. 2
18
Die Reaktion von der EG auf den Vorschlag seitens des RGW war generell ziemlich kühl. Schlussendlich konnte die EG dem osteuropäischen Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe nicht mehr als nur die Arbeitsbeziehungen anbieten. Mit einem hinhaltend-ablehnenden Schreiben reagierten die Westeuropäer. 32 Die West-Antwort musste „politisch dünn“ ausfallen, denn während sich die EG als wirtschaftspolitische Einheit verstand - Handelsverträge wurden seit 1975 für alle Mitglieder von der Brüsseler Kommission abgeschlossen - sahen die Westeuropäer im COMECON (RGW) nur ein untergeordnetes Sekretariat ohne politische Zuständigkeiten für Handelsvertragsverhandlungen. Die EG-Kommission begründete ihre Ablehnung des sowjetischen Wunsches nach einem EG-RGW-Rahmenabkommen wie folgt: 33
- der RGW habe, im Gegensatz zur EG, als lediglich multilaterale Organisation keine rechtliche Legitimation, ein für seine Mitgliedsländer bindendes Rahmenabkommen mit der EG abzuschließen.
- es würde die politische Dominanz der UdSSR im Ostblock im Bereich des Ost-West-Handels mit der EG vertraglich festschreiben.
- gerade der parallele Ansatz erlaube, auf die unterschiedlichen Bedingungen und Interessen der einzelnen RGW-Länder individuell und flexibel einzugehen. Auf östlicher Seite vermutete man, die EG wolle mit diesem Schritt: durch weitere Differenzierung der einzelnen Mitgliedsstaaten des RGW die einheitliche - Haltungder RGW-Länder gegenüber der EG aufweichen,
die RGW-Länder unter Druck setzen, den seit dem 1. Januar 1975 bestehenden vertragslosen - Zustanddurch den Abschluss neuer bilateraler Handelsverträge zu beenden, und schließlich äußerten sich in diesem Vorgehen wohl Bedenken der EG-Länder gegen ein Abkommen - zwischenComecon (RWG) und EG überhaupt, weil dies mit unüberschaubaren Risiken verbunden sei. Moskau und seine Verbündeten sahen die EG lediglich als „ökonomische Basis“ der NATO und deren Gründung wurde als „völkerrechtswidrigen Akt“ abqualifizierte. Dementsprechend hatte die Sowjetunion noch 1971 bei Unterzeichnung des internationalen Weizenabkommens ausdrücklich erklärt, dass ihre Unterschrift unter dieses Abkommen, an dem die EG durch eine entsprechende Klausel beteiligt wurde, nicht die Anerkennung der EG als solcher bedeute.
Es hieß damals immer, der RGW müsse die Realität der EWG anerkennen. Das hat der RGW getan, indem er im Februar 1976 der EG einen Vertragsentwurf (EG und RGW) zukommen ließ. Offiziell wird die Nichtbereitschaft zu einem Vertragsabschluss mit dem RGW damit begründet, dass die beiden Organisationen über qualitativ unterschiedliche Kompetenzen verfügt hätten. Der RGW
32 „Neue Dimensionen östlicher Europapolitik“/Der Spiegel Nr. 48 (1976), S. 128
33
Bremer (1976), S. 4
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wäre keine Organisation mit Integrations-, sondern lediglich mit Kooperationszweck. Wegen der „Atmosphäre“ war es wohl zu einem Rahmenabkommen kommen. In diese Richtung verwies eigentlich bereits das Muster-Abkommen, das an die einzelnen Länder verschickt wurde, das von der EG als Gesamtheit mit den jeweiligen RGW-Ländern verschieden ausgestaltet hätte werden können. In Wirklichkeit ging es um die Stärkung des westlichen Einflusses, weshalb man die Unabhängigkeit der kleineren RGW-Länder von der UdSSR fördern wollte. Eine stärke ökonomische Unabhängigkeit war zweifelsohne auch im Sinne dieser Länder.
6. Schlussfassung
Am Ende dieser Recherche kann man feststellen, dass die zum Beginn der Arbeit aufgestellte Hypothese zugetroffen ist. Der Gründung des RWG kam keine ökonomische Funktion in der Entwicklung der Beziehungen der betroffenen Länder zu. Die wichtigsten Auswirkungen der Gründung der RWG waren sowohl die Bindung der osteuropäischen Länder an die UdSSR als auch die Festigung der sowjetischen Macht im osteuropäischen Raum.
Was den zweiten Teil der Hypothese betrifft, dass eine wenig entwickelte Wirtschaft (RWG-Raum) bei der Liberalisierung des Handels bzw. des ökonomischen Austauschs benachteiligt wird und das System staatlicher Wirtschaftsplanung (RWG) auch aus politischen Gründen eine Eingliederung in den kapitalistischen Markt verhindern kann, hat nur teilweise gestimmt. Wie es sich im Zuge der Forschung ergeben hat, war die Eingliederung in den kapitalistischen Markt (EG-Markt) möglich und erfolgte in der 80er Jahren, obwohl der Weg bei der Einigung in den gewünschten Punkten für beiden Seiten nicht einfach gewesen ist. Der Grund dafür ist, wie bereits am Anfang diese Arbeit vermutet, die politische und wirtschaftliche Interessenlage, womit sich dieser Punkt bestätigt hat.
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20
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Nataliya Rybalko, 2011, EG und COMECON (RGW) ab Mitte der 1970er Jahre, München, GRIN Verlag GmbH
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